Nein zur Gesinnungsdiktatur

Leserbrief

«Die Gedanken sind frei» – besonders in einer direkten Demokratie. Bei uns gilt: Freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit. Seit über einem Jahr leben wir aber in einer Art «Scheindemokratie». Der Staat, sprich der Bundesrat gibt uns vor, was wir zu tun oder aber zu lassen haben. Unser Bundesparlament, die jeweiligen Kantonsparlamente und erst recht wir als Bürger wurden in unseren Entscheidungsrechten beschnitten. Kritische bis ablehnende Äusserungen gegen «die da oben» werden seither als unerwünschte Kritik gegenüber der Staatsdoktrin aufgefasst. Wer frei denkt und diese Gedanken auch noch in der Öffentlichkeit ausspricht, läuft Gefahr, als Staatsgefährder gebrandmarkt zu werden. Und genau hier kommt das PMT (Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terror), über welches wir am 13. Juni 2021 zu befinden haben, ins Spiel.

Wieso soll ich einem Staat bzw. deren Führung, welche uns seit über einem Jahr in unseren Freiheits- und Grundrechten völlig unnötig beschränkt, noch weitergehende Kompetenzen und Machtfülle zubilligen? Und was versteht man überhaupt unter dem Begriff «Terror»? Wer legt fest, was unter der Verbreitung von «Angst und Schrecken» zu verstehen ist? Der Bundesrat selbst, welcher seit über einem Jahr genau das tut? Und nach welchen Richtlinien wird ein sogenannter «Gefährder» eingestuft, sprich unter Beobachtung gestellt? Notabene ohne, dass er oder sie eine Straftat überhaupt geplant hat. Es reicht alleine der Verdacht auf eine mögliche «Gefährdung», um jemand bis zu 9 Monate (!) in Gewahrsam zu nehmen. Möglich also, dass dereinst Leute wie ich, welche sich ab und zu kritisch bis ablehnend zur allgemeinen Staatsdoktrin äussern, bald schon unter Beobachtung stehen – ja gar als sogenannte «Gefährder» sprichwörtlich weggesperrt und damit «mundtot» gemacht werden!

Augenscheinlich und bewusst wurde mir dies im Zusammenhang mit den vergangenen Kundgebungen gegen die Covid-19-Massnahmen. Die enorme Polizeipräsenz und die einhergehende Unterdrückung der freien Meinungs- und Versammlungsfreiheit liessen mich, als freiheitsliebenden Bürger, nachdenklich zurück. Wie kann es sein, dass in unserem Land Menschen, welche friedlich und völlig zurecht für ihre verfassungsmässigen Grundrechte einstehen, derart brüsk von den Polizeiorganen – auf Geheiss der kantonalen Regierungen – angegangen werden? Allem Anschein nach, reicht schon die «falsche» Gesinnung, um in die Fänge der Polizei und der Justiz zu geraten! Ich jedenfalls lasse mich weder heute noch morgen in meinem politischen Denken und Handeln von einem derart willkürlich ausgelegten Bundesgesetz weitergehend in meiner Freiheit beeinträchtigen. Sagen wir Nein zur Gesinnungsdiktatur und zum PMT am 13.06.2021 – wohlwissend, dass die bereits bestehenden Gesetze und Mittel ausreichen, um die wahren Staatsgefährder hinter Schloss und Riegel zu bringen.


Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Kantonsrat

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