Aktuell

Thomas Haas wird neuer SVP Fraktionschef

Die SVP Fraktion hat an ihrer letzten Sitzung den Lachner Kantonsrat Thomas Haas zum neuen Fraktionschef gewählt. Haas folgt auf Herbert Huwiler, der ab 1. Juli 2020 im Regierungsrat Einsitz nehmen wird. Der 47-jährige Haas ist seit 2016 im Kantonsrat. Er ist Mitglied der Staatswirtschaftskommission und Mitinitiant der Mittelstandsinitiative. Haas hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bern und arbeitet seit über 20 Jahren in der Finanzindustrie.

“Ich freue mich sehr auf diese Herausforderung, insbesondere auch auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Parteien, um die bestmöglichen Lösungen für den Kanton Schwyz zu finden”, so Haas. Die SVP Fraktion gratuliert Kantonsrat Haas zur einstimmigen Wahl. Sie dankt Regierungsrat Herbert Huwiler für die tolle Fraktionsarbeit der letzten Jahre und wünscht ihm im Regierungsrat viel Erfolg und alles Gute.

SVP Fraktion, 22. Mai 2020

Danke für die Unterstützung

Philippe Szymkowiak
Andreas Jost

Leider hat es unser Kandidat Philippe Szymkowiak trotz Übertreffen des absoluten Mehrs von 895 mit 1’018 Stimmen nicht geschafft in die Gemeindebehörde gewählt zu werden, da er als überzählig ausgeschieden ist.

Nichtsdestotrotz möchten wir uns an dieser Stelle bei allen bedanken, die Philippes Kandidatur tatkräftig unterstützt haben und ihm ihre Stimme gegeben haben.

Unser erneut angetretener Kandidat Andreas Jost für die Rechnungsgprüfungskommission (RPK) wurde mit 1’391 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 895 locker wiedergewählt. Wir danken Andreas für seine bisherige Tätigkeit in der RPK und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg bei dieser wichtigen Arbeit, gerade auch im Hinblick der aktuellen und kommenden Mehrausgaben der Gemeinde infolge der Corona-Krise.

Etwas nachdenklich macht uns aber die doch sehr tiefe Wahlbeteiligung von 35.5%. Rund 2/3 aller Wahlzettel sind somit im Altpapier gelandet. Etwas beschämend für eine direkte Demokratie.

Wie auch immer: nach der Wahl ist vor der Wahl. Für unsere beiden SVP-Gemeinderäte ist es jetzt erst recht Pflicht, unsere bürgerlichen Positionen im Gemeinderat weiter hochzuhalten.

Wir bleiben dran!

Resultate Wahlen 17. Mai 2020 Gemeinde Arth

STOPP der Bevormundung, zurück zur Selbstverantwortung

Leserbrief

Der Lockdown war in der Startphase wohl nötig, um sich Luft und Zeit zu verschaffen, damit Informationen erhoben und die Lage eingeschätzt, als auch Massnahmen definiert werden konnten.

Nun wissen wir wesentlich mehr und man kann zusammenfassend statuieren, dass die Risikogruppen bekannt sind: Es sind vorwiegend ältere Mitbürger MIT gesundheitlichen Problemen. Die alle betreffende staatliche Bevormundung muss nun umgehend beendet werden und wieder der Eigenverantwortung weichen: Der Eigenverantwortung des Individuums, der Wirtschaft und allenfalls der bürgernahen Staatsebenen. Der künftig angerichtete Schaden steht in keinem Verhältnis mehr zum Nutzen.

Nehmen wir das Beispiel der „Beizenöffnungsverordnung”: Kein Restaurationsbetrieb wird so auch nur ansatzweise wirtschaftlich überleben können, das ist pure Augenwischerei. Überlassen wir es den wirtschaftlichen Akteuren (Produzenten und Konsumenten), wie und was sie anbieten, resp. nutzen wollen – oder eben auch nicht. Die Schäden sind nicht nur monetärer Natur, auch Suizide, Konkurse, Arbeitsplatzverluste, Einschränkungen der Lebensqualität, angstgetriebene Unterlassungen, nicht verfügbare (ärztliche) Leistungen u.s.w. sind den möglichen vermiedenen Lebensjahrverlusten gegenüberzustellen.

Die Schweizer sind mündig genug, um mit der wiedererlangten Freiheit umgehen zu können.


Roland Lutz, Einsiedeln

Und plötzlich geht es!

Die Schweiz praktiziert während der herrschenden Corona-Krise mit unseren Nachbarland Italien das, was eigentlich immer Anwendung finden sollte: Die Einhaltung des Dubliner-Abkommens und Grenzkontrollen.

Die SVP fordert seit Jahren, dass das Dubliner-Abkommen zwingend einzuhalten sei. Dieses Abkommen regelt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. In der Regel gilt dasjenige Land als zuständig, in welchem eine Person das erste Mal mittels Fingerabdrücken oder einer anderen Form registriert worden ist. Auch Indizien wie Hotelrechnungen, Zugtickets, Bustickets etc. können ausreichen, um die Zuständigkeit eines Staates zu begründen. Und natürlich der unmittelbare Grenzübertritt – denn anlässlich eines Grenzübertritts kann einwandfrei bewiesen werden, dass der Asylbewerber aus einem Drittstaat stammt.

Natürlich gibt es Ausnahmen. Wenn ein Asylbewerber Familienmitglieder in der Schweiz hat, so kann er den Antrag stellen, dass die Zuständigkeit auf die Schweiz übergeht. Im Falle von Eritreern ist dies natürlich leicht möglich … Wenn der Antragssteller minderjährig ist (oder vorgibt, es zu sein) dann muss die Schweiz das Gesuch behandeln und abklären, in welchem Staat sich allenfalls Familienangehörige befinden.

Seit der Aufhebung der Grenzkontrollen war es in vielen Fällen nicht möglich, einen solchen Übertritt zweifelsfrei zu belegen. Dies auch deshalb, weil Italien es zumindest eine Zeit lang tunlichst vermied, Asylbewerber mittels Fingerabdrücken zu identifizieren. Denn mittels der europäischen Fingerabdruck-Datenbank EURODAC kann zweifelsfrei belegt werden, in welchem ein Asylbewerber erstmals in ein Land eingereist ist – sofern er dann auch erfasst wird. Und so kann er auch in das Land rücküberstellt werden, aus welchem er in die Schweiz eingereist ist.

Auch die Wiedereinführung der Grenzkontrollen hat einen enormen Nutzen: In den ersten 2 Wochen konnten über 30‘000 Personen zurückgewiesen werden. Und natürlich gehen dank dieser Grenzkontrollen auch Leute ins Netz, welche wir sonst nie erwischt hätten. Für die Städte und Gemeinden entlang der französischen Grenze entstand zudem ein höchst angenehmer Nebeneffekt: Die vorher grassierende Kriminalität ging praktisch auf null zurück.

Aufgrund der Corona-Krise führten alle Länder wieder Grenzkontrollen ein. Auch wenn diese Grenzkontrollen aktuell natürlich dazu dienen, das weitere Einschleppen der Seuche zu verhindern – der Effekt wird nachhaltig sein und so mancher Staat wird sich überlegen müssen, ob die Kontrollen nicht doch sinnvoll waren.

Doch egal, was die anderen Staaten nach dem hoffentlich baldigen Ende dieser Krise machen: Für die Schweiz hat sich das bewahrheitet, was die SVP schon immer forderte: Das Bewachen und Kontrollieren der eigenen Landesgrenze ist für ein souveränes Land von grösstem Nutzen und somit unabdingbar!

Und es wäre nicht einzusehen, warum nach der Krise nicht möglich sein soll, was während der Krise möglich ist: Die Einhaltung des Dubliner Abkommens mit konsequenter Rückweisung von Asylbewerbern, welche aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen wollen – zum Wohle der Schweiz!


Andreas Glarner, Nationalrat, Oberwil-Lieli