Ja zum Militär!

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche werden die beiden Militärvorlagen genauer betrachtet.

Ja zur Bewaffnung und Selbstverteidigung

Zur Friedensförderung und Stabilisierung von Unruhegebieten werden von der Schweiz und vielen andern Staaten seit langem Armeeangehörige eingesetzt. Zivile Hilfe kann meistens nur dann erfolgreich einsetzen, wo ein Mindestmass an Sicherheit vorhanden ist. Bereits 1919 und 1920 haben bewaffnete Schweizer Soldaten Warenzüge erfolgreich in das unsichere Osteuropa eskortiert. Die Korea-Mission der Schweizer Armee im Jahre 1953 war anfänglich bewaffnet. Bisher gab es bei anderen neutralen Staaten noch nie irgendwelche Schwierigkeiten aus der Bewaffnung ihrer Armeeangehörigen bei friedensfördernden Auslandeinsätzen. Im Gegenteil: die Bewaffnung der Armeeangehörigen ist bei allen neutralen Staaten eine Selbstverständlichkeit.

Derzeit dürfen die freiwilligen Schweizer Armeeangehörigen im Kosovo sich nicht einmal Waffen zur Selbstverteidigung tragen. Die (bewaffneten) Österreicher müssen die unbewaffneten Schweizer Soldaten schützen, was mehr als peinlich anmutet.

Künftig sollen die nach wie vor freiwilligen Schweizer Soldaten bei friedensfördernden Auslandeinsätzen sich für den Selbstschutz bewaffnen können. Es geht nicht um offensive Kampfhandlungen, sondern um Selbstverteidigung und Bewachung. Die konkrete Bewaffnung wird der Situation angepasst. Kein einziger Schweizer Soldat wird zu einem solchen Auslandeinsatz gezwungen! Es gibt mehr als genug Freiwillige!

Bei Unruhen im Ausland muss rasch vor Ort geholfen werden können. Das Verfolgen und Vertreibung von ganzen Völkerschaften ist im Ansatz zu bekämpfen. Die effizienteste Methode ist nach wie vor der bewaffnete Auslandeinsatz im Rahmen von Friedensförderung, dies in Kombination mit ziviler Hilfe. Wir dürfen uns nicht hinter den Grenzen verkriechen und dann lamentieren, wenn die Grenzen von Flüchtlingswellen überschwemmt werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Bewaffnungsvorlage des Militärgesetzes.

Ja zur Ausbildungszusammenarbeit

Wer eine glaubwürdige und schlagkräftige Armee haben will, muss ausreichende Übungsplätze zur Verfügung stellen können. Solche Einrichtungen können in der kleinräumigen und weitgehende überbauten Schweiz teilweise nicht ausreichend angeboten werden. Die Auflagen (Lärm, Sicherheit, etc.) sind enorm und behindern eine effiziente Ausbildung. Insbesondere die Fliegertruppen und die Panzertruppen können in der Schweiz nicht mehr kriegstauglich üben. Sie sind auf grosszügige Übungsplätze im Ausland angewiesen. Derweil können ausländische Armeeangehörige unsere teure Militärinfrastruktur (Simulatoren, etc.) mittragen helfen. Aus der geplanten Ausbildungszusammenarbeit mit ausländischen Armeen kann unsere Armee nur gewinnen. Unsere Umwelt, die Bevölkerung und die Bundeskasse werden geschont. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Ausbildungsvorlage des Militärgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Neues Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist über das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz zu befinden. Die vier Ortsparteien der Gemeinde Arth, nämlich die CVP, FDP, SP und SVP, führen dazu am 17. Mai 2001, 1930 Uhr, im Pfarreizentrum in Goldau eine überparteiliche Informationsveranstaltung durch. Regierungsrat und Finanzdirektor Franz Marty wird die Wirkungsweise bzw. die Vorteile des neuen Finanzausgleichsgesetzes aufzeigen, während Kantonsrat Otto Kümin als Kritiker dazu Stellung nimmt. Säckelmeister Erwin Zurfluh legt mögliche Auswirkungen dieser Gesetzesnovelle auf die Gemeinde Arth dar. Nach den Referaten erfolgt eine Diskussion unter Einbezug des Publikums. Diskussionsleiter ist Josias Clavadetscher. Die Veranstaltung ist öffentlich. Die ganze Bevölkerung der Gemeinde Arth und die Bevölkerung der angrenzenden Gemeinden sind dazu herzlich eingeladen.

Ausgangslage

Derzeit bestehen unter den 30 Schwyzer Gemeinden in der Steuerbelastung grosse Unterschiede. Das Steuergefälle hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Diese Entwicklung ist auf die unterschiedlichen Strukturen der Gemeinden und vor allem auf die massiv abweichenden wirtschaftlichen Entwicklungen zurück zu führen.

Finanzausgleich heute

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleiches aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterscheid von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen „Steuergraben“ entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Finanzausgleich nach dem neuen Gesetz

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird der direkte und indirekte Ausgleich wirksamer gestaltet und durch einen neuen horizontalen Ausgleich ergänzt. Die massiven Unterschiede bei den Steuerbelastungen werden abgebaut, wobei Eigenständigkeit und Steuerwettbewerb unter den Gemeinden erhalten bleiben.

a) Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

b) Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird neu als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Damit kann bei den Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

c) Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken.

An der Informationsveranstaltung vom 17. Mai 2001 werden detaillierte und fundierte Information aus erster Hand geboten. Jedermann kann den Referenten Fragen stellen. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen!

Familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Arth

Im Herbst 1999 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Gemeinde Arth eine Umfrage betreffend dem Bedürfnis nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung durchgeführt. 15 Eltern bzw. Elternteile haben damals ein akutes Bedürfnis angemeldet. Seither hat sich die politische und wirtschaftliche Situation zugunsten solcher Einrichtungen verbessert. Die Nachfrage dazu dürfte noch zugenommen haben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau möchte nun bei entsprechendem Interesse einer privaten Trägerschaft Unterstützung bieten.

Breite Unterstützung

In der letzten Zeit ist der Ruf nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbe-treuung von verschiedener Seite laut geworden. Der Kanton Schwyz, aber auch der Bund wollen entsprechende Kinderbetreuungsstätten finanziell unterstützen. Selbst die Arbeitgeberverbände haben eingesehen, dass das in eine Kinderbetreuungsstätte investierte Geld sehr gut angelegt ist bzw. mehrfachen Ertrag bringt.

Projekt in der Gemeinde Arth

Um auch in der Gemeinde Arth ein Projekt für ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen, ist die private Mitarbeit von Mitbürgerinnen und Mitbürgern erforderlich. Die CVP ist bereit, in einer ersten Phase die interessierten Personen und Gruppierungen zusammenzuführen. Durch eine entsprechende Unterstützung und Koordination werden somit gute Voraussetzungen für einen allfälligen Projektstart geschaffen. Als Trägerschaft kann die CVP jedoch nicht selber auftreten.

Projektteam gesucht

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau sucht deshalb interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche sich für ein solches Projekt bzw. für ein Projektteam zur Verfügung zu stellen. Meldungen sind erbeten an: Bruno Beeler, Postfach 211, 6410 Goldau, Tel. 811 88 66 (G); 855 36 15 (P); E-Mail: cvp@arth-online.ch. Meldefrist: bis 15. Mai 2001. Bei entsprechendem Interesse wird eine Informationsversammlung durchgeführt, wo gegebenenfalls ein Projektteam bestimmt werden kann.

Rückblick Infoabend zur Steuererklärung 2001A

Am 1.1.2001 ist das neue Steuergesetz im Kanton Schwyz in Kraft getreten. Damit sind einige Neuerungen verbunden. Bis 31. März 2001 haben die Steuerpflichtigen die sog. Übergangssteuererklärung 2001A einzureichen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat am 13. März 2001 dazu einen öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Fachleuten durchgeführt. Eine stattliche Anzahl Bürgerinnen und Bürger hat die einmalige Gelegenheit benützt und kompetent Antwort auf die verschiedensten Fragen erhalten.

Steuerreduktion durch ausserordentliche Aufwendungen

Mit dem neuen Steuergesetz vom 9. Februar 2000 wird ab 1.1.2001 neu die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Für die Erfassung der „Übergangsjahre“ 1999 und 2000 ist eine sog. „Übergangssteuererklärung“ 2001A auszufüllen. Darin sind noch die Abzüge und Grundlagen des alten Steuergesetzes massgebend. Sie dient der Erfassung von ausserordentlichen Aufwendungen und Einkünften in den Jahren 1999/2000, zur Festlegung des provisorischen Steuerbetrages 2001 und 2002, zur Rückerstattung von Verrechnungssteuern der Jahre 1999 und 2000 sowie für allfällige Zwischenveranlagungen in den Jahren 1999 und 2000. Von den Steuerpflichtigen genau zu betrachten sind insbesondere die ausserordentlichen Aufwendungen, welche zu einer Steuerreduktion führen können. Es geht dabei um die

  • Unterhaltskosten für Liegenschaften, soweit diese jährlich den Pauschalabzug übersteigen,
  • Beträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge für den Einkauf von Betragsjahren,
  • Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Ausbildungskosten, soweit diese die bereits berücksichtigten Aufwendungen der Jahre 1997/1998 übersteigen, den Höchstabzug aber noch erreicht haben.

Für die Erfassung dieser Aufwendungen benötigen Sie neben den entsprechenden Belegen die Veranlagungsverfügung 1999/2000 (Erfassungsjahre 1997/1998) oder bei Fehlen einer solchen Verfügung die Steuererklärung 1999/2000. Sie können dann die Differenz anhand des Hilfsblattes 7.01A Rückseite erfassen und aufgrund der dortigen Rechnung feststellen, ob Sie tatsächlich ausserordentliche Aufwendungen geltend machen und eine Steuerreduktion bzw. Rückerstattung erreichen können.

Zusätzliche Jahressteuer für ausserordentliche Einkünfte

Wiederum im Sinne von Übergangsbestimmungen vom alten zum neuen Steuergesetz werden auch ausserordentliche Einkünfte der Jahre 1999 und 2000 erfasst und mit einer einmaligen Jahressteuer belegt. Als ausserordentliche Einkünfte gelten nicht Lohnerhöhungen oder Ertragserhöhungen im Rahmen einer ordentlichen und nachvollziehbaren Entwicklung. Auch vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Dienstaltersgeschenke gehören nicht dazu. Vielmehr sind damit gemeint:

  • Kapitalleistungen (Kapitalzahlungen der Pensionskasse oder von Lebensversicherungen, etc.)
  • Aperiodische Vermögenserträge (ausserordentliche Dividenden, etc.)
  • Aperodische Lohnzahlungen (aufgeschobene Auszahlung von Überstunden, besondere Provisionen, besondere Zulagen, etc.).
  • Kapitalgewinne auf Geschäftsvermögen,
  • buchmässige Aufwertungen,
  • Auflösung von Rückstellungen
  • Unterlassung von geschäftsmässig begründeten Abschreibungen und Rückstellung.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt dem engagierten und kompetenten Referenten Josef Föhn, Leiter der Veranlagungsabteilung I sowie Josef Hasler und Markus Beeler, alle langjährige und erfahrende Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung, für den tatkräftigen Einsatz im Sinne einer Dienstleistung für die Steuerpflichtigen der Gemeinde Arth.

Hilfe zur Steuererklärung 2001A

Am 1.1.2001 ist das neue Steuergesetz im Kanton Schwyz in Kraft getreten. Damit sind einige Neuerungen verbunden. Bis 31. März 2001 haben die Steuerpflichtigen die sog. Übergangssteuererklärung 2001A einzureichen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lädt dazu zu einem öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Fachleuten am Dienstag, den 13. März 2001, 19:45 Uhr, im Restaurant Engel, Oberarth.

Übergangssteuererklärung 2001A

Mit dem neuen Steuergesetz vom 9. Februar 2000 wird ab 1.1.2001 neu die einjährige Gegenwartsbesteuerung eingeführt. Für die Erfassung der „Übergangsjahre“ 1999 und 2000 ist eine sog. „Übergangssteuererklärung“ 2001A auszufüllen. Diese dient der Erfassung von ausserordentlichen Aufwendungen und Einkünften in den Jahren 1999/2000, zur Festlegung des provisorischen Steuerbetrages 2001 und 2002, zur Rückerstattung von Verrechnungssteuern der Jahre 1999 und 2000 sowie für allfällige Zwischenveranlagungen in den Jahren 1999 und 2000. Die entsprechenden Steuerformulare wurden im Februar 2001 jedem Steuerpflichtigen zugestellt. Bis 31. März 2001 ist die Steuererklärung einzureichen. Erfahrungsgemäss tauchen beim Ausfüllen der Steuererklärung Fragen auf, diesmal umso mehr wegen der aussergewöhnlichen Übergangsphase vom bisherigen zum neuen Steuerrecht.

Information von Fachleuten

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führt deshalb am Dienstag, den 13. März 2001, 19:45 Uhr, im Restaurant Engel, Oberarth, einen öffentlichen Informationsabend mit ausgewiesenen Steuerfachleuten durch. Es geht dort um die wesentlichen Neuerungen des neuen Steuergesetzes und vor allem um das korrekte Ausfüllen der „Übergangssteuererklärung“ 2001A. Dazu wird Herr Josef Föhn, Leiter der Veranlagungsabteilung I der kantonalen Steuerverwaltung, Schwyz, referieren. Anschliessend können konkrete Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern betreffend der neuen Steuererklärung beantwortet werden. Dabei werden auch die in unserer Gemeinde wohnhaften Steuerfachleute Josef Hasler, Arth, und Markus Beeler, Goldau, beide langjährige Mitarbeiter der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Red und Antwort stehen.

Nehmen Sie ihre Freunde und Bekannten mit! Benützen Sie die einmalige Gelegenheit! Die Veranstaltung ist öffentlich.

Nein zur Arzneimittelinitiative!

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative „Ja zu Europa“, die Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ und die Initiative „Strassen für alle“ zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird die Initiative „für tiefere Arzeneimittelpreise“ genauer betrachtet.

Absicht der Initiative

Die Initiative verlangt, dass den Patienten das preisgünstigste Medikament abgegeben wird, wenn es neben teureren Originalprodukten auch billigere Generika (ähnlich zusammengesetzte Medikamente) gibt. Darüber hinaus sollen die in den Nachbarstaaten zugelassenen Medikamente ohne Bewilligung bzw. ohne Produkteprüfung in der Schweiz zugelassen werden.

Zweiklassenmedizin

Durch die Verpflichtung, dem Patienten immer das preisgünstigste Medikament abzugeben, wenn er das teurere nicht selber bezahlt, entsteht eine Zweiklassenmedizin. Wer er es sich nicht leisten kann, das teurere und möglicherweise auch wirkungsvollere Medikament selber zu bezahlen, muss sich mit dem günstigeren bzw. weniger wirkungsvollen Medikament abgeben. Es darf nicht soweit kommen, dass die weniger begüterten Patienten und die wohlhabenden Patienten aus finanziellen Gründen selbst bei den Medikamenten unterschiedlich bzw. besser oder schlechter behandelt werden können.

Preisgünstig ist nicht das beste

Die sog. Generika haben nicht die gleiche Zusammensetzung wie die Originalpräparate. Dementsprechend ist die Wirkung auch nicht immer die gleiche. Damit ist es möglich, dass ein preisgünstigeres Generikum weniger wirkungsvoll ist als ein teureres Produkt. Mit der Initiative wäre inskünftig zwingend immer das preisgünstigste Medikament zu wählen, weshalb die einzunehmenden Medikamente ständig (mit der Änderung der Preise) wechseln könnten.

Reduzierte Sicherheit

Mit der generellen Zulassung der ausländischen Medikamente ohne Prüfung bzw. Kontrolle in der Schweiz würde sofort eine grosse Zahl von zusätzlichen Medikamenten in der Schweiz erhältlich sein. Der Überblick ginge verloren und es bestünden in der Schweiz für die ausländischen Produkte keine Unterlagen bei allfälligen gesundheitlichen Schwierigkeiten. Die Reaktionszeit bei aufgetauchten Risiken wäre viel grösser.

Fazit

Die Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ schafft eine Zweiklassenmedizin, zwingt zur Verwendung von möglicherweise weniger geeigneten Medikamenten und vermindert die Sicherheit der Patienten. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative „Ja zu Europa“
NEIN
Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“
NEIN
Initiative „Strassen für alle“
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Nein zu generell Tempo 30 innerorts!

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative „Ja zu Europa“, die Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ und die Initiative „Strassen für alle“ zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird die Initiative „Strassen für alle“ genauer betrachtet.

Absicht der Initiative

Die Initiative verlangt, dass innerorts generell d.h. flächendeckend Tempo 30 gelten soll. Ausnahmsweise könnten in begründeten Fällen, d.h. nur sehr restriktiv, höhere Tempolimiten festgelegt werden.

Behinderung des Verkehrs

Die generelle Festlegung der Tempolimiten innerorts auf 30 km/h würde den Verkehr durch die Ortschaften massiv verlangsamen und damit behindern. Davon wäre insbesondere auch der öffentliche Verkehr betroffen. Kommt hinzu, dass zur Durchsetzung von generell 30 massive bauliche Massnahmen (Verengungen, Schwellen, etc.) nötig wären, was beträchtliche Kosten verursachen würde.

Verkehrssicherheit durch gezielte Massnahmen

Die ständige Erhöhung bzw. Verbesserung der Verkehrssicherheit ist als Anliegen unbestritten. Allerdings, und dies ist entscheidend, sind dazu gezielte Massnahmen entsprechend den konkreten Bedürfnissen zu treffen. Im Rahmen solcher Massnahmen sind Zonen mit Limiten von 30 km/h denkbar. Der Entscheid darüber ist den örtlichen Behörden zu überlassen.

Fazit

Die Initiative für generell Tempo 30 schiesst weit über das Ziel hinaus. Eine generelle Beschränkung innerorts behindert den gesamten Verkehr massiv und ist mit vernünftigem Aufwand nicht durchzusetzen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative „für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen (Strassen für alle)“.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative „Ja zu Europa“
NEIN
Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“
NEIN
Initiative „Strassen für alle“
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Ja zum Kindergarten Oberarth

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative „Ja zu Europa“, die Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ und die Initiative „Strassen für alle“ zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird der Verpflichtungskredit für die Sanierung des Kindergartens genauer betrachtet.

Ausgangslage

Kindergarten Oberarth im März 1999
Den Kindergarten in Oberarth am Mühlemoosweg gibt es seit 1959. Seit damals wurde am Gebäude kaum etwas verändert. Derzeit besuchen 18 Kinder den Kindergarten in Oberarth. Durch die Bautätigkeit in Oberarth wird die Anzahl der zum Kindergartenbesuch berechtigten Kinder noch zunehmen. Die Gemeinde ist verpflichtet, genügend taugliche Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen.

Schlechter baulicher Zustand

Das Dach des Kindergarten muss dringend saniert werden. Die Platzverhältnisse entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das Gebäude ist zudem kaum isoliert (undichte Fenster, fehlende Wärmedämmung) und die Heizung veraltet und ineffizient.

Projekt

Zur Behebung der Platznot wird ein Anbau mit einer zusätzlichen Nutzfläche von 41 m2 realisiert. Die Aussenwände werden wärmegedämmt und sämtliche Fenster ersetzt. Das Dach wird neu gemacht und mit einem Unterdach versehen. Anstelle der Elektroheizung entsteht eine mit Öl betriebene Bodenheizung. Der Innenraum wird neu gestaltet.

Fazit

Der Bedarf nach Kindergartenraum in der Gemeinde Arth und insbesondere der Bedarf in Oberarth verlangt nach einer Beibehaltung des Kindergartens Oberarth. Mit dem geplanten Anbau und der Sanierung des bestehenden Gebäudeteiles wird den vorhandenen räumlichen Voraussetzungen und den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Rechnung getragen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Verpflichtungskredites für den Anbau und die Sanierung des Kindergartens Oberarth.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative „Ja zu Europa“
NEIN
Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“
NEIN
Initiative „Strassen für alle“
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Nein zur Europa-Initiative

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2001 ist über die Initiative „Ja zu Europa“, die Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“ und die Initiative „Strassen für alle“ zu entscheiden. Darüber hinaus ist über den Verpflichtungskredit von Fr. 510’000.— für die Sanierung des Kindergartens Oberarth zu befinden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei Initiativen die Nein-Parole, für den Kindergarten Oberarth hingegen die Ja-Parole. Diese Woche wird die Initiative „Ja zu Europe“ genauer betrachtet.

Absicht der Initiative „Ja zu Europa“

Die Initiative verlangt, dass unverzüglich Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union (EU) aufgenommen werden. Die Schweiz soll sich am europäischen Integrationsprozess beteiligen und einen Beitritt zur Europäischen Union anstreben.

Schlechter Zeitpunkt für Verhandlungen

Die ersten bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind erst gerade abgeschlossen worden. Daraus sind die Ergebnisse und die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der EU vorerst zu prüfen. Soeben sind Verhandlungen betreffend weiterer bilateraler Abkommen aufgenommen worden. Die EU hat derzeit grosse Probleme mit sich selber. Die undurchsichtige und schwerfällige Bürokratie sowie die schleppende Durchsetzung von EU-Bestimmungen durch deren Mitglieder wären denkbar schlechte Voraussetzungen für einen Betritt. Die Mitwirkungsrechte bzw. das politische Gewicht der kleinen Mitglieder (wie die Schweiz eines wäre) wären sehr bescheiden. Zudem hat die EU noch grosse Probleme mit der sog. Osterweiterung zu lösen.

Beitrittsverhandlung unter Zeitdruck ungünstig

Wenn der Bundesrat nun tatsächlich vom Volk den Auftrag erhalten sollte, unverzüglich Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, so würde dies die Verhandlungsposition der Schweiz erheblich schwächen. Die EU wüsste dann unmissverständlich, dass der Bundesrat gemäss dem Volkswillen sofort verhandeln muss und würde mit Sicherheit schlechtere Aufnahmebedingungen offerieren, als wenn irgendwann Verhandlungen ohne Druck und ohne Auftrag geführt werden können.

Fazit

Die Initiative „Ja zu Europa“ verlangt zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt vom Bundesrat die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU. Zuerst sind die Erfahrungen im Rahmen der bilateralen Verträge zu machen und die Osterweiterung ist abzuwarten. Der geeignete Zeitpunkt für allfällige Beitrittsverhandlungen ist aufgrund der künftigen Entwicklung der EU sorgfältig zu wählen. Derzeit ist die Zeit nicht reif. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative „Ja zu Europa“.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 04.03.2001

Initiative „Ja zu Europa“
NEIN
Initiative „für tiefere Arzneimittelpreise“
NEIN
Initiative „Strassen für alle“
NEIN

Sanierung Kindergarten Oberarth
JA

Orkan- und Unwetterwarnung: Anstoss aus Goldau umgesetzt!

Vor ungefähr einem Jahr hat der Orkan „Lothar“ weite Teile der Schweiz heimgesucht und zahllose Verwüstungen angerichtet. Auch Todesopfer gab es zu beklagen. Die Rigi-Sender fielen längere Zeit aus und mit ihnen viele Umsetzer in der ganzen Zentralschweiz. Informationen über Radio oder TV waren deshalb nicht möglich. Die Bevölkerung wurde vor dem orkanartigen Sturm nicht gewarnt. In der Folge wurde aus Goldau ein Vorstoss in die Wege geleitet, welcher eine koordinierte Sturm- und Unwetterwarnung in der Schweiz zum Ziel hatte. Nun sind erste Verbesserungen hinsichtlich Orkan- und Unwetterwarnung umgesetzt worden.

Sturm Lothar
Am 26. Dezember 1999 fegte der Orkan „Lothar“ über die Schweiz hinweg. Er richtete enorme Schäden an Gebäuden und Bäumen an und tötete 15 Menschen. Die Gemeinde Arth war vom Sturm stark betroffen. Viele Gebäude wurden beschädigt, der Natur- und Tierpark verwüstet und ein Mensch so schwer verletzt, dass er daran starb. Eine Vorwarnung über die Schweizerische Meteorologische Anstalt, bzw. über Radio oder TV gab es nicht. Die Sender auf der Rigi (Radio und TV) fielen sogar während längerer Zeit aus, weil „Lothar“ die Stromzufuhr abgeschnitten hatte. Deshalb funktionierten auch die vielen von den Sendern auf der Rigi gespeisten Umsetzer in der Zentralschweiz nicht. Bereits im Januar 2000 regte ein Goldauer bei verschiedenen Stellen an, eine koordinierte Orkan- und Unwetterwarnung einzuführen. U.a. wurde ein von ca. 40 Parlamentariern unterzeichnetes Postulat an den Bundesrat eingereicht. Und die Verantwortlichen (Meteorologen, etc.) zogen ihre Lehren.

Ab sofort werden die Wetterwarnungen deutlicher formuliert. Dabei wird künftig auch das Wort „orkanartig“ vorkommen, um jedermann den Ernst der Lage klar zu machen. Die Radioredaktionen können im Wetterbericht aufgrund eines speziell hervorgehobenen Vermerks feststellen, ob eine ungewöhnliche (gefährliche) Situation vorliegt und dies den Radiohörern entsprechend mitteilen. Die Zusammenarbeit zwischen MeteoSchweiz und den Kantonen bei der Übermittlung von Warnungen wurde ebenfalls verbessert. Schliesslich soll noch die geografische Genauigkeit bei den Prognosen erhöht werden. Zu guter Letzt wird neu auch die Nationale Alarmzentrale (NAZ) in die Orkan- und Unwetterwarnung einbezogen. Sie wird künftig nicht nur bei Atom- und Chemieunfällen, sondern auch bei extremen Wetterlagen aktiv werden.