LVP im Irrgarten

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat in der Rigipost Nr. 44 vom 16. November 2000 beim Gemeinderat Arth eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation angeregt (Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation in Arth). In der darauf folgenden Rigipost hat sich die Parteileitung der LVP dazu verstiegen, diesbezüglich gegen die CVP Vorwürfe zu erheben. Sie machte dabei unter Berufung auf ein ominöses „Grundlagenpapier“ sinngemäss geltend, man habe das Reformanliegen bei der LVP kopiert. Diese Unterstellung ist mehr als verfehlt. Zudem ist im „Grundlagenpapier“ der LVP bereits der Ansatz falsch.

Schon lange geplant

Es ist erfreulich, dass die LVP Ortspartei wieder einmal einen Versuch startet, auf Gemeindeebene aktiv Politik zu betreiben. Die Art und Weise und vor allem der Angriff auf die CVP ist aber mehr deplaziert. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat es nicht nötig, sich mit fremden Federn zu schmücken, schon gar nicht mit liberalen. Die CVP-Parteileitung hatte seit einigen Monaten den Vorstoss vom 16. November 2000 (Rigipost Nr. 44) betreffend der Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsstruktur in der Gemeinde Arth geplant. Er wurde nota bene mit Schreiben vom 14. November 2000 allen Mitgliedern des Gemeinderates Arth und den Medien versand. Am 15. November 2000, also am Tag, als die LVP am Abend ihre Versammlung durchgeführt haben will, verfügten alle Gemeinderatsmitglieder der LVP über den Vorstoss der CVP in schriftlicher Form, so wie er in der Rigipost erschienen ist.

Reformanliegen nichts Neues

Eine Woche nach der Anregung der CVP wartete nun die LVP in der Rigipost mit einem „Grundlagenopapier“ auf und erhob für sich den Anspruch, die Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsstrukturen sei ihre Idee gewesen und die CVP habe diese quasi kopiert, um sich mit fremden Federn zu schmücken. Diese haltlose Unterstellung geht in verschiedener Hinsicht daneben. Zum einen wurde die Anregung, die Behörden und die Verwaltung in der Gemeinde Arth einer Überprüfung zu unterziehen, bereits in der näheren Vergangenheit von einzelnen Personen getätigt. Es handelt sich dabei nicht um etwas Neues. Zum anderen war allein durch den Begriff des sog. „Grundlagenpapieres“ nicht auszumachen, dass es dabei bloss um die Anpassung der Strukturen in den Behörden und der Verwaltung der Gemeinde Arth gehen sollte. Der doch etwas grosspurige Begriff des „Grundlagenpapiers“ lässt denn auch eher auf etwas Grundlegendes, Fundiertes und Seriöses schliessen. Zu Erwarten gewesen wäre da etwa ein liberales Leitbild der Gemeinde Arth mit möglicherweise wirtschaftlichen Impulsvorschlägen. Niemand hätte da erwartet, dass die LVP unter dem Titel „Grundlagenpapier“ das wenig sinnvolle Vorgehen der Gemeinde Schwyz betreffend der Reduktion der Gemeinderatssitze übernimmt und als etwas Grundlegendes für die Gemeinde Arth präsentiert. Für eine Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation braucht es denn auch keineswegs die grosspurige und geradezu verwirrende Bezeichnung eines „Grundlagenpapiers“, weil insbesondere in der Verlautbarung der LVP nun wirklich nichts Grundlegendes erkannt werden kann. Das Vorgehen, alle paar Jahrzehnte die Strukturen der Behörden und der Verwaltung zu überprüfen, ist nichts Spektakuläres. Die CVP hat die entsprechende Anregung seriös begründet und dem Gemeinderat Arth empfohlen, bevor die LVP das von der Gemeinde Schwyz kopierte Vorgehen an ihrer Versammlung bekannt gegeben hat.

Anmassung der LVP

Was die LVP mit dem „Grundlagenpapier“ geboten hat, ist keine Show, schon gar nicht eine, welche es zu stehlen lohnen würde. Wer, wie die LVP, bei einer Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsstrukturen bereits das Resultat vorweg nehmen und die künftige Struktur vor jeder Abklärung befehlen will („konkret wird der Auftrag an den Gemeinderat wie folgt umschrieben: Vorgabe: Reduktion des Gemeinderates von 12 auf 9 Mitglieder…“), ist gleich zu beurteilen wie ein Richter, der das Urteil fällt, bevor er die Fakten und das Recht kennt, oder wie eine Rechenaufgabe, bei der das Resultat zuerst bekannt gegeben wird und die Additionspositionen anschliessend nach dem Resultat ausgerichtet werden. Allein schon der Umstand, dass die LVP Ortspartei dem Gemeinderat einen „Auftrag“ zur Reduktion des Gemeinderates von 12 auf 9 erteilen will, zeugt von einer beispiellosen Anmassung. Die LVP Ortspartei hat dem Gemeinderat nämlich keinerlei Aufträge zu erteilen.

Vorgabe einer Reduktion ist falsch

Der „Auftrag“ der LVP-Parteileitung an den Gemeinderat zur Reduktion von 12 auf 9 Gemeinderatssitzen ist selbst als Vorgabe auf alle Fälle falsch und mit aller Deutlichkeit zu verwerfen. Es muss bei der Überprüfung der Strukturen im wesentlichen darum gehen, den Auftrag der Behörden und der Verwaltung neu festzustellen und dafür die optimale Lösung zu suchen. Dabei wäre eine Reduktion von Gemeinderatssitzen eventuell denkbar, aber auf alle Fälle nicht das Ziel. Denn Ziel der Überprüfung und der Anpassungen kann und darf nur die optimale Erledigung der Arbeit zum Wohl der Bevölkerung sein. Der Weg, den die Gemeinde Schwyz beschritten hat, ist nicht nachahmenswert. Zuerst wurde dort eine Reduktion des Gemeinderates beschlossen und anschliessend will man nun die Bedürfnisse unter Beizug von Fachleuten abklären und die ganze Organisation nach der Vorgabe der Reduktion anpassen. Damit wurde wahrlich das Pferd am Schwanz aufgezäumt! Die Reduktion des Gemeinderats und damit eine Vergrösserung der Arbeitspensen der Gemeinderäte dürfte wenig sinnvoll sein, wenn man weiterhin voll erwerbstätige Gemeinderatsmitglieder haben will. Sonst kommt es nämlich so heraus wie in Küssnacht, wo angesichts des enormen Pensums eines Ratsmitgliedes dafür praktisch nur noch Pensionäre in Frage kommen können.

Günstiger Zeitpunkt

Was den Zeitpunkt der Anregung der CVP anbelangt, so waren alle Wahlen, insbesondere auch die Gemeindeschreiberwahlen abzuwarten. Erst nachdem auch der neue Gemeindeschreiber gewählt war, konnte die Anregung der CVP für eine Überprüfung der Verwaltung und der Behörden einen Sinn machen.

Der Gemeinderat Arth hat im Jahre 1998 eine Reorganisation des Gemeinderates abgelehnt. Dabei waren offenbar fast alle Gemeinderäte (einer war nicht anwesend) der Meinung, dass vorerst nichts geändert werden soll. Für keine Reorganisation und damit für das Beibehalten der alten Ordnung waren damals insbesondere auch die LVP-Vertreter im Gemeinderat. Die CVP-Gemeinderäte verfügten damals (wie heute) nicht über die Mehrheit im Gemeinderat. Auch der damalige Gemeindepräsident der CVP konnte nicht alleine bestimmen. Es war ein Ratsbeschluss. Kommt hinzu, dass die CVP-Gemeinderäte nicht Weisungsempfänger der CVP Ortspartei, sondern eigenständige Bürgerinnen und Bürger sind, welche ihr Amt mit bestem Wissen und Gewissen ausführen. Es kann somit auch vorkommen, dass die Parteileitung der Ortspartei dem Gemeinderat etwas vorschlägt, was von einzelnen Gemeinderäten der CVP nicht befürwortet wird. Innerhalb der CVP ist solches ohne weiteres möglich, weil die CVP die Unabhängigkeit der Gemeinderatsmitglieder ernst nimmt.

LVP im Irrgarten

Der von der LVP-Parteileitung behauptete Sachverhalt wird somit eindeutig falsch und anmassend geschildert. Es geht ihr offenbar nicht um die Sache, sondern allein um eine Effekthascherei. Die LVP-Parteileitung befindet sich immer noch im Irrgarten.

Aktueller Standpunkt der CVP

Die CVP lehnt das Begehren der LVP mit bereits vorgegebenen Lösungen (Reduktion von 12 auf 9 Gemeinderäte, etc.) in aller Form ab. Zuerst ist zu überprüfen, welche Aufgaben auf welche Weise im Gemeinderat und in der Verwaltung optimal erfüllt werden können. Dazu müssen unbedingt externe Fachleute beigezogen werden. Anschliessend sind die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten abzuwägen und die Varianten in einem Vernehmlassungsverfahren der Bevölkerung zur Diskussion zu stellen. Erst dann und erst dann ist über die neue Struktur bzw. über Anpassungen zu beschliessen.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Bruno Beeler, Präsident