Ja zum Zonenplan und Baureglement

Am Wochenende vom 26. November 2000 ist über die Änderungen des Zonenplanes und des Bauregelementes der Gemeinde Arth, über die Einbürgerung der Familie Coskun, über das Tourismusabgabengesetz, die Rentenalter-Initiativen und über die Umverteilungsinitiative, die Spitalkosteninitiative und über das Bundespersonalgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes, dem Einbürgerungsgesuch, dem Tourismusabgabengesetz und dem Bundespersonalgesatz zuzustimmen, die anderen Vorlagen aber zu verwerfen.

Ja zu den Änderungen des Zonenplanes und des Baureglementes der Gemeinde Arth

Der gültige Zonenplan der Gemeinde Arth datiert vom 5. Januar 1993. Seither haben sich das Baugebiet und die Baubedürfnisse in der Gemeinde in verschiedener Hinsicht verändert. Anfang 1997 konnten Ein-, Um- und Auszonungsbegehren beim Gemeinderat gestellt werden. Im Rahmen dieser Begehren sind die nun vorliegenden 35 Zonenplanänderungen entstanden, welche teilweise zwingend mit Baureglementsanpassungen verbunden sind. Zumeist sind die betroffenen Grundeigentümer dringend auf die entsprechenden Umzonungen angewiesen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme dieser Änderungen.

Ja zum Tourismusabgabengesetz

Derzeit kann man sich im Kanton Schwyz als Tourist innert nützlicher Frist keinen Überblick über die touristischen Attraktionen verschaffen. Es fehlt an einem Ansprechpartner, welcher die nötigen Informationen hat und weiter geben kann. Auf privater Basis ist es bis heute nicht gelungen, im Kanton Schwyz eine Organisation auf die Beine zu stellen, welche die Tourismusregion Kanton Schwyz nach aussen präsentiert und vermarktet. Weil dieses dringende Bedürfnis von privater Hand nicht gedeckt werden konnte, versucht nun der Kanton, die entsprechenden Rahmenbedingungen mit dem Tourismusabgabengesetz zu schaffen. Es handelt sich beim Tourismusabgabengesetz um eine vorläufig letzte Hilfe zur Selbsthilfe für alle Tourismusbetriebe. Wir können und dürfen es uns im Kanton Schwyz nicht länger leisten, den volkswirtschaftlich wichtigen Bereich des Tourismus zu vernachlässigen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Tourismusabgabengesetzes.

Nein zu den Rentenalter-Initiativen

Mit der geplanten 11. AHV-Revision soll ein flexibles Rentenalter ab 62 Jahren (Teilpensionierung ab 59 Jahren) möglich werden, allerdings verbunden mit sozial abgestuften Rentenkürzungen. Die beiden vorliegenden Rentenalter-Initiativen wollen dagegen die Pensionierung ab 62 Jahren bei voller Rente möglich machen. Das würde jährlich zusätzlich netto ca. 1.1 Mia Franken kosten. Die Zahl der AHV-Rentenbezüger wird im Verhältnis zu den erwerbstätigen Beitragspflichtigen immer grösser, dies als Folge der Bevölkerungsentwicklung. Um den wachsenden Rentenbedarf zu decken, musste per 1.1.1999 bereits die Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöht werden. Es braucht aber noch weitere finanzielle Anstrengungen, um überhaupt den jetzigen Rentenstatus zu halten. Deshalb ist es nicht mehr verkraftbar, wenn die AHV-Kasse mit diesen beiden Initiativen zusätzlich massiv belastet wird. Den Erwerbstätigen ist nicht zuzumuten, zusätzliche Leistungen für die AHV aufzubringen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der beiden Rentenalter-Initiativen.

Nein zur Umverteilungsinitiative – Nein zur Demontage der Armee

Im Jahre 1960 kostete die Landesverteidigung 34.7 % des Bundeshaushaltes, während sie heute noch ganze 11 % ausmacht. Die Armee hat seit 1991 enorm abgespeckt und gegen 9 Mia Franken eingespart. Die Mannschaftsbestände wurden erheblich reduziert. Damit wurde auf die veränderte Bedrohungslage reagiert. Mit der vorliegenden Umverteilungsinitiative stünden für die Landesverteidigung, für die Friedensförderungsmassnahmen und für die Existenzsicherung inskünftig nicht mehr ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Die SP versucht mit dieser Initiative einmal mehr, unsere Armee zu demontieren und sie in Raten abzuschaffen. Die Landesverteidigung muss flexibel und entsprechend der Lageentwicklung gestaltet werden können, wofür es auch bei kleineren Beständen mit hoher Technisierung die derzeit aufgewendeten Mittel braucht. Der Friede kann nicht mit einer demontierten Armee gesichert werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Umverteilungsinitiative.

Nein zur Spitalkosteninitiative

Mit der Spitalkosteninitiative sollen nur noch die Spitalkosten obligatorisch versichert werden. Die anderen Krankheitskosten (ärztliche Behandlung ausserhalb Spital, Pflegeheime, Medikamente, etc.), welche drei Viertel der Gesundheitskosten ausmachen, müssten von den Patientinnen und Patienten übernommen bzw. von diesen freiwillig versichert werden. Damit käme es zu mehr teuren Spitalaufenthalten, weil nur dort die Leistungen obligatorisch versichert wären. Die Solidarität bei der Verteilung der Krankheitskosten ginge verloren und es käme in der Schweiz zur eigentlichen Zweiklassenmedizin. Zahlreiche Personen könnten sich die oft teuren Behandlungen nicht mehr leisten, ja könnten sich zu vernünftigen Preisen gar nicht mehr versichern (chronisch Kranke, Betagte, etc.) und müssten auf die medizinische Hilfe verzichten oder über die Sozialhilfe darum ersuchen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Spitalkosteninitiative.

Ja zum Bundespersonalgesetz

Mit dem neuen Bundespersonalgesetz wird die Personalpolitik des Bundes den heutigen Bedürfnissen angepasst. Der Beamtenstatus wird aufgehoben und durch eine öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt. Es bleibt aber eine hohe Beschäftigungssicherheit und ein weitgehender Kündigungsschutz. Der Lohn wird neu der Leistung des Arbeitsnehmers angepasst und die Lohnanpassungsautomatismen entfallen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Abnahme des neuen Bundespersonalgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26.11.2000

Änderung Zonenplan und Baureglement Arth
JA
Tourismusabgabengesetz
JA
Rentenalter-Initiativen
NEIN
Umverteilungsinitiative
NEIN
Spitalkosteninitiative
NEIN
Bundespersonalgesetz
JA