Nein zur Armeeabschaffung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Armeeabschaffungsinitiative genauer betrachtet.

Ausgangslage

Bereits im Jahre 1989 haben die Armeeabschaffer versucht, in der Schweiz die Armee und damit die bewaffnete Neutralität zu verbieten, was von Volk und Ständen wuchtig abgelehnt worden ist. In der Zwischenzeit hat sich die Situation nicht verändert. 1993 sollten die neuen Kampfflugzeuge verhindert werden und im Jahre 2000 wurde die Armeehalbierungsinitiative ebenfalls verworfen.

Aufgaben der Armee

Die Schweizer Armee hat gemäss Artikel 58 der Bundesverfassung folgende Hauptaufträge: Landesverteidigung, Hilfeleistung an die Zivilbevölkerung und Friedensförderung. Diese Aufgaben wurden und werden laufend den veränderten Sicherheitspolitischen und gesell-schaftlichen Veränderungen angepasst (Armee 95; Armee XXI). In der jüngeren Vergangenheit hat die Armee immer wieder die Hilfeleistung bei Katastrophen (Unwetter, Lawinen, etc.) bewiesen. Im Rahmen der Friedensförderung leistet die Armee zur Zeit im Kosovo ihren Ein-satz vor Ort.

Absicht der Armeeabschaffer

Mit der Initiative zur Abschaffung der Armee soll in der Schweiz verboten werden, militärische Streitkräfte zu halten. Damit soll das wichtigste Instrument der bewaffneten Neutralität aus der Hand gegeben und die Schweiz hilflos gemacht werden.

Schweizer Armee unverzichtbar

Die Armee ist und bleibt das wichtigste Instrument der Schweizerischen Sicherheitspolitik. Ein Leben in Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit kann letztlich nicht auf andere Weise gesichert werden, was unzählige Beispiele im nahen und fernen Ausland beweisen. Ohne Armee wäre die Schweiz hilflos, von fremden Mächten antastbar und damit nicht mehr unabhängig. Die Neutralität der Schweiz wäre nur noch toter Buchstabe. Auch wenn sich die Bedrohungslage in den letzten Jahren verändert bzw. vermindert hat, so bleibt eine Tatsache, dass militärische Gewalt als letztes Mittel eines jeden Staates unverzichtbar ist, weil es die friedliche Welt noch nicht gibt. Es wäre unerträglich, wenn die Schweiz machtlos von fremden Mächten direkt oder indirekt beherrscht würde. Es gibt in der Schweiz nach wie vor sozialen Frieden, Freiheit und relative Unabhängigkeit, welche nicht selbstverständlich sind und welche auch weiterhin eines besonderen Schutzes bedürfen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Schweiz ohne Armee.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zur Prämienverbilligung

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Zivildienstinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird das Prämienverbilligungsgesetz genauer betrachtet.

Ausgangslage

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird durch Bundesbeiträge und durch Beiträge des Kantons finanziert. Von den sog. kantonalen Beiträgen ist ein Drittel von den Gemeinden zu tragen. Bei der momentanen Prämienverbilligungsregelung erhält ca. ein Viertel der Bevölkerung einen Beitrag. In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Für das Jahr 2002 steht ein grosser Prämienanstieg bevor. Mit der bisherigen Beschränkung der möglichen Bezüge auf lediglich 50 % können die Familien und Personen mit tiefen Einkommen nicht mehr angemessen entlastet werden. Durch die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes soll die mögliche Entlastung der Einkommen erheblich vergrössert bzw. die Belastung der tiefen Einkommen mit hohen Krankenkassenprämien verringert werden.

Selbstbehaltmodell

Mit der Gesetzesänderung ist ein Systemwechsel geplant. Neu wird das Bundessteuereinkommen zuzüglich 10 % des Reinvermögens durch den Familiendivisor geteilt. Davon wird ein Selbstbehalt von 10 % errechnet, welcher von den aufsummierten Richtprämien (gemäss der Anzahl anrechenbarer Personen) abgezogen wird. Das Resultat entspricht dem Prämienverbilligungsanspruch.

Kantonsrat bestimmt den Selbstbehalt

Mit der Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass der Kantonsrat den Prozentsatz des Selbstbehaltes festlegt. Mit den geplanten 10 % Selbstbehalt würden ca. 45 % der Bevölkerung des Kantons Schwyz bzw. ca. 60’000 Personen eine Prämienverbilligung erhalten und es würden rund ¾ der möglichen Bundesmittel ausgeschöpft. Bisher erhielten lediglich ca. 24 % der Bevölkerung bzw. ca. 32’000 Personen Prämienverbilligungen. Der Kantonsrat hat es in der Hand, den Grad der Ausschöpfung der möglichen Prämienverbilligung Jahr für Jahr flexibel zu bestimmen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Ja zum Tierpark Goldau

Am Freitag, den 26. Oktober 2001, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau im Hotel Rössli in Goldau die Generalversammlung 2001 durch. Im Rahmen der statutarischen Geschäfte wurden zwei neue Vorstandsmitglie-der gewählt. Die Kantonsräte und Gemeinderäte leisteten einen kurzen Rechenschaftsbericht. Schliesslich wurde über die Abstimmungsvorlagen vom 2. Dezember 2001 entschieden. Den kantonalen Vorlagen wurde zugestimmt, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutgeheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen verworfen wurden. Diese Woche wird der Kantonsbeitrag von 3 Mio. für den Natur- und Tierpark Goldau genauer betrachtet.

Generalversammlung / Jahresrückblick 2001

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 26. Oktober 2001 im Hotel Rössli in Goldau statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die Behörden- und Verwaltungsreform wurde initiiert. Als Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung 2001A wurde im März 2001 eine öffentliche Orientierung organisiert, was auf reges Interesse stiess. An der erfolgreichen überparteilichen Veranstaltung zum Finanzausgleichsgesetz im Mai 2001 war die CVP auch beteiligt. Schliesslich wurde die Gründung eines überparteilichen Projektteams für eine ausserfamiliäre Kinderbetreuung in die Wege geleitet. Zu guter Letzt hat die CVP die Steuerfussdiskussion in der Gemeinde Arth lanciert und eine Steuersenkung von 40 % verlangt. Die Kasse konnte positiv abschliessen. Doch werden für die vielfältigen Verpflichtungen und Aufgaben auch inskünftig die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge dringend benötigt. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

Erneuerung des Vorstandes

Von den bisherigen 14 Vorstandsmitgliedern wurden alt Kantonsrat Erwin Zurfluh und alt Gemeinderätin Frieda Kamer sowie René Dietiker unter Würdigung ihrer grossen Verdienste verabschiedet. Mit Kantonsrat Sepp Reichmuth, Arth, und Heinz Näf, Goldau, konnte der Vorstand wiederum mit kompetenten und engagierten Mitgliedern aufgestockt werden.

Ja zum Natur- und Tierpark Goldau

Mit einem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken soll der Ausbau des einzigen Zoos der Zentralschweiz von derzeit 23 auf 40 Hektaren unterstützt und damit dessen Leistungen für den aktiven Natur- und Artenschutz sowie seine Funktion als beliebtes Freizeit- und Erholungsgebiet anerkannt werden. Bei der Erweiterung des Parkareals wird gleichzeitig ein „Fenster zur Natur“ im Bergsturzkegel von Goldau geschaffen. Damit das Projekt realisiert werden kann, muss das alte mit dem neuen Parkgelände verbunden werden. Die dafür geplante Korrektur und Überdachung der Kantonsstrasse, der neue Parkeingang und die Parkerweiterung verursachen langfristig Kosten von über 30 Mio. Franken, die der Tierpark aus eigener Kraft nicht aufbringen kann. Mit den 3 Mio. Franken soll die Erweiterung des Parks in der kostenintensi-ven Startphase unterstützt werden. Der jährlich von über 350’000 Personen besuchte, einzigartige Natur- und Tierpark ist für die Gemeinde Arth und die weitere Umgebung zum Wirtschaftsfaktor und zum touristischen Renner geworden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb, dem Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken für den Natur- und Tier-park Goldau zuzustimmen.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN

Einladung zur Generalversammlung 2001

Freitag, 26. Oktober 2001, 19:45 Uhr, Hotel Rössli, Goldau

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Wahl der Stimmenzähler
  3. Genehmigung der Traktandenliste
  4. Jahresbericht des Präsidenten
  5. Kassabericht und Revisorenbericht
  6. Wahlen für den Vorstand
  7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 2002
  8. Rechenschaftsberichte der Gemeinderäte, Kantonsräte und Regierungsräte
  9. Diverses

Im Anschluss ein kurzes Referat über die

Abstimmungsvorlagen vom 2. Dezember 2001

Kantonale Vorlagen:

  • Änderung des Gesetzes über die Prämienverbilligung
  • Kantonsbeitrag Fr. 8 Mio. Restauration Kloster Einsiedeln
  • Kantonsbeitrag Fr. 3 Mio. Natur- und Tierpark Goldau

Eidg. Vorlagen:

  • Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
  • Volksinitiative Arbeit statt Energie besteuern
  • Volksinitiative Schweiz ohne Armee
  • Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
  • Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer

Der Vorstand freut sich auf Ihre Teilnahme!

Familienergänzende Kinderbetreuung in Arth: Projektteam gebildet!

Im Herbst 1999 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Gemeinde Arth eine Umfrage betreffend dem Bedürfnis nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung durchgeführt. 15 Eltern bzw. Elternteile haben damals ein akutes Bedürfnis angemeldet. Seither hat sich die politische und wirtschaftliche Situation zugunsten solcher Einrichtungen verbessert. Die Nachfrage hat noch weiter zugenommen. Im April 2001 wurde ein Aufruf an alle interessierten Kreise gestartet. Am 13. September 2001 konnte in Arth ein überparteiliches Projektteam mit 11 Mitgliedern gegründet werden.

Bedürfnis in der Gemeinde Arth

In der letzten Zeit ist der Ruf nach einer familienergänzenden professionellen Kinderbetreuung von verschiedener Seite laut geworden. Der Kanton Schwyz (gesetzliche Grundlage für die Gemeinden), aber auch der Bund wollen entsprechende Kinderbetreuungsstätten finanziell unterstützen. Selbst die Arbeitgeberverbände haben eingesehen, dass das in eine Kinderbetreuungsstätte investierte Geld sehr gut angelegt ist bzw. mehrfachen Ertrag bringt. Aus der im Jahre 1999 durchgeführten Umfrage resultierte das Interesse von 15 Eltern bzw. Elternteilen nach einer solchen Einrichtung in der Gemeinde Arth. Seither hat sich das Bedürfnis noch verstärkt.

Projekt in der Gemeinde Arth

Um auch in der Gemeinde Arth ein Projekt für ausserfamiliäre Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen, fand am 13. September 2001 auf Anregung der CVP Arth-Oberarth-Goldau eine Besprechung aller interessierten Kreise statt. Ziel der Veranstaltung war es, ein Projektteam zur Gründung einer solchen Einrichtung auf überparteilicher Basis zu bilden.

Überparteiliches Projektteam gebildet

Am 13. September 2001 folgten 19 interessierte Personen/Institutionen dem Ruf zur Bildung eines Projektteams. Nach längerer Erörterung der Situation und des Bedürfnisses haben sich 11 Personen bereit erklärt, in einem überparteilichen Projektteam zur Gründung einer Kinderbetreuungsstätte mitzuarbeiten. Frau Antoinetta Armentano, Parkstrasse 11, Goldau, hat den Vorsitz übernommen. Eine erste Sitzung wurde auf den 18. Oktober 2001 anberaumt. Es ist nun die Aufgabe dieses Projektteams, die erforderlichen Abklärungen und Vorbereitungen zu treffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wünscht dem Projektteam viel Erfolg und insbesondere das erforderliche Gehör der Behörden bei der Gründung einer Kinderbetreuungsstätte in der Gemeinde Arth.

CVP verlangt Steuersenkung von 40 % (II)

Hier und in der RigiPost vom 13. September 2001 hat die CVP für die Gemeinde Arth eine Steuersenkung von 40 % verlangt und dies kurz und sachlich begründet. In der Rigi-Post vom 20. September 2001 hat der Gemeindesäckelmeister Erwin Zurfluh mit einer überaus gehässigen Stellungnahme die CVP betreffend der Steuersenkungsforderung angegriffen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau missbilligt vehement die unsachlichen Anwürfe des amtierenden Säckelmeisters, dessen Ziel es offenbar einzig war, die CVP herabzuwürdigen und anzufeinden. Dazu wird nachfolgend kurz Stellung genommen. Zudem wird die realistische Steuersenkung von 40 % mit Zahlen belegt.

Schlechte Politkultur

Die Forderung der CVP nach einer Steuersenkung von 40 % war in der Rigipost anständig und sachlich formuliert. Die Stellungnahme des amtierenden Säckelmeisters fiel indessen gehässig und polemisierend aus. Es ging ihm offenbar ausschliesslich darum, die CVP Arth-Oberarth-Goldau in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen und anzufeinden. Seine unsachlichen Äusserungen waren nicht nur völlig überflüssig, sondern auch eines Mitglieds des Gemeinderats unwürdig.

Nur kurze Steuerfussdiskussion möglich

Die Diskussion betreffend dem Steuerfuss kann faktisch nur sehr kurz geführt werden, weil der Gemeinderat Arth bis 8. Oktober 2001 den Voranschlag 2002 mit dem Steuerfussantrag der kantonalen Finanzverwaltung bzw. dem Regierungsrat zur Genehmigung zu präsentieren hat, dies gemäss der Übergangsbestimmung in § 22 des Finanzausgleichsgesetzes. Wer also auf der Stufe Gemeinde beim Steuerfuss 2002 mitwirken will, muss dies vor dem 8. Oktober 2001 tun.

Mitwirkung der CVP bei der Finanzpolitik

Offenbar ist sich der Gemeinderat Arth und insbesondere der Säckelmeister Erwin Zurfluh nicht gewohnt, dass eine politische Partei in der Finanzpolitik mitreden will. Da indessen ab 2002 insbesondere auch die Gemeinde Arth volle Finanzautonomie haben wird, nimmt sich die CVP Arth-Oberarth-Goldau des Recht heraus, in diesem wichtigen Bereich mit zu reden. Mit dem Presseartikel vom 13. September 2001 wollte die CVP ohne grosse Rechnerei die Steuerfussdiskussion auslösen. Nachdem aber der Herr Säckelmeister halbwahre Zahlen in der RigiPost präsentiert hat, kommt die CVP leider nicht umhin, einige Rechenoperationen vorzuführen.

Steuersenkung von 40 % realistisch

Die Gemeinde Arth wird im Jahre 2002 insgesamt Fr. 6’400’800.— vom Kanton erhalten (Grundstückgewinnsteuern, Steuerkraftausgleich, Normaufwandausgleich, reduzierter Beitrag Lehrerbesoldung). Zudem fallen ab 2002 einige Beitragsposten (Beiträge für Polizeiposten, an Behindertenbetriebe, Berufsschulen, Stipendien, Tierseuchenbekämpfung, Milchkontrolle, landw. Familienzulage) weg, welche die Gemeinde nicht mehr zu zahlen hat und vom Kanton übernommen werden. Diese Posten betrugen im Jahr 2000 zusammen Fr. 597’074.—. Die Lehrerbesoldungsbeiträge des Kantons im Jahre 2000 beliefen sich auf total Fr. 3’553’194.— (nicht Fr. 3.8 Mio. weniger als ab 2002, wie der Säckelmeister in der RigiPost falsch behauptet hat: vgl. Rechnung 2000 unter Kindergarten und Primarschule). Der Grundstückgewinnsteuerertrag im Jahr 2000 machte Fr. 395’701.— aus. Damit zahlt der Kanton im Jahr 2002 sage und schreibe netto Fr. 3’048’979.— mehr als bisher (Fr. 6’400’800.– plus Fr. 597’074 abzüglich Fr. 3’553’194.— abzüglich Fr. 395’701.—). Um diesen Betrag sollte das Steueraufkommen bei gleich bleibendem Leistungsaufwand entlastet werden. 215 % geteilt durch den bisherigen Steuerertrag von Fr. 13’786’603.— x Fr. 10’737’624.— (Fr. 13’786’603.— abzüglich Fr. 3’048’979.—) ergibt einen erforderlichen Steuerfuss von gerundet 168 %, weshalb die geforderte Senkung von 215 % auf 175 % bei gleichen oder sogar noch leicht gesteigerten Ausgaben ohne weiteres möglich ist. Bei Betrachtung der Zahlen der Jahre 1997-1999 ergibt sich mit den neuen Zahlungen des Kantons eine Nettomehrleistung des Kantons von durchschnittlich ca. 3.3 Mio. Franken, was einem Steuerfuss von gerundet 164 % entsprechen würde. Kommt hinzu, dass der kanto-nale Finanzausgleich für die Gemeinde Arth von der kantonalen Finanzverwaltung auf einem Normsteuerfuss von 170 % berechnet wurde.

Daraus erhellt unmissverständlich und leicht nachrechenbar, dass die von der CVP verlangte Steuersenkung um 40 % von 215 % auf 175 % angemessen und keineswegs übertrieben ist.

Leistungssteigerungen

Sollte der Gemeinderat Leistungssteigerungen von mehr als 5 % einer Steuereinheit (5 % = Fr. 320’618.—) vor haben, so müssten solche Vorhaben (z.B. verbesserte Leistungen im Schulbereich, Erhöhung Betrag Jugendtreff, Beitrag ausserfamiliäre Kinderbetreuung, etc.) geprüft werden. Sinnvolle und begründete Leistungssteigerungen würde die CVP Arth-Oberarth-Goldau aller Voraussicht nach mittragen.

Die CVP ist sich ihrer politischen Verantwortung in der Gemeinde Arth bewusst. Gerade deshalb hat sie die Steuerfussdiskussion rechtzeitig aufgenommen.

Anwort an die CVP Arth-Oberarth-Goldau

RigiPost Nr. 36 – Donnerstag, 20 September 2001

Steuersenkung

Mit Sehreiben vom 12. September 2001 an den Gemeinderat Arth sowie einem gleich lautenden Artikel in der „RigiPost“ Nr. 35 vom 13. September 2001 verlangt die CVP Arth-Oberarth-Goldau für das Jahr 2002 eine Reduktion des Steuerfusses von 215 auf 175 Prozent.
Als Säckelmeister der Gemeinde möchte ich zum Begehren der CVP wie folgt Stellung nehmen:

Die CVP verlangt eine Steuerreduktion, ohne dass sie die genauen Beträge kennt, die aufgrund des neuen Finanzausgleichs an die Gemeinde fliessen. Der Beschluss des Regierungsrates (Nr. 1086/2001) über den Finanzausgleich datiert vom 11. September 2001 und ist somit der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Selbst der Gemeinderat hatte also bis zur Sitzung vom 17. September 2001 keine Gelegenheit. sich mit dem RR-Beschluss vertieft auseinander zu setzen.

Die von der CVP verlangte Reduktion des Steuerfusses hätte Einnahmen-Ausfälle von rund 2,2 Mio Franken zur Folge, die durch den neuen Finanzausgleich erst wieder aufgefangen werden müssten. Ohne im heutigen Zeitpunkt der vertieften Budgetberatung in der Finanzkommission sowie im Gemeinderat vorgreifen zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Gemeinde Arth zudem aufgrund der Beitragsentflechtung alleine bei der Lehrerbesoldung rund 3,8 Mio Franken weniger erhält (Reduktion der Sübvention von bis zu 90 Prozent auf einheit lich 20 Prozent), Insgesamt müssten somit bereits 6 Mio Franken durch die Beitrags-Entflechtungen sowie durch den Normaufwand-Ausgleich und den Steuerkraft-Ausgleich kompensiert werden.

Der Gemeinderat lässt sich von solchen Begehren, die lediglich der billigen Effekthascherei dienen, nicht beirren. Seriös und durchdacht hat er sich auf den neuen Finanzausgleich eingestellt und wird dies auch in Zukunft tun. Die Ausarbeitung des Voranschlages für das Jahr 2002 läuft auf Hochtouren. Selbstverständlich ist der Gemeinderat bestrebt, der Arther Bevölkerung anlässlich der Budgetversammlung eine Steuerreduktion zu unterbreiten. Sie wird aber so ausfallen, dass die langfristige Finanzpolitik der Gemeinde Arth nicht gefährdet wird. Es würde wohl wenig Sinn machen, müsste der Gemeinderat bereits im folgenden Jahr einen Teil der Steuerreduktion wieder zurücknehmen, zumal auch die Auswirkungen des neuen Steuergesetzes noch bei weitem nicht bekannt sind.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau handelt voreilig und unseriös. Anstatt einen konstruktiven Beitrag zur Finanzpolitik der Gemeinde zu leisten, ist sie offensichtlich bestrebt, Schlagzeilen zu machen. Kurzfristi mag der Partei durch solche Machenschaften Erfolg beschieden sein, längerfristig jedoch wird nur die vorausschauende Planung des Gemeinderates zum Ziel führen.

Goldau, 18. September 2001
GSM Erwin Zurfluh

CVP verlangt Steuersenkung von 40 %

Am 10. Juni 2001 hat das Volk das neue Finanzausgleichsgesetz des Kantons Schwyz mit grosser Mehrheit angenommen. Ab 1.1.2002 werden die Zahlungen an die Gemeinde Arth erstmals im Rahmen des direkten, indirekten und horizontalen Finanzausgleiches nach den neuen Vorschrif-ten erfolgen. Anlässlich der Budgetgemeinde vom 14.12.2001 ist u.a. auch der Steuerfuss für das Jahr 2002 gestützt auf die neuen Vorgaben festzule-gen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betrachtet für die Gemeinde Arth aufgrund der Vorjahreszahlen und aufgrund der noch anhaltenden günsti-gen Wirtschaftsentwicklung für das Jahr 2002 eine Senkung des Gemeinde-steuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % als realistisch.

Ausgangslage

Im Vorfeld der Abstimmung über das neue Finanzausgleichsgesetz war bekannt geworden, dass die Gemeinde Arth von der neuen Regelung insofern profitieren kann, als sie mit der neuen Regelung netto wesentlich mehr Finanzausgleichszahlungen bekommen wird, als dies gemäss den bisherigen Vorschriften der Fall war. Der Grund liegt in der schlanken Gemein-deverwaltung und im zurückhaltenden Ausgabeverhalten des Gemeinderates in der Vergan-genheit. Dabei war bereits aufgrund von Vorjahreszahlen von bis ca. 1 Mio. Franken zusätzli-chem Ausgleich die Rede.

Konkurrenz unter den grösseren Gemeinden

Die umliegenden grösseren Gemeinden Schwyz und Ingenbohl sowie der Eingemeindebezirk Küssnacht stellen wirtschaftliche Standortkonkurrenten dar, mit denen sich die Gemeinde Arth u.a. beim Steuerfuss messen lassen muss. Diese Gemeinwesen haben bereits deutlich tiefere Steuerfüsse als Arth. Die Gemeinde Schwyz weist einen Steuerfuss von nur gerade 150 % auf. Auch wenn in der Gemeinde Arth im Vergleich zu diesen anderen Gemeinden die Le-benshaltungskosten (Abfallgebühren, Stromtarif, Wohnkosten) günstiger sind, muss in der Gemeinde Arth der Steuerfuss markant gesenkt werden. Nur so kann eine nennenswerte Signalwirkung erreicht und verhindert werden, dass die Gemeinde Arth unter den grossen Gemeinden steuertariflich endgültig ins Hintertreffen gelangt.

Verbesserung der Standortvorteile

Mit einer markanten Senkung des Gemeindesteuerfusses um 40 % von 215 % auf 175 % könnte die Gemeinde Arth ihre bisherigen Standortvorteile (zentrale Verkehrslage, günstigere Lebenshaltungskosten) auch steuerlich nennenswert verbessern. Dadurch würde aufgrund der Signalwirkung mehr Steuersubstrat in die Gemeinde gezogen, was zu vermehrtem Steuerauf-kommen und zu weiteren Steuersenkungen führen könnte.

Steuersenkung von 40 %

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau schätzt aufgrund der derzeit noch anhaltenden günstigen Wirtschaftsentwicklung, dass es im Jahre 2002 und in den Folgejahren der Gemeinde Arth mit einem Gemeindesteuerfuss von 175 % und den Zahlungen des Finanzausgleiches möglich sein sollte, eine ausgeglichene Rechnung, ja bei guter Entwicklung sogar einen bescheidenen Überschuss zu präsentieren. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb eine Senkung des Gemeindesteuerfusses für das Jahr 2002 um 40 % von 215 % auf 175 %.

Ja zum Gewässerschutzkredit

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird der Rahmenkredit für die Gewässerschutzbauten genauer betrachtet.

Ausgangslage

Nach dem geltenden Gewässerschutzgesetz ist die Gemeinde gehalten, eine generelle Kanalisationsplanung unter Einbezug des Wasserkreislaufes zu führen. In der Vergangenheit wurde bei der Kanalisation teilweise das Mischsystem (Meteorwasser und Abwasser werden in der gleichen Leitung gemischt) verlangt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Kläranlagen vom Meteorwasser entlastet werden sollten. Deshalb ist inskünftig möglichst viel Meteorwasser an Ort versichern zu lassen. Soweit dies nicht möglich ist, muss konsequent das Trennsystem (Meteorwasser und Abwasser separat geführt) umgesetzt werden. Das separat geführte Meteorwasser wird in ein oberirdisches Gewässer geleitet.

Sanierung, Erweiterung und Verlegung

Die bestehenden Kanalisationsleitungen sind teilweise defekt (Gotthardstrasse, Bahnhofstrasse, Aeschi) und müssen ersetzt werden. Dabei wird nach Möglichkeit vom Mischsystem zum Trennsystem gewechselt. Im Zuge von Überbauungen sind zudem Meteorwasserleitungen und/oder Kanalisationsleitungen zu vergrössern und zu verlegen (Bumeli, Centralstrasse, Bischofsmöösli, Schöntalweg, Luxram-Areal, Rigi-Bahnen AG, Erliweg Arth, Areal Herzog, Tierpark Goldau) oder überhaupt zu erstellen (Groberschliessungen für Zonenänderungen).

Investitionsbedarf für 10 Jahre

Zur Realisierung aller Sanierungen, Erweiterungen, Verlegungen oder Neuerstellungen beantragt der Gemeinderat einen Rahmenkredit von Fr. 1’650’000.— für den Zeitraum von 2001 bis 2010. Damit verteilen sich die Gewässerschutzinvestitionen auf 10 Jahre. Die vom Gemeinderat vorgelegten Investitionspositionen entsprechen offensichtlich einem Bedürfnis und sind gesetzlich vorgesehen. Die Gemeinde Arth ist gut beraten, ein gut erhaltenes Abwassersystem sicher zu stellen und das teilweise noch vorhandene Mischsystem nach Möglichkeit durch das Trennsystem abzulösen. Andernfalls ist mit höherem Aufwand der Kläranlagen und damit mit höheren Abwassergebühren zu rechnen. Defekte und schlecht unterhaltene Kanalisationsleitungen können zu folgenschweren Austritten und hohen Reparaturaufwendungen führen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Rahmenkredites von Fr. 1’650’000.— für Gewässerschutzbauten im Zeitrahmen von 2001-2010.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA

Ja zum Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird das Finanzausgleichsgesetz genauer betrachtet.

Finanzausgleich bisher

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleich aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterschied von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen „Steuergraben“ entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Darüber hinaus erhalten Gemeinden mit weniger als 1’000 Einwohnern Strukturzuschläge und Abgeltungen in Spezialfinanzierungen. Damit kann bei allen Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem neu geschaffenen horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen. Die Abschöpfung beträgt maximal 50 % des Steuerkraftüberhanges.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des neuen Gesetzes über den Finanzausgleich.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA