Am 13. November 2000 hat der Gemeinderat Arth beschlossen, dass an den Wahl- und/oder Abstimmungswochenenden ab 1.1.2001 nur noch am Sonntag von 1000-1200 in Arth eine Urne offen gehalten werden soll und dass für den Rücksand der Wahl- und/oder Abstimmungsunterlagen das Porto aus der Gemeindekasse bezahlt wird. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat mit Eingabe vom 5.12.2000 dem Gemeinderat Arth ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht und angeregt, bis auf weiteres auch in Goldau an den Wahl-und/oder Abstimmungssonntagen eine Urne von 1000-1200 Uhr offen zu halten. Mit Beschluss vom 11.12.2000 ist der Gemeinderat Arth auf die beantragte Wiedererwägung nicht eingetreten. Er verweigert damit inskünftig das Aufstellen einer Urne in Goldau.
Auch im Jahre 2000 hat trotz der brieflichen Möglichkeit immerhin noch ein Drittel der Abstimmenden die Urne aufgesucht. Bei einer durchschnittlichen Beteiligung von ca. 50 % geht es um ca. 1’000 Bürgerinnen und Bürger, welche an die Urne gegangen sind.
Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen trotz der Portoübernahme durch die Gemeinde ausdrücklich noch den Urnengang. Wer zudem in Goldau die briefliche Abstimmung verpasst hat und am Sonntag noch abstimmen möchte, muss nach Arth gehen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betrachtet die vollständige Abschaffung der Urne in Goldau im jetzigen Zeitpunkt als nicht vertretbar. Neben der Sonntagsurne in Arth sollte auch in Goldau eine Sonntagsurne (1000-1200 Uhr) geführt werden. Auf das Wiedererwägungsgesuch der CVP Arth-Oberarth-Goldau vom 5.12.2000 ist der Gemeinderat mit Beschluss vom 11.12.2000 nicht eingetreten. Er verweigert damit die Sonntagsurne in Goldau. Begründet wird dieser Entscheid im wesentlichen damit, dass auch in der Gemeinde Schwyz nur noch am Hauptort eine Urne geführt werde und dass die Portofreiheit die briefliche Abstimmung fördern werde. Zudem könnten damit unnötige und zeitaufwendige Transporte nach Arth verhindert werden. In Schwyz befindet sich der Hauptort immerhin im Zentrum der grösseren Ortsteile. Nicht alles, was der Gemeinderat Schwyz beschlossen hat, kann als optimal bezeichnet werden. Insbesondere dieser Entscheid darf nicht Vorbild sein. Zudem sollte nicht das Einsparen von Kosten das oberste Ziel des gemeinderätlichen Handelns sein, sondern vielmehr die optimale Wahrung der Abstimmungsmöglichkeiten und damit die Erhöhung der Stimmbeteiligung. Der geltend Zeitverlust durch eine Urne in Goldau ist vernachlässigbar und könnte durch eine kurze zeitliche Vorverlegung der Öffnungszeit völlig verhindert werden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau bedauert sehr, dass der Gemeinderat Arth bei der Urnenöffnungszeit ab 1.1.2001 das richtige Augenmass verfehlt hat.