Am 8. Februar 2009 ist auf Bundesebene über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung derselben auf Rumänien und Bulgarien zu entscheiden. Auf Bezirksebene geht es um eine Solarstromanlage auf dem Dach des Mittelpunktschulhauses in Rothenthurm.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.
Ja zur Personenfreizügigkeit
Die Abstimmungsfrage bezieht sich einerseits auf die Weiterführung der bereits im Jahre 2000 beschlossenen Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) und andererseits auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Es gibt dazu allerdings nur ein Ja oder ein Nein. Bei einem Nein ist die bisher bewährte Personenfreizügigkeit zu kündigen, was die anderen 6 Teilabkommen mit der EU ebenfalls zu Fall bringt. Die EU lässt es nicht zu, dass Rumänien und Bulgarien von der Schweiz ausgeschlossen werden. Es geht um alles oder nichts. Rosinenpicken geht nicht.
Im Jahre 2005 hat die Schweiz der Erweiterung der Personenfreizügigkeit um nicht weniger als 10 Staaten zugestimmt. Die Befürchtungen der Gegner (Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Lohndumping, Masseneinwanderung, Sozialwerke in Gefahr) waren im Jahre 2000 (Abstimmung Bilaterale Verträge I) und im Jahre 2005 (Ausdehnung um 10 weitere Staaten) die gleichen wie heute. Nichts davon hat sich bewahrheitet.
In Rumänien sind nur gerade 2.5 % der Bevölkerung Roma. Die Geburtenrate ist im 1.3 sogar noch tiefer als in der Schweiz. Eine Masseneinwanderung in die Schweiz ist völlig abwegig.
Personenfreizügigkeit bedeutet, dass auswandern bzw. einwandern kann, wer einen Arbeitsvertrag vorweisen kann oder wer selbständig mit entsprechenden Ressourcen ist oder seinen Lebensunterhalt nachweislich mit eigenen Mitteln aufbringen kann.
Die EU ist der mit Abstand wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Ein grosser Teil des Wohlstandes in der Schweiz hängt vom Aussenhandel mit der EU ab. Die Bilateralen Verträge mit der EU sind die Basis für diesen Aussenhandel und haben sich bisher bewährt. Es wäre für den schweizerischen Aussenhandel höchst schädigend bzw. ruinös, wenn diese Basis verloren ginge. Der Wohlstand in der Schweiz und der Staatshaushalt würden einbrechen, die Sozialwerke (AHV, IV, etc.) und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft wären in Gefahr.
Gerade in der heutigen Zeit der allgemeinen wirtschaftlichen Verunsicherung wäre eine Aufhebung der Bilateralen Verträge das wirtschaftlich Dümmste, was wir unserem Land antun könnten. Unsere Wirtschaft braucht Sicherheit und Verlässlichkeit im Verkehr mit der EU. Deshalb ist der Weiterführung der Personenfreizügigkeit und der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zuzustimmen.
Ja zur Solarstromanlage in Rothenthurm
Mit dem Neubau des Mittelpunktschulhauses in Rothenthurm bietet sich eine einmalige Gelegenheit, auf dem Dach dieses Schulhauses eine Solarstromanlage (Photovoltaik-Anlage) zu erstellen. Damit wird der Bezirk Schwyz Vorbild für die Realisierung von erneuerbaren Energiequellen. Dieser ökologisch sinnvollen Nutzung der Sonnenenergie und damit dem entsprechenden Verpflichtungskredit von Fr. 820’000.—ist deshalb zuzustimmen.
Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 8. Februar 2009
Personenfreizügigkeit mit EU weiterführen und auf Rumänien und Bulgarien ausdehnen
JA
Verpflichtungskredit für Solarstromanlage in Rothenthurm
Am Freitag, den 19. Dezember 2008, führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in Oberarth die Generalversammlung 2008 durch. Vor der eigentlichen GV 2008 präsentierte Schulleiter Adrian Dummermuth, Goldau, den Inhalt von HarmoS.
Harmonisierung der obligatorischen Schule der Schweiz: HarmoS
Was sagt die Bundesverfassung?
Schulleiter Adrian Dummermuth
Im Jahre 2006 hat das Schweizer Volk den sog. Bildungsartikel der Bundesverfassung mit 86% Ja–Stimmen (Kanton Schwyz 74.5%) deutlich angenommen.
In Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung ist folgendes festgehalten: „Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und der Ziele der Bildungsstufen und deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften“.
Mit dem Bildungsartikel werden die Kantone somit in der Verfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich national einheitlich zu regeln. Wenn sie das nicht, bzw. nicht innert nützlicher Frist tun, greift der Bund ein.
Umsetzung durch die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK)
Auf der Grundlage dieses Verfassungsauftrages verabschiedete die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz im Jahre 2007 einstimmig den Konkordatstext zur Harmonisierung der obligatorischen Schule der Schweiz – HarmoS genannt. Damit wurde das Beitrittsverfahren für die einzelnen Kantone eingeleitet.
Ziele von HarmoS
Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule der Schweiz ist ein schweizerisches Schulkonkordat. Die Kantone wollen mit dem HarmoS-Konkordat:
Die obligatorische Schule der Schweiz harmonisieren (vereinheitlichen)
Die Qualität der Bildung weiterentwickeln
Die Frühförderung verstärken
Die Durchlässigkeit des Systems fördern und Mobilitätshindernisse abbauen
Elemente von HarmoS
Definition der einheitlichen Grundbildung
Auf gesamtschweizerischer Ebene werden die Fachbereiche festgelegt, in denen jedes Kind während der obligatorischen Schule eine Grundbildung erhalten soll. Die Fächer sind: Schulsprache, zwei Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Musik/Kunst/Gestaltung, Bewegung/Gesundheit.
Nationale Bildungsstandards
Es werden Kompetenzstandards für die Fachbereiche Erstsprache, Fremdsprachen, sowie Mathematik und Naturwissenschaften festgelegt. Ein Kanton, der das HarmoS-Konkordat ratifiziert, setzt sich dafür ein, dass alle Schülerinnen und Schüler die definierten Mindeststandards erreichen.
Sprachregionale Lehrpläne
Pro Sprachregion wird es künftig nur noch einen Lehrplan geben. Auch die Lehrmittel werden sprachregional koordiniert.
Fremdsprachen
Die erste Fremdsprache wird ab der 3. Klasse, die zweite Fremdsprache ab der 5. Klasse unterrichtet. Eine der Fremdsprachen ist eine zweite Landessprache, die andere Englisch.
Schuleintritt und Dauer der obligatorischen Schule
Das HarmoS-Konkordat sieht vor, dass Kinder, die bis am 31. Juli eines Kalenderjahres ihren 4. Geburtstag feiern, per Schulbeginn im August in den Kindergarten eintreten. Damit dauert die obligatorische Schule insgesamt 11 Jahre (zwei Jahre Kindergarten – sechs Jahre Primarschule – drei Jahre Sekundarstufe 1).
Blockzeiten und Tagesstrukturen
Die Unterrichtszeit muss in Blockzeiten organisiert werden. Zudem müssen dem Bedarf vor Ort entsprechende Tagesstrukturen angeboten werden, deren Nutzung freiwillig und kostenpflichtig ist.
Wann tritt HarmoS in Kraft?
Jeder Kanton entscheidet selbst über den Beitritt zum HarmoS-Konkordat. Wenn 10 Kantone den Beitritt beschlossen haben, tritt das Konkordat für diese betreffenden Kantone in Kraft. Entscheiden sich 18 Kantone für den Beitritt, kann der Bund das HarmoS-Konkordat für alle Kantone der Schweiz verbindlich erklären.
Stand der Ratifizierung
Folgende Kantone haben den Beitritt zum HarmoS-Konkordat beschlossen: Schaffhausen, Glarus, Waadt, Jura, Neuenburg, Wallis, Zürich, St. Gallen, Genf (vorbehältlich Referendumsfrist)
Folgende Kantone haben den Beitritt zum HarmoS-Konkordat abgelehnt: Luzern, Thurgau, Graubünden
In verschiedenen Kantonen ist das Referendum gegen den Entscheid des jeweiligen Kantonsparlamentes ergriffen worden. Die Volksabstimmungen finden im Jahr 2009 statt.
Vorlage im Kanton Schwyz
Mitte Dezember 08 verabschiedete der Schwyzer Regierungsrat Bericht und Vorlage zum HarmoS-Konkordat im Kanton Schwyz. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt zum Konkordat. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich im April 2009 behandeln. HarmoS untersteht dem fakultativen Referendum. Aufgrund der bisherigen politischen Diskussion ist davon auszugehen, dass das Schwyzer Volk zu HarmoS das letzte Wort haben wird.
Die unbestrittenen Punkte
Die meisten Elemente von HarmoS tauchen in der öffentlichen Debatte nur am Rande oder überhaupt nicht auf. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Definition einer einheitlichen Grundausbildung für unsere Kinder, sprachregionale Lehrpläne, nationale Bildungsstandards oder der koordinierte Fremdsprachenunterreicht auf hohe Akzeptanz stossen und die Notwendigkeit dieser Massnahmen vielerorts unbestritten ist. Dass der „Kantönligeist“ in diesen zentralen Bereichen wesentliche Nachteile für Schüler und Eltern bringt, liegt auf der Hand.
Umstrittener Schuleintritt
HarmoS sieht den Schuleintritt ab erfülltem 4. Altersjahr vor (Stichtag 31. Juli). Der Regierungsrat hat die in breiten Teilen der Bevölkerung geäusserte Kritik bezüglich der (zu) frühen Einschulung aufgenommen und schlägt eine flexible Gestaltung der Rückstellung vor. Konkret haben die Eltern bei einem ev. Rückstellungswunsch das letzte Wort. Die Elternrechte werden im Verfahren klar gestärkt und im Verfahren in den Vordergrund gestellt. Dieses Vorgehen erfüllt die Forderungen einer durch die CVP eingereichten Motion im Kantonsrat. Konkret bedeutet dies, dass die Schulträger im Kanton Schwyz den Zweijahreskindergarten anbieten müssen. Wenn aber Eltern den Kindergarteneintritt für ihr Kind um ein Jahr aufschieben möchten, können sie – nach erfolgtem Gespräch mit der Schulleitung – abschlies-send über die Verschiebung des Schuleintrittes um ein Jahr entscheiden.
Dieses Vorgehen verstösst nicht gegen die Vorgaben des HarmoS-Konkordates. HarmoS legt den Regelfall (also den Besuch des Zweijahreskindergartens), der Kanton den Ausnahmefall (also die Rückstellung um ein Jahr) fest.
Blockzeiten und Tagesstrukturen
Die seit einigen Jahren geltenden Blockzeiten von vier Lektionen am Morgen entsprechen den Vorgaben von HarmoS. Für weitergehende Tagesstrukturen (Mittagstisch, Hausaufgaben-betreuung u.ä.) müssen die Schulträger ein Angebot zur Verfügung stellen, welches den Bedürfnissen vor Ort entspricht. Dabei können bereits existierende Angebote einbezogen werden. Die Nutzung von zusätzlichen Angeboten ist in jedem Fall freiwillig und kostenpflichtig.
Situation in der Gemeinde Arth
In der Gemeinde Arth wird seit August 2008 der freiwillige Zweijahreskindergarten angebo-ten. Knapp 70% der bis zum 31. Juli vierjährig gewordenen Kinder besuchen bereits heute das erste Kindergartenjahr. Es werden 11 Kindergartenabteilungen geführt, acht davon altersgemischt, d.h. „kleine“ und „grosse“ Kindergärtler sind in der gleichen Klasse. Für die „kleinen“ Kindergärtler gilt eine reduzierte Unterrichtszeit von 14 Lektionen pro Woche.
Aufgrund der Erfahrungen aus anderen Gemeinden wird damit gerechnet, dass der Anteil der „kleinen“ Kindergärtler in den folgenden Jahren – auch bei freiwilligem Besuch – auf 80% bis 90% wachsen wird. Dies würde die Eröffnung eines zusätzlichen Kindergartens notwendig machen (im Voranschlag 2009 der Gemeinde Arth berücksichtigt). Unter dem Strich ergeben sich in dieser Beziehung – auch unter den Bedingungen von HarmoS – für die Gemeinde Arth keine wesentlichen Anpassungen.
Bezüglich Tagesstrukturen bestehen in der Gemeinde Arth einzelne Angebote (Mittagssport, Hausaufgabenbetreuung). Zudem bietet der Verein Kinderbetreuung jeweils am Freitagmittag im Schulkreis Goldau einen Mittagstisch an. Alle Angebote sind freiwillig und kostenpflichtig, es machen jeweils 20 bis 40 Kinder Gebrauch (Gesamtschülerzahl 1000) davon. Es ist davon ausgehen, dass – bedingt durch das starke Wachstum – in der Gemeinde Arth in Zu-kunft ein verstärkter Bedarf an schulergänzenden Strukturen abzudecken ist.
Generalversammlung / Jahresrückblick 2008
Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 19. Dezember 2008 in Oberarth statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Das Jahr 2008 war stark geprägt von den verschiedenen Wahlen.
Gegen den weiteren Stillstand!
Linke und rechte Parteien versuchen je länger je mehr, das bewährte politische System der Schweiz kaputt zu machen. Es scheint, dass eine sog. Arena-Politik immer beliebter wird: grosser Klamauk, Niedermachen der Andersdenkenden, letztlich aber nichts bewegen, nichts machen, Stillstand. Keine Lösungen der anstehenden Probleme. Nur Theater, um Wählerstimmen.
Die Probleme, welche in der Schweiz derzeit anstehen, können mit etwas gutem Willen ohne weiteres gelöst werden. Wenn aber niemand nachgeben will, wenn alle ihre Maximalforderungen stellen, gibt es keine Lösung, sondern nur Streit und Stillstand.
Die CVP ist die einzige Partei, welche sachlich und lösungsorientiert auftritt. Auch in der Politik (wie im ganzen Leben) ist nicht alles schwarz oder weiss, nicht alles eindeutig und klar. Es gibt viele Wenn und Aber, viele Details, die nicht über einen Leisten gezogen werden dürfen. Es gilt, zu differenzieren. Nur so sind gerechte und für alle verträgliche Verhältnisse möglich.
Wahlen 2008
Kantonsrat: Bei den Kantonsratswahlen 2008 hatte Sepp Reichmuth, Oberarth, nach 12 Jahren auf eine weitere Kandidatur verzichtet. Die CVP dankt Sepp Reichmuth für seinen langjährigen Einsatz. Die CVP hat bei diesem Wahlen wiederum zwei Vollmandate errungen. Der bisherige Kantonsrat Adrian Dummermuth, Goldau, wurde mit einem Glanzresultat gewählt. Ebenfalls mit einem guten Resultat wurde neu Bruno Beeler, Goldau, in den Kantonsrat gewählt.
Gemeindewahlen: Bei den Gemeindewahlen hatte die CVP die Rücktritte von Gemeinderätin Margrit Betschart-Schuler, Goldau, (8 Jahre Gemeinderat) und der Rechnungsprüferin Vreni Steffen-Steinegger, Goldau, (4 Jahre Rechnungsprüferin) zu beklagen. Die CVP dankt den ehemaligen Amtsinhabern herzlich für deren langjährigen Einsatz für die Bevölkerung. Die CVP ist bei den Gemeindewahlen 2008 wiederum allein angetreten und konnte sich als einzige Partei erfolgreich im 1. Wahlgang mit Spitzenresultaten durchsetzen. Für die CVP gewählt wurden Peter Probst als Gemeindepräsident (bisher Schulpräsident), Gemeinderat Ruedi Beeler, bisher, Gemeinderätin Monika Weber-Reichlin, neu, Rechungsprüfer Stefan Eichhorn, bisher, Rechnungsprüferin Bernadette Lüdi-Annen, neu, Franz Huser, Gemeindeschreiber, bisher. Alle drei anderen Parteien mussten in den 2. Wahlgang für die verbleibenden Gemeinderatsitze. Alle CVP-Kandidaten wurden im ersten Anlauf mit hervorragenden Resultaten gewählt. Es hat sich gezeigt, dass die Wählerinnen und Wähler die gute Qualität der CVP-Kandidaten erkannt haben. Für die breite Unterstützung der CVP durch die Wählerinnen und Wähler danken wir herzlich.
Bezirkswahlen: Im Frühjahr 2008 hatte die CVP im Bezirksrat Schwyz eine Vakanz, weil der Bezirksammann H.R. Hubli aus dem Bezirksrat ausgeschieden ist. An dessen Stelle wurde Joe Zihlmann, Oberarth, an der Frühjahrsbezirksgemeinde glanzvoll als Bezirksrat gewählt. Georg Suter-Curtins, Arth, wurde als Rechnungsprüfer und Reto Birrer, Arth, als Bezirksrichter bestätigt.
Bei den Kommissionen der Gemeinde Arth hatte die CVP im 2008 folgende Rücktritte zu beklagen: Werner Schuler, Arth, langjähriger Stimmenzähler; Monika Weber, Arth, Stimmenzählerin und Mitglied der Fürsorgebehörde; Werner Hardegger, Goldau, langjähriges Mitglied Baukommission; Paul Stalder, Kommission Jugend, Familie und Alter. Für ihre wertvolle Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit danken wir herzlich. Neu gewählt wurden: Anita Caduff, Oberarth, und Marco Zuin, Goldau, als Stimmenzähler; Gabriela Dummermuth, Goldau, in die Fürsorgebehörde; Jürg Strässle, Arth, in die Baukommission; Vreni Steffen-Steinegger in die Kommission Jugend und Familie. Die CVP dankt für diesen Einsatz und wünscht viel Freude im Amt.
Sicherheit am Bahnhof Goldau
An der Budgetgemeinde 2007 hatte für die CVP den Antrag gestellt, dass für die Sicherheit am Bahnhof Goldau Fr. 30’000.— ins Budget aufzunehmen sei. Diesem Antrag wurde mit grossem Mehr zugestimmt. Der Gemeinderat hat diesen Auftrag ausgeführt und den Umfang der Sicherheitsbemühungen sogar noch auf weitere Gebiete in der Gemeinde ausgedehnt. Die Sicherheitsfirma Schilter hat diese Sicherheitsarbeit übernommen. Der Sicherheitseinsatz wird von der Bevölkerung geschätzt und wird bis auf weiteres weitergeführt.
Finanzen
Der Wahlkampf 2008 und die anderen politischen Aktivitäten haben viel Geld gekostet. Deshalb werden die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge wiederum dringend benötigt. Beiträge und Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.
CVP-Wirtschaftstagung: Bankenkrise, wie weiter?
Am 16. Januar 2009, 1730 Uhr, Waldstätterhof, Brunnen, führt die CVP des Kantons Schwyz die Wirtschaftstagung 2009 durch zum Thema: Bankenkrise, wie weiter? An dieser Tagung werden teilnehmen: Philipp Hildebrand, Vizepräsident Schweizerische Nationalbank, Oswald Grübel, ehemaliger Konzernchef CS, Franz Marty, Präsident Verwaltungsrat Raiffeisen Schweiz. Dieser Anlass ist öffentlich. Interessenten wollen sich melden bei Anna Kamer, Sonnenberg 9, 6415 Arth, bzw. bei cvp-sz@bluewin.ch.
Am 30. November 2008 ist auf Bundesebene über die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten, über das flexible AHV-Alter, über die Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts, über eine vernünftige Hanf-Politik sowie über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes abzustimmen.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der drei ersten Vorlagen und die Zustimmung für die beiden letzten Vorlagen.
Nein zur Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern
Wenn ein 16 jähriger Jungendlicher sich mit einem 12 jährigen Jugendlichen sexuell betätigt, macht er sich strafbar und könnte gemäss der Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern bis ans Lebensende strafrechtlich verfolgt werden, wenn der 12 jährige Jugendliche die Pubertät noch nicht hinter sich hat. Damit würden diese Straftaten betreffend der Verjährung das Niveau von Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und terroristische Handlungen erreichen. Alle anderen Straftaten, auch die schwersten, verjähren spätestens nach 30 Jahren. Bundesrat und Parlament haben dem Anliegen der Initianten mit dem indirekten Gegenvorschlag angemessen Rechnung getragen, indem die Verjährungsfrist von 15 Jahren neu erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnen soll. Der Täter kann somit bis zum 33. Altersjahr des Opfers noch belangt werden. Es ist eine Illusion, ein rechtsstaatlich hinreichendes Strafverfahren gegen einen Delinquenten nach Jahrzehnten noch durchführen zu können. In solchen Fällen kann das Leiden des Opfers noch vergrössert werden. Aus diesen Gründen ist die Initiative zur Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern abzulehnen.
Nein zur Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter
Bereits heute ist bekannt, dass in den kommenden Jahrzehnten die heutigen AHV-Renten von der werktätigen Bevölkerung über die ordentlichen Beiträge nicht mehr finanziert werden können, auch wenn dies heute noch der Fall ist. Der von den Initianten beabsichtigte vorzeitige Rentenbezug verursacht zusätzliche Kosten von ca. Fr. 1.5 Mia. pro Jahr. Es geht vorliegend um eine faktische Senkung des Rentenalters für einen Grossteil der Bevölkerung, und zwar in einer Zeit, in welcher angesichts der stets höheren Lebenserwartung das Rentenalter eher erhöht werden müsste. Auch ist es eine Illusion, dass sich Leute mit kleinen Einkommen eine frühzeitige Pensionierung leisten können. Denn genau diese Leute verfügen kaum über finanzielle Reserven und können ohne die noch ausstehende oder reduzierte BVG-Rente schlichtweg nicht leben. Die vorliegende Initiative würde somit allein die Leute mit den mittleren Einkommen privilegieren. Es kann nicht angehen, zu Lasten der kommenden Generationen die AHV-Kasse zu plündern. Auch steht die Solidarität der Generationen auf dem Spiel. Aus diesen Gründen ist die Initiative für ein flexibles Rentenalter abzulehnen.
Nein zur Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts
Die Volksinitiative „Verbandbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik-Mehr Wachstum für die Schweiz“ geht davon aus, dass die Umweltorganisationen ihr Beschwerderecht missbrauchen, indem sie demokratisch gutgeheissene Grossprojekte verzögern oder verhindern. Das ist ein verfehltes Zerrbild. Das Verbandsbeschwerderecht sorgt dafür, dass die bestehenden Gesetze zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Die Umweltverbände sind dabei Fürsprecher der Natur. Im Jahre 2006 ist das Verbandsbeschwerderecht bereits revidiert und die bestehenden Schwächen sind behoben worden. In den meisten Fällen erheben die Umweltverbände zu Recht Beschwerde. Die meisten Bauverzögerungen werden durch Einsprachen und Beschwerden der Nachbarn verursacht. Die Umweltgesetzgebung ist demokratisch entstanden. Ihr ist nachzuleben oder sie ist abzuschaffen. Unser Rechtsstaat gebietet für alle die gleichen Rechte und Pflichten. Eine Abstimmung in einer Gemeinde oder in einem Kanton darf bei einem Grossprojekt nicht dazu führen, dass das Umweltrecht nicht oder nicht im gleichen Mass zur Anwendung gelangt, wie das bei einem Projekt, über welches nicht abgestimmt wird, weiterhin der Fall ist. Gleiches Recht für alle. Auch der Umwelt zuliebe. Wir haben nur eine Umwelt. In unseren engen räumlichen Verhältnissen ist der Schutz der Umwelt umso wichtiger. Damit sind wir dem Ausland voraus. Und das soll so bleiben. Die Initiative zur Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts ist deshalb abzulehnen.
Ja zur vernünftigen Hanf-Politik
Mit der Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ soll der Konsum, der Besitz, Anbau und der Erwerb für den Eigenkonsum von Substanzen der Hanfpflanze straffrei werden. Der Bund hat den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr und den Handel von Substanzen der Hanfpflanze zu regeln bzw. zu kontrollieren und den Jugendschutz sicher zustellen. Der Konsum und der Besitz von Hanfsubstanzen zum eigenen Bedarf werden schon seit längerer Zeit strafrechtlich nicht mehr wirklich verfolgt, obwohl es einen umfangreichen Konsum von Hanfsubstanzen gibt. Die verlangte Straffreiheit stellt somit nichts anderes als eine Anpassung an die Realität dar. Der Konsum von Hanf soll wie der Konsum von Alkohol der Einverantwortung von erwachsenen Personen anheim gestellt werden. Es ist besser, das ganze Geschäft zu kontrollieren, als es in die Illegalität und Kriminalität abzudrängen, und den Händlern der harten Drogen eine Chance zu geben, über den Hanfverkauf an neue Kunden für die harten Drogen zu kommen. Der Hanfkonsum findet auf jeden Fall statt, ob wir das wollen oder nicht. Aus diesen Gründen ist der Initiative zuzustimmen.
Ja zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Die im Jahre 1999 vom Volk auf 10 Jahre befristet beschlossene Drogenpolitik hat sich bei den harten Drogen bewährt (Prävention, Therapie, Schadenminderung, Repression) und ist mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes weiter zu führen. Insbesondere die Therapie bei Langzeitdrogenabhängigen hat zu einer besseren psychischen und körperlichen Gesundheit und zu einer besseren sozialen Situation geführt. Die Beschaffungskriminalität ist massiv zurück gegangen und die offenen Drogenszenen sind verschwunden. Auch ist der medizinische Einsatz von Hanfprodukten (Scherzlinderung bei Mulipler Sklerose, Rheuma, etc.) zuzulassen, weil sich das bestehende Verbot nicht rechtfertigt. Es ist nämlich nicht einzusehen, weshalb alle anderen, zum Teil mit beträchtlichen Nebenwirkungen belegten Schmerzmittel (Morphium, etc.) medizinisch zulässig sind, während die entsprechenden Hanfprodukte verboten sein sollen. Aus diesen Gründen ist der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zuzustimmen.
Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 30.11.2008
Volksinitiative Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern
NEIN
Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter
NEIN
Volksinitiative gegen das Verbandsbeschwerderecht
NEIN
Volksinitiative vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz
Am 27. April 2008 wurde Peter Probst von den Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Arth zum Gemeindepräsidenten gewählt. Am 30. Juni 2008 hat er sein Amt angetreten. Im Folgenden hat der Pressedienst der CVP Arth-Oberarth-Goldau über die bisherige Arbeit und über erste Eindrücke und Erfahrungen mit Peter Probst ein Interview geführt.
Peter ProbstPeter Probst, wie verlief Ihr Einstieg in die Arbeiten ins Gemeindepräsidium Arth? Ist es nach Ihren Vorstellungen abgelaufen?
Mit der Amtsübernahme hat sich mein Engagement zuerst auf das Kennenlernen der Abläufe in der gesamten Gemeindeverwaltung konzentriert. Meine Annahme und mein Wunsch ist dabei bestätigt worden: für die Gemeinde sind kompetente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Gemeindeverwaltung, EW, Altersheim) tätig. Ich bin auf offene Türen und offene Ohren gestossen und wurde herzlich willkommen geheissen. Mein Einstieg verlief sehr gut und nach meinen Vorstellungen.
Was ist der Unterschied zwischen Ihrem während 14 Jahren geführten Ressort Bildung und dem Gemeindepräsidium?
Als Schulpräsident habe ich mich primär mit dem Bildungsbereich der Primar- und Musikschule auseinander gesetzt. Die Schulverwaltung ist örtlich in Goldau und in Arth angesiedelt. Der Schulrat ist eine selbständige Behörde und der Kontakt zur übrigen Gemeindeverwaltung ist eher gering. Als Gemeindepräsident und Sitzungsleiter des Gemeinderates muss ich mich in die Geschäfte aller Ressorts einlesen, einarbeiten und alle Geschäfte auch genauer kennen. Der Zeitaufwand für diese Tätigkeit ist bedeutend grösser.
Haben sich Ihre Erwartungen erfüllt?
Viele meiner Erwartungen haben sich schon teilweise erfüllt. Eines meiner Anliegen ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die Gemeindeangelegenheiten möglichst umfassend und kompetent zu informieren. Auf der Homepage – www.arth.ch – und in der Rigi Post sollen die Bürger und Bürgerinnen über die Arbeit und die Absichten des Gemeinderates ins Bild gesetzt werden. Die Gemeindeveraltung soll als eigentlicher Dienstleistungsbetrieb wahrgenommen werden. Eine herausfordernde Aufgabe ist es, künftige Investitionen richtig zu terminieren.
Was für Investitionen kommen denn auf die Gemeinde Arth zu?
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Druck auf den Wohnungsbau in der Gemeinde mit der Eröffnung der A4 im Knonaueramt noch mehr zunehmen wird. In der nächsten Zeit stehen in der Gemeinde Investitionen im Versorgungsbereich (Wasserpumpwerk, etc.) sowie eine Reihe anderer Projekte an, wie z.B. das Pflegeheim Arth, die Zone 30 in Goldau oder ein Sportzentrum für die Gemeinde Arth. In einem Strategieworkshop im November wird sich der Gemeinderat eingehend mit der Zukunft der Gemeinde Arth beschäftigen. An diesem Tag werden wir uns u.a. mit der Finanzpolitik im Zusammenhang mit den künftigen Investitionen auseinandersetzen.
Haben Sie Ihren Entscheid, fürs Gemeindepräsidium zu kandidieren, noch nie bereut?
Nein, nach diesen gut 100 Tagen habe ich meinen Entscheid noch nie bereut. Ein wesentlicher Grund ist sicher die Tatsache, dass der Gemeinderat als Team arbeitet. Ich bin zuversichtlich, mit diesem Team und mit den Stimmberechtigten, unsere Gemeinde vorwärts bringen zu können.
Wie sieht Ihr Zeitmanagement aus – das Gemeindepräsidium ist ja kein Vollamt?
Derzeit arbeite ich noch 100 % bei SBB Cargo in Zürich. Die Termingestaltung und das Nebeneinander der beiden Aufgaben (Arbeit für die SBB und für die Gemeinde) braucht eine gute Abstimmung. Am Donnerstag arbeite ich meistens den ganzen Tag für die Gemeinde. Dazu kommen natürlich noch die Sitzungen an den Abenden und weitere Verpflichtungen. Nach Absprache mit meinem Arbeitgeber werde ich im Laufe des nächsten Jahres mein Pensum in Zürich zugunsten des Einsatzes für die Gemeinde um 20 % reduzieren. Zur Zeit kommt die aktive Freizeitgestaltung etwas zu kurz. Ich bin aber überzeugt, dass ich auch diesbezüglich im nächsten Jahr Fortschritte machen werde.
Ich freue mich auf das weitere Engagement für die Gemeinde Arth und hoffe, weiterhin auf die Unterstützung des Gemeinderatsteams und auf das Mitdenken und die Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen zählen zu dürfen.
Am 27. April 2008 wurde Monika Weber-Reichlin von den Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Arth zur Gemeinderätin gewählt. Am 30. Juni 2008 übernahm sie das Ressort «Freizeit». Im Folgenden erzählt sie über die bisherige Arbeit und über erste Eindrücke und Erfahrungen.
Ressortzuteilung
Monika Weber-ReichlinGespannt und erwartungsvoll sah ich der ersten Ratssitzung vom 30. Juni 2008 mit Vereidigung und Ressortzuteilung entgegen. Aufgrund ungeschriebener Gesetzte war meine Ausgangslage für ein mir zusagendes Ressort nicht schlecht, und so erhielt ich nach fairer Ausmarchung wunschgemäss das Ressort „Freizeit“ zugesprochen. Nun setzte ich mich mit meiner Vorgängerin und der zuständigen Sekretärin zur Übernahme eines riesigen Aktenberges und zur Besprechung der laufenden Geschäfte zusammen. Dank ihrer Hilfsbereitschaft bekam ich relativ rasch einen Grobüberblick über «mein» Ressort und die konkrete Arbeit begann. Nebst alltäglichen Verwaltungstätigkeiten wie das Behandeln von Gesuchen, das Wahrnehmen von Repräsentationspflichten, das Mitorganisieren ressortbedingter Anlässe oder das Bearbeiten von Reklamationen ist die Umsetzung des Jugendkonzepts eine vordringliche Aufgabe. Auch gilt es, Kommissionssitzungen durchzuführen und vom Kanton veranstaltete Einführungs- und Informationssitzungen zu besuchen.
Kommissionstätigkeiten
Nebst der Rats- und Kommissionsarbeit des eigenen Ressorts ist man als Gemeinderätin ebenfalls Mitglied in weiteren Kommissionen. So habe ich mich mit Fragen aus der Vormundschaft, mit Problemen zur Altersbetreuung in der Subkommission «Hofmatt» und mit Visionen zu Sportanlagen in der Subkommission «Zentrales Sportzentrum der Gemeinde Arth» zu befassen.
Erste Erfahrungen und Eindrücke
Aktenstudium – Gesetze – Reglemente – Repräsentationspflichten – Finanzen – Machbarkeit – Kleinbürgertum – Interessenvielfalt – Interessenkonflikte sind nur einige Stichworte, denen ich mich als Gemeinderätin zu stellen habe. Das alles verursacht eine intensive zeitliche Belastung. Der Spagat zwischen dem Gemeinderatsmandat, der Familienfrau und der Berufstätigkeit ist nicht gerade einfach. Dennoch erlebe ich die Behördentätigkeit als interessante, lehrreiche und spannende Herausforderung. Mit Engagement und mit dem hoffentlich richtigen Weitblick versuche ich, mich für das Wohl der Bevölkerung der Gemeinde Arth einzusetzen. Gerne zähle ich auf ihr Mitdenken und ihre Unterstützung.“
Am 28. September 2008 ist im Kanton Schwyz über die Abschaffung der Handänderungssteuer, über das Einführungsgesetz zum Ausländer- und Asylgesetz sowie über das Einführungsgesetz für zu den Familienzulagen zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden ersten Vorlagen und die Ablehnung der dritten Vorlage.
Ja zur Abschaffung der Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer wurde im Jahre 1920 geschaffen, um die Infrastrukturkosten zu decken, welche die Grundeigentümer der Gemeinde verursachen (Erschliessungen, Entsorgun-gen, etc.). In der Zwischenzeit wurden verschiedene verursachergerechte Gebühren und Ab-gaben (Wasser, Abwasser, Kehricht, Strom, Feuerwehr, Vorteilsabgabe) eingeführt. Die Handänderungssteuer hat deshalb heute keine sachliche Begründung mehr. Allein der Um-stand, dass die Gemeinde dadurch unter dem Titel Handänderung keine Steuern mehr be-kommt, rechtfertigt es nicht, diese überholte Steuer beizubehalten. Es ist nämlich schlicht und einfach ungerecht, die Grundeigentümer für den gleichen Aufwand zwei Mal bezahlen zu lassen. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Gerechtigkeit verbietet das. Kommt hinzu, dass die meisten Gemeinden in den vergangen Jahren grössere Ertragsüberschüsse realisieren konnten, über hohe Schwankungsreserven verfügen und möglicherweise weitere Steuersenkungen beschliessen können. Der Zeitpunkt für die Abschaffung dieser längst ungerecht gewordenen Steuer ist gekommen. Deshalb Ja zur Abschaffung.
Ja zum Einführungsgesetz um eidg. Ausländer- und Asylgesetz
Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und eine Änderung des Asyl-gesetzes wurden am 24. September 2006 vom Schweizer Volk angenommen. Der Kanton muss nun zwingend noch die Zuständigkeiten und das genaue Verfahren bestimmen. Dem Volkswillen ist nachzukommen und der Vollzug ist zu regeln. Der Spielraum dazu ist praktisch Null. Wir kommen somit nicht umhin, das vorgelegte Einführungsgesetz anzunehmen. Andernfalls muss der Regierungsrat das im Rahmen eines Noterlasses tun. Deshalb Ja.
200 Franken Kinderzulage sind zu wenig
Am 26. November 2006 hat das Schweizer Volk entschieden, dass in der gesamten Schweiz als absolutes Minimum Fr. 200.—Kinderzulage und Fr. 250.—Ausbildungszulage (für die Zeit der Ausbildung ab dem 16. Altersjahr) pro Kind und Monat auszuzahlen sind. Das entsprechende Bundesgesetz tritt am 1.1.2009 in Kraft. Im Kanton ist nun zu entscheiden, ob dieses absolute Minimum oder eine höhere Zulage ausbezahlt werden soll. Juni 2008 ging es im Kantonsrat Schwyz darum, die Kinderzulage generell (nicht nur ab 16 Jahren) von Fr. 200.— auf Fr. 250.— pro Kind und Monat zu erhöhen. Die Kantonsräte der FDP und SVP waren geschlossen dagegen. Die CVP-Fraktion hatte eine generelle Erhöhung auf Fr. 250.—pro Kind und Monat vorgeschlagen. Die Wirtschaftslage im Kanton Schwyz ist nach wie vor gut. Es ist deshalb nicht verständlich, dass bei der Kinderzulage gespart wird. Allein als Folge der Teuerung würde die Kinderzulage, welche zuletzt per 1.1.2003 angepasst wurde, per Ende 2008 auf ca. Fr. 220.— anwachsen, sodass die reale Erhöhung noch Fr. 30.— ausmachen würde. Das wäre sehr bescheiden gewesen angesichts der gestiegenen Wohnungskosten. Die Erhöhung der Kinderzulage von bisher Fr. 200.— auf Fr. 250.— wäre eine angemessene Geste an jene Familien gewesen, welche heute noch Kinder haben oder noch weitere Kinder haben möchten. Es wäre ein kleiner Anreiz gewesen, vielleicht noch ein weiteres Kind zu haben. Die Kinder sind bekanntlich unsere Zukunft. Und ihr Unterhalt kostet Geld. Gewisse Kreise haben offenbar noch nicht begriffen, dass die Kinder auch die künftigen Arbeitnehmer und Unternehmer sein werden. Wo diese fehlen, werden zusätzliche ausländische Arbeitnehmer und Unternehmer in unseren Wirtschaftsraum kommen, was zu den bekannten Problemen führt. Wenn die heutige, verhältnismässig gut gedeihende Wirtschaft die bescheidene Erhöhung der Kinderzulage von Fr. 200.— auf Fr. 250.— pro Kind und Monat wirklich nicht mehr finanzieren könnte, würde diese Wirtschaft nicht mehr lange existieren. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Die CVP möchte auch für die Zukunft eine starke Wirtschaft mit motivierten, einheimischen Arbeitnehmern und eine intakte Gesellschaft. Der wichtigste Teil davon sind unsere Kinder. Hier sind die Prioritäten zu setzen. Das vorgelegte Einführungsgesetz, welches nur das absolute Minimum an Kinderzulagen festschreibt, ist abzulehnen. Es ist an den Absender zur Verbesserung bzw. zur Erhöhung der Kinderzulage auf generell Fr. 250.— pro Monat zurück zu schicken. Durch die Ablehnung entsteht kein Nachteil für die Bezüger der Familienzulagen, denn der Regierungsrat muss dieses absolute Minimum ohnehin mit einem Noterlass per 1.1.2009 einführen.
Deshalb nein zum Einführungsgesetz zu den Kinderzulagen. 200 Franken sind zu wenig
Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.9.2008
Initiative zur Abschaffung der Handanderungssteuer
JA
Einführungsgesetz zum eidg. Auslander- und Asylgesetz
Am 1. Juni 2008 ist beim Bund über die Einbürgerungsinitiative, die Maulkorbinitiative sowie über die Krankenversicherung abzustimmen. In der Gemeinde Arth geht es um professionelle offene Jugendarbeit.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller drei Bundesvorlagen und die Annahme der offenen professionellen Jugendarbeit in der Gemeinde Arth.
Ja zur Jugend
In der Gemeinde Arth soll nach einem breit erhobenen Bedürfnis vermehrt offene und auf bestimmte Gruppen bezogene professionelle Jugendarbeit betrieben werden. Dies als Ergänzung zur wertvollen Jugendarbeit der Sportvereine und Jugendvereine. Damit können verhaltensauffällige Jugendliche besser abgefangen und in gute Bahnen gelenkt werden. Allein die Repression und der unentwegte Appell an die Verantwortung der Eltern genügen dafür nicht. Gerade bei schwierigen Jugendlichen geht solches ins Leere. Ein einziger Jugendlicher, welcher in eine Anstalt oder in ein Heim verbracht werden muss, kostet die Gemeinde pro Monat mindestens Fr. 10’000.—, was jährlich Fr. 120’000.— ausmacht. Der bisherige Aufwand für diese Jugendarbeit beläuft sich auf Fr. 40’000.—. Die neu jährlichen Fr. 160’000.— für die professionelle offene Jugendarbeit rechnet sich somit schon bei einem einzigen Jugendlichen, welcher nicht fremdplatziert werden muss. In der grossen Gemeinde Arth mit ca. 1’000 Jugendlichen ist dieser Aufwand mehr als gerechtfertigt. Es ist besser und kostengünstiger, aktiv auf die Jugendlichen einzugehen, als über die ausgerasteten Jugendlichen und deren teure Erziehungsaufenthalte zu lamentieren. Deshalb ein überzeugtes Ja zum Verpflichtungskredit für die professionelle Jugendarbeit.
Nein zur Einbürgerungsinitiative
Die Einbürgerungsinitiative ist eine regelrechte Mogelpackung. Damit kann die Zahl der Ausländer und die Kriminalität von Ausländern in der Schweiz nicht im geringsten beeinflusst werden. Wenn die Anzahl der Ausländer in der Schweiz verringert werden soll, müssen andere Massnahmen ergriffen werden. Es gibt derzeit und auch künftig keinerlei Recht auf Einbürgerung. Allerdings soll der durchaus auch politisch motivierte Entscheid bzw. Antrag durch eine detailkundige Kommission (wie bisher) vorbereitet werden. Wer abgelehnt wird, soll wissen, weshalb. Die Schweiz soll ein Rechtsstaat bleiben. Es soll auch keinen Einbürgerungstourismus zwischen den Gemeinden geben. Das bisherige Einbürgerungsverfahren kann durch die von der CVP vorgeschlagene Ausschreibung im Amtsblatt noch verfeinert werden. Mehr braucht nicht geändert zu werden. Deshalb Nein zur Initiative für demokratische Einbürgerungen.
Nein zur Maulkorbinitiative
Die Informationsmöglichkeiten von Bundesrat und Bundesverwaltung vor eidg. Abstimmungsvorlagen sollen massiv eingeschränkt werden. Damit soll den Behörden quasi ein Maulkorb umgehängt werden, während vor allem finanzstarke Komitees pausenlos die Bevölkerung mit Fehlinformationen überhäufen können. Die Bürgerinnen und Bürger könnten auf diesem Weg auf übelste Weise fehlgeleitet werden, ohne dass Bundesrat und Bundesbehörden angemessen reagieren könnten. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine umfassende Information. Dazu gehört auch jene von Bundesrat und Bundesverwaltung. Dies entspricht unseren demokratischen Gepflogenheiten unseres Landes. Es gibt keinen vernünftigen Grund, das einzuschränken. Deshalb Nein zum Maulkorb, Nein zur Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda.
Nein zur Krankenversicherung
Neu sollen die Kantone die Beiträge für die Spitäler nicht mehr an die Spitäler, sondern an die Krankenkassen zahlen. Die Macht der Krankenkassen würde massiv ansteigen. Zudem werden die Kantone als Geldgeber faktisch entmachtet. Die Kantone als wichtige Zahler der Krankenversicherung sollen nun plötzlich nichts mehr zu sagen haben. Das darf nicht sein. Die freie Arztwahl ist zudem mit dieser Vorlage gefährdet. Es ist damit zu rechnen, dass die Krankenkassen künftig bestimmen werden, mit welchen Ärzten sie noch zusammenarbeiten wollen. Auf solche Experimente dürfen wir uns nicht einlassen. Deshalb Nein zum Verfassungsartikel für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung.
Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 01.06.2008
Anlässlich der Gemeindewahlen vom 27. April 2008 wurden alle sechs Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau in allen Kategorien mit den besten Resultaten in die Ämter gewählt. Ihr ausgezeichnetes Wahlresultat wiegt umso mehr, als die CVP mit ihren hervorragenden Kandidaten wiederum allein angetreten ist und die Kandidaten somit alle Stimmen aus eigener Kraft erhalten haben. Bei den Gemeinderäten wurden allein die CVP-Kandidaten Beeler und Weber gewählt. Die vier Kandidaten der anderen drei Parteien wurden weit abgeschlagen und müssen nun in die Nachwahl, bzw. Ersatzwahl. Die CVP dankt für die breite Unterstützung.
Mit Freude konnte die CVP am Sonntagabend die ausgezeichnete Wahl aller Kandidaten zur Kenntnis nehmen. Und zwar mit den besten Resultaten. Peter Probst wurde mit 1233 Stimmen zum Gemeindepräsidenten und Franz Huser mit sagenhaften 1656 Stimmen zum Gemeindeschreiber gewählt. Bei den Gemeinderäten erreichten allein die CVP-Kandidaten Ruedi Beeler mit 1169 Stimmen und Monika Weber mit 1349 Stimmen das absolute Mehr. Das ausgezeichnete Resultat von Monika Weber ist dabei besonders bemerkenswert, weil sie neu angetreten ist und die ebenfalls neuen Kandidaten der anderen Parteien um zwischen 500 und 600 Stimmen geschlagen hat, dies bei 2372 gültigen Wahlzetteln. Bei den Rechnungsprüfern erreichte Stefan Eichhorn als bisheriger mit 1451 Stimmen das beste Resultat, während die einzige neue Kandidatin Bernadette Lüdi auf Anhieb mit 1319 Stimmen das zweitbeste Resultat entgegen nehmen konnte, und zwar vor den bisherigen Kandidaten der anderen Parteien.
Zum Glück liessen sich die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Arth durch die Vielzahl der Gemeinderatskandidaten, durch umfangreiche Inserate und durch Plakate nicht blenden. Sie haben auf Qualität, Kompetenz und Einsatz gesetzt und die CVP-Kandidaten gewählt. Auch der plumpe Versuch, einen politischen Aussenseiter zum Gemeindepräsidenten zu küren, ging trotz grossem Aufwand fehl. Mit Genugtuung kann festgestellt werden, dass die Wählerinnen und Wähler bei den Gemeindebehörden schon etwas genauer hinschauen. Es ist ihnen offensichtlich nicht gleich, mit wem sie es in Zukunft zu tun haben.
Die CVP dankt im Namen der gewählten CVP-Kandidaten allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen.
als Gemeindepräsident Peter Probst
Sunnmatt 4a, Goldau
als Gemeinderat Ruedi Beeler
Aeschi, Goldau
als Gemeinderätin Monika Weber
Aazopf 85, Arth
als Gemeindeschreiber Franz Huser
Kehlmattliweg 17, Goldau
als Rechnungsprüfer Stefan Eichhorn
Feldweg 22, Arth
als Rechnungsprüferin Bernadette Lüdi
Sunnmatt 36, Goldau
Alle sechs frisch gewählten Amtsträger der CVP Arth-Oberarth-Goldau werden sich mit voller Kraft für die Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen und versuchen, eine ausgezeichnete Behördenarbeit zu leisten.
Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert auch allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien und wünscht ihnen viel Freude und Erfolg im Amt.
Anlässlich der Bezirksgemeinde vom 22. April 2008 wurde Joe Zihlmann, Oberarth, einstimmig neu in den Bezirksrat Schwyz gewählt. Ebenfalls einstimmig gewählt wurde Reto Birrer, Oberarth, bisher, als Ersatzrichter ins Bezirksgericht Schwyz, und Georg Suter-Curtins, Arth, in die RPK des Bezirkes Schwyz. Die CVP gratuliert und dankt für die Unterstützung.
Joe Zihlmann Bezirksrat Bezirk Schwyz Am Dienstag, den 22. April 2008, anlässlich der ordentlichen Bezirksgemeindeversammlung wurde Joe Zihlmann, Oberarth, Geschäftsführer der Zihlmann Holzbau AG, Arth einstimmig neu in den Bezirksrat Schwyz gewählt. Als Ersatzrichter ins Bezirksgericht Schwyz wurde Reto Birrer, Bautreuhand, Arth, bisher, gewählt. Wiedergewählt wurde auch Georg Suter-Curtins, Arth, als Rechnungsprüfer des Bezirkes Schwyz. Diese Amtsinhaber werden ihre Kompetenz und Qualität im Bezirksrat Schwyz bzw. im Bezirksgericht Schwyz unter Beweis stellen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert herzlich.
Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt allen Wählerinnen und Wählern Arth für die Unterstützung dieser Kandidaten. Sie haben damit in die Zukunft investiert. Denn diese Kandidaten werden in Schwyz der Bevölkerung auch etwas nützen und nicht nur den Platz besetzen.
Die CVP dankt bereits jetzt schon den beiden Amtshinhabern herzlich für den grossen Einsatz und den Aufwand im Amt.
Die Gemeinderechnung Arth 2007 schliesst mit einem Gewinn von Fr. 2.2 Mio. Franken ab, wogegen ein Defizit von Fr. 153’000.— budgetiert war. Damit wird die im Dezember 2007 beschlossene Steuersenkung von 25 % für das Jahr 2008 bereits überrollt, weil die Steuersenkung von 25 % Mindereinnahmen von nur ca. Fr. 1’750’000.— ausmachen und den Gewinn auf dem Niveau des Jahres 2007 nicht ausgleichen. Es drängt sich deshalb für den Voranschlag 2009 abermals eine Steuersenkung von mindestens weiteren 10 % auf, wenn sich die relevanten Umstände bis zur Budgetgemeinde im Dezember 2008 nicht wesentlich verändern. Eine solche Senkung ist umso mehr angebracht, weil eine Schwankungsreserve von nunmehr Fr. 6.1 Mio. Franken zur Verfügung steht, weil für 2009 konjunkturell bedingt wiederum höhere Steuereinnahmen zu erwarten sind und weil in der Gemeinde Arth viele neue Wohnungen erstellt worden sind und weiterhin noch gebaut werden. Zudem befindet sich die Gemeinde Arth bei der Steuerfussstatistik im letzten Drittel der Gemeinden im Kanton Schwyz.
Ausgangslage 2007
Die Gemeinde Arth hat im Jahre 2007 einen Überschuss von ca. Fr. 2.2 Mio. Franken erwirtschaftet, dies bei einem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 153’000.—. Dieses gute Resultat ergibt sich aus höheren Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen, aus höheren Einnahmen bei den Handänderungen, aus tieferen Zinskosten sowie aus weniger Ausgaben bei der Bildung und bei der Sozialen Wohlfahrt. Der Grossteil dieser für den Gewinn positiven Entwicklungen dürften im Jahre 2009 und in den folgenden Jahren anhalten.
Steuersenkung für 2008
Anlässlich der Budgetgemeinde vom Dezember 2007 wurde eine Steuersenkung von 25 % ab dem Jahr 2008 beschlossen. Daraus resultieren ca. Fr. 1.75 Mio. Franken weniger Steuereinnahmen.
Höherer Steuerertrag durch gute Konjunktur
Aufgrund der anhaltend guten Konjunktur ist auch für das Jahr 2009 von höheren Steuereingängen zufolge Lohnerhöhungen und zufolge höherem Ertrag bei den juristischen Personen auszugehen.
Höherer Steuerertrag durch Wohnungsbau
Eine noch nie da gewesene Bautätigkeit im Wohnungsbereich in der Gemeinde Arth wird insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2009 zufolge Zuzugs von Steuerzahlern aus anderen Kantonen Steuerzugänge verursachen.
Bestehende Schwankungsreserve reicht
Die bereits vorhandene Schwankungsreserve (Eigenkapital) von nunmehr Fr. 6.1 Mio. Franken kann allfällige Abweichungen vom erwarteten Steuerkurs längere Zeit ausgleichen.
Gemeinde Arth im letzten Drittel der Steuerfussstatistik
Die Gemeinde Arth liegt betreffend der Höhe des Steuerfusses noch immer am Schwanz der grossen Gemeinden. Nur kleine Gemeinden wie Sattel, Steinerberg, Unteriberg, Reichenburg, Rothenthurm, Morschach, Steinen, Illgau und Gersau liegen noch weiter zurück. Die Gemeinde Arth darf im Steuerwettbewerb nicht den Anschluss verlieren.
Ohne Steuersenkung käme es zur Steuerhortung
Das Eigenkapital der Gemeinde Arth von 6.1 Mio. Franken liegt weit über 10 % des Gesamtaufwandes der Gemeinde Arth. Es kann nicht angehen, über die bereits vorhandene Schwankungsreserve hinaus noch weiteres Kapital anzuäufnen, was bei einem Beibehalten des bisherigen Steuerfusses zweifellos der Fall wäre. Dies käme nämlich einer unzulässigen Steuerhortung gleich.
Steuersenkung von mindestens 10 % ab 2009
Aus all diesen Überlegungen drängt sich in der Gemeinde Arth für den Voranschlag 2009 bereits aus heutiger Sicht eine Steuerfussreduktion von mindestens 10 % von 160 % auf 150 %, d.h. von Fr. 700’000.—, auf, und dies nota bene bei einem ausgeglichenen Budget.
Eventuell noch grössere Steuersenkung
Wenn die Hochrechnungen für das Jahr 2008 auf die Budgetgemeinde hin noch besser ausfallen als die Rechnung 2007, könnte sogar noch eine grössere Steuersenkung in Frage kommen.
Schlussfolgerung
Bereits aufgrund der gegenwärtigen Situation (Stand März 2008) müsste in der Gemeinde Arth eine Steuersenkung für 2009 von mindestens 10 % möglich sein. Dabei müssten keine Gemeindeaufgaben gekürzt oder gestrichen werden. Es müsste zudem auch ein ausgeglichenes Budget möglich sein. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau wird auf die Budgetgemeinde 2008 hin dem Gemeinderat Arth einen aktualisierten Steuersenkungsantrag stellen.