Am 8. Februar 2009 ist auf Bundesebene über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung derselben auf Rumänien und Bulgarien zu entscheiden. Auf Bezirksebene geht es um eine Solarstromanlage auf dem Dach des Mittelpunktschulhauses in Rothenthurm.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen.
Ja zur Personenfreizügigkeit
Die Abstimmungsfrage bezieht sich einerseits auf die Weiterführung der bereits im Jahre 2000 beschlossenen Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) und andererseits auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Es gibt dazu allerdings nur ein Ja oder ein Nein. Bei einem Nein ist die bisher bewährte Personenfreizügigkeit zu kündigen, was die anderen 6 Teilabkommen mit der EU ebenfalls zu Fall bringt. Die EU lässt es nicht zu, dass Rumänien und Bulgarien von der Schweiz ausgeschlossen werden. Es geht um alles oder nichts. Rosinenpicken geht nicht.
Im Jahre 2005 hat die Schweiz der Erweiterung der Personenfreizügigkeit um nicht weniger als 10 Staaten zugestimmt. Die Befürchtungen der Gegner (Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Lohndumping, Masseneinwanderung, Sozialwerke in Gefahr) waren im Jahre 2000 (Abstimmung Bilaterale Verträge I) und im Jahre 2005 (Ausdehnung um 10 weitere Staaten) die gleichen wie heute. Nichts davon hat sich bewahrheitet.
In Rumänien sind nur gerade 2.5 % der Bevölkerung Roma. Die Geburtenrate ist im 1.3 sogar noch tiefer als in der Schweiz. Eine Masseneinwanderung in die Schweiz ist völlig abwegig.
Personenfreizügigkeit bedeutet, dass auswandern bzw. einwandern kann, wer einen Arbeitsvertrag vorweisen kann oder wer selbständig mit entsprechenden Ressourcen ist oder seinen Lebensunterhalt nachweislich mit eigenen Mitteln aufbringen kann.
Die EU ist der mit Abstand wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Ein grosser Teil des Wohlstandes in der Schweiz hängt vom Aussenhandel mit der EU ab. Die Bilateralen Verträge mit der EU sind die Basis für diesen Aussenhandel und haben sich bisher bewährt. Es wäre für den schweizerischen Aussenhandel höchst schädigend bzw. ruinös, wenn diese Basis verloren ginge. Der Wohlstand in der Schweiz und der Staatshaushalt würden einbrechen, die Sozialwerke (AHV, IV, etc.) und die Direktzahlungen für die Landwirtschaft wären in Gefahr.
Gerade in der heutigen Zeit der allgemeinen wirtschaftlichen Verunsicherung wäre eine Aufhebung der Bilateralen Verträge das wirtschaftlich Dümmste, was wir unserem Land antun könnten. Unsere Wirtschaft braucht Sicherheit und Verlässlichkeit im Verkehr mit der EU. Deshalb ist der Weiterführung der Personenfreizügigkeit und der Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zuzustimmen.
Ja zur Solarstromanlage in Rothenthurm
Mit dem Neubau des Mittelpunktschulhauses in Rothenthurm bietet sich eine einmalige Gelegenheit, auf dem Dach dieses Schulhauses eine Solarstromanlage (Photovoltaik-Anlage) zu erstellen. Damit wird der Bezirk Schwyz Vorbild für die Realisierung von erneuerbaren Energiequellen. Dieser ökologisch sinnvollen Nutzung der Sonnenenergie und damit dem entsprechenden Verpflichtungskredit von Fr. 820’000.—ist deshalb zuzustimmen.