200 Franken Kinderzulage sind zu wenig

Am 28. September 2008 ist im Kanton Schwyz über die Abschaffung der Handänderungssteuer, über das Einführungsgesetz zum Ausländer- und Asylgesetz sowie über das Einführungsgesetz für zu den Familienzulagen zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden ersten Vorlagen und die Ablehnung der dritten Vorlage.

Ja zur Abschaffung der Handänderungssteuer

Die Handänderungssteuer wurde im Jahre 1920 geschaffen, um die Infrastrukturkosten zu decken, welche die Grundeigentümer der Gemeinde verursachen (Erschliessungen, Entsorgun-gen, etc.). In der Zwischenzeit wurden verschiedene verursachergerechte Gebühren und Ab-gaben (Wasser, Abwasser, Kehricht, Strom, Feuerwehr, Vorteilsabgabe) eingeführt. Die Handänderungssteuer hat deshalb heute keine sachliche Begründung mehr. Allein der Um-stand, dass die Gemeinde dadurch unter dem Titel Handänderung keine Steuern mehr be-kommt, rechtfertigt es nicht, diese überholte Steuer beizubehalten. Es ist nämlich schlicht und einfach ungerecht, die Grundeigentümer für den gleichen Aufwand zwei Mal bezahlen zu lassen. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Gerechtigkeit verbietet das. Kommt hinzu, dass die meisten Gemeinden in den vergangen Jahren grössere Ertragsüberschüsse realisieren konnten, über hohe Schwankungsreserven verfügen und möglicherweise weitere Steuersenkungen beschliessen können. Der Zeitpunkt für die Abschaffung dieser längst ungerecht gewordenen Steuer ist gekommen. Deshalb Ja zur Abschaffung.

Ja zum Einführungsgesetz um eidg. Ausländer- und Asylgesetz

Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und eine Änderung des Asyl-gesetzes wurden am 24. September 2006 vom Schweizer Volk angenommen. Der Kanton muss nun zwingend noch die Zuständigkeiten und das genaue Verfahren bestimmen. Dem Volkswillen ist nachzukommen und der Vollzug ist zu regeln. Der Spielraum dazu ist praktisch Null. Wir kommen somit nicht umhin, das vorgelegte Einführungsgesetz anzunehmen. Andernfalls muss der Regierungsrat das im Rahmen eines Noterlasses tun. Deshalb Ja.

200 Franken Kinderzulage sind zu wenig

Am 26. November 2006 hat das Schweizer Volk entschieden, dass in der gesamten Schweiz als absolutes Minimum Fr. 200.—Kinderzulage und Fr. 250.—Ausbildungszulage (für die Zeit der Ausbildung ab dem 16. Altersjahr) pro Kind und Monat auszuzahlen sind. Das entsprechende Bundesgesetz tritt am 1.1.2009 in Kraft. Im Kanton ist nun zu entscheiden, ob dieses absolute Minimum oder eine höhere Zulage ausbezahlt werden soll. Juni 2008 ging es im Kantonsrat Schwyz darum, die Kinderzulage generell (nicht nur ab 16 Jahren) von Fr. 200.— auf Fr. 250.— pro Kind und Monat zu erhöhen. Die Kantonsräte der FDP und SVP waren geschlossen dagegen. Die CVP-Fraktion hatte eine generelle Erhöhung auf Fr. 250.—pro Kind und Monat vorgeschlagen. Die Wirtschaftslage im Kanton Schwyz ist nach wie vor gut. Es ist deshalb nicht verständlich, dass bei der Kinderzulage gespart wird. Allein als Folge der Teuerung würde die Kinderzulage, welche zuletzt per 1.1.2003 angepasst wurde, per Ende 2008 auf ca. Fr. 220.— anwachsen, sodass die reale Erhöhung noch Fr. 30.— ausmachen würde. Das wäre sehr bescheiden gewesen angesichts der gestiegenen Wohnungskosten. Die Erhöhung der Kinderzulage von bisher Fr. 200.— auf Fr. 250.— wäre eine angemessene Geste an jene Familien gewesen, welche heute noch Kinder haben oder noch weitere Kinder haben möchten. Es wäre ein kleiner Anreiz gewesen, vielleicht noch ein weiteres Kind zu haben. Die Kinder sind bekanntlich unsere Zukunft. Und ihr Unterhalt kostet Geld. Gewisse Kreise haben offenbar noch nicht begriffen, dass die Kinder auch die künftigen Arbeitnehmer und Unternehmer sein werden. Wo diese fehlen, werden zusätzliche ausländische Arbeitnehmer und Unternehmer in unseren Wirtschaftsraum kommen, was zu den bekannten Problemen führt. Wenn die heutige, verhältnismässig gut gedeihende Wirtschaft die bescheidene Erhöhung der Kinderzulage von Fr. 200.— auf Fr. 250.— pro Kind und Monat wirklich nicht mehr finanzieren könnte, würde diese Wirtschaft nicht mehr lange existieren. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Die CVP möchte auch für die Zukunft eine starke Wirtschaft mit motivierten, einheimischen Arbeitnehmern und eine intakte Gesellschaft. Der wichtigste Teil davon sind unsere Kinder. Hier sind die Prioritäten zu setzen. Das vorgelegte Einführungsgesetz, welches nur das absolute Minimum an Kinderzulagen festschreibt, ist abzulehnen. Es ist an den Absender zur Verbesserung bzw. zur Erhöhung der Kinderzulage auf generell Fr. 250.— pro Monat zurück zu schicken. Durch die Ablehnung entsteht kein Nachteil für die Bezüger der Familienzulagen, denn der Regierungsrat muss dieses absolute Minimum ohnehin mit einem Noterlass per 1.1.2009 einführen.

Deshalb nein zum Einführungsgesetz zu den Kinderzulagen. 200 Franken sind zu wenig

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28.9.2008

Initiative zur Abschaffung der Handanderungssteuer
JA
Einführungsgesetz zum eidg. Auslander- und Asylgesetz
JA
Einführungsgesetz zum BG uber die Familienzulagen
NEIN