Am 30. November 2008 ist auf Bundesebene über die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten, über das flexible AHV-Alter, über die Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts, über eine vernünftige Hanf-Politik sowie über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes abzustimmen.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der drei ersten Vorlagen und die Zustimmung für die beiden letzten Vorlagen.
Nein zur Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern
Wenn ein 16 jähriger Jungendlicher sich mit einem 12 jährigen Jugendlichen sexuell betätigt, macht er sich strafbar und könnte gemäss der Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern bis ans Lebensende strafrechtlich verfolgt werden, wenn der 12 jährige Jugendliche die Pubertät noch nicht hinter sich hat. Damit würden diese Straftaten betreffend der Verjährung das Niveau von Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und terroristische Handlungen erreichen. Alle anderen Straftaten, auch die schwersten, verjähren spätestens nach 30 Jahren. Bundesrat und Parlament haben dem Anliegen der Initianten mit dem indirekten Gegenvorschlag angemessen Rechnung getragen, indem die Verjährungsfrist von 15 Jahren neu erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnen soll. Der Täter kann somit bis zum 33. Altersjahr des Opfers noch belangt werden. Es ist eine Illusion, ein rechtsstaatlich hinreichendes Strafverfahren gegen einen Delinquenten nach Jahrzehnten noch durchführen zu können. In solchen Fällen kann das Leiden des Opfers noch vergrössert werden. Aus diesen Gründen ist die Initiative zur Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern abzulehnen.
Nein zur Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter
Bereits heute ist bekannt, dass in den kommenden Jahrzehnten die heutigen AHV-Renten von der werktätigen Bevölkerung über die ordentlichen Beiträge nicht mehr finanziert werden können, auch wenn dies heute noch der Fall ist. Der von den Initianten beabsichtigte vorzeitige Rentenbezug verursacht zusätzliche Kosten von ca. Fr. 1.5 Mia. pro Jahr. Es geht vorliegend um eine faktische Senkung des Rentenalters für einen Grossteil der Bevölkerung, und zwar in einer Zeit, in welcher angesichts der stets höheren Lebenserwartung das Rentenalter eher erhöht werden müsste. Auch ist es eine Illusion, dass sich Leute mit kleinen Einkommen eine frühzeitige Pensionierung leisten können. Denn genau diese Leute verfügen kaum über finanzielle Reserven und können ohne die noch ausstehende oder reduzierte BVG-Rente schlichtweg nicht leben. Die vorliegende Initiative würde somit allein die Leute mit den mittleren Einkommen privilegieren. Es kann nicht angehen, zu Lasten der kommenden Generationen die AHV-Kasse zu plündern. Auch steht die Solidarität der Generationen auf dem Spiel. Aus diesen Gründen ist die Initiative für ein flexibles Rentenalter abzulehnen.
Nein zur Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts
Die Volksinitiative „Verbandbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik-Mehr Wachstum für die Schweiz“ geht davon aus, dass die Umweltorganisationen ihr Beschwerderecht missbrauchen, indem sie demokratisch gutgeheissene Grossprojekte verzögern oder verhindern. Das ist ein verfehltes Zerrbild. Das Verbandsbeschwerderecht sorgt dafür, dass die bestehenden Gesetze zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Die Umweltverbände sind dabei Fürsprecher der Natur. Im Jahre 2006 ist das Verbandsbeschwerderecht bereits revidiert und die bestehenden Schwächen sind behoben worden. In den meisten Fällen erheben die Umweltverbände zu Recht Beschwerde. Die meisten Bauverzögerungen werden durch Einsprachen und Beschwerden der Nachbarn verursacht. Die Umweltgesetzgebung ist demokratisch entstanden. Ihr ist nachzuleben oder sie ist abzuschaffen. Unser Rechtsstaat gebietet für alle die gleichen Rechte und Pflichten. Eine Abstimmung in einer Gemeinde oder in einem Kanton darf bei einem Grossprojekt nicht dazu führen, dass das Umweltrecht nicht oder nicht im gleichen Mass zur Anwendung gelangt, wie das bei einem Projekt, über welches nicht abgestimmt wird, weiterhin der Fall ist. Gleiches Recht für alle. Auch der Umwelt zuliebe. Wir haben nur eine Umwelt. In unseren engen räumlichen Verhältnissen ist der Schutz der Umwelt umso wichtiger. Damit sind wir dem Ausland voraus. Und das soll so bleiben. Die Initiative zur Teilabschaffung des Verbandsbeschwerderechts ist deshalb abzulehnen.
Ja zur vernünftigen Hanf-Politik
Mit der Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ soll der Konsum, der Besitz, Anbau und der Erwerb für den Eigenkonsum von Substanzen der Hanfpflanze straffrei werden. Der Bund hat den Anbau, die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr und den Handel von Substanzen der Hanfpflanze zu regeln bzw. zu kontrollieren und den Jugendschutz sicher zustellen. Der Konsum und der Besitz von Hanfsubstanzen zum eigenen Bedarf werden schon seit längerer Zeit strafrechtlich nicht mehr wirklich verfolgt, obwohl es einen umfangreichen Konsum von Hanfsubstanzen gibt. Die verlangte Straffreiheit stellt somit nichts anderes als eine Anpassung an die Realität dar. Der Konsum von Hanf soll wie der Konsum von Alkohol der Einverantwortung von erwachsenen Personen anheim gestellt werden. Es ist besser, das ganze Geschäft zu kontrollieren, als es in die Illegalität und Kriminalität abzudrängen, und den Händlern der harten Drogen eine Chance zu geben, über den Hanfverkauf an neue Kunden für die harten Drogen zu kommen. Der Hanfkonsum findet auf jeden Fall statt, ob wir das wollen oder nicht. Aus diesen Gründen ist der Initiative zuzustimmen.
Ja zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Die im Jahre 1999 vom Volk auf 10 Jahre befristet beschlossene Drogenpolitik hat sich bei den harten Drogen bewährt (Prävention, Therapie, Schadenminderung, Repression) und ist mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes weiter zu führen. Insbesondere die Therapie bei Langzeitdrogenabhängigen hat zu einer besseren psychischen und körperlichen Gesundheit und zu einer besseren sozialen Situation geführt. Die Beschaffungskriminalität ist massiv zurück gegangen und die offenen Drogenszenen sind verschwunden. Auch ist der medizinische Einsatz von Hanfprodukten (Scherzlinderung bei Mulipler Sklerose, Rheuma, etc.) zuzulassen, weil sich das bestehende Verbot nicht rechtfertigt. Es ist nämlich nicht einzusehen, weshalb alle anderen, zum Teil mit beträchtlichen Nebenwirkungen belegten Schmerzmittel (Morphium, etc.) medizinisch zulässig sind, während die entsprechenden Hanfprodukte verboten sein sollen. Aus diesen Gründen ist der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zuzustimmen.