Nein zur schädlichen Massentierhaltungsinitiative

Am 25. September 2022 ist auf Bundesebene über die Massentierhaltungsinitiative, über die Zusatzfinanzierung der AHV, über die Änderung des AHV-Gesetzes und über die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes abzustimmen. Der Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative und die Annahme der drei übrigen Vorlagen.

Nein zur Initiative „Keine Massentierhaltung in der Schweiz“

In der Schweiz sind die Nutztierbestände bereits limitiert. Das Tierwohl ist mit vielen Vorschriften weit besser gesichert als im Ausland. Mit der Massentierhaltungsinitiative soll die Nutztierhaltung in der Schweiz noch mehr eingeschränkt werden. Mindestens die Vorgaben von Bio Suisse müssten gelten. Für alle. Das würde die Herstellung von tierischen Produkten erschweren, um 20-40 % verteuern und letztlich reduzieren. Die Konsumenten würden gezwungen, nur noch Produkte ab dem Label Bio Suisse zu konsumieren. Der derzeit gekaufte Anteil von Bio-Produkten machte im Jahre 2020 im Durchschnitt 11 % aus. Die meisten tierischen Produkte dürften nicht mehr importiert werden, weil die dortigen Vorschriften weniger streng sind. Der Einkaufstourismus würde angekurbelt. Deshalb nein zur schädlichen und bevormundenden Massentierhaltungsinitiative.

Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV und zur Änderung des AHV-Gesetzes

Wegen der höheren Lebenserwartung und wegen der Alterung der Gesellschaft braucht die AHV dringend mehr Geld zur Sicherung der Renten. Dazu soll das Rentenalter der Frauen von 64 Jahren schrittweise und mit Zuschlägen auf 65 Jahre angehoben (Änderung AHV-Gesetz) und die Mehrwertsteuer von 7.7 % um 0.4 % auf 8.1 % (Zusatzfinanzierung der AHV) erhöht werden. Die Mehrwertsteuererhöhung bringt bis 2032 einen Ertrag von 12 Mia. Franken ein, während die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahren bis 2032 netto 5 Mia. Franken ausmacht. 55 % der Renten werden von Frauen, 45 % von den Männern bezogen. Die Frauen zahlen 34 % der AHV-Beiträge ein, die Männer deren 66 %. Beide Vorlagen sind massvoll bzw. gut austariert und stellen einen wichtigen Schritt zur Sicherung der AHV-Rente dar. Deshalb Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und zu Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes.

Ja zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes

Der Schweizer Fremdkapitalmarkt soll gestärkt werden. Auf inländische Obligationenzinsen soll künftig keine Verrechnungssteuer (35 %) mehr erhoben werden, damit Schweizer Konzerne ihre Obligationen wieder vermehrt in der Schweiz emittieren. Zudem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden, womit im Ausland verwaltetes Wertschriftenvermögen in die Schweiz geholt werden kann. Der mit diesen Entlastungen verbundene Steuerausfall beläuft sich auf zwischen 215 bis 275 Millionen Franken pro Jahr, und zwar grösstenteils beim Bund. Im Gegenzug werden mindestens gleich viel Steuermehreinnahmen erwartet. Der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand der Mitte Arth-Oberarth-Goldau für den 25.9.2022

Massentierhaltungsinitiative
NEIN
Zusatzfinanzierung AHV mit Erhöhung Mehrwertsteuer
JA
Änderung AHV-Gesetz
JA
Änderung Verrechnungssteuergesetz
JA