Nein zur Kapitalgewinnsteuer!

Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer genauer betrachtet.

Ausgangslage

Mit der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierten Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer sollen die Gewinne auf privaten Finanzanlagen zu mindestens 20 % besteuert werden. Kapitalverluste könnten nur beschränkt in Abzug gebracht werden. Private müssen bereits heute die Kapitalgewinne als Einkommen versteuern, wenn ihre Börsentätigkeit gewerbsmässigen Charakter annimmt. Es geht also lediglich um jene Privatpersonen, welche nicht gewerbsmässig Kapitalgewinn realisieren.

Hoher Verwaltungsaufwand

Die Ermittlung eines allfälligen Kapitalgewinnes bei allen Privaten würde sich sehr aufwändig gestalten. Der Bestand von Wertpapieren kann sich laufend verändern. Für jedes Wertpapier müsste eine Art Lebenslauf verfolgt werden. Der Verwaltungsaufwand für die Ermittlung des Kapitalgewinnes wäre im Vergleich zum erzielbaren Ertrag unverhältnismässig hoch.

Ertrag fraglich

Derzeit wird offensichtlich, dass es bei der beabsichtigten Kapitalsteuer in schlechten Börsenzeiten kaum Ertrag gibt, der Erhebungsaufwand aber umso grösser wird. In den letzten Jahrzehnten haben denn auch verschiedene Kantone die von ihnen erhobene Kapitalgewinnsteuer bei Privaten mangels Ertrag aufgehoben.

Beschränkter Abzug von Verlusten ungerecht

Die Initiative würde allfällige Kapitalverluste nur beschränkt zum Abzug zu lassen, während sämtliche Gewinne zu versteuern wären. Eine solche Lösung ist ungerecht und bereits deshalb zu verwerfen.

Bereits genug Steuern

Die Privatpersonen haben bereits erheblich Einkommensteuern und Vermögenssteuern zu bezahlen. Letztere werden im Ausland praktisch nicht erhoben. Die Einführung einer zusätzlichen Steuer würde die Staatsquote unnötig erhöhen, was es zu verhindern gilt.

Zusammenfassung

Eine neue Besteuerung der privaten Kapitalgewinne wäre aufwändig, würde kaum einen Ertrag bringen, wäre ungerecht und würde die Steuerbelastung der Privatpersonen weiter erhöhen.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.12.2001

Änderung Prämienverbilligungsgesetz
JA
Kantonsbeitrag von 8 Mio. Fr. für das Kloster Einsiedeln
JA
Kantonsbeitrag von 3 Mio. Fr. für den Natur- und Tierpark Goldau
JA

Bundesbeschluss über die Schuldenbremse
JA
Volksinitiative Energie statt Arbeit besteuern
NEIN
Volksinitiative Schweiz ohne Armee
NEIN
Volksinitiative für freiwilligen Zivildienst
NEIN
Volksinitiative für eine Kapitalgewinnsteuer
NEIN