Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Friedensinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer genauer betrachtet.
Ausgangslage
Mit der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierten Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer sollen die Gewinne auf privaten Finanzanlagen zu mindestens 20 % besteuert werden. Kapitalverluste könnten nur beschränkt in Abzug gebracht werden. Private müssen bereits heute die Kapitalgewinne als Einkommen versteuern, wenn ihre Börsentätigkeit gewerbsmässigen Charakter annimmt. Es geht also lediglich um jene Privatpersonen, welche nicht gewerbsmässig Kapitalgewinn realisieren.
Hoher Verwaltungsaufwand
Die Ermittlung eines allfälligen Kapitalgewinnes bei allen Privaten würde sich sehr aufwändig gestalten. Der Bestand von Wertpapieren kann sich laufend verändern. Für jedes Wertpapier müsste eine Art Lebenslauf verfolgt werden. Der Verwaltungsaufwand für die Ermittlung des Kapitalgewinnes wäre im Vergleich zum erzielbaren Ertrag unverhältnismässig hoch.
Ertrag fraglich
Derzeit wird offensichtlich, dass es bei der beabsichtigten Kapitalsteuer in schlechten Börsenzeiten kaum Ertrag gibt, der Erhebungsaufwand aber umso grösser wird. In den letzten Jahrzehnten haben denn auch verschiedene Kantone die von ihnen erhobene Kapitalgewinnsteuer bei Privaten mangels Ertrag aufgehoben.
Beschränkter Abzug von Verlusten ungerecht
Die Initiative würde allfällige Kapitalverluste nur beschränkt zum Abzug zu lassen, während sämtliche Gewinne zu versteuern wären. Eine solche Lösung ist ungerecht und bereits deshalb zu verwerfen.
Bereits genug Steuern
Die Privatpersonen haben bereits erheblich Einkommensteuern und Vermögenssteuern zu bezahlen. Letztere werden im Ausland praktisch nicht erhoben. Die Einführung einer zusätzlichen Steuer würde die Staatsquote unnötig erhöhen, was es zu verhindern gilt.
Zusammenfassung
Eine neue Besteuerung der privaten Kapitalgewinne wäre aufwändig, würde kaum einen Ertrag bringen, wäre ungerecht und würde die Steuerbelastung der Privatpersonen weiter erhöhen.
Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung der Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer.