Nein zu höheren Steuern

Am 28. November 2010 ist auf Bundesebene über die Ausschaffungsinitiative und den Gegenentwurf der Bundesversammlung sowie über die „Steuer-gerechtigkeitsinitiative“ zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der ungerechten und unnötigen Ausschaffungsinitiative und die Annahme des Gegenvorschlages. Die schädliche „Steuergerechtigkeitsinitiative“ ist zu verwerfen.

Nein zur unnötigen und ungerechten Ausschaffungsinitiative

Bereits die heutige Rechtslage ermöglicht ohne weiteres die Ausweisung von straffälligen Ausländern. Das wird im Kanton Schwyz auch fortwährend gemacht. Allerdings wird dabei, wie im Gegenentwurf vorgesehen, das Prinzip der Verhältnismässigkeit angewendet. Wenn beispielsweise zwei minderjährige Kollegen zusammen in das Gartenhäuschen des Nachbarn einbrechen und dort ein Zigarettenpäckli entwenden, erfüllen beide den Tatbestand des Einbruchdiebstahls. Das führt gemäss dem klaren Wortlaus der Ausschaffungsinitiative zu folgenden Konsequenzen: Beide Jugendliche müssen am Mittwochnachmittag dem Schulhausabwart 4 Stunden helfen. Der eine der beiden Kollegen, welcher Ausländer ist, wird dann aber noch aus der Schweiz ausgewiesen bzw. ausgeschafft. Denn die Schwere der Tat spielt gemäss der Initiative keinerlei Rolle. Auch Bagatellfälle führen sofort zur Ausweisung. Es gibt hier keinerlei Ermessen und keinerlei Verhältnismässigkeit. Derweil muss ein wirtschaftskrimineller Ausländer, der eine Vielzahl von Schweizern um die Ersparnisse betrogen hat, nicht ausgewiesen werden. Die Initiative erfasst gewisse schwere Straftaten nicht. Das völlige Ausblenden der Verhältnismässigkeit ist unseres Rechtsstaates nicht würdig. Die Aus-schaffungsinitiative ist unnötig und ungerecht, weshalb sie abzulehnen ist.

Ja zum Gegenentwurf der Bundesversammlung

Der Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiativ erfasst im Gegensatz zur Initiative alle schweren Straftaten, und zwar unabhängig von der Art des Delikts. Wegweisungen wegen Bagatellen werden vermieden. Die Verhältnismässigkeit kommt zum Tragen. Allein die Schwere der Straftat ist ausschlaggebend. Der Gegenentwurf wirkt genau so abschreckend wie die Ausschaffungsinitiative selber. Dafür aber verhältnismässig und fair. Dem Gegenentwurf ist deshalb zuzustimmen. Auch bei der Stichfrage ist der Gegenentwurf vorzuziehen.

Nein zur schädlichen „Steuergerechtigkeitsinitiative“

Die Kantone sollen mit dem Steuerwettbewerb ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten. Dieser Wettbewerb führt zu einem möglichst schlanken Staat und vermeidet die Verschleuderung von Steuergeldern. Den Kantonen sind mit den bundesrechtlichen Vorgaben bereits heute enge Grenzen bei der Steuererhebung gesetzt. Degressive Steuern sind bereits verboten. Die Kantone mit hoher Steuerkraft zahlen für die anderen Kantone im Rahmen des nationalen Finanzausgleiches (NFA). Nun soll mit dieser SP-Initiative der Steuerwettbewerb unter den Kantonen massiv eingeschränkt werden mit der Forderung nach einer Mindestbesteuerung von hohen Einkommen und hohen Vermögen. Dadurch ist mit generellen Steuererhöhungen weit unter diese Limiten zu rechnen, da bei den Schwellenwerten gemäss Initiative nicht einfach ein Sprung gemacht werden kann. Damit ist programmiert, dass der Mittelstand, welcher bereits heute den Grossteil der Steuern bezahlt und gewisse staatlichen Leistungen (Prämienverbilligungen, Stipendien, etc.) nicht erhält, einmal mehr belastet wird. Die anzustrebende Kombination von effizienten, schlanken staatlichen Leistungen und einer geringen Steuerbelastung wird mit der Initiative in Frage gestellt. Zudem würde der Steuerstandort Schweiz an Attraktivität einbüssen und die reichen Steuerzahler würden ein steuergünstiges Domizil im Ausland suchen. Die Steuergerechtigkeitsinitiative vernichtet somit wichtiges Steuersubstrat und lässt den schweizerischen Mittelstand finanziell ausbluten. Es gibt keinen vertretbaren Grund, den schlanken Staat aufzublähen, den Mittelstand einmal mehr zu schröpfen und reiche Steuerzahler zu vertreiben. Damit ist niemand gedient. Am wenigsten den Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit den geringeren Einkommen. Denn ihre Steuerlast wird dadurch nicht abnehmen. Die schädliche „Steuergerechtigkeitsinitiative“ ist deshalb zu verwerfen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. November 2010

Ausschaffungsinitiative
NEIN
Gegenentwurf der Bundesversammlung
JA
„Steuergerechtigkeitsinitiative“
NEIN