Am Wochenende vom 2. Dezember 2001 ist kantonal über das Gesetz über die Prämienverbilligung, über den Kantonsbeitrag von 8 Mio. Franken an das Kloster Einsiedeln sowie über den Kantonsbeitrag von 3 Mio. Franken an den Tierpark Goldau abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die sog. Schuldenbremse, die Initiative Energie statt Arbeit, die Armeeabschaffungsinitiative, die Zivildienstinitiative sowie über die Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen einzig die Schuldenbremse gutzuheissen, sämtliche Volksinitiativen hingegen zu verwerfen sind. Diese Woche wird das Prämienverbilligungsgesetz genauer betrachtet.
Ausgangslage
Die Verbilligung der Krankenkassenprämien wird durch Bundesbeiträge und durch Beiträge des Kantons finanziert. Von den sog. kantonalen Beiträgen ist ein Drittel von den Gemeinden zu tragen. Bei der momentanen Prämienverbilligungsregelung erhält ca. ein Viertel der Bevölkerung einen Beitrag. In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Für das Jahr 2002 steht ein grosser Prämienanstieg bevor. Mit der bisherigen Beschränkung der möglichen Bezüge auf lediglich 50 % können die Familien und Personen mit tiefen Einkommen nicht mehr angemessen entlastet werden. Durch die Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes soll die mögliche Entlastung der Einkommen erheblich vergrössert bzw. die Belastung der tiefen Einkommen mit hohen Krankenkassenprämien verringert werden.
Selbstbehaltmodell
Mit der Gesetzesänderung ist ein Systemwechsel geplant. Neu wird das Bundessteuereinkommen zuzüglich 10 % des Reinvermögens durch den Familiendivisor geteilt. Davon wird ein Selbstbehalt von 10 % errechnet, welcher von den aufsummierten Richtprämien (gemäss der Anzahl anrechenbarer Personen) abgezogen wird. Das Resultat entspricht dem Prämienverbilligungsanspruch.
Kantonsrat bestimmt den Selbstbehalt
Mit der Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass der Kantonsrat den Prozentsatz des Selbstbehaltes festlegt. Mit den geplanten 10 % Selbstbehalt würden ca. 45 % der Bevölkerung des Kantons Schwyz bzw. ca. 60’000 Personen eine Prämienverbilligung erhalten und es würden rund ¾ der möglichen Bundesmittel ausgeschöpft. Bisher erhielten lediglich ca. 24 % der Bevölkerung bzw. ca. 32’000 Personen Prämienverbilligungen. Der Kantonsrat hat es in der Hand, den Grad der Ausschöpfung der möglichen Prämienverbilligung Jahr für Jahr flexibel zu bestimmen.
Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Änderung des Prämienverbilligungsgesetzes.