Ja zur Mutterschaftsversicherung

Am Abstimmungswochenende vom 26. September 2004 ist auf kantonaler Ebene über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes und beim Bund über zwei Einbürgerungsvorlagen, über die Postinitiative und über die Mutterschaftsversicherung abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt mit Ausnahme der Postinitiative die Annahme aller Vorlagen.

Ja zur Mutterschaftsversicherung

Seit 1945 steht in der Verfassung geschrieben (heutiger Artikel 116), dass der Bund eine Mut-terschaftsversicherung einrichten soll. Der letzte Versuch, den Verfassungsauftrag umzusetzen, haben die Stimmbürger im Jahre 1999 abgelehnt. Allerdings ging die damalige Vorlage viel weiter als die heutige. Die damalige Kritik wurde aufgenommen und eine reduzierte Vorlage unter Mitwirkung der Wirtschaftskreise erarbeitet. Es gibt heute ein achtwöchiges Arbeitsverbot nach der Geburt. Die Mutterschaft gilt rechtlich bisher als Krankheit. Die Lohnfortzahlung ist teilweise durch Gesamtarbeitsverträge oder ge-mäss OR geregelt. Verschiedene Kantone haben bereits eigene Regelungen getroffen, weil der Bund bisher untätig war. Im Kanton Schwyz gibt es allerdings keine solche Regelung. Mit der neuen Regelung würden alle erwerbstätigen Mütter nach der Niederkunft für 14 Wo-chen eine Lohnfortzahlung von höchstens 80 Prozent des Lohnes oder maximal 172 Franken pro Tag erhalten. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden paritätisch die Kosten übernehmen. Bis 2008 würden die Reserven in der EO-Kasse reichen. 2009 und 2011 müssten die Beiträge um je ein Promille angehoben werden. Gleichzeitig mit der Mutterschaftsversicherung würde die Rekrutenentschädigung von 43 auf 54 Franken pro Tag erhöht. Die Grundentschädigung Dienstleistender würde von 65 auf 80 Prozent des Erwerbseinkommens erhöht. Die Einführung der sehr bescheidenen Mutterschaftsversicherung ist eine absolute Minimallösung, welcher ohne weiteres zugestimmt werden kann.

Ja zu den Einbürgerungen der 2. und 3. Generation

Bei der ersten Vorlage gehe es um die erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Aus-länder der zweiten Generation und um eine Vereinfachung der ordentlichen Einbürgerung. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 140 Ja gegenüber 41 Nein befürwortet, der Ständerat mit 40 zu null Stimmen. Die Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation könnten die erleichterte Einbürgerung beantragen, falls sie mindestens fünf Jahre in der Schweiz zur Schu-le gegangen sind und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Zudem müs-sen sie mindestens zwei Jahre in der Einbürgerungsgemeinde gewohnt haben, in der Schweiz integriert sein, eine Landessprache erworben haben und die Rechtsordnung beachten. Mehr als die Hälfte der Kantone kennen bereits Erleichterungen und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Bei der zweiten Bürgerrechtsvorlage geht es darum, dem Bund die Kompetenz zu geben, für Kinder der dritten Ausländergeneration den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts bei der Ge-burt zu regeln. Kinder der sog. dritten Generation mit ausländischer Staatbürgerschaft werden eingebürgert, wenn ein Elternteil der sog. 2. Generation angehört und wenn dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthalts- oder Nieder-lassungsbewilligung hat. Asylanten fallen nicht darunter, weil sie keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben. Viele europäische Staaten kennen ähnliche Regelungen. In der USA genügt allein schon die Geburt für den Erwerb des Bürgerrechts. Die beiden Bürgerrechtsvorlagen reduzieren den bürokratischen Aufwand. Wer in der Schweiz in die Schule gegangen ist und sich wie Schweizer Bürger verhält, soll erleichtert Schweizer Bürger werden können. Die erleichterte Einbürgerung ist nicht möglich für straf-fällige Ausländer, welche unsere Rechtsordnung missachten. Es ist also keineswegs so, dass Kriminelle eingebürgert werden. Deshalb ist den Einbürgerungsvorlagen zuzustimmen.

Nein zur Postinitiative

Die Initiative ist mehr oder weniger bereits überholt. Die verlangte Defizitgarantie durch den Bund ist für den defizitären Bundeshaushalt nicht zumutbar. Die Post hat noch genügend Monopolbereiche, mit denen die notwendigen Einnahmen für ein ausreichendes Poststellennetz sichergestellt werden könnten. Die Grundversorgung mit Poststellen ist bereits mit dem geltenden Recht gesichert. Die Postinitiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Änderung des GOG

Den Gemeinden und Bezirken soll ermöglicht werden, die sog. wirkungsorientierte Verwal-tung (WOF) versuchsweise einführen zu können. Im Kanton wurden mit diesem Instrument bisher gute Erfahrungen gemacht. Die Gemeinden und Bezirke können das sog. WOF an der Gemeindeversammlung beschliessen oder aber auch wieder aufheben. Es gibt keinen Grund, diese Möglichkeit abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26. September 2004

Änderung GOG: mögliche Einführung WOF für Gemeinden
JA
Erleichterte Einbürgerung für die 2. Generation
JA
Bürgerrechtserwerb für die 3. Generation
JA
Postinitiative
NEIN
Erwerbsersatz für Mutterschaft
JA