Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche wird das Elektrizitätsmarktgesetz genauer betrachtet.
Ausgangslage
Die Öffnung im Strommarkt ist bereits im Gange. Ein Nein zum Elektrizitätsmarktgesetz kann diese Entwicklung nicht verhindern. Vielmehr wäre eine unkontrollierte Liberalisierung mit allen damit verbunden Nachteilen in Kauf zu nehmen. Kleine Unternehmen und die Konsumenten sowie Randregionen würden das Nachsehen haben.
Kontrollierte Marktöffnung
Mit dem Elektrizitätsmarktgesetzt kann der liberalisierende Markt zumindest kontrolliert werden, damit die Versorgungssicherheit mit Elektrizität trotzdem gewährleistet wird. Dazu trägt wesentlich die neu geschaffene schweizerische Netzgesellschaft bei, welche die Stromübertragung in der ganzen Schweiz garantieren soll. Bereits heute können grosse Unternehmungen in der Schweiz von konkurrierenden Stromlieferanten günstigeren Strom beziehen, während das Gewerbe und die privaten Haushalte noch von Monopolbetrieben beliefert werden, bzw. von diesen abhängen. Nun sollen auch das Gewerbe und die Privathaushalte sich am Strommarkt beteiligen und den Lieferanten frei wählen können. Sie können somit den Strom beim günstigeren Anbieter beziehen.
Regeln gegen den Missbrauch
Die im Gesetz und in der Verordnung aufgestellten Regeln verhindern den Missbrauch und sichern die preisgünstige Versorgung mit Strom.
Förderung erneuerbarer Energie
Kleine Anlagen für erneuerbare Energie (Wasser, Wind, Sonne, Biomasse) werden gefördert, indem die Durchleitung im Stromverteilnetz während 10 Jahren gebührenfrei ist.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes.