Nein zur Verantwortungsinitiative für Unternehmen

Am Abstimmungswochenende vom 29. November ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» und über die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» zu entscheiden. Beim Kanton geht es um den Gegenvorschlag zur (zurückgezogenen) Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz».

Nein zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

Diese Initiative ist gut gemeint, geht aber zu weit und schadet letztlich dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. International tätige Unternehmen, worauf die Initianten angeblich abzielen, würden ihren Sitz in ein anderes Land verlegen, wo die fraglichen Auflagen nicht zu beachten sind. Wir dürfen unsere Wirtschaft in diesen Krisenzeiten nicht mit weiteren Lasten belegen. Neue Pflichten zu Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung müssen international abgestimmt sein. Genau das will der Gegenvorschlag, welcher bei Ablehnung der Initiative in Kraft treten wird. Diese wirtschaftsschädliche Initiative ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Das schon bestehende Finanzierungsverbot von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen sowie von Personenminen und Streumunition erfüllt bereits seinen Zweck. Diese Initiative geht zu weit und kann Kriege nicht verhindern. Sie würde den Finanzplatz Schweiz gefährden und die Schweizer Industrie mit den KMUs schwächen. Auch diese Initiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz»

Jedes Jahr zahlen wir über die C02-Abgabe auf Brennstoffe Millionen von Franken nach Bern. Mit dieser Vorlage holen wir das Geld zurück nach Schwyz. Hausbesitzer werden bei einer energetischen Sanierung ihrer Liegenschaft unterstützt. Die Aufträge für energetische Sanierungen nützen nicht nur dem regionalen Gewerbe, sondern der ganzen Schwyzer Wirtschaft. Denn das Geld wird wieder im Kanton Schwyz ausgegeben. Mit energetischen Sanierungen werden die C02- Emissionen kostengünstig und effizient gesenkt. Damit leistet der Kanton Schwyz einen wichtigen Beitrag an die Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens. Das Förderprogramm ist auf vier Jahre beschränkt. Zudem wird nur so viel Geld verwendet, wie Anträge vorliegen. Dem Gegenvorschlag zur (zurückgezogenen) Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» ist deshalb zuzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden Bundesvorlagen, hingegen die Annahme der kantonalen Vorlage.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 29. November

Bund

Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
NEIN
Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
NEIN

Kanton

Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz»
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau, Pressedienst

Nein zur schädlichen Begrenzungsinitiative

Am Abstimmungswochenende vom 27. September 2020 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)», über die Änderung des Jagdgesetzes, über die Änderung des Bundesgesetzes über die Bundessteuer (Kinderabzüge), über die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub) sowie über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu entscheiden.

Beim Kanton soll das Volksschulgesetz geändert werden (Möglichkeit der Einführung von Leistungsklassen auf der Sekstufe I).

Im Bezirk Schwyz soll die Anzahl der nebenamtlichen Richter auf 7 erhöht werden.

In der Gemeinde Arth geht es um die Reglemente für die Gemeindewerke.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Begrenzungsinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Bundesvorlagen. Der kantonalen Vorlage, der Bezirksvorlage und der Gemeindevorlage soll ebenfalls zugestimmt werden.

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Mit der Annahme der Begrenzungsinitiativ stünden die überaus wichtigen bilateralen Abkommen mit der EU und damit der Wohlstand in der Schweiz auf dem Spiel. Wir dürfen dieses heikle Experiment nicht eingehen. Zudem würde bei der Annahme wieder die mühsame und bürokratische Kontingentsfeilscherei einkehren. Alle Branchen würden um die Möglichkeit kämpfen, möglichst viel ausländische Mitarbeiter einstellen zu dürfen. Das bisherige System mit der Freizügigkeit und dem Vorweisen einer Arbeitsstelle hat sich bewährt. Deshalb Nein zur schädlichen Begrenzungsinitiative.

Änderung des Jagdgesetzes

Neu soll den Kantonen bei der Regulierung der Wildtierbestände ein eigener Spielraum zustehen. So kann u.a. der Wolfsbestand entsprechend den konkreten Verhältnissen kantonal bestimmt werden. Dieser massvollen Vorlage ist zuzustimmen.

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Mit der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges und mit der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer wird ein wichtiges familienpolitisches Zeichen gesetzt. Der Mittelstand soll auch einmal entlastet werden. Deshalb Ja zu den höheren Kinderabzügen.

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub)

Die Einführung des moderaten Vaterschaftsurlaubes von zwei Wochen stärkt die Familie. Das ist für die Wirtschaft problemlos verkraftbar. Deshalb Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Zum Schutz und zur Verteidigung des Luftraums sind in der Schweiz Kampfflugzeuge unentbehrlich. Es gibt keine Alternative. Die Sicherheit im Luftraum ist ein wichtiger Teil der Sicherheit in der Schweiz. Diese darf keinesfalls aufs Spiel gesetzt werden. Die heutigen Kampfflugzeuge sind veraltet und nur noch beschränkt einsatzfähig. Der Ersatz ist dringend nötig. Deshalb ja zur Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge.

Änderung des Volksschulgesetzes

Im Kanton Schwyz soll es den Bezirken ermöglicht werden, auf der Sekstufe Leistungsklassen zu führen. Damit wird die Volksschule gegenüber den privaten Schulen gestärkt. Das ist derzeit vor allem im Bezirk Höfe ein Bedürfnis. Dieser sinnvollen Möglichkeit für die Bezirksschulen ist deshalb zuzustimmen.

Erhöhung der Richterzahl im Bezirk Schwyz

Das Bezirksgericht Schwyz möchte die Anzahl der nebenamtlichen Richter von 6 auf 7 erhöhen. Das ist kostenneutral und die Vielfalt der Richterqualifikationen kann damit erhöht werden. Dem Bedürfnis des Bezirksgerichtes Schwyz ist deshalb zuzustimmen.

Reglemente für die Gemeindewerke Arth

Für den Umgang mit den Gemeindewerken Arth wurden unlängst Reglemente geschaffen. Das Organisationsreglement regelt die grundsätzliche Organisation, den Zweck und die Aufgaben der Gemeindewerke Arth sowie die Kompetenzen der einzelnen Organe. Das Reglement betreffend die Elektrizitätsversorgung regelt das Rechtsverhältnis zwischen den Gemeindewerken und den Kunden. Zudem sind dort die Finanzierungsgrundsätze, die Gebührenarten und die Gebührenhöhe festgehalten. Weiter ist dort die Grundlage für die Konzessionsabgabe und die Verantwortlichkeit für die öffentliche Beleuchtung enthalten. Das Reglement betreffend die Wasserversorgung ist analog jenem für die Elektrizitätsversorgung aufgebaut, wobei anstelle der öffentlichen Beleuchtung die Löschwasserversorgung geregelt wird. Damit liegen endlich die erforderlichen Grundlagen für eine rechtskonforme Handhabung der Gemeindewerke Arth vor. Diesen Reglementen ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27.9.2020

Bund

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
NEIN
Änderung des Jagdgesetzes
JA
Änderung des Bundessteuergesetzes (Kinderabzüge)
JA
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (Vaterschaftsurlaub)
JA
Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
JA

Kanton

Teilrevision Volksschulgesetz Kanton Schwyz (Leistungklassen)
JA

Bezirk

Erhöhung Richterzahl beim Bezirksgericht Schwyz
JA

Gemeinde

Reglemente für die Gemeindewerke Gemeinde Arth
JA

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Pressedienst

Nein zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Am Abstimmungswochenende vom 9. Februar 2020 ist auf Bundes-ebene über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und über die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches be-treffend Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Ori-entierung zu entscheiden. In der Gemeinde Arth soll für den Gemeinde-schreiber die Wahlbefugnis vom Volk an den Gemeinderat übergehen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“, hingegen die Annah-me der Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzbuches und die Übertragung der Kompetenz für die Gemeindeschreiberwahl auf den Gemeinderat.

Nein zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“

Der Name der Volksinitiative ist verführerisch, der Inhalt hingegen nicht. Der gemeinnützige Wohnungsbau (im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus) wird bereits heute schon vom Bund mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Im Kanton Schwyz liegt die Quo-te dieses Wohnungsanteils bisher bei etwas über 1 Prozent. In der Stadt Zürich liegt die Quote bei 27 Prozent. Nun soll über die ganze Schweiz eine Quote von mindestens 10 Prozent erreicht werden, ungeachtet der konkreten Nachfrage. Unter anderem mit einem Vorkaufsrecht für ge-eignete Grundstücke. Der Kanton und die Gemeinden müssten dazu im Kanton Schwyz massiv in den Wohnungsmarkt eingreifen. Die Wohnungsleerstände für Mietwohnungen sind in der letzten Zeit grösser geworden und die Mietzinsen sind deshalb unter Druck geraten. Die Lage hat sich somit etwas entspannt. Zudem ergibt sich der Grossteil der bisherigen Kostensteigerung für die Wohnungen aus der Vergrösserung der Wohnfläche und aus dem höheren Ausbaustan-dard. Deshalb Nein zum übertriebenen, planwirtschaftlichen Eingriff in den Wohnungsmarkt.

Ja zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Neu sollen auch die Diskriminierung und der Aufruf zu Hass gegen Personen oder gegen Gruppen von Personen in der Öffentlichkeit wegen ihrer sexuellen Orientierung strafbar sein. Gemeint ist damit die homosexuelle und bisexuelle Orientierung. Damit wird der Schutz dieser Personen und Personengruppen verbessert. Die Menschenwürde ist ein fundamentaler Wert unserer Gesellschaft. Unsere Demokratie lebt vom respektvollen Umgang der Menschen mitei-nander. Diskriminierung gefährdet das friedliche Zusammenleben und hat in einer freiheitlichen und toleranten Gesellschaft keinen Platz. Diskriminierung und Aufruf zu Hass hat mit Mei-nungsäusserungsfreiheit nichts zu tun. Deshalb Ja zur Ergänzung der entsprechenden Strafnorm.

Ja zur Übertragung der Wahlbefugnis für den Gemeindeschreiber auf den Gemeinderat

Seit der letzten Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes ist es möglich, die Wahlbefugnis für den Gemeindeschreiber vom Stimmvolk auf den Gemeinderat zu übertragen. Dabei ändert sich an den Wahlvoraussetzungen für das Amt des Gemeindeschreibers nichts.

Die meisten Kandidaten, welche sich für das Amt eines Gemeindesschreibers interessieren, befinden sich in einer ungekündigten Kaderposition, in welcher sie durch eine öffentliche Bewerbung faktisch unmöglich gemacht werden. Sobald sie merken, dass es eine öffentliche Volkswahl gibt, ziehen sie sich zurück, weil sie das Risiko der Nichtwahl nicht tragen wollen. Wenn sich diese Kandidaten für das Amt des Gemeindeschreibers aber nicht öffentlich, sondern direkt beim Gemeinderat bewerben können, gibt es viele qualifizierte Bewerbungen und damit eine gute Auswahl. Kommt hinzu, dass der Gemeinderat bei einer Vakanz schneller reagieren kann, wenn er die Wahl selber vornehmen kann und nicht die Volkswahl organisieren und abwarten muss. Darüber hinaus sollte der Gemeinderat, welcher letztlich mit dem Gemeindeschreiber eng zusammenarbeiten muss, sich den Gemeindeschreiber durch die direkte Wahl selber aussuchen können.

Aus all diesen Gründen ist es sachgerechter, wenn künftig der Gemeinderat den Ge-meindeschreiber selber wählt. Die Wahlbefugnis ist deshalb auf den Gemeinderat zu übertragen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9.2.2020

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
NEIN
Änderung des Strafgesetzbuches, gegen Diskriminierung/Aufruf zu Hass
JA
Übertragung Wahlbefugnis Gemeindeschreiber auf den Gemeinderat
JA

Ja zum Bahnhofplatz in Goldau

Am Abstimmungswochenende vom 19. Mai 2019 ist auf Bundesebene über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sowie über die Umsetzung der EU-Waffenrichtline zu entscheiden. Beim Kanton geht es um das Transparenzgesetz, beim Bezirk Schwyz um die Pluralinitiative zur Einführung der Urnenwahl im Bezirk Schwyz. In der Gemeinde Arth ist über den Teilnutzungsplan Bahnhofplatz sowie über den Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Goldau zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden Bundesvorlagen, die Ablehnung der kantonalen Vorlage und der Bezirksvorlage, hingegen die Annahme der Gemeindevorlagen.

Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Mit der Unternehmenssteuerreform wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei den Unternehmenssteuern sichergestellt. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben und international verträglich gestaltet werden. Die vorliegenden Gesetzesanpassungen setzen das um. Für die Sicherung der AHV-Renten braucht es dringend eine weitergehende Finanzierung. Dazu sollen erstmals seit 40 Jahren die Beiträge für die AHV um 0.15 % für die Arbeitnehmer und 0.15 % für die Arbeitgeber erhöht werden. Zusammen mit dem erhöh-ten Beitrag des Bundes von 800 Mio. Franken sollten pro Jahr 2020 deren 2‘000 Millionen Franken mehr in die notleidende AHV-Kasse fliessen. Deshalb Ja für die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Ja zur Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie

Die mit der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie verbundenen geringen administrativen Auflagen für die Schützen sind in Kauf zu nehmen, weil bei einer Ablehnung die Schweiz aus dem überaus bedeutenden Abkommen Schengen/Dublin automatisch ausgeschlossen würde. Die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Verbund ist für die Sicherheit, das Asylwesen, für den Grenzverkehr und für die Reisefreiheit der Schweizer von grosser Bedeutung. Vorraussetzung für den weiteren Verbleib in diesem Verbund ist die teilweise Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie bzw. eine entsprechende Änderung unseres Waffengesetzes. Dabei kann die Armeewaffe nach Dienstende weiterhin nach Hause genommen werden. Die Jäger sind auch nicht betroffen. Der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtline ist deshalb zuzustimmen.

Nein zum bürokratischen Transparenzgesetz

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Aus dem gemäss Verfassungsauftrag geschaffenen Gesetzestext ergibt sich, wie befürchtet, ein Bürokratiemonster. Wer sich politisch engagagiert, ja selbst Sportvereine, wenn sie sich für ein Projekt einsetzen, werden damit unnötig noch administrativ belastet. Mehrwert ist dabei keiner ersichtlich. Das Transparenzgesetz ist im Kanton Schwyz überflüssig. Das Transparenzgesetz ist ein unnötiges und praxisuntaugliches Bürokratiemonster und ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz

Im Bezirk Schwyz werden die zu wählenden Behörden und Richter anlässlich der Bezirksgemeindeversammlung gewählt. Das ist einfach, kostengünstig und effizient. Man weiss dann auch wirklich, wen man wählt. Mit einer Pluralinitiative wird verlangt, dass diese Wahlen neu mit dem sog. Urnensystem, d.h. mit dem Abstimmungscouvert stattfinden sollen. Dabei wird übersehen, dass die verschickten Wahlunterlagen nur die blossen Wahlzettel mit den Namen, aber keine Information über die Kandidaten enthalten werden. Es ist fraglich, ob solche Informationen über die Kandidaten in geeigneter Form in die Haushalte gelangen, zumal der kleinstmögliche Flyer mit einer Seite mit der Postzustellung im ganzen Bezirk Schwyz mindestens Fr. 6’000 kostet und für solche Behördenwahlen kaum Aufwand betrieben wird. An der Bezirksgemeindeversammlung konnten die Kandidaten bisher umfassend vorgestellt bzw. präsentiert werden, auch konnten sie sich unmittelbar äussern. Beim Urnensystem wird das nicht mehr möglich sein und es besteht die Gefahr, dass über auf den Wahllisten aufgeführte Kandidaten keine wirklichen Informationen erhältlich sind. Die demokratische Mitwirkung wird dadurch ausgehöhlt und verkommt zum scheindemokratischen Ablauf. Was nützt da die theoretische höhere Wahlbeteiligung, wenn die Wähler gar nicht wissen, wen sie wählen. Bei den übrigen Mehrgemeindebezirken wird meist eine einzige gemeinsame Liste in die Haushalte geschickt, sodass dadurch keine wirkliche Wahl im Sinne einer Auswahl stattfinden kann. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb von der bisherigen unmittelbaren Wahl an der Versammlung abgekommen werden soll. Die Bezirksgemeindeversammlungen mit Wahlen weisen regelmässig Beteiligungen von 300 bis 600 Personen auf. Es hatte bisher immer genug Platz für alle, welche teilnehmen wollten. Der Wahltermin bzw. die Bezirksgemeindeversammlung ist zudem ein Jahr im voraus bekannt. Deshalb Nein zum untauglichen Urnensystem für die Wahlen, welches zu keiner bewussten Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bzw. zum keinem bewussten demokratisches Zustandekommen einer Wahl führen würde.

Ja zum Teilnutzungsplan Bahnhofplatz in Goldau

Im bisherigen Zonenplan der Gemeinde Arth befindet sich ein Teil des Parkplatzes für Motorfahrzeuge (ca. 999 m2) auf dem Bahnhofplatz in der Kernzone, welche primär die Erstellung von Wohnungen, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben bezweckt. Dieser Parkplatzbereich soll neu der richtigen Zone, nämlich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zuzuschlagen werden. Damit das künftige Postgebäude direkt an die Parzellengrenze zum Areal der SBB gestellt werden kann, muss im Zonenplan eine sog. Baulinie eingefügt und mit der neuen Bestimmung Art. 28a im Baureglement definiert werden. Deshalb Ja zum Teilzonenplan „Bahnhofplatz, Goldau“ und zur damit verbundenen Änderung des Baureglements (Art. 28a).

Ja zum Verpflichtungskredit von 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz in Goldau

Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels und der Doppelspur Walchwil wird der Bahnhof Goldau als wichtigster Umsteigepunkt zum eigentlichen Kantonsbahnhof. Von Goldau aus gibt es dann einen Halbstundentakt Richtung Zürich und nach Süden. Dafür investieren die SBB bereits 57 Mio. Franken für die Infrastruktur beim Bahnhof Goldau. Das kantonale Amt für den öffentlichen Verkehr will den Busverkehr von und nach Goldau ausweiten. Deshalb werden inskünftig 4 Gelenkbushaltekanten und eine weitere Haltekante für Bahnersatzbusse erforderlich. Für den Bahnhofplatz Goldau liegt ein ausgezeichnetes Projekt einer Neugestaltung vor. Alle Auflagen des Kantons (vor allem 5 behindertengerechte Buskanten) sind dabei eingehalten, weshalb der Kanton Schwyz eine Beteiligung von 40 % bzw. 7.1 Mio. Franken zugesagt hat. Der motorisierte Individualverkehr wird in die eingeschossige Tiefgarage gelegt. Die neue Post und der neue Kiosk werden auf dem neu gestalteten Platz wieder an zentraler Lage sein. Diesem weitsichtigen und ausgewogenen Projekt ist zuzustimmen. Der Bahnhofplatz in Goldau soll endlich ein freundliches, repräsentatives Gesicht bekommen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 19.5.2019

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
JA
Umsetzung geänderte EU-Waffenrichtlinie
JA
Transparenzgesetz
NEIN
Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz
NEIN
Teilnutzungsplan Bahnhofplatz Goldau
JA
Verpflichtungskredit 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz Goldau
JA

Selbstbestimmungsinitiative schadet der Schweiz

Am Abstimmungswochenende vom 25. November 2018 ist auf Bundesebene über die Hornkuh-Initiative, über die Selbstbestimmungsinitiative und über die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Hornkuh-Initiative und der sog. Selbstbestimmungsinitiative, hingegen die Annahme der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten.

Nein zur Hornkuh-Initiative

Die genetisch hornlosen Rinder sind auf dem Vormarsch. Die Enthornung von Rindervieh kommt in der Praxis immer weniger vor. Mit der Initiative, wonach für gehörnte Tiere Beträge ausgerichtet werden sollen, wird dieser Trend kaum geändert. Rindvieh mit Hörnern erhöhen die Verletzungsgefahr für die anderen Tiere und für die Tierhalter. Insbesondere in Laufställen, welche generell tierwohlfreundlicher sind. Jeder Tierhalter soll selber entscheiden können, ob er Tiere mit Hörnern oder ohne Hörner halten will. Dafür braucht es keine Förderbeiträge.

Nein zur Selbstbestimmungsinitiative

Die Schweiz hat viele Verträge mit anderen Staaten abgeschlossen, und zwar jeweils unter den demokratischen Vorgaben der Schweiz. Entweder hat das Volk darüber abgestimmt (z.B. Freizügigkeitsabkommen mit der EU) oder das Schweizer Parlament hat diese Verträge ohne direkte Mitwirkung des Volkes abgeschlossen. Aus Rechten und Verpflichtungen dieser Verträge ergibt sich das sog. Völkerrecht. Solches Völkerrecht verstösst teilweise gegen Bestimmungen der Bundesverfassung oder geht über die Rechte der Bundesverfassung hinaus. Nun sollen mit der sog. Selbstbestimmungsinitiative auf einmal all diese Verträge in Frage gestellt werden. Sie sollen nicht mehr eingehalten werden. Damit wird die Schweiz unberechenbar und unglaubwürdig.

Das Völkerrecht ermöglicht der Schweiz, als gleichberechtigtes Mitglied der Staatengemein-schaft aufzutreten und ihre Beziehungen zu anderen Staaten rechtsverbindlich zu gestalten. Bei der Ausarbeitung von internationalen Verträgen sitzt die Schweiz mit am Tisch und unterzeichnet die Verträge nur, wenn ihre Interessen darin angemessen berücksichtigt werden. Das Völ-kerrecht ist somit alles andere als fremdbestimmt. Mit Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» wären viele völkerrechtlichen Verträge, wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gefährdet. Die EMRK ist eine der wichtigsten zivilen Errungenschaften Europas und leistet einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Menschenrechte sowie für Frieden, Sicherheit und Demokratie in Europa. Sie bietet auch den Schweizerinnen und Schwei-zern Schutz vor staatlicher Willkür. Bei Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» müsste die EMRK gekündigt werden. Es gäbe kein Rekursrecht mehr gegen staatliche Willkür.

Die Schweiz als international bestens vernetztes und wirtschaftlich erfolgreiches Land ist darauf angewiesen, dass Verträge, die in Treu und Glauben abgeschlossen wurden, eingehalten werden – auch von der Schweiz. Mit der Annahme der «Selbstbestimmungsinitiative» wird die Schweiz zur unglaubwürdigen Vertragspartnerin, da internationale Verträge nur solange gelten, wie sie verfassungskonform sind. Für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft sind internationale Verträge und Rechtssicherheit existentiell. Der völkerrechtliche Rahmen verschafft schweizerischen Unternehmen einen gesicherten Zugang zu ausländischen Märkten und macht die Schweiz attraktiv für ausländische Unternehmen, die sich in der Schweiz ansiedeln möchten.

Die Annahme der Selbstbestimmungsinitiative würde der Schweiz massiv schaden. Wer, wie die Schweiz, derart auf die Exportwirtschaft angewiesen ist, kann es ich nicht leisten, sich zu isolieren.

Ja zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Unsere Sozialversicherungen sind wichtig für das Wohl der Menschen in der Schweiz. Wer Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, soll sie auch bekommen. Hingegen sollen Betrügereien mit verdeckten Beobachtungen aufgedeckt werden können. Dafür ist eine klare gesetzlicher Grundlage erforderlich, welche mit der vorgelegten Gesetzesänderung des ATSG geschaffen wird. Bild- und Tonaufnahme an frei zugänglichen Orten sind möglich, verboten aber ins Innere des Hauses. Richtmikrophone, Nachtsichtgeräte und Wanzen sind verboten. Ortungsge-räte wie GPS-Tacker dürfen nur mit richterlicher Bewilligung eingesetzt werden. Eine Beobach-tung darf ohnehin nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen un-rechtmässigen Bezug von Versicherungsleistungen vorliegen und die Sache mit verhältnismässigem Aufwand nicht mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Die vorgesehene gesetzliche Grundlage zur verdeckten Beobachtung von verdächtigen Fällen erweist sich somit als verhältnismässig.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25.11.2018

Hornkuh-Initiative
NEIN
Selbstbestimmungsinitiative
NEIN
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
JA

Nein zu den untauglichen Bürokratiemonstern

Am Abstimmungswochenende vom 23. September 2018 ist auf Bundesebene über den Bundesbeschluss über die Velowege und die Fuss- und Wanderwege sowie über die Fair-Food-Initiative und die Volksinitiative „Für Ernährungssouveränität“ zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Bundesbeschlusses, hingegen die Ablehnung der beiden übertriebenen Volksinitiativen.

Bundeskompetenz für Velowege

Mit der Neufassung des Artikel 88 der Bundesverfassung erhält der Bund bei den Velowegen die gleiche Kompetenz wie bei den Fuss- und Wanderwegen, nämlich die Möglichkeit zur Festlegung der Grundsätze, die Unterstützungsmöglichkeit und die Möglichkeit der Koordination. Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Velowege bleiben aber nach wie vor Sache der Kantone und Gemeinden. Kantonen und Gemeinden werden keine neuen Aufgaben übertragen. Dieser sinnvollen Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Fair-Food-Initiative

Diese Initiative verlangt, dass auch importierte Lebensmittel die Schweizer Standards einhalten müssen. Einerseits wäre das kaum wirklich überprüfbar. Andererseits müsste dazu ein grosser bürokratischer Aufwand betrieben werden. Zudem würden solche Importauflagen internationale, für die Schweiz sehr wichtige Handelsabkommen verunmöglichen bzw. in Frage stellen. Die Wahlfreiheit der Konsumenten würde eingeschränkt und die Nahrungsmittel würden verteuert. Deshalb ist diese unrealistische Initiative abzulehnen.

Initiative für Ernährungssouveränität

Damit soll der laufende Strukturwandel in der Landwirtschaft aufgehalten werden. Der Staat müsste mit einem grossen Aufwand die Preise und Mengen der landwirtschaftlichen Produktion steuern, womit internationale Handelsabkommen nicht mehr eingehalten werden können oder nicht mehr möglich sind. Die wichtige Schweizer Exportwirtschaft ist aber auf solche Abkommen angewiesen. Die unternehmerische Freiheit in der Landwirtschaft ginge weitgehend verloren. Die Landwirtschaft verkäme zur „geschützten Werkstatt“. Die Preise für die Nahrungsmittel würden ansteigen. Diese teure und kaum umsetzbare Planwirtschaft ist abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 23.9.2018

Bundesbeschluss Velowege sowie Fuss- und Wanderwege
JA
Fair-Food-Initiative
NEIN
Volksinitiative Für Ernährungssouveränität
NEIN

Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2018 ist auf Bundesebene über die Vollgeld-Initiative und über das neue Geldspielgesetz zu entscheiden. Beim Kanton ist über den Kauf der Liegenschaft Biberhof in Biberbrugg zu befinden. In der Gemeinde Arth ist über den Verpflichtungskredit von 9.245 Mio. Franken für die Sanierung und die Umnutzung des ehemaligen Alters- und Pflegeheim Hofmatt, über das Reglement zur familienergänzenden Kinderbetreuung und über das neue Kurtaxenreglement der Gemeinde Arth abzustimmen. Auch ist ein neuer Gemeindeschreiber zu wählen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller drei Gemeindevorlagen und der kantonalen Vorlage, während beim Bund die Vollgeld-Initiative zur Ablehnung, das neue Geldspielgesetz aber zur Annahme empfohlen wird. Bei der Gemeindeschreiberwahl unterstützt die CVP die Wahl von Roger Andermatt.

Nein zur Vollgeld-Initiative

Mit der sog. Vollgeld-Initiative soll in der Schweiz ein Vollgeldsystem eingeführt werden. Entstanden ist diese Idee vor dem Hintergrund der globalen Finanzkrise 2008. Diese einzigartige Einschränkung der bisherigen Währungsordnung wäre für die Schweizer Wirtschaft schädlich und riskant. Das Vollgeldsystem kann die von den Initianten angestrebte Finanzstabilität nicht garantieren. Vielmehr würde es in der Schweiz den wichtigen Finanzsektor schwächen, und das insbesondere auch zum Schaden der Bankkunden. Um die Finanzstabilität zu stärken, wurden bei den Banken bereits erhöhte Anforderungen bei der Liquidität und beim Eigenkapital durchgesetzt. Zudem wurde ein Einlagenschutz bis zu Fr. 100‘000.00 pro Kunde und Bank eingeführt. Es gibt keinen Grund, hohe Risiken und volkswirtschaftlichen Schaden in Kauf zu nehmen. Deshalb Nein zur Vollgeld-Initiative.

Ja zum neuen Geldspielgesetz

Mit dem neuen Geldspielgesetz soll dem Geldspiel wie bisher Schranken gesetzt und sichergestellt werden, dass weiterhin Abgaben in die AHV/IV und zugunsten Kultur und Sport fliessen. Damit die Schranken durchgesetzt werden können, braucht es Konzessionen und Bewilligungen. Neu soll auch per Internet gespielt werden dürfen. Dafür kommen auch ausländische Anbieter ohne Bewilligung bzw. ohne Einhaltung der Schweizerischen Schranken und ohne die Abgaben für AHV/IV, Kultur und Sport in Frage. Deshalb sind bei fehlender Bewilligung zur Durchsetzung der Schweizer Schranken und Abgaben Internetsperren gegen ausländische Internetanbieter vorgesehen. Dieser Eingriff ist hinzunehmen, damit die Abgaben überhaupt geleistet werden. Die Darstellung der Gegner, die Vorlage sei abzulehnen und ein besseres Gesetz sei anzustreben, ist überaus leichtsinnig, bzw. mit gar nichts garantiert. Es besteht das hohe Risiko, dass alles beim Alten bleibt und die ausländischen Internetglücksspielanbieter je länger je mehr das Glückspiel in der Schweiz völlig abgabefrei an sich ziehen bzw. voll abkassieren können. Die inländischen Glücksspielanbieter bleiben auf der Strecke und verlieren ihre Kunden. Die Abgaben für AHV/IV, Kultur und Sport würden zunehmen fehlen. Deshalb Ja zum neuen Geldspielgesetz.

Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof in Biberbrugg

Am 10. Juni 2018 ist auch über die Ausgabenbewilligung für den Kauf der Liegenschaft „Biberhof“ in Biberbrugg zu entscheiden. Der Kanton Schwyz will diese Liegenschaft mit einer Fläche von 11‘543 m2 und mit einem bestehenden, baulich intakten Wohn- und Gewerbehaus für 5.35 Mio. Franken kaufen. Bisher bezahlt der Kanton Schwyz als Mieter dieser Liegenschaft jährlich Fr. 252‘000.00 Mietzins. Bei einem Kauf können mit Fr. 100‘000.00 die Kreditkosten, der laufende Unterhalt und die Nebenkosten bezahlt werden. Der Rest kann für den grossen Unterhalt bzw. für Abschreibungen reserviert werden. Der Kauf rentiert somit sofort. Auch besteht für die gesamte Liegenschaftsfläche ein bewilligter Gestaltungsplan mit einer Wohnüberbauung. Der Kauf stellt deshalb in unmittelbarer Nähe zum kantonseigenen Sicherheitsstützpunkt ein weitsichtiges und finanziell interessantes Geschäft dar. Zum Vorwurf der Gegner betreffend angeblich unnötigen Asylstrukturen bringt es Landammann Othmar Reichmuth auf den Punkt: „Wir haben einen Bundesauftrag zu erfüllen. Das können wir dumm oder intelligent machen“. Die intelligente Variante ist der Kauf und nicht die Miete. Deshalb Ja zum Kauf der Liegenschaft Biberhof am 10. Juni 2018.

Ja zum Verpflichtungskredit von 9.245 Mio. Franken für die Sanierung und die Umnut-zung des ehemaligen Alters- und Pflegeheims Hofmatt in Arth

Nach dem Umzug der Alterspflege aus dem Haus Hofmatt in Arth in das Alters- und Pflegeheim Chriesigarten ist das denkmalgeschützte Haus Hofmatt einer neuen Nutzung zuzuführen. Neu sollen in diesem Haus im EG die im Schulkreis Arth angebotene Mittagsbetreuung und ein zusätzlicher Kindergarten untergebracht werden. In den Obergeschossen 1-3 sind 18 Alterswohnungen geplant, was an dieser zentralen Lage einem klaren Bedürfnis entspricht. Die Nähe zum Alterszentrum Chriesigarten macht es möglich, bestimmte Dienstleistungen in der eigenen Alterswohnung zu beziehen und von Infrastruktureinrichtungen des Alterszentrums zu profitieren. Im Dachgeschoss sind sodann Lagerräume für Vereine geplant. Diesem gelungenen Projekt als eigentliches Generationenhaus und damit dem Verpflichtungskredit von Fr. 9.245 Mio. Franken ist zuzustimmen. Dies umso mehr, als die Mieterträge der Alterswohnungen die jährlichen Abschreibungen und die Unterhaltskosten des Hauses Hofmatt decken.

Ja zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Arth

Die familienergänzende Kinderbetreuung in der Gemeinde Arth entspricht seit Jahren einem echten Bedürfnis und stellt bei einer Gemeinde in der Grösse der Gemeinde Arth einen wichtigen Standortvorteil dar. Das Angebot für familienergänzende Kinderbetreuung dient berufstätigen Eltern und der Wirtschaft. Gut ausgebildete junge Leute machen die Wahl des Wohnortes immer mehr vom Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen abhängig.

Seit 2006 bietet der Verein Kinderbetreuung Arth-Goldau mit der Kinderkrippe Wirbelwind die Tagesbetreuung von Kindern im Alter von drei Monaten bis zum Kindergartenalter an. Bisher hat die Gemeinde Arth für den Betrieb der Kinderkrippe Wirbelwind einen jährlichen Pauschalbetrag bezahlt. Neu sollen Eltern bis zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 64‘000.00 je nach Einkommenshöhe von der Gemeinde abgestufte sogenannte Betreuungsgutscheine bzw. entsprechende Geldbeträge erhalten, womit sie dann mit ihrem eigenen Anteil die Betreuungskosten einer in der Gemeinde Arth ansässigen Kinderbetreuungseinrichtung bezahlen können. Damit werden alle Kinderbetreuungseinrichtungen gleich gehalten. Die Kinderbetreuungsplätze (Krippe oder Tagesmutter) müssen bewilligt worden sein. Dazu sind strenge Vorschriften für die Räumlichkeiten und das Betreuungspersonal einzuhalten. Die Qualität der Betreuung ist somit gesichert. Die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Gemeinde ist überaus sinnvoll. Dem Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum neuen Kurtaxen-Reglement der Gemeinde Arth

Die sogenannten Kurtaxen dienen allein der Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen und Dienstleistungen, die überwiegend im Interesse der Gäste liegen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass diese Gäste für die Übernachtungen einen kleinen Beitrag als Kurtaxe bezahlen müssen. Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahr 1972, hat mittlerweile Lücken bekommen und muss bis Ende 2018 an das neue Kurtaxengesetz des Kantons Schwyz angepasst werden. Allein die Teuerung von 1972 bis 2017 macht 159 % aus, weshalb eine Anpassung der Tarife angezeigt ist. Dem neuen Kurtaxen-Reglement ist deshalb zuzustimmen.

Roger Andermatt als neuer Gemeindeschreiber

Mit dem Rücktritt des langjährigen und verdienten Gemeindeschreibers Franz Huser ist ein neuer Gemeindeschreiber zu wählen. Mit Roger Andermatt, Rothenthurm, kann diese überaus wichtige Funktion der Gemeindeverwaltung Arth ausgezeichnet neu besetzt werden. Als bisheriger Gemeindeschreiber von Rothenthurm konnte er die nötigen Erfahrungen sammeln und kennt deshalb alle wichtigen Verwaltungsbereiche aus eigener Erfahrung, um in der doch deutlich grösseren Gemeinde Arth mit Erfolg als eigentlicher Verwaltungsleiter tätig zu werden. Führungserfahrung bringt er mit aus seiner früheren Tätigkeit in der Automobilbranche. Die CVP empfiehlt die Wahl von Roger Andermatt als Gemeindeschreiber der Gemeinde Arth.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.6.2018

Vollgeld-Initiative
NEIN
Neues Geldspielgesetz
JA

Ausgabenbewilligung zum Kauf der Liegenschaft Biberhof, Biberbrugg
JA

Verpflichtungskredit für die Sanierung/Umnutzung Hofmatt, Arth
JA
Reglement familienergänzende Kinderbetreuung Gemeinde Arth
JA
Neues Kurtaxen-Reglement Gemeinde Arth
JA

Gemeindeschreiberwahl
Roger Andermatt

CVP Gemeinde Arth
Pressedienst

Ja zur Rentenreform 2020

Am Abstimmungswochenende vom 24. September 2017 ist auf Bundesebene über die Verfassungsbestimmung zur Ernährungssicherheit und über die Rentenreform 2020 (Zusatzfinanzierung der AHV mit der Mehrwertsteuer und Reform der Altersvorsorge 2020) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über zwei kantonale Sparvor- lagen, nämlich über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung sowie über die Kündigung der Kulturlastenvereinbarung zu beenden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der drei Bundesvorlagen und die Ablehnung der beiden kantonalen (Spar-)Vorlagen.

Ja zur Rentenreform 2020

Am 24. September 2017 stimmen wir über eine Reform der Altersvorsorge ab. Bundesrat und Parlament sichern durch einen Mix von massvollen Massnahmen die Renten der AHV und der Pensionskassen. Es gibt immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Und diese werden ständig älter. Die Renten der 1. und der 2. Säule sind in naher Zukunft nicht mehr gesichert. Ohne Reform würde die 1. Säule (AHV) ein immer höheres jährliches Defizit verzeichnen. Auch die 2. Säule wäre wegen des zu hohen Umwandlungssatzes finanziell nicht mehr stabil. Die aktuell berufstätige Generation bezahlt jährlich rund 1,3 Milliarden an die Rentnergeneration.

Im Rahmen der Rentenreform 2020 wird die ungerechte Umverteilung bei der 2. Säule mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent endlich reduziert, was eine Renteneinbusse von 12 Prozent ausmacht. Das wird einerseits durch die Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzugs sowie durch die Anpassung der Altersgutschriften kompensiert. Eine weitere Kompensation erfolgt durch die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken pro Monat, was mit 0,30 Lohnprozenten finanziert wird. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre angehoben. Neu soll die flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein.

Mit den beiden Bundesvorlagen zur Rentenreform 2020 bekommen wir keine eierlegende Wollmilchsau. Aber es ist eine pragmatische Lösung verschiedener Probleme. Eben ein Kompromiss. Unser Rentensystem wird für viele Jahre wieder stabil. Seit 1995 wurden alle AHV-Reformen (1. Säule) sowie die Senkung des Umwandlungssatzes der beruflichen Vorsorge (2. Säule) abgelehnt, was die Altersvorsorge in Schräglage gebracht hat.

Einen weiteren Leerlauf bei der dringend notwendigen Revision der 1. und 2. Säule unserer Altersvorsorge können wir uns nicht leisten. Eine Illusion dürfte sein, dass nach einer Ablehnung der Vorlage(n) innert nützlicher Frist eine mehrheitsfähige neue Lösung möglich ist.

Illusorisch oder gar ruinös sind die Vorschläge der Gegner. Das linke Referendumskomitee aus der Westschweiz will keine Erhöhung des Rentenalters der Frauen und keine Senkung des Umwandlungssatzes BVG. FDP und die SVP bringend laufend angeblich bessere Ideen auf den Tisch, wie sie die Renten der AHV und der Pensionskassen sichern wollen. Warum haben sie es nicht geschafft, dafür eine Mehrheit im Bundeshaus zu finden? Weder links noch rechts gibt es ein mehrheitsfähiges Sanierungskonzept. Das vorliegende Reformpaket der Altersvorsorge 2020 hingegen wird vom Bundesrat und von einer Mehrheit im National- und Ständerat unterstützt. Wer immer schon Erfahrungen bei Sanierungen gemacht hat, weiss: Es braucht einen Mix aus Zusatzeinnahmen und Minderausgaben. Die Rentenreform 2020 macht die dringend notwendigen und richtigen Schritte in die richtige Richtung.

Irreführend sind die Behauptungen der Reformgegner, wonach die Jungen verraten und Rentner bestraft werden sollen. Das Gegenteil ist der Fall mit der Annahme der Reform. Die Jungen brauchen nämlich unbedingt die Reduktion des Rentensatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, sonst bezahlen sie weiterhin für die künftigen Rentner der Pensionskasse für den zu hohen Rentensatz. Die Rentner können nur dann auf den Fortbestand ihrer Renten (Bestandesschutz) hoffen, wenn ihre Renten auch finanziert sind. Wenn die Finanzierung (teilweise) fehlt, ist mit Rentenkürzungen beziehungsweise Nichtanpassen der Teuerung zu rechnen.

Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der MWST und Ja zum Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020.

Ja zur Ernährungssicherheit

Der neue Verfassungsartikel 104a setzt in der Schweiz für die künftige (relative) Ernährungssicherheit und für die künftige Landwirtschaft die Grundnormen in der Bundesverfassung, was sinnvoll ist. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung

Am 24. September 2017 ist auf kantonaler Ebene über die Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung abzustimmen. Zuerst erlauben sich die Kantonsratsfraktionen der SVP und der FDP, die NFA-Beiträge für die juristischen Personen mit jährlich mindestens 3 Mio. Franken mit den Steuern der natürlichen Personen zu subventionieren. Und dann wollen die gleichen Kreise bei den sozial schwächsten (Betagte, Invalide, Pflegebedürftige, Personen ohne Ausbildung) Eigenheimbesitzer mit Einkommen unter 50 000 Franken die in der Vergangenheit zugesicherten Wohneigentumsförderungsbeiträge streichen, was von 2022 bis 2027 einen Spareffekt von insgesamt sage und schreibe 130 000 Franken ausmachen würde. Das ist unfair und des Staates Schwyz unwürdig. Auf Zusicherungen des Kantons sollte man sich verlassen können. Deshalb Nein zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung».

Nein zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen

Am 24. September 2017 ist auf kantonaler Ebene auch über die Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen abzustimmen. Der Staatshaushalt soll um jährlich 1,8 Mio. Franken entlastet werden, während die gleichen Beiträge neu aus dem Lotteriefonds an die gleichen Einrichtungen bezahlt werden sollen. Die bisher vereinbarten Beiträge an Luzern und Zürich werden aufgrund der konkreten Teilnehmerzahlen der Schwyzer Bürger errechnet. Wir bezahlen somit für den effektiven Konsum. Die Kündigung der Vereinbarung ist bereits ein schlechtes Zeichen. Zudem sind die künftigen Zahlungen an die ausserkantonalen Kultureinrichtungen nicht gesichert. Alles liegt im freien Belieben des Regierungsrates. Niemand weiss, wie die Finanzierung nach 10 Jahren erfolgen soll. Gut möglich, dass die Kulturschaffenden im Kanton dann weniger als heute bekommen. Der Kanton Schwyz muss auch hier ein verlässlicher Partner bleiben. Das ist mit der Kündigung der Vereinbarung nicht gesichert. Deshalb Nein zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für 24. September 2017

Ernährungssicherheit (Bundesbeschluss)
JA
Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Reform der Altersvorsorge 2020
JA

Aufhebung Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung
NEIN
Kündigung der Kulturlastenvereinbarung
NEIN

Ja zu den Energievorlagen – Verantwortung übernehmen

Am Abstimmungswochenende vom 21. Mai 2017 ist auf Bundesebene über das Energiegesetz zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die kantonale Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» und über die Volksinitiative «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» (sogenannte Kesb-Initiative) zu befinden, während auf Gemeindeebene das neue Friedhofsreglement der Gemeinde Arth zur Debatte steht.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Energiegesetzes, der Volksinitiative «Plus-Energiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» sowie des neuen Friedhofsreglements, während die Kesb-Initiative abzulehnen ist.

Ja zum Energiegesetz des Bundes, Ja zur Energiestrategie

Nach dem Wasser und der Nahrung ist die Energieversorgung im heutigen Leben von entscheidender Bedeutung. Ohne Strom geht (fast) nichts mehr. Um der Schweiz weiterhin eine sichere Versorgung mit Energie zu gewährleisten, haben Bundesrat und Parlament die Energiestrategie 2050 beschlossen. Denn die Energieversorgung kann nicht einfach dem Zufall oder der Wirtschaft überlassen werden. Einerseits sind die fossilen Energieträger nur noch beschränkt verfügbar. Und sie verursachen den problematischen Klimawandel. Der Atomstrom ist mit gewaltigen Problemen behaftet, sodass niemand mehr ernsthaft auf neue Atomkraftwerke setzen kann. Deshalb ist dringend eine eigentliche Energiestrategie angesagt. Danach ist der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Der bisherige Energieverbrauch ist zu senken, die Energieeffizienz ist zu erhöhen, und die Produktion erneuerbarer Energie ist zu steigern. Vor allem bei den bestehenden Gebäuden liegt ein grosses Energiesparpotenzial. Hier kann 25 Prozent des Energiebedarfes mit bereits bestehender Technik und ohne Komfortverlust eingespart werden. Auch bei den Fahrzeugen und bei den Elektrogeräten soll und kann der Energieverbrauch weiter gesenkt werden. Erneuerbare Energie soll gefördert werden (Strom aus Sonnenenergie, Wind, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft). Erste Massnahmen gelten bis 2035. Anschliessend sind je nach Bedarf weitere Massnahmen zu beschliessen, worüber wieder abgestimmt werden kann. Mit der Energiestrategie des Bundes kann der Energieverbrauch gesenkt, die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und die einheimische erneuerbare Energie gestärkt werden. Damit werden Arbeitsplätze im Inland geschaffen. Die Wertschöpfung bleibt in der Schweiz und erhöht den Wohlstand. Es gibt zur Energiestrategie des Bundes keine vernünftige Alternative. Es ist höchste Zeit, dass wir hier das «Messerheft in die Hand nehmen». Das schulden wird insbesondere unseren Nachfahren. Wir dürfen nicht weiter auf «Abbruch» hinarbeiten bzw. auf «nach mir die Sintflut». Wir müssen hier die Verantwortung übernehmen und weitsichtig handeln. Deshalb Ja zum Energiegesetz des Bundes.

Ja zur Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz»

Die Gebäude verursachen 40 Prozent unseres gesamten Energieverbrauches. Es besteht offenkundig ein grosses Sparpotenzial. Allein mit der heute verfügbaren Technik kann bei den bestehenden Gebäuden 25 Prozent des Energieverbrauches eingespart werden. Hier setzt die Volksinitiative der CVP des Kantons Schwyz «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz» an. Sie verlangt, dass neue Gebäude den eigenen Energiebedarf decken müssen (PlusEnergiehaus) und dass die bereits bestehenden Gebäude energetisch saniert werden. Damit schaffen wir Arbeitsplätze für das Gewerbe und reduzieren im Energiebereich unsere Auslandabhängigkeit. Das PlusEnergiehaus rentiert je nach den Fähigkeiten des Planers sofort oder spätestens nach wenigen Jahren. Da der Schwyzer Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrates in der Energiefrage nichts machen wollen, muss der Stimmbürger aktiv werden. Es ist höchste Zeit, in der wichtigen Energiefrage eine aktive Rolle zu übernehmen und unsere künftige Energieversorgung nicht bloss dem Zufall zu überlassen. Das schulden wir unseren Kindern. Deshalb Ja zur Volksinitiative «PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz».

Nein zur Kesb-Initiative

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit 2013 in Kraft. Seither haben zwei vom Kanton organisierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) die entsprechenden Aufgaben auf kantonaler Ebene übernommen. Zu Beginn gab es erhebliche Verzögerungen bzw. Pendenzen bei der Bearbeitung der Fälle, weil die Gemeinden die vormals vormundschaftlichen Fälle kurz vor dem Rechtswechsel vom Vormundschaftsrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht teilweise nicht mehr aktiv bearbeitet haben. Zudem mussten die neu geschaffenen Behörden zuerst zu einem geordneten Arbeitsablauf finden. Auch haben die neuen Behörden oft den Ton mit den Betroffenen und Angehörigen nicht gefunden und die erforderliche Zusammenarbeit mit den Fürsorgebehörden der Gemeinden nicht gesucht, was viele Leute aufgebracht und verunsichert hat. Das fehlerhafte Verhalten der Kesb hat sich mittlerweile deutlich gebessert. Zudem ist im Kanton Schwyz ein parlamentarischer Vorstoss hängig, gemäss dem eine zwingende Zusammenarbeit zwischen den Kesb und den Gemeinden (Fürsorgebehörden) formell eingerichtet werden soll. Schliesslich hat auch der Bundesrat gemerkt, dass es beim materiellen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mängel hat, welche zu beheben sind. Mit der von Pirmin Schwander aufgegleisten Volksinitiative «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» (Kesb-Initiative) soll erreicht werden, dass künftig nicht mehr der Kanton für die Kesb verantwortlich ist, sondern die Gemeinden. Einerseits lehnen aber die Gemeinderäte aller Gemeinden die Übernahme der Kesb ab. Sie wären schlichtweg überfordert, eine solche Fachbehörde einzusetzen und zu beaufsichtigen. Andererseits würde sich mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Gemeinden an den Fehlern am materiellen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (= Bundesrecht) nichts ändern. Die Absicht von Pirmin Schwander, die Fehler beim Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu beheben, ist ehrenwert. Allerdings ist der von ihm vorgeschlagene Weg mit dem Wechsel der Zuständigkeit auf die Gemeinden nicht tauglich. Allein das materielle Bundesrecht ist zur Behebung der bisher erkannten Mängel zu ändern. So zum Beispiel sollten bei der Einsetzung der Beistände primär die Familienangehörigen infrage kommen. Deshalb ist die Kesb-Initiative abzulehnen.

Ja zum neuen Friedhofsreglement der Gemeinde Arth

Das bisherige Friedhofsreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Das Verhältnis von Erdbestattung zur Urnenbestattung hat sich massiv verschoben. Wenn beim Verstorbenen und bei den Angehörigen die finanziellen Mittel fehlen, kommt die Gemeinde für eine schickliche Bestattung eines Verstorbenen auf. Die Förderung der Kremation mit einem Gemeindebeitrag von 200 Franken ist nicht mehr nötig und kann deshalb gestrichen werden. Mit dem neuen Reglement kann den Bedürfnissen und Wünschen der Hinterbliebenen entsprochen werden. Deshalb Ja zum neuen Reglement über das Bestattungs- und Friedhofswesen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für 21. Mai 2017

Energiegesetz (Energiestrategie)
JA

Volksinitiative PlusEnergiehaus – das Kraftwerk für den Kanton Schwyz
JA
Kesb-Initiative
NEIN

Friedhofsreglement der Gemeinde Arth
JA

Ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III

Am Abstimmungswochenende vom 12. Februar 2017 ist auf Bundesebene über die erleichterte Einbürgerung, die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr und über das Unternehmenssteuerreformgesetz III zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die kantonale Volksinitiative zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung und über die kantonale Volksinitiative zur Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00 für Alleinstehende zu befinden, während auf Gemeindeebene das neue Abwasserreglement, die Übernahme einer Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen im Bereich Heulediweg und Mühlefluo auf die Gemeinde sowie ein Zusatzkredit von Fr. 4.0 Mio. für Gewässerschutzbauten zur Debatte stehen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der eidgenössischen und der kommunalen Vorlagen, während die kantonalen Initiativen abzulehnen sind.

Ja zur erleichterten Einbürgerung

Bisher gibt es die erleichterte Einbürgerung bereits für Ehegatten. Gemäss dem Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung sollen nun auch Personen der 3. Generation erleichtert eingebürgert werden, wofür aber einige klare Voraussetzungen zu erfüllen sind. Es geht hier um Personen, welche die Schweiz schon längst als Heimat betrachten, hier geboren, aufgewachsen und verwurzelt sind. Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben einen weit stärkeren Bezug zur Schweiz als zum Heimatland ihrer Grosseltern. Vereinfacht wird nur das Verfahren. Die Integrationskriterien müssen auf jeden Fall erfüllt sein. Die erleichterte Einbürgerung muss beantragt werden. Automatisch geht nichts. Die entsprechenden, integrierten Personen sollen auch am politischen Leben teilhaben können. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrasse und den Agglomerationsverkehr

Nach dem öffentlichen Verkehr soll nun auch der Strassenverkehr eine sichere und faire Finanzierung bekommen. Der vorgesehene Fonds bringt Vorteile für alle Regionen der Schweiz. Das Strassenverkehrsnetz wird gestärkt. Das soll in der Verfassung unbefristet verankert werden. Dem Bundesbeschluss zur Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz III wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei der Unternehmenssteuerbelastung sichergestellt. Und zwar mit internationaler Akzeptanz. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben werden. Für die kantonalen Steuerausfälle erhält der Kanton Schwyz 4.2 % mehr von den Bundessteuern. Mit dieser Reform bleibt die Schweiz ein attraktiver Unternehmensstandort, wodurch Arbeitsplätze gesichert werden können. Deshalb ja zum Unternehmenssteuerreformgesetz III.

Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung“

Dividenden für massgebliche (mindestens 10 %) Gesellschaftsbeteiligungen werden beim Empfänger ermässigt (beim Einkommen) besteuert, weil sie bereits beim Unternehmen als Gewinn besteuert worden sind und somit doppelt besteuert werden. Mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 % auf 60 % würde der Kanton Schwyz bei den KMU an Attraktivität verlieren. Denn die umgebenden Kantone besteuern die Dividenden derzeit nur zu 50 %. Die entsprechende Benachteiligung bei den juristischen Personen ist zu vermeiden, weil der Kanton Schwyz nach wie vor zu wenig eigene Arbeitsplätze anbieten kann und bereits deshalb hier steuerattraktiv bleiben muss. Deshalb nein zur Erhöhung der Dividendenbesteuerung, bzw. nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Dividendenbesteuerung“.

Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Steuerentlastung“

Die Erhöhung der Steuereintrittsschwelle für Alleinstehende auf Fr. 12‘000.00 würde für die ohnehin erforderliche Steuergesetzrevision ein unnötiges vorzeitiges Festlegen eines isolierten Teils darstellen. Die Steuereintrittsschwelle von Fr. 4‘650.00 für Alleinstehende ist wohl zu erhöhen. Allerdings hat das in Koordination mit den Sozialabzügen in einem ausgewogenen Verhältnis zu erfolgen. Mit der Vorgabe einer fixen Eintrittsschwelle ist das nicht möglich. Deshalb nein zur isolierten Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00. Nein zur Volksinitiative „Ja zu einer gerechten Steuerentlastung“.

Ja zum Abwasserreglement der Gemeinde Arth

Das bisherige Abwasserreglement der Gemeinde Arth ist veraltet und muss den heute geltenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. U.a. sollen die Gebühren nicht mehr nach Bewohnergleichwerten sondern nach dem Gebäudevolumen gemäss SIA Norm 416 erhoben werden. Die neuen Anschlussgebühren entsprechen dabei ungefähr der bisherigen Gebührenhöhe. Das neue Reglement entspricht den aktuellen Vorgaben des Kantons und den Bedürfnissen der Gemeinde. Dem Reglement ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Übernahme einer Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen

Der Heulediweg in Oberarth befindet sich derzeit im Eigentum der Oberallmeind-Genossame Arth. Ein Teil davon, nämlich der Bereich von der Bergstrasse bis zur Abzweigung Mühlefluo, stellt eine Groberschliessungsstrasse dar, welche gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz ins Eigentum der Gemeinde zu übernehmen ist. Vor der Übernahme wird dieses Strassenstück vollständig instand gestellt. Gemäss dem Kanalisationsreglement der Gemeinde Arth kann der Gemeinderat private Sammelkanäle als öffentlich erklären, wenn diese dem Charakter einer öffentlichen Kanalisation entsprechen und den technischen Anforderungen entsprechen. Für den Gemeinderat Arth erscheint es zweckmässig, dass die Schmutz- und Meteorwasserleitungen entlang des Heuledigweges und auf der Zufahrtsstrasse Mühlefluo ins Leitungsnetz der Gemeinde übernommen werden. Diese Leitungen werden vor der Übernahme vollständig instand gestellt. Der von der Oberallmeind-Genossame Arth beantragten Übernahme der Teilstrecke des Heulediweges und von Kanalisationsleitungen (Schmutz- und Meteorwasserleitungen) im gleichen Gebiet ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Zusatzkredit von Fr. 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten

Die bisherigen Kredite für die Gewässerschutzbauten der Gemeinde Arth reichen nicht mehr aus, um die Sanierungsaufgaben im Zeitraum von 2017 bis 2020 zu erfüllen. Dazu bedarf es eines Zusatzkredites von 4.0 Mio. Franken. Es geht dabei um ausgewiesene Bedürfnisse gemäss der generellen Entwässerungsplanung. Die Finanzierung erfolgt ausschliesslich durch Kanalisations-Anschlussgebühren. Dem Zusatzkredit ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 12.2.2017

Bundesbeschluss erleichterte Einbürgerung
JA
Schaffung Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr
JA
Unternehmenssteuerreformgesetz III
JA

Initiative Erhöhung der Dividendenbesteuerung
NEIN
Initiative Erhöhung der Steuereintrittsschwelle auf Fr. 12‘000.00
NEIN

Genehmigung neues Abwasserreglement Gemeinde Arth
JA
Übernahme Heuledigweg und Kanalisationsleitungen
JA
Zusatzkredit 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten
JA