Ja zum Bahnhofplatz in Goldau

Am Abstimmungswochenende vom 19. Mai 2019 ist auf Bundesebene über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) sowie über die Umsetzung der EU-Waffenrichtline zu entscheiden. Beim Kanton geht es um das Transparenzgesetz, beim Bezirk Schwyz um die Pluralinitiative zur Einführung der Urnenwahl im Bezirk Schwyz. In der Gemeinde Arth ist über den Teilnutzungsplan Bahnhofplatz sowie über den Verpflichtungskredit für die Neugestaltung des Bahnhofplatzes in Goldau zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden Bundesvorlagen, die Ablehnung der kantonalen Vorlage und der Bezirksvorlage, hingegen die Annahme der Gemeindevorlagen.

Ja zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)

Mit der Unternehmenssteuerreform wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bei den Unternehmenssteuern sichergestellt. Denn auf internationalen Druck hin muss die ermässigte Besteuerung von Statusgesellschaften (Holding- Domizil- und gemischte Gesellschaften) aufgehoben und international verträglich gestaltet werden. Die vorliegenden Gesetzesanpassungen setzen das um. Für die Sicherung der AHV-Renten braucht es dringend eine weitergehende Finanzierung. Dazu sollen erstmals seit 40 Jahren die Beiträge für die AHV um 0.15 % für die Arbeitnehmer und 0.15 % für die Arbeitgeber erhöht werden. Zusammen mit dem erhöh-ten Beitrag des Bundes von 800 Mio. Franken sollten pro Jahr 2020 deren 2‘000 Millionen Franken mehr in die notleidende AHV-Kasse fliessen. Deshalb Ja für die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF).

Ja zur Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie

Die mit der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtlinie verbundenen geringen administrativen Auflagen für die Schützen sind in Kauf zu nehmen, weil bei einer Ablehnung die Schweiz aus dem überaus bedeutenden Abkommen Schengen/Dublin automatisch ausgeschlossen würde. Die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Verbund ist für die Sicherheit, das Asylwesen, für den Grenzverkehr und für die Reisefreiheit der Schweizer von grosser Bedeutung. Vorraussetzung für den weiteren Verbleib in diesem Verbund ist die teilweise Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie bzw. eine entsprechende Änderung unseres Waffengesetzes. Dabei kann die Armeewaffe nach Dienstende weiterhin nach Hause genommen werden. Die Jäger sind auch nicht betroffen. Der Umsetzung der geänderten EU-Waffenrichtline ist deshalb zuzustimmen.

Nein zum bürokratischen Transparenzgesetz

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Aus dem gemäss Verfassungsauftrag geschaffenen Gesetzestext ergibt sich, wie befürchtet, ein Bürokratiemonster. Wer sich politisch engagagiert, ja selbst Sportvereine, wenn sie sich für ein Projekt einsetzen, werden damit unnötig noch administrativ belastet. Mehrwert ist dabei keiner ersichtlich. Das Transparenzgesetz ist im Kanton Schwyz überflüssig. Das Transparenzgesetz ist ein unnötiges und praxisuntaugliches Bürokratiemonster und ist deshalb abzulehnen.

Nein zur Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz

Im Bezirk Schwyz werden die zu wählenden Behörden und Richter anlässlich der Bezirksgemeindeversammlung gewählt. Das ist einfach, kostengünstig und effizient. Man weiss dann auch wirklich, wen man wählt. Mit einer Pluralinitiative wird verlangt, dass diese Wahlen neu mit dem sog. Urnensystem, d.h. mit dem Abstimmungscouvert stattfinden sollen. Dabei wird übersehen, dass die verschickten Wahlunterlagen nur die blossen Wahlzettel mit den Namen, aber keine Information über die Kandidaten enthalten werden. Es ist fraglich, ob solche Informationen über die Kandidaten in geeigneter Form in die Haushalte gelangen, zumal der kleinstmögliche Flyer mit einer Seite mit der Postzustellung im ganzen Bezirk Schwyz mindestens Fr. 6’000 kostet und für solche Behördenwahlen kaum Aufwand betrieben wird. An der Bezirksgemeindeversammlung konnten die Kandidaten bisher umfassend vorgestellt bzw. präsentiert werden, auch konnten sie sich unmittelbar äussern. Beim Urnensystem wird das nicht mehr möglich sein und es besteht die Gefahr, dass über auf den Wahllisten aufgeführte Kandidaten keine wirklichen Informationen erhältlich sind. Die demokratische Mitwirkung wird dadurch ausgehöhlt und verkommt zum scheindemokratischen Ablauf. Was nützt da die theoretische höhere Wahlbeteiligung, wenn die Wähler gar nicht wissen, wen sie wählen. Bei den übrigen Mehrgemeindebezirken wird meist eine einzige gemeinsame Liste in die Haushalte geschickt, sodass dadurch keine wirkliche Wahl im Sinne einer Auswahl stattfinden kann. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb von der bisherigen unmittelbaren Wahl an der Versammlung abgekommen werden soll. Die Bezirksgemeindeversammlungen mit Wahlen weisen regelmässig Beteiligungen von 300 bis 600 Personen auf. Es hatte bisher immer genug Platz für alle, welche teilnehmen wollten. Der Wahltermin bzw. die Bezirksgemeindeversammlung ist zudem ein Jahr im voraus bekannt. Deshalb Nein zum untauglichen Urnensystem für die Wahlen, welches zu keiner bewussten Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bzw. zum keinem bewussten demokratisches Zustandekommen einer Wahl führen würde.

Ja zum Teilnutzungsplan Bahnhofplatz in Goldau

Im bisherigen Zonenplan der Gemeinde Arth befindet sich ein Teil des Parkplatzes für Motorfahrzeuge (ca. 999 m2) auf dem Bahnhofplatz in der Kernzone, welche primär die Erstellung von Wohnungen, Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben bezweckt. Dieser Parkplatzbereich soll neu der richtigen Zone, nämlich der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zuzuschlagen werden. Damit das künftige Postgebäude direkt an die Parzellengrenze zum Areal der SBB gestellt werden kann, muss im Zonenplan eine sog. Baulinie eingefügt und mit der neuen Bestimmung Art. 28a im Baureglement definiert werden. Deshalb Ja zum Teilzonenplan „Bahnhofplatz, Goldau“ und zur damit verbundenen Änderung des Baureglements (Art. 28a).

Ja zum Verpflichtungskredit von 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz in Goldau

Mit der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels und der Doppelspur Walchwil wird der Bahnhof Goldau als wichtigster Umsteigepunkt zum eigentlichen Kantonsbahnhof. Von Goldau aus gibt es dann einen Halbstundentakt Richtung Zürich und nach Süden. Dafür investieren die SBB bereits 57 Mio. Franken für die Infrastruktur beim Bahnhof Goldau. Das kantonale Amt für den öffentlichen Verkehr will den Busverkehr von und nach Goldau ausweiten. Deshalb werden inskünftig 4 Gelenkbushaltekanten und eine weitere Haltekante für Bahnersatzbusse erforderlich. Für den Bahnhofplatz Goldau liegt ein ausgezeichnetes Projekt einer Neugestaltung vor. Alle Auflagen des Kantons (vor allem 5 behindertengerechte Buskanten) sind dabei eingehalten, weshalb der Kanton Schwyz eine Beteiligung von 40 % bzw. 7.1 Mio. Franken zugesagt hat. Der motorisierte Individualverkehr wird in die eingeschossige Tiefgarage gelegt. Die neue Post und der neue Kiosk werden auf dem neu gestalteten Platz wieder an zentraler Lage sein. Diesem weitsichtigen und ausgewogenen Projekt ist zuzustimmen. Der Bahnhofplatz in Goldau soll endlich ein freundliches, repräsentatives Gesicht bekommen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 19.5.2019

Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF)
JA
Umsetzung geänderte EU-Waffenrichtlinie
JA
Transparenzgesetz
NEIN
Pluralinitiative Einführung Urnenwahl im Bezirk Schwyz
NEIN
Teilnutzungsplan Bahnhofplatz Goldau
JA
Verpflichtungskredit 17.7 Mio. Franken für den Bahnhofplatz Goldau
JA