Kanton: Medienmitteilung vom 1.09.2017

SVP sagt Nein zur AHV-Reform 2020 und Ja zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen

Die SVP des Kantons Schwyz hat an ihrer Parteiversammlung vom vergangenen Donnerstag-Abend im Restaurant Alpenhof in Küssnacht a/R klare Positionen zu den Eidgenössischen und kantonalen Abstimmungsvorlagen gefasst. Einstimmig abgelehnt werden die beiden AHV-Vorlagen zur Altersvorsorge 2020 und der damit verbundenen Erhöhung der Mehrwertsteuer. Grossmehrheitlich Ja sagt die Volkspartei zum Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit. Auch die kantonalen Abstimmungsvorlagen zur Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung, wie auch zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen werden von Seiten der SVP unterstützt und am 24. September zur Annahme empfohlen.

Hochkarätige Redner zur AHV-Debatte

Bestachen durch fundiertes Wissen in der AHV-Debatte: SP-Ständerat Paul Rechsteiner, St. Gallen (links) und SVP-Ständerat Alex Kuprecht, Pfäffikon

Mit Ständerat Alex Kuprecht und dem sozialdemokratischen Gastreferenten, Ständerat Paul Rechtseiner traten zwei Koryphäen in die anstehende Debatte über die zukünftige Ausgestaltung der Alter-und Hinterbliebenenversicherung (AHV) aufeinander. In einem spannenden Exkurs und mit fundiertem Wissen wussten sie denn auch, die eher trockene Materie anschaulich darzulegen. Ausbau versus Sicherung des heutigen Rentenniveaus waren dabei die zentralen Elemente des hochemotionalen Rededuells. Letztlich überwog klar die Ansicht, dass ein Ausbau der Rentenleistungen mit Blick auf die sich abzeichnenden Defizite und der anstehenden demographischen Entwicklung nicht einhergehen und sich unser wichtigstes Sozialwerk bereits ab dem Jahre 2025 dadurch wieder in Schieflage befindet. Die Last dieser völlig verkorkten Abstimmungsvorlagen unter dem Diktat von Mitte-Links hätten die Jungen, die Arbeiterschaft und die Konsumenten u.a. durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.6 Prozent als Zusatzfinanzierung der AHV zu tragen. Die SVP des Kantons Schwyz sagt klar Nein zu dieser kurzsichtigen und verantwortungslosen Scheinreform.

Klares Bekenntnis zur Landwirtschaft

Landwirt und Nationalrat Marcel Dettling bezog in seinem Referat Stellung zum Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit, welcher als direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes insbesondere die inländische, nachhaltige Produktion und Lebensmittelverarbeitung in der Bundesverfassung verankern soll. Das damit zum Ausdruck kommende Bekenntnis zur hiesigen Ladwirtschaft sei grundsätzlich richtig und bezogen auf den Selbstversorgungsgrad auch notwendig, wollen wir uns nicht weiter vom Ausland abhängig machen. Einzig der im Artikel 104a enthaltene „grenzüberschreitende Handel“ bewog einige zur Kritik und zur Befürchtung, dass damit dem Freihandel Zusehens Tür und Tor geöffnet wird bzw. sich der Druck auf die einheimische Landwirtschaft gegenüber dem ausländischen Markt dadurch weiter erhöhen könnte. Dieser Entwicklung wird sich die SVP auf eidgenössischer Ebene entschieden zur Wehr setzen. Womit die Zustimmung über die Vorlage zur Ernährungssicherheit feststand.

Ja zu kantonalen Abstimmungsvorlagen

Kantonsrat Thomas Hänggi, als Mitglied der Kommission für Raumplanung, Umwelt und Verkehr bezog in seinem Votum unmissverständlich Stellung zum Mehrheitsbeschluss des Schwyzer Kantonsrats, welcher die Streichung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung beschloss. Die sich daraus ergebenden Minderausgaben von Fr. 130`000.- pro Jahr bis 2027 sind eine willkommene Entlastung des Schwyzer Staatshaushaltes ohne einschneidende Auswirkungen für die Allgemeinheit. Letztlich gebe es genügend raumplanerische Anreize im Bereich des Planungs- und Baugesetzes, wodurch zusätzliche „Vergünstigungen“ in Form von Subventionen per Gesetz zu streichen sind.

In die gleiche Stossrichtung zielte auch Kantonsrat Martin Brun in Bezug auf die Aufhebung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen. Es sei stossend, dass Institutionen wie das Zürcher Opernhaus oder das Luzerner KKL durch massive finanzielle Mittel aus der allgemeinen Staatskasse subventioniert werden – zulasten eben aller Schwyzerinnen und Schwyzer. Bei der der entsprechenden Kündigungsvorlage gehe es daher nicht um die Frage, ob weiterhin Geld an ausserkantonale Kultureinrichtungen fliessen soll, sondern vielmehr darum in welcher Form bzw. aus welcher Kasse. So sollen die jährlich anfallenden 1.8 Millionen Franken an Kulturbeiträgen neu aus dem Lotteriefond bezahlt werden – was wiederum die Staatskasse Jahr für Jahr ohne absehbare Konsequenzen im Kulturbereich entlasten würde. Ein Ansinnen, welches eine Mehrheit des Schwyzer Kantonsrates dazu bewog, der Vorlage zuzustimmen.

SVP des Kantons Schwyz

Medienmitteilung SVP Kanton Schwyz

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