CVP dankt und gratuliert

Anlässlich der Gemeindewahlen vom 25. April 2010 wurden mit Ausnahme des Gemeinderatskandidaten alle Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau mit hervorragenden Resultaten in die Ämter gewählt. Ihr Wahlresultat wiegt umso mehr, als die CVP-Kandidaten allein angetreten sind und alle Stimmen aus eigener Kraft erhalten haben. Die CVP dankt für die Unterstützung.

Für die Gemeindewahlen vom 25. April 2010 ist die CVP allein mit einer eigenen Liste gegen das Päckli der FDP/SVP angetreten. Der Gemeinderatskandidat der CVP wurde dabei leider nicht gewählt. Alle anderen CVP-Kandidaten haben im Alleingang hervorragende Wahlergebnisse erzielt. Die CVP dankt im Namen der Gewählten allen Wählerinnen und Wählern für die Unterstützung und für das Vertrauen. Folgende Personen wurden gewählt:

als Gemeindepräsident
20080429_probst_peter
Peter Probst
Sunnmatt 4a, Goldau
als Vermittler
20100428_reding_heinz
Heinz Reding
Feldweg 6, Arth
als Rechnungsprüfer
20080429_eichhorn_stefan
Stefan Eichhorn
Feldweg 22, Arth
als Rechnungsprüferin
20080429_luedi_bernadette
Bernadette Lüdi
Sunnmatt 36, Goldau

Alle gewählten Amtsträger der CVP Arth-Oberarth-Goldau werden sich mit voller Kraft für die Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen und versuchen, eine ausgezeichnete Behördenarbeit zu leisten.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert auch allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien und wünscht ihnen viel Freude und Erfolg im Amt.

Andreas Gauch in den Gemeinderat; Usem Volk – fürs Volk: Liste 2

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 25. April 2010 ausgezeichnete und anpackende Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Peter Probst, Goldau, bisher, als Gemeindepräsident; Andreas Gauch, Arth, neu, als Gemeinderat; Stefan Eichhorn, Arth, bisher, als Rechnungsprüfer; Bernadette Lüdi-Annen, Goldau, bisher, als Rechnungsprüferin; Heinz Reding, Arth, neu, als Vermittler (bisher Vermittler-Stv.).

Die vorgeschlagenen Personen garantieren einen vollen Einsatz zugunsten der Bevölkerung. Nachfolgend werden Peter Probst und Andreas Gauch vorgestellt.

Als Gemeindepräsident (bisher)

Peter Probst

geb. 17. März 1948
Controller
Sunnmatt 4a, Goldau
verwitwet, 2 Kinder

20100319_probst_peter

Bisherige politische Tätigkeiten

  • Gemeindepräsident seit 2008
  • Gemeinderat während 14 Jahren (Schulpräsident)
  • Gemeindevizepräsident 2004-2008
  • Präsident der Musikschulkommission bis 2008
  • Schulortspräfekt Mittelpunktschule Oberarth
  • Rechnungsprüfer Bezirk Schwyz
  • Sportkommission Gemeinde Arth

Arbeit

  • Leiter Finanzen Controlling Cargo SBB AG Region Ost Zürich

Schule/Ausbildung

  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau
  • Betriebsdisponent SBB
  • Betriebswirtschaftliche Ausbildung, Controller

Peter Probst will…

  • Verabschiedung des kommunalen Richtplanes und als Führungsinstrument des Gemeinderates einsetzen
  • Wohnortsmarketing Gemeinde Arth aktiv angehen
  • Stellenwert Bahnhof Arth-Goldau erhalten
  • das Jugendkonzept umsetzen

Als Gemeinderat (neu)

Andreas Gauch

geb. 11. August 1962
Steuer-, Finanz- und Versicherungsberater
Gotthardstrasse 47, Arth
geschieden, 3 Kinder

20100319_gauch_andreas

Bisherige Vereinsaktivitäten

  • Sportclub Goldau: Torhüter, Trainer, Schiedsrichter
  • Dörfligingge Oberarth, Vorstand und Festwirt
  • Handballclub Goldau: Spieler, Torhüter, Trainer, Spielleiter Junioren (heute noch: U11-U13), Revisor (heute noch)
  • Fischerclub Oberarth, Vorstand, Revisor
  • Chlüterlig Arth, Vorstand, Präsident
  • Jassclub Küssnacht

Arbeit

  • selbständiger Steuer-, Finanz- und Versicherungsberater in Arth, Gotthardstrasse 47
  • Prüfungsexperte KV (ab 2010)

Schule/Ausbildung

  • Primarschule, Real- und Sekundarschule in Arth und Oberarth
  • Lehre als Automechaniker in der Rigi Garage in Arth
  • Handelsschule 1 Jahr
  • 1984-1988 versicherungsinterne Ausbildungen Helvetia Unfall für Unternehmungsberatung, Steuerberatung, Sach- und Personenversicherung
  • 1988-1993 Regionalleiter Aussendienst Nilfisk und Versicherungsvermittler im Nebenamt
  • 1994 Elvia Leben, Aussendienst
  • 1994-1998 Verkaufsleiter Aussendienst Elvia Leben Kanton Zug
  • Ab 1.9.1998 selbständiger Steuer-, Finanz- und Versicherungsberater

Andreas Gauch will…

  • Sportvereine (Jugendsport) fördern
  • Tourismusangebote optimieren und koordinieren
  • das Alters- und Pflegeheim Arth rasch realisieren
  • hilfsbedürftigen Mitbürgern unbürokratisch helfen

Diese Kandidaten verfügen über einen hervorragenden Leistungsausweis. Sie kennen die Verhältnisse in der Gemeinde Arth im Detail. Ihre Sachkompetenz und ihr ausgesprochener Einsatzwille garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in den Gemeindebehörden Arth. Wählen Sie deshalb mit Liste 2.

Usem Volk fürs Volk: Liste 2

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 25. April 2010 ausgezeichnete und anpackende Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Peter Probst, Goldau, bisher, als Gemeindepräsident; Andreas Gauch, Arth, neu, als Gemeinderat; Stefan Eichhorn, Arth, bisher, als Rechnungsprüfer; Bernadette Lüdi-Annen, Goldau, bisher, als Rechnungsprüferin; Heinz Reding, Arth, neu, als Vermittler (bisher Vermittler-Stv.).

als Gemeindepräsident (bisher)
20100319_probst_peter
Peter Probst
geb. 17.3.1948
Controller
Sunnmatt 4a, Goldau
verwitwet, 2 Kinder
als Gemeinderat (neu)
20100319_gauch_andreas
Andreas Gauch
geb. 11.8.1962
Steuer-, Finanz- und
Versicherungsberater
Gotthardstrasse 47, Arth
geschieden, 3 Kinder
als Vermittler (neu)
20100319_reding_heinz
Heinz Reding
geb. 20.3.1948
Sekundarlehrer
Feldweg 6, Arth
verheiratet, 2 Kinder
als Rechnungsprüfer (bisher)
20100319_eichhorn_stefan
Stefan Eichhorn
geb. 30.3.1966
Betriebsökonom HWV/FH
Gotthardstrasse 47, Arth
ledig
als Rechnungsprüferin (bisher)
20100319_luedi_bernadette
Bernadette Lüdi-Annen
geb. 29.3.1964
eidg. dipl. Treuhänderin
Sunnmatt 36, Goldau
verheiratet, 1 Kind

Wählen Sie an den kommenden Gemeindewahlen mit der Liste 2, Usem Volk- fürs Volk.

Usem Volk – fürs Volk: Andreas Gauch in den Gemeinderat

Am 8. März 2010 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Nominationen für die Gemeindewahlen vom 25. April 2010 durchgeführt. Die vorgeschlagenen Personen garantieren einen vollen Einsatz zugunsten der Bevölkerung.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 25. April 2010 ausgezeichnete und anpackende Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Peter Probst, Goldau, bisher, als Gemeindepräsident; Andreas Gauch, Arth, neu, als Gemeinderat; Stefan Eichhorn, Arth, bisher, als Rechnungsprüfer; Bernadette Lüdi-Annen, Goldau, bisher, als Rechnungsprüferin; Heinz Reding, Arth, neu, als Vermittler (bisher Vermittler-Stv.).

Neu in den Gemeinderat

Andreas Gauch

geb. 11.8.1962
Steuer-, Finanz- und Versicherungsberater
Gotthardstrasse 47, Arth
geschieden, 3 Kinder

20100311_gauch_andreas

Andreas Gauch liegt die Förderung der Sportvereine und dabei vor allem des Jugendsportes am Herzen. Die Angebote des Tourismus in der Gemeinde Arth möchte er optimieren und besser koordinieren. Das neue Alters- und Pflegeheim Arth möchte er rasch realisieren.

Ja zum Mindestumwandlungssatz BVG

Am 7. März 2010 ist auf Bundesebene über den Verfassungsartikel betreffend Forschung am Menschen, über die Tierschutzanwalt-Initiative und über den Mindestumwandlungssatz BVG zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen und die Annahme des Mindestumwandlungssatzes BVG. Die Tierschutzanwalt-Initiative hin-gegen ist abzulehnen.

Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

Bisher ist die Forschung am Menschen nur teilweise bzw. gar nicht geregelt. Zu viel ist offen und damit den involvierten Stellen oder Personen überlassen. Es geht dabei aber um sehr sensible ethische Fragen, welche dringend einer klaren und einheitlichen Regelung bedürfen. Deshalb ist diesbezüglich eine Verfassungsbestimmung angebracht.

Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative

In der Schweiz werden an den Tierschutz sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Verletzung der entsprechenden Vorschriften ist strafbar. Die mit dem Vollzug betrauten Behörden haben diese Vorschriften und dabei auch die allenfalls damit verbundene Strafverfolgung umzusetzen. Die Einsetzung eines Anwaltes für die Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ist übertrieben. Die Tierschutzanwalts-Initiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Mindestumwandlungssatz BVG

Die Menschen werden immer älter. Die Lebenserwartung steigt ständig. Bei der Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und bei der letzten Senkung des Mindestumwandlungssatzes wurde von einer deutlich tieferen Lebenserwartung ausgegangen als dies heute der Fall ist. Damit die Mindestrenten dereinst auch ausbezahlt werden können, muss der Mindestumwandlungssatz mit der effektiven Lebenserwartung koordiniert werden. Mit dem derzeit noch geltenden Umwandlungssatz von 6.8 % können die Renten künftig nicht mehr ausbezahlt werden. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4 % ist nicht zu vermeiden. Die Senkung betrifft allerdings nur die künftigen Renten. Die bereits laufenden Renten bleiben in ihrer Höhe bestehen. Bei einer Ablehnung der Senkung müssten die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die berufliche Vorsorge erhöht werden. Mit der Ablehnung der Rentensenkung bzw. Ablehnung der Reduktion des Umwandlungssatzes kommen die Pensionskassen nicht zu mehr Geld und auch nicht zu besseren Renditen. Das Problem wird lediglich hinausgeschoben zu Lasten der künftigen Generation. Das ist nicht fair. Deshalb Ja zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes BVG.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7. März 2010

Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
JA
Tierschutzanwalt-Initiative
NEIN
Senkung Mindestumwandlungssatz BVG
JA

2x Ja zum Alters- und Pflegeheim Arth

Am 31. Januar 2010 ist in der Gemeinde Arth mit zwei Abstimmungsvorlagen über ein neues Alters- und Pflegeheim zu entscheiden. Es geht dabei in einer ersten Vorlage um eine Umzonung und um den Landkauf im Chilenfeld in Arth. In einer zweiten Vorlage geht es um einen Kredit von Fr. 550’000.— für die Planung eines neuen Alters- und Pflegeheimes in Arth.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt in beiden Fällen die Annahme der Vorlagen, weil das ganze Projekt unter allen Titeln eine ausgezeichnete und letztlich kostengünstige Lösung des Volksauftrages zur Führung eines Alters- und Pflegeheimes in Arth ist. Auch Arth verdient ein schönes und zeitgemässes Alters- und Pflegeheim.

Auftrag der Stimmbürger

Mit den Volksabstimmungen vom 9.2.2003 und vom 16.5.2004 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Arth mehr als deutlich den Auftrag erteilt, in Arth ein Alters- und Pflegeheim zu betreiben.

Alters- und Pflegeheim Hofmatt sanierungsbedürftig und defizitär

Das bestehende Alters- und Pflegeheim Hofmatt ist sehr sanierungsbedürftig. Zudem müssen fast regelmässig jährliche Betriebsdefizite mit Steuergeldern gedeckt werden. Die Sanierung dieses bisherigen Alters- und Pflegeheimes in Arth würde etwa gleich viel kosten wie ein Neubau. Dazu müssten die Betagten in Container ausquartiert werden, was einen enormen Aufwand und eine Zumutung für die Betagten bedeuten würde. Zudem würde im bestehenden Haus mindestens 5 Zimmer verloren gehen, sodass nur noch 30 Betten angeboten werden könnten. Bei dieser geringen Bettenzahl würde jährlich weiterhin ein beträchtliches Defizit anfallen, was mit Steuergeldern zu decken wäre. Die bisherigen Defizite würden sich noch markant vergrössern. Das wäre nichts anderes als eine sinnlose Verschleuderung von Steuergeldern. Für einen kostendeckenden Betrieb braucht es mindestens 50 Betten. Diese sind mit dem geplanten Neubau vorgesehen.

Optimaler Standort, einmalige Gelegenheit

Mit den beiden Vorlagen des Gemeinderates ist ein Neubau auf dem Chilenfeld, also in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Alters- und Pflegeheim Hofmatt vorgesehen. Hier kann ein schönes, zeitgemässes und vor allem kostendeckendes Alters- und Pflegeheim erstellt werden. Und zwar an bester und ruhiger Lage. Auch eine spätere Vergrösserung oder betreutes Wohnen im Alter wäre dort in Zukunft möglich. Ein Neubau auf dem Chilenfeld erweist sich als optimaler Standort, mithin als einmalige und zukunftsgerichtete Gelegenheit für die gesamte Bevölkerung.

Keine Betriebsdefizite mehr mit Neubau

Mit dem geplanten Neubau in Arth werden die erforderlichen Steuergelder sinnvoll und effizient eingesetzt. Die jährlichen Betriebsdefizite können mit 50 Betten vermieden werden. Wir alle möchten alt werden und im Alter im Bedarfsfall in der Gemeinde Arth gut betreut werden. Das alles ist aber nur in einem Neubau des Alters- und Pflegeheimes in Arth zu realisieren. Kommt hinzu, dass nur mit einem Neubau Beiträge vom Kanton Schwyz zu erwarten sind. Eine Sanierung würde vom Kanton nicht unterstützt, weil eine Sanierung wirtschaftlich nicht tragbar ist.

Optimierung mit dem Alters- und Pflegeheim Mythenpark

Mit dem Neubau eines Alters- und Pflegeheimes in Arth kann eine Betriebs- bzw. Kostenoptimierung der Alters- und Pflegeheime in Goldau und Arth erfolgen. Das Alters- und Pflegeheim Mythenpark in Goldau muss seine Kostenstruktur verbessern, weil es 12 Betten zufolge Aufhebung der Doppelzimmer verlieren wird. Die Zusammenarbeit beider Heime unter einer Stiftung führt zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und bietet damit eine bessere Gewähr, dass keine jährlichen Defizite mit Steuergeldern gedeckt werden müssen.

Keine Vergrösserung der Bettenzahl, Dementenabteilung

Im Alters- und Pflegeheim Mythenpark in Goldau werden 12 Betten aufgehoben, weil die entsprechenden Doppelzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden. Zudem soll mit dem Neubau in Arth eine Dementenabteilung geschaffen werden, welche es bisher in der Gemeinde Arth gar nicht gibt. Daraus wird ersichtlich, dass mit den bisher 35 Betten in Arth, den 12 in Goldau wegfallenden Betten und mit der neuen Dementenabteilung in Arth keine Vergrösserung der Bettenzahl stattfinden wird. Es gibt somit keine grössere Konkurrenzsituation als bisher zum Alters- und Pflegeheim Frohsinn in Oberarth. Vielmehr entsteht eine dringend benötigte Dementabteilung in der Gemeinde Arth.

Form der Stiftung hat sich bewährt

Die Rechtsform einer Stiftung für Alters- und Pflegeheime hat sich vielerorts bewährt. Die meisten neueren Alters- und Pflegeheime werden in der Form einer Stiftung geführt. Als gutes Beispiel dient das Alters- und Pflegeheim in Goldau. Es gab und gibt dort keinerlei Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat. Die Stiftungsform hat den Vorteil, dass Zuwendungen von Privaten an die Stiftung u.a. im Rahmen letztwilliger Verfügungen möglich und realistisch sind, was bei einer Trägerschaft als Gemeindeanstalt kaum vorkommt.

Keine wirkliche Alternative

Zum vom Gemeinderat aufgegleisten Neubau eines Alters- und Pflegeheimes in Arth auf dem Chilenfeld gibt es keine wirkliche Alternative. Weder örtlich noch kostenmässig. Auch die Arther Bevölkerung verdient ein schönes und zeitgemässes Alters- und Pflegeheim. Jeder von uns kann einmal auf einen Platz im Alters- und Pflegeheim angewiesen sein. Wir alle werden älter. Deshalb 2 Mal Ja zu den Vorlagen vom 31. Januar 2010. Die dafür erforderlichen Steuergelder werden effizient und sinnvoll eingesetzt.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 31. Januar 2010

Teilzonenplan Chilenfeld Arth und Verpflichtungskredit für den Landkauf
JA
Verpflichtungskredit für die Planung des Alters- und Pflegeheimes Arth
JA

Ja zum Energiegesetz

Am 29. November 2009 ist auf Bundesebene über die Spezialfinanzierung des Luftverkehrs, über das Exportverbot von Kriegsmaterial und über das Bauverbot von Minaretten zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um ein kantonales Energiegesetz, eine Energieinitiative und um eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der Spezialfinanzierung des Luftverkehrs, des kantonalen Energiegesetzes und der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die drei übrigen Vorlagen d.h. alle drei Initiativen sind abzulehnen.

Ja zur Spezialfinanzierung des Luftverkehrs

Die Steuereinnahmen auf den Flugtreibstoffen fliessen bisher je zur Hälfte in die allgemeine Bundeskasse und in den Strassenverkehr. Neu sollen diese Einnahmen je zur Hälfte der all-gemeinen Bundeskasse und dem Luftverkehr zugute kommen. Letztere Mittel sollen zweck-gebunden für die technische Sicherheit, den Schutz vor Terroranschlägen und für den Um-weltschutz verwendet werden. Dieser sachgerechten Verwendung ist zuzustimmen.

Nein zum Verbot für den Kriegsmaterialexport

Die Schweiz muss ihre Sicherheit und Unabhängigkeit im Notfall mit Waffengewalt sicher-stellen können. Sonst wird die Schweiz zum Selbstbedienungslagen von geldgierigen und machtgierigen Personen, Gemeinschaften oder gar Staaten. Erste solche Versuche gab es be-reits. Zur Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes ist eine Armee unverzichtbar. Die Rüstungsindustrie der Schweiz erbringt einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Schweizer Armee waffentechnisch über ein gewisses Know How verfügen kann. Im Ernstfall kann diese Rüstungsindustrie die Schweizer Armee mit dem Nötigsten versorgen. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee will die Armee abschaffen. Dazu ist ihr jede Aktion recht, um die Ar-mee zu schwächen. Das Verbot der Kriegsmaterialausfuhr wäre für die schweizerische Rüs-tungsindustrie das Todesurteil. Die Schweizer Armee wäre dann rüstungstechnisch vollständig vom Ausland abhängig, was nicht zu verantworten ist. Kommt hinzu, dass in der Schweiz bis zu 10’000 Arbeitsstellen und viel technisches Know How verloren gingen. Das von den Armeeabschaffern verlangte Verbot der Kriegsmaterialausfuhr ist deshalb aus sicherheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Gründen abzulehnen.

Nein zum Bauverbot von Minaretten

Für einen Rechtsstaat wie die Schweiz ist es unerträglich, eine ganze Religionsgemeinschaft zu diskriminieren. Wenn ein Minarett Lärm (Aufruf an mutmassliche Gläubige, etc.) verursachen sollte, ist dem mit immissionstechnischen Einwänden zu begegnen. Dafür müsste bekanntlich eine Baubewilligung eingeholt werden. Mit dem Verbot von Minaretten wird in der Schweiz kein einziger Christ ein besserer Christ und kein einziger Ungläubiger wird dadurch zum Christen. Auch wird es dadurch keinen einzigen Moslem weniger geben. Im Gegenteil. Vielmehr wird eine ganze Religionsgemeinschaft ohne Not dadurch diskriminiert, dass es eine generelle Einschränkung beim Bau eines Gotteshauses geben soll. Dieses Verbot könnte für extremistische Moslems sogar das Fundament für Gewaltanwendung in der Schweiz werden. Auch wenn in anderen Ländern der Welt die Christen verfolgt oder in ihrer Glaubensausübung eingeschränkt werden, so darf ein solcher Missgriff niemals Vorbild für unsere Schweiz sein, wo die Freiheit bei der Glaubensausübung verfassungsmässig gewährleistet ist und auch so bleiben soll. Vielmehr sind mit aller Konsequenz unsere Gesetze, unser Rechtsstaat und unser politisches System durchzusetzen, und zwar bei allen Bewohnern der Schweiz, welcher Religionsgemeinschaft sie auch angehören mögen. Das unnötig diskriminierende Minarettverbot ist deshalb abzulehnen.

Ja zum kantonalen Energiegesetz

Ohne Energie ist das heutige Leben nicht mehr möglich. Energie ist ein unverzichtbares Gut, weshalb letztlich der Staat dafür besorgt sein muss, dass die nötige Energie zur Verfügung steht. Angesichts bereits erlebter Energieengpässe und angesichts bereits im voraus berechenbarer, zu Ende gehender Reserven von nicht erneuerbarer Energie ist rasch und konsequent dafür zu sorgen, dass das Energiebedürfnis der Gesellschaft reduziert und möglichst mit er-neuerbarer Energie gedeckt wird. Jene Gesellschaft, welche sich am schnellsten mit erneuerbarer Energie versorgen kann, wird einen grossen Vorteil gegenüber den andern haben. Die beste Energie ist ohnehin jene, welche gar nicht benötigt wird. Deshalb ist Energiesparen in allen Formen angesagt, und zwar bei Neubauten wie bei bestehenden Bauten, aber auch bei Anlagen zur Erzeugung, Nutzung und Verteilung von Energie. Allein mit der Einsicht des Einzelnen und mit wirtschaftlichen Überlegungen ist dieses Ziel nicht oder zumindest nicht rasch genug zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, mit dem Energiegesetz eine gesetzliche Grundlage dafür zu bekommen, damit auch im Kanton Schwyz Anreize und gute Rahmenbe-dingungen für das Energiesparen und für den Einsatz von erneuerbarer Energie geschaffen werden können. Dem Energiegesetzt ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Energieinitiative

Die Energieinitiative stammt aus dem Jahre 2007. Die damaligen Anliegen werden mit dem Energiegesetz zum allergrössten Teil bereits erfüllt. Es wäre schwierig auszumachen, was bei der Annahme der Initiative noch zu tun wäre. Denkbar wären höchstens marginale Verschär-fungen von Sparmassnahmen, wofür der ganze Aufwand aber gar nicht lohnt. Die Energieinitiative ist längst überholt und deshalb als unnötig abzulehnen.

Ja zur Teilrevision des Gesetzes für den öffentlichen Verkehr

Gemäss geltendem Gesetz für den öffentlichen Verkehr sind alle Gemeinden im Kanton Schwyz mit dem öffentlichen Regionalverkehr angemessen zu erschliessen. Bisher kann der Kanton einer öffentlichen Transportunternehmung nur dann Investitionsbeiträge gewähren, wenn der Bund sich auch daran beteiligt. Mit der Teilrevision des Gesetzes für den öffentli-chen Verkehr wird neu die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Kanton Schwyz sich an Investitionen in die Infrastruktur von öffentlichen Transportunternehmen beteiligen kann, welche Leistungen für den Regionalverkehr erbringen und welche keine Bundesbeiträge erhalten. Dabei muss aber die fragliche Investition für den Kanton oder die Region von erheb-licher Bedeutung sein. Damit wird der Handlungsspielraum des Kantons erhöht und an die Möglichkeiten der umliegenden Kantone angeglichen. Denkbar sind auf diesem Wege auch Vorfinanzierungen von Projekten des öffentlichen Verkehrs, welche sonst zufolge Finanzknappheit verzögert oder gar nicht realisiert würden. Dieser sinnvollen Vorlage ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 29. November 2009

Bundesbeschluss Spezialfinanzierung Luftverkehr
JA
Initiative Verbot Kriegsmaterialexport
NEIN
Initiative Verbot Bau von Minaretten
NEIN

Kantonales Energiegesetz
JA
Energieinitiative
NEIN
Teilrevision Gesetz öffentlicher Verkehr
JA

Ja zur IV-Zusatzfinanzierung

Am 27. September 2009 ist auf Bundesebene über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung und über den Verzicht auf die allgemeine Volksabstimmung zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um das Gesetz über das E-Government und um die Totalrevision des Enteignungsgesetzes. In der Gemeinde Arth ist ein Rahmenkredit von Fr. 4.0 Mio. für die Erstellung von Gewässerschutzbauten zu bewilligen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller fünf Vorlagen.

Ja zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung ist seit vielen Jahren schon defizitär. Das fehlende Geld wurde aus der (gemeinsamen) Kasse mit der AHV genommen, sodass auch der AHV die Reserven schon bald ausgehen werden. Gegen die markant angestiegenen IV-Rentenaufwendungen wurden mit der 5. IV-Revision bereits wirksame Massnahmen getroffen (Missbrauchsbekämpfung, Sparmassnahmen, rasche Wiedereingliederung, etc.). Weitere Massnahmen zur Eindämmung des Defizits im Rahmen der 6. IV-Revision sind geplant. Das bereits aufgelaufene Defizit von über 13 Mia. Franken aber muss sofort abgebaut werden. Vorgesehen dazu ist eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 % während 7 Jahren, und zwar von 2011 bis 2017. Es ist zu verhindern, dass stattdessen die Lohnabzüge für das IV-Defizit erhöht werden müssen und dass den behinderten Menschen die Renten gekürzt werden. Bei Annahme der IV-Zusatzfinanzierung ist vorgesehen, einen eigenen IV-Fonds zu schaffen, damit das AHV-Vermögen nicht mehr von der IV aufgebraucht werden kann. Der Gesetzgeber hat mit greifenden Massnahmen bewiesen, dass er die künftige Überschuldung der IV wirksam eindämmen kann. Aber das bereits bestehende IV-Defizit muss rasch gedeckt werden. Deshalb ist der befristeten Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuer zuzustimmen.

Ja zum Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative

Die allgemeine Volksinitiative wurde im Jahre 2003 von Volk und Ständen in die Bundesverfassung aufgenommen. Die dazu erforderliche Ausführungsgesetzgebung erwies sich aber in der Folge als unmöglich bzw. nicht durchführbar. Deshalb ist die entsprechende Passage wieder aus der Bundesverfassung zu entfernen, weil dort keine sinnlosen Bestimmungen enthalten sein sollen.

Ja zum Gesetz über das E-Government

Das Gesetz über das E-Government ist ein Rahmengesetz zum Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien. Kanton, Bezirke und Gemeinden sollen ihre Zusammenarbeit zeitgemäss mit allen technischen Möglichkeiten koordinieren und optimieren können, was letztlich kostensparend wirken wird. Die Technik ist ohnehin nicht aufzuhalten. Es ist wichtig, dass auch die Gemeinwesen im Kanton hier zusammenarbeiten und die gegenseitigen Abläufe und Kontakte optimieren und rationalisieren können. Der bereits bisher schon tiefe Verwaltungsaufwand im Kanton Schwyz soll weiterhin tief gehalten werden können. Die erforderlichen staatlichen Dienstleistungen sollen zeit- und ortsunabhängig mit geringem Aufwand bezogen werden können. Der finanzielle Aufwand lohnt sich für all unsere Gemeinwesen und damit auch für die Steuerzahler. Dem Gesetz über das E-Government ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Enteignungsgesetz

Beim neuen Enteignungsgesetz handelt es sich um eine Totalrevision des Gesetzes aus dem Jahre 1870. Das alte Gesetz hat grosse Lücken, welche zu schliessen sind. Mit der Totalrevision sollte es nicht mehr Enteignungen geben als bisher. Die Enteignung ist stets das letzte Mittel, wenn eine einvernehmliche Lösung für den Erwerb von Grundeigentum zugunsten einer öffentlichen Aufgabe nicht möglich ist. Mit dem neuen Gesetz wird das Verfahren vollständig und klar geregelt, und zwar vor allem zu Gunsten der betroffenen Grundeigentümer. Diese werden nämlich bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen gegenüber dem bisherigen Recht deutlich besser gestellt. Auch wird es nur noch eine einzige Schätzungskommission für den ganzen Kanton geben, sodass die Schätzungen inskünftig kompetenter und unabhängiger sein dürften. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Gewässerschutzkredit

Die Aufwendungen für den Gewässerschutz in der Gemeinde Arth sind unverzichtbar. Die Finanzierung erfolgt aus der Spezialfinanzierung Gewässerschutz über die Anschlussgebühren und nicht über die allgemeinen Steuern. Das Geld ist zum grössten Teil schon vorhanden. Die beantragten Fr. 4.0 Mio. verteilen sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Diesem Kredit ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27. September 2009

Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung
JA
Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative
JA

Gesetz über das E-Government
JA
Enteignungsgesetz
JA

Gewässerschutzkredit für Fr. 4.0 Mio. Gemeinde Arth
JA

30 km/h sind genug

Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hatte der Gemeinderat Arth die Schaffung einer sog. Begegnungszone vorgeschlagen. Anlässlich der Volksabstimmung vom 12. Februar 2006 wurde der erforderliche Verpflichtungskredit abgelehnt. Unabhängige Verkehrsexperten hatten im Januar 2005 als mögliche Alternative zur Begegnungszone eine Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Da sich die Verkehrssituation zwischenzeitlich gar verschlechtert hat, legte der Gemeinderat Arth am 8. Mai 2009 die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Parkstrasse sowie in der Bahnhofstrasse und in den anschliessenden Quartierstrassen öffentlich auf. Damit kann die Verkehrssicherheit im Dorfzentrum von Goldau markant verbessert werden. Die Wohnqualität der Anwohner steigt.

Ausgangslage

Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer breit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Ablehnung des entsprechenden Verpflichtungskredites am 12. Februar 2006 an der Urne verworfen. Die im Jahre 2004 vom Gemeinderat beauftragten Verkehrsexperten hatten in einem Gutachten vom 17. Januar 2005 neben der Begegnungszone als mögliche Alternativlösung die Schaffung einer Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Die Verkehrssituation hat sich zwischenzeitlich verschlechtert. Nun hat der Gemeinderat gehandelt und die Anordnung einer Tempo-30-Zone öffentlich aufgelegt, und zwar für die Parkstrasse, die Bahnhofstrasse und die anschliessenden Quartierstrassen.

Geschwindigkeit im Durchschnitt bei 40 km/h

Auf der Parkstrasse in Goldau wird im Durchschnitt eine Geschwindigkeit von 40 km/h gefahren. Die vorsichtigen und verantwortungsvollen Fahrer erreichen die Limite von 30 km/h kaum. Die schnellen oder gar rücksichtslosen Fahrer fahren 50 km/h und mehr und drücken die durchschnittliche Geschwindigkeit nach oben. Es gibt keinen Grund, in der Parkstrasse, der Bahnhofstrasse und den anschliessenden Quartierstrassen schneller als 30 km/h zu fahren, auch nicht am Abend oder bei Nacht. Denn zu diesen Zeiten ist die Übersicht nicht besser und die Sichtverhältnisse sind eher schlechter. Fussgänger sind im Dorfbereichzentrum jederzeit unterwegs, auch wenn es des Nachts deutlich weniger sein mögen. Wer es nicht fertig bringt, in der Parkstrasse und der Bahnhofstrasse mit maximal 30 km/h zu fahren, soll die Umfahrung über Oberarth nehmen und den Dorfkern Goldau mit seinem Fahrzeug meiden.

Begegnungszone nicht vergleichbar mit Zone 30

Die im Jahre 2006 vorgelegte Begegnungszone ist nicht vergleichbar mit der Zone 30. Denn in der Begegnungszone hätte es keine Verkehrstrennung zwischen dem Fussgängerverkehr und dem Fahrzeugverkehr gegeben, was bei der Zone 30 nach wie vor klar der Fall ist. In der Zone 30 weiss jeder, wo er hingehört. Es gibt die Trottoirs und eine Fahrbahn. Es sind auch die klassischen Fussgängerstreifen möglich, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern. Solche Bedürfnisse gibt es in der Bahnhofstrasse und der Parkstrasse viele (Schülerdurchgänge, Einkaufsströme, Altersheimbewohner, Tierparkbesucherströme, etc.). Der Gemeinderat hat wiederholt erklärt, dass die bestehenden Fussgängerstreifen belassen werden sollen. In der Sonneggstrasse und der Rigistrasse kann ein Muster der Zone 30 mit Fussgängerstreifen eingesehen werden. Aus dem Volksnein zum Begegnungszonenkredit kann somit nichts gegen eine Zone 30 abgeleitet werden. Es liegt im übrigen in der Kompetenz des Gemeinderates, die Zone 30 einzuführen.

Mehr Sicherheit

Derzeit besteht insbesondere auf der Parkstrasse bei den Einmündungen der Rossbergstrasse, der Mythenstrasse und des Gütschweges und auf der Bahnhofstrasse ein akutes Sicherheitsproblem mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h. Parkierte Fahrzeuge entlang der Parkstrasse beeinträchtigen die Sicht beim Ausfahren von diesen Seitenstrassen in die Parkstrasse massiv. Wenn auf der Parkstrasse mit den grundsätzlich zulässigen 50 km/h gefahren wird, kann nur mit einem hohen Kollisionsrisiko aus den Einmündungen ausgefahren werden. Mit einer Reduktion des höchstzulässigen Tempos auf 30 km/h wird sich dieses Sicherheitsproblem massiv reduzieren. Auch für die vielen Fussgänger (Schüler, Altersheimbewohner, Einkaufspassenten, Tierparkbesucher, etc.) wird das Unfallrisiko durch die Tempoverminderung massiv sinken.

Weniger Lärm

Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung für die Anwohner reduzieren wird.

Anwohner respektieren

Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesserung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren, dies nun im Rahmen einer Tempo-30-Zone.

Erfahrungen auf anderen Strassen

Es gibt bereits andere Strassen in der Gemeinde Arth, wo Tempo-30-Zonen eingeführt worden sind. Dort hat sich gezeigt, dass der Verkehr bedeutend ruhiger und sicherer geworden ist.

Minimale Kosten

Die Kosten für das Einrichten der Tempo-30-Zone dürften gering sein. Auf jeden Fall sind sie nicht zu vergleichen mit dem Aufwand für die abgelehnte Begegnungszone.

Tempo-30-Zone rasch einführen

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau befürwortet ausdrücklich die Absicht des Gemeinderates Arth, wie öffentlich aufgelegt, im Zentrum von Goldau eine Zone Tempo-30-Zone einzuführen. Wir sind überzeugt, dass dies im Sinne des Grossteiles der Bevölkerung ist.

Ja zum Steuergesetz

Am 17. Mai 2009 ist auf Bundesebene über den Verfassungsartikel Zukunft mit Komplementärmedizin und über die Einführung des biometrischen Passes zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um eine Teilrevision des Steuergesetzes und um einen Verpflichtungskredit für das Berufbildungszentrum Goldau.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller vier Vorlagen.

Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

Mit der Teilrevision des Steuergesetzes vom 18. März 2009 wird die sog. kalte Progression weilweise ausgeglichen. Die Familien werden mit höheren Kinderabzügen beim Einkommen entlastet. Beim Vermögen werden die Sozialabzüge für alle Steuerberechtigten erhöht. Bei den KMU wird der Gewinnsteuersatz von 4 % auf 2.25 % herabgesetzt, was wirtschaftlich positive Anreize auslösen und den Wirtschaftsstandort Schwyz stärken wird. Bei der Gewinnsteuer darf nicht vergessen werden, dass dieses Einkommen zwei Mal als Einkommen besteuert wird: einmal bei der juristischen Person und einmal bei der natürlichen Person als Empfänger. Bei den Vereinen wird die Einkommensfreigrenze von Fr. 10’000.— auf Fr. 20’000.— erhöht und die Vermögenssteuergrenze von Fr. 100’000.—auf Fr. 300’000.— hinauf gesetzt. All diese Steuerentlastungsmassnahmen wirken wirtschaftlich positiv, indem mehr für den Konsum übrig bleibt (Private) und indem mehr investiert (KMU) werden kann. Der Kanton Schwyz bleibt steuerlich attraktiv. Das ist angesichts der momentanen wirtschaftlichen Flaute umso wichtiger. Weitere Steuerentlastungen wären wünschbar, sind aber derzeit nicht realistisch. Die mit den Steuerentlastungen verbundenen Mindereinnahmen der Gemeinwesen sollten verkraftet werden können angesichts der umfangreichen Eigenkapitalreserven. Deshalb ist der Teilrevision des Steuergesetzes zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit für das Berufsbildungszentrum Goldau

Im Rahmen einer Neuordnung und Effizienzsteigerung wird die bisher zwischen Pfäffikon und Goldau aufgeteilte Schreinerausbildung künftig vollständig im Berufsbildungszentrum Goldau durchgeführt. Für die daraus erforderliche Raumerweiterung und die Anpassung von bestehenden Räumlichkeiten fallen Kosten von Fr. 1.22 Mio. an. Diese Kosten sind ausgewiesen und stellen eine sinnvolle Investition für die Ausbildung im Schreinergewerbe dar. Dem Kredit ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Komplementärmedizin

Im Schweizerischen Gesundheitswesen ist neben der Schulmedizin auch die sog. Komplementärmedizin von grosser Bedeutung. Mit dem Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Bund und Kantone zumindest in den wichtigen und anerkannten Bereichen auch die Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufnehmen, damit die entsprechenden Behandlungen auch all jenen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind, welche diese nicht über Zusatzversicherungen gedeckt haben. Damit geht der Verfassungsartikel weniger weit als die zwischenzeitlich zurückgezogene Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“, welche eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Grundversicherung sicherstellen wollte. Der moderaten Lösung mit dem Verfassungsartikel ist zuzustimmen.

Ja zum biometrischen Pass

Bereits über 50 Staaten stellen biometrische Pässe aus. Und es werden immer mehr. Alle Staaten um die Schweiz herum haben bereits solche Pässe. Wenn die Schweiz den biometrischen Pass nicht einführt, besteht die Gefahr, dass sie aus dem für die Schweizer Wirtschaft und den Reiserverkehr wichtigen Abkommen Schengen/Dublin (Grenzverkehr, Sicherheit) ausgeschlossen werden könnte. Die USA verlangt für die Einreise bereits ein Visum, wenn kein biometrischer Pass vorhanden ist. Für die Beibehaltung der Reisefreiheit ist deshalb die Einführung des biometrischen Passes unumgänglich. Solche Pässe können kaum mehr missbraucht werden, weil der Passinhaber besser identifiziert werden kann. Wir bereiten uns nur unnötige Probleme, wenn wir aus übersteigerten Datenschutzbedenken am bisherigen Pass festhalten und den biometrischen Pass ablehnen. Aus diesen Gründen ist der Einführung des biometrischen Passes und der entsprechenden Reisedokumente bei ausländischen Personen zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. Mai 2009

Zukunft mit Komplementärmedizin
JA
Biometrischer Pass und Reisedokumente
JA

Änderung des Steuergesetzes vom 18. März 2009
JA
Verpflichtungskredit für Berufsbildungszentrum Goldau
JA