Ja zum Energiegesetz

Am 29. November 2009 ist auf Bundesebene über die Spezialfinanzierung des Luftverkehrs, über das Exportverbot von Kriegsmaterial und über das Bauverbot von Minaretten zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um ein kantonales Energiegesetz, eine Energieinitiative und um eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der Spezialfinanzierung des Luftverkehrs, des kantonalen Energiegesetzes und der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die drei übrigen Vorlagen d.h. alle drei Initiativen sind abzulehnen.

Ja zur Spezialfinanzierung des Luftverkehrs

Die Steuereinnahmen auf den Flugtreibstoffen fliessen bisher je zur Hälfte in die allgemeine Bundeskasse und in den Strassenverkehr. Neu sollen diese Einnahmen je zur Hälfte der all-gemeinen Bundeskasse und dem Luftverkehr zugute kommen. Letztere Mittel sollen zweck-gebunden für die technische Sicherheit, den Schutz vor Terroranschlägen und für den Um-weltschutz verwendet werden. Dieser sachgerechten Verwendung ist zuzustimmen.

Nein zum Verbot für den Kriegsmaterialexport

Die Schweiz muss ihre Sicherheit und Unabhängigkeit im Notfall mit Waffengewalt sicher-stellen können. Sonst wird die Schweiz zum Selbstbedienungslagen von geldgierigen und machtgierigen Personen, Gemeinschaften oder gar Staaten. Erste solche Versuche gab es be-reits. Zur Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes ist eine Armee unverzichtbar. Die Rüstungsindustrie der Schweiz erbringt einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Schweizer Armee waffentechnisch über ein gewisses Know How verfügen kann. Im Ernstfall kann diese Rüstungsindustrie die Schweizer Armee mit dem Nötigsten versorgen. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee will die Armee abschaffen. Dazu ist ihr jede Aktion recht, um die Ar-mee zu schwächen. Das Verbot der Kriegsmaterialausfuhr wäre für die schweizerische Rüs-tungsindustrie das Todesurteil. Die Schweizer Armee wäre dann rüstungstechnisch vollständig vom Ausland abhängig, was nicht zu verantworten ist. Kommt hinzu, dass in der Schweiz bis zu 10’000 Arbeitsstellen und viel technisches Know How verloren gingen. Das von den Armeeabschaffern verlangte Verbot der Kriegsmaterialausfuhr ist deshalb aus sicherheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Gründen abzulehnen.

Nein zum Bauverbot von Minaretten

Für einen Rechtsstaat wie die Schweiz ist es unerträglich, eine ganze Religionsgemeinschaft zu diskriminieren. Wenn ein Minarett Lärm (Aufruf an mutmassliche Gläubige, etc.) verursachen sollte, ist dem mit immissionstechnischen Einwänden zu begegnen. Dafür müsste bekanntlich eine Baubewilligung eingeholt werden. Mit dem Verbot von Minaretten wird in der Schweiz kein einziger Christ ein besserer Christ und kein einziger Ungläubiger wird dadurch zum Christen. Auch wird es dadurch keinen einzigen Moslem weniger geben. Im Gegenteil. Vielmehr wird eine ganze Religionsgemeinschaft ohne Not dadurch diskriminiert, dass es eine generelle Einschränkung beim Bau eines Gotteshauses geben soll. Dieses Verbot könnte für extremistische Moslems sogar das Fundament für Gewaltanwendung in der Schweiz werden. Auch wenn in anderen Ländern der Welt die Christen verfolgt oder in ihrer Glaubensausübung eingeschränkt werden, so darf ein solcher Missgriff niemals Vorbild für unsere Schweiz sein, wo die Freiheit bei der Glaubensausübung verfassungsmässig gewährleistet ist und auch so bleiben soll. Vielmehr sind mit aller Konsequenz unsere Gesetze, unser Rechtsstaat und unser politisches System durchzusetzen, und zwar bei allen Bewohnern der Schweiz, welcher Religionsgemeinschaft sie auch angehören mögen. Das unnötig diskriminierende Minarettverbot ist deshalb abzulehnen.

Ja zum kantonalen Energiegesetz

Ohne Energie ist das heutige Leben nicht mehr möglich. Energie ist ein unverzichtbares Gut, weshalb letztlich der Staat dafür besorgt sein muss, dass die nötige Energie zur Verfügung steht. Angesichts bereits erlebter Energieengpässe und angesichts bereits im voraus berechenbarer, zu Ende gehender Reserven von nicht erneuerbarer Energie ist rasch und konsequent dafür zu sorgen, dass das Energiebedürfnis der Gesellschaft reduziert und möglichst mit er-neuerbarer Energie gedeckt wird. Jene Gesellschaft, welche sich am schnellsten mit erneuerbarer Energie versorgen kann, wird einen grossen Vorteil gegenüber den andern haben. Die beste Energie ist ohnehin jene, welche gar nicht benötigt wird. Deshalb ist Energiesparen in allen Formen angesagt, und zwar bei Neubauten wie bei bestehenden Bauten, aber auch bei Anlagen zur Erzeugung, Nutzung und Verteilung von Energie. Allein mit der Einsicht des Einzelnen und mit wirtschaftlichen Überlegungen ist dieses Ziel nicht oder zumindest nicht rasch genug zu erreichen. Deshalb ist es wichtig, mit dem Energiegesetz eine gesetzliche Grundlage dafür zu bekommen, damit auch im Kanton Schwyz Anreize und gute Rahmenbe-dingungen für das Energiesparen und für den Einsatz von erneuerbarer Energie geschaffen werden können. Dem Energiegesetzt ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Energieinitiative

Die Energieinitiative stammt aus dem Jahre 2007. Die damaligen Anliegen werden mit dem Energiegesetz zum allergrössten Teil bereits erfüllt. Es wäre schwierig auszumachen, was bei der Annahme der Initiative noch zu tun wäre. Denkbar wären höchstens marginale Verschär-fungen von Sparmassnahmen, wofür der ganze Aufwand aber gar nicht lohnt. Die Energieinitiative ist längst überholt und deshalb als unnötig abzulehnen.

Ja zur Teilrevision des Gesetzes für den öffentlichen Verkehr

Gemäss geltendem Gesetz für den öffentlichen Verkehr sind alle Gemeinden im Kanton Schwyz mit dem öffentlichen Regionalverkehr angemessen zu erschliessen. Bisher kann der Kanton einer öffentlichen Transportunternehmung nur dann Investitionsbeiträge gewähren, wenn der Bund sich auch daran beteiligt. Mit der Teilrevision des Gesetzes für den öffentli-chen Verkehr wird neu die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Kanton Schwyz sich an Investitionen in die Infrastruktur von öffentlichen Transportunternehmen beteiligen kann, welche Leistungen für den Regionalverkehr erbringen und welche keine Bundesbeiträge erhalten. Dabei muss aber die fragliche Investition für den Kanton oder die Region von erheb-licher Bedeutung sein. Damit wird der Handlungsspielraum des Kantons erhöht und an die Möglichkeiten der umliegenden Kantone angeglichen. Denkbar sind auf diesem Wege auch Vorfinanzierungen von Projekten des öffentlichen Verkehrs, welche sonst zufolge Finanzknappheit verzögert oder gar nicht realisiert würden. Dieser sinnvollen Vorlage ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 29. November 2009

Bundesbeschluss Spezialfinanzierung Luftverkehr
JA
Initiative Verbot Kriegsmaterialexport
NEIN
Initiative Verbot Bau von Minaretten
NEIN

Kantonales Energiegesetz
JA
Energieinitiative
NEIN
Teilrevision Gesetz öffentlicher Verkehr
JA