Ja zum Mindestumwandlungssatz BVG

Am 7. März 2010 ist auf Bundesebene über den Verfassungsartikel betreffend Forschung am Menschen, über die Tierschutzanwalt-Initiative und über den Mindestumwandlungssatz BVG zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Verfassungsartikels über die Forschung am Menschen und die Annahme des Mindestumwandlungssatzes BVG. Die Tierschutzanwalt-Initiative hin-gegen ist abzulehnen.

Ja zum Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

Bisher ist die Forschung am Menschen nur teilweise bzw. gar nicht geregelt. Zu viel ist offen und damit den involvierten Stellen oder Personen überlassen. Es geht dabei aber um sehr sensible ethische Fragen, welche dringend einer klaren und einheitlichen Regelung bedürfen. Deshalb ist diesbezüglich eine Verfassungsbestimmung angebracht.

Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative

In der Schweiz werden an den Tierschutz sehr hohe Anforderungen gestellt. Die Verletzung der entsprechenden Vorschriften ist strafbar. Die mit dem Vollzug betrauten Behörden haben diese Vorschriften und dabei auch die allenfalls damit verbundene Strafverfolgung umzusetzen. Die Einsetzung eines Anwaltes für die Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ist übertrieben. Die Tierschutzanwalts-Initiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zum Mindestumwandlungssatz BVG

Die Menschen werden immer älter. Die Lebenserwartung steigt ständig. Bei der Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) und bei der letzten Senkung des Mindestumwandlungssatzes wurde von einer deutlich tieferen Lebenserwartung ausgegangen als dies heute der Fall ist. Damit die Mindestrenten dereinst auch ausbezahlt werden können, muss der Mindestumwandlungssatz mit der effektiven Lebenserwartung koordiniert werden. Mit dem derzeit noch geltenden Umwandlungssatz von 6.8 % können die Renten künftig nicht mehr ausbezahlt werden. Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4 % ist nicht zu vermeiden. Die Senkung betrifft allerdings nur die künftigen Renten. Die bereits laufenden Renten bleiben in ihrer Höhe bestehen. Bei einer Ablehnung der Senkung müssten die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die berufliche Vorsorge erhöht werden. Mit der Ablehnung der Rentensenkung bzw. Ablehnung der Reduktion des Umwandlungssatzes kommen die Pensionskassen nicht zu mehr Geld und auch nicht zu besseren Renditen. Das Problem wird lediglich hinausgeschoben zu Lasten der künftigen Generation. Das ist nicht fair. Deshalb Ja zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes BVG.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 7. März 2010

Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
JA
Tierschutzanwalt-Initiative
NEIN
Senkung Mindestumwandlungssatz BVG
JA