Politische Substanz statt billiger Effekthascherei!

von Jürg Kraft

Zu dieser und anderen Erkenntnissen kommt der Goldauer Stefan Aschwanden nach seinen ersten 100 Tagen im Amt als Kantonsrat. Er äussert sich dezidiert in einem Interview mit seiner Ortspartei zu den ersten Erfahrungen im Schwyzer Kantonsparlament. Stefan Aschwanden ist Ende Mai 1999 als Nachfolger für den aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Kantonsrat Erwin Zurfluh ins Kantonsparlament nachgerutscht.

Welches sind Ihre ersten Eindrücke bei der parlamentarischen Arbeit im Kantonsrat?

Als Kantonsrat kann man vor allem im Rahmen der Gesetzgebung etwas bewirken. Diese Arbeit ist erwartungsgemäss mit sehr viel Aktenstudium verbunden. Als Jurist fällt einem diese Materie wohl etwas leichter als anderen. Die Gesetzgebung ist in der Regel ein langwieriger Prozess. Und nach zwei Sitzungen, eine im Juni und die andere im September, kann man noch nicht allzu viel berichten.

Gab es bereits in dieser ersten Zeit wichtige Geschäfte?

Im Juni wurden die Rechenschaftsberichte und Rechnung 1998 sowie Nachtragskredite 1999 verabschiedet. Das ergab für mich als Einstieg eine gute Übersicht. In der September-Sitzung wurde als Hauptbrocken die neue Strassenverordnung beraten.

Und was gibt es zum Ratsbetrieb ganz allgemein zu bemerken?

Es herrscht das erwartete kollegiale Verhältnis über die Parteigrenzen hinweg. In der Regel setzt man sich ernsthaft und engagiert mit der Sache auseinander. Mitunter aber wurden im Rat Fragen gestellt oder Voten abgegeben, die darauf schliessen lassen, dass man vor den Kantonsratssitzungen die Unterlagen etwas oberflächlich studiert hat. Und bei einigen parlamentarischen Vorstössen hege ich den Verdacht, dass sie primär fürs Publikum eingereicht wurden, die Verwaltung unnötig belasten und sonst nichts bringen. Die Hauptarbeit und die grossen Entscheide fallen jedoch kaum im Ratsplenum, sondern in den Kommissionen.

Sind Sie also bereits in Kommissionen tätig?

Die Kommissionen samt Ersatzmitglieder werden jeweils für eine Legislatur gewählt. Beim Ausscheiden von Erwin Zurfluh sind diese Ersatzmitglieder dann nachgerutscht. Wohl weil ich Mitglied des Bezirksschulrates bin, wurd ich nun in die Kommission für die Vorberatung der Revision der Verordnung über die Lehrerbesoldung gewählt. Als kurzfristiger Einsatz bin ich zudem in die vorberatende Kommission zur Revision des Steuergesetzes beordert worden. Zudem bin ich in der Arbeitsgruppe der CVP im Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Gerichtsordnung und der Strafprozessordnung.

Was sind Ihre inhaltlichen Schwerpunkte?

Aufgrund der Resultate der Kantonsratswahlen 1996 bin ich im Frühsommer unerwartet für Erwin Zurfluh nachgerutscht. Da ich voraussichtlich noch bis Anfang 2000 mit dem Amt des Schulortspräfekten an der Mittelpunktschule Oberarth betraut bin, fehlte mir bisher die Zeit, Schwerpunkte zu setzen. Als Jurist – es gibt vergleichsweise nicht viele im Rat – wird dies vielleicht ohne Zutun etwas vorgespurt, vor allem wenn es um die dem Parlament angestammten gesetzgeberischen Fragen geht. Gewisse Interessen ergeben sich zudem aus meiner beruflichen Erfahrung als Rechtsanwalt und aus meinen bisherigen Tätigkeiten in der Jugendarbeit, Schule, im Sport- und Umweltbereich.

Umfrage “Familienergänzende Kinderbetreuung”

Liebe Mütter und Väter
Eine glückliche Kindheit ist wichtig und prägend. Im Idealfall werden die Kinder von verantwortungsbewussten Eltern von der Geburt bis zum Erwachsenensein umsorgt.

Gewisse Lebensumstände (alleinerziehende Eltern, Krankheit, Engagement für die Öffentlichkeit, Erwerbstätigkeit beider Eltern, etc.) zwingen immer mehr Eltern, ihr Kind vorübergehend oder für längere Zeit in ausserfamiliäre Betreuung zu geben.

Wir gehen davon aus, dass sich die Eltern abgestuft nach deren Einkommen an den Betreuungskosten beteiligen sollten.

Zur Abklärung der Bedürfnisse nach einer familienergänzenden professionellen Betreuung hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau eine Arbeitsgruppe gebildet. Für die Erhebung der vorhandenen Bedürfnisse sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Füllen Sie dazu bitte das untenstehende Formular aus. Das Ausfüllen des Formulars stellt noch keine Anmeldung dar. Über das Ergebnis dieser Umfrage und über ein allfällig weiterführendes Projekt (Kinderkrippe, Kinderhort, etc.), werden wir Sie via Medien informieren.

Für Ihre Mithilfe danken wir Ihnen herzlich.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Der Vorstand


    Ich möchte Kind(er) im Alter von Jahren professionell ausserfamiliär betreuen lassen.

    Muttersprache:

    Zeit: von bis x pro Woche
    Zeit: von bis x pro Woche



    CVP Arth-Oberarth-Goldau im Internet

    von Jürg Kraft

    Unter der Internetadresse www.arth-online.ch/cvp können verschiedene Informationen über die politischen Aktivitäten der CVP Ortspartei nachgelesen oder abgerufen werden.

    Der Internetauftritt der CVP Arth-Oberarth-Goldau wird mit dem Titel “Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt” überschrieben. Die CVP Ortspartei will mit diesem Leitsatz prägnant darauf hinweisen, dass sie ihren Einsatz und ihr Engagement mit realer Sachpolitik auf die wirklichen Bedürfnisse der Menschen in unserer Gemeinde ausrichtet. Gerade in einer Zeit, in der gewisse Parteien mit inhaltslosen Schlagworthüllen wild um sich werfen und somit auch keine wirklichen Lösungsansätze vorschlagen, ist es für die Ortspartei bedeutungsvoll, mit engagierten Köpfen aus unserer Gemeinde eine wirkungsorientierte Sachpolitik zu entwerfen und auch umzusetzen.

    Das Internet ist ein zeitgemässes aber auch noch entwicklungsfähiges Medium, in dem über diese konkrete politische Arbeit der CVP Ortspartei informiert wird. Für die CVP Arth – Oberarth – Goldau hat Information nach Massgabe des allgemeinen Interesses zu erfolgen und insbesondere folgenden Anforderungen zu genügen:

    • aktive, offene und zeitgemässe Information
    • wahr und sachlich
    • klar und empfängerorientiert
    • kontinuierlich und systematisch

    Auf der bereits im Titel erwähnten Adresse www.arth-online.ch/cvp erhalten die Besucherinnen und Besucher folgende Informationen:

    • Kontaktmöglichkeit mit unserer Partei, inkl. der Möglichkeit der Partei direkt elektronische Post zuzustellen (cvp@arth-online.ch).
    • Kurzvorstellung unserer Mandatsträger im Regierungsrat, im Kantonsrat und im Gemeinderat
    • Aktuelle Informationen
    • Archivierung veröffentlichter Publikationen
    • Sogenannte “Links” zu den Hompages verschiedener Institutionen und Organisationen (schweizerisches Parlament, kantonale Verwaltung, Polittrends Schweiz, arth-online – die Homepage der Gemeinde Arth usw.)

    Es lohnt sich auf jeden Fall, diese Seiten im Internet zu besuchen.

    Jugendtreff Arth-Goldau – ein wirkliches Bedürfnis für unsere Jugendlichen

    von Jürg Kraft

    Die CVP Arth-Oberarth-Goldau unterstützt ideell und mit Beratungsleistungen die Gründung des Jugendtreffs Arth-Goldau vom 20. September 1999

    Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderates Arth, sowie der reformierten und katholischen Kirchgemeinden, ist seit 1997 mit der Realisierung eines Projektes Jugendtreff Arth-Goldau beschäftigt. Der Erfahrungshintergrund des ehemaligen Goldauer Jugendtreffs konnte man bei der Projektierung einfliessen lassen.

    Im Rahmen von parteiinternen Gesprächen der CVP Arth-Oberarth-Goldau ist die professionelle Jugendarbeit ebenfalls seit einiger Zeit ein aktuelles Thema. Dabei ist es für unsere Ortspartei ein echtes Bedürfnis, dass in einer Gemeinde mit rund 10’000 Einwohnern eine zeitgemässe Jugendarbeit aufgebaut werden soll. Es müssen günstige Rahmenbedingungen geschaffen und Ressourcen erschlossen werden. In vergleichbar grossen Gemeinden gehört es heute zur Selbstverständlichkeit, dass ausgebildete sozio-kulturelle Animatoren (Jugendarbeiter) eine aktive Jugendarbeit betreiben. Aktive Jugendarbeit heisst:

    • Erstellung eines Jugendleitbildes
    • Mitgestaltung von Anlässen
    • Punktuelle Angebote (z. B. Jugendtreff, Feste usw.)
    • Persönliche Beratung und Begleitung einzelner Jugendlichen

    Das Ziel aller dieser Angebote ist das Selbstmanagement bzw. die Mündigkeit der Jugendlichen. Die Jugendarbeit lebt nur von – mit – und dank den Jugendlichen. Ihr Weltbild ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Weltbild von uns Erwachsenen. Vielmehr ist dies eine Welt, in der es manchmal drunter und drüber gehen kann, auch eine Welt voller Sehnsüchte. Jugendliche brauchen Treffpunkte, um sich gegenseitig einen Einblick in ihre Alltags- und Gedankenwelt zu geben. Es ist nicht unerheblich, wenn Jugendliche in ihrer Gruppe feststellen, dass Kolleginnen und Kollegen auch auf der Suche nach dem ihren Vorstellungen entsprechenden Weg sind.

    Die CVP Arth-Oberarth-Goldau will durch eine aktivere Familien- und Jugendpolitik mithelfen, das Verständnis für Jugendfragen ganz allgemein zu fördern. Die CVP will aktive Beiträge zur Umsetzung der erwähnen Zielsetzungen in unserer Gemeinde leisten. Wir sind nämlich überzeugt, dass gerade solche Investitionen in die Jugend mittel- und längerfristig Anlagen für die Zukunft der Gemeinde sind. Wir leben in einer Zeit, in der gewisse Politikerinnen und Politiker oft zu vorschnell die nackte Kosten-Nutzen-Rechnung machen. Dabei wird vergessen, dass die nachhaltige Wirkung von Projekten nicht immer einfach mit Zahlen messbar ist. Es gibt nicht nur die “harten” sondern auch die “weichen” Resultate! In diesem Sinn muss nach unserer Vorstellung in unserer Gemeinde eine aktive und professionelle Jugendarbeit als öffentlicher Auftrag geleistet werden. In der letzten Phase des Projekts “Jugendtreff” hat die Ortspartei der CVP gerade bei der Suche nach Räumlichkeiten und bei der Planung der Raumausgestaltung wichtige Kontakte vermittelt und helfende Beratungsdienste geleistet. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau betreibt auch weiterhin eine aktive Sachpolitik in Familien- und Jugendfragen. Wir ermuntern deshalb die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Arth mit der Teilnahme an der Gründungsversammlung vom 20. September, 20.00 Uhr, im Pfarreizentrum Eichmatt, ihre Unterstützung zum Jugendtreff Arth-Goldau zu bekunden. Es wäre für die Initiantinnen und Initianten befriedigend, wenn die Jugendlichen schlussendlich sagen könnten: “Hier ist unser Jugendraum, in dem wir uns alle wohl fühlen können!”

    Asylgesetz – Ein Referendum schadet den echten Flüchtlingen

    von Bruno Frick, CVP-Ständerat, Einsiedeln

    Zu Ende der Sommersession hat die Bundesversammlung das revidierte Asylgesetz verabschiedet. Gleichzeitig setzte sie den dringlichen Bundesbeschluss in Kraft, der einige Bestimmungen des Asylgesetzes sofort in Kraft setzt. Das revidierte Gesetz erfüllt zwei wichtige Anforderungen: Es gibt auf die neuen Situationen des Asylwesens eine Antwort auf humanitär und rechtsstaatlich hoher Qualitätsstufe, stellt aber gleichzeitig die Instrumente zu Verfügung, die häufigsten Missbräuche zu eliminieren. Diese anspruchsvolle Mischung brachten die CVP und die andern Parteien des politischen Zentrums zustande. Sie wirkt zu Gunsten der echten Flüchtlinge und löst das Thema von den extremen Positionen auf der linken und rechten Seite.

    In den letzten Wochen drehte sich die Diskussion fast nur noch um die dringlichen Massnahmen. Rufen wir die wichtigen Neuerungen der Asylgesetz-Revision in Erinnerung: Erstmals regeln wir die Aufnahme und die Rechtsstellung der Gewaltflüchtlinge, die wegen Krieg oder anderer Gewalt bei uns vorübergehend Aufnahme finden. Die Fürsorge für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge sowie der Datenschutz werden besser geregelt. Verfahrensregeln werden geklärt, so dass ein rascher Entscheid in rechtsstaatlich einwandfreiem Verfahren möglich bleibt. Namentlich zwei Missstände traten in den letzten Jahren auf. Sie wurden erst akut, nachdem der Bundesrat die Revisionsvorlage an National- und Ständerat überwiesen hatte: Es sind zum einen illegal Zugewanderte, häufig kriminelle Aktive; wenn sie polizeilich aufgegriffen werden, stellen sie ein Asylgesuch mit dem Zweck, dadurch ihren Aufenthalt in der Schweiz zu verlängern. Die andere Gruppe wirft ihre Reisepapiere weg, um ihre Identität zu verheimlichen und davon zu profitieren, dass die Papierbeschaffung im Heimatstaat lange dauert. Weil auch viele echte Flüchtlinge keine Papiere haben, ist das Gesetz besonders sorgfältig abzufassen. Der Ständerat hat für diese Fälle griffige Massnahmen angeordnet, die nach Rücksprache mit Professor Walter Kälin, dem bedeutendsten Schweizer Fachmann des Flüchtlingsrechts, noch verfeinert wurden. Weil sich die Missstände in den letzten Monaten noch verschärft hatten, wurden diese Bestimmungen durch den dringlichen Bundesbeschluss sofort in Kraft gesetzt.

    Wer Missbräuche nicht bekämpft…

    Das Asylgesetz ist Schweizer Recht, mit dem das Schweizer Volk den Verfolgten aus anderen Staaten helfen will. Wir haben viel Platz für echte Flüchtlinge. Wir sind bereit, Gewaltflüchtlinge aus Kriegsländern vorübergehend bei uns aufzunehmen. Wir haben das in der Zeit des Krieges in Ex-Yugoslawien bewiesen und wollen es weiterhin tun. Die Schweiz ist bereit, dafür weiterhin über eine Milliarde Franken im Jahr zu bezahlen. Aber die Schweizerinnen und Schweizer verlangen mit Recht, dass dieser Schutz den wirklich gefährdeten Menschen zukommt. Sie akzeptieren nicht, dass wirtschaftliche Zuwanderer dieses Recht missbrauchen. Wer den Missbrauch nicht entschlossen bekämpft und nicht griffige Massnahmen unterstützt, der zerstört die Akzeptanz des Asylrechtes in unserem Land. Dazu braucht es Instrumente, die tatsächlich etwas bewirken. Lippenbekenntnisse, wie sie die linke Seite im Parlament vorgetragen hat, genügen nicht. Missbräuche beseitigen wir nicht mit einer einzigen Revision: Bei jeder neuen Regelung suchen Schlepper und Migranten neue Schlupflöcher und ersinnen neue Tricks. Auf sie werden wir in einigen Jahren wieder eine angemessene Antwort finden müssen.

    …zerstört die Akzeptanz der Schweizer Bevölkerung

    Es sind nicht die grobschlächtigen Instrumente, die unechte von echten Flüchtlingen trennen. Auch wenn sie auf den ersten Blick verführen. Die Mehrheit der Bundesversammlung will zusammen mit der Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer Massnahmen, die dem internationalen Flüchtlingsrecht und unserem rechtsstaatlichen Standard genügen. Wir haben uns dieser Aufgabe gestellt und gründlich gearbeitet. Das neue Asylgesetz und die dringlichen Massnahmen erfüllen in allen Punkten diese Anforderungen. Alle ernst zu nehmenden Fachleute bestätigen es. Die CVP-Parlamentarier und -Parlamentarierinnen haben vor ihrer Zustimmung alle Regelungen mit drei Fragen überprüft: Ist das internationale Flüchtlingsrecht und unser Rechtsstandard gewahrt? Werden Missbräuche wirksam bekämpft? Ist gewährleistet, dass kein echter Flüchtling durch die Maschen fällt? – Wir haben die Neuerungen entscheidend geprägt und können heute alle Fragen guten Gewissens mit Ja beantworten. Wir räumen ein, dass wir zu Gunsten der Rechtsstaatlichkeit einzelnen Massnahmen auch einige Zähne ziehen mussten. Das ist der Preis der humanitär hochstehenden Lösung. Die verabschiedeten Massnahmen zeigen aber noch immer starke Wirkung. Nicht umsonst bekämpft sie die Linke so vehement …

    Wen wollen die Hilfswerke als Partner? Missbräuche sind offenkundig. Wer sie nicht bekämpft, schadet den echten Flüchtlingen. Die CVP fürchtet kein Referendum. Die Schweizerinnen und Schweizer werden das Gesetz zweifellos mit grossem Mehr annehmen. So wie sie bereits vor 4 Jahren Missbräuchen mit den Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht erfolgreich entgegengetreten sind; die offene Drogenszene im Letten konnte die Stadt Zürich so beseitigen. Der Abstimmungskampf aber wird vor allem den Extremen der rechten Seite Profil und Auftrieb geben – zum Nachteil der echten Flüchtlinge. Die Hilfswerke und Flüchtlingsorganisationen tun gut daran, sich ihre Partner sorgfältig auszuwählen. Unterstützen sie das Referendum und sagen sie nein zum neuen Gesetz und den dringlichen Massnahmen, treiben sie einen Keil zwischen sich und die grosse Mehrheit des Parlamentes und der Bevölkerung. Das würde nicht nur die Unterstützung in der Bevölkerung stark schwächen, sondern auch die künftige politische Arbeit erschweren. Die Mehrheit der Bevölkerung und die Parteien des politischen Zentrums wären auch in Zukunft die besseren Partner – die Wahl ist offen.

    Auch beim Getreide soll der freie Markt gelten

    von Anton Eberhard, CVP-Nationalrat, Merlischachen (SZ)

    Wie im gesamten Agrarsektor soll auch beim Getreide der freie Markt spielen. Eingriffe des Bundes werden schrittweise abgeschafft.

    Bei der Volksabstimmung am 29. November 98 zum Getreideartikel geht es darum, den bisher staatlich durchregulierten inländischen Getreidemarkt zu liberalisieren. Mit dem neuen Getreideartikel, der als Übergangslösung nur bis zum Jahr 2003 in Kraft bleibt, sollte der Übergang in eine freie Marktordnung für die Betroffenen verkraftbar sein.

    Stimmen Volk und Stände der Verfassungsänderung zu, so gilt im Getreidemarkt spätestens ab dem 1. Januar 2004 grundsätzlich der freie Markt, als einziger Staatseingriff bleibt ein WTO-konformer Grenzschutz. Preise, Mengen, Sorten und Qualitäten sollen durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden und nicht mehr wie heute durch den Staat.

    Bisher hatte die Verfassung den Bund aus Gründen der Ernährungssicherheit verpflichtet, den Anbau, die Verarbeitung und die Vorratshaltung von Brotgetreide sicherzustellen. Solche drastischen Markteingriffe sind nicht mehr nötig, weil die Schweizer Bauern heute weit mehr Brotgetreide produzieren als im Inland benötigt wird.

    In der Übergangsphase senkt der Bund die Preise in drei Schritten bis zum Jahr 2003. Heute bezahlt er rund 90 Franken pro hundert Kilogramm Brotgetreide. Nach drei Jahren wird das Preisniveau jenem des Auslandes angepasst sein, nämlich noch rund 60 Franken pro hundert Kilogramm. Dadurch stellt der Bund sicher, dass im Jahr 2003 der freie Markt definitiv eingeführt, der inländische Preis nicht zu hoch und die Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet ist. Mit den Direktzahlungen sollte es in guten Lagen für die Getreideproduzenten möglich sein, die Einkommensverluste aufzufangen.

    Die Preissenkungen kommen tendenziell schließlich den Konsumentinnen und Konsumenten zugute, weil Brot und andere Nahrungsmittel wie Fleisch billiger werden. Massiv dürften die Preisnachlässe allerdings nicht ausfallen. Beim Brot beispielsweise machen die Getreidekosten nur rund 14 Prozent des Konsumentenpreises aus.

    Für die Landwirtschaft sind die voraussichtlichen Folgen unterschiedlich. Die Getreideproduzenten müssen mit Einnahmeeinbussen und dem Verlust von Marktanteilen im Inland rechnen. Die Produzenten geraten dadurch unter einen verstärkten Rationalisierungsdruck. Die Getreideproduktion in der Schweiz dürfte insgesamt reduziert werden und sich schwergewichtig aus dem Berg- und Hügelgebiet in die eigentlichen Ackerbauregionen zurückziehen. Als Tierproduzenten werden die Bauern dagegen von der Reform tendenziell profitieren, da die sinkenden Futtermittelpreise die Produktionskosten senken helfen. Mit wenig Begeisterung hat die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes die Ja Parole beschlossen, man ist aber überzeugt, dass wie im übrigen Agrarbereich, auch im Getreidesektor die eingeleiteten Reformen zu Ende zu führen sind.

    KMU – Fit für den Euro

    von Adalbert Durrer, Parteipräsident

    Konkrete Politik, nicht Wolkenschieberei, das ist die Stärke der CVP. Mit ihrer neusten Broschüre “Fit für den Euro” präsentiert sie eine praktische Checkliste für Schweizer KMU, die sich ab Januar 1999 mit dem Euro befassen müssen. “Fit für den Euro” ist Bestandteil des CVP-Aktionsprogramms zugunsten der Schweizer KMU. Damit will die Partei mittelständische Unternehmen unterstützen, die sich auf die neue europäische Währung vorbereiten.

    Die KMU-Förderung steht im Zentrum der CVP-Wirtschaftspolitik und dies schon seit Jahren. So steht beispielsweise der KMU-Ombudsmann der CVP Schweiz, Nationalrat Rudolf Imhof (Tf 061 765 41 21) als Ansprechpartner und für konkrete Beratung zur Verfügung. Auch im eidgenössischen Parlament hat die CVP mit gezielten Vorstössen verschiedene Verbesserungen der Rahmenbedingungen für KMU erreicht. Darunter Massnahmen zur steuerlichen und administrativen Entlastung der KMU auf Bundesebene.

    Die CVP will ihre gezielte Politik für die KMU und den Mittelstand fortsetzen. Für 1999 ist ein “KMU-Gipfel”vorgesehen, der Themen behandelt, welche entscheidend sind für die Zukunft der schweizerischen KMU: Kreditpolitik, Handelsförderung für KMU im europäsichen Markt, Informatik, Information/Bundesverwaltung. Konkrete Dienstleistungen, konkrete Politik für die KMU, das ist unser Anliegen. Wir wollen hier und jetzt dazu beitragen, die Probleme und Schwierigkeiten der KMU zu lösen.

    Die Broschüre “Fit für den Euro – Checkliste für Schweizer KMU” kann bezogen werden beim Generalsekretariat der CVP Schweiz, Klaraweg 6, 3001 Bern.

    Die Kinder – oder die Folgen der Selbstbeschränkung der Eltern

    von Dr. Lucrezia Meier-Schatz, Generalsekretärin der Pro Familia Schweiz und Präsidentin der CVP-Arbeitgruppe “Familienpolitik” sowie der CVP des Kantons St. Gallen

    Im Jahre 1988 stellte CVP-Nationalrat Joseph Deiss die erste Studie über Kinderkosten – sie wurde im Auftrag der Pro Familia Schweiz erarbeitet – vor. Seither machen die Kinder und ihre Folgekosten regelmässig Schlagzeilen. Und doch trägt diese zähe Sensibilisierungsarbeit nicht die verdienten Früchte. Die Realisierung des Prinzips “ein Kind – eine Zulage” und die Festlegung eines Minimalansatzes auf Bundesebene scheitern immer wieder an den von Föderalisten und verschiedenen Verbänden errichteten Hindernissen.

    Die neue, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) veröffentlichte Studie “Kinder, Zeit und Geld” hat während der letzten zehn Tage fette Schlagzeilen und unzählige Leserbriefe hervorgerufen. Leider hat sie nicht dazu beigetragen, gewisse Grundsatzfragen auf den Punkt zu bringen. Die von den Eltern geleistete Investition in die Zukunft entspricht zu allererst einem tiefen Wunsch danach, von Kindern begleitet zu werden, zuzusehen, wie sie sich entfalten, wachsen und ihren Lebensplan verwirklichen. Das Kind ist Quelle der Freude – natürlich auch der Konflikte, Probleme, Schwierigkeiten. Vor allem jedoch ist das Kind Träger einer Zukunft und Garant für eine Gesellschaft, die sich weiterentwickelt.

    Zu dieser gefühlsmässigen Investition kommt eine finanzielle Investition hinzu, die sich aus zwei spezifischen Aspekten zusammensetzt, einmal der direkten Investition – das sind jene Kosten, die Kinder unmittelbar verursachen – und dann der indirekten Investition, die dem Einkommensverlust infolge des Vorhandenseins eines oder mehrerer Kinder entspricht. Seit vielen Jahren schon verfügen die Familienministerien unserer Nachbarländer in diesem Bereich über genaue Zahlen. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat also mit seiner Studie lediglich einen Mangel behoben. Diese Zahlen sind zur Formulierung einer kohärenten Familienpolitik sehr nützlich. Sie dienen als Diskussionsbasis und erlauben es, Rückschlüsse auf die Konsequenzen dieser direkten und indirekten Investition zu ziehen. Leider haben die Autoren der Studie – und dies ist der grösste Vorwurf, den man an deren Adresse richten muss – dabei nur an eine direkte und unmittelbare Kompensation der Kinderkosten gedacht. Zu den von der Initiative Fankhauser vorgeschlagenen 200 Franken pro Monat und Kind kommen die Forderungen der Pro Familia (400 Franken), der Sozialdemo-kraten (500 Franken), des Büros BASS (600 Franken) und der Christlichen Gewerkschaften (1000 Franken) hinzu! Beträge, die alle auf einer Analyse und spezifischen Gegebenheiten beruhen. Trotz der guten Begründung der Forderungen drängt sich eine konzertierte Aktion der verschiedenen Gruppierungen auf, um einer nationalen Familienpolitik, die dieses Namens würdig ist, zum Durchbruch zu verhelfen. Denn die Forderung verschiedener Beträge ist wenig geeiget, dazu beizutragen, die heutige Situation zu deblockieren.

    Um Boden gut zu machen und endlich eine stärkere Sensiblisierung der öffentlichen Meinung zu erreichen, hätten die Autoren der Studie auch die Folgen der freiwilligen Selbstbeschränkung der Eltern aufzeigen müssen. Dadurch, dass sie diesen Aspekt ausser Acht liessen, haben sie leider Zahlen vermittelt, die eher Missbilligung denn Verständnis hervorgerufen haben. Die freiwilligen Selbstbeschränkungen sind Quelle der Armut für eine wachsende Zahl junger Familien. Diese wiederum kann die Entwicklung der Kinder behindern und dadurch soziale Kosten für die gesamte Gesellschaft zur Folge haben. Die Selbstbeschränkung der Eltern hat zudem langfristige Folgen, da die Sparmöglichkeiten der Familien allgemein geringer sind als jene kinderloser Paare. Die Zahlen – wie eindrücklich sie auch sein mögen – geben die Realität nur unvollständig wider. Dies ist umso bedauerlicher, als man weiss, dass die Autoren der Studie alle das gleiche Anliegen haben, nämlich endlich eine Familienpolitik zu etablieren, die diesen Namen auch verdient, und die von einer grösseren Solidarität unter den verschiedenen Mitgliedern der Gesellschaft geprägt ist.

    Die Auswirkungen der Selbstbeschränkung sind vielfältig und können einen direkten Einfluss auf das Wohlergehen der Mitglieder der Familiengemeinschaft haben. Die freiwillige Investition hat also kurz- und langfristige Folgen. Neben der beschränkten Möglichkeit der Eltern zu privater Ersparnis ist auch zu bedenken, dass das Vorhandensein eines oder mehrerer Kinder im Allgemeinen einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die beruflichen Aussichten hat. Obwohl über 56% der Mütter von Kindern im Vorschul- und im Schulalter einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen, haben nur wenige von ihnen die Möglichkeit, für sich eine Zweite Säule einzurichten. Die Unmöglichkeit, Beiträge zu entrichten, führt dazu, dass mit Erreichen des Rentenalters die Mehrheit der Eltern gegenüber kinderlosen Paaren diskriminiert wird. Obwohl sie also eine enorme Investition in die Zukunft geleistet haben, werden sie irgendwie bestraft. Heute trägt einzig die mit der 10. AHV-Revision eingeführte Erziehungsgutschrift dieser Leistung Rechnung. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

    Die Zukunft der Sozialen Sicherheit gewinnt heute wieder vermehrt an Aufmerksamkeit und bereitet infolge der demographischen Entwicklung ernsthafte Probleme. In dieser Zeit, in der die Konsolidierung der sozialen Errungenschaften von der Christlichdemokratischen Partei erbittert verteidigt werden muss – einerseits gegen die Demontageversuche der Rechten, und andererseits gegen die vermessenen, alle Bereiche der Sozialversicherungen betreffenden Ausbauwünsche der Linken – ist es unerlässlich, die Resultate dieser neuen Analyse in die politischen Überlegungen einzubeziehen. Die CVP als “Familienpartei” ist verpflichtet, alles zu unternehmen, um zu verhindern, dass die Eltern an den Rand gedrückt werden.

    Man wird um kurz- und langfristige Massnahmen zur Sicherstellung eines Lebens in Würde und zur Verhinderung der Armutsfalle – Armut, die immer mehr Familien bzw. Kinder betrifft – nicht herumkommen. Kurzfristig muss auf Bundesebene unter anderem folgenden Massnahmen zum Durchbruch verholfen werden:

    • Prinzip “ein Kind – eine Zulage”,
    • Mutterschaftsversicherung und Mutterschaftsleistungen,
    • Bedarfsleistungen an Eltern von Kleinkindern, deren Einkommen einen gewissen Betrag nicht überschreitet,
    • existenzsicherndes Familieneinkommen,
    • diskriminierungsfreies Steuersystem, in dem die wirklichen Kosten der Familien Berücksichtigung finden.

    Die langfristigen Massnahmen müssen eine Neubeurteilung des Beitrages der Familien an die Gesellschaft beinhalten, ein Beitrag, der eine Rückwirkung auf ihre soziale Sicherheit haben muss. Das Verdienst der Studie des BSV ist es, neues Zahlenmaterial zu liefern, das eine bessere Einschätzung der Folgen der Selbstbeschränkung der Eltern und die Rechtfertigung einer konzertierten Aktion zur gezielten Unterstützung der Eltern in ihrer erzieherischen Verantwortung ermöglicht.