Für einen erfolgreichen und starken Kanton Schwyz

Für die Kantonsratswahlen vom 11. März 2012 kann die CVP Arth-Oberarth-Goldau hervorragende Persönlichkeiten vorstellen. Es sind dies Adrian Dummermuth, Kantonsrat, Goldau; Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau; Susanne Marty-Schelbert, Arth; Stefan Eichhorn, Arth; Werner Hardegger, Goldau; Urs Hospenthal, Arth, Fredi Ketterer, Oberarth.

Die Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau haben ihr Können und ihre Einsatzbereitschaft schon oft unter Beweis gestellt und sind bereit, sich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth im Kantonsrat einzusetzen. Sie werden die erfolgreiche Politik der CVP im Kanton Schwyz fortsetzen (Sicherheit, Förderung der Familie, tiefe Steuern, Förderung der Landwirtschaft, gute Bildung, Energiesparen, etc.). Der bisherige Erfolg des Kantons Schwyz basiert auf den Leistungen der CVP. Helfen Sie mit, dass der Kanton Schwyz weiterhin erfolgreich sein kann. Wählen Sie deshalb die Kandidaten der CVP mit der Liste 3, denn sie garantieren Qualität und Einsatz!

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Adrian Dummermuth
geb. 7. Juni 1958
Schulleiter
Luegisland 4b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder
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Bruno Beeler
geb. 27. Februar 1962
Rechtsanwalt / Dr. iur.
Sunnmatt 32, Goldau
verheiratet, 4 Kinder
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Susanne Marty-Schelbert
geb. 2. Januar 1969
Bäuerin
Grabachern, Arth
verheiratet
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Stefan Eichhorn
geb. 30. März 1966
Betriebsökonom HWV/FH
Gotthardstrasse 47, Arth
ledig
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Werner Hardegger
geb. 30. Mai 1962
kaufm. Angestellter
Bergstrasse 14f, Goldau
ledig
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Urs Hospenthal
geb. 21. Mai 1959
Landwirt
St. Adrian, Arth
verheiratet, 3 Kinder
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Fredi Ketterer
geb. 5. Dezember 1956
Zimmer-Polier
Sonnenweg 13, Oberarth
verheiratet, 3 Kinder

Bruno Frick in den Ständerat

Am Abstimmungswochenende vom 27. November 2011 ist auf kantonaler Ebene über die Initiative Sonnen- und Holzenergie, die Initiative Ergänzungsleistungen für Familien, das neue Bürgerrechtsgesetz, das neue Motorfahrzeugabgabengesetz sowie über einen Planungskredit für ein neues Verkehrsamt in Tuggen abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller fünf kantonalen Vorlagen. In der Gemeinde Arth ist über den Verkauf einer Baurechtsparzelle in Goldau im Chräli und über den Kauf einer Baulandparzelle in Oberarth zu entscheiden. Für den Verkauf der Baurechtsparzelle wird ein Ja empfohlen, während für den Erwerb der Baulandparzelle in Oberarth Stimmfreigabe beschlossen wurde.

Für den 2. Wahlgang der Ständeratswahlen ist Bruno Frick zu wählen, weil der dem Kanton Schwyz am meisten nützen kann.

Bruno Frick in den Ständerat

Bruno Frick ist für den Kanton Schwyz in Bern ein sicherer Wert. Er hat für den Kanton Schwyz schon viel erreicht und kann noch mehr erreichen. Im Rating des Parlaments ist er auf den vordersten Plätzen. Bruno Frick ist bekannt als integrierende Kraft, welche im Ständerat Probleme löst. Er hat den nötigen Einfluss und die erforderliche Erfahrung. Wir brauchen im Ständerat mehr denn je Brückenbauer und nicht Sprengmeister. Im 1. Wahlgang hat Bruno Frick das absolute Mehr nur knapp verpasst. Wählen wir deshalb wieder Bruno Frick in den Ständerat. Er ist der sichere Wert.

Ja zur Initiative Sonnen- und Holzenergie

Derzeit sind wir in grossem Mass von fossilen Energieträgern sowie von der Atomenergie und damit vom Ausland abhängig. Erneuerbare Energien werden im Kanton Schwyz viel zu wenig eingesetzt bzw. verwendet, weil die fossilen Energieträger und die Atomenergie sehr billig angeboten werden, ohne dass die effektiv damit verbundenen Kosten (Klimaerwärmung; Entsorgung Atommüll; etc.) und Risiken (Atomunfall) gedeckt werden. Das Holz verfault zu einem schönen Teil im Wald. Sonnenenergie wird kaum genutzt. Ohne gezielte Förderung wird beim Anteil der erneuerbaren und damit einheimischen Energie in der nächsten Zeit keine grosse Veränderung stattfinden, weil zu stark auf die derzeitigen Kosten geachtet wird. Die Wirtschaft reagiert mit dem Einsatz von erneuerbarer Energie erst, wenn die fossile oder atomare Energie merkbar knapper wird oder gar ausfällt und für Umstellen auf erneuerbare Energie keine Zeit mehr besteht. Der Kanton Schwyz hat einen Energieversorgungsauftrag und deshalb ein Interesse, dass auch im Kanton Schwyz die Energieunabhängigkeit verbessert wird. Alle übrigen Kantone haben ein Förderprogramm für erneuerbare Energien. Dem Förderprogramm im Kanton Schwyz wurde vor kurzem von den Kantonsratsfraktionen der SVP und FDP die nötigen Mittel verweigert. Die vorliegende Initiative ermöglicht immerhin die Förderung der Sonnenenergie und der Holzenergie und damit auch einheimische Arbeitsplätze. Wir müssen jetzt handeln. Von alleine geschieht zu wenig. Der Initiative ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen für Familien

Im Kanton Schwyz gibt es viele Familien, teilweise auch alleinerziehende Elternteile, welche trotz vollem Arbeitseinsatz den Lebensunterhalt nicht gebührend finanzieren können. Allein die hohen Wohnungsmieten im Kanton Schwyz spielen dabei eine wesentliche Rolle. Der Gang zur Fürsorge ist nicht leicht und darf nicht zum Dauerzustand werden. Derzeit leben diese Familien unter dem Existenzminimum und meiden meist den Gang zur Fürsorge. Für diese Fälle sind deshalb gezielt Ergänzungsleistungen (wie im Alter oder bei Invalidität) aus-zurichten. Die Eigenverantwortung wird dadurch nicht verringert, weil die Ergänzungsleistungen ein eigenes Erwerbseinkommen voraussetzen. In den Kantonen Solothurn, Tessin und Waadt gibt es bereits solche Ergänzungsleistungen. Wer arbeitet und trotzdem nicht das nötigste bezahlen kann, dem soll moderat geholfen werden. Es ist keineswegs klar, dass solche Ergänzungsleistungen im ganzen Kanton 22 Millionen Franken kosten werden. Es sind auch weniger weit gehende Lösungen möglich. Der Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen für Familien ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum neuen Bürgerrechtsgesetz

Die bestehende Einbürgerungsgesetzgebung im Kanton Schwyz stellt ein uneinheitliches und lückenhaftes Provisorium dar. Das neue Bürgerrechtsgesetz vereinheitlicht und verschärft die Einbürgerungspraxis im Kanton Schwyz. Die Transparenz durch die Publikation der Gesuche im Amtsblatt mit der Möglichkeit für Hinweise aus der Bevölkerung wird erhöht. Die Forderung nach einer Publikation im Amtsblatt entstammt einer Initiative der CVP. Die Gemeinden können neu entscheiden, ob über die Einbürgerungen in der Einbürgerungskommission oder wie bisher an der Gemeindeversammlung entschieden werden soll. Die Einbürgerungswilligen haben neu eine Erklärung abzugeben, wonach sie die grundlegenden Werte der Verfassung akzeptieren. Ausreichende schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse werden neu einheitlich im ganzen Kanton verlangt. Deshalb ja zum neuen Bürgerrechtsgesetz.

Ja zum neuen Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben

Das neue Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben basiert neu auf einer Erfassung von Leistung über Gesamtgewicht, was der heutigen Entwicklung der Fahrzeugtechnologie entspricht. Der bisherige Mischtarif mit Hubraum und Gesamtgewicht wird abgelöst. Es ist keine generelle Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer vorgesehen. Leichte und leistungsschwache Fahrzeuge werden entlastet, leistungsstarke Fahrzeuge aber werden stärker belastet. Das neue Gesetz stellt eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage für die kommenden Jahre dar, um mit der Spezialfinanzierung die künftigen Strassenbauprojekte zu finanzieren. Deshalb ja zum neuen Gesetz über die Motorfahrzeugabgaben.

Ja zum Planungskredit Neubau Verkehrsamt in Tuggen

Das bestehende Verkehrsamt in Pfäffikon kann die Kontrollaufgaben für die im weiter zunehmende Anzahl Motorfahrzeuge nicht mehr bewältigen. In Tuggen konnte ein geeignetes Areal für eine grössere Anlage gefunden werden. Dazu muss zuerst gewissenhaft geplant und ein Projekt ausgearbeitet werden. Dem Planungskredit ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verkauf der Baurechtsparzelle Chräli

Die fragliche Parzelle KTN 3257 in Goldau im Chräli kann einem einheimischen Gewerbebetrieb zur Weiterentwicklung dienen. Für die Gemeinde ist dieser Boden entbehrlich. Dem Verkauf ist deshalb zuzustimmen.

Stimmfreigabe Erwerb Baulandparzelle in Oberarth

Der Erwerb der Baulandparzelle KTN 2345 in Oberarth soll als Erschliessung für ein künftiges Sportzentrum im Gebiet Sarbach (56‘000 m2) in Oberarth dienen. Der Erwerbspreis für das Bauland (Fr. 350.—/m2) und vor allem der künftige Preis für das Sportzentrum (Fr. 140.—/m2) sowie die Möglichkeit, an zentraler Lage eine solche Fläche Land für ein Sportzentrum erwerben zu können, stellt eine einmalige Gelegenheit dar. Auf der anderen Seite wird dadurch einmal mehr bestes Landwirtschaftsland vernichtet, welches als Fruchtfolgefläche ausgeschieden ist. Erholungsraum für die Bevölkerung geht verloren. Zudem ist die Finanzierung des gesamten Landerwerbes und die Finanzierung der künftigen Sportanlagen für die Gemeinde Arth ein grosser Brocken, welcher über das nötigste hinausgeht. Die CVP hat bei ihrer Basis eine Umfrage gemacht, bei welcher sich die Befürworter und die Gegner des Landerwerbes bzw. des Sportzentrums Sarbach praktisch die Waage halten. Die CVP hat deshalb Stimmfreigabe beschlossen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 27. November 2011

Initiative Sonnen- und Holzenergie
JA
Initiative Familien stärken – Ja zu Ergänzungsleistungen
JA
Neues Bürgerrechtsgesetz
JA
Neues Gesetz für Motorfahrzeugabgaben
JA
Planungskredit Neubau Verkehrsamt Tuggen
JA

Verkauf Baurechtsparzelle Chräli
JA
Kauf Baulandparzelle in Oberarth
Stimmfreigabe

Verbesserte Volksrechte: Ja zur Kantonsverfassung

Am 15. Mai 2011 ist im Kanton Schwyz über die neue Kantonsverfassung und über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen. Nachfolgend wird ein Vorteil der neuen Verfassung, nämlich die Verbesserung der Volksrechte, erläutert.

Warum eine neue Kantonsverfassung?

Die heutige (alte) Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1898. Sie weist grosse Lücken auf und ist fehlerhaft. Sie ist schlecht lesbar und teilweise unverständlich formuliert. Das Schwyzer Volk hat 2005 eine Totalrevision verlangt. Mit der neuen Verfassung werden die Volksrechte verbessert (§§ 34,35,39,40). Ein schlanker Staat (§§ 4,5) und volksnahes Handeln ist garantiert (§§ 2,29,33). Die Gewaltenteilung wird gewährleistet (§ 1) und das Finanzwesen wird erstmals in der Verfassung geregelt (§§ 76-81). Die neue Kantonsverfassung ist ausgemistet und zeitgemäss – ohne auf bewährte Traditionen zu verzichten. Sie sorgt für einen freiheitlichen, sicheren, gesunden und sparsamen Staat.

Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes

Die Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) ist lediglich eine Folge der neuen Verfassung, weil in der neuen Verfassung die einzelnen Gemeinden und Bezirke nicht mehr namentlich aufgezählt werden, sodass das nun neu ins GOG zu schreiben ist.

Verbesserte Volksrechte

Die derzeit willkürliche Zweiteilung zwischen Gesetzen und gesetzesvertretenden Verordnungen wird mit der neuen Verfassung endlich beseitigt. Denn bisher muss obligatorisch über jedes formelle Gesetz, nicht aber über eine gesetzesvertretende Verordnung (welche materiell auch ein Gesetz wäre) abgestimmt werden. Kostenträchtige Erlasse wie die Spitalverordnung, die Gesundheitsverordnung, die Volksschulverordnung oder die Finanzhaushaltsverordnung wurden bzw. werden so an einer Volksabstimmung vorbei geschleust. Mit der neuen Verfassung wird jedes Gesetz im materiellen Sinne und jede Änderung eines solchen obligatorisch dem Volk vorzulegen sein, falls nicht ¾ des Kantonsrates zugestimmt hat (§ 34 und § 35). Das Volk muss immer abstimmen, wenn es um wichtige oder umstrittene Entscheidungen geht. Das fakultative Referendum wird erleichtert: es braucht neu nur noch 1000 Unterschriften statt 2000 und die Sammelfrist von wird von 30 Tagen auf 60 Tage erhöht (§ 35). Die bisher undemokratisch organisierten Zweckverbände müssen neu das Initiativ- und Referendumsrecht vorsehen (§ 39). Jede Person hat mit der neuen Verfassung das Recht, im Rahmen von Vernehmlassungen zu Verfassungsentwürfen oder Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen (§ 40). Die Volksrechte werden somit mit der neuen Verfassung deutlich verbessert.

Deshalb Ja zur neuen Schwyzer Verfassung und zur Änderung des GOG am 15. Mai 2011.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 15. Mai 2011

Verfassung des Kantons Schwyz
JA
Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG)
JA

Ja zur neuen Kantonsverfassung

Am 15. Mai 2011 ist im Kanton Schwyz über die neue Kantonsverfassung und über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen. Nachfolgend wird einer der Vorteile der neuen Verfassung, nämlich der schlanke Staat erläutert.

Warum eine neue Kantonsverfassung?

Die heutige (alte) Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1898. Sie weist grosse Lücken auf und ist fehlerhaft. Sie ist schlecht lesbar und teilweise unverständlich formuliert. Das Schwyzer Volk hat 2005 eine Totalrevision verlangt. Mit der neuen Verfassung werden die Volksrechte verbessert (§§ 34,35,39). Ein schlanker Staat (§§ 4,5) und volksnahes Handeln ist garantiert (§§ 2,29,33,40). Die Gewaltenteilung wird gewährleistet (§ 1) und das Finanzwesen wird erstmals in der Verfassung geregelt (§§ 76-81). Die neue Kantonsverfassung ist ausgemistet und zeitgemäss – ohne auf bewährte Traditionen zu verzichten. Sie sorgt für einen freiheitlichen, sicheren, gesunden und sparsamen Staat.

Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes

Die Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) ist lediglich eine Folge der neuen Verfassung, weil in der neuen Verfassung die einzelnen Gemeinden und Bezirke nicht mehr namentlich aufgezählt werden, sodass das nun ins GOG zu schreiben ist.

Schlanker Staat

Die Eigenverantwortung des Bürgers steht in der neuen Verfassung an oberster Stelle (§ 4). Der Staat greift nur dort ein, wo ein öffentliches Interesse besteht und der Bürger den entsprechenden Tätigkeitsbereich nicht selber angemessen erfüllen kann (§ 5). Die neue Kantonsverfassung verpflichtet den Staat zu keiner einzigen neuen Ausgabe. Die Leitsätze der §§ 13-24 begründen ausdrücklich keine Ansprüche auf staatliche Leistungen (§ 11 Abs. 2). Einerseits entsprechen die aufgelisteten Staatstätigkeiten zum grössten Teil bereits den heutigen Staatstätigkeiten. Andererseits müsste bei jeder Staatsaufgabe für den Einsatz finanzieller Mittel zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen und obligatorisch dem Volk zu Abstimmung unterbreitet werden, falls nicht ¾ des Kantonsrates zustimmen. Die neue Verfassung verursacht keinen zusätzlichen Staatsaufwand. Das Gegenteil ist der Fall. Die neue Verfassung garantiert einen schlanken und volksnahen Staat ohne Bürokratie mit einfachen Verfahren.

Deshalb Ja zur neuen Schwyzer Verfassung und zur Änderung des GOG am 15. Mai 2011.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 15. Mai 2011

Verfassung des Kantons Schwyz
JA
Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG)
JA

Nein zur Entwaffnung des Bürgers

Am 13. Februar 2011 ist auf Bundesebene über die Initiative für den Schutz vor Waffengewalt zu entscheiden. Auf Gemeindeebene ist über den Verpflichtungskredit zur Verbreiterung des Trottoirs mit Stützmauer an der Rigistrasse in Goldau zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Entwaffnungsinitiative und die Zustimmung zum Trottoir mit Stützmauer an der Rigistrasse in Goldau.

Nein zur Entwaffnung des Bürgers

Mit der Initiative für den Schutz vor Waffengewalt soll faktisch das ganze Volk entwaffnet werden. Jäger und Sportschützen würden mit weiteren mühsamen Vorschriften geplagt, bis es auch dem Letzten verleidet. Ein normaler Bürger soll gar nicht mehr eine Schusswaffe zum Selbstschutz erwerben und besitzen können. Derweil ist bereits heute in der Schweiz der Waffenbesitz streng geregelt, wodurch der Missbrauch auf ein absolutes Minimum beschränkt ist. Mit der Initiative würde ein teurer Büroapparat aufgebaut, welcher nur den seriösen Mitbürger plagt, gegen die illegalen Waffenbesitzer aber nichts ausrichten kann. Den Armeeangehörigen soll die persönliche Waffe nicht mehr nach Hause abgegeben werden dürfen. Damit wird das ausserdienstliche Obligatorischschiessen faktisch unmöglich gemacht und ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Armee geleistet. Mit der Initiative kann der Waffenmissbrauch nicht wirklich unterbunden werden. Sie verursacht aber ungeheure Kosten, entwaffnet zu Unrecht den seriösen Bürger und schwächt die Armee. Die Initiative ist deshalb zu verwerfen.

Ja zum Trottoir und zur Stützmauer an der Rigistrasse

In Goldau soll im Zug des Neubaus der Talstation der Rigi Bahnen an der Rigistrasse das Trottoir auf 2 Meter verbreitert und dabei die Stützmauer bergwärts verschoben bzw. erstellt werden. Das bestehende Trottoir ist an gewissen Stellen nur gerade 1 Meter breit, sodass sich beim Kreuzen der Fussgänger gefährliche Situationen ergeben können, weil die Passanten dabei oft den Fahrbahnraum benutzen. Das Trottoir dient u.a. als Schulweg und als wichtigste Fussgängerverbindung zwischen zwei grossen Dorfteilen. Mit der Verbreiterung des Trottoirs auf 2 Meter kann die Verkehrssicherheit an der Rigistrasse markant verbessert werden. Dem Verpflichtungskredit von Fr. 453’000.00 ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13. Februar 2011

Initiative für den Schutz vor Waffengewalt
NEIN
Verbreiterung Trottoir mit Stützmauer an der Rigistrasse in Goldau
JA

Nein zu höheren Steuern

Am 28. November 2010 ist auf Bundesebene über die Ausschaffungsinitiative und den Gegenentwurf der Bundesversammlung sowie über die „Steuer-gerechtigkeitsinitiative“ zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der ungerechten und unnötigen Ausschaffungsinitiative und die Annahme des Gegenvorschlages. Die schädliche „Steuergerechtigkeitsinitiative“ ist zu verwerfen.

Nein zur unnötigen und ungerechten Ausschaffungsinitiative

Bereits die heutige Rechtslage ermöglicht ohne weiteres die Ausweisung von straffälligen Ausländern. Das wird im Kanton Schwyz auch fortwährend gemacht. Allerdings wird dabei, wie im Gegenentwurf vorgesehen, das Prinzip der Verhältnismässigkeit angewendet. Wenn beispielsweise zwei minderjährige Kollegen zusammen in das Gartenhäuschen des Nachbarn einbrechen und dort ein Zigarettenpäckli entwenden, erfüllen beide den Tatbestand des Einbruchdiebstahls. Das führt gemäss dem klaren Wortlaus der Ausschaffungsinitiative zu folgenden Konsequenzen: Beide Jugendliche müssen am Mittwochnachmittag dem Schulhausabwart 4 Stunden helfen. Der eine der beiden Kollegen, welcher Ausländer ist, wird dann aber noch aus der Schweiz ausgewiesen bzw. ausgeschafft. Denn die Schwere der Tat spielt gemäss der Initiative keinerlei Rolle. Auch Bagatellfälle führen sofort zur Ausweisung. Es gibt hier keinerlei Ermessen und keinerlei Verhältnismässigkeit. Derweil muss ein wirtschaftskrimineller Ausländer, der eine Vielzahl von Schweizern um die Ersparnisse betrogen hat, nicht ausgewiesen werden. Die Initiative erfasst gewisse schwere Straftaten nicht. Das völlige Ausblenden der Verhältnismässigkeit ist unseres Rechtsstaates nicht würdig. Die Aus-schaffungsinitiative ist unnötig und ungerecht, weshalb sie abzulehnen ist.

Ja zum Gegenentwurf der Bundesversammlung

Der Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiativ erfasst im Gegensatz zur Initiative alle schweren Straftaten, und zwar unabhängig von der Art des Delikts. Wegweisungen wegen Bagatellen werden vermieden. Die Verhältnismässigkeit kommt zum Tragen. Allein die Schwere der Straftat ist ausschlaggebend. Der Gegenentwurf wirkt genau so abschreckend wie die Ausschaffungsinitiative selber. Dafür aber verhältnismässig und fair. Dem Gegenentwurf ist deshalb zuzustimmen. Auch bei der Stichfrage ist der Gegenentwurf vorzuziehen.

Nein zur schädlichen „Steuergerechtigkeitsinitiative“

Die Kantone sollen mit dem Steuerwettbewerb ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten. Dieser Wettbewerb führt zu einem möglichst schlanken Staat und vermeidet die Verschleuderung von Steuergeldern. Den Kantonen sind mit den bundesrechtlichen Vorgaben bereits heute enge Grenzen bei der Steuererhebung gesetzt. Degressive Steuern sind bereits verboten. Die Kantone mit hoher Steuerkraft zahlen für die anderen Kantone im Rahmen des nationalen Finanzausgleiches (NFA). Nun soll mit dieser SP-Initiative der Steuerwettbewerb unter den Kantonen massiv eingeschränkt werden mit der Forderung nach einer Mindestbesteuerung von hohen Einkommen und hohen Vermögen. Dadurch ist mit generellen Steuererhöhungen weit unter diese Limiten zu rechnen, da bei den Schwellenwerten gemäss Initiative nicht einfach ein Sprung gemacht werden kann. Damit ist programmiert, dass der Mittelstand, welcher bereits heute den Grossteil der Steuern bezahlt und gewisse staatlichen Leistungen (Prämienverbilligungen, Stipendien, etc.) nicht erhält, einmal mehr belastet wird. Die anzustrebende Kombination von effizienten, schlanken staatlichen Leistungen und einer geringen Steuerbelastung wird mit der Initiative in Frage gestellt. Zudem würde der Steuerstandort Schweiz an Attraktivität einbüssen und die reichen Steuerzahler würden ein steuergünstiges Domizil im Ausland suchen. Die Steuergerechtigkeitsinitiative vernichtet somit wichtiges Steuersubstrat und lässt den schweizerischen Mittelstand finanziell ausbluten. Es gibt keinen vertretbaren Grund, den schlanken Staat aufzublähen, den Mittelstand einmal mehr zu schröpfen und reiche Steuerzahler zu vertreiben. Damit ist niemand gedient. Am wenigsten den Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit den geringeren Einkommen. Denn ihre Steuerlast wird dadurch nicht abnehmen. Die schädliche „Steuergerechtigkeitsinitiative“ ist deshalb zu verwerfen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. November 2010

Ausschaffungsinitiative
NEIN
Gegenentwurf der Bundesversammlung
JA
„Steuergerechtigkeitsinitiative“
NEIN

CVP dankt

Anlässlich der Gemeinderatsersatzwahl vom 26. September 2010 wurde Joe Zihlmann, Oberarth, mit einem guten Resultat als Gemeinderat gewählt. Die CVP dankt im Namen des Gewählten für die Unterstützung.

Für die Gemeinderatsersatzwahl vom 26. September 2010 ist die CVP mit Joe Zihlmann, Ge-schäftsführer, Oberarth, gegen einen Kandidaten der SVP angetreten. Joe Zihlmann wurde dabei mit 1185 Stimmen gewählt, während der Kandidat der SVP 796 Stimmen erhielt.

Gemeinderat Joe Zihlmann, Oberarth
Gemeinderat Joe Zihlmann, Oberarth

Die CVP dankt im Namen von Joe Zihlmann allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen.

Joe Zihlmann wird sich mit voller Kraft für die Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen und versuchen, im Gemeinderat gute Behördenarbeit zu leisten.

Joe Zihlmann in den Gemeinderat

Joe Zihlmann

geb. 13.5.1966
Geschäftsführer der
Zihlmann Holzbau AG
Tramweg 45b, Oberarth
verheirartet, 1 Kind

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Ausbildung

  • Primar- und Sekundarschule
  • Zimmermann
  • Handelsschule
  • Vorarbeiter Holzfachschule Biel
  • eidg. dipl. Zimmerpolier

Arbeitstätigkeit

  • Geschäftsführer Zihlmann Holzbau AG Arth

Politische Arbeit / Vereinstätigkeit

  • Bezirksrat Schwyz seit 2008, Ressort Umwelt und Raumordnung
  • Vorstand Gewerbeverein Arth-Oberarth-Goldau

Erfahrung aus Beruf und Politik

Joe Zihlmann ist seit 10 Jahren selbständig in der Gemeinde Arth tätig und ist als Geschäftsführer eines Gewerbebetriebes mit den Anliegen des örtlichen Gewerbes bestens vertraut. Er ist seit 2008 Mitglied des Bezirksrates Schwyz und kennt die Exekutivtätigkeit bereits. Die Erfahrung von Joe Zihlmann aus Beruf und Politik sind für die Funktion des Gemeinderates wichtig.

Politische Ziele

Als selbständig Erwerbender will Joe Zihlmann u.a. auch die Anliegen des Gewerbes im Gemeinderat einbringen. Er will sich zudem dafür einsetzen, dass der Stellenwert des Bahnhofes Arth-Goldau erhalten bleibt. Ebenso steht er für die Förderung von einheimischen erneuerbaren Energien ein. Anstehende Aufgaben will er rasch anpacken und effizient umzusetzen.

Aufgaben der Gemeinde Arth

Joe Zihlmann strebt ausgeglichene Gemeindefinanzen an. Die Gemeinde Arth soll mit massvollen Steuern im Wettbewerb mit anderen Gemeinden konkurrieren können. Bei der regen Bautätigkeit in der Gemeinde Arth ist eine aktive Siedlungspolitik nötig, mit der neben Wohnzonen auch Gewerbezonen bereit gestellt werden. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass auch die Infrastruktur entsprechend angepasst werden muss.

Weshalb Joe Zihlmann wählen

Joe Zihlmann verfügt über berufliche und politische Führungserfahrung. Seine Einsatzbereitschaft und seine lösungsorientierte Arbeitsweise garantieren im Gemeinderat Arth für die nötige Qualität. Wählen wir deshalb Qualität und Einsatz, wählen wir Joe Zihlmann mit der Liste 1 am 26. September 2010 in den Gemeinderat Arth!

Joe Zihlmann den Gemeinderat

Am 29. Juni 2010 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Nomination für die Gemeinderatsersatzwahl vom 26. September 2010 durchgeführt. Der vorgeschlagene Kandidat garantiert einen vollen und ausgewogenen Einsatz zugunsten der Bevölkerung sowie eine angemessene Vertretung des Gewerbes im Gemeinderat Arth.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommende Gemeinderatsersatzwahl vom 26. September 2010 den ausgezeichneten Kandidaten Joe Zihlmann, Oberarth, gewinnen. Er ist seit 2008 erfolgreich Mitglied des Bezirksrates Schwyz kennt somit die Exekutivtätigkeit. Er ist bereit und aufgrund seiner ausgewogenen Persönlichkeit bestens imstande, die Tätigkeit als Gemeinderat zu übernehmen.

Neu in den Gemeinderat

Joe Zihlmann

geb. 13.5.1966
Geschäftsführer der
Zihlmann Holzbau AG
Tramweg 45b, Oberarth
verheirartet, 1 Kind

20100630_zihlmann_joe

Joe Zihlmann ist Geschäftsführer der Zihlmann Holzbau AG in Arth. Als aktiver Gewerbler möchte er u.a. auch die Anliegen der KMU im Gemeinderat vertreten. Der Bahnhof Goldau muss in seinen Augen ein wichtiger Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs bleiben.

Kurz und bündig – Reichmuth und Kündig

Am 13. Juni 2010 findet der 2. Wahlgang der Ersatzwahlen für den Regierungsrat statt. Die CVP hat zwei Rücktritte zu ersetzen. Andere Parteien wollen ihr die Sitze abjagen. Die beiden Kandidaten der CVP sind allerdings mit Abstand die besten. Allein sie haben die nötige Exekutiverfahrung und sind Geschäftsführer eines KMU.

Beim Bezirk Schwyz ist über eine Fördervorlage für rationelle Energienutzung und erneuerbare Energie abzustimmen. In der Gemeinde Arth stehen zwei Jugendfördervorlagen zum Entscheid.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für die Wahl in den Regierungsrat Othmar Reichmuth und Bernadette Kündig mit Liste 2. Den Kreditvorlagen des Bezirkes und der Gemeinde Arth ist zuzustimmen.

Kurz und bündig – Reichmuth und Kündig

Othmar Reichmuth war in Illgau Gemeinderat und Gemeindepräsident. Er ist seit vielen Jahren erfolgreich Geschäftsführer der Oberallmeind-Korporation Schwyz. In verschiedenen Projekten hat er sich für Förderung der erneuerbaren einheimischen Energie engagiert. Bernadette Kündig war in Schwyz Gemeinderätin und Gemeindepräsidentin. Seit vielen Jahren führt sie erfolgreich die Landi in Seewen. Reichmuth und Kündig sind ist ausgesprochen tüchtig, umsichtig und ausgewogen. Eine bessere Wahl als diese beiden gibt es nicht. Sie garantieren eine Weiterführung des bisher erfolgreichen Kantons Schwyz. Deshalb kurz und bündig: Reichmuth und Kündig mit Liste 2.

Ja zur Energieförderung des Bezirks Schwyz

Energie ist ein unverzichtbares Gut geworden. Energieengpässe haben wir bereits erlebt. Das Ende der Reserven von nicht erneuerbarer Energie ist absehbar. Deshalb ist rasch und konsequent dafür zu sorgen, dass das Energiebedürfnis der Gesellschaft reduziert und möglichst mit erneuerbarer Energie gedeckt wird. Der Bezirk Schwyz will die Energienutzung effizienter machen und erneuerbare Energien fördern. Wir müssen bei Zeiten dafür sorgen, möglichst wenig Energie zu verbrauchen und diese möglichst erneuerbar vor Ort zu produzieren. Nur auf diesem Weg kann unsere Gesellschaft langfristig erfolgreich bestehen. Der freie Markt schafft das alleine nicht. Bekanntlich reagiert der Markt erst, wenn es schon zu spät ist. Sorgen wir deshalb schon heute vor, damit wir bereits mittelfristig energiepolitisch eine bessere Grundlage haben. Das vom Bezirk für vier Jahre vorgesehene Fördergeld wird zielgerichtet eingesetzt und in unserer Umgebung namhafte Investitionen mindestens 10 Mio. Franken auslösen. Dieser weitsichtigen und sinnvollen Vorlage ist zuzustimmen.

Ja zur Jugendarbeit

Am 1. Juni 2008 haben die Stimmbürger der Gemeinde Arth ein erstes Mal Ja gesagt zur offenen Jugendarbeit. Entsprechende Anstrengungen haben bereits in verschiedenen Aktivitäten und Projekten Früchte getragen. Dies in Ergänzung zur wertvollen Jugendarbeit der Sportvereine und Jugendvereine. Mit der offenen Jugendarbeit können verhaltensauffällige Jugendliche besser abgefangen und in gute Bahnen gelenkt werden. Allein die Repression und der unentwegte Appell an die Verantwortung der Eltern genügen dafür nicht. Gerade bei schwierigen Jugendlichen geht solches ins Leere. Ein einziger Jugendlicher, welcher in eine Anstalt oder in ein Heim verbracht werden muss, kostet die Gemeinde pro Monat mindestens Fr. 10’000.—, was jährlich Fr. 120’000.— ausmacht. Die neu jährlichen Fr. 160’000.— für die professionelle offene Jugendarbeit rechnet sich somit schon bei einem einzigen Jugendlichen, welcher nicht fremdplatziert werden muss. In der grossen Gemeinde Arth mit ca. 1’000 Jugendlichen ist dieser Aufwand mehr als gerechtfertigt. Es ist besser und kostengünstiger, aktiv auf die Jugendlichen zuzugehen, als über die ausgerasteten Jugendlichen und deren teure Erziehungsaufenthalte zu lamentieren. Deshalb ein überzeugtes Ja zum Verpflichtungskredit für die Weiterführung der professionellen Jugendarbeit.

Ja zum Investitionsbeitrag an den Sport Club Goldau

Der Sport Club Goldau leistet für sehr viele Kinder und Jugendliche einen wichtigen Beitrag für deren positive Entwicklung. Es geht um eigentliche Jugendförderung. Der finanzielle Beitrag von Fr. 400’000.— an den dringend nötigen Ausbau und die längst fällige Renovation des Clubhauses ist im Sinne des Gemeinwohls in der Gemeinde Arth bestens investiert und eine bescheidene Geste an die enorme Jugendarbeit dieses Vereins. Diesem Kredit ist zuzustimmen.

Wahl- und Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 13. Juni 2010

Ersatzwahlen in den Regierungsrat
Reichmuth und Kündig, Liste 2
Verpflichtungskredit Bezirk Schwyz für Energieförderprogramm
JA
Verpflichtungskredit Jugendarbeit Gemeinde Arth
JA
Investitionsbeitrag für den Sport Club Goldau
JA