Am 27. September 2009 ist auf Bundesebene über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung und über den Verzicht auf die allgemeine Volksabstimmung zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene geht es um das Gesetz über das E-Government und um die Totalrevision des Enteignungsgesetzes. In der Gemeinde Arth ist ein Rahmenkredit von Fr. 4.0 Mio. für die Erstellung von Gewässerschutzbauten zu bewilligen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme aller fünf Vorlagen.
Ja zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung ist seit vielen Jahren schon defizitär. Das fehlende Geld wurde aus der (gemeinsamen) Kasse mit der AHV genommen, sodass auch der AHV die Reserven schon bald ausgehen werden. Gegen die markant angestiegenen IV-Rentenaufwendungen wurden mit der 5. IV-Revision bereits wirksame Massnahmen getroffen (Missbrauchsbekämpfung, Sparmassnahmen, rasche Wiedereingliederung, etc.). Weitere Massnahmen zur Eindämmung des Defizits im Rahmen der 6. IV-Revision sind geplant. Das bereits aufgelaufene Defizit von über 13 Mia. Franken aber muss sofort abgebaut werden. Vorgesehen dazu ist eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 % während 7 Jahren, und zwar von 2011 bis 2017. Es ist zu verhindern, dass stattdessen die Lohnabzüge für das IV-Defizit erhöht werden müssen und dass den behinderten Menschen die Renten gekürzt werden. Bei Annahme der IV-Zusatzfinanzierung ist vorgesehen, einen eigenen IV-Fonds zu schaffen, damit das AHV-Vermögen nicht mehr von der IV aufgebraucht werden kann. Der Gesetzgeber hat mit greifenden Massnahmen bewiesen, dass er die künftige Überschuldung der IV wirksam eindämmen kann. Aber das bereits bestehende IV-Defizit muss rasch gedeckt werden. Deshalb ist der befristeten Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuer zuzustimmen.
Ja zum Verzicht auf die allgemeine Volksinitiative
Die allgemeine Volksinitiative wurde im Jahre 2003 von Volk und Ständen in die Bundesverfassung aufgenommen. Die dazu erforderliche Ausführungsgesetzgebung erwies sich aber in der Folge als unmöglich bzw. nicht durchführbar. Deshalb ist die entsprechende Passage wieder aus der Bundesverfassung zu entfernen, weil dort keine sinnlosen Bestimmungen enthalten sein sollen.
Ja zum Gesetz über das E-Government
Das Gesetz über das E-Government ist ein Rahmengesetz zum Einsatz von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien. Kanton, Bezirke und Gemeinden sollen ihre Zusammenarbeit zeitgemäss mit allen technischen Möglichkeiten koordinieren und optimieren können, was letztlich kostensparend wirken wird. Die Technik ist ohnehin nicht aufzuhalten. Es ist wichtig, dass auch die Gemeinwesen im Kanton hier zusammenarbeiten und die gegenseitigen Abläufe und Kontakte optimieren und rationalisieren können. Der bereits bisher schon tiefe Verwaltungsaufwand im Kanton Schwyz soll weiterhin tief gehalten werden können. Die erforderlichen staatlichen Dienstleistungen sollen zeit- und ortsunabhängig mit geringem Aufwand bezogen werden können. Der finanzielle Aufwand lohnt sich für all unsere Gemeinwesen und damit auch für die Steuerzahler. Dem Gesetz über das E-Government ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Enteignungsgesetz
Beim neuen Enteignungsgesetz handelt es sich um eine Totalrevision des Gesetzes aus dem Jahre 1870. Das alte Gesetz hat grosse Lücken, welche zu schliessen sind. Mit der Totalrevision sollte es nicht mehr Enteignungen geben als bisher. Die Enteignung ist stets das letzte Mittel, wenn eine einvernehmliche Lösung für den Erwerb von Grundeigentum zugunsten einer öffentlichen Aufgabe nicht möglich ist. Mit dem neuen Gesetz wird das Verfahren vollständig und klar geregelt, und zwar vor allem zu Gunsten der betroffenen Grundeigentümer. Diese werden nämlich bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen gegenüber dem bisherigen Recht deutlich besser gestellt. Auch wird es nur noch eine einzige Schätzungskommission für den ganzen Kanton geben, sodass die Schätzungen inskünftig kompetenter und unabhängiger sein dürften. Dieser Vorlage ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Gewässerschutzkredit
Die Aufwendungen für den Gewässerschutz in der Gemeinde Arth sind unverzichtbar. Die Finanzierung erfolgt aus der Spezialfinanzierung Gewässerschutz über die Anschlussgebühren und nicht über die allgemeinen Steuern. Das Geld ist zum grössten Teil schon vorhanden. Die beantragten Fr. 4.0 Mio. verteilen sich auf einen Zeitraum von 10 Jahren. Diesem Kredit ist deshalb zuzustimmen.