Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hatte der Gemeinderat Arth die Schaffung einer sog. Begegnungszone vorgeschlagen. Anlässlich der Volksabstimmung vom 12. Februar 2006 wurde der erforderliche Verpflichtungskredit abgelehnt. Unabhängige Verkehrsexperten hatten im Januar 2005 als mögliche Alternative zur Begegnungszone eine Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Da sich die Verkehrssituation zwischenzeitlich gar verschlechtert hat, legte der Gemeinderat Arth am 8. Mai 2009 die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Parkstrasse sowie in der Bahnhofstrasse und in den anschliessenden Quartierstrassen öffentlich auf. Damit kann die Verkehrssicherheit im Dorfzentrum von Goldau markant verbessert werden. Die Wohnqualität der Anwohner steigt.
Ausgangslage
Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer breit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Ablehnung des entsprechenden Verpflichtungskredites am 12. Februar 2006 an der Urne verworfen. Die im Jahre 2004 vom Gemeinderat beauftragten Verkehrsexperten hatten in einem Gutachten vom 17. Januar 2005 neben der Begegnungszone als mögliche Alternativlösung die Schaffung einer Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Die Verkehrssituation hat sich zwischenzeitlich verschlechtert. Nun hat der Gemeinderat gehandelt und die Anordnung einer Tempo-30-Zone öffentlich aufgelegt, und zwar für die Parkstrasse, die Bahnhofstrasse und die anschliessenden Quartierstrassen.
Geschwindigkeit im Durchschnitt bei 40 km/h
Auf der Parkstrasse in Goldau wird im Durchschnitt eine Geschwindigkeit von 40 km/h gefahren. Die vorsichtigen und verantwortungsvollen Fahrer erreichen die Limite von 30 km/h kaum. Die schnellen oder gar rücksichtslosen Fahrer fahren 50 km/h und mehr und drücken die durchschnittliche Geschwindigkeit nach oben. Es gibt keinen Grund, in der Parkstrasse, der Bahnhofstrasse und den anschliessenden Quartierstrassen schneller als 30 km/h zu fahren, auch nicht am Abend oder bei Nacht. Denn zu diesen Zeiten ist die Übersicht nicht besser und die Sichtverhältnisse sind eher schlechter. Fussgänger sind im Dorfbereichzentrum jederzeit unterwegs, auch wenn es des Nachts deutlich weniger sein mögen. Wer es nicht fertig bringt, in der Parkstrasse und der Bahnhofstrasse mit maximal 30 km/h zu fahren, soll die Umfahrung über Oberarth nehmen und den Dorfkern Goldau mit seinem Fahrzeug meiden.
Begegnungszone nicht vergleichbar mit Zone 30
Die im Jahre 2006 vorgelegte Begegnungszone ist nicht vergleichbar mit der Zone 30. Denn in der Begegnungszone hätte es keine Verkehrstrennung zwischen dem Fussgängerverkehr und dem Fahrzeugverkehr gegeben, was bei der Zone 30 nach wie vor klar der Fall ist. In der Zone 30 weiss jeder, wo er hingehört. Es gibt die Trottoirs und eine Fahrbahn. Es sind auch die klassischen Fussgängerstreifen möglich, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern. Solche Bedürfnisse gibt es in der Bahnhofstrasse und der Parkstrasse viele (Schülerdurchgänge, Einkaufsströme, Altersheimbewohner, Tierparkbesucherströme, etc.). Der Gemeinderat hat wiederholt erklärt, dass die bestehenden Fussgängerstreifen belassen werden sollen. In der Sonneggstrasse und der Rigistrasse kann ein Muster der Zone 30 mit Fussgängerstreifen eingesehen werden. Aus dem Volksnein zum Begegnungszonenkredit kann somit nichts gegen eine Zone 30 abgeleitet werden. Es liegt im übrigen in der Kompetenz des Gemeinderates, die Zone 30 einzuführen.
Mehr Sicherheit
Derzeit besteht insbesondere auf der Parkstrasse bei den Einmündungen der Rossbergstrasse, der Mythenstrasse und des Gütschweges und auf der Bahnhofstrasse ein akutes Sicherheitsproblem mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h. Parkierte Fahrzeuge entlang der Parkstrasse beeinträchtigen die Sicht beim Ausfahren von diesen Seitenstrassen in die Parkstrasse massiv. Wenn auf der Parkstrasse mit den grundsätzlich zulässigen 50 km/h gefahren wird, kann nur mit einem hohen Kollisionsrisiko aus den Einmündungen ausgefahren werden. Mit einer Reduktion des höchstzulässigen Tempos auf 30 km/h wird sich dieses Sicherheitsproblem massiv reduzieren. Auch für die vielen Fussgänger (Schüler, Altersheimbewohner, Einkaufspassenten, Tierparkbesucher, etc.) wird das Unfallrisiko durch die Tempoverminderung massiv sinken.
Weniger Lärm
Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung für die Anwohner reduzieren wird.
Anwohner respektieren
Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesserung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren, dies nun im Rahmen einer Tempo-30-Zone.
Erfahrungen auf anderen Strassen
Es gibt bereits andere Strassen in der Gemeinde Arth, wo Tempo-30-Zonen eingeführt worden sind. Dort hat sich gezeigt, dass der Verkehr bedeutend ruhiger und sicherer geworden ist.
Minimale Kosten
Die Kosten für das Einrichten der Tempo-30-Zone dürften gering sein. Auf jeden Fall sind sie nicht zu vergleichen mit dem Aufwand für die abgelehnte Begegnungszone.
Tempo-30-Zone rasch einführen
Die CVP Arth-Oberarth-Goldau befürwortet ausdrücklich die Absicht des Gemeinderates Arth, wie öffentlich aufgelegt, im Zentrum von Goldau eine Zone Tempo-30-Zone einzuführen. Wir sind überzeugt, dass dies im Sinne des Grossteiles der Bevölkerung ist.