Nein zur Regelung der Zuwanderung – Nein zum konstruktiven Referendum

Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solarinitiative, die Förderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative für die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative für das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führte über diese wichtigen Sachfragen am 11. August 2000 im Hotel Rössli in Goldau eine öffentliche Orientierung mit namhaften Referenten durch. Damit sollte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für diese wichtigen und zukunftsweisenden Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat dem neuen Steuergesetz und der Energielenkungsabgabe zugestimmt, die übrigen Vorlagen aber deutlich verworfen. Dementsprechend folgen bis zum Abstimmungswochenende vom 24.9.2000 verschiedene Artikel, welche jeweils die Abstimmungsvorlagen beleuchten. Vorliegend wird die Initiative für eine Regelung der Zuwanderung und die Initiative für das konstruktive Referendum vorgestellt und erläutert.

Nein zur Regelung der Zuwanderung

Absicht

Die Initianten möchten mit der Initiative für eine Regelung der Zuwanderung so rasch wie möglich den Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung (derzeit 19.3 %) auf 18 % beschränken. Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, welche sich länger als Jahr in der Schweiz aufhalten, werden neu dabei auch mitgezählt. Hingegen sollen qualifizierte Wissenschaftler, Führungskräfte, Künstler, Studenten und Schüler als nicht anrechenbare Ausländer gelten. Ausländische Inhaftierte sollen finanziell nicht besser gestellt sein als in ihrem Herkunftsland.

Gutes Zusammenleben hängt nicht von Quoten ab

Fehlende Integration und Straftaten einer Minderheit von Ausländern lassen sich nicht mit der Einführung einer willkürlichen Quote beseitigen. Die verstärkte Missbrauchsbekämpfung und ein konsequenter Vollzug des geltenden Rechts sind dafür die einzig tauglichen Mittel.

Humanitär nicht zumutbar

Zur Erreichung der Quote von 18 % müsste derzeit die Zulassung von Flüchtlingen aus humanitären Gründen eingeschränkt oder gar verweigert werden, was ein Bruch unserer humanitären Tradition darstellen würde. Die vorübergehende Aufnahme von Kriegsflüchtlingen wäre nicht möglich, wenn die Limite von 18 % erreicht ist, was mit den derzeit 19.3 % der Fall ist.

Grundwerte in Frage gestellt

Die Forderung der Initianten, inhaftierte Ausländer finanziell nicht besser zu stellen als in ihrem Herkunftsland, ist rechtlich nicht und tatsächlich kaum durchführbar. Eine tiefere Entlöhnung verletzt das Gleichbehandlungsgebot aller Menschen in der Bundesverfassung. Für jedes Herkunftsland müssten die finanziellen Umstände abgeklärt werden, was einen enormen Aufwand bedeuten würde, zumal diese Umstände oft schnell ändern. Kommt hinzu, dass die finanzielle Schlechterstellung nur hinsichtlich der künftigen Kaufkraft im Herkunftsland von Relevanz sein dürfte, nicht hingegen für die Kaufkraft in der Schweiz während dem hiesigen Aufenthalt, weil der Ausländer in der Schweiz auch die entsprechend hohen Preise für den Lebensunterhalt zu bezahlen hat.

Negativ für den Wirtschaftsstandort Schweiz

Die feste Quote von 18 % trifft vor allem die von der Initiative nicht ausgenommenen gut qualifizierten ausländischen Arbeitskräfte (z.B. aus USA, Kanada, Osteuropa, Asien; etc.), auf die unsere Wirtschaft dringend angewiesen ist. Hier würde eine Einschränkung den Wirtschaftsstandort Schweiz eindeutig schwächen. Die Schweizer Wirtschaft ist dringend auf ausländische Fachleute und Spezialisten angewiesen. Im Gesundheitsbereich, im Gastgewerbe, im Baugewerbe, im Informatikbereich und in der Landwirtschaft fehlen Tausende von Arbeitskräften, die in der Schweiz schlichtweg nicht erhältlich sind, aber dringend benötigt werden.

Internationale Beziehungen in Frage gestellt

Mit der neuen Quote müsste voraussichtlich der Familiennachzug und die Zulassung ausländischer Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern eingeschränkt werden. Internationale Abkommen (betreffend Personenfreizügigkeit) müssten überprüft und möglicherweise gekündigt werden, wenn sonst das Ziel der 18 % nicht erreicht werden kann. Das Personenverkehrsabkommen im Rahmen der bilateralen Verträge bzw. alle bilateralen Verträge wären gefährdet, was für die Schweiz sehr negative politische und wirtschaftliche Auswirkungen hätte.

Umsetzungsprobleme

Zum einen müsste vorerst geklärt werden, welche Ausländer nun effektiv mitzuzählen sind und welche nicht. Was ist ein qualifizierter Wissenschaftler und was ist eine Führungskraft ? Hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dringend benötigte Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich, im Baugewerbe, im Informatikbereich, im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft unterliegen voll und ganz der Begrenzung und könnten gar nicht mehr zugelassen werden. Dies, obwohl sie in unserer Gesellschaft sehr wichtige Aufgaben wahrnehmen. Es käme zu grossen Ungleichbehandlungen von verschiedenen Wirtschaftszweigen. Alle Kantone müssten gleich behandelt werden und solche mit einem geringen Ausländeranteil dürften diesen als Folge des höheren Schweizerischen Schnittes nicht erhöhen.

Zusammenfassung

Die Initiative für eine Regelung der Zuwanderung verfehlt völlig das Ziel und schadet dem Ansehen und der Wirtschaft der Schweiz massiv. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung dieser Initiative.

Nein zum konstruktiven Referendum

Absicht

Die Initiative für das konstruktive Referendum will ein weiteres Volksrecht, nämlich das so genannte konstruktive Referendum einführen. Das Volk soll nicht nur über die Annahme oder Ablehnung eines Gesetzes (oder einer Gesetzesänderung) entscheiden können (=fakultatives Referendum), sondern auch über einen konkreten Gegenvorschlag zu einem Bundesgesetz befinden können.

Voraussetzungen

Den Gegenvorschlag haben einerseits 50’000 Stimmberechtigte verlangen. Andererseits müssten 10 Nationalräte und 3 Ständeräte diesem Gegenvorschlag im Rahmen der parlamentarischen Beratungen bereits zugestimmt haben. Wenn sich mehrere Gegenvorschläge ausschliessen, wären Eventualabstimmungen durchzuführen.

Vorteile

Mit einem konkreten Gegenvorschlag könnten Nullösungen verhindert werden, indem die umstrittenen Punkte einer Vorlage abgeändert werden.

Nachteile

Mit der Möglichkeit des konstruktiven Gegenvorschlages ist die bisher gefragte Konsensfindung im Parlament völlig in Frage gestellt. Es könnte zu einem eigentlichen „Rosinenpicken“ kommen, indem verschiedene Interessenkreise die von ihnen missbilligten Punkte einer Vorlage mit einem Gegenvorschlag auszuräumen versuchen. Zuerst wird im Parlament zugestimmt, um anschliessend die Vorlage wieder zu zerzausen. Ein als Einheit gefasstes Gesetzespacket könnte so bis zur Undurchführbarkeit aufgebrochen und zerpflückt werden, ohne dass die Referendumsführer für die Folgen gerade stehen müssen. Die Einheit eines so abgeänderten Gesetzes kann leicht verloren gehen und es könnte zu gravierenden Vollzugsproblemen, ja sogar zur Undurchführbarkeit kommen. Die einmal im Parlament geschlossenen Kompromisse würden auf diesem Wege möglicherweise sofort wieder in Frage gestellt, was dazu führt, dass es künftig kaum noch Kompromisse mehr geben wird und dass keine Interessengruppe nachgeben will, weil die Gegenseite sich aller Voraussicht nicht an die Konzessionen halten wird. Die Konsensdemokratie wäre unmittelbar gefährdet, weil nur noch die Eigeninteressen der Interessenvertreter im Parlament im Vordergrund stehen würden. Die Gegenvorschläge würden nie auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung und mit dem Völkerrecht geprüft, was zu grossen Rechtsproblemen führen könnte. Es gäbe im Parlament keinen Zwang mehr, konstruktive und von allen Seiten getragene Lösungen zu finden. Ganzheitliche Lösungen wären kaum mehr möglich. Schliesslich könnten die Abstimmungen zufolge ausschliessender Gegenvorschläge unübersichtlich werden und mehrere Abstimmungsdaten für das gleiche Thema erforderlich machen.

Zusammenfassung

Die Nachteile für das konstruktive Referendum überwiegen eindeutig. Die Konsensfindung im Parlament war und ist für die Schweizerische Demokratie sehr wichtig. Damit konnte bisher der politische Friede sichergestellt werden. Konstanz, Ruhe und Verlässlichkeit in der politischen Entscheidfindung und im ganzen politischen System der Schweiz waren und sind sehr wichtig für das politische und wirtschaftliche Ansehen der Schweiz. Unsere Konsensdemokratie darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Ablehnung des konstruktiven Referendums.

Ja zur Energielenkungsabgabe – Ja zum haushälterischen Umgang mit der Energie

Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solarinitiative, die Förderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative für die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative für das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führte über diese wichtigen Sachfragen am 11. August 2000 im Hotel Rössli in Goldau eine öffentliche Orientierung mit namhaften Referenten durch. Nationalrat Toni Eberhard hat aus erster Hand die drei Energievorlagen vorgestellt.

Damit sollte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für diese wichtigen und zukunftsweisenden Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat dem neuen Steuergesetz und der Energielenkungsabgabe zugestimmt, die übrigen Vorlagen aber deutlich verworfen.

Dementsprechend folgen bis zum Abstimmungswochenende vom 24.9.2000 verschiedene Artikel, welche jeweils die Abstimmungsvorlagen beleuchten. Vorliegend werden die drei Energievorlagen vorgestellt und erläutert.

Solar-Initiative

Förderabgabe

Energielenkungsabgabe

Inhalt
Die Solarinitiative will während 25 Jahren eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien wie Erdöl, Gas oder Kernenergie erheben. Der Abgabesatz beträgt am Anfang 0.1 Rappen pro Kilowattstunde und wird innert fünf Jahren schrittweise auf 0.5 Rappen angehoben. Mindestens die Hälfte des Ertrages soll für die Sonnenenergienutzung, der Rest zur Förderung der rationellen Energienutzung verwendet werden.
Inhalt
Das Parlament lehnte die Solar-Initiative ab und erarbeitete als Gegenentwurf den Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien. Dieser reduziert die Abgabe auf 0.3 Rappen pro Kilowattstunde und die Erhebungsdauer auf 10 bis maximal 15 Jahre. Diese Abgaben werden ebenfalls auf nicht erneuerbaren Energien erhoben. Gleichzeitig erweitertet aber die Förderabgabe den Verwendungszweck des Ertrages. Er soll mindestens zu je einem Viertel für die erneuerbaren Energien, die rationelle Energienutzung sowie die Erhaltung und Eneuerung der Wasserkraft zur Verfügung stehen. Das letzte Viertel wird dort eingesetzt, wo für die Umwelt die beste Wirkung erzielt werden kann.
Inhalt
Die Energielenkungsabgabe schafft einen Anreiz, mit Energie haushälterischer umzugehen und damit die Umwelt zu entlasten. Sie soll frühestens 2004 eingeführt und zu einem Bestandteil der neuen Finanzordnung werden. Wie die Förderabgabe wird sie ausschliesslich auf nicht erneuerbare Energien erhoben. Das Parlament hat den Abgabesatz auf maximal 2 Rappen pro Kilowattstunde begrenzt.
Der Ertrag der Energielenkungsabgabe wird dazu verwendet, die obligatorischen Lohnnebenkosten zu senken, z.B. die AHV Beiträge. Die Lohnabzüge der Erwerbstätigen können damit um bis zu 0.65 Prozentpunkte reduziert werden. Im gleichen Umfang wird auch die Arbeitgeberseite entlastet.
Eckdaten
Abgabesatz
0.1 ansteigend auf 0.5 Rp./kWh
Ertrag
ca. 750 Mio. Fr./Jahr
Verwendung
Mindestens die Hälfte für
die Förderung der Sonnenenergie, Rest für rationelle Energienutzung
Dauer
25 Jahre
Beginn
Spätestens 3 Jahre nach Annahme der Initiative
Eckdaten
Abgabesatz
0.3 Rp./kWh
Ertrag
ca. 450 Mio. Fr./Jahr
Verwendung
Mindestens je ein Viertel für erneuerbare Energien, rationelle Energienutzung, Erhaltung und Erneuerung der Wasserkraft
Rest zur Optimierung
Dauer
10-15 Jahre
Beginn
Voraussichtlich 2001
Eckdaten
Abgabesatz
Maximal 2.0 Rp./kWh
Ertrag
Maximal 3 Mrd. Fr./Jahr
Verwendung
Rückerstattung an Unternehmen und Erwerbstätige (Senkung der Sozialversicherungsbeiträge)
Dauer
unbegrenzt
Beginn
Frühestens ab 2004; gestaffelte Einführung
Kommentar und Abstimmungsempfehlung
Der Verwendungszweck des Ertrags aus der Solar-Initiative fördert doch sehr einseitig die Sonnenenergie. Auf Grund der klimatischen Verhältnisse in der Schweiz wird die Gewinnung von Sonnenenergie immer nur beschränkt möglich sein. Die isolierte Subvention dieser zu wenig konkurrenzfähigen Alternativenergie ist nicht verhältnismässig.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt diese Volksinitiative ab!

Kommentar und Abstimmungsempfehlung
Der Verwendungszweck der Förderabgabe ist bedeutend breiter angelegt als bei der Solar-Initiative.

Grundsätzlich werden hier alle erneuerbaren Energien gefördert.

Insbesondere wird die Erhaltung und dieErneuerung der Wasserkraft explizitunterstützt. Diese Abgabe ist aber auch gezielt als flankierende Massnahme für die notwendige Öffnung des Strommarktes ausgestaltet worden. Die Strommarktöffnung kann zu einer Zunahme der Stromimporte aus dem Ausland führen und damit unsere saubere einheimische Wasserkraft gefährden. Mit der Förderabgabe kann dieser Nachteil der Strommarktöffnung ausgeglichen werden.Trotz allem ist aber kaum anzunehmen, dass durch die Liberalisierung des Strommarktes die Privathaushalte von günstigeren Preisen für die Elektrizität profitieren können. Weiter ist diese Subvention im wahrsten Sinne des Wortes ein gut eidgenössischer Kompromiss, welcher einen relativ bescheidenen Ertrag abwirft.

Es ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand für die Zuteilung der Mittel zur rechnen. Diesem Gegenvorschlag fehlt ein entsprechendes Anreizsystem.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt auch diesen Gegenvorschlag ab!

Kommentar und Abstimmungsempfehlung
Wie es die Bezeichnung dieses Verfassungsartikels besagt, handelt es sich hier um eine Lenkungsabgabe. Diese Abgabe ist gut für das Portemonnaie und für die Umwelt. Wer mit Energie haushälterisch umgeht wird finanziell sogar belohnt. Die Einsparungen bei den Lohnabzügen und den Energiekosten werden höher sein als die Mehrausgaben für die Abgabe. Gewinnen werden die Umwelt und die erneuerbaren Energien, die gegenüber Erdöl oder Strom aus Kernenergie einen dauerhaften Preisvorteil erhalten. Der Verfassungsartikel stellt sicher, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Fossile Energie belastet die Luft weltweit und heizt das Klima auf. Die Schweiz hat sich verpflichtet, den Ausstoss des Klima schädigenden CO2 zu senken. Die Energielekungsabgabe, welche energiebewusstes Verhalten belohnt, ist ein wirkungsvolles Instrument, damit das Ziel erreicht werden kann. Der Ausstoss von Luftschadstoffen wird reduziert. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau ist sich bewusst, dass nur mit einer gezielten und ausgewogenen Lenkung zum haushälterischen Umgang mit Energie angespornt werden kann. Die Chancen von sauberen Energien aus Wasser, Sonne oder Holz werden verbessert. Es ist also ein erster wichtige Schritt in die richtige Richtung!

Darum stimmt die CVP Arth-Oberarth-Goldau dem Verfassungsartikel zu!

Nein zur Solarinitiative! Nein zur Förderabgabe! Ja zur Lenkungsabgabe!

Keine Anhäufung der Abgaben!

Werden sowohl die Solar-Initiative als auch die Förderabgabe angenommen, wird mit der zusätzlichen Stichfrage entschieden, welcher der beiden Vorschläge den Vorzug erhält. Wenn auch die Energielenkungsabgabe in Kraft tritt, wird die andere Abgabe nicht mehr erhoben. In diesem Fall werden die Fördermittel aus dem Ertrag der Energielenkungsabgabe abgezweigt.

Ja zum neuen Schwyzer Steuergesetz

Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solarinitiative, die Förderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative für die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative für das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führte über diese wichtigen Sachfragen am 11. August 2000 im Hotel Rössli in Goldau eine öffentliche Orientierung mit namhaften Referenten durch.

Damit sollte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für diese wichtigen und zukunftsweisenden Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat dem neuen Steuergesetz und der Energielenkungsabgabe zugestimmt, die übrigen Vorlagen aber deutlich verworfen.

Dementsprechend folgen bis zum Abstimmungswochenende vom 24.9.2000 verschiedene Artikel, welche jeweils die Abstimmungsvorlagen beleuchten. Vorliegend wird das neue Schwyzer Steuergesetz genauer betrachtet. Regierungsrat und Finanzdirektor Franz Marty hat am 11. August 2000 aus erster Hand die wichtigsten Neuerungen der definitiven Fassung des Steuergesetzes vorgestellt und erläutert.

Ausgangslage

Am 24. September 2000 wird über das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz abgestimmt. Es handelt sich dabei um eine Totalrevision mit folgenden Zielen:

  1. Erhalt des günstigen Steuerstandortes, um dafür zu sorgen, dass weiter investiert wird und dass Arbeitsplätze geschaffen werden.
  2. Steuerentlastungen für Familien, für tiefe und mittlere Einkommen sowie für Unternehmen.
  3. Notwendige Anpassungen an die Vorschriften des Bundes.

Das neue Steuergesetz wurde während 4 Jahren sorgfältig vorbereitet. Dabei haben Fachleute, die Gemeinden, die Wirtschaft und die politischen Kräfte an der Vorlage mitgewirkt. Der Kantonsrat hat sich in zwei Sessionen mit den Neuerungen gründlich befasst und eigene Akzente gesetzt.

Formelle Steuerharmonisierung

Die Vorschriften des Bundes verlangen, dass Bund, Kantone und Gemeinden die direkten Steuern untereinander harmonisieren. Spätestens ab 1.1.2001 müssen überall die gleichen Grundsätze über die Steuerpflicht, den Gegenstand der Steuern, das Steuerverfahren und die Steuerstrafen gelten. Wenn ein Kanton diese Anpassung nicht vornimmt, gelten automatisch diese bundesrechtlichen Bestimmungen. Mit dem neuen Steuergesetz werden die Vorgaben des Bundes umgesetzt. Es handelt sich aber lediglich um eine formelle Steuerharmonisierung. Die Kantone und damit auch der Kanton Schwyz ist nach wie vor berechtigt, die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge selber festzulegen, weshalb die materielle Finanz- und Steuerautonomie des Kantons nach wie vor nicht eingeschränkt ist. Gleichzeitig mit der formellen Steuerharmonisierung werden im Kanton Schwyz auch gezielte Steuerentlastungen eingeführt.

Wechsel zur Gegenwartsbemessung

Bisher wurden die Steuern der natürlichen Personen auf der Basis der zwei vorangegangenen Jahre berechnet. Mit dem neuen Steuergesetz wird von dieser Vergangenheitsbemessung auf die Gegenwartsbemessung umgestellt, die jährlich vorgenommen wird. Damit wird sichergestellt, dass in jedem Jahr das tatsächlich und aktuell erzielte Einkommen besteuert wird. Schwankungen im Einkommen werden schneller berücksichtigt und die Zwischenveranlagungen entfallen. Jedes Steuerjahr wird für sich veranlagt. Nach durchgeführter Veranlagung wird mit den vorläufig bezahlten Steuern verrechnet. Der Steuerpflichtige kann wählen, ob er jährlich oder alle zwei Jahre eine Steuererklärung ausfüllen und einreichen will. Im Sinne einer Übergangsbestimmung werden ausserordentliche Aufwendungen oder Einkünfte der Jahre 1999 und 2000 speziell erfasst und lösen eine separate Steuerrückzahlung oder Jahressteuer aus.

Günstigere Steuertarife

Die Kopfsteuer wird aufgehoben. Es gibt nur noch einen Steuertarif. Das Einkommen der Ehepaare wird zusammengerechnet und durch den Divisor 1.9 geteilt. Damit fahren Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden nicht mehr schlechter. Der neue Steuertarif entlastet die Ehepaare sowie die tiefen und mittleren Einkommen. Der Vermögenssteuersatz wird für die natürlichen Personen von bisher 1.00 Promille auf 0.80 Promille reduziert. Auch bei Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen gilt künftig ein günstigerer Steuersatz.

Höhere Steuerabzüge

Der persönliche Abzug für Alleinstehende wird von Fr. 2’400.—auf Fr. 3’000.—erhöht, jener für Ehegatten von 5’400.— auf Fr. 6’000.–. Der kombinierte Versicherungs- und Sparabzug beträgt künftig für Alleinstehende maximal Fr. 3’000.—und für Ehegatten Fr. 6’000.–. Der Kinderabzug wird für jedes minderjährige Kind von Fr. 3’400.— auf Fr. 5’000.— erhöht. Anstelle des bisherigen Ausbildungskostenabzuges wird für jedes volljährige Kind in Ausbildung ein Abzug von Fr. 7’000.— eingeführt. Damit erhalten die Familien wirksame Steuererleichterungen. Da die formelle Steuerharmonisierung verlangt, dass die AHV-Renten zu 100 % (nicht nur zu 80 % wie bisher) besteuert werden, wird der bisherige Altersabzug von Fr. 1’200.— auf Fr. 3’000.— erhöht. Zudem ist ein Zuschlag von 50 % auf dem Versicherungs- und Sparabzug möglich, wenn die Beiträge an die berufliche Vorsorge oder die gebundene Vorsorge nach dem Rücktritt aus dem Berufsleben wegfallen. Geben Selbständigerwerbende nach dem 55. Altersjahr ihr Geschäft auf, so werden die Liquidationsgewinne zum günstigeren Rentensatz berechnet. Künftig dürfen die Krankheitskosten ohne Beschränkung nach oben (bisher maximal Fr. 4’000.–) abgezogen werden, soweit diese 3 Prozent der steuerbaren Einkünfte übersteigen. Die Vermögensabzüge werden für Alleinstehende von Fr. 50’000.—auf Fr. 75’000.–, für Ehepaare von Fr. 100’000.— auf Fr. 150’000.— und für jedes Kind von Fr. 10’000.— auf Fr. 15’000.— erhöht.

Eigenmietwert

Nach den Vorschriften für die formelle Steuerharmonisierung ist der Eigenmietwert des selbstgenutzten Wohnraumes zwingend zu besteuern. Der bisherige Mietwertabzug von 30 % ist kraft Bundesrecht nicht mehr zulässig. Deshalb wird im neuen Steuergesetz im Sinne der Eigentumsförderung vom zulässigen Spielraum Gebrauch gemacht und festgelegt, dass künftig die Eigenmietwerte nach den ortsüblichen Verhältnissen nur 65 % des Marktwertes betragen sollen.

Entlastungen für die Unternehmungen

Der Kapitalsteuersatz für die juristischen Personen wird um 20 % reduziert. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen wird bei der Kapitalsteuer ein Steuerfreibetrag von Fr. 100’000.— eingeführt. Für Holding- und Domizilgesellschaften sieht das neue Steuergesetz ebenfalls einen tieferen Kapitalsteuersatz vor als bisher, womit der Kanton Schwyz gegenüber den umliegenden Kantonen wettbewerbsfähig bleibt. Bei der Unternehmensgewinnsteuer wird von einer progressiven Besteuerung auf eine proportionale Gewinnbesteuerung gewechselt. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen wird bei der Gewinnsteuer ein Steuerfreibetrag von Fr. 10’000.— eingeführt. Der Kanton Schwyz kennt hinter den Kantonen Zug und Nidwalden die drittgünstigste Steuerbelastung der juristischen Personen in der Schweiz. Dieser wirtschaftliche Standortvorteil wird mit dem neuen Steuergesetz gefördert.

Steuerausfälle

Die namhaften Steuerentlastungen mit dem neuen Steuergesetz verursachen Steuerausfälle. Die Haushalte des Kantons, der Bezirke und der Gemeinde werden diese aber verkraften können. Die Staatsrechnung des Kantons Schwyz wird vorübergehend auf die bekannten Ertragsüberschüsse verzichten müssen. Allfällige Defizite können durch das Eigenkapital aufgefangen werden, das in den letzten Jahren angespart worden ist. Die Gemeinden werden je nach Steuersubstrat von den Steuerausfällen unterschiedlich betroffen. Die Gemeinden mit bescheidener Steuerkraft befinden sich alle im Finanzausgleich, weshalb in diesen Fällen der Kanton seine Leistungen über den Finanzausgleich um die entsprechenden Steuerausfälle aufzustocken hat. Durch den Finanzausgleich sind deshalb die Steuerausfälle für alle Gemeinwesen tragbar. Da sich die Wirtschaft im Aufschwung befindet, dürften die erwarteten Steuerausfälle sogar geringer sein als erwartet.

Zusammenfassung

Das neue Steuergesetz kommt gerade zur rechten Zeit. Es ist ausgewogen und entlastet alle Steuerpflichtigen. Mit gezielten Steuerentlastungen wird der soziale Ausgleich bei den tieferen und mittleren Einkommen und vor allem bei den Familien verbessert. Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft werden optimiert. Mit diesem neuen Steuergesetz hat der Kanton Schwyz die Chance, auch in Zukunft steuerlich attraktiv zu bleiben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des neuen Steuergesetzes.

Peter Schmid als Gemeindeschreiber der Gemeinde Arth

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat mit den drei Gemeindeschreiberkandidaten eine Anhörung durchgeführt. Anschliessend wurde beschlossen, Peter Schmid, Quellenweg 26, Goldau, in der Kandidatur für das verantwortungsvolle Amt des Gemeindeschreibers der Gemeinde Arth zu unterstützen. Peter Schmid verfügt über einen hervorragenden Leistungsausweis. Wenn er gewählt wird, tritt er als Gemeinderat zurück.

Gemeindeschreiberkandidat Peter Schmid
geb. 18.3.1962
eidg. dipl. Zivilschutzinstruktor
Quellenweg 26, Goldau
verheiratet
2 Kinder (9 und 11 Jahre)

Die CVP Arth-Oberath-Goldau hat am 11. August 2000 mit den drei Gemeindeschreiberkandidaten eine Anhörung durchgeführt. Jeder Kandidat konnte sich vorstellen und hatte Fragen aus der Versammlung zu beantworten. Anschliessend hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau mit einem eindeutigen Ergebnis Peter Schmid als herausragenden Kandidaten für das verantwortungsvolle Amt des Gemeindeschreibers der Gemeinde Arth nominiert.
Peter Schmid ist im Jahre 1998 in den Gemeinderat Arth gewählt worden und betreut seither das Ressort Soziales. Er hat diese Aufgabe hervorragend gemeistert. Er möchte nun auch hauptberuflich der Gemeinde zur Verfügung stehen. Peter Schmid verfügt über einen hohen Leistungsausweis. Seine grosse Sachkompetenz und sein ausgesprochener Einsatzwille für die Mitbürgerinnen und Mitbürger garantieren eine hohe Qualität der Arbeit in der Gemeindeverwaltung Arth. Wenn Peter Schmid zum Gemeindeschreiber gewählt wird, tritt er selbstverständlich als Gemeinderat zurück. Weitere Informationen über die Person von Peter Schmid folgen.

Nominations- und Orientierungsversammlung

Freitag, den 11. August 2000, 19:30 Uhr, Hotel Rössli, Goldau

  1. Nomination eines Gemeindeschreiberkandidaten für die Wahl vom 24. September 2000 mit Anhörung der drei Kandidaten (Nomination nur für Parteimitglieder)

    anschliessend öffentliche Veranstaltung (ab 20:30 Uhr):
  2. Neues Steuergesetz des Kantons Schwyz vom 9.2.2000
    Referent: Regierungsrat Franz Marty, Goldau
  3. Energievorlagen vom 24. September 2000: Energie-Lenkungsabgabe (Grundnorm), Solarinitiative, Förderabgabe
    Referent: Nationalrat Toni Eberhard, Merlischachen
  4. Initiative für eine Regelung der Zuwanderung
    Referent: Landammann Werner Inderbitzin, Arth
  5. Initiative betreffend dem konstruktiven Referendum
    Referent: Bruno Beeler, Goldau

Neues Steuergesetz – was ist neu?

Regierungsrat Franz Marty, Vorsteher des Finanzdepartements, hat am 2. Dezember 1999 im Rahmen einer CVP-Veranstaltung in Goldau die wichtigsten Inhalte und Veränderungen vorgestellt, welche im Rahmen einer Totalrevision des Schwyzer Steuergesetzes für die meisten Steuerpflichtigen spürbare Entlastungen und Vereinfachungen mit sich bringen sollten. Zwischenzeitlich wurde das Gesetz ausgearbeitet und bereinigt. Am 24. September 2000 hat der Schwyzer Souverän über dieses neue Steuergesetz abzustimmen. Am Freitag, den 11. August 2000, ab 20:30 Uhr, wird Regierungsrat Franz Marty im Hotel Rössli in Goldau die wichtigsten Neuerungen der definitiven Fassung des Steuergesetzes vorstellen und erläutern.

Im Rahmen der GV 1999 der CVP Arth-Oberarth-Goldau hat Regierungsrat Franz Marty am 2. Dezember 1999 fundiert über die geplante Totalrevision des Steuergesetzes berichtet (Aktuell 7.12.99 – Ausgezeichnete Steuerpolitik der CVP im Kanton Schwyz). Der Schwyzer Regierungsrat hatte im Februar 1999 die erste Lesung des neuen Steuergesetzes beraten. Bis Ende April 1999 waren im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens 43 Stellungsnahmen eingereicht worden. Ab dem 12. Januar 2000 wurde im Schwyzer Kantonsrat das neue Steuergesetz beraten und schliesslich verabschiedet. Nach der Absicht des Regierungsrates sollten die Steuerpflichtigen nachhaltig von der günstigen Finanzlage und vom Steuerwachstum in den letzten vier Jahren profitieren. Vor allem wirtschaftlich Schwächere und Familien mit Kindern sollten zu den ”Gewinnern” der Totalrevision gehören. Aber auch die steuerliche Belastung für Unternehmen sollte nochmals gesenkt werden. Der Kanton Schwyz sollte nach der Einführung des neuen Steuergesetzes ein sehr attraktiver Standort bleiben. Am kommenden Freitag, den 11. August 2000, wird Regierungsrat Franz Marty das abstimmungsreife neue Steuergesetz vorstellen und erläutern. Es wird sich zeigen, welche Aenderungen sich im Verlauf der Debatte im Schwyzer Kantonsrat ergeben haben. Wir dürfen gespannt sein, was die Kantonsräte als Volksvertreter ins neue Steuergesetz eingebracht haben. Nach der Orientierung über das neue Steuergesetz kommen die Bundesvorlagen vom 24. September 2000 zur Sprache. Zuerst erläutert Nationalrat Toni Eberhard die drei Energievorlagen. Landammann Werner Inderbitzin referiert über die Initiative für eine Regelung der Zuwanderung und Bruno Beeler über die Initiative betreffend dem konstruktiven Referendum. Diese Orientierungsveranstaltung findet ab 2030 Uhr im Hotel Rössli in Goldau statt und ist öffentlich. Jedermann ist dazu herzlich eingeladen. Sehen Sie dazu auch das Inserat in der heutigen Rigipost und die Einladung unter www.arth-online.ch/cvp.

CVP-Vertreter der Gemeindebehörden

Nach den Konstituierung des Gemeinderates Arth wurden nun auch die Kommissionen neu bestellt. Im Gemeinderat wird Walter Risi die Gemeindewerke und das Vizepräsidium übernehmen. Peter Probst führt weiterhin das Ressort Bildung, während Peter Schmid nach wie vor das Ressort Soziales betreut. Die frisch gewählte Margrith Betschart-Schuler ist für den Bereich Kultur, Erholung und Sport zuständig, während der ebenfalls frisch gewählte Jürg Kraft ab sofort für das Ressort Umweltschutz und Hygiene zuständig ist. Von den Kommissionssitzen hatte die CVP Arth-Oberarth-Goldau insgesamt 12 Rücktritte zu ersetzen. Glücklicherweise ist es wiederum gelungen, dafür hervorragende Persönlichkeiten zu gewinnen. Den zurückgetretenen Amtsinhabern spricht die CVP den herzlichen Dank für das grosse Engagement aus.

Vorsteher Gemeindewerke
Vizepräsident

Dr. med. vet. Walter Risi
Vorsteher Ressort
Bildung

Peter Probst
Vorsteher
Soziales

Peter Schmid
Vorsteher Ressort
Kultur, Erholung und Sport

Margrith Betschart-Schuler
Vorsteher Ressort
Umweltschutz und Hygiene

Jürg Kraft

Dem zurückgetretenen Gemeindepräsident Dr. iur. Adrian Kennel und der zurückgetretenen Gemeinderätin Frieda Kamer danken wir herzlich für ihre grossartige und nicht immer leichte Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth.

In der Rechnungsprüfungskommission amtieren während den nächsten 2 Jahren Rechtsanwalt lic. iur. Arthur Schilter, Goldau, und Stefan Eichhorn, Betriebsökonom HWV/Revisor, Arth. Der zurückgetretenen Hany Küttel-Fischlin danken wir herzlich für den langjährigen und hervorragenden Einsatz.

Für die CVP Arth-Oberarth-Goldau amtieren ab 2000 folgende Kommissionsmitglieder:

Stimmenzähler Arth: Rauchenstein-Stählin Liselotte – Arth, Loser-Gubser Elsbeth – Arth, Steiner-Kenel Marie –Arth, Suter Georg – Arth, Waldvogel-Gnos Marietta – Arth; Suppleanten Stimmenzähler Arth: Eichhorn-Wyler Margrith – Arth, Inderbitzin-Hardegger Irene – Arth; Stimmenzähler Goldau: Bächler Anton – Goldau, Beeler-Fischlin Trudy – Goldau, Kamer Martin jun. – Goldau, Zberg-Schuler Ruth –Oberarth, Probst Patrick – Goldau, Fassbind Patrick (neu) – Goldau; Suppleanten Stimmenzähler Goldau: Grepper Marcel – Goldau, Megnet-Fach Marika – Arth, Zurfluh Irène – Goldau; Stimmenzähler Oberarth: Schuler Werner – Arth, Megnet-Jäger Pia (neu) – Oberarth, Suter-Wolfensberger Margrit – Goldau; Suppleanten Stimmenzähler Oberarth: Hediger-Inglin Silvia – Oberarth, Schmidig-Reichmuth Therese – Goldau; Kinderschutzkommission: Stalder Paul (neu) – Goldau, Blesi-Zimmermann Christina – Oberarth; Baukommission: Beeler Markus – Goldau, Reichlin Albert – Goldau, Wullschleger Brigitte – Goldau; Schulrat: Forni Sandro (neu) – Goldau, Schaller Peter – Goldau, Fassbind Irmela – Oberarth; Finanzkommission: Beeler Ruedi – Goldau; Steuerkommission: Hardegger Werner – Goldau, Grepper Marcel – Goldau, Zberg Beat (neu) – Oberarth; Gemeindewerke/Geschäftsleitung: Reichmuth Peter – Goldau; Gewässerschutzkommission: Küttel-Fischlin Hany – Goldau, Reding Heinz – Arth; Kulturkommission: Ketterer Erich (neu) – Goldau; Seebadgesellschaft Arth: Frieda Kamer – Arth, Bürgi-Kamer Vreni (neu) – Goldau; Fürsorgebehörde: Blesi-Zimmermann Christina – Oberarth, Kaufmann-Inderbitzin Pia – Goldau, Schmidig-Reichmuth Theresia – Goldau; Aufsichtskommission AHV/IV/EO: Weber-Reichlin Monika (neu) – Arth; Kommission Umweltschutz und Hygiene: Hardegger Werner – Goldau, Loser-Gubser Elsbeth (neu) – Arth; Friedhofkommission: Bellmont-Inderbitzin Franz – Goldau; Ortsplanungskommission: Kenel Martin – Arth, Herzog Fritz (neu) – Goldau; Verkehrsplanungskommission: Theo Weber – Arth, Heinzer Markus (neu) – Goldau; Zivilschutzkommission: Hospenthal Urs (neu) – Arth; Schadenwehrkommission: Huber Rolf – Goldau.

Folgende Kommissionsmitglieder sind nach jahrlangem Einsatz zurück getreten:

Stimmenzähler Goldau: Schraven Gerd – Goldau; Stimmenzähler Oberarth: Staub-Becker Agnes – Oberarth; Kinderschutzkommission: Betschart-Schuler Margrit – Goldau; Schulrat: Dummermuth Adrian – Goldau; Steuerkommission: Ulrich-Wagner Irma – Goldau; Kulturkommission: Bieri Martin – Goldau; Seebadgesellschaft Arth: Suter Gotthard – Arth; Aufsichtskommission AHV/IV/EO: Fach-Kenel Trudi – Arth; Kommission für Umweltschutz und Hygiene: Jürg Kraft – Arth; Ortsplanungskommission: Wiget Werner – Goldau; Verkehrsplanungskommission: Weber Alfred – Oberarth; Zivilschutzkommission: Kenel-Inderbitzin Werner – Arth.

Den bisherigen und neu gewählten Kommissionsmitgliedern wünschen wird viel Freunde und Befriedigung in der Kommissionsarbeit. Zugleich danken wir herzlich für die Bereitschaft, zugunsten der Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Beitrag für die Gemeinschaft, d.h. für die Gemeinde Arth zu leisten. Sie helfen damit wesentlich, dass unser politisches System und vor allem das System der bürgernahen Mitverantwortung aufrecherhalten werden kann.

Den zurückgetretenen Kommissionsmitgliedern spricht die CVP Arth-Oberarth-Goldau den aufrichtigen Dank aus für die unermüdliche Arbeit, welche pflichtbewusst und verantwortungsvoll Jahr für Jahr geleistet worden ist. Die CVP Arth-Oberath-Goldau ist stolz, dass sie während vielen Jahren auf diesen Einsatz zählen durfte.

CVP gratuliert zum Landammann

Am 29. Juni 2000 wurde Regierungsrat Werner Inderbitzin vom Kantonsrat Schwyz zum Landammann des Standes Schwyz für die Amtsdauer 2000-2002 gewählt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert dazu herzlich und dankt für die unermüdliche politische Arbeit von Werner Inderbitzin.

Werner Inderbitzin ist ein Arther mit Leib und Seele. Er ist in Arth auf der Liegenschaft Betti nahe am Schmittenplätzli aufgewachsen, und zwar in einer grossen Bauernfamilie zusammen mit 11 Geschwistern. Er war für die Bevölkerung der Gemeinde Arth während 20 Jahren im Kantonsrat. 10 Jahre lang war er Ortsparteipräsident der CVP. Schliesslich hat er von 1988-1992 hat die kantonale CVP präsidiert. Im Jahre 1992 ist Werner Inderbitzin in den Regierungsrat gewählt worden. Seither führt er erfolgreich das Volkswirtschaftsdepartement.

Werner Inderbitzin hat sich seit über 30 Jahren im politischen und sozialen Umfeld für Land und Leute in der Gemeinde Arth und im Kanton Schwyz eingesetzt. Er stammt aus einfachen Verhältnissen und hat deshalb die Sorgen und Nöte der einfachen Leute nie vergessen. Er denkt und handelt heute noch entsprechend. Mit der Wahl zum Landammann ist seine unermüdliche politische Arbeit gekrönt worden. Als Landammann hat er u.a. in den nächsten 2 Jahren die Verhandlungen im Regierungsrat zu leiten und den Kanton Schwyz nach aussen zu vertreten.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau gratuliert Werner Inderbitzin herzlich zur Wahl zum Landammann und wünscht ihm für diese zusätzliche Aufgabe viel Glück und gutes Gelingen. Sie spricht ihm aber auch den grossen Dank aus für seine jahrzehntelange Arbeit für die Bevölkerung der Gemeinde Arth und des Kantons Schwyz.

An der Feier in Arth: Gattin Vreni und Landammann Werner Inderbitzin wurden im Rolls Royce Phantom II chauffiert.

Ja zu den bilateralen Verträgen

Am Wochenende vom 21. Mai 2000 kommen auf Bundesebene die bilateralen Verträge, d.h. die 7 sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Abstimmung. Diese Verträge haben wie fast alle Verträge von grösserem Ausmass positive wie auch negative Seiten. Vorliegend wurden die Vertragswerke in zähen Verhandlungen während 5 Jahren errungen. Die positiven Seiten überwiegen offensichtlich, weshalb diesen bilateralen Verträgen bzw. dem entsprechenden Genehmigungsbeschluss zuzustimmen ist.

Ausgangslage

Im Jahre 1992 hat das Schweizer Volk den Beitritt zum EWR-Vertrag knapp verworfen. Damals machten die Gegner geltend, der Beitritt zum EWR sei abzulehnen und anstelle dieses EWR-Vertrages seinen bilaterale Verträge, d.h. Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) auszuhandeln. Diesen Weg hat der Bundesrat bzw. dessen Unterhändler in der Folge beschritten. In 5 Jahren ist es dem Bundesrat und seinen Unterhändlern gelungen, in zähen Verhandlungen mit der EU die 7 sektoriellen Abkommen zu vereinbaren.

Personenfreizügigkeit

Dieses Abkommen ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz und der EU den gegenseitigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Allerdings muss der Einwanderungswillige eine Arbeitsstelle gefunden haben und seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Schweiz kann die Einwanderung während 12 Jahren beschränken. Auch nachher kann die Schweiz Einwanderungsbeschränkungen erlassen, falls die zu starke Einwanderung zu wirtschaftlichen oder sozialen Problemen führen würde. Schliesslich kann im 7. Jahr nach Inkrafttreten entschieden werden, ob das Abkommen betreffend der Freizügigkeit weitergeführt oder beendet werden soll. Damit liegt eine eigentliche Kündigungsmöglichkeit nach 7 Jahren vor. Der Bundesrat und das Parlament haben nun allerdings bereits flankierende Massnahmen beschlossen, welche die Chancen der einheimischen Arbeitnehmer wahren bzw. stärken (Mindestgarantien für Lohn und Arbeitsbedingungen). Die Schweizer haben innert 2 Jahren die volle Freizügigkeit in der EU, während die Schweiz diese für die Ausländer nur stufenweise einführt. Die Berufsdiplome werden gegenseitig anerkannt. Die Sozialversicherungen werden koordiniert, um Einbussen zu verhindern.

Landverkehr

Mit dem Landverkehrsabkommen wird die europäische und die schweizerische Verkehrspolitik aufeinander abgestimmt. Die ausländischen Lastwagen müssen von heute Fr. 40.— stufenweise mehr Gebühren bezahlen bis sie schliesslich ab dem Jahre 2008 Fr. 325.— für die Strecke Basel-Chiasso berappen müssen. Parallel werden die Gewichtslimiten stufenweise von heute 28 Tonnen bis ins Jahr 2005 auf 40 Tonnen erhöht. Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot bleibt. Als flankierende Massnahme wird der Bahntransport von Lastwagen gefördert, um die Strassen zu entlasten.

Luftverkehr

Die schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften erhalten die gleichen Rechte wie die anderen europäischen Konkurrenten. Neu kann jeder Flughaben der EU angeflogen und die Preise können frei gestaltet werden, was bisher nicht möglich war.

Handelshemmnisse

Dieses Abkommen anerkennt die Schweizerischen Industrienormen als gleichwertig mit jenen der EU. Damit wird die für die Schweiz sehr wichtige Exportindustrie von den bisher notwendigen Doppelprüfungen entlastet. Die Exportindustrie wird allein durch das Wegfallen dieser grossen und zeitraubenden Aufwendungen jährlich mehrere Millionen Franken einsparen, was deren Exportchancen im Ausland verbessert. Diese nun nicht mehr notwendigen Doppelprüfungen führten in der Vergangenheit oft dazu, dass Firmen gewisse Produktionen ins Ausland verlegt haben, wofür es jetzt keinen Grund mehr gibt.

Öffentlicher Beschaffungsmarkt

Die Schweizer Firmen erhalten einen besseren Zugang zu den Aufträgen der öffentlichen Hand in der EU. Bisher waren die Schweizer Firmen massiv benachteiligt. Durch den Wegfall dieser Hemmnisse wird der Wirtschaftstandort Schweiz attraktiver.

Forschung

Durch das entsprechende Abkommen sind unsere Forscherinnen und Forscher inskünftig bei den wichtigsten EU-Forschungsprogrammen ihren europäischen Partnern gleichgestellt. Sie erhalten zusammen mit den beteiligten Firmen vollen Zugang zu den Ergebnissen sämtlicher EU-Forschungsprogramme. Dadurch können rascher neue Produkte entwickelt und neue Märkte erschlossen werden.

Landwirtschaft

Zollschranken und Handelsbeschränkungen mit gewissen landwirtschaftlichen Produkten (Käse, Obst, Gemüse, etc.) werden zwischen der Schweiz und der EU abgebaut. Für bestimmte Produkte werden die Zollerleichterungen nur während Jahreszeiten gewährt, in denen keine entsprechenden Schweizer Produkte auf den Markt kommen. Das Abkommen eröffnet landwirtschaftlichen Produkten im EU-Raum neue Absatzchancen.

Fazit

Diese 7 sektoriellen Abkommen haben aus der Sicht der Schweiz auch ihre Schwachpunkte. Allerdings überwiegen die Vorteile insgesamt und es gilt, in den verschiedenen offenen Fragen und Problemen mit der EU endlich eine Lösung zu finden. Denn die EU ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner der Schweiz. Die bilateralen Abkommen sichern und fördern die wirtschaftlichen Grundlagen der Schweiz und stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Idee der Gegner, aus diesen Verträgen nur gerade die Rosinen herauspicken zu können, geht an jeglicher Realität vorbei. Die Annahme der bilateralen Verträge bedeutet keine Abgabe unserer Souveränität an die EU und bedeutet keinesfalls einen teilweisen Beitritt zur EU. Vielmehr müssen die Beziehungen der Schweiz mit der EU endlich vernünftig vertraglich geregelt werden. Andernfalls würde es vorderhand bei den Freihandelsverträgen von 1972 bleiben, welche allerdings den heutigen Interessen der Schweiz nur noch unzureichend gerecht werden. Aus all diesen Gründen ist den bilateralen Verträgen zuzustimmen.

Ja zum Jugentreff

Am Wochenende vom 21. Mai 2000 kommen auf Gemeindeebene u.a. der Verpflichtungskredit für die Renovation und den Umbau des alten Schulhauses in Arth sowie der jährliche Betriebskostenbeitrag für das Jugendtreff zur Abstimmung. Diesen beiden Vorlagen ist zuzustimmen. Auf Bezirksebene ist über einen weiteren Schulzimmerpavillon in Oberarth sowie über die Aufhebung eines Reglementes zu entscheiden. Auch diesen beiden Sachvorlagen ist zuzustimmen.

Ja zum Jugendtreff

«»Der Verein Jugendtreff Arth-Goldau benötigt einen jährlichen Betriebskostenbeitrag von Fr. 40’000.— für den Betrieb eines Jungendtreffs. Der neue Jugendtreff in Oberarth wurde am 2. April 2000 bereits eröffnet. Am 20. Mai 2000 wird ein Tag der offenen Tür stattfinden. Die Gemeinde Arth sollte gemäss Uebereinkunft mit 50 % an die Betriebskosten beitragen, was Fr. 40’000.— ausmacht. Die kath. Kirchgemeinden Arth und Goldau leisten an die Betriebskosten je 16 %, die evangelische Kirchgemeinde Arth-Goldau leistet 3 % und der Verein Jugendtreff selber 15 %. Der ehemalige Jugendtreff im Pfarreizentrum Eichmatt musste vor geraumer Zeit geschlossen werden, dies trotz des ausgewiesenen und sogar noch wachsenden Bedürfnisses. Deshalb wurde ein Trägerverein gegründet, welcher ein professionell betreutes Jugendtreff betreiben soll. Unsere Jugend braucht in der Gemeinde einen Ort, wo sie sich unter gleichaltrigen ohne Konsumationszwang treffen kann. Der professionell geführte Jugendtreff stellt u.a. ein Auffangnetz für persönliche Schwierigkeiten der Jugendlichen dar. Der Verein, bzw. die Jugendlichen haben 15 % der Betriebskosten selber aufzubringen. Damit wird auch Eigeninitiative und Mitverantwortung von den Jugendlichen verlangt. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des jährlichen Betriebskostenbeitrages für den Verein Jugendtreff Arth-Goldau.

Ja zum Schulhaus Arth

Das alte Schulhaus in Arth muss renoviert und erneuert werden. Es befindet sich baulich in einem schlechten Zustand, darf aber nicht abgerissen werden, weil es geschützt ist. Der Kindergarten wird neu im Erdgeschoss integriert. Es gibt einen Anbau mit Treppe/Lift/WC-Anlagen. Im 1. OG werden die bestehenden Klassenzimmer saniert. Im 2. OG wird die Wohnung entfernt und es entstehen zwei Klassenzimmer. Im 3. OG entstehen Gruppen-, Vorbereitungs- und Lehrerräumlichkeiten. Das Dachgeschoss dient als Lagerraum. Die Gemeinde Arth ist aufgrund der wachsenden Schülerzahlen auf den Weiterbestand des alten Schulhauses in Arth angewiesen. Die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen und baulichen Veränderungen entsprechen den ausgewiesenen Bedürfnissen. Auch den Kindern in Arth ist eine gute Ausbildungsinfrastruktur zu Verfügung zu stellen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Verpflichtungskredit für die Renovation und den Umbau des alten Schulhauses in Arth.

Ja zu den Einbürgerungen

Die Einbürgerungsgesuche wurden von verschiedenen Stellen eingehend geprüft und positiv beurteilt. Alle Einbürgerungsvoraussetzungen sind gegeben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme der Einbürgerungsgesuche.

Ja zum Schulzimmerpavillon in Oberarth

Bei den Bezirksschulen in Oberarth besteht nach wie vor Schulraumnot. Dies insbesondere deshalb, weil in der nahen Vergangenheit die Stimmbürger ein Schulhausprojekt in Oberarth abgelehnt haben. Der Schulraumnotstand soll mit einem zweiten Pavillon behoben werden, wobei neue 6 Klassenzimmer entstehen. Wir sind es den Schulkindern schuldig, angemessene Schulräume zur Verfügung zu stellen. Die CVP empfiehlt deshalb die Annahme des Verpflichtungskredites für den zweiten Schulzimmerpavillon in Oberarth.

Ja zur Aufhebung des Reglementes von 1971

Im Jahr 1971 hat der Bezirk Schwyz die Oberstufenschulen (Sek, Real, Werkschule) von den Gemeinden übernommen. Die erforderlichen Uebernahmeregelungen wurden damals in einem Reglement festgehalten. Zwischenzeitlich haben sich diese Bestimmungen erübrigt oder sind durch die kantonale Schulverordnung ersetzt worden. Das Reglement von 1971 ist deshalb ersatzlos aufzuheben. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt, der Aufhebung des Reglementes zuzustimmen.

Thomas Steiner als Rechnungsprüfer

Da bei den Gemeindewahlen 2000 im 2. Wahlgang die SVP sang- und klanglos nicht mehr für den von ihr verlangten Sitz der Rechnungsprüfungskommission kandidiert, ist es notwendig, handschriftlich einen fähigen Kandidaten auf den Wahlvorschlag für die Nachwahlen vom 21. Mai 2000 zu schreiben, damit alle 5 Sitze der RPK mit fähigen Leuten besetzt werden können. Im 1. Wahlgang sind lediglich drei Rechnungsprüfer gewählt worden und mit Pius Imholz figuriert ein vierter auf der offiziellen Liste der SP im 2. Wahlgang. Es fehlt somit der fünfte Kandidat auf einer offiziellen, in alle Haushaltungen zugestellten Liste. Die LVP, welche den entsprechenden Sitz bereits bisher belegte, hat nun mit Thomas Steiner, 1971, Goldau, einen ausgezeichneten Kandidaten gefunden, welchen es zu unterstützen gilt. Thomas Steiner ist Wirtschaftsprüfer/Revisor und damit bestens als Rechnungsprüfer geeignet. Schreiben Sie deshalb für die Wahlen vom 21. Mai 2000 auf Ihren Wahlvorschlag bei den Rechnungsprüfern “Thomas Steiner, 1971, Goldau”. Damit gewährleisten Sie, dass die RPK unserer Gemeinde wiederum gut und vollständig besetzt ist.