Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solarinitiative, die Förderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative für die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative für das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führte über diese wichtigen Sachfragen am 11. August 2000 im Hotel Rössli in Goldau eine öffentliche Orientierung mit namhaften Referenten durch. Damit sollte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für diese wichtigen und zukunftsweisenden Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat dem neuen Steuergesetz und der Energielenkungsabgabe zugestimmt, die übrigen Vorlagen aber deutlich verworfen. Dementsprechend folgen bis zum Abstimmungswochenende vom 24.9.2000 verschiedene Artikel, welche jeweils die Abstimmungsvorlagen beleuchten. Vorliegend wird die Initiative für eine Regelung der Zuwanderung und die Initiative für das konstruktive Referendum vorgestellt und erläutert.
Nein zur Regelung der Zuwanderung
Absicht
Die Initianten möchten mit der Initiative für eine Regelung der Zuwanderung so rasch wie möglich den Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung (derzeit 19.3 %) auf 18 % beschränken. Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, welche sich länger als Jahr in der Schweiz aufhalten, werden neu dabei auch mitgezählt. Hingegen sollen qualifizierte Wissenschaftler, Führungskräfte, Künstler, Studenten und Schüler als nicht anrechenbare Ausländer gelten. Ausländische Inhaftierte sollen finanziell nicht besser gestellt sein als in ihrem Herkunftsland.
Gutes Zusammenleben hängt nicht von Quoten ab
Fehlende Integration und Straftaten einer Minderheit von Ausländern lassen sich nicht mit der Einführung einer willkürlichen Quote beseitigen. Die verstärkte Missbrauchsbekämpfung und ein konsequenter Vollzug des geltenden Rechts sind dafür die einzig tauglichen Mittel.
Humanitär nicht zumutbar
Zur Erreichung der Quote von 18 % müsste derzeit die Zulassung von Flüchtlingen aus humanitären Gründen eingeschränkt oder gar verweigert werden, was ein Bruch unserer humanitären Tradition darstellen würde. Die vorübergehende Aufnahme von Kriegsflüchtlingen wäre nicht möglich, wenn die Limite von 18 % erreicht ist, was mit den derzeit 19.3 % der Fall ist.
Grundwerte in Frage gestellt
Die Forderung der Initianten, inhaftierte Ausländer finanziell nicht besser zu stellen als in ihrem Herkunftsland, ist rechtlich nicht und tatsächlich kaum durchführbar. Eine tiefere Entlöhnung verletzt das Gleichbehandlungsgebot aller Menschen in der Bundesverfassung. Für jedes Herkunftsland müssten die finanziellen Umstände abgeklärt werden, was einen enormen Aufwand bedeuten würde, zumal diese Umstände oft schnell ändern. Kommt hinzu, dass die finanzielle Schlechterstellung nur hinsichtlich der künftigen Kaufkraft im Herkunftsland von Relevanz sein dürfte, nicht hingegen für die Kaufkraft in der Schweiz während dem hiesigen Aufenthalt, weil der Ausländer in der Schweiz auch die entsprechend hohen Preise für den Lebensunterhalt zu bezahlen hat.
Negativ für den Wirtschaftsstandort Schweiz
Die feste Quote von 18 % trifft vor allem die von der Initiative nicht ausgenommenen gut qualifizierten ausländischen Arbeitskräfte (z.B. aus USA, Kanada, Osteuropa, Asien; etc.), auf die unsere Wirtschaft dringend angewiesen ist. Hier würde eine Einschränkung den Wirtschaftsstandort Schweiz eindeutig schwächen. Die Schweizer Wirtschaft ist dringend auf ausländische Fachleute und Spezialisten angewiesen. Im Gesundheitsbereich, im Gastgewerbe, im Baugewerbe, im Informatikbereich und in der Landwirtschaft fehlen Tausende von Arbeitskräften, die in der Schweiz schlichtweg nicht erhältlich sind, aber dringend benötigt werden.
Internationale Beziehungen in Frage gestellt
Mit der neuen Quote müsste voraussichtlich der Familiennachzug und die Zulassung ausländischer Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern eingeschränkt werden. Internationale Abkommen (betreffend Personenfreizügigkeit) müssten überprüft und möglicherweise gekündigt werden, wenn sonst das Ziel der 18 % nicht erreicht werden kann. Das Personenverkehrsabkommen im Rahmen der bilateralen Verträge bzw. alle bilateralen Verträge wären gefährdet, was für die Schweiz sehr negative politische und wirtschaftliche Auswirkungen hätte.
Umsetzungsprobleme
Zum einen müsste vorerst geklärt werden, welche Ausländer nun effektiv mitzuzählen sind und welche nicht. Was ist ein qualifizierter Wissenschaftler und was ist eine Führungskraft ? Hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Dringend benötigte Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich, im Baugewerbe, im Informatikbereich, im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft unterliegen voll und ganz der Begrenzung und könnten gar nicht mehr zugelassen werden. Dies, obwohl sie in unserer Gesellschaft sehr wichtige Aufgaben wahrnehmen. Es käme zu grossen Ungleichbehandlungen von verschiedenen Wirtschaftszweigen. Alle Kantone müssten gleich behandelt werden und solche mit einem geringen Ausländeranteil dürften diesen als Folge des höheren Schweizerischen Schnittes nicht erhöhen.
Zusammenfassung
Die Initiative für eine Regelung der Zuwanderung verfehlt völlig das Ziel und schadet dem Ansehen und der Wirtschaft der Schweiz massiv. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung dieser Initiative.
Nein zum konstruktiven Referendum
Absicht
Die Initiative für das konstruktive Referendum will ein weiteres Volksrecht, nämlich das so genannte konstruktive Referendum einführen. Das Volk soll nicht nur über die Annahme oder Ablehnung eines Gesetzes (oder einer Gesetzesänderung) entscheiden können (=fakultatives Referendum), sondern auch über einen konkreten Gegenvorschlag zu einem Bundesgesetz befinden können.
Voraussetzungen
Den Gegenvorschlag haben einerseits 50’000 Stimmberechtigte verlangen. Andererseits müssten 10 Nationalräte und 3 Ständeräte diesem Gegenvorschlag im Rahmen der parlamentarischen Beratungen bereits zugestimmt haben. Wenn sich mehrere Gegenvorschläge ausschliessen, wären Eventualabstimmungen durchzuführen.
Vorteile
Mit einem konkreten Gegenvorschlag könnten Nullösungen verhindert werden, indem die umstrittenen Punkte einer Vorlage abgeändert werden.
Nachteile
Mit der Möglichkeit des konstruktiven Gegenvorschlages ist die bisher gefragte Konsensfindung im Parlament völlig in Frage gestellt. Es könnte zu einem eigentlichen „Rosinenpicken“ kommen, indem verschiedene Interessenkreise die von ihnen missbilligten Punkte einer Vorlage mit einem Gegenvorschlag auszuräumen versuchen. Zuerst wird im Parlament zugestimmt, um anschliessend die Vorlage wieder zu zerzausen. Ein als Einheit gefasstes Gesetzespacket könnte so bis zur Undurchführbarkeit aufgebrochen und zerpflückt werden, ohne dass die Referendumsführer für die Folgen gerade stehen müssen. Die Einheit eines so abgeänderten Gesetzes kann leicht verloren gehen und es könnte zu gravierenden Vollzugsproblemen, ja sogar zur Undurchführbarkeit kommen. Die einmal im Parlament geschlossenen Kompromisse würden auf diesem Wege möglicherweise sofort wieder in Frage gestellt, was dazu führt, dass es künftig kaum noch Kompromisse mehr geben wird und dass keine Interessengruppe nachgeben will, weil die Gegenseite sich aller Voraussicht nicht an die Konzessionen halten wird. Die Konsensdemokratie wäre unmittelbar gefährdet, weil nur noch die Eigeninteressen der Interessenvertreter im Parlament im Vordergrund stehen würden. Die Gegenvorschläge würden nie auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung und mit dem Völkerrecht geprüft, was zu grossen Rechtsproblemen führen könnte. Es gäbe im Parlament keinen Zwang mehr, konstruktive und von allen Seiten getragene Lösungen zu finden. Ganzheitliche Lösungen wären kaum mehr möglich. Schliesslich könnten die Abstimmungen zufolge ausschliessender Gegenvorschläge unübersichtlich werden und mehrere Abstimmungsdaten für das gleiche Thema erforderlich machen.
Zusammenfassung
Die Nachteile für das konstruktive Referendum überwiegen eindeutig. Die Konsensfindung im Parlament war und ist für die Schweizerische Demokratie sehr wichtig. Damit konnte bisher der politische Friede sichergestellt werden. Konstanz, Ruhe und Verlässlichkeit in der politischen Entscheidfindung und im ganzen politischen System der Schweiz waren und sind sehr wichtig für das politische und wirtschaftliche Ansehen der Schweiz. Unsere Konsensdemokratie darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Aus diesen Gründen empfiehlt die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Ablehnung des konstruktiven Referendums.