Ja zur Energielenkungsabgabe – Ja zum haushälterischen Umgang mit der Energie

Am Wochenende vom 24. September 2000 kommt das neue Steuergesetz des Kantons Schwyz, die Solarinitiative, die Förderabgabe, die Energielenkungsabgabe, die Initiative für die Regelung der Zuwanderung sowie die Initiative für das konstruktive Referendum zur Volksabstimmung. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau führte über diese wichtigen Sachfragen am 11. August 2000 im Hotel Rössli in Goldau eine öffentliche Orientierung mit namhaften Referenten durch. Nationalrat Toni Eberhard hat aus erster Hand die drei Energievorlagen vorgestellt.

Damit sollte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern für diese wichtigen und zukunftsweisenden Abstimmungen die wesentlichsten Entscheidgrundlagen unterbreitet werden. Die Versammlung hat dem neuen Steuergesetz und der Energielenkungsabgabe zugestimmt, die übrigen Vorlagen aber deutlich verworfen.

Dementsprechend folgen bis zum Abstimmungswochenende vom 24.9.2000 verschiedene Artikel, welche jeweils die Abstimmungsvorlagen beleuchten. Vorliegend werden die drei Energievorlagen vorgestellt und erläutert.

Solar-Initiative

Förderabgabe

Energielenkungsabgabe

Inhalt
Die Solarinitiative will während 25 Jahren eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien wie Erdöl, Gas oder Kernenergie erheben. Der Abgabesatz beträgt am Anfang 0.1 Rappen pro Kilowattstunde und wird innert fünf Jahren schrittweise auf 0.5 Rappen angehoben. Mindestens die Hälfte des Ertrages soll für die Sonnenenergienutzung, der Rest zur Förderung der rationellen Energienutzung verwendet werden.
Inhalt
Das Parlament lehnte die Solar-Initiative ab und erarbeitete als Gegenentwurf den Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien. Dieser reduziert die Abgabe auf 0.3 Rappen pro Kilowattstunde und die Erhebungsdauer auf 10 bis maximal 15 Jahre. Diese Abgaben werden ebenfalls auf nicht erneuerbaren Energien erhoben. Gleichzeitig erweitertet aber die Förderabgabe den Verwendungszweck des Ertrages. Er soll mindestens zu je einem Viertel für die erneuerbaren Energien, die rationelle Energienutzung sowie die Erhaltung und Eneuerung der Wasserkraft zur Verfügung stehen. Das letzte Viertel wird dort eingesetzt, wo für die Umwelt die beste Wirkung erzielt werden kann.
Inhalt
Die Energielenkungsabgabe schafft einen Anreiz, mit Energie haushälterischer umzugehen und damit die Umwelt zu entlasten. Sie soll frühestens 2004 eingeführt und zu einem Bestandteil der neuen Finanzordnung werden. Wie die Förderabgabe wird sie ausschliesslich auf nicht erneuerbare Energien erhoben. Das Parlament hat den Abgabesatz auf maximal 2 Rappen pro Kilowattstunde begrenzt.
Der Ertrag der Energielenkungsabgabe wird dazu verwendet, die obligatorischen Lohnnebenkosten zu senken, z.B. die AHV Beiträge. Die Lohnabzüge der Erwerbstätigen können damit um bis zu 0.65 Prozentpunkte reduziert werden. Im gleichen Umfang wird auch die Arbeitgeberseite entlastet.
Eckdaten
Abgabesatz
0.1 ansteigend auf 0.5 Rp./kWh
Ertrag
ca. 750 Mio. Fr./Jahr
Verwendung
Mindestens die Hälfte für
die Förderung der Sonnenenergie, Rest für rationelle Energienutzung
Dauer
25 Jahre
Beginn
Spätestens 3 Jahre nach Annahme der Initiative
Eckdaten
Abgabesatz
0.3 Rp./kWh
Ertrag
ca. 450 Mio. Fr./Jahr
Verwendung
Mindestens je ein Viertel für erneuerbare Energien, rationelle Energienutzung, Erhaltung und Erneuerung der Wasserkraft
Rest zur Optimierung
Dauer
10-15 Jahre
Beginn
Voraussichtlich 2001
Eckdaten
Abgabesatz
Maximal 2.0 Rp./kWh
Ertrag
Maximal 3 Mrd. Fr./Jahr
Verwendung
Rückerstattung an Unternehmen und Erwerbstätige (Senkung der Sozialversicherungsbeiträge)
Dauer
unbegrenzt
Beginn
Frühestens ab 2004; gestaffelte Einführung
Kommentar und Abstimmungsempfehlung
Der Verwendungszweck des Ertrags aus der Solar-Initiative fördert doch sehr einseitig die Sonnenenergie. Auf Grund der klimatischen Verhältnisse in der Schweiz wird die Gewinnung von Sonnenenergie immer nur beschränkt möglich sein. Die isolierte Subvention dieser zu wenig konkurrenzfähigen Alternativenergie ist nicht verhältnismässig.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt diese Volksinitiative ab!

Kommentar und Abstimmungsempfehlung
Der Verwendungszweck der Förderabgabe ist bedeutend breiter angelegt als bei der Solar-Initiative.

Grundsätzlich werden hier alle erneuerbaren Energien gefördert.

Insbesondere wird die Erhaltung und dieErneuerung der Wasserkraft explizitunterstützt. Diese Abgabe ist aber auch gezielt als flankierende Massnahme für die notwendige Öffnung des Strommarktes ausgestaltet worden. Die Strommarktöffnung kann zu einer Zunahme der Stromimporte aus dem Ausland führen und damit unsere saubere einheimische Wasserkraft gefährden. Mit der Förderabgabe kann dieser Nachteil der Strommarktöffnung ausgeglichen werden.Trotz allem ist aber kaum anzunehmen, dass durch die Liberalisierung des Strommarktes die Privathaushalte von günstigeren Preisen für die Elektrizität profitieren können. Weiter ist diese Subvention im wahrsten Sinne des Wortes ein gut eidgenössischer Kompromiss, welcher einen relativ bescheidenen Ertrag abwirft.

Es ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand für die Zuteilung der Mittel zur rechnen. Diesem Gegenvorschlag fehlt ein entsprechendes Anreizsystem.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau lehnt auch diesen Gegenvorschlag ab!

Kommentar und Abstimmungsempfehlung
Wie es die Bezeichnung dieses Verfassungsartikels besagt, handelt es sich hier um eine Lenkungsabgabe. Diese Abgabe ist gut für das Portemonnaie und für die Umwelt. Wer mit Energie haushälterisch umgeht wird finanziell sogar belohnt. Die Einsparungen bei den Lohnabzügen und den Energiekosten werden höher sein als die Mehrausgaben für die Abgabe. Gewinnen werden die Umwelt und die erneuerbaren Energien, die gegenüber Erdöl oder Strom aus Kernenergie einen dauerhaften Preisvorteil erhalten. Der Verfassungsartikel stellt sicher, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Fossile Energie belastet die Luft weltweit und heizt das Klima auf. Die Schweiz hat sich verpflichtet, den Ausstoss des Klima schädigenden CO2 zu senken. Die Energielekungsabgabe, welche energiebewusstes Verhalten belohnt, ist ein wirkungsvolles Instrument, damit das Ziel erreicht werden kann. Der Ausstoss von Luftschadstoffen wird reduziert. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau ist sich bewusst, dass nur mit einer gezielten und ausgewogenen Lenkung zum haushälterischen Umgang mit Energie angespornt werden kann. Die Chancen von sauberen Energien aus Wasser, Sonne oder Holz werden verbessert. Es ist also ein erster wichtige Schritt in die richtige Richtung!

Darum stimmt die CVP Arth-Oberarth-Goldau dem Verfassungsartikel zu!

Nein zur Solarinitiative! Nein zur Förderabgabe! Ja zur Lenkungsabgabe!

Keine Anhäufung der Abgaben!

Werden sowohl die Solar-Initiative als auch die Förderabgabe angenommen, wird mit der zusätzlichen Stichfrage entschieden, welcher der beiden Vorschläge den Vorzug erhält. Wenn auch die Energielenkungsabgabe in Kraft tritt, wird die andere Abgabe nicht mehr erhoben. In diesem Fall werden die Fördermittel aus dem Ertrag der Energielenkungsabgabe abgezweigt.