Am 15. Mai 2011 ist im Kanton Schwyz über die neue Kantonsverfassung und über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen. Nachfolgend wird einer der Vorteile der neuen Verfassung, nämlich der schlanke Staat erläutert.
Warum eine neue Kantonsverfassung?
Die heutige (alte) Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1898. Sie weist grosse Lücken auf und ist fehlerhaft. Sie ist schlecht lesbar und teilweise unverständlich formuliert. Das Schwyzer Volk hat 2005 eine Totalrevision verlangt. Mit der neuen Verfassung werden die Volksrechte verbessert (§§ 34,35,39). Ein schlanker Staat (§§ 4,5) und volksnahes Handeln ist garantiert (§§ 2,29,33,40). Die Gewaltenteilung wird gewährleistet (§ 1) und das Finanzwesen wird erstmals in der Verfassung geregelt (§§ 76-81). Die neue Kantonsverfassung ist ausgemistet und zeitgemäss – ohne auf bewährte Traditionen zu verzichten. Sie sorgt für einen freiheitlichen, sicheren, gesunden und sparsamen Staat.
Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes
Die Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) ist lediglich eine Folge der neuen Verfassung, weil in der neuen Verfassung die einzelnen Gemeinden und Bezirke nicht mehr namentlich aufgezählt werden, sodass das nun ins GOG zu schreiben ist.
Schlanker Staat
Die Eigenverantwortung des Bürgers steht in der neuen Verfassung an oberster Stelle (§ 4). Der Staat greift nur dort ein, wo ein öffentliches Interesse besteht und der Bürger den entsprechenden Tätigkeitsbereich nicht selber angemessen erfüllen kann (§ 5). Die neue Kantonsverfassung verpflichtet den Staat zu keiner einzigen neuen Ausgabe. Die Leitsätze der §§ 13-24 begründen ausdrücklich keine Ansprüche auf staatliche Leistungen (§ 11 Abs. 2). Einerseits entsprechen die aufgelisteten Staatstätigkeiten zum grössten Teil bereits den heutigen Staatstätigkeiten. Andererseits müsste bei jeder Staatsaufgabe für den Einsatz finanzieller Mittel zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen und obligatorisch dem Volk zu Abstimmung unterbreitet werden, falls nicht ¾ des Kantonsrates zustimmen. Die neue Verfassung verursacht keinen zusätzlichen Staatsaufwand. Das Gegenteil ist der Fall. Die neue Verfassung garantiert einen schlanken und volksnahen Staat ohne Bürokratie mit einfachen Verfahren.
Deshalb Ja zur neuen Schwyzer Verfassung und zur Änderung des GOG am 15. Mai 2011.