Am 15. Mai 2011 ist im Kanton Schwyz über die neue Kantonsverfassung und über eine Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme beider Vorlagen. Nachfolgend wird ein Vorteil der neuen Verfassung, nämlich die Verbesserung der Volksrechte, erläutert.
Warum eine neue Kantonsverfassung?
Die heutige (alte) Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1898. Sie weist grosse Lücken auf und ist fehlerhaft. Sie ist schlecht lesbar und teilweise unverständlich formuliert. Das Schwyzer Volk hat 2005 eine Totalrevision verlangt. Mit der neuen Verfassung werden die Volksrechte verbessert (§§ 34,35,39,40). Ein schlanker Staat (§§ 4,5) und volksnahes Handeln ist garantiert (§§ 2,29,33). Die Gewaltenteilung wird gewährleistet (§ 1) und das Finanzwesen wird erstmals in der Verfassung geregelt (§§ 76-81). Die neue Kantonsverfassung ist ausgemistet und zeitgemäss – ohne auf bewährte Traditionen zu verzichten. Sie sorgt für einen freiheitlichen, sicheren, gesunden und sparsamen Staat.
Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes
Die Änderung des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) ist lediglich eine Folge der neuen Verfassung, weil in der neuen Verfassung die einzelnen Gemeinden und Bezirke nicht mehr namentlich aufgezählt werden, sodass das nun neu ins GOG zu schreiben ist.
Verbesserte Volksrechte
Die derzeit willkürliche Zweiteilung zwischen Gesetzen und gesetzesvertretenden Verordnungen wird mit der neuen Verfassung endlich beseitigt. Denn bisher muss obligatorisch über jedes formelle Gesetz, nicht aber über eine gesetzesvertretende Verordnung (welche materiell auch ein Gesetz wäre) abgestimmt werden. Kostenträchtige Erlasse wie die Spitalverordnung, die Gesundheitsverordnung, die Volksschulverordnung oder die Finanzhaushaltsverordnung wurden bzw. werden so an einer Volksabstimmung vorbei geschleust. Mit der neuen Verfassung wird jedes Gesetz im materiellen Sinne und jede Änderung eines solchen obligatorisch dem Volk vorzulegen sein, falls nicht ¾ des Kantonsrates zugestimmt hat (§ 34 und § 35). Das Volk muss immer abstimmen, wenn es um wichtige oder umstrittene Entscheidungen geht. Das fakultative Referendum wird erleichtert: es braucht neu nur noch 1000 Unterschriften statt 2000 und die Sammelfrist von wird von 30 Tagen auf 60 Tage erhöht (§ 35). Die bisher undemokratisch organisierten Zweckverbände müssen neu das Initiativ- und Referendumsrecht vorsehen (§ 39). Jede Person hat mit der neuen Verfassung das Recht, im Rahmen von Vernehmlassungen zu Verfassungsentwürfen oder Gesetzesentwürfen Stellung zu nehmen (§ 40). Die Volksrechte werden somit mit der neuen Verfassung deutlich verbessert.
Deshalb Ja zur neuen Schwyzer Verfassung und zur Änderung des GOG am 15. Mai 2011.