Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. September 2014 ist auf Bundesebene über Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes“ und über die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2024. In der Gemeinde ist über den Verpflichtungskredit für die Sanierung und Umgestaltung des Rathausplatzes, über den Teilzonenplan „Naberi“, Arth, und über den Teilzonenplan Hintere Parkstrasse, Goldau, zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden eidgenössischen Vorlagen, hingegen die Annahme der kantonalen und kommunalen Vorlagen.

Nein zur Mehrwertsteuervorlage

Mit der Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“ wollen die Initianten, dass für die Leistungen des Gastgewerbes nicht mehr der bisherige Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent, sondern der tiefere Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent wie beim Verkauf von Nahrungsmitteln gelten soll. Damit soll eine Gleichbehandlung des Gastgewerbes und der Take-away-Geschäfte erreicht werden. In den wenigsten Fällen dürfte eine solche Steuersenkung zu einer Senkung der Gastgewerbepreise führen. Beim Bund indessen würde das einen Steuerausfall von 750 Millionen Franken pro Jahr verursachen, bei der AHV würden jährlich 75 Millionen Franken fehlen und bei der IV deren 40 Millionen Franken. Kompensationsmassnahmen sind derzeit keine vorgesehen. Es würde somit ein veritables Finanzloch resultieren. Die höhere Besteuerung des Gastgewerbes hat seinen guten Grund. Deren Dienstleistungen sollen höher besteuert werden als der Kauf von Nahrungsmitteln. Statt die Senkung des Gastgewerbesteuersatzes müsste zur ausgleichenden Gerechtigkeit vielmehr der Tarif der Take-away-Geschäfte auf das Niveau des Gastgewerbes erhöht werden. Solange nicht klar ist, wie die hohen Ertragsausfälle kompensiert werden können, dürfen wir keine solchen Ertragsausfälle riskieren. Im Kanton Schwyz sollte mittlerweile allen klar sein, wie heikel es werden kann, wenn man auf der Ertragsseite blindlings Senkungen durchführt. Deshalb Nein zu diesen hohen Ertragsausfällen, Nein zur Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“.

Nein zur öffentlichen Krankenkasse (Einheitskrankenkasse)

Mit der Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ wird verlangt, dass die soziale Krankenversicherung (Grundversicherung) nicht mehr (wie heute) von 61 privaten Krankenkassen geführt wird, sondern nur noch von einer einzigen öffentlichen Krankenkasse. Diese soll dann über kantonale und interkantonale Agenturen verfügen und für jeden Kanton eine einheitliche Prämie festlegen. Damit gäbe es keinen Wettbewerb mehr. Die Versicherten könnten die Krankenkasse nicht mehr wechseln. Sie wären der staatlichen Einheitskasse bzw. den dortigen Sachbearbeitern auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Der Hauptgrund für die hohen Krankenkassenkosten ist nicht die Verwaltung oder die Werbung der Krankenkassen, sondern die stetig teurer und umfangreicher werdenden medizinischen Leistungen, welche auch mit einer staatlichen Einheitskasse nicht günstiger werden. Es ist somit eine Augenwischerei, wenn behauptet wird, mit einer staatlichen Einheitskasse würden die Prämien dann sinken. Für Verstaatlichungen von Krankenversicherungen gibt es bisher keine positiven Beispiele. Es würde dadurch eine neue riesige staatliche Verwaltung entstehen. Das bisherige System hat sich bewährt. Wir brauchen hier keine Experimente. Deshalb Nein zur staatlichen Einheitskrankenkasse. Nein zur Verstaatlichung.

Ja zur Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014

Die Steuergesetzrevision vom 21. Mai 2014 umfasst einige Anpassungen an das Bundesrecht, vorab technischer Natur. Darüber hinaus aber geht es um gezielte Steuererhöhungen und um eine neue Verteilung der Grundstückgewinnsteuer. Umstritten sind eigentlich nur die gezielten Steuererhöhungen. In den vergangenen Jahren hat der Schwyzer Kantonsrat zum Teil gegen den ausdrücklichen Willen des Regierungsrates (Senkung der Dividendenbesteuerung; Senkung des Kantonsteuerfusses) verschiedene markante Steuersenkungen beschlossen. Dabei ging die entsprechende Ratsmehrheit stets davon aus, dass der mit den Steuersenkungen verbundene Steuerausfall durch die Zuwanderung von guten Steuerzahlern mehr als kompensiert werden soll. Das war ein Trugschluss. Deshalb und weil zwischenzeitlich die meist gebundenen Ausgaben des Kantons massiv gestiegen sind, und weil die Zahlungen in den nationalen Finanzausgleich vor allem zufolge Anstieg des Ressourcenpotenzials bzw. zufolge des Anstieges der Steuerkraft der Steuerpflichtigen im Kanton Schwyz massiv gestiegen sind, weist der Haushalt des Kantons Schwyz ein massives Defizit aus, welches für das kommende Jahr zwischen 150 und 200 Millionen Franken liegen wird. Derweil schöpft der Kanton Schwyz vorab bei den wohlhabenden bzw. gut verdienenden Steuerzahlern mit lediglich 12,7 Prozent schweizweit mit Abstand am wenigsten ab. Die sehr gut verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahler im Kanton Schwyz sind aufgrund des markanten Wachstums der Steuerkraft am meisten dafür verantwortlich, dass die Beiträge des Kantons Schwyz in den nationalen Finanzausgleich dermassen stark angewachsen sind und noch weiter wachsen werden. Es ist deshalb angezeigt, vorab von den besser verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahlern im Kanton Schwyz etwas mehr zu verlangen, dies mit dem sogenannten Kantonstarif und der Erhöhung der Vermögenssteuer von 0,5 Promille auf neu 0,6 Promille. Der viel zu hoch gewährte Dividendensteuerrabatt von 75 Prozent hat dazu geführt, dass der Kanton Schwyz für dieses Steuersubstrat mehr in den eidge- nössischen Finanzausgleich bezahlen muss, als er von den entsprechenden Steuerpflichtigen überhaupt von den Dividenden einnimmt. Deshalb soll der Rabatt auf 50 Prozent hinunter gesetzt werden. Mit den gezielten Steuererhöhungen vorab für besser Verdienende (ab einem Einkommen von 230 400 Franken für Einzelpersonen und ab 438 000 Franken für Eheleute) und für Vermögende (ab einem steuerlichen Reinvermögen von über 560 000 Franken) soll diese Kategorie von Steuerzahlern einen höheren Beitrag an die Staatskasse abliefern, weil genau diese Personen bisher schweizweit steuerlich am günstigsten gefahren sind. Auch nach den gezielten Steuererhöhungen (Kantonstarif, Vermögenssteuer, Dividendenbesteuerung) und selbst mit einer markanten allgemeinen Steuererhöhung werden diese Personen keinen steuergünstigeren Ort in der Schweiz oder in Europa finden. Die Befürchtung eines «Bumerangs», d.h. dass diese Perso- nen den Kanton wegen der Steuererhöhung verlassen werden, ist somit nicht begründet. Mit den vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen wurde nachgerade konsequent darauf geachtet, dass der Kanton Schwyz durch die Steuererhöhungen die Attraktivität für die guten Steuerzahler nicht verliert bzw. dass der Kanton Schwyz hier den 1. Rang halten kann. Auch im Sinne der Opfersymmetrie sollten nun die sehr gut verdienenden und die vermögenden Steuerzahler einen höheren Beitrag an die Staatskasse leisten. Denn mit den sogenannten Massnahmepaketen wurde bisher zulasten der ärmeren Bevölkerungsschicht (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, etc.), zulasten des Staatspersonals und zulasten der Gemeinden gespart. Wenn die Steuergesetzänderung verworfen werden sollte, fehlen der Staatskasse insgesamt 67 Millionen. Diese müssten mit einer allgemeinen Steuererhöhung von 30 Prozent für jedermann aufgefangen werden. Dazu käme noch die restliche allgemeine Steuererhöhung, welche auch mit den gezielten Steuergesetzänderungen noch nötig sein wird. Weitere Sparmassnahmen dürften wenig bis keinen Erfolg mehr haben, und eine Schuldenwirtschaft kann nicht infrage kommen. Daraus erhellt, dass es für die vorgeschlagene Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 keine vernünftige Alternative gibt. Deshalb Ja zu dieser Vorlage.

Ja zum Verpflichtungskredit für die Sanierung/Umgestaltung des Rathausplatzes Arth

Der Rathausplatz und die darunter liegenden Leitungen müssen dringend saniert werden. Mit der Sanierung (was eine blosse Unterhaltsarbeit wäre, welche nicht dem Volk vorgelegt werden müsste) will der Gemeinderat nun aber eine Umgestaltung verbinden, um möglichst kostengünstig zu fahren. Die vorgeschlagene Umgestaltung ist eine mögliche bzw. taugliche Variante. Zur Gestaltung wird es immer verschiedene Ansichten geben.

Ja zum Teilzonenplan „Naberi“

Mit dieser Vorlage soll eine künftige Seeaufschüttung und damit eine Vision des Gemeinderates ermöglicht werden. Es geht aber nur um die entsprechende Einzonung. Ein Projekt gibt es noch nicht. Die Kosten eines künftigen Projektes sind dem Stimmvolk mit einer separaten Vorlage zu präsentieren. Damit ist sichergestellt, dass für künftige Seeaufschüttung das Volk wiederum das letzte Wort haben wird. Mit der Zustimmung bzw. Einzonung des entsprechenden Bodens vergeben wird uns nichts. Es wäre eine Chance, um in der Zukunft rasch handeln zu können, falls sich ein Projekt anbieten wird (z.B. Tunnelausbruch bei Neat-Baustellen). Der Vorlage ist zuzustimmen.

Ja zum Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“

Im Hinteren Teil der Parkstrasse soll mit der Umzonung in die Zentrumszone eine Verdichtung der Bauweise bzw. eine bessere Nutzung des überbauten Bodens ermöglicht werden. Dieser Vorlage ist zuzustimmen. Damit kann die Nutzung von Bauland optimiert und entsprechender Baulandverschleiss vermieden werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. September 2014

Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung im Gastgewerbe“
NEIN
Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“
NEIN

Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014
JA

Verpflichtungskredit Sanierung und Umgestaltung Rathausplatz Arth
JA
Teilzonenplan „Naberi“
JA
Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“
JA

Steuerlich attraktiv bleiben

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau informierte am 11. September 2014 in Goldau an einer öffentliche Veranstaltung über die Steuergesetzänderung des Abstimmungswochenendes vom 28. September 2014. Kantonsrat Adrian Dummermuth, Fraktionspräsident CVP im Kantonsrat, schilderte die Ausgangslage. Markus Beeler, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, stellte die Vorlage im Detail vor. Kantonsrat Bruno Beeler, Mitglied der vorberatenden Kommission, nahm die politische Beurteilung vor.

Umfangreiche Steuersenkungen/Mindereinnahmen

In den vergangen Jahren wurden im Kanton Schwyz umfangreiche Steuersenkungen durchgeführt, teilweise gegen den Willen des Regierungsrates. So wurde der Dividendenrabatt auf sagenhafte 75 % erhöht. Die Vermögenssteuer wurde von 0.8 Promille auf 0.5 Promille reduziert. Der Kantonssteuerfuss wurde von 130 % auf 120 % gesenkt. Die Steuern für juristische Personen wurden von 4 % auf 2.25 % gesenkt. Die durch die Steuersenkungen erhofften Zuzüge von finanzkräftigen Steuerzahlern sind nicht oder noch nicht im erhofften Ausmass erfolgt. Die Steuereinnahmen sind markant zurückgegangen trotz steigender Zunahme der Gesamtsteuerkraft im Kanton Schwyz. Schliesslich ist der Ertragsanteil der Schweizerischen Nationalbank ab 2012 von vormals 30 Mio. Franken auf 12 Mio. Franken eingebrochen.

Aufwandsteigerungen

In verschiedenen Bereichen hat sich der Aufwand des Kantons erhöht. So u.a. beim öffentlichen Verkehr und bei den Gesundheitskosten. Zusätzliche Stellen bei der Kantonspolizei, die Übernahme der Kaufmännischen Berufsschule und die Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf kantonaler Ebene haben den Personalaufwand erhöht. Massiv zu Buche schlägt der exorbitant steigende Aufwand für den NFA, welcher von 45 Mio. Franken im Jahre 2008 auf 162 Mio. Franken im Jahre 2015 angestiegen ist.

Defizit von 200 Mio. Franken für 2014

Als Folge der massiven Mindereinnahmen und der markanten Aufwandsteigerung resultiert für das Jahr 2014 voraussichtlich ein Rekorddefizit von bis zu 200 Mio. Franken. Das Eigenkapital, das per 31.12.2013 bereits auf nur noch gerade 278 Mio. Franken gesunken ist, wird sich somit in diesem Jahr auf unter 100 Mio. Franken weiter reduzieren. Deshalb muss sofort vehement auf der Einnahmeseite und auf der Aufwandseite eingegriffen werden. Andernfalls versinkt der Kanton Schwyz in die Schuldenwirtschaft.

Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept des Regierungsrates und des Parlamentes für den Kantonshaushalt besteht in verschiedenen Sparpaketen/Massnahmepaketen, im ständigen Sparen/Abwälzen bei jeder sich abzeichnenden Ausgabe des Kantons, in gezielten Steuererhöhungen (Abstimmung vom 28. September 2014) und schliesslich in allgemeinen Steuererhöhungen.

Die Massnahmepläne 2005/2006, die Budgetkürzung 2011 und der Massnahmeplan 2011 hat Einsparungen von 80 Mio. Franken eingebracht. Aus dem Entlastungprogramm 2014-2017 resultieren Einsparungen zwischen 16 und 19 Mio. Franken. Von diesen Einsparungen sind u.a. die schlechter gestellten Mitbürger (Erhöhung Selbstbehalt der Prämienverbilligung, grösserer Vermögensverzehr bei den Heimbewohnern im Rahmen der Ergänzungsleistungen), die privaten Mittelschulen und auch das Staatspersonal betroffen.

Die gezielten Steuerhöhungen mit der Vorlage am 28. September 2014 ergeben einen Mehrertrag von 66 Mio. Franken. Schliesslich wird mit dem Budget 2015 wohl oder übel eine allgemeine Steuererhöhung zu beschliessen sein, welche alle Steuerzahler treffen wird. Diese wird um 30 % (24 Mio. Franken entsprechen 10 %) höher ausfallen, wenn die gezielten Steuererhöhungen am 28. September 2014 verworfen werden sollten.

Gezielte Steuererhöhungen am 28. September 2014

Mit der Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 sollen anlässlich der Volksabstimmung vom 28. September 2014 gezielte Steuererhöhungen beschlossen werden. Neben technischen Änderungen und bundesrechtlich vorgeschriebenen Anpassungen des Steuergesetzes geht es bei den umstrittenen Erhöhungen um den sog. Kantonstarif (23 Mio. Franken), um die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts (14 Mio. Franken) und um die Erhöhung der Vermögenssteuer von 0.5 Promille auf 0.6 Promille (7.5 Mio. Franken). Bei der Dividendenbesteuerung führt der derzeitige Rabatt von 75 % dazu, dass mehr als der daraus resultierende Ertrag in den NFA bezahlt werden muss. Es ist ein eigentliches Defizitgeschäft, welches die anderen Steuerzahler finanzieren müssen. Mit der Reduktion des Rabattes von 75 % auf 50 % wird dieser steuerliche Fehltritt behoben. Nicht umstritten ist die Umverteilung der Grundstückgewinnsteuer von einem weiteren Viertel von den Gemeinden/Bezirken auf den Kanton, was 18 Mio. Franken Mehrertrag ergibt. Die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts, die Einführung eines neuen Kantonstarifes (nur für den Kanton bei einem steuerbaren Einkommen ab 230‘500 Franken für Alleinstehenden ab 438‘000 Franken für Verheiratete) und die Vermögenssteuererhöhung betreffen nur die sehr gut verdienenden und die sehr vermögenden Steuerzahler, welche in der Vergangenheit steuerlich im Kanton Schwyz sehr günstig gefahren sind. Sie sollen nun auch einen angemessenen Beitrag leisten für die Sanierung des Kantonshaushaltes.

Steuerlich attraktiv bleiben

Die gezielten Steuererhöhungen wurden so angesetzt, dass die steuerlich attraktivsten Gemeinden (Höfner Gemeinden und Küssnacht) selbst bei einer markanten allgemeinen Steuererhöhung für die sehr gut verdienenden und für die vermögenden Steuerzahler noch weiterhin zu den steuerlich attraktivsten gehören werden. Aufgrund dieser Steuererhöhungen ist deshalb nicht mit einer Abwanderung der guten Steuerzahler zu rechnen. Wohin sollten sie denn gehen? Damit wird auch klar, dass die gezielten Steuererhöhungen, selbst verbunden mit kommenden allgemeinen Steuererhöhungen, nicht zu einer Abkehr der Tiefsteuerstrategie führt. Vielmehr handelt es sich bei diesen Steuererhöhungen um Feinkorrekturen, welche die Strategie nicht in Frage stellen.

Steuererhöhung hat keinen Einfluss auf die Höhe der NFA-Zahlungen

Die Höhe der Besteuerung im Kanton Schwyz bzw. die geplante Steuererhöhung hat keinerlei Einfluss auf die Höhe des NFA-Beitrages, welchen der Kanton Schwyz abzuliefern hat. Denn für die Höhe der NFA-Zahlung sind nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen massgeblich, sondern (neben der Solidarität mit den anderen Geberkantonen) allein die Steuerkraft (steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen) im Kanton Schwyz. Während in den letzten Jahren die Steuerkraft stets gestiegen ist, hat sich der Steuerertrag als Folge der verschiedenen Steuersenkungen gesenkt. Es spielt für den NFA-Beitrag somit keinerlei Rolle, wenn die gezielte Steuerhöhung beschlossen wird.

Überparteilicher Kompromiss

Die Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014, d.h. die Abstimmungsvorlage vom 28. September 2014, beinhaltet einen überparteilichen Kompromiss. Alle Parteien im Kantonsrat haben eingesehen, dass die vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen dringend nötig sind und dass es keine vernünftige Alternative gibt. Dementsprechend wurde die Vorlage im Kantonsrat mit 77 Ja zu 12 Nein angenommen.

finanzielle_entwicklung

CVP-Kandidaten hervorragend gewählt

Anlässlich der Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 wurden alle fünf Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau mit hervorragenden Resultaten in die Ämter gewählt. Die CVP dankt für die breite Unterstützung.

Mit Freude konnte die CVP am vergangenen Sonntagabend die ausgezeichnete Wahl aller CVP-Kandidaten zur Kenntnis nehmen. Und zwar mit den besten Resultaten in allen Bereichen. Peter Probst wurde mit 1‘758 Stimmen glänzend zum Gemeindepräsidenten gewählt. Bei den Gemeinderäten erzielte die neu angetretene Vreni Steffen mit 1‘657 Stimmen das mit Abstand beste Resultat. Bei den Rechnungsprüfern haben die CVP-Kandidaten Roland Betschart mit 1‘615 Stimmen und Urban Baumann mit 1‘584 Stimmen ebenfalls die Spitzenresultate erreicht. Das beste Wahlresultat der gesamten Wahlen erreichte Heinz Reding als Vermittler mit 1‘847 Stimmen.

Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Arth haben auf Qualität, Kompetenz und Einsatz gesetzt, indem sie die CVP-Kandidaten gewählt haben.

Die CVP dankt im Namen der gewählten CVP-Kandidaten allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen.

Gemeindepräsident
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Peter Probst
Sunnmatt 4a, Goldau
Gemeinderätin
steffen_vreni_2014-200x280
Vreni Steffen
Eichrainweg 12a, Goldau
Vermittler
reding_heinz_2014-200x280
Heinz Reding
Feldweg 6, Arth
Rechnungsprüfer
betschart_roland_2012-200
Roland Betschart
Eichrainweg 5b, Goldau
Rechnungsprüfer
baumann_urban_2014-200x280
Urban Baumann
Burgweg 2, Goldau

Die CVP gratuliert allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien und wünscht ihnen viel Freude im Amt.

Vreni Steffen in den Gemeinderat

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 engagierte und erfahrene Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen. Nachfolgend werden sie vorgestellt.

als Gemeindepräsident (bisher)

Peter Probst

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geb. 17.3.1948
Controller, pensioniert
Sunnmatt 4a, Goldau
verwitwet, 2 Kinder

Peter Probst will

  • Position des Bahnhofes Goldau im OeV festigen
  • Projektstudie Bahnhof Arth Goldau umsetzen
  • Arbeitsplätze in der Industriebrache Luxram schaffen
  • Verkehrskonzept in Goldau entwickeln
  • Gemeinde Arth auch als Wirtschaftsstandort stärken

Bisherige politische Tätigkeiten

  • Gemeinderat – 14 Jahre Schulpräsident
  • Schulortspräfekt Mittelpunktschule Oberarth
  • Rechnungsprüfer Bezirk Schwyz
  • Sportkommission Gemeinde Arth
  • Präsident Wirtschaftskommission
  • Seit sechs Jahren Gemeindepräsident

Arbeit

  • bis Herbst 2011 Controller SBB Cargo AG Zürich
  • seit Herbst 2011 pensioniert

Schule/Ausbildung

  • Primar-/Sekundarschule in Goldau
  • Betriebsdisponent SBB
  • Betriebswirtschaftliche Ausbildung, Controller

als Gemeinderätin (neu)

Vreni Steffen

steffen_vreni_2014-200x280
geb. 31.7.1962
Sachbearbeiterin und Hausfrau
Eichrainweg 12a, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Vreni Steffen will

  • gesunde Gemeindefinanzen
  • familienfreundliche Strukturen in der Gemeinde
  • Verkehrsknotenpunkt Arth-Goldau stärken
  • Attraktivität der Gemeinde Arth als Wohn- und Arbeitsort steigern

Bisherige politische Tätigkeiten / Vereine

  • RPK-Mitglied Gemeinde Arth 2004-2008
  • seit 2008 Kommission Freizeit Gemeinde Arth
  • seit 2008 Delegierte der Kommission Freizeit für die Kinderkrippe Wirbelwind Oberarth
  • bis 2014 Kassierin Hüttliverein
  • Aktuarin Verein Sozialdienst Arth-Goldau
  • Aktuarin Kirchenmusikgesellschaft Schwyz

Arbeit

  • Sachbearbeitung ausserkantonale Hospitalisationen, Amt für Gesundheit und Soziales, Schwyz

Schule/Ausbildung

  • Primarschul- und Sekundarschule in Schwyz
  • Handelsdiplom, Schwerpunkt Rechnungswesen

Als Rechnungsprüfer (bisher)

Urban Baumann

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geb. 5.2.1976
lic. iur. / Rechtsanwalt
Burgweg 2, Goldau
verheiratet, 2 Kinder

Roland Betschart

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geb. 7.11.1965
dipl. Bankfachmann
Eichrainweg 5b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Als Vermittler (bisher)

Heinz Reding

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geb. 20.3.1948
Sekundarlehrer, pensioniert
Feldweg 6, Arth
verheiratet, 2 Kinder

Ja zum Gripen

Am Abstimmungswochenende vom 18. Mai 2014 ist auf Bundesebene über den Bundesbeschluss zur medizinischen Grundversorgung, über die Pädophileninitiative, über die Mindestlohninitiative und über die Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Bundesbeschlusses über die medizinische Grundversorgung, der Pädophileninitiative und des Gripenkaufes, hingegen die Ablehnung der Mindestlohninitiative.

Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung

Mit einem neuen Verfassungsartikel soll die medizinische Grundversorgung gestärkt und die Hausarztmedizin gefördert werden. Es ist wichtig, diese Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in der Verfassung zu verankern. Damit werden nämlich Bund und Kanton verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft jeder Einwohner in der Schweiz rasch und gut medizinisch versorgt wird. Die gute medizinische Grundversorgung in der Schweiz ist eine unserer wichtigsten Errungenschaften. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung.

Ja zur Pädophileninitiative

Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Ein Straftäter, der wegen eines Sexualdeliktes mit Kindern oder abhängigen Personen verurteilt worden ist, soll das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Solchen Leuten darf keine zweite Möglichkeit gegeben werden, sich an den schwächsten unserer Gesellschaft zu vergehen. Denn viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Jugendlieben sind auf Gesetzesstufe vom Arbeitsverbot auszunehmen. Die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch reichen noch nicht. Denn unter Anwendung des sog. Verhältnismässigkeitsprinzips sind Fehlbeurteilungen möglich, welche den Pädophilen eine weitere Chance geben, sich Opfer auszusuchen. Das vorbehaltlose Arbeitsverbot für Pädophile ist wohl eine Einschränkung in die persönliche Freiheit der Pädophilen, welche diese aber wegen ihrer abartigen Neigung ohne Wenn und Aber hinzunehmen haben. Denn hier muss der Schutz der Kinder vorgehen. Beim Schutz der Kinder und abhängigen Personen dürfen wir keine Kompromisse eingehen. Jeder Missbrauch ist einer zu viel. Deshalb Ja zur Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.

Nein zur Mindestlohninitiative

Gemäss der Mindestlohninitiative soll jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von Fr. 22.— pro Stunde bzw. Fr. 4‘000.— im Monat haben. Davon wären etwa 9 % der Arbeitsplätze betroffen. Die verlangte Mindestlohnhöhe wäre weltweiter Rekord. Mit der Einführung des Mindestlohnes besteht die akute Gefahr, dass die Arbeitsplätze unterhalb der Mindestlohngrenze verschwinden werden. Zuerst in den Grenzkantonen, wo solche Arbeitsplätze sofort ins Ausland ausgelagert würden. Gerade jene Personen, welche heute kaum eine Arbeit finden, dürften es in Zukunft noch schwieriger haben. Die Arbeitslosigkeit würde sich erhöhen. Der Anreiz, eine Lehre zu machen, würde sinken, weil man auch ohne Lehrabschluss Fr. 4‘000.— verdienen würde. In vielen Branchen gibt es massgeschneiderte, auf das regionale Preisniveau abgestimmte Mindestlohnvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern. Das hat sich bewährt und darf nicht in Frage gestellt werden. Im internationalen Vergleich haben wir in der Schweiz ein hohes Lohn- und Beschäftigungsniveau. Tragen wir Sorge dazu. Deshalb Nein zur arbeitsplatzvernichtenden Mindestlohninitiative.

Ja zur Beschaffung des Gripen

Am 18. Mai 2014 ist über das „Gripen-Fonds-Gesetz“ abstimmen. Dabei geht es um die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen des Typs „Gripen E“, welche die 54 veralteten Tiger F-5 ersetzen sollen. Die schon vorhandenen 32 F/A-18 reichen nicht einmal dafür aus, um auf längere Zeit für eine intensive Kontrolle des Luftraums (z.B. bei Terrorgefahr) ständig 4 Flugzeuge in der Luft zu haben. Die Schweizer Luftwaffe sollte nämlich dauernd den Luftraum der Schweiz überwachen und im Krisen- oder Konfliktfall schützen und nötigenfalls verteidigen können. Dafür sind die 22 zusätzlichen Kampflugzeuge unabdingbar. Die 22 Gripen E sind militärisch und technisch eine gute Lösung. Die ausländischen Lieferanten müssen als Gegengeschäft für die Beschaffung der Flugzeuge Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Sicherheit ist in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine zentrale Voraussetzung für Wohlstand, Gesundheit und Fortschritt. Überall investiert man in Sicherheit. Die Sicherheit unseres Staates muss uns ebenso am Herzen liegen – denn sie ist die Grundlage von Wohlstand und Stabilität der gesamten Gesellschaft. Für die Sicherheit des Staates stehen verschiedene Mittel zur Verfügung: Die kantonalen Polizeikorps und die Gemeindefeuerwehren sind nur ein Beispiel dafür; sie kommen täglich zum Einsatz. Wir haben aber auch eine Versicherung für den Fall aller Fälle. Nämlich dann, wenn alle Stricke reissen. Diese Versicherung ist unsere Armee – sie kommt zum Einsatz, wenn niemand sonst mehr die Sicherheit gewährleisten kann. Zu diesem Gesamtsystem Armee gehört auch unsere Luftwaffe. Mit dem Kauf von 22 Gripen E haben wir auch in Zukunft eine glaubwürdige und einsatzbereite Luftwaffe, die täglich zugunsten der Zivilluftfahrt ihre polizeilichen Aufgaben wahrnehmen und in kritischen Situationen auch intervenieren kann. Sicherheit ist wichtig. Deshalb ist dem Gripen-Fonds-Gesetz zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 18. Mai 2014

BB medizinische Grundversorgung
JA
Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen
JA
Mindestlohninitiative
NEIN
Gripen-Fonds-Gesetz
JA

Interview mit Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen, Goldau

Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger
Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger

Warum kandidieren Sie?

Ich wohne seit gut 20 Jahren in der Gemeinde Arth. Als ausgesprochen soziale Frau engagiere ich mich seither in verschiedensten Vereinen oder auch häufig an gesellschaftlichen Anlässen. Von 2004 – 2008 war ich zudem Mitglied der Rechnungsprüfungskommission, seit 2008 bin ich Mitglied der Kommission Freizeit der Gemeinde Arth. Ich erhielt und erhalte Einsicht in die verschiedenen Aufgaben, welche mit der Führung unserer Gemeinde verknüpft sind. Seit sieben Jahren arbeite ich Teilzeit als Sachbearbeiterin im Amt für Gesundheit und Soziales Kanton Schwyz. Jetzt sind unsere Töchter erwachsen und ich habe mehr Zeit zur Verfügung. Diese Zeit möchte ich gerne für unsere Gemeinde einsetzen, Verantwortung übernehmen und so aktiv an ihrem Wohlergehen beteiligt sein.

Wo sehen Sie unter anderem Handlungsbedarf in der Gemeinde Arth?

Prägend für die Gemeinde Arth ist zweifellos der Knotenpunkt Bahnhof Arth-Goldau und somit der Anschluss an nationale und internationale Verbindungen. Die Bautätigkeit der letzten Jahre wird jedoch zweifellos auch zu mehr Privatverkehr führen – der Verkehrsfluss muss optimiert werden. Dies gilt es anzupacken.

Wo möchten Sie sich besonders engagieren?

Mein Engagement wird durch das mir zugeteilte Ressort geprägt sein. Als konstruktiv veranlagte Teamplayerin füge ich mich jedoch gut in ein gemischtes Gremium ein.

Wieso kandidieren sie für die CVP?

Ich wuchs in einer politisch aktiven Familie auf und verfolge das politische Geschehen in meinem Umfeld aufmerksam. Als sachpolitisch und Konsens orientierte Frau kommt für mich nur eine Mitte-Partei in Frage. Mir liegen polarisierende Standpunkte nicht.

Was sind Ihre Stärken?

Ich denke, dass man als Familienfrau ein natürliches Organisationstalent ist. Ich bin eine unkomplizierte Frau und bevorzuge pragmatische Lösungen, die der Sache dienen. Zudem glaube ich, dass ich mit gesundem Menschenverstand ausgestattet bin. Ich hoffe, dass mich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Arth wählen und mir so ihr Vertrauen aussprechen.

Vreni Steffen-Steinegger in den Gemeinderat

Am 14. März 2014 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Nominationen für die Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 durchgeführt. Die vorgeschlagenen Personen garantieren einen vollen Einsatz zugunsten der Bevölkerung.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 wiederum ausgezeichnete und anpackende Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Peter Probst, Goldau, bisher, als Gemeindepräsident; Vreni Steffen-Steinegger, Goldau, neu, als Gemeinderätin; Urban Baumann, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer; Roland Betschart, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer; Heinz Reding, Arth, bisher als Vermittler.

Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger mit dem Gemeindepräsidenten Peter Probst
Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger mit dem Gemeindepräsidenten Peter Probst

Vreni Steffen-Steinegger will sich für familienfreundliche Strukturen und für eine nachhaltige und vernünftige Bautätigkeit in der Gemeinde Arth einsetzen. Sie will Arth-Goldau als wich-tigen Verkehrsknotenpunkt fördern. Als ehemalige Rechnungsprüferin liegen ihr gesunde Gemeindefinanzen besonders am Herzen.

Siehe auch: Interview mit Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen, Goldau

Ja zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur

Am Abstimmungswochenende vom 9. Februar 2014 ist auf Bundesebene über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, über die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ und über die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ zu befinden. In der Gemeinde Arth geht es um einen Zusatzkredit von 4.0 Mio. Franken für die Erstellung von Gewässerschutzbauten bis 2020.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der Eisenbahnvorlage, die Ablehnung der beiden Volksinitiativen, hingegen die Annahme des Gewässerschutzbaukredites in der Gemeinde Arth.

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur

Der Eisenbahnverkehr in der Schweiz bedarf aufgrund der starken Beanspruchung und der teilweisen Engpässe dringend des Ausbaues. Die Bahn wird immer häufiger genutzt. Die Infrastruktursubstanz muss erhalten werden. Hier gibt es sogar Nachholbedarf. Zudem müssen die Kapazitäten an die steigende Nachfrage angepasst werden. Der Transport mit der Bahn hat Zukunft. Deshalb Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur.

Nein zur Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Gemäss dieser Vorlage sollen Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung entfernt werden. Die Schweiz hat im Vergleich zum umliegenden Ausland die tiefste Abtreibungsrate. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung würden die finanziell schlecht gestellten Frauen in die Not getrieben. Gespart werden kann angesichts des sehr geringen Kostenanteils bei den Krankenkassen fast nichts. Es käme zu einer fragwürdigen Aufweichung der Solidarität im Krankenkassenwesen. Abtreibung und Geburt eines Kin-des werden kostenmässig wie eine Krankheit behandelt. Die Geburt ist auch keine Privatsache und wird über die Krankenkasse finanziert. Niemand treibt leichtsinnig ab. Lassen wir die Frauen in der sehr heiklen Abtreibungssituation finanziell nicht im Stich. Deshalb nein zu dieser unnötigen Initiative.

Nein zur Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung

Der hohe Ausländeranteil in der Schweiz basiert auf der erfolgreichen Schweizer Wirtschaft und der weniger erfolgreichen Wirtschaft des Auslandes. Die Krankenhäuser, die Pflegeheime, die Restaurationsbetriebe, die Baustellen, die Industriebetriebe, etc. könnten ohne die ausländischen Arbeitskräfte nicht mehr aufrechterhalten werden. Nun möchten die Initianten eine Kontingentierung des Ausländeranteils einführen, was zu einigem bürokratischen Auf-wand und zu einem Gerangel um die ausländischen Arbeitskräfte führen würde. Zudem würden die für den Wohlstand der Schweiz sehr wichtigen bilateralen Verträge mit der EU in Frage gestellt. Die Initiative ist ein untaugliches Mittel, wenn die Schweizer Wirtschaft und damit der Wohlstand in der Schweiz nicht geschädigt werden soll. Deshalb Nein zur Initiative gegen die Masseneinwanderung.

Ja zum Zusatzkredit von 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten

Der Gewässerschutz (Meteorwasser, Schmutzwasser) in der Gemeinde Arth wird über eine Spezialfinanzierung (Anschlussgebühren, Abwassergebühren, etc.) d.h. ohne Steuergelder finanziert. Das Geld ist vorhanden. Verschiedene Leitungen müssen dringend erneuert oder gar neu gebaut werden. Der Gewässerschutz ist wichtig. Alte Leitungen sollen ersetzt und neue Leitungen sollen erstellt werden. Es gibt dazu keine Alternative. Deshalb Ja zum Zusatzkredit von 4.0 Mio. Franken bis 2020.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9. Februar 2014

Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur
JA
Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache
NEIN
Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung
NEIN

Zusatzkredit 4.0 Mio. für Gewässerschutz
JA

Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12

Am Abstimmungswochenende vom 24. November 2013 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative 1:12, über die Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen und über eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette) zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative 1:12 und die Ablehnung der Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Hingegen ist der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette zuzustimmen.

Nein zur Volksinitiative 1:12

Beim Lohngefälle schneidet die Schweiz im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten gut ab. Auch hat die Schweiz im Vergleich zum umgebenden Ausland die tiefste Arbeitslosenrate und die tiefste Verschuldensrate. An diesem Erfolgsmodell dürfen wir deshalb keine Experimente vornehmen. Auch wenn teilweise das Einkommen gewisser Spitzenkader der Banken und der Wirtschaft ein vernünftiges Mass überschritten hat, kann der Initiative 1:12 nicht zugestimmt werden. Mit dem faktischen Verbot der obersten Einkommen ist nämlich noch nichts garantiert für eine Verbesserung der tiefen Einkommen, was eigentlich die Absicht der Initianten wäre. Die Initiative kann nicht halten, was sie vorgibt. Die Aktionäre der Grossunternehmen haben es in der Hand, die Einkommen der Spitzenfunktionäre zu bestimmen bzw. allenfalls zu senken. Die staatliche Anordnung einer bestimmten Einkommenslimite ist kontraproduktiv. Es würde genügend Umgehungsmöglichkeiten (Aufteilung der Unternehmen in Bereiche mit tiefen und hohen Einkommen; teilweise und gänzliche Auslagerung der hohen Einkommen ins Ausland, etc.) geben. Es ist zu befürchten, dass angesichts der Internationalität vieler Unternehmen die hohen Einkommen ins Ausland abwandern, sodass massive Steuerausfälle und beträchtliche Löcher in der AHV-Kasse entstehen würden. Die Einschränkungen der Initiative 1:12 bringen der Schweiz keine wirklichen Vorteile, sondern vielmehr beträchtliche Nachteile. Deshalb keine Experimente zu Lasten unserer Sozialwerke und zu Lasten des Schweizerischen Arbeitsmarktes. Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12.

Nein zur Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

Mit der Einführung dieses neuen Steuerabzuges würde eine neue Ungerechtigkeit entstehen. Familien mit Kindern haben Kosten, wenn sie während der Arbeitstätigkeit ausser Haus die Kinder (teilweise) von Drittpersonen betreuen lassen. Dadurch wird das erzielte Einkommen verringert. Diese Drittkosten stellen Arbeitsgewinnungskosten dar, welche wie die Wegkosten oder die Auswärtsverpflegung bei den Steuern abzugsfähig sind. Wer die Kinder ausschliesslich selber betreut, muss keine Rechnungen für Drittbetreuung bezahlen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, wenn gerade für diesen Fall ein besonderer Steuerabzug gewährt werden soll. Denn der Einkommensverzicht wird nicht besteuert. Der neue Abzug würde zu beträchtlichen Steuerausfällen führen, welche wir uns derzeit angesichts der gewaltigen Defizite der öffentlichen Hand überhaupt nicht leisten können. Wenn dieser neue Steuerabzug eingeführt werden sollte, wäre eine allgemeine Steuererhöhung kaum noch zu vermeiden. Deshalb nein zu diesem neuen Steuerabzug.

Ja zur Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette

Der Bund will 400 km kantonale Strassen ins Nationalstrassennetz aufnehmen. Zudem will er einige wichtige Umfahrungsprojekte übernehmen. Schliesslich soll das Nationalstrassennetz mit zwei neuen Abschnitten ergänzt werden. Zur Finanzierung der damit verbundenen Aufwendungen ist die Erhöhung des Vignettenpreises von Fr. 40.— auf Fr. 100.— angebracht. Wer schon in Österreich, Italien oder Frankreich auf den Autobahnen unterwegs war, weiss, dass dort erhebliche Autobahngebühren erhoben werden, welche schon rasch Fr. 100.— überschreiten können. Zudem ist in diesen Staaten der Treibstoffpreis eher höher als in der Schweiz. Eine jährliche Abgabe von Fr. 100.— für die Benützung der Nationalstrassen mit den zusätzlichen Leistungen ist deshalb ohne weiteres gerechtfertigt. Kommt hinzu, dass mit der stets weiter wachsenden Anzahl von Fahrzeugen die Strassen und damit auch die Nationalstrassen immer mehr überlastet werden, sodass sich immer mehr Umfahrungen und Entlastungen aufdrängen. Geben wir dem Bund die nötigen Mittel für die Optimierung des Nationalstrassennetzes. Ja zur Erhöhung der Autobahnvignette auf Fr. 100.—.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24. November 2013

Volksinitiative 1:12 für gerechte Löhne
NEIN
Volksinititative Steuerabzüge für selber betreunde Eltern
NEIN
Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette
JA

Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht

Am Abstimmungswochenende vom 22. September 2013 ist auf Bundesebene über die Aufhebung der Wehrpflicht, über das neue Epidemiengesetz sowie über eine kleine Änderung des Arbeitsgesetzes zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung Wehrpflichtaufhebung, hingegen die Annahme des Epidemiengesetzes und der Änderung des Arbeitsgesetzes.

Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht, Ja zur Armee

Wenn die Dienstleistung in der Armee freiwillig wird, kann der benötigte Personalbestand weder quantitativ noch qualitativ erreicht werden. Das haben die umliegenden Länder mit ähnlicher Militärorganisation bereits schmerzhaft erfahren müssen. Darüber muss gar nicht mehr gemutmasst werden. Wenn der freiwillige Bestand nicht ausreicht, werden wir entweder eine Berufsarmee einführen oder die Armee wohl oder übel abschaffen müssen. Eine Berufsarmee in der Schweiz ist als zusätzliche, bisher unbekannte Macht unvorstellbar. Die Verankerung im Volk und der Zusammenschluss aller Landesteile und aller Bevölkerungsgruppen in der Armee würden entfallen. Zudem wäre eine Berufsarmee bei einem angemessenen Be-stand teurer als die heutige Milizarmee. Damit wird klar, dass die Abschaffung der Wehrpflicht zur Aushöhlung bzw. Abschaffung der Armee führen würde. Das ist ja auch das er-klärte Ziel der Initianten, nämlich der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee. Ohne Armee ist die Schweiz leicht erpressbar und wehrlos. Für terroristische Organisationen wäre das eine Einladung, ja als reiches Land wäre die Schweiz ein besonders lohnendes Ziel. Die vorhandenen Polizeikräfte der Kantone können keine grösseren und schon gar keine länger dauernden Sicherheitsprobleme (Bedrohung von Infrastrukturen, Kraftwerken, etc.) lösen. Ganz zu schweigen vom Schutz von Grenzbereichen oder vom Schutz des Luftraumes. Auch für den Katastropheneinsatz wären keine hinreichenden und schnell einsetzbaren Kräfte mehr vorhanden. Die Schweiz wird von vielen Ausländern als sicherer Hort gepriesen. Damit wäre schon bald Schluss. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht wäre die Schweizer Armee und damit die Sicherheit der Schweiz in akuter Gefahr. Deshalb nein zur Abschaffung der Wehrpflicht.

Ja zum neuen Epidemiengesetz

Das geltende Epidemiengesetz von 1970 kann den heutigen Bedrohungslagen bei gefährlichen und ansteckenden Krankheiten angesichts der grossen Mobilität der Menschen nicht mehr hinreichend gerecht werden. Die Gesundheit der Menschen soll vor übertragbaren Krankheiten besser geschützt werden. Ansteckende Krankheiten sollen frühzeitig erkannt und wirksam bekämpft werden können. Bund und Kantone arbeiten bei Epidemien koordiniert zusammen. Die Aufgaben werden klarer verteilt. Die bisherige Impfpraxis wird nicht verändert. Niemand soll gegen seinen Willen geimpft werden. Das Vorbeugen und das wirksame Bekämpfen von gefährlichen und ansteckenden Krankheiten muss rechtzeitig gut koordiniert und geplant werden. Gezielte Informationen sollen Ansteckungen verhindern. Die dafür erforderlichen, gesetzlichen Grundlagen sind in guten Zeiten bereit zu stellen, nicht erst, wenn eine Epidemie oder Pandemie grassiert. Deshalb ja zur Gesundheitsvorsorge, ja zum neuen Epidemiengesetz.

Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes

Es geht nur um eine kleine Modifikaktion bei den Tankstellen auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr, welche bereits bisher arbeitsgesetzlich während 24 Stunden als Tankstellen und Bistros offen halten dürfen. Die im Angebot liegende Produktepallette im Shop-Bereich dieser Einrichtungen soll nicht von 0100 Uhr bis 0500 Uhr eingeschränkt, bzw. nicht mehr abgesperrt werden müssen. Denn damit ist nur unnötiger Aufwand verbunden. Mit dieser kleinen Ausdehnung dürfte kaum mehr Personal erforderlich sein. Das Verkaufssortiment muss nach wie vor in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt sein. Auch mit der vorgesehenen geringfügigen Anpassung der arbeits-rechtlichen Bestimmungen wird am Grundsatz des Arbeitsverbotes bei Nacht und am Sonntag festgehalten. Dieser kleinen, aber sinnvollen Anpassung des Arbeitsgesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22. September 2013

Volksinitiative Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht
NEIN
Epidemiengesetz
JA
Änderung Arbeitsgesetz
JA