Ja zum Gripen

Am Abstimmungswochenende vom 18. Mai 2014 ist auf Bundesebene über den Bundesbeschluss zur medizinischen Grundversorgung, über die Pädophileninitiative, über die Mindestlohninitiative und über die Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Bundesbeschlusses über die medizinische Grundversorgung, der Pädophileninitiative und des Gripenkaufes, hingegen die Ablehnung der Mindestlohninitiative.

Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung

Mit einem neuen Verfassungsartikel soll die medizinische Grundversorgung gestärkt und die Hausarztmedizin gefördert werden. Es ist wichtig, diese Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in der Verfassung zu verankern. Damit werden nämlich Bund und Kanton verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft jeder Einwohner in der Schweiz rasch und gut medizinisch versorgt wird. Die gute medizinische Grundversorgung in der Schweiz ist eine unserer wichtigsten Errungenschaften. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung.

Ja zur Pädophileninitiative

Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Ein Straftäter, der wegen eines Sexualdeliktes mit Kindern oder abhängigen Personen verurteilt worden ist, soll das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Solchen Leuten darf keine zweite Möglichkeit gegeben werden, sich an den schwächsten unserer Gesellschaft zu vergehen. Denn viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Jugendlieben sind auf Gesetzesstufe vom Arbeitsverbot auszunehmen. Die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch reichen noch nicht. Denn unter Anwendung des sog. Verhältnismässigkeitsprinzips sind Fehlbeurteilungen möglich, welche den Pädophilen eine weitere Chance geben, sich Opfer auszusuchen. Das vorbehaltlose Arbeitsverbot für Pädophile ist wohl eine Einschränkung in die persönliche Freiheit der Pädophilen, welche diese aber wegen ihrer abartigen Neigung ohne Wenn und Aber hinzunehmen haben. Denn hier muss der Schutz der Kinder vorgehen. Beim Schutz der Kinder und abhängigen Personen dürfen wir keine Kompromisse eingehen. Jeder Missbrauch ist einer zu viel. Deshalb Ja zur Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.

Nein zur Mindestlohninitiative

Gemäss der Mindestlohninitiative soll jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von Fr. 22.— pro Stunde bzw. Fr. 4‘000.— im Monat haben. Davon wären etwa 9 % der Arbeitsplätze betroffen. Die verlangte Mindestlohnhöhe wäre weltweiter Rekord. Mit der Einführung des Mindestlohnes besteht die akute Gefahr, dass die Arbeitsplätze unterhalb der Mindestlohngrenze verschwinden werden. Zuerst in den Grenzkantonen, wo solche Arbeitsplätze sofort ins Ausland ausgelagert würden. Gerade jene Personen, welche heute kaum eine Arbeit finden, dürften es in Zukunft noch schwieriger haben. Die Arbeitslosigkeit würde sich erhöhen. Der Anreiz, eine Lehre zu machen, würde sinken, weil man auch ohne Lehrabschluss Fr. 4‘000.— verdienen würde. In vielen Branchen gibt es massgeschneiderte, auf das regionale Preisniveau abgestimmte Mindestlohnvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern. Das hat sich bewährt und darf nicht in Frage gestellt werden. Im internationalen Vergleich haben wir in der Schweiz ein hohes Lohn- und Beschäftigungsniveau. Tragen wir Sorge dazu. Deshalb Nein zur arbeitsplatzvernichtenden Mindestlohninitiative.

Ja zur Beschaffung des Gripen

Am 18. Mai 2014 ist über das „Gripen-Fonds-Gesetz“ abstimmen. Dabei geht es um die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen des Typs „Gripen E“, welche die 54 veralteten Tiger F-5 ersetzen sollen. Die schon vorhandenen 32 F/A-18 reichen nicht einmal dafür aus, um auf längere Zeit für eine intensive Kontrolle des Luftraums (z.B. bei Terrorgefahr) ständig 4 Flugzeuge in der Luft zu haben. Die Schweizer Luftwaffe sollte nämlich dauernd den Luftraum der Schweiz überwachen und im Krisen- oder Konfliktfall schützen und nötigenfalls verteidigen können. Dafür sind die 22 zusätzlichen Kampflugzeuge unabdingbar. Die 22 Gripen E sind militärisch und technisch eine gute Lösung. Die ausländischen Lieferanten müssen als Gegengeschäft für die Beschaffung der Flugzeuge Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Sicherheit ist in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine zentrale Voraussetzung für Wohlstand, Gesundheit und Fortschritt. Überall investiert man in Sicherheit. Die Sicherheit unseres Staates muss uns ebenso am Herzen liegen – denn sie ist die Grundlage von Wohlstand und Stabilität der gesamten Gesellschaft. Für die Sicherheit des Staates stehen verschiedene Mittel zur Verfügung: Die kantonalen Polizeikorps und die Gemeindefeuerwehren sind nur ein Beispiel dafür; sie kommen täglich zum Einsatz. Wir haben aber auch eine Versicherung für den Fall aller Fälle. Nämlich dann, wenn alle Stricke reissen. Diese Versicherung ist unsere Armee – sie kommt zum Einsatz, wenn niemand sonst mehr die Sicherheit gewährleisten kann. Zu diesem Gesamtsystem Armee gehört auch unsere Luftwaffe. Mit dem Kauf von 22 Gripen E haben wir auch in Zukunft eine glaubwürdige und einsatzbereite Luftwaffe, die täglich zugunsten der Zivilluftfahrt ihre polizeilichen Aufgaben wahrnehmen und in kritischen Situationen auch intervenieren kann. Sicherheit ist wichtig. Deshalb ist dem Gripen-Fonds-Gesetz zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 18. Mai 2014

BB medizinische Grundversorgung
JA
Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen
JA
Mindestlohninitiative
NEIN
Gripen-Fonds-Gesetz
JA

Interview mit Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen, Goldau

Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger
Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger

Warum kandidieren Sie?

Ich wohne seit gut 20 Jahren in der Gemeinde Arth. Als ausgesprochen soziale Frau engagiere ich mich seither in verschiedensten Vereinen oder auch häufig an gesellschaftlichen Anlässen. Von 2004 – 2008 war ich zudem Mitglied der Rechnungsprüfungskommission, seit 2008 bin ich Mitglied der Kommission Freizeit der Gemeinde Arth. Ich erhielt und erhalte Einsicht in die verschiedenen Aufgaben, welche mit der Führung unserer Gemeinde verknüpft sind. Seit sieben Jahren arbeite ich Teilzeit als Sachbearbeiterin im Amt für Gesundheit und Soziales Kanton Schwyz. Jetzt sind unsere Töchter erwachsen und ich habe mehr Zeit zur Verfügung. Diese Zeit möchte ich gerne für unsere Gemeinde einsetzen, Verantwortung übernehmen und so aktiv an ihrem Wohlergehen beteiligt sein.

Wo sehen Sie unter anderem Handlungsbedarf in der Gemeinde Arth?

Prägend für die Gemeinde Arth ist zweifellos der Knotenpunkt Bahnhof Arth-Goldau und somit der Anschluss an nationale und internationale Verbindungen. Die Bautätigkeit der letzten Jahre wird jedoch zweifellos auch zu mehr Privatverkehr führen – der Verkehrsfluss muss optimiert werden. Dies gilt es anzupacken.

Wo möchten Sie sich besonders engagieren?

Mein Engagement wird durch das mir zugeteilte Ressort geprägt sein. Als konstruktiv veranlagte Teamplayerin füge ich mich jedoch gut in ein gemischtes Gremium ein.

Wieso kandidieren sie für die CVP?

Ich wuchs in einer politisch aktiven Familie auf und verfolge das politische Geschehen in meinem Umfeld aufmerksam. Als sachpolitisch und Konsens orientierte Frau kommt für mich nur eine Mitte-Partei in Frage. Mir liegen polarisierende Standpunkte nicht.

Was sind Ihre Stärken?

Ich denke, dass man als Familienfrau ein natürliches Organisationstalent ist. Ich bin eine unkomplizierte Frau und bevorzuge pragmatische Lösungen, die der Sache dienen. Zudem glaube ich, dass ich mit gesundem Menschenverstand ausgestattet bin. Ich hoffe, dass mich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Arth wählen und mir so ihr Vertrauen aussprechen.

Vreni Steffen-Steinegger in den Gemeinderat

Am 14. März 2014 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Nominationen für die Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 durchgeführt. Die vorgeschlagenen Personen garantieren einen vollen Einsatz zugunsten der Bevölkerung.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 wiederum ausgezeichnete und anpackende Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Peter Probst, Goldau, bisher, als Gemeindepräsident; Vreni Steffen-Steinegger, Goldau, neu, als Gemeinderätin; Urban Baumann, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer; Roland Betschart, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer; Heinz Reding, Arth, bisher als Vermittler.

Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger mit dem Gemeindepräsidenten Peter Probst
Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen-Steinegger mit dem Gemeindepräsidenten Peter Probst

Vreni Steffen-Steinegger will sich für familienfreundliche Strukturen und für eine nachhaltige und vernünftige Bautätigkeit in der Gemeinde Arth einsetzen. Sie will Arth-Goldau als wich-tigen Verkehrsknotenpunkt fördern. Als ehemalige Rechnungsprüferin liegen ihr gesunde Gemeindefinanzen besonders am Herzen.

Siehe auch: Interview mit Gemeinderatskandidatin Vreni Steffen, Goldau

Ja zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur

Am Abstimmungswochenende vom 9. Februar 2014 ist auf Bundesebene über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, über die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ und über die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ zu befinden. In der Gemeinde Arth geht es um einen Zusatzkredit von 4.0 Mio. Franken für die Erstellung von Gewässerschutzbauten bis 2020.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der Eisenbahnvorlage, die Ablehnung der beiden Volksinitiativen, hingegen die Annahme des Gewässerschutzbaukredites in der Gemeinde Arth.

Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur

Der Eisenbahnverkehr in der Schweiz bedarf aufgrund der starken Beanspruchung und der teilweisen Engpässe dringend des Ausbaues. Die Bahn wird immer häufiger genutzt. Die Infrastruktursubstanz muss erhalten werden. Hier gibt es sogar Nachholbedarf. Zudem müssen die Kapazitäten an die steigende Nachfrage angepasst werden. Der Transport mit der Bahn hat Zukunft. Deshalb Ja zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur.

Nein zur Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Gemäss dieser Vorlage sollen Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung entfernt werden. Die Schweiz hat im Vergleich zum umliegenden Ausland die tiefste Abtreibungsrate. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung würden die finanziell schlecht gestellten Frauen in die Not getrieben. Gespart werden kann angesichts des sehr geringen Kostenanteils bei den Krankenkassen fast nichts. Es käme zu einer fragwürdigen Aufweichung der Solidarität im Krankenkassenwesen. Abtreibung und Geburt eines Kin-des werden kostenmässig wie eine Krankheit behandelt. Die Geburt ist auch keine Privatsache und wird über die Krankenkasse finanziert. Niemand treibt leichtsinnig ab. Lassen wir die Frauen in der sehr heiklen Abtreibungssituation finanziell nicht im Stich. Deshalb nein zu dieser unnötigen Initiative.

Nein zur Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung

Der hohe Ausländeranteil in der Schweiz basiert auf der erfolgreichen Schweizer Wirtschaft und der weniger erfolgreichen Wirtschaft des Auslandes. Die Krankenhäuser, die Pflegeheime, die Restaurationsbetriebe, die Baustellen, die Industriebetriebe, etc. könnten ohne die ausländischen Arbeitskräfte nicht mehr aufrechterhalten werden. Nun möchten die Initianten eine Kontingentierung des Ausländeranteils einführen, was zu einigem bürokratischen Auf-wand und zu einem Gerangel um die ausländischen Arbeitskräfte führen würde. Zudem würden die für den Wohlstand der Schweiz sehr wichtigen bilateralen Verträge mit der EU in Frage gestellt. Die Initiative ist ein untaugliches Mittel, wenn die Schweizer Wirtschaft und damit der Wohlstand in der Schweiz nicht geschädigt werden soll. Deshalb Nein zur Initiative gegen die Masseneinwanderung.

Ja zum Zusatzkredit von 4.0 Mio. Franken für Gewässerschutzbauten

Der Gewässerschutz (Meteorwasser, Schmutzwasser) in der Gemeinde Arth wird über eine Spezialfinanzierung (Anschlussgebühren, Abwassergebühren, etc.) d.h. ohne Steuergelder finanziert. Das Geld ist vorhanden. Verschiedene Leitungen müssen dringend erneuert oder gar neu gebaut werden. Der Gewässerschutz ist wichtig. Alte Leitungen sollen ersetzt und neue Leitungen sollen erstellt werden. Es gibt dazu keine Alternative. Deshalb Ja zum Zusatzkredit von 4.0 Mio. Franken bis 2020.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9. Februar 2014

Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur
JA
Volksinitiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache
NEIN
Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung
NEIN

Zusatzkredit 4.0 Mio. für Gewässerschutz
JA

Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12

Am Abstimmungswochenende vom 24. November 2013 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative 1:12, über die Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen und über eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette) zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative 1:12 und die Ablehnung der Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Hingegen ist der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette zuzustimmen.

Nein zur Volksinitiative 1:12

Beim Lohngefälle schneidet die Schweiz im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten gut ab. Auch hat die Schweiz im Vergleich zum umgebenden Ausland die tiefste Arbeitslosenrate und die tiefste Verschuldensrate. An diesem Erfolgsmodell dürfen wir deshalb keine Experimente vornehmen. Auch wenn teilweise das Einkommen gewisser Spitzenkader der Banken und der Wirtschaft ein vernünftiges Mass überschritten hat, kann der Initiative 1:12 nicht zugestimmt werden. Mit dem faktischen Verbot der obersten Einkommen ist nämlich noch nichts garantiert für eine Verbesserung der tiefen Einkommen, was eigentlich die Absicht der Initianten wäre. Die Initiative kann nicht halten, was sie vorgibt. Die Aktionäre der Grossunternehmen haben es in der Hand, die Einkommen der Spitzenfunktionäre zu bestimmen bzw. allenfalls zu senken. Die staatliche Anordnung einer bestimmten Einkommenslimite ist kontraproduktiv. Es würde genügend Umgehungsmöglichkeiten (Aufteilung der Unternehmen in Bereiche mit tiefen und hohen Einkommen; teilweise und gänzliche Auslagerung der hohen Einkommen ins Ausland, etc.) geben. Es ist zu befürchten, dass angesichts der Internationalität vieler Unternehmen die hohen Einkommen ins Ausland abwandern, sodass massive Steuerausfälle und beträchtliche Löcher in der AHV-Kasse entstehen würden. Die Einschränkungen der Initiative 1:12 bringen der Schweiz keine wirklichen Vorteile, sondern vielmehr beträchtliche Nachteile. Deshalb keine Experimente zu Lasten unserer Sozialwerke und zu Lasten des Schweizerischen Arbeitsmarktes. Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12.

Nein zur Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

Mit der Einführung dieses neuen Steuerabzuges würde eine neue Ungerechtigkeit entstehen. Familien mit Kindern haben Kosten, wenn sie während der Arbeitstätigkeit ausser Haus die Kinder (teilweise) von Drittpersonen betreuen lassen. Dadurch wird das erzielte Einkommen verringert. Diese Drittkosten stellen Arbeitsgewinnungskosten dar, welche wie die Wegkosten oder die Auswärtsverpflegung bei den Steuern abzugsfähig sind. Wer die Kinder ausschliesslich selber betreut, muss keine Rechnungen für Drittbetreuung bezahlen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, wenn gerade für diesen Fall ein besonderer Steuerabzug gewährt werden soll. Denn der Einkommensverzicht wird nicht besteuert. Der neue Abzug würde zu beträchtlichen Steuerausfällen führen, welche wir uns derzeit angesichts der gewaltigen Defizite der öffentlichen Hand überhaupt nicht leisten können. Wenn dieser neue Steuerabzug eingeführt werden sollte, wäre eine allgemeine Steuererhöhung kaum noch zu vermeiden. Deshalb nein zu diesem neuen Steuerabzug.

Ja zur Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette

Der Bund will 400 km kantonale Strassen ins Nationalstrassennetz aufnehmen. Zudem will er einige wichtige Umfahrungsprojekte übernehmen. Schliesslich soll das Nationalstrassennetz mit zwei neuen Abschnitten ergänzt werden. Zur Finanzierung der damit verbundenen Aufwendungen ist die Erhöhung des Vignettenpreises von Fr. 40.— auf Fr. 100.— angebracht. Wer schon in Österreich, Italien oder Frankreich auf den Autobahnen unterwegs war, weiss, dass dort erhebliche Autobahngebühren erhoben werden, welche schon rasch Fr. 100.— überschreiten können. Zudem ist in diesen Staaten der Treibstoffpreis eher höher als in der Schweiz. Eine jährliche Abgabe von Fr. 100.— für die Benützung der Nationalstrassen mit den zusätzlichen Leistungen ist deshalb ohne weiteres gerechtfertigt. Kommt hinzu, dass mit der stets weiter wachsenden Anzahl von Fahrzeugen die Strassen und damit auch die Nationalstrassen immer mehr überlastet werden, sodass sich immer mehr Umfahrungen und Entlastungen aufdrängen. Geben wir dem Bund die nötigen Mittel für die Optimierung des Nationalstrassennetzes. Ja zur Erhöhung der Autobahnvignette auf Fr. 100.—.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24. November 2013

Volksinitiative 1:12 für gerechte Löhne
NEIN
Volksinititative Steuerabzüge für selber betreunde Eltern
NEIN
Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette
JA

Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht

Am Abstimmungswochenende vom 22. September 2013 ist auf Bundesebene über die Aufhebung der Wehrpflicht, über das neue Epidemiengesetz sowie über eine kleine Änderung des Arbeitsgesetzes zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung Wehrpflichtaufhebung, hingegen die Annahme des Epidemiengesetzes und der Änderung des Arbeitsgesetzes.

Nein zur Aufhebung der Wehrpflicht, Ja zur Armee

Wenn die Dienstleistung in der Armee freiwillig wird, kann der benötigte Personalbestand weder quantitativ noch qualitativ erreicht werden. Das haben die umliegenden Länder mit ähnlicher Militärorganisation bereits schmerzhaft erfahren müssen. Darüber muss gar nicht mehr gemutmasst werden. Wenn der freiwillige Bestand nicht ausreicht, werden wir entweder eine Berufsarmee einführen oder die Armee wohl oder übel abschaffen müssen. Eine Berufsarmee in der Schweiz ist als zusätzliche, bisher unbekannte Macht unvorstellbar. Die Verankerung im Volk und der Zusammenschluss aller Landesteile und aller Bevölkerungsgruppen in der Armee würden entfallen. Zudem wäre eine Berufsarmee bei einem angemessenen Be-stand teurer als die heutige Milizarmee. Damit wird klar, dass die Abschaffung der Wehrpflicht zur Aushöhlung bzw. Abschaffung der Armee führen würde. Das ist ja auch das er-klärte Ziel der Initianten, nämlich der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee. Ohne Armee ist die Schweiz leicht erpressbar und wehrlos. Für terroristische Organisationen wäre das eine Einladung, ja als reiches Land wäre die Schweiz ein besonders lohnendes Ziel. Die vorhandenen Polizeikräfte der Kantone können keine grösseren und schon gar keine länger dauernden Sicherheitsprobleme (Bedrohung von Infrastrukturen, Kraftwerken, etc.) lösen. Ganz zu schweigen vom Schutz von Grenzbereichen oder vom Schutz des Luftraumes. Auch für den Katastropheneinsatz wären keine hinreichenden und schnell einsetzbaren Kräfte mehr vorhanden. Die Schweiz wird von vielen Ausländern als sicherer Hort gepriesen. Damit wäre schon bald Schluss. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht wäre die Schweizer Armee und damit die Sicherheit der Schweiz in akuter Gefahr. Deshalb nein zur Abschaffung der Wehrpflicht.

Ja zum neuen Epidemiengesetz

Das geltende Epidemiengesetz von 1970 kann den heutigen Bedrohungslagen bei gefährlichen und ansteckenden Krankheiten angesichts der grossen Mobilität der Menschen nicht mehr hinreichend gerecht werden. Die Gesundheit der Menschen soll vor übertragbaren Krankheiten besser geschützt werden. Ansteckende Krankheiten sollen frühzeitig erkannt und wirksam bekämpft werden können. Bund und Kantone arbeiten bei Epidemien koordiniert zusammen. Die Aufgaben werden klarer verteilt. Die bisherige Impfpraxis wird nicht verändert. Niemand soll gegen seinen Willen geimpft werden. Das Vorbeugen und das wirksame Bekämpfen von gefährlichen und ansteckenden Krankheiten muss rechtzeitig gut koordiniert und geplant werden. Gezielte Informationen sollen Ansteckungen verhindern. Die dafür erforderlichen, gesetzlichen Grundlagen sind in guten Zeiten bereit zu stellen, nicht erst, wenn eine Epidemie oder Pandemie grassiert. Deshalb ja zur Gesundheitsvorsorge, ja zum neuen Epidemiengesetz.

Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes

Es geht nur um eine kleine Modifikaktion bei den Tankstellen auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr, welche bereits bisher arbeitsgesetzlich während 24 Stunden als Tankstellen und Bistros offen halten dürfen. Die im Angebot liegende Produktepallette im Shop-Bereich dieser Einrichtungen soll nicht von 0100 Uhr bis 0500 Uhr eingeschränkt, bzw. nicht mehr abgesperrt werden müssen. Denn damit ist nur unnötiger Aufwand verbunden. Mit dieser kleinen Ausdehnung dürfte kaum mehr Personal erforderlich sein. Das Verkaufssortiment muss nach wie vor in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt sein. Auch mit der vorgesehenen geringfügigen Anpassung der arbeits-rechtlichen Bestimmungen wird am Grundsatz des Arbeitsverbotes bei Nacht und am Sonntag festgehalten. Dieser kleinen, aber sinnvollen Anpassung des Arbeitsgesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 22. September 2013

Volksinitiative Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht
NEIN
Epidemiengesetz
JA
Änderung Arbeitsgesetz
JA

Nein zur Volkswahl des Bundesrates

Am Abstimmungswochenende vom 9. Juni 2013 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ und über die Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012 zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volkswahl des Bundesrates und die Annahme der Asylgesetzesänderung.

Nein zur Volkswahl des Bundesrates

Wenn der Bundesrat vom Volk gewählt werden sollte, müsste er sich dauernd um seine Wiederwahl kümmern. Es wäre ein Dauerwahlkampf zu befürchten. Die Sachgeschäfte würden darunter leiden. „Heisse Eisen“ würden kaum noch angepackt. Der Wahlkampf in der ganzen Schweiz würde Millionen von Franken verschlingen. Deshalb wäre es nur noch schwerreichen Kandidaten möglich, in den Wahlkampf um einen Bundesratssitz einzusteigen. Oder die Kandidaten würden zumindest von schwerreichen Sponsoren oder Interessenverbänden ab-hängen. Das derzeitige System mit der Wahl des Bundesrates durch die Bundesversammlung ist fein austariert. Das Parlament steht in der Pflicht, einen funktionierenden, fähigen Bundes-rat zu wählen. Wenn es zur Volkswahl käme, wären die Folgen für Parlament und Bundesrat unabsehbar. Wir haben im Kanton Schwyz schon mehr als genug Wahlkämpfe zu bestehen. Es sind vom Volk die Gemeinderäte, die Bezirksräte, die Kantonsräte, die Regierungsräte und schliesslich die eidgenössischen Parlamentarier alle vier Jahre zu wählen. Eine weitere Volkswahl von in diesem Kanton unbekannten Personen wäre zu viel des Guten. Es braucht nicht noch weitere 10-20 Kopfplakate in unseren Dörfern. Hinzu kommt, dass der Kanton Schwyz bisher nie einen Bundesrat stellen konnte. Angesichts der geringen Bevölkerungszahl des Kantons Schwyz würde die Chance, künftig einen Bundesrat aus dem Kanton Schwyz wählen zu können, mit der Volkswahl noch viel geringer werden. Die bevölkerungsreichen Gebiete des Mittellandes würden bei solchen Wahlen den Ausschlag geben. Es gibt kein Land auf dem ganzen Planten Erde, wo die Minister (ein Bundesrat hat in den meisten demokratischen Staaten Ministerrang) vom Volk gewählt werden. Meistens werden dort Präsidenten vom Volk gewählt, welche dann die Minister bestimmen. Deshalb Nein zur Volksinitiative Volkswahl des Bundesrates.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Der Grossteil der Asylgesuche in der Schweiz hat einen rein wirtschaftlichen Hintergrund. In diesem Sinne wird das Asylsystem der Schweiz vielfach missbraucht. Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade die Schweiz in der Mitte von Europa von so vielen (echten) Asylanten aufgesucht werden sollte, wenn nicht aus wirtschaftlichen Gründen. Es braucht deshalb dringend Massnahmen, um die echten von den unechten Asylanten rasch unterscheiden zu können. Die Asylverfahren dauern oft noch immer viel zu lange, was unnötige Kosten verursacht und falsche Hoffnungen schürt. Zudem sollen Asylanten, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, separiert werden können. Echte Asylanten sollen in der Schweiz nach wie vor aufgenommen werden können. Dazu aber müssen diese rasch erkannt und von den anderen getrennt werden. Dafür genügen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen offensichtlich noch nicht. Deshalb Ja zur Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 9. Juni 2013

Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“
NEIN
Änderung des Asylgesetzes vom 28. September 2012
JA

Ja zur Familie: mehr Kinder statt mehr Ausländer

Am Abstimmungswochenende vom 3. März 2013 ist auf Bundesebene über den Verfassungsartikel zur Familienpolitik, die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ und über die Änderung des Raumplanungsgesetzes zu entscheiden. Beim Kanton Schwyz geht es um den Verpflichtungskredit für die Sanierung des Turnhallengebäudes und um die Schulraumerweiterung beim Berufsbildungszentrum in Goldau. Auf Bezirksebene ist über die Konzession an die EBS AG zur Wasserkraftnutzung der Steineraa zu befinden. In der Gemeinde Arth ist das Reglement zur Jugendarbeit sowie die Initiative zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung zu beurteilen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Familienartikels in der Verfassung und die Annahme der Änderung des Raumplanungsgesetzes. Die Abzockerinitiative hingegen ist zu verwerfen. Die Bezirksvorlage und die Kantonsvorlage werden befürwortet. In der Gemeinde Arth ist das Reglement für die Jugendarbeit zu unterstützen, während die Initiative zur Einbürgerung abzulehnen ist.

Ja zur Familie: mehr Kinder statt mehr Ausländer

In der Bundesverfassung soll neu ein Artikel zur Familienpolitik verankert werden. Darin wird festgeschrieben, dass die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen und die Familie zu schützen ist. Die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung soll gefördert werden, dies insbesondere mit familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen. Die Familie hat nach wie vor eine zentrale Bedeutung in der Gesellschaft, weshalb sich eine Erwähnung auf Verfassungsstufe rechtfertigt. Angehende Mütter versuchen immer mehr, neben der Kinderbetreuung auch noch berufstätig zu sein, dies meistens teilweise. Die Motive dazu liegen beim fehlenden bzw. mangelhaften Einkommen oder im Umstand, dass eine aufwändige Ausbildung nicht verloren gehen soll. Wenn es keine hinreichenden familien- oder schulergänzenden Einrichtungen gibt, wird auf das Kinderhaben verzichtet oder auf Einzelkinder beschränkt. Diese Umstände haben dazu geführt, dass in der Schweiz eine Geburtenrate von lediglich 1.5 besteht, während für die Aufrechterhaltung der einheimischen Bevölkerung eine Geburtenrate von 2.1 erforderlich wäre. Die Differenz wird zwar durch die Zuwanderung von Ausländern mehr als übertroffen, was aber sehr problematisch ist. Wenn wir die Rahmenbedingungen für angehende Mütter nicht verbessern, wird die einheimische Bevölkerung langsam aussterben und durch Ausländer ersetzt. Da nützt es gar nichts, auf die ausschliesslich eigene Betreuung der Kinder durch die Mütter, bzw. Eltern zu pochen. Wenn angehende Mütter zumindest teilweise im Erwerbsleben bleiben können, hat das viele Vorteile: bessere Ausnützung der aufwändigen Ausbildung, mehr Einkommen, mehr einheimische Arbeitskraft, weniger Ausländerbedarf. Zudem schadet es keinem Kind, wenn es während einem Teil der Woche in einer Krippe mit anderen Kindern zusammen sein kann oder in der Schule über den Mittag verpflegt und betreut wird. Entsprechende Einrichtungen gibt es in der Gemeinde Arth. Das Bedürfnis dazu ist ausgewiesen. Mit der neuen Verfassungsbestimmung sind nach wie vor massgeschneiderte Lösungen in den Gemeinden möglich. Nicht überall bestehen die gleichen Bedürfnisse. Allfällige weitere Einrichtungen müssten zuerst von den Parlamenten bzw. vom Volk beschlossen werden, sodass allfälligen Erweiterungen des bestehenden Angebots und damit zusätzlichen Kosten enge Grenzen gesetzt sind. Zudem wird auch künftig von einer Kostenbeteiligung der Eltern an familienergänzenden und schulergänzenden Einrichtungen auszugehen sein. Der neue Verfassungsartikel spricht ein aktuelles Bedürfnis an, welches in der Gemeinde Arth zum grossen Teil bereits umgesetzt ist. Mit einer Annahme des Verfassungsartikels kann das Arbeitspotential der Mütter besser ausgeschöpft werden, was dazu beitragen kann, dass die Schweizer Wirtschaft weniger Ausländer anstellen bzw. herbeirufen muss. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die Familienpolitik.

Nein zur Abzockerinitiative

Die Abzockerinitiative verfehlt mit ihren starren Forderungen das Ziel. Statt überhöhte Vergütungen und Boni zu verhindern, reguliert sie die börsenkotierten Unternehmen übermässig. Das kann zum Verlust von Arbeitsplätzen führen. Die Initiative ist eine allgemeine Anregung und kein ausformulierter Gesetzestext. Die Ausformulierung würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem wäre es nicht klar, ob überhaupt alle Forderungen umsetzt werden können. Es käme zu den gleichen Erscheinungen wie bei der Verwahrungsinitiative und der Ausschaffungsinitiative, wo die Umsetzung fraglich ist. Der Gegenvorschlag ist massgeschneidert auf die Verhinderung der Exzesse abgestimmt und lässt den Unternehmen noch den nötigen Spielraum. Mit der Ablehnung der Abzockerinitiative wird der Weg frei gemacht für den bereits ausformulierten und bereitgestellten Gegenvorschlag. Deshalb nein zur Abzockerinitiative.

Ja zum Raumplanungsgesetz

Die Zersiedelung bzw. die durchgehende Überbauung in der Schweiz nimmt je länger je mehr beängstigende Formen an. Achtlos wird immer mehr bestes Landwirtschaftsland verbaut. Viel zu wenig wird auf verdichtetes Bauen bzw. auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden geachtet. Deshalb muss Gegensteuer gegeben werden mit der vorgeschlagenen Änderung des Raumplanungsgesetzes. Auch die kommenden Generationen sollen noch eine halbwegs intakte Umgebung antreten dürfen. Bauzonen sollen nur noch nach dem effektiven Bedarf und nach der wirklichen Verfügbarkeit ausgeschieden werden. Der Landverschleiss soll eingedämmt werden. Fruchtfolgeflächen sollen geschützt werden. Rückzonungen und die damit verbundenen Streitereien sind nur dort angesagt, wo es übermässige Einzonungen gegeben hat, was im Kanton Schwyz und in der Gemeinde Arth kaum der Fall sein dürfte. Es braucht für den Schutz unserer Landschaft eine Korrektur in der Raumplanungsgesetzgebung. Es muss eingegriffen werden, bevor nichts mehr zu retten ist. Deshalb ja zur Änderung des Raumplanungsgesetzes.

Ja zur Sanierung und Schulraumerweiterung beim BBZ Goldau

Beim Berufsbildungszentrum in Goldau muss das im Jahre 1989 erstellte Turnhallengebäude saniert werden. Zudem sollen für die Berufsschüler ein Chemiezimmer und ein Physikzimmer erstellt werden. Für das schulische Brückenangebot braucht es drei Schulzimmer, welche der-zeit durch Zumietung abgedeckt werden. Der Verpflichtungskredit 9.4 Mio. Franken für die Sanierung des Turnhallengebäudes und für die Schulraumerweiterung entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis, weshalb zuzustimmen ist.

Ja zur Konzession der Wasserkraftnutzung bei der Steineraa

Die Nutzung der Wasserkraft der Steineraa ist sinnvoll und nachhaltig. Es ist wichtig, dass diese erneuerbare Energiequelle im Hinblick auf den Strombedarf der Zukunft ausgeschöpft wird. Die EBS AG bietet Gewähr, dass das entsprechenden Kleinkraftwerk erfolgreich errichtet und betrieben werden kann. Deshalb Ja zur Konzessionserteilung an die EBS AG.

Ja zum Reglement Jugendarbeit

Mit dem Reglement zur Jugendarbeit sollen die Grundzüge der Jugendarbeit in der Gemeinde Arth festgelegt werden. So werden die Aufgaben, die Organisation und die Umsetzung des Jugendkonzepts fixiert, was aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre sinnvoll ist. Die Förderung bzw. Begleitung der Jugend in der Gemeinde Arth ist wichtig. Die Jugend ist unsere Zukunft. Hier gilt es, Sorge zu tragen. Die Kosten für die Jugendarbeit sind mit dem Reglement noch nicht festgelegt. Der entsprechende Betrag ist nicht mehr zur separaten Abstim-mung zu bringen, sondern über das jährliche Budget abzuwickeln. Die Höhe des Betrages kann aber im Rahmen der Budgetdebatte nach oben und nach unten korrigiert werden. Des-halb ja zum Reglement über die Jugendarbeit.

Nein zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung

Seit diesem Jahr müssen die Einbürgerungswilligen im Amtsblatt ausgeschrieben werden. Jeder Bürger kann dazu unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Eingabe bei der Einbürgerungskommission machen, wenn er Bedenken hat. Bisher gab es ein solches Recht nicht. Erst mit der Publikation in der Gemeindebotschaft wurde bisher klar, wer eingebürgert werden soll. Mit der neuen Einbürgerungsgesetzgebung wurde somit die Mitwirkung der Bevölkerung entscheidend verbessert. In den letzten 10 Jahren gab es nie einen Einwand an der Gemeindeversammlung, dass ein vom Gemeinderat bzw. von der vorberatenden Einbürgerungskommission vorgeschlagener Kandidat nicht eingebürgert werden konnte. Das beweist, dass die politisch zusammen gesetzte Einbürgerungskommission der Gemeinde Arth ihre Arbeit bisher immer tadellos gemacht hat und deshalb das Vertrauen verdient, das auch weiterhin seriös zu tun. Die formelle Präsentation der Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung ist deshalb nicht mehr nötig. Solches belastet die Gemeindeversammlung nur unnötig. Wenn in Zukunft die Einbürgerungen in der Gemeinde Arth wider Erwarten in irgendeiner Form aus dem Ruder laufen sollten, könnte jederzeit verlangt werden, dass wieder die Gemeindeversammlung darüber zu beraten hat. Derzeit ist das aber nicht nötig. Deshalb Nein zur Einbürgerung an der Gemeindeversammlung.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 3. März 2013

Bundesbeschluss Verfassungsartikel Familienpolitik
JA
Initiative gegen die Abzockerei
NEIN
Änderung Raumplanungsgesetz
JA

Verpflichtungskredit Sanierung Turnhalle und Schulraumerweiterung Berufsbildungszentrum Goldau
JA
Konzession Wasserkraftwerk Steineraa an EBS AG
JA
Reglement Jugendarbeit Gemeinde Arth
JA
Einbürgerungen an die Gemeindeversammlung
NEIN

Nein zum Raubzug auf die Gemeindekasse

Am Abstimmungswochenende vom 23. September 2012 ist auf Bundesebene über die Jugendmusikförderung, die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ und über die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene ist über die teilweise Neuregelung der Familienzulagen, die neue Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie über einen Restaurierungsbeitrag an das Kloster Einsiedeln zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der Jugendmusikförderung, hingegen die Ablehnung aber der beiden Initiativen „Sicheres Wohnen im Alter“ und „Schutz vor dem Passivrauchen“. Bei den kantonalen Vorlagen ist der teilweisen Neuregelung der Familienzulagen und dem Beitrag für das Kloster Einsiedeln zuzustimmen, die neue Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden hingegen ist abzulehnen.

Ja zur Jugendmusikförderung

Die Jugendmusik stellt eine sinnvolle Art der Entwicklung der Jugendlichen dar. Die meisten Gemeinden im Kanton Schwyz führen bereits Musikschulen bzw. eine entsprechende Förderung. Mit dem neuen Verfassungsartikel über die Jugendmusikförderung soll die musikalische Bildung bzw. hochwertiger Musikunterreicht gefördert werden. Es ist dabei mit der Vorgabe von Mindeststandards zu rechnen. In der Gemeinde Arth dürfte sich dabei nicht viel ändern. Ja zu dieser sinnvollen Förderung, welche vielerorts bereits grösstenteils umgesetzt ist.

Nein zur Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“

Der Titel ist irreführend. Mit Sicherheit beim Wohnen hat diese Initiative nichts zu tun. Viel-mehr soll mit dieser neuen Initiative ein besonderes Bevölkerungssegment bei der Besteuerung privilegiert werden, und dies zu Zeiten, wo die Steuern nicht noch weiter gesenkt können, sondern vielmehr erhöht werden sollten, weil die Gemeinwesen knapp bei Kasse sind. Wenn schon, dann müsste im Sinne der Gerechtigkeit für alle der Eigenmietwert und im Gegenzug der Abzug der Hypothekarzinsen abgeschafft werden. Nein zu dieser Partiallösung, welche Steuerausfälle verursachen wird. Diese Steuerausfälle muss wieder jemand ausgleichen. Wer denn?

Nein zur Initiative „Schutz vor Passivrauchen“

Mit der letzten Rauchervorlage (Bundegesetz zum Schutz vor Passivrauchen, in Kraft seit Mai 2010) wurde das Rauchen schon massiv eingeschränkt, und zwar am Arbeitsplatz und in öffentlich zugänglichen Räumen. Viele Restaurateure haben sich für teures Geld auf diese Vorgaben eingerichtet (Fumoirs). Nun soll die eingeschränkte Rauchermöglichkeit bereits wieder über den Haufen geworfen und damit namhafte Investitionen vernichtet werden. Es reicht. Es gibt auch hier der Vorschriften genug. Nein zur weiteren Einschränkung der Raucher. Nein zur Vernichtung von soeben getätigten Investitionen.

Ja zur Teilrevision Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

Der Bund hat im Jahre 2009 bereits ein Rahmengesetz mit einem Minimalstandard für die Familienzulagen erlassen. Bisher sind nur die Unselbständigen, die Landwirte und die Nicht-erwerbstätigen zwingend versichert. Der Kanton Schwyz hatte bisher für Selbständigerwer-bende eine eigene, allerdings halbbatzige Versicherungslösung. Neu sollen auch von Bundes-rechts wegen alle Selbständigerwerbenden versichert werden. Auch die Erwerbstätigen im Tieflohnbereich werden für die Familienzulagen versichert, ganz nach dem Grundsatz: ein Kind – eine Zulage. Der Bundesgesetzgeber hat die Versicherungspflicht für die Selbständigerwerbenden neu verbindlich angeordnet. Der Kanton Schwyz hat die Anschlussgesetzgebung, bzw. die Zuständigkeiten zu regeln. Der Kantonsrat bestimmt die Höhe der Zulage, wobei der Bund ein Minimum von derzeit Fr. 200.— Kinderzulage und Fr. 250.— Ausbildungszulage vorgibt. Der Kantonsrat könnte höhere Zulagen beschliessen, tut dies aber nicht. Der Kantonsrat bestimmt auch die Höhe des Beitragssatzes. Die Vorlage stellt das absolute Minimum dessen war, was der Bund vorgibt. Weniger wäre gar nicht möglich. Deshalb wohl oder übel Ja zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen.

Nein zur neuen Lastenverteilung – Nein zum Raubzug auf die Gemeindekasse

Der Kantonsrat hat mit dem sog. Massnahmenpaket bereits schon 13.0 Mio. Franken finanzielle Lasten auf die Gemeinden und Bezirke verschoben, ohne dass das Volk dazu etwas sagen konnte. Darüber hinaus kommen noch weitere 4.5 Mio. Franken, welche im Rahmen der letzten Revision des Prämienverbilligungsgesetzes im Frühjahr 2012 den Gemeinden mit der Aufbürdung der Verlustscheinskosten aufgeladen worden sind. Auch mit der Einführung der Pflegefinanzierung wurde den Gemeinden ab 2011 eine beträchtliche finanzielle Bürde von 6.5 Mio. Franken auferlegt (Gemeinde Arth: Fr. 602‘447.— im Jahr 2011). Nun sollen weite-re 20.0 Mio. den Gemeinden und Bezirken belastet werden, indem sie weniger Anteil an den Grundstückgewinnsteuern bekommen und indem sie an den öffentlichen Verkehr neu 60 % anstelle der bisherigen 50 % beitragen müssen. Für die Gemeinde Arth bedeutet das nach dem Abbau des Eigenkapitals von 6.4 Mio. Franken (Stand 31.12.2011) nichts anderes als eine Steuererhöhung von 21 %, wenn die Ertragsseite sich nicht entsprechend verbessert, was aufgrund der bisherigen Erfahrung kaum anzunehmen ist. Der Kanton delegiert somit quasi die Steuererhöhungen auf die Gemeinden und Bezirke. Zuerst gibt es einen Raubzug auf das Ei-genkapital der Gemeinden (der Kanton Schwyz hatte per Ende 2011 ein Eigenkapital von 514 Mio. Franken) und dann sind Steuererhöhungen angesagt. Dabei ist noch bemerkenswert, dass die steuerschwachen Gemeinden, wie die Gemeinde Arth, einen besonders hohen Anteil an der Defizitverschiebung übernehmen müssen. Andere, steuerkräftigere Gemeinden werden viel weniger zur Kasse gebeten. So wurde für die Gemeinde Schwyz eine Steuererhöhung von 7 % und für Küssnacht eine solche von 9 % vorausberechnet. Die Gemeinde Arth würde mit dem derzeit schon hohen Steuerfuss von 160 % künftig im Vergleich mit den umliegenden grösseren Gemeinden noch weiter in den Hintertreff geraten. Der Kanton hat bereits mehr als genug Kosten auf die Gemeinden abgewälzt. Das reicht vorerst. Vor weiteren Verschiebungen sollten die Abschlüsse des Kantons der kommenden Jahre abgewartet werden. Deshalb Nein zur weiteren Lastenverschiebung zu Lasten der Gemeinde Arth. Nein zum Raubzug auf die Gemeindekasse Arth.

Ja zum Beitrag an die Restaurierung im Kloster Einsiedeln

Das Kloster Einsiedeln ist von einmaliger internationaler kulturhistorischer Bedeutung. Von 2001-2011 hat der Kanton Schwyz sich bereits an den Restaurierungsarbeiten des Klosters Einsiedeln beteiligt. Der derzeit bestehende Restaurierungsbedarf beläuft sich auf ca. 63.5 Mio. Franken. Der Kanton Schwyz soll sich mit 8.0 Mio. Franken beteiligen. Der Bund leistet Beiträge in ungefähr gleicher Höhe, wobei die Bundesbeiträge nur dann fliessen, wenn auch der Kanton sich beteiligt. Der Rest des Investitionsbedarfes muss das Kloster Einsiedeln aus eigenen Mitteln oder aus Mitteln Dritter aufbringen. Wenn das Kloster Einsiedeln als wichtigste Kulturstätte im Kanton Schwyz nicht überstützt werden soll, dann gibt es im Kanton Schwyz wohl kein einziges unterstützungswürdiges Objekt mehr. Deshalb Ja zum Verpflichtungskredit von 8.0 Mio. Franken für das Kloster Einsiedeln.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 23. September 2012

Bundesbeschluss Jugendmusikförderung
JA
Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“
NEIN
Initiative „Schutz vor Passivrauchen“
NEIN

Teilrevision EG zum Bundesgesetz Familienzulagen
JA
Anpassung der Aufgaben- und Lastenverteilung
NEIN
Verpflichtungskredit Restaurierung Kloster Einsiedeln
JA

Ja zum Alterszentrum Chriesigarte in Arth

Am Abstimmungswochenende vom 17. Juni 2012 ist auf Bundesebene über die Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“, über die Initiative „Staatsverträge vors Volk“ und über das Managed Care im KVG zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene ist über die Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes, über den Kauf des Werkhofareals Ingenbohl durch den Kanton und über einen Planungskredit für den Neubau des Heilpädagogi-schen Zentrums in Goldau zu befinden. In der Gemeinde Arth geht es um die Realisierung des Alterszentrums Chriesigarte in Arth, um den Ver-pflichtungskredit für den Neubau einer Tiefgarage auf dem Areal Hofmatt in Arth sowie um den Verpflichtungskredit für die Errichtung des regiona-len Naturpark Schwyz.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller drei Bundesvorlagen, die Annahme aller drei kantonalen Vorlagen, die Annahme der Alterszentrumsvorlagen Chriesigarte in Arth sowie des Verpflichtungskredites für die Tiefgarage auf dem Areal Hofmatt. Die Kreditvorlage für die Errichtung des regionalen Naturparks hingegen ist zu verwerfen.

Nein zur Bausparinitiative

Die Bausparinitiative möchte vor allem jene Bevölkerungskreise ansprechen, welche das Wohnsparen über die Säule 3a bei weitem nicht ausschöpfen. Davon aber würde letztlich die reichere Bevölkerung, welche sich das Wohneigentum auf jeden Fall leisten kann, profitieren und dadurch namhafte Steuervergünstigungen herausholen. Steuern, welche dann aber fehlen und von allen wieder eingebracht werden müssen. Nein zu diesem unnötigen Papiertiger.

Nein „Staatsverträge vors Volk“

Das Volk hat bereits mit der heutigen Rechtslage über alle bedeutenden Staatsverträge abzustimmen. Neu soll auch über politisch unbestrittene Staatsverträge zwingend abgestimmt werden, was zu teuren Leerläufen führen würde und deren Einführung unnötig hinauszögern würde. Die Stimmberechtigen sollen nicht über möglichst viele, sondern über die entscheidenden Staatsverträge abstimmen. Wenn ständig über viele Vorlagen abgestimmt werden muss, werden noch weniger Stimmberechtigte an den Abstimmungen teilnehmen. Das bisherige Ausmass an Abstimmungsvorlagen reicht bereits. Mehr wäre kontraproduktiv. Deshalb Nein zu den Staatsverträgen vors Volk.

Nein zu Managed Care

Bereits nach dem bestehenden System schliessen sich immer mehr Ärzte zu Gemeinschaften und Netzwerken zusammen. Allerdings freiwillig. Mit der vorliegenden KVG-Änderung Managed Care (integrierte Versorgung) wäre die freie Arztwahl nur noch mit höheren Kostenanteilen (15 % statt 10 %) und höheren Franchisen (Fr. 1‘000.— statt Fr. 500.—) möglich, was bereits eine Zweiklassenmedizin schafft. Mit der Einführung müssten bisherige Ärzte oder Spitäler aufgegeben werden, wenn sie sich nicht im gleichen Netzwerk befinden. Der Wechsel eines Arztes bzw. Netzwerkes könnte vom Versicherer bis drei Jahre hinausgezögert wer-den. Der Budgetdruck der Netzwerke kann zu Qualitätsverlust führen. Die angestrebte Kosteneinsparung mit dem System der integrierten Versorgung ist kaum realisierbar. Der vermehrte Zwang und die zusätzlichen Einschränkungen rechtfertigen sich nicht. Deshalb Nein zur KVG-Änderung mit dem System Managed Care.

Ja zur Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes

Der Grossteil der Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes ist nichts anderes als die notwendige Anpassung als Folge von Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes des Bundes (KVG). Eine Änderung des KVG verlangt, dass die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkassen ausbezahlt wird. Im Zuge dieser Anpassung wird das Anmeldeverfahren im Kanton Schwyz geändert. Die Anmeldung erfolgt neu bereits im Vorjahr. 85 % der ausstehenden Prämien müssen von der öffentlichen Hand getragen werden. Im Kanton Schwyz haben das die Gemeinden zu übernehmen. Das Einkommen und das Vermögen von jungen Erwachsenen wird bei der Berechnung der Prämienverbilligung nicht mehr mitgerechnet. Zu-dem wird der Vermögensfreibetrag der Ehepaare von Fr. 40‘000.— auf Fr. 50‘000.— erhöht, weil es neu keinen Ehepaarfreibetrag mehr gibt und die Ehepaare als zwei Erwachsene mit je Fr. 25‘000.— Freibetrag eingerechnet werden. Der Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Übernahme des Werkhofes Ingenbohl

Der Werkhof in Ingenbohl ist Eigentum des Bundes, welcher den Werkhof für die Autobahn ab 2008 zufolge Verlegung des Unterhaltsstützpunktes nach Flüelen nicht mehr benötigt. Seither wurde er vom Kanton Schwyz mietweise für verschiedene Aufgaben genützt (Betrieb Tiefbauamt, Büro Seepolizei, Werkstätten Unterhalt Fahrzeuge Strassenunterhalt und Kapo, Eichamt, Salzlager). Es bietet sich nun die einmalige Gelegenheit, dieses grosse Areal (30‘802 m2 mit Gebäuden) zu Eigentum zu erwerben und zwar zu einem sehr günstigen Preis. Deshalb Ja zur Übernahme des Werkhofes Ingenbohl durch den Kanton Schwyz mit dem Verpflichtungskredit von Fr. 4‘069‘730.—.

Ja zum Planungskredit Neubau Heilpädagogisches Zentrum in Goldau

Das bisherige Heilpädagogische Zentrum Innerschwyz in Ibach braucht grössere Räumlichkeiten, die sich in Goldau neben der pädagogischen Hochschule auf kantonseigenem Boden rasch realisieren lassen. Mit der Mitbenützung bereits bestehender Anlagen in Goldau (Verpflegung aus dem BBZ, Sportanlagen BBZ und PHS, Wärmeverbund) können beträchtliche Synergien genutzt und damit die Kosten tief gehalten werden. Die Verkehrsanbindung in Goldau ist optimal. Die neuen Arbeitsplätze sind in Goldau sehr willkommen. Deshalb Ja zum Planungskredit von 1.56 Mio. Franken für den Neubau des Heilpädagogischen Zentrums in Goldau.

Ja zum Investitionsbeitrag von Fr. 4‘350’000.— an die Stiftung Pflegezentren

Auch den Arthern ist endlich ein modernes Alterspflegeheim zu gönnen. Die Bauherrschaft und der Betrieb durch die Stiftung Pflegezentren der Gemeinde Arth ermöglicht Kostensenkungen für die beiden Alterszentren in Goldau und Arth. Mit der Rechtspersönlichkeit der Stiftung ist gewährleistet, dass vermehrt Vermächtnisse und Erbeinsetzungen zugunsten dieser Einrichtungen getätigt werden. Der Investitionsbeitrag von Fr. 4‘350‘000.— durch die Gemeinde Arth ist mässig und deshalb ohne weiteres zu befürworten. Auch die Bau- und Betriebsübergabe, die Einräumung eines Baurechtes sowie die Aufhebung des Reglements für das alte Pflegeheim sind zu befürworten, weil diese Rechtsakte zur Verwirklichung des Alterszentrums Chriesigarte nötig sind. Deshalb Ja zum Investitionsbeitrag von Fr. 4‘350‘000.— an die Stiftung Pflegezentren der Gemeinde Arth und Ja zu allen damit verbundenen Teilfragen der Vorlage.

Ja zur Tiefgarage in Arth

Im Zentrum von Arth braucht es dringend mehr Parkplätze. Das örtliche Gewerbe befürwortet diese sehr. Zusammen mit dem Bau des Alterszentrums Chriesigarte sind einmalige Synergien möglich. Mit der geplanten Tiefgarage geht nicht noch mehr wertvoller Boden für die Schaffung von Parkplätzen verloren. Die dort vorgesehene öffentliche Toilette ist dringend nötig. Auch wenn die Tiefgarage in den Anfangsjahren den Gemeindehaushalt belastet, ist dieses zukunftsträchtige Projekt gut zu heissen. Deshalb Ja zum Verpflichtungskredit von Fr. 5‘125‘000.— für den Neubau einer Tiefgarage in Arth.

Nein zum Naturpark

Die örtlichen und regionalen Marken, Produkte und Sehenswürdigkeiten sind zu fördern bzw. zu vermarkten, ohne dass darüber eine Parkkonstruktion gestülpt werden muss. Die Vernetzung und die Koordination sind auch ohne Parkgebilde möglich. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass das von einem regionalen Naturpark erfasste Areal mit neuen Beschränkungen unter einen besonderen Schutz gestellt wird. Wir haben schon genug Einschränkungen und Vorschriften. Wir wollen kein Museum werden. Nachdem die Gemeinde Steinerberg bereits ab-gelehnt hat, wäre in der Gemeinde Arth noch eine kleine Exklave vom Naturpark erfasst, was keinen Sinn macht. Deshalb Nein zum Naturpark.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. Juni 2012

Eigene vier Wände dank Bausparen
NEIN
Staatsverträge vors Volk
NEIN
Managed Care
NEIN

Teilrevision des Prämienverbilligungsgesetzes
JA
Übernahme Werkhof Ingenbohl
JA
Planung Neu Heilpädagogisches Zentrum Goldau
JA

Alterszentrum Chriesigarte Arth
JA
Tiefgarage Hofmatt in Arth
JA
Regionaler Naturpark Schwyz
NEIN