Die CVP Arth-Oberarth-Goldau informierte am 11. September 2014 in Goldau an einer öffentliche Veranstaltung über die Steuergesetzänderung des Abstimmungswochenendes vom 28. September 2014. Kantonsrat Adrian Dummermuth, Fraktionspräsident CVP im Kantonsrat, schilderte die Ausgangslage. Markus Beeler, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, stellte die Vorlage im Detail vor. Kantonsrat Bruno Beeler, Mitglied der vorberatenden Kommission, nahm die politische Beurteilung vor.
Umfangreiche Steuersenkungen/Mindereinnahmen
In den vergangen Jahren wurden im Kanton Schwyz umfangreiche Steuersenkungen durchgeführt, teilweise gegen den Willen des Regierungsrates. So wurde der Dividendenrabatt auf sagenhafte 75 % erhöht. Die Vermögenssteuer wurde von 0.8 Promille auf 0.5 Promille reduziert. Der Kantonssteuerfuss wurde von 130 % auf 120 % gesenkt. Die Steuern für juristische Personen wurden von 4 % auf 2.25 % gesenkt. Die durch die Steuersenkungen erhofften Zuzüge von finanzkräftigen Steuerzahlern sind nicht oder noch nicht im erhofften Ausmass erfolgt. Die Steuereinnahmen sind markant zurückgegangen trotz steigender Zunahme der Gesamtsteuerkraft im Kanton Schwyz. Schliesslich ist der Ertragsanteil der Schweizerischen Nationalbank ab 2012 von vormals 30 Mio. Franken auf 12 Mio. Franken eingebrochen.
Aufwandsteigerungen
In verschiedenen Bereichen hat sich der Aufwand des Kantons erhöht. So u.a. beim öffentlichen Verkehr und bei den Gesundheitskosten. Zusätzliche Stellen bei der Kantonspolizei, die Übernahme der Kaufmännischen Berufsschule und die Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf kantonaler Ebene haben den Personalaufwand erhöht. Massiv zu Buche schlägt der exorbitant steigende Aufwand für den NFA, welcher von 45 Mio. Franken im Jahre 2008 auf 162 Mio. Franken im Jahre 2015 angestiegen ist.
Defizit von 200 Mio. Franken für 2014
Als Folge der massiven Mindereinnahmen und der markanten Aufwandsteigerung resultiert für das Jahr 2014 voraussichtlich ein Rekorddefizit von bis zu 200 Mio. Franken. Das Eigenkapital, das per 31.12.2013 bereits auf nur noch gerade 278 Mio. Franken gesunken ist, wird sich somit in diesem Jahr auf unter 100 Mio. Franken weiter reduzieren. Deshalb muss sofort vehement auf der Einnahmeseite und auf der Aufwandseite eingegriffen werden. Andernfalls versinkt der Kanton Schwyz in die Schuldenwirtschaft.
Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept des Regierungsrates und des Parlamentes für den Kantonshaushalt besteht in verschiedenen Sparpaketen/Massnahmepaketen, im ständigen Sparen/Abwälzen bei jeder sich abzeichnenden Ausgabe des Kantons, in gezielten Steuererhöhungen (Abstimmung vom 28. September 2014) und schliesslich in allgemeinen Steuererhöhungen.
Die Massnahmepläne 2005/2006, die Budgetkürzung 2011 und der Massnahmeplan 2011 hat Einsparungen von 80 Mio. Franken eingebracht. Aus dem Entlastungprogramm 2014-2017 resultieren Einsparungen zwischen 16 und 19 Mio. Franken. Von diesen Einsparungen sind u.a. die schlechter gestellten Mitbürger (Erhöhung Selbstbehalt der Prämienverbilligung, grösserer Vermögensverzehr bei den Heimbewohnern im Rahmen der Ergänzungsleistungen), die privaten Mittelschulen und auch das Staatspersonal betroffen.
Die gezielten Steuerhöhungen mit der Vorlage am 28. September 2014 ergeben einen Mehrertrag von 66 Mio. Franken. Schliesslich wird mit dem Budget 2015 wohl oder übel eine allgemeine Steuererhöhung zu beschliessen sein, welche alle Steuerzahler treffen wird. Diese wird um 30 % (24 Mio. Franken entsprechen 10 %) höher ausfallen, wenn die gezielten Steuererhöhungen am 28. September 2014 verworfen werden sollten.
Gezielte Steuererhöhungen am 28. September 2014
Mit der Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 sollen anlässlich der Volksabstimmung vom 28. September 2014 gezielte Steuererhöhungen beschlossen werden. Neben technischen Änderungen und bundesrechtlich vorgeschriebenen Anpassungen des Steuergesetzes geht es bei den umstrittenen Erhöhungen um den sog. Kantonstarif (23 Mio. Franken), um die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts (14 Mio. Franken) und um die Erhöhung der Vermögenssteuer von 0.5 Promille auf 0.6 Promille (7.5 Mio. Franken). Bei der Dividendenbesteuerung führt der derzeitige Rabatt von 75 % dazu, dass mehr als der daraus resultierende Ertrag in den NFA bezahlt werden muss. Es ist ein eigentliches Defizitgeschäft, welches die anderen Steuerzahler finanzieren müssen. Mit der Reduktion des Rabattes von 75 % auf 50 % wird dieser steuerliche Fehltritt behoben. Nicht umstritten ist die Umverteilung der Grundstückgewinnsteuer von einem weiteren Viertel von den Gemeinden/Bezirken auf den Kanton, was 18 Mio. Franken Mehrertrag ergibt. Die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts, die Einführung eines neuen Kantonstarifes (nur für den Kanton bei einem steuerbaren Einkommen ab 230‘500 Franken für Alleinstehenden ab 438‘000 Franken für Verheiratete) und die Vermögenssteuererhöhung betreffen nur die sehr gut verdienenden und die sehr vermögenden Steuerzahler, welche in der Vergangenheit steuerlich im Kanton Schwyz sehr günstig gefahren sind. Sie sollen nun auch einen angemessenen Beitrag leisten für die Sanierung des Kantonshaushaltes.
Steuerlich attraktiv bleiben
Die gezielten Steuererhöhungen wurden so angesetzt, dass die steuerlich attraktivsten Gemeinden (Höfner Gemeinden und Küssnacht) selbst bei einer markanten allgemeinen Steuererhöhung für die sehr gut verdienenden und für die vermögenden Steuerzahler noch weiterhin zu den steuerlich attraktivsten gehören werden. Aufgrund dieser Steuererhöhungen ist deshalb nicht mit einer Abwanderung der guten Steuerzahler zu rechnen. Wohin sollten sie denn gehen? Damit wird auch klar, dass die gezielten Steuererhöhungen, selbst verbunden mit kommenden allgemeinen Steuererhöhungen, nicht zu einer Abkehr der Tiefsteuerstrategie führt. Vielmehr handelt es sich bei diesen Steuererhöhungen um Feinkorrekturen, welche die Strategie nicht in Frage stellen.
Steuererhöhung hat keinen Einfluss auf die Höhe der NFA-Zahlungen
Die Höhe der Besteuerung im Kanton Schwyz bzw. die geplante Steuererhöhung hat keinerlei Einfluss auf die Höhe des NFA-Beitrages, welchen der Kanton Schwyz abzuliefern hat. Denn für die Höhe der NFA-Zahlung sind nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen massgeblich, sondern (neben der Solidarität mit den anderen Geberkantonen) allein die Steuerkraft (steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen) im Kanton Schwyz. Während in den letzten Jahren die Steuerkraft stets gestiegen ist, hat sich der Steuerertrag als Folge der verschiedenen Steuersenkungen gesenkt. Es spielt für den NFA-Beitrag somit keinerlei Rolle, wenn die gezielte Steuerhöhung beschlossen wird.
Überparteilicher Kompromiss
Die Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014, d.h. die Abstimmungsvorlage vom 28. September 2014, beinhaltet einen überparteilichen Kompromiss. Alle Parteien im Kantonsrat haben eingesehen, dass die vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen dringend nötig sind und dass es keine vernünftige Alternative gibt. Dementsprechend wurde die Vorlage im Kantonsrat mit 77 Ja zu 12 Nein angenommen.