Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12

Am Abstimmungswochenende vom 24. November 2013 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative 1:12, über die Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen und über eine Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette) zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative 1:12 und die Ablehnung der Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Hingegen ist der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette zuzustimmen.

Nein zur Volksinitiative 1:12

Beim Lohngefälle schneidet die Schweiz im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten gut ab. Auch hat die Schweiz im Vergleich zum umgebenden Ausland die tiefste Arbeitslosenrate und die tiefste Verschuldensrate. An diesem Erfolgsmodell dürfen wir deshalb keine Experimente vornehmen. Auch wenn teilweise das Einkommen gewisser Spitzenkader der Banken und der Wirtschaft ein vernünftiges Mass überschritten hat, kann der Initiative 1:12 nicht zugestimmt werden. Mit dem faktischen Verbot der obersten Einkommen ist nämlich noch nichts garantiert für eine Verbesserung der tiefen Einkommen, was eigentlich die Absicht der Initianten wäre. Die Initiative kann nicht halten, was sie vorgibt. Die Aktionäre der Grossunternehmen haben es in der Hand, die Einkommen der Spitzenfunktionäre zu bestimmen bzw. allenfalls zu senken. Die staatliche Anordnung einer bestimmten Einkommenslimite ist kontraproduktiv. Es würde genügend Umgehungsmöglichkeiten (Aufteilung der Unternehmen in Bereiche mit tiefen und hohen Einkommen; teilweise und gänzliche Auslagerung der hohen Einkommen ins Ausland, etc.) geben. Es ist zu befürchten, dass angesichts der Internationalität vieler Unternehmen die hohen Einkommen ins Ausland abwandern, sodass massive Steuerausfälle und beträchtliche Löcher in der AHV-Kasse entstehen würden. Die Einschränkungen der Initiative 1:12 bringen der Schweiz keine wirklichen Vorteile, sondern vielmehr beträchtliche Nachteile. Deshalb keine Experimente zu Lasten unserer Sozialwerke und zu Lasten des Schweizerischen Arbeitsmarktes. Nein zur sozialistischen Umverteilungsinitiative 1:12.

Nein zur Volksinitiative Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

Mit der Einführung dieses neuen Steuerabzuges würde eine neue Ungerechtigkeit entstehen. Familien mit Kindern haben Kosten, wenn sie während der Arbeitstätigkeit ausser Haus die Kinder (teilweise) von Drittpersonen betreuen lassen. Dadurch wird das erzielte Einkommen verringert. Diese Drittkosten stellen Arbeitsgewinnungskosten dar, welche wie die Wegkosten oder die Auswärtsverpflegung bei den Steuern abzugsfähig sind. Wer die Kinder ausschliesslich selber betreut, muss keine Rechnungen für Drittbetreuung bezahlen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, wenn gerade für diesen Fall ein besonderer Steuerabzug gewährt werden soll. Denn der Einkommensverzicht wird nicht besteuert. Der neue Abzug würde zu beträchtlichen Steuerausfällen führen, welche wir uns derzeit angesichts der gewaltigen Defizite der öffentlichen Hand überhaupt nicht leisten können. Wenn dieser neue Steuerabzug eingeführt werden sollte, wäre eine allgemeine Steuererhöhung kaum noch zu vermeiden. Deshalb nein zu diesem neuen Steuerabzug.

Ja zur Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette

Der Bund will 400 km kantonale Strassen ins Nationalstrassennetz aufnehmen. Zudem will er einige wichtige Umfahrungsprojekte übernehmen. Schliesslich soll das Nationalstrassennetz mit zwei neuen Abschnitten ergänzt werden. Zur Finanzierung der damit verbundenen Aufwendungen ist die Erhöhung des Vignettenpreises von Fr. 40.— auf Fr. 100.— angebracht. Wer schon in Österreich, Italien oder Frankreich auf den Autobahnen unterwegs war, weiss, dass dort erhebliche Autobahngebühren erhoben werden, welche schon rasch Fr. 100.— überschreiten können. Zudem ist in diesen Staaten der Treibstoffpreis eher höher als in der Schweiz. Eine jährliche Abgabe von Fr. 100.— für die Benützung der Nationalstrassen mit den zusätzlichen Leistungen ist deshalb ohne weiteres gerechtfertigt. Kommt hinzu, dass mit der stets weiter wachsenden Anzahl von Fahrzeugen die Strassen und damit auch die Nationalstrassen immer mehr überlastet werden, sodass sich immer mehr Umfahrungen und Entlastungen aufdrängen. Geben wir dem Bund die nötigen Mittel für die Optimierung des Nationalstrassennetzes. Ja zur Erhöhung der Autobahnvignette auf Fr. 100.—.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24. November 2013

Volksinitiative 1:12 für gerechte Löhne
NEIN
Volksinititative Steuerabzüge für selber betreunde Eltern
NEIN
Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette
JA