Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. September 2014 ist auf Bundesebene über Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes“ und über die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2024. In der Gemeinde ist über den Verpflichtungskredit für die Sanierung und Umgestaltung des Rathausplatzes, über den Teilzonenplan „Naberi“, Arth, und über den Teilzonenplan Hintere Parkstrasse, Goldau, zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden eidgenössischen Vorlagen, hingegen die Annahme der kantonalen und kommunalen Vorlagen.

Nein zur Mehrwertsteuervorlage

Mit der Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“ wollen die Initianten, dass für die Leistungen des Gastgewerbes nicht mehr der bisherige Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent, sondern der tiefere Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent wie beim Verkauf von Nahrungsmitteln gelten soll. Damit soll eine Gleichbehandlung des Gastgewerbes und der Take-away-Geschäfte erreicht werden. In den wenigsten Fällen dürfte eine solche Steuersenkung zu einer Senkung der Gastgewerbepreise führen. Beim Bund indessen würde das einen Steuerausfall von 750 Millionen Franken pro Jahr verursachen, bei der AHV würden jährlich 75 Millionen Franken fehlen und bei der IV deren 40 Millionen Franken. Kompensationsmassnahmen sind derzeit keine vorgesehen. Es würde somit ein veritables Finanzloch resultieren. Die höhere Besteuerung des Gastgewerbes hat seinen guten Grund. Deren Dienstleistungen sollen höher besteuert werden als der Kauf von Nahrungsmitteln. Statt die Senkung des Gastgewerbesteuersatzes müsste zur ausgleichenden Gerechtigkeit vielmehr der Tarif der Take-away-Geschäfte auf das Niveau des Gastgewerbes erhöht werden. Solange nicht klar ist, wie die hohen Ertragsausfälle kompensiert werden können, dürfen wir keine solchen Ertragsausfälle riskieren. Im Kanton Schwyz sollte mittlerweile allen klar sein, wie heikel es werden kann, wenn man auf der Ertragsseite blindlings Senkungen durchführt. Deshalb Nein zu diesen hohen Ertragsausfällen, Nein zur Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“.

Nein zur öffentlichen Krankenkasse (Einheitskrankenkasse)

Mit der Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ wird verlangt, dass die soziale Krankenversicherung (Grundversicherung) nicht mehr (wie heute) von 61 privaten Krankenkassen geführt wird, sondern nur noch von einer einzigen öffentlichen Krankenkasse. Diese soll dann über kantonale und interkantonale Agenturen verfügen und für jeden Kanton eine einheitliche Prämie festlegen. Damit gäbe es keinen Wettbewerb mehr. Die Versicherten könnten die Krankenkasse nicht mehr wechseln. Sie wären der staatlichen Einheitskasse bzw. den dortigen Sachbearbeitern auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Der Hauptgrund für die hohen Krankenkassenkosten ist nicht die Verwaltung oder die Werbung der Krankenkassen, sondern die stetig teurer und umfangreicher werdenden medizinischen Leistungen, welche auch mit einer staatlichen Einheitskasse nicht günstiger werden. Es ist somit eine Augenwischerei, wenn behauptet wird, mit einer staatlichen Einheitskasse würden die Prämien dann sinken. Für Verstaatlichungen von Krankenversicherungen gibt es bisher keine positiven Beispiele. Es würde dadurch eine neue riesige staatliche Verwaltung entstehen. Das bisherige System hat sich bewährt. Wir brauchen hier keine Experimente. Deshalb Nein zur staatlichen Einheitskrankenkasse. Nein zur Verstaatlichung.

Ja zur Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014

Die Steuergesetzrevision vom 21. Mai 2014 umfasst einige Anpassungen an das Bundesrecht, vorab technischer Natur. Darüber hinaus aber geht es um gezielte Steuererhöhungen und um eine neue Verteilung der Grundstückgewinnsteuer. Umstritten sind eigentlich nur die gezielten Steuererhöhungen. In den vergangenen Jahren hat der Schwyzer Kantonsrat zum Teil gegen den ausdrücklichen Willen des Regierungsrates (Senkung der Dividendenbesteuerung; Senkung des Kantonsteuerfusses) verschiedene markante Steuersenkungen beschlossen. Dabei ging die entsprechende Ratsmehrheit stets davon aus, dass der mit den Steuersenkungen verbundene Steuerausfall durch die Zuwanderung von guten Steuerzahlern mehr als kompensiert werden soll. Das war ein Trugschluss. Deshalb und weil zwischenzeitlich die meist gebundenen Ausgaben des Kantons massiv gestiegen sind, und weil die Zahlungen in den nationalen Finanzausgleich vor allem zufolge Anstieg des Ressourcenpotenzials bzw. zufolge des Anstieges der Steuerkraft der Steuerpflichtigen im Kanton Schwyz massiv gestiegen sind, weist der Haushalt des Kantons Schwyz ein massives Defizit aus, welches für das kommende Jahr zwischen 150 und 200 Millionen Franken liegen wird. Derweil schöpft der Kanton Schwyz vorab bei den wohlhabenden bzw. gut verdienenden Steuerzahlern mit lediglich 12,7 Prozent schweizweit mit Abstand am wenigsten ab. Die sehr gut verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahler im Kanton Schwyz sind aufgrund des markanten Wachstums der Steuerkraft am meisten dafür verantwortlich, dass die Beiträge des Kantons Schwyz in den nationalen Finanzausgleich dermassen stark angewachsen sind und noch weiter wachsen werden. Es ist deshalb angezeigt, vorab von den besser verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahlern im Kanton Schwyz etwas mehr zu verlangen, dies mit dem sogenannten Kantonstarif und der Erhöhung der Vermögenssteuer von 0,5 Promille auf neu 0,6 Promille. Der viel zu hoch gewährte Dividendensteuerrabatt von 75 Prozent hat dazu geführt, dass der Kanton Schwyz für dieses Steuersubstrat mehr in den eidge- nössischen Finanzausgleich bezahlen muss, als er von den entsprechenden Steuerpflichtigen überhaupt von den Dividenden einnimmt. Deshalb soll der Rabatt auf 50 Prozent hinunter gesetzt werden. Mit den gezielten Steuererhöhungen vorab für besser Verdienende (ab einem Einkommen von 230 400 Franken für Einzelpersonen und ab 438 000 Franken für Eheleute) und für Vermögende (ab einem steuerlichen Reinvermögen von über 560 000 Franken) soll diese Kategorie von Steuerzahlern einen höheren Beitrag an die Staatskasse abliefern, weil genau diese Personen bisher schweizweit steuerlich am günstigsten gefahren sind. Auch nach den gezielten Steuererhöhungen (Kantonstarif, Vermögenssteuer, Dividendenbesteuerung) und selbst mit einer markanten allgemeinen Steuererhöhung werden diese Personen keinen steuergünstigeren Ort in der Schweiz oder in Europa finden. Die Befürchtung eines «Bumerangs», d.h. dass diese Perso- nen den Kanton wegen der Steuererhöhung verlassen werden, ist somit nicht begründet. Mit den vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen wurde nachgerade konsequent darauf geachtet, dass der Kanton Schwyz durch die Steuererhöhungen die Attraktivität für die guten Steuerzahler nicht verliert bzw. dass der Kanton Schwyz hier den 1. Rang halten kann. Auch im Sinne der Opfersymmetrie sollten nun die sehr gut verdienenden und die vermögenden Steuerzahler einen höheren Beitrag an die Staatskasse leisten. Denn mit den sogenannten Massnahmepaketen wurde bisher zulasten der ärmeren Bevölkerungsschicht (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, etc.), zulasten des Staatspersonals und zulasten der Gemeinden gespart. Wenn die Steuergesetzänderung verworfen werden sollte, fehlen der Staatskasse insgesamt 67 Millionen. Diese müssten mit einer allgemeinen Steuererhöhung von 30 Prozent für jedermann aufgefangen werden. Dazu käme noch die restliche allgemeine Steuererhöhung, welche auch mit den gezielten Steuergesetzänderungen noch nötig sein wird. Weitere Sparmassnahmen dürften wenig bis keinen Erfolg mehr haben, und eine Schuldenwirtschaft kann nicht infrage kommen. Daraus erhellt, dass es für die vorgeschlagene Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 keine vernünftige Alternative gibt. Deshalb Ja zu dieser Vorlage.

Ja zum Verpflichtungskredit für die Sanierung/Umgestaltung des Rathausplatzes Arth

Der Rathausplatz und die darunter liegenden Leitungen müssen dringend saniert werden. Mit der Sanierung (was eine blosse Unterhaltsarbeit wäre, welche nicht dem Volk vorgelegt werden müsste) will der Gemeinderat nun aber eine Umgestaltung verbinden, um möglichst kostengünstig zu fahren. Die vorgeschlagene Umgestaltung ist eine mögliche bzw. taugliche Variante. Zur Gestaltung wird es immer verschiedene Ansichten geben.

Ja zum Teilzonenplan „Naberi“

Mit dieser Vorlage soll eine künftige Seeaufschüttung und damit eine Vision des Gemeinderates ermöglicht werden. Es geht aber nur um die entsprechende Einzonung. Ein Projekt gibt es noch nicht. Die Kosten eines künftigen Projektes sind dem Stimmvolk mit einer separaten Vorlage zu präsentieren. Damit ist sichergestellt, dass für künftige Seeaufschüttung das Volk wiederum das letzte Wort haben wird. Mit der Zustimmung bzw. Einzonung des entsprechenden Bodens vergeben wird uns nichts. Es wäre eine Chance, um in der Zukunft rasch handeln zu können, falls sich ein Projekt anbieten wird (z.B. Tunnelausbruch bei Neat-Baustellen). Der Vorlage ist zuzustimmen.

Ja zum Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“

Im Hinteren Teil der Parkstrasse soll mit der Umzonung in die Zentrumszone eine Verdichtung der Bauweise bzw. eine bessere Nutzung des überbauten Bodens ermöglicht werden. Dieser Vorlage ist zuzustimmen. Damit kann die Nutzung von Bauland optimiert und entsprechender Baulandverschleiss vermieden werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. September 2014

Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung im Gastgewerbe“
NEIN
Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“
NEIN

Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014
JA

Verpflichtungskredit Sanierung und Umgestaltung Rathausplatz Arth
JA
Teilzonenplan „Naberi“
JA
Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“
JA