Nein zum Abbau der Prämienverbilligung

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2018 ist auf Bundesebene über die neue Finanzordnung 2021 des Bundes und über die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Billag-Gebühren) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über zwei kantonale Vorlagen, nämlich über den Abbau der Prämienverbilligungen und über die Transparenzinitiative zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der neuen Finanzordnung 2021 des Bundes und die Ablehnung der übrigen drei Vorlagen.

Nein zu No Billag

Mit dem Abschaffen der Radio- und Fernsehgebühren könnten die unabhängige SRG und verschiedene lokale Radios und TVs ihren Service-public-Auftrag nicht mehr erfüllen. Der Markt kann das über die Gebühren sicher gestellte Angebot nicht ersetzen. Insbesondere nicht für die sprachlichen Minderheiten und für die vielen kulturellen und sportlichen Bereiche (Volksmusik, Schwingfeste, Skirennen, etc.). Für eine funktionierende Demokratie sind unabhängiges Radio und Fernsehen eine wichtige Voraussetzung. Wenn es nur noch Radio- und Fernsehsehsender finanzkräftiger Investoren gibt, ist eine unabhängige Meinungsbildung gefährdet. Das Grosskapital würde uns dann über seine Sender (z.B. Teleblocher) mitteilen, was wir zu bestimmten politischen Fragen meinen bzw. entscheiden sollen. Das wäre wohl das Ende unserer Demokratie in der bisherigen Form. Die objektive Berichterstattung, der Zusammenhalt der sprachlichen Minderheiten der Schweiz und die vielen sportlichen und kulturellen Leistungen von Radio und Fernsehen dürfen nicht wegen einer Gebühr von Fr. 1.00 pro Tag auf Spiel gesetzt werden. Deshalb Nein zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren.

Ja zur neuen Finanzordnung 2021 des Bundes

Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer machen zwei Drittel der Bundeseinnahmen aus. Die Erhebung dieser Steuern ist in der Bundesverfassung nur bis 2020 gesichert und soll nun bis 2035 verlängert werden. Dieser völlig unbestrittenen Vorlage ist zuzustimmen.

Nein zur Transparenzinitiative

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Wir müssten durch den noch zu schaffenden Gesetzestext zwangsläufig ein Bürokratiemonster schaffen. Die verlangte Offenlegung ist kaum überprüfbar und es gibt diverse Umgehungsmöglichkeiten. Die importierte Transparenzinitiative der Juso ist im Kanton Schwyz überflüssig und deshalb abzulehnen.

Kein Abbau der Prämienverbilligung

Der Kanton Schwyz hat schweizweit eines der höchsten Ressourcenpotenziale und die tiefste Steuerquote. Die juristischen Personen werden bei den Kantonssteuern mit über 3 Mio. Franken jedes Jahr subventioniert. Die vorgelegte Gesetzesänderung betreffend der Prämienverbilligung geht viel weiter als die ursprüngliche Revisionsidee. Ausgangspunkt war nämlich, dass niemand mehr Prämien über die Richtprämienvergütung erhält, als er einzahlen muss. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen ohne Rücksicht auf die konkreten Verhältnisse grob vereinfachend maximal nur noch 90% der errechneten Richtprämien ausbezahlt werden, wodurch eine eigentliche Sparvorlage entstanden ist. Damit würden Kanton und Gemeinden beim Aufwand für die Prämienverbilligung sage und schreibe rund 30 % bzw. 5.7 Mio. Franken einsparen. Und das ausgerechnet primär bei den tiefen Einkommen, wie die folgende Tabelle zeigt. Das ist nicht vertretbar. Hier wurde “das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”. Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) ist deshalb abzulehnen.

Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern

Reineinkommen Bundessteuer in Fr. Prämienverbilligung geltendes Recht in Fr. Prämienverbilligung gemäss Sparvorlage neues Recht in Fr. Minderauszahlung gegenüber geltendem Recht in Fr.
0 11 904 10 714 1190
10 000 10 704 9 614 1090
20 000 9 504 8 525 979
30 000 8 304 7 636 668
40 000 7 104 6 746 358
50 000 5 913 5 857 56
60 000 4 943 4 968 -25

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 4.3.2018

Neue Finanzordnung 2021 (Bundesbeschluss)
JA
Abschaffung der Billag-Gebühren
NEIN

Änderung Einführungsgesetz Krankenversicherung (Prämienverbilligung)
NEIN
Offenlegung Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)
NEIN

Vernehmlassung CVP zum ESP-B

Im Rahmen der Vernehmlassung nimmt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau zum Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Arth-Goldau (ESP-B) gemäss den Orientierungen vom 24. Mai 2017 (öffentlich) und vom 13. Juni 2017 (Parteivorstände) Stellung.

Das Postgebäude muss erhalten bleiben, womit viel Geld gespart werden kann. Deshalb ist die 5. Buskante im Bereich Bahnhof Süd zu erstellen. Die Tiefgarage als Ersatz der derzeitigen Parkplätze beim Bahnhof ist unverzichtbar. Es ist ein Dorfplatz für öffentliche Veranstaltungen einzuplanen. Für die massiven Aufzonungen/Umzonungen bzw. für die Möglichkeit, Hochhäuser bis zu 55 m Höhe zu erstellen, sind entsprechende Gegenleistungen zu verlangen. Die Erschliessung des Areals Bahnhof Süd ist über die sog. Schuttstrasse vorzunehmen.

Bahnhofplatz: Postgebäude behalten, nur 4 Buskanten auf dem Bahnhofplatz

Die Gestaltung des Bahnhofplatzes ist wohl eines der wichtigsten Teilprojekte und bereits sehr konkret. Der Umstand, dass allein wegen der Schaffung der 5. Buskante das Postgebäude entfernt werden muss, lässt aufhorchen, weil der Abbruch dieses Gebäudes und der Ersatz der Poststelle sehr viel Geld kostet, welches von die Gemeinde Arth wohl zum grossen Teil alleine aufzubringen sein wird.

Könnte da nicht die eine Buskante von Anfang an im Bereich Bahnhof Süd (Rigi-Platz) oder an einem anderen Ort angesiedelt werden. Das könnte in einer ersten Phase auch provisorisch erfolgen, bis die dortigen Entwicklungsschritte umgesetzt werden. Dort könnten auch Haltebereiche für weitere Busse (Private Busse, Bahnersatz, etc.) vorgesehen werden. Das entsprechende Gelände müsste von den dortigen Grundeigentümern der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden (Eigentum oder Baurecht). Hier wäre eine Kompensationsmöglichkeit (ev. Infrastrukturabgeltung anstelle oder als Teil der Mehrwertabgabe) angebracht für die vorgesehenen sehr grossen Zonenausnützungen, insbesondere für das angedachte Hochhaus mit 55 m Höhe.
Mit der Reduktion auf 4 Buskanten auf dem Bahnhofplatz könnte das Postgebäude am bisherigen Standort belassen und grosser finanzieller und organisatorischer Aufwand und vor allem auch zeitliche Verzögerung vermieden werden. Zudem gehört die Poststelle wohl wirklich zum Bahnhofareal und nicht irgendwohin auf die Bahnhofstrasse. Die Tiefgarage könnte auch ohne die Entfernung des Postgebäudes erstellt werden.

Die Entflechtung des Pw-Verkehrs und des Busverkehrs beim Bahnhofplatz durch die Verlegung der Pw-Parkplätze in eine Tiefgarage für Kurzparkierer unter dem Bahnhofplatz ist wichtig. Allein diese Entflechtung gibt diesem Platz die nötige Ruhe und einen eigentlichen Platzcharakter. Die Pw-Parkplätze sind für den Bahnhof wichtig. Sie müssen beim Bahnhofplatz selber sein. Eine Verlegung zum Areal Süd würde keinen wirklichen Ersatz darstellen. Und eine Hoffnung, dass dort Private schon bald ein Parkhaus erstellen würden, wäre mehr als vage. Die Erstellung einer Tiefgarage für Pw beim Bahnhofplatz als Ersatz für die bisherigen Pw-Parkplätze ist deshalb unabdingbar.

Wir ersuchen alle Beteiligten, ernsthaft zu überprüfen, ob die 5. Buskante nicht an einem anderen Ort um den Bahnhof (z.B. im Bereich Bahnhof Süd, Rigiplatz) herum erstellt werden kann. Die übrigen Busse (Private Busse, Bahnersatz, etc.) können ja ohnehin nicht auf dem Bahnhofplatz platziert werden. Dafür muss auf jeden Fall noch eine Lösung gefunden werden.

Dorfplatz für öffentliche Veranstaltungen schaffen

Bei der bisherigen Planung ist noch kein Platz für öffentliche Dorfveranstaltungen (Fasnacht, etc.) vorgesehen. Diesem schon lange bekannten Bedürfnis ist jetzt unbedingt Beachtung zu schenken. Wenn das jetzt nicht gelöst werden kann bei den sehr massiven Auf- bzw. Umzonungen (Hochhaus bis 55 m), wodurch die Grundeigentümer dann ein Vielfaches der bisherigen Baunutzungen umsetzen können, dann wird das wohl gar nicht mehr realisiert werden können.

Hochhäuser bis 55 m Höhe, massive Aufzonungen/Umzonungen: Gegenleistungen

Im Vergleich zu den bisherigen Zonenausnützungen wird es im Bereich Bahnhof Süd zu massiven Aufzonungen bzw. Umzonungen kommen. Die Grundeigentümer werden massiv mehr bauen können als dies nach den bisherigen Zonenvorschriften möglich war. Insbesondere am Standort der beiden vorgesehenen Hochhäuser bis 55 m wird es zu einer sehr hohen Begünstigung der Grundeigentümer kommen. Damit solche Privilegierungen (vielfache Ausnützung im Vergleich zur bisherigen Situation) im Rahmen der Abstimmung zu den neuen Zonenvorschriften beim Stimmbürger eine echte Chance haben, muss klar und deutlich dargelegt werden können, welche Gegenleistungen (Mehrwertabgaben, Landabtretungen für Dorfplatz oder Bushaltestellen, Abgabe von Baurechten, etc.) die Gemeinde bzw. der Bürger im Gegenzug dafür bekommt.

Erschliessung über die Schuttstrasse

Das Erschliessungsproblem für das Areal Bahnhof Süd ist über die sog. Schuttstrasse zu lösen, selbst wenn hier die zu überwindenden Hürden beträchtlich sind. Mehrkosten im Vergleich zur Erschliessung über die Rigistrasse sind in Kauf zu nehmen. Denn die Erschliessung über die Rigistrasse bzw. der Ausbau der Rigistrasse dürfte angesichts der vielen betroffenen Eigentümer kaum, und wenn, dann nur mit massiver Verzögerung möglich sein. Kommt hinzu, dass die Rigistrasse der Hauptzubringer für die Schulkinder von Goldau zum Schulareal ist.

Die CVP dankt der Steuerungsgruppe, Herrn Prof. Andreas Schneider und allen am Projekt Beteiligten für die grosse Arbeit. Da wurde für die Entwicklung des Dorfes Goldau bisher Einmaliges geleistet.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Der Vorstand

Bruno Beeler neuer Präsident der CVP des Kantons Schwyz

Kantonsrat Bruno Beeler aus Goldau ist neuer Präsident der CVP des Kantons Schwyz. Er will die Politik der CVP für gute Rahmenbedingungen für Familien und KMU konsequent weiterführen.

Am Dienstagabend wurde Kantonsrat Bruno Beeler, Goldau, zum neuen Präsidenten
der CVP des Kantons Schwyz gewählt.
Anlässlich ihrer Mitgliederversammlung vom Dienstag, 17. Januar, hat die CVP neben der Parolenfassung zu den Abstimmungen vom 12. Februar die Wahl des Präsidenten der Kantonalpartei traktandiert. Als Nachfolger von Ad-interim-Präsident Reto Wehrli wurde Kantonsrat Dr. Bruno Beeler von den Delegierten gewählt.

Bruno Beeler ist Rechtsanwalt mit eigener Praxis in Schwyz. Der Vater von vier Kindern vertritt die Gemeinde Arth seit 2008 im Kantonsrat. Als Mitglied der Staatswirtschaftskommission sowie bis 2016 der Rechts- und Justizkommission und der Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank – und nicht zuletzt als Mitglied der Verfassungskommission – hat Bruno Beeler zahlreiche Geschäfte an vorderster Front mitgeprägt. Aus seiner beruflichen Tätigkeit ist er mit vielen politisch relevanten Themen wie den Finanzen, dem Baurecht, dem Sozialwesen bis hin zur Landwirtschaft bestens vertraut.

Eigenverantwortung

Eigenverantwortung ist für Bruno Beeler wichtig. Die staatliche Hilfe muss die Ausnahme bleiben. Wer sich anstrengt, soll belohnt werden.
Der Staat hat dem Bürger für die persönliche und berufliche Entwicklung gute Rahmenbedingungen zu schffen, den bürokratischen Aufwand aber tief zu halten.

Föderalismus

Bruno Beeler wehrt sich gegen noch mehr Zentralisierung. Die staatlichen Aufgaben sind möglichst dezentral und bürgernah zu erfüllen.

Solide Staatsfinanzen

Was für den eigenen Geldsack gilt, muss auch für den Staatshaushalt gelten. Schuldenwirtschaft kommt nicht in Frage. Die Kantonsfinanzen sind rasch ins Lot zu bringen.

Revision innerkantonaler Steuerausgleich

Der innerkantonale Steuerausgleich muss die allzu grossen Unterschiede bei der Steuerbelastung in den Gemeinden markant reduzieren. Eine Revision ist nötig.

Familien und KMU

Unter Bruno Beeler wird die CVP ihr Engagement für die wichtigsten Säulen der Schwyzer Gesellschaft konsequent weiterführen. “Unser Kanton braucht ein starkes Netz für Familien und gute Rahmenbedingungen für unsere kleinen und mittleren Unternehmungen”, so Bruno Beeler. “Für sie wird sich die CVP auch unter meiner Präsidentschaft starkmachen”, betont Bruno Beeler.

Die CVP ist hocherfreut, dass mit Bruno Beeler ein politisches Schwergewicht die Führung der Kantonalpartei übernimmt.

Ja zur Steuerfreiheit der Kinderzulagen

Am Abstimmungswochenende vom 8. März 2015 ist auf Bundesebene über die steuerfreien Kinder- und Ausbildungszulagen und über die neue Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über den Steuerfuss vors Volk und beim Kantonsratswahlverfahren über den Majorz oder den Kantonsproporz zu befinden. Der Bezirksrat Schwyz will die Sitzzahl von 9 auf 6 reduzieren. In der Gemeinde Arth beantragt der Gemeinderat einen Planungskredit für die Sanierung des bisherigen Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth und einen Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes in Goldau.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der neuen Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer beim Bund, hingegen die Annahme der Steuerfreiheit für Kinder- und Ausbildungszulagen. Beim Kanton wird die Ablehnung der Initiative «Steuerfuss vors Volk» empfohlen. Für das Kantonsratswahlverfahren ist der Gegenvorschlag mit dem Kantonsproporz dem ungerechten Majorz vorzuziehen. Beim Bezirk Schwyz ist der Reduktion der Bezirksratssitze zuzustimmen. In der Gemeinde Arth sind die beiden Kreditvorlagen zu bewilligen.

Ja zur Steuerfreiheit der Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert und sind allein zur Deckung der Kosten der Kinder vorgesehen. Deshalb war es von Anfang an nicht angebracht, darauf Steuern zu erheben. Dieser Missstand ist endlich zu beheben. Auch wenn die mittleren und höheren Einkommen von der schon lange fälligen Steuerbefreiung mehr profitieren als die tieferen Einkommen, so rechtfertigt das noch lange nicht, diese Zulagen weiterhin zu besteuern. Schliesslich sind es denn auch die mittleren und höheren Einkommen, welche keinerlei Kostenentlastung für die Kinder bekommen und alles selber bezahlen müssen (z.B. keine Prämienverbilligung, keine Stipendien, hohe Tarife bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung, etc.). Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde im Zuge der Entlastung der Unternehmen versprochen, dass anschliessend die Familien entlastet werden sollen.

Da der Bundesrat und das Parlament dann aber nichts mehr von diesem Versprechen wissen wollten, war die CVP gezwungen, die Initiative für steuerfreie Kinder- und Familienzulagen zu lancieren. Deshalb ein Ja zur Volksinitiative «Familien starken, Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen».

Nein zur Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer

Die Grundanliegen der Initianten, die Auslandabhängigkeit von nicht erneuerbarer Energie zu reduzieren, dem Klimawandel zu entgegnen, die Energiewende zu beschleunigen und den Atomausstieg zu sichern, sind wohl achtenswert. Allerdings stellt die vorliegende Initiative mit einer massiven Besteuerung der nicht erneuerbaren Energieträger eine eigentliche Rosskur dar, welche für Wirtschaft und Gesellschaft kaum erträglich wäre. Allein die Vorstellung, dass sich ein Liter Benzin um Fr. 3.00 und ein Liter Heizöl um Fr. 3.30 erhöhen würde, macht klar, dass im Energiebereich so ziemlich alles auf den Kopf gestellt würde. Die wirtschaftlichen (Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft) und gesellschaftlichen (Privatverkehr in den Randgebieten mit unzureichendem öffentlichen Verkehr) Folgen sind nicht absehbar. Ohne Zweifel würde diese massive Energiesteuer eine markante Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger zur Folge haben, was die Steuererträge verringern und nach immer höherem Steuersatz rufen würde, um den bisherigen Ertrag der Mehrwertsteuer von zirka 23 Mrd. Franken zu kompensieren. Das vom Bundesrat geplante Lenkungssystem zur Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger und zur Förderung der erneuerbaren Energien kann wirtschaftsverträglich und sozialverträglich gestaltet werden. Es braucht somit keine Energiewende mit der Brechstange. Deshalb Nein zur Volks- initiative Energie- statt Mehrwertsteuer.

Nein zum Steuerfuss vors Volk

Mit dieser Initiative soll der Kantonssteuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Bisher entscheidet der vom Volk gewählte Kantonsrat mit dem Voranschlag des folgenden Jahres jeweils auch über den damit verbundenen Kantonssteuerfuss. Stabilität und Berechenbarkeit der Steuern und der staatlichen Finanzierung sind für die Unternehmen, für die Mitarbeiter des Kantons, aber auch für alle Einwohner des Kantons von entscheidender Bedeutung.

Bisher beantragt der Regierungsrat den Voranschlag und den Steuerfuss für das folgende Jahr. Anschliessend kommt es zur Vorberatung in der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates. Schliesslich wird nach der kantonsrätlichen Debatte im Dezember für das kommende Jahr über den Voranschlag und den Steuerfuss unmittelbar und abschliessend entschieden. Der abschliessende Entscheid des Kantonsrates würde mit dem Steuerfussreferendum infrage gestellt. Erstens wäre aufgrund der 60-tägigen Referendumsfrist zwei Monate lang unklar, ob die Finanzierung des folgenden Jahres wie geplant erfolgen kann. Mit dem Ergreifen des Referendums würde die Finanzierung des Kantonshaushaltes für nahezu ein ganzes Jahr unsicher. Damit verbunden wäre ein beträchtlicher administrativer Aufwand. Zweitens wäre nach einem erfolgten Referendum noch lange nicht klar, was denn der effektive Volkswille wäre. Denn es gibt kein Forum, wo das Stimmvolk die gewünschten Anpassungen einbringen kann. Das Stimmvolk kann nur Ja oder Nein sagen. Das Steuerfussreferendum ist somit kein taugliches Mittel für die Mitsprache des Volkes bei der Finanzpolitik des Kantons. Deshalb Nein zur Initiative «Steuerfuss vor das Volk».

Nein zur Majorzinitiative und Ja zum Kantonsproporz mit Sitzgarantie

Seit 117 Jahren wird der Kantonsrat in einem Proporzwahlverfahren bestimmt. Weil das bisherige Verfahren die neueren bundesrechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt hat, muss ein neues Kantonsratswahlverfahren festgelegt werden. Nun will die SVP neu für das Parlament ein ungerechtes, für Parlamentswahlen ungeeignetes Majorzverfahren einfuhren, welches die grossen Gruppierungen bevorteilt und kleinere Gruppierungen benachteiligt oder gar von der politischen Mitsprache ausschliesst. In den 80er-Jahren hatte die SVP noch das damalige Proporzverfahren für die kleineren Gruppierungen verbessern wollen, was sie nun zum eigenen Vorteil nicht mehr will. Sie will mit ihrer Majorzinitiative als grosse Gruppierung offensichtlich über ihren wirklichen Wähleranteil hinaus ihre Macht ausbauen. Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen für die Wahl des Kantonsrates den Kantonsproporz mit Sitzgarantie. Weil die Gemeinden weiterhin als Wahlkreis dienen sollen und weil jede Gemeinde einen garantierten Sitz im Kantonsrat haben soll, ist eine gemeindeübergreifende, kantonsweite Oberverteilung und eine Unterverteilung der Kantonsratssitze auf die Gemeinden erforderlich. Das ist ohne Zweifel rechnerisch komplizierter als das Majorzverfahren, wo pro Gemeinde einfach die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. Dafür ist der Kantonsproporz gerecht. Alle politischen Gruppierungen, welche kantonsweit zumindest ein volles Prozent an Stimmen erhalten, haben Anrecht auf einen Sitz. Damit werden alle nennenswerten politischen Kräfte im Kantonsrat vertreten sein. Der politische Friede ist gesichert. Wir haben es doch nicht nötig, die kleineren politischen Gruppierungen vom Kantonsrat auszuschliessen. Alle politischen Kräfte sollen dort Einsitz haben können. Deshalb Nein zur Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz) und Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrates mit dem Kantonsproporz mit Sitzgarantie.

Ja zur Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6

Der Bezirksrat Schwyz will sich mit der Reduktion der bisher 9 Sitze auf deren 6 einfacher und klarer organisieren. Es sollen 6 Ressorts mit gleichmässiger Arbeitsbelastung geschaffen werden. Die Ressortleiter sollen nach Möglichkeit von operativen Aufgaben entlastet werden. Die Fachkompetenz in den Kommissionen soll durch externes Know-how verstärkt werden. Die Neuorganisation soll kostenneutral umgesetzt werden. Dieses Vorhaben erscheint somit sinnvoll und verdient Zustimmung.

Ja zum Planungskredit für die Sanierung des Hauses Hofmatt in Arth

Das Haus Hofmatt 3 in Arth wurde ursprünglich als Armen-, Waisen- und Krankenhaus erstellt. Ab 1975 wird es als Alters- und Pflegeheim genutzt. Nach dem Bezug des neuen Alters- und Pflegeheimes Chriesigarte wird der Heimbetrieb im Haus Hofmatt eingestellt. Das sanierungsbedürftige, denkmalgeschützte Haus Hofmatt soll neu vor allem der Gemeindeverwaltung und den Institutionen mit öffentlichem Auftrag dienen. Für die dazu nötige Sanierung und den Umbau braucht es eine Detailplanung und Vorbereitung. Dem dafür erforderlichen Planungskredit von 320 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes Goldau

Das im Jahre 1964 erbaute alte Feuerwehrgebäude in Goldau liegt unmittelbar bei den Schulanlagen in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Feuerwehr braucht dieses Gebäude schon lange nicht mehr. Seit geraumer Zeit wird es teilweise als Lagerhaus und seit Kurzem teilweise als Jugendraum verwendet. Das sanierungsbedürftige Gebäude soll nun umgebaut und saniert werden. Im EG entstehen WC- Anlagen für die Nutzer des Gebäudes und für externe Nutzer bei Aktivitäten im Aussenbereich (Kilbi, schnellster Arth-Goldauer, Kinderfest, etc.), ein Mehrzweckraum und Gruppenräume für die Jugendarbeit sowie Räume für die Mittagsverpflegung und für die Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern. Im OG entstehen Räume für die Musikschule und für die Vereine. Mit dieser Nutzung werden die wachsenden Raumbedürfnisse für die Musikschule, Jugendarbeit und Vereine abgedeckt. Dem Verpflichtungskredit von 1 250 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 8. März 2015

Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
JA
Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»
NEIN

Initiative «Steuerfuss vor das Volk»
NEIN
Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz)
NEIN
Gegenvorschlag «Kantonsproporz mit Sitzgarantie»
JA
Stichfrage Initiative
leer
Stichfrage Gegenvorschlag
X

Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6 Sitze
JA

Planungskredit für Sanierung und Umbau Gebäude Hofmatt Arth
JA
Verpflichtungskredit für den Umbau altes Feuerwehrgebäude Goldau
JA

Nein zu den schädlichen Initiativen des HEV

Am Abstimmungswochenende vom 30. November 2014 ist auf Bundesebene über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, über die Ecopop-Initiative und über die Gold-Initiative zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die beiden HEV-Volksinitiativen für eine andere Berechnungsart des Vermögenssteuerwertes und des Eigenmietwertes von Grundstücken. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Vorlagen.

Nein zum Verbot der Pauschalbesteuerung

Für Ausländer, welche in die Schweiz ziehen und in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, können die Kantone vorsehen, dass nicht nach dem Einkommen und Vermögen (wie sonst üblich), sondern pauschal aufgrund der Lebenshaltungskosten besteuert wird. 21 Kantone und der Bund machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Initiative will das nun verbieten. Nach der Meinung der Initianten sollen alle Bewohner der Schweiz nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Einige Kantone machen von der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit rege Gebrauch (Waadt, Wallis, Tessin, Genf, Graubünden, Bern). Der Kanton Schwyz stellt für die Pauschalbesteuerung hohe Anforderungen. Diese Möglichkeit wurde hier nur zurückhaltend eingesetzt (derzeit nicht ganz 100 Fälle). Bei anderen Kantonen aber machen die Pauschalsteuern einen ansehnlichen Anteil der Steuersubstrates aus, weshalb diese Kantone dringend darauf angewiesen sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der pauschalbesteuerten Personen nach der Annahme des Verbotes die Schweiz verlassen wird. Als der Kanton Zürich die Pauschalbesteuerung verboten hatte, verliess ein grosser Teil der pauschal Besteuerten den Kanton. Einige kamen in den Kanton Schwyz. Mit dem Verbot der Pauschalbesteuerung ist mit teilweise empfindlichen Steuereinbussen und gar mit Arbeitsplatzverlusten zu rechnen, was vor allem in strukturschwachen Gegenden (Wallis, Tessin, Waadt, Graubünden) ein ernsthaftes Problem werden könnte. Per 1. 1. 2016 wurden vom Bundesgesetzgeber die Mindestanforderungen für die Pauschalbesteuerung bereits verschärft. Es gibt deshalb keinen Grund, die Pauschalbesteuerung zu verbieten. Jeder Kanton soll das selber entscheiden können. Deshalb Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.

Nein zur Ecopop-Initiative

Mit dieser Initiative soll die Bevölkerung in der Schweiz jährlich nur noch um 0,2 Prozent wachsen dürfen. Zudem muss der Bund mindestens 10 Prozent der Entwicklungshilfe in die freiwillige Familienplanung investieren. Mit der sehr strikten Zuwanderungsbeschränkung würden die ausländischen Fachkräfte für die Schweizer Wirtschaft, die Gesundheitsversorgung, die Gastronomie und die Bauwirtschaft zum grossen Teil nicht mehr einreisen dürfen. Es käme zu chaotischen Zuständen und zu einer Abschnürung der Wirtschaft, ja, der ganzen Volkswirtschaft in der Schweiz. Der Wohlstand in der Schweiz käme in akute Gefahr. Es gibt keinen Grund, sich auf eine solche Rosskur einzulassen. Das derzeitige Wirtschaftswachstum in der Schweiz wird auch ohne dieses heikle Experiment früher oder später abflachen, ganz natürlich und ohne Abschottung. Deshalb Nein zur Ecopop-Initiative.

Nein zur Goldinitiative

Gemäss der Goldinitiative müsste die Nationalbank mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten, und sie dürfte kein Gold mehr verkaufen. Damit würde der Goldanteil stetig wachsen und könnte wegen dem Verkaufsverbot nicht mehr reduziert werden. Die Nationalbank wäre dadurch in ihrer wichtigen Aufgabe zur Sicherung von Preisstabilität und zur Sicherung eines für die Exportwirtschaft günstigen Frankenkurses massiv eingeschränkt. Zudem wäre mit dem zusätzlich zu äufnenden Gold kein Ertrag möglich, was mögliche Gewinnausschüttungen der Nationalbank an die Kantone auf Dauer infrage stellen würde. Die Interventionsmöglichkeiten der Nationalbank in schwierigen Zeiten würde durch diese Initiative unnötig eingeschränkt. Deshalb Nein zur Goldinitiative.

Nein zu den unfairen und schädlichen HEV-Initiativen

Mit den beiden Initiativen will der Schwyzer Hauseigentümerverband (HEV) bei der Schätzung der Vermögenssteuerwerte nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und für die Schätzung des Eigenmietwertes ein komplett neues System einführen. Danach sollen die Grundstückswerte nicht mehr individuell konkret (Augenschein vor Ort), sondern nur noch am Schreibtisch schematisch-formelmässig festgestellt und angepasst werden. Dadurch gingen die derzeit vorhandenen, für die verschiedensten Zwecke wertvollen Steuerschätzungen mit den entsprechenden detaillierten Daten verloren. Mit den Initiativen hat der HEV offensichtlich eine Senkung der Steuerwerte und damit eine Steuersenkung für die Hauseigentümer beabsichtigt, welche aber nicht möglich ist, weil die durchschnittlichen Schätzungswerte sich mit dem bisherigen System bereits an der bundesrechtlich noch tolerierten Grenze befinden, und zwar sowohl beim Vermögenssteuerwert als auch beim Eigenmietwert. Falls eine Senkung der Werte dennoch möglich sein sollte, wäre das mit Steuerausfällen verbunden, welche wir uns im Kanton Schwyz derzeit und noch lange nicht leisten können. Es sind nämlich schon genug Steuerprivilegien verteilt worden. Weitere sind nicht mehr zu verkraften. Ein nennenswerter Einfluss der Schätzungen bzw. einer Änderung des Schätzungswesens auf den NFA ist nicht auszumachen. Das Grundeigentum macht netto nur gerade 1 Prozent des für den NFA massgeblichen Ressourcenpotentials aus. Beim Eigenmietwert kann mit einer neuen Schätzungsmethode der NFA-Berechnungsanteil nicht verändert werden, weil hier die Bundessteuerbewertung massgebend ist, welche für abweichende kantonale Bewertungen sofort (nach oben) korrigiert. Kosten können mit dem neuen System nicht gespart werden. Denn der Einschätzungsaufwand für die Liegenschaften würde sich von der Schätzungsabteilung auf die Veranlagungsabteilungen verlagern. Die vom HEV angerufene Repartitionstabelle basiert auf Daten, welche über 10 Jahre alt und deshalb realitätsfremd sind. Auch wenn einzelne Kantone offensichtlich bundesrechtswidrig tiefe Schätzungswerte haben, wird es nicht möglich sein, mit dem neuen System gemäss HEV solche unzulässigen Bereiche zu erreichen. Die Anpassungen der Schätzungswerte an die Marktentwicklung würden beim vom HEV gewünschten System noch schneller erfolgen müssen, als dies beim bisherigen System der Fall ist. Als «Begrüssungsgeschenk» nach Annahme der Initiativen müsste für alle Hauseigentümer innert drei Jahren eine Neuschätzung aller Grundstücke vorgenommen werden, dies gemäss ausdrücklicher Anordnung im Initiativtext. Damit würden insbesondere die Schätzungen mit Wertbasis 31.12.2004 (=Grossteil aller Schätzungen) massiv in die Höhe geschätzt werden müssen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Initiativen mit den völlig diffusen Aussichten anzunehmen und ein bewährtes System zu vernichten. Die Initiativen nützen nichts, sie bringen nichts, sie verursachen einen grossen Umstellungsaufwand, vernichten ohne Not wichtige Grundstücksdaten und sind zudem unfair, wenn sie Steuersenkungen zur Folge hätten. In der heutigen Zeit der veritablen Finanzknappheit hat solches keinen Platz. Deshalb Nein zu den beiden Initiativen des HEV.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 30. November 2014

Volksinitiative Abschaffung der Pauschalsteuer
NEIN
Volksinitiative Stopp der Überbevölkerung, Ecopop-Initiative NEIN
NEIN
Volksinitiative Rettet unser Schweizer Gold, Goldinitiative
NEIN

Volksinitiative für faire Vermögenssteuerwerte
NEIN
Volksinitiative für faire Eigenmietwerte
NEIN

Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. September 2014 ist auf Bundesebene über Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes“ und über die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2024. In der Gemeinde ist über den Verpflichtungskredit für die Sanierung und Umgestaltung des Rathausplatzes, über den Teilzonenplan „Naberi“, Arth, und über den Teilzonenplan Hintere Parkstrasse, Goldau, zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden eidgenössischen Vorlagen, hingegen die Annahme der kantonalen und kommunalen Vorlagen.

Nein zur Mehrwertsteuervorlage

Mit der Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“ wollen die Initianten, dass für die Leistungen des Gastgewerbes nicht mehr der bisherige Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent, sondern der tiefere Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent wie beim Verkauf von Nahrungsmitteln gelten soll. Damit soll eine Gleichbehandlung des Gastgewerbes und der Take-away-Geschäfte erreicht werden. In den wenigsten Fällen dürfte eine solche Steuersenkung zu einer Senkung der Gastgewerbepreise führen. Beim Bund indessen würde das einen Steuerausfall von 750 Millionen Franken pro Jahr verursachen, bei der AHV würden jährlich 75 Millionen Franken fehlen und bei der IV deren 40 Millionen Franken. Kompensationsmassnahmen sind derzeit keine vorgesehen. Es würde somit ein veritables Finanzloch resultieren. Die höhere Besteuerung des Gastgewerbes hat seinen guten Grund. Deren Dienstleistungen sollen höher besteuert werden als der Kauf von Nahrungsmitteln. Statt die Senkung des Gastgewerbesteuersatzes müsste zur ausgleichenden Gerechtigkeit vielmehr der Tarif der Take-away-Geschäfte auf das Niveau des Gastgewerbes erhöht werden. Solange nicht klar ist, wie die hohen Ertragsausfälle kompensiert werden können, dürfen wir keine solchen Ertragsausfälle riskieren. Im Kanton Schwyz sollte mittlerweile allen klar sein, wie heikel es werden kann, wenn man auf der Ertragsseite blindlings Senkungen durchführt. Deshalb Nein zu diesen hohen Ertragsausfällen, Nein zur Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“.

Nein zur öffentlichen Krankenkasse (Einheitskrankenkasse)

Mit der Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ wird verlangt, dass die soziale Krankenversicherung (Grundversicherung) nicht mehr (wie heute) von 61 privaten Krankenkassen geführt wird, sondern nur noch von einer einzigen öffentlichen Krankenkasse. Diese soll dann über kantonale und interkantonale Agenturen verfügen und für jeden Kanton eine einheitliche Prämie festlegen. Damit gäbe es keinen Wettbewerb mehr. Die Versicherten könnten die Krankenkasse nicht mehr wechseln. Sie wären der staatlichen Einheitskasse bzw. den dortigen Sachbearbeitern auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Der Hauptgrund für die hohen Krankenkassenkosten ist nicht die Verwaltung oder die Werbung der Krankenkassen, sondern die stetig teurer und umfangreicher werdenden medizinischen Leistungen, welche auch mit einer staatlichen Einheitskasse nicht günstiger werden. Es ist somit eine Augenwischerei, wenn behauptet wird, mit einer staatlichen Einheitskasse würden die Prämien dann sinken. Für Verstaatlichungen von Krankenversicherungen gibt es bisher keine positiven Beispiele. Es würde dadurch eine neue riesige staatliche Verwaltung entstehen. Das bisherige System hat sich bewährt. Wir brauchen hier keine Experimente. Deshalb Nein zur staatlichen Einheitskrankenkasse. Nein zur Verstaatlichung.

Ja zur Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014

Die Steuergesetzrevision vom 21. Mai 2014 umfasst einige Anpassungen an das Bundesrecht, vorab technischer Natur. Darüber hinaus aber geht es um gezielte Steuererhöhungen und um eine neue Verteilung der Grundstückgewinnsteuer. Umstritten sind eigentlich nur die gezielten Steuererhöhungen. In den vergangenen Jahren hat der Schwyzer Kantonsrat zum Teil gegen den ausdrücklichen Willen des Regierungsrates (Senkung der Dividendenbesteuerung; Senkung des Kantonsteuerfusses) verschiedene markante Steuersenkungen beschlossen. Dabei ging die entsprechende Ratsmehrheit stets davon aus, dass der mit den Steuersenkungen verbundene Steuerausfall durch die Zuwanderung von guten Steuerzahlern mehr als kompensiert werden soll. Das war ein Trugschluss. Deshalb und weil zwischenzeitlich die meist gebundenen Ausgaben des Kantons massiv gestiegen sind, und weil die Zahlungen in den nationalen Finanzausgleich vor allem zufolge Anstieg des Ressourcenpotenzials bzw. zufolge des Anstieges der Steuerkraft der Steuerpflichtigen im Kanton Schwyz massiv gestiegen sind, weist der Haushalt des Kantons Schwyz ein massives Defizit aus, welches für das kommende Jahr zwischen 150 und 200 Millionen Franken liegen wird. Derweil schöpft der Kanton Schwyz vorab bei den wohlhabenden bzw. gut verdienenden Steuerzahlern mit lediglich 12,7 Prozent schweizweit mit Abstand am wenigsten ab. Die sehr gut verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahler im Kanton Schwyz sind aufgrund des markanten Wachstums der Steuerkraft am meisten dafür verantwortlich, dass die Beiträge des Kantons Schwyz in den nationalen Finanzausgleich dermassen stark angewachsen sind und noch weiter wachsen werden. Es ist deshalb angezeigt, vorab von den besser verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahlern im Kanton Schwyz etwas mehr zu verlangen, dies mit dem sogenannten Kantonstarif und der Erhöhung der Vermögenssteuer von 0,5 Promille auf neu 0,6 Promille. Der viel zu hoch gewährte Dividendensteuerrabatt von 75 Prozent hat dazu geführt, dass der Kanton Schwyz für dieses Steuersubstrat mehr in den eidge- nössischen Finanzausgleich bezahlen muss, als er von den entsprechenden Steuerpflichtigen überhaupt von den Dividenden einnimmt. Deshalb soll der Rabatt auf 50 Prozent hinunter gesetzt werden. Mit den gezielten Steuererhöhungen vorab für besser Verdienende (ab einem Einkommen von 230 400 Franken für Einzelpersonen und ab 438 000 Franken für Eheleute) und für Vermögende (ab einem steuerlichen Reinvermögen von über 560 000 Franken) soll diese Kategorie von Steuerzahlern einen höheren Beitrag an die Staatskasse abliefern, weil genau diese Personen bisher schweizweit steuerlich am günstigsten gefahren sind. Auch nach den gezielten Steuererhöhungen (Kantonstarif, Vermögenssteuer, Dividendenbesteuerung) und selbst mit einer markanten allgemeinen Steuererhöhung werden diese Personen keinen steuergünstigeren Ort in der Schweiz oder in Europa finden. Die Befürchtung eines «Bumerangs», d.h. dass diese Perso- nen den Kanton wegen der Steuererhöhung verlassen werden, ist somit nicht begründet. Mit den vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen wurde nachgerade konsequent darauf geachtet, dass der Kanton Schwyz durch die Steuererhöhungen die Attraktivität für die guten Steuerzahler nicht verliert bzw. dass der Kanton Schwyz hier den 1. Rang halten kann. Auch im Sinne der Opfersymmetrie sollten nun die sehr gut verdienenden und die vermögenden Steuerzahler einen höheren Beitrag an die Staatskasse leisten. Denn mit den sogenannten Massnahmepaketen wurde bisher zulasten der ärmeren Bevölkerungsschicht (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, etc.), zulasten des Staatspersonals und zulasten der Gemeinden gespart. Wenn die Steuergesetzänderung verworfen werden sollte, fehlen der Staatskasse insgesamt 67 Millionen. Diese müssten mit einer allgemeinen Steuererhöhung von 30 Prozent für jedermann aufgefangen werden. Dazu käme noch die restliche allgemeine Steuererhöhung, welche auch mit den gezielten Steuergesetzänderungen noch nötig sein wird. Weitere Sparmassnahmen dürften wenig bis keinen Erfolg mehr haben, und eine Schuldenwirtschaft kann nicht infrage kommen. Daraus erhellt, dass es für die vorgeschlagene Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 keine vernünftige Alternative gibt. Deshalb Ja zu dieser Vorlage.

Ja zum Verpflichtungskredit für die Sanierung/Umgestaltung des Rathausplatzes Arth

Der Rathausplatz und die darunter liegenden Leitungen müssen dringend saniert werden. Mit der Sanierung (was eine blosse Unterhaltsarbeit wäre, welche nicht dem Volk vorgelegt werden müsste) will der Gemeinderat nun aber eine Umgestaltung verbinden, um möglichst kostengünstig zu fahren. Die vorgeschlagene Umgestaltung ist eine mögliche bzw. taugliche Variante. Zur Gestaltung wird es immer verschiedene Ansichten geben.

Ja zum Teilzonenplan „Naberi“

Mit dieser Vorlage soll eine künftige Seeaufschüttung und damit eine Vision des Gemeinderates ermöglicht werden. Es geht aber nur um die entsprechende Einzonung. Ein Projekt gibt es noch nicht. Die Kosten eines künftigen Projektes sind dem Stimmvolk mit einer separaten Vorlage zu präsentieren. Damit ist sichergestellt, dass für künftige Seeaufschüttung das Volk wiederum das letzte Wort haben wird. Mit der Zustimmung bzw. Einzonung des entsprechenden Bodens vergeben wird uns nichts. Es wäre eine Chance, um in der Zukunft rasch handeln zu können, falls sich ein Projekt anbieten wird (z.B. Tunnelausbruch bei Neat-Baustellen). Der Vorlage ist zuzustimmen.

Ja zum Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“

Im Hinteren Teil der Parkstrasse soll mit der Umzonung in die Zentrumszone eine Verdichtung der Bauweise bzw. eine bessere Nutzung des überbauten Bodens ermöglicht werden. Dieser Vorlage ist zuzustimmen. Damit kann die Nutzung von Bauland optimiert und entsprechender Baulandverschleiss vermieden werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. September 2014

Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung im Gastgewerbe“
NEIN
Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“
NEIN

Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014
JA

Verpflichtungskredit Sanierung und Umgestaltung Rathausplatz Arth
JA
Teilzonenplan „Naberi“
JA
Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“
JA

Steuerlich attraktiv bleiben

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau informierte am 11. September 2014 in Goldau an einer öffentliche Veranstaltung über die Steuergesetzänderung des Abstimmungswochenendes vom 28. September 2014. Kantonsrat Adrian Dummermuth, Fraktionspräsident CVP im Kantonsrat, schilderte die Ausgangslage. Markus Beeler, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, stellte die Vorlage im Detail vor. Kantonsrat Bruno Beeler, Mitglied der vorberatenden Kommission, nahm die politische Beurteilung vor.

Umfangreiche Steuersenkungen/Mindereinnahmen

In den vergangen Jahren wurden im Kanton Schwyz umfangreiche Steuersenkungen durchgeführt, teilweise gegen den Willen des Regierungsrates. So wurde der Dividendenrabatt auf sagenhafte 75 % erhöht. Die Vermögenssteuer wurde von 0.8 Promille auf 0.5 Promille reduziert. Der Kantonssteuerfuss wurde von 130 % auf 120 % gesenkt. Die Steuern für juristische Personen wurden von 4 % auf 2.25 % gesenkt. Die durch die Steuersenkungen erhofften Zuzüge von finanzkräftigen Steuerzahlern sind nicht oder noch nicht im erhofften Ausmass erfolgt. Die Steuereinnahmen sind markant zurückgegangen trotz steigender Zunahme der Gesamtsteuerkraft im Kanton Schwyz. Schliesslich ist der Ertragsanteil der Schweizerischen Nationalbank ab 2012 von vormals 30 Mio. Franken auf 12 Mio. Franken eingebrochen.

Aufwandsteigerungen

In verschiedenen Bereichen hat sich der Aufwand des Kantons erhöht. So u.a. beim öffentlichen Verkehr und bei den Gesundheitskosten. Zusätzliche Stellen bei der Kantonspolizei, die Übernahme der Kaufmännischen Berufsschule und die Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf kantonaler Ebene haben den Personalaufwand erhöht. Massiv zu Buche schlägt der exorbitant steigende Aufwand für den NFA, welcher von 45 Mio. Franken im Jahre 2008 auf 162 Mio. Franken im Jahre 2015 angestiegen ist.

Defizit von 200 Mio. Franken für 2014

Als Folge der massiven Mindereinnahmen und der markanten Aufwandsteigerung resultiert für das Jahr 2014 voraussichtlich ein Rekorddefizit von bis zu 200 Mio. Franken. Das Eigenkapital, das per 31.12.2013 bereits auf nur noch gerade 278 Mio. Franken gesunken ist, wird sich somit in diesem Jahr auf unter 100 Mio. Franken weiter reduzieren. Deshalb muss sofort vehement auf der Einnahmeseite und auf der Aufwandseite eingegriffen werden. Andernfalls versinkt der Kanton Schwyz in die Schuldenwirtschaft.

Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept des Regierungsrates und des Parlamentes für den Kantonshaushalt besteht in verschiedenen Sparpaketen/Massnahmepaketen, im ständigen Sparen/Abwälzen bei jeder sich abzeichnenden Ausgabe des Kantons, in gezielten Steuererhöhungen (Abstimmung vom 28. September 2014) und schliesslich in allgemeinen Steuererhöhungen.

Die Massnahmepläne 2005/2006, die Budgetkürzung 2011 und der Massnahmeplan 2011 hat Einsparungen von 80 Mio. Franken eingebracht. Aus dem Entlastungprogramm 2014-2017 resultieren Einsparungen zwischen 16 und 19 Mio. Franken. Von diesen Einsparungen sind u.a. die schlechter gestellten Mitbürger (Erhöhung Selbstbehalt der Prämienverbilligung, grösserer Vermögensverzehr bei den Heimbewohnern im Rahmen der Ergänzungsleistungen), die privaten Mittelschulen und auch das Staatspersonal betroffen.

Die gezielten Steuerhöhungen mit der Vorlage am 28. September 2014 ergeben einen Mehrertrag von 66 Mio. Franken. Schliesslich wird mit dem Budget 2015 wohl oder übel eine allgemeine Steuererhöhung zu beschliessen sein, welche alle Steuerzahler treffen wird. Diese wird um 30 % (24 Mio. Franken entsprechen 10 %) höher ausfallen, wenn die gezielten Steuererhöhungen am 28. September 2014 verworfen werden sollten.

Gezielte Steuererhöhungen am 28. September 2014

Mit der Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 sollen anlässlich der Volksabstimmung vom 28. September 2014 gezielte Steuererhöhungen beschlossen werden. Neben technischen Änderungen und bundesrechtlich vorgeschriebenen Anpassungen des Steuergesetzes geht es bei den umstrittenen Erhöhungen um den sog. Kantonstarif (23 Mio. Franken), um die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts (14 Mio. Franken) und um die Erhöhung der Vermögenssteuer von 0.5 Promille auf 0.6 Promille (7.5 Mio. Franken). Bei der Dividendenbesteuerung führt der derzeitige Rabatt von 75 % dazu, dass mehr als der daraus resultierende Ertrag in den NFA bezahlt werden muss. Es ist ein eigentliches Defizitgeschäft, welches die anderen Steuerzahler finanzieren müssen. Mit der Reduktion des Rabattes von 75 % auf 50 % wird dieser steuerliche Fehltritt behoben. Nicht umstritten ist die Umverteilung der Grundstückgewinnsteuer von einem weiteren Viertel von den Gemeinden/Bezirken auf den Kanton, was 18 Mio. Franken Mehrertrag ergibt. Die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts, die Einführung eines neuen Kantonstarifes (nur für den Kanton bei einem steuerbaren Einkommen ab 230‘500 Franken für Alleinstehenden ab 438‘000 Franken für Verheiratete) und die Vermögenssteuererhöhung betreffen nur die sehr gut verdienenden und die sehr vermögenden Steuerzahler, welche in der Vergangenheit steuerlich im Kanton Schwyz sehr günstig gefahren sind. Sie sollen nun auch einen angemessenen Beitrag leisten für die Sanierung des Kantonshaushaltes.

Steuerlich attraktiv bleiben

Die gezielten Steuererhöhungen wurden so angesetzt, dass die steuerlich attraktivsten Gemeinden (Höfner Gemeinden und Küssnacht) selbst bei einer markanten allgemeinen Steuererhöhung für die sehr gut verdienenden und für die vermögenden Steuerzahler noch weiterhin zu den steuerlich attraktivsten gehören werden. Aufgrund dieser Steuererhöhungen ist deshalb nicht mit einer Abwanderung der guten Steuerzahler zu rechnen. Wohin sollten sie denn gehen? Damit wird auch klar, dass die gezielten Steuererhöhungen, selbst verbunden mit kommenden allgemeinen Steuererhöhungen, nicht zu einer Abkehr der Tiefsteuerstrategie führt. Vielmehr handelt es sich bei diesen Steuererhöhungen um Feinkorrekturen, welche die Strategie nicht in Frage stellen.

Steuererhöhung hat keinen Einfluss auf die Höhe der NFA-Zahlungen

Die Höhe der Besteuerung im Kanton Schwyz bzw. die geplante Steuererhöhung hat keinerlei Einfluss auf die Höhe des NFA-Beitrages, welchen der Kanton Schwyz abzuliefern hat. Denn für die Höhe der NFA-Zahlung sind nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen massgeblich, sondern (neben der Solidarität mit den anderen Geberkantonen) allein die Steuerkraft (steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen) im Kanton Schwyz. Während in den letzten Jahren die Steuerkraft stets gestiegen ist, hat sich der Steuerertrag als Folge der verschiedenen Steuersenkungen gesenkt. Es spielt für den NFA-Beitrag somit keinerlei Rolle, wenn die gezielte Steuerhöhung beschlossen wird.

Überparteilicher Kompromiss

Die Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014, d.h. die Abstimmungsvorlage vom 28. September 2014, beinhaltet einen überparteilichen Kompromiss. Alle Parteien im Kantonsrat haben eingesehen, dass die vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen dringend nötig sind und dass es keine vernünftige Alternative gibt. Dementsprechend wurde die Vorlage im Kantonsrat mit 77 Ja zu 12 Nein angenommen.

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CVP-Kandidaten hervorragend gewählt

Anlässlich der Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 wurden alle fünf Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau mit hervorragenden Resultaten in die Ämter gewählt. Die CVP dankt für die breite Unterstützung.

Mit Freude konnte die CVP am vergangenen Sonntagabend die ausgezeichnete Wahl aller CVP-Kandidaten zur Kenntnis nehmen. Und zwar mit den besten Resultaten in allen Bereichen. Peter Probst wurde mit 1‘758 Stimmen glänzend zum Gemeindepräsidenten gewählt. Bei den Gemeinderäten erzielte die neu angetretene Vreni Steffen mit 1‘657 Stimmen das mit Abstand beste Resultat. Bei den Rechnungsprüfern haben die CVP-Kandidaten Roland Betschart mit 1‘615 Stimmen und Urban Baumann mit 1‘584 Stimmen ebenfalls die Spitzenresultate erreicht. Das beste Wahlresultat der gesamten Wahlen erreichte Heinz Reding als Vermittler mit 1‘847 Stimmen.

Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Arth haben auf Qualität, Kompetenz und Einsatz gesetzt, indem sie die CVP-Kandidaten gewählt haben.

Die CVP dankt im Namen der gewählten CVP-Kandidaten allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen.

Gemeindepräsident
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Peter Probst
Sunnmatt 4a, Goldau
Gemeinderätin
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Vreni Steffen
Eichrainweg 12a, Goldau
Vermittler
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Heinz Reding
Feldweg 6, Arth
Rechnungsprüfer
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Roland Betschart
Eichrainweg 5b, Goldau
Rechnungsprüfer
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Urban Baumann
Burgweg 2, Goldau

Die CVP gratuliert allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien und wünscht ihnen viel Freude im Amt.

Vreni Steffen in den Gemeinderat

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 18. Mai 2014 engagierte und erfahrene Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen. Nachfolgend werden sie vorgestellt.

als Gemeindepräsident (bisher)

Peter Probst

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geb. 17.3.1948
Controller, pensioniert
Sunnmatt 4a, Goldau
verwitwet, 2 Kinder

Peter Probst will

  • Position des Bahnhofes Goldau im OeV festigen
  • Projektstudie Bahnhof Arth Goldau umsetzen
  • Arbeitsplätze in der Industriebrache Luxram schaffen
  • Verkehrskonzept in Goldau entwickeln
  • Gemeinde Arth auch als Wirtschaftsstandort stärken

Bisherige politische Tätigkeiten

  • Gemeinderat – 14 Jahre Schulpräsident
  • Schulortspräfekt Mittelpunktschule Oberarth
  • Rechnungsprüfer Bezirk Schwyz
  • Sportkommission Gemeinde Arth
  • Präsident Wirtschaftskommission
  • Seit sechs Jahren Gemeindepräsident

Arbeit

  • bis Herbst 2011 Controller SBB Cargo AG Zürich
  • seit Herbst 2011 pensioniert

Schule/Ausbildung

  • Primar-/Sekundarschule in Goldau
  • Betriebsdisponent SBB
  • Betriebswirtschaftliche Ausbildung, Controller

als Gemeinderätin (neu)

Vreni Steffen

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geb. 31.7.1962
Sachbearbeiterin und Hausfrau
Eichrainweg 12a, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Vreni Steffen will

  • gesunde Gemeindefinanzen
  • familienfreundliche Strukturen in der Gemeinde
  • Verkehrsknotenpunkt Arth-Goldau stärken
  • Attraktivität der Gemeinde Arth als Wohn- und Arbeitsort steigern

Bisherige politische Tätigkeiten / Vereine

  • RPK-Mitglied Gemeinde Arth 2004-2008
  • seit 2008 Kommission Freizeit Gemeinde Arth
  • seit 2008 Delegierte der Kommission Freizeit für die Kinderkrippe Wirbelwind Oberarth
  • bis 2014 Kassierin Hüttliverein
  • Aktuarin Verein Sozialdienst Arth-Goldau
  • Aktuarin Kirchenmusikgesellschaft Schwyz

Arbeit

  • Sachbearbeitung ausserkantonale Hospitalisationen, Amt für Gesundheit und Soziales, Schwyz

Schule/Ausbildung

  • Primarschul- und Sekundarschule in Schwyz
  • Handelsdiplom, Schwerpunkt Rechnungswesen

Als Rechnungsprüfer (bisher)

Urban Baumann

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geb. 5.2.1976
lic. iur. / Rechtsanwalt
Burgweg 2, Goldau
verheiratet, 2 Kinder

Roland Betschart

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geb. 7.11.1965
dipl. Bankfachmann
Eichrainweg 5b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Als Vermittler (bisher)

Heinz Reding

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geb. 20.3.1948
Sekundarlehrer, pensioniert
Feldweg 6, Arth
verheiratet, 2 Kinder

Ja zum Gripen

Am Abstimmungswochenende vom 18. Mai 2014 ist auf Bundesebene über den Bundesbeschluss zur medizinischen Grundversorgung, über die Pädophileninitiative, über die Mindestlohninitiative und über die Beschaffung des Kampfflugzeuges Gripen zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Bundesbeschlusses über die medizinische Grundversorgung, der Pädophileninitiative und des Gripenkaufes, hingegen die Ablehnung der Mindestlohninitiative.

Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung

Mit einem neuen Verfassungsartikel soll die medizinische Grundversorgung gestärkt und die Hausarztmedizin gefördert werden. Es ist wichtig, diese Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in der Verfassung zu verankern. Damit werden nämlich Bund und Kanton verpflichtet, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft jeder Einwohner in der Schweiz rasch und gut medizinisch versorgt wird. Die gute medizinische Grundversorgung in der Schweiz ist eine unserer wichtigsten Errungenschaften. Deshalb Ja zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung.

Ja zur Pädophileninitiative

Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Ein Straftäter, der wegen eines Sexualdeliktes mit Kindern oder abhängigen Personen verurteilt worden ist, soll das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben. Solchen Leuten darf keine zweite Möglichkeit gegeben werden, sich an den schwächsten unserer Gesellschaft zu vergehen. Denn viele Pädophile sind Wiederholungstäter. Jugendlieben sind auf Gesetzesstufe vom Arbeitsverbot auszunehmen. Die von Bundesrat und Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch reichen noch nicht. Denn unter Anwendung des sog. Verhältnismässigkeitsprinzips sind Fehlbeurteilungen möglich, welche den Pädophilen eine weitere Chance geben, sich Opfer auszusuchen. Das vorbehaltlose Arbeitsverbot für Pädophile ist wohl eine Einschränkung in die persönliche Freiheit der Pädophilen, welche diese aber wegen ihrer abartigen Neigung ohne Wenn und Aber hinzunehmen haben. Denn hier muss der Schutz der Kinder vorgehen. Beim Schutz der Kinder und abhängigen Personen dürfen wir keine Kompromisse eingehen. Jeder Missbrauch ist einer zu viel. Deshalb Ja zur Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen.

Nein zur Mindestlohninitiative

Gemäss der Mindestlohninitiative soll jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn von Fr. 22.— pro Stunde bzw. Fr. 4‘000.— im Monat haben. Davon wären etwa 9 % der Arbeitsplätze betroffen. Die verlangte Mindestlohnhöhe wäre weltweiter Rekord. Mit der Einführung des Mindestlohnes besteht die akute Gefahr, dass die Arbeitsplätze unterhalb der Mindestlohngrenze verschwinden werden. Zuerst in den Grenzkantonen, wo solche Arbeitsplätze sofort ins Ausland ausgelagert würden. Gerade jene Personen, welche heute kaum eine Arbeit finden, dürften es in Zukunft noch schwieriger haben. Die Arbeitslosigkeit würde sich erhöhen. Der Anreiz, eine Lehre zu machen, würde sinken, weil man auch ohne Lehrabschluss Fr. 4‘000.— verdienen würde. In vielen Branchen gibt es massgeschneiderte, auf das regionale Preisniveau abgestimmte Mindestlohnvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern. Das hat sich bewährt und darf nicht in Frage gestellt werden. Im internationalen Vergleich haben wir in der Schweiz ein hohes Lohn- und Beschäftigungsniveau. Tragen wir Sorge dazu. Deshalb Nein zur arbeitsplatzvernichtenden Mindestlohninitiative.

Ja zur Beschaffung des Gripen

Am 18. Mai 2014 ist über das „Gripen-Fonds-Gesetz“ abstimmen. Dabei geht es um die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen des Typs „Gripen E“, welche die 54 veralteten Tiger F-5 ersetzen sollen. Die schon vorhandenen 32 F/A-18 reichen nicht einmal dafür aus, um auf längere Zeit für eine intensive Kontrolle des Luftraums (z.B. bei Terrorgefahr) ständig 4 Flugzeuge in der Luft zu haben. Die Schweizer Luftwaffe sollte nämlich dauernd den Luftraum der Schweiz überwachen und im Krisen- oder Konfliktfall schützen und nötigenfalls verteidigen können. Dafür sind die 22 zusätzlichen Kampflugzeuge unabdingbar. Die 22 Gripen E sind militärisch und technisch eine gute Lösung. Die ausländischen Lieferanten müssen als Gegengeschäft für die Beschaffung der Flugzeuge Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Sicherheit ist in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine zentrale Voraussetzung für Wohlstand, Gesundheit und Fortschritt. Überall investiert man in Sicherheit. Die Sicherheit unseres Staates muss uns ebenso am Herzen liegen – denn sie ist die Grundlage von Wohlstand und Stabilität der gesamten Gesellschaft. Für die Sicherheit des Staates stehen verschiedene Mittel zur Verfügung: Die kantonalen Polizeikorps und die Gemeindefeuerwehren sind nur ein Beispiel dafür; sie kommen täglich zum Einsatz. Wir haben aber auch eine Versicherung für den Fall aller Fälle. Nämlich dann, wenn alle Stricke reissen. Diese Versicherung ist unsere Armee – sie kommt zum Einsatz, wenn niemand sonst mehr die Sicherheit gewährleisten kann. Zu diesem Gesamtsystem Armee gehört auch unsere Luftwaffe. Mit dem Kauf von 22 Gripen E haben wir auch in Zukunft eine glaubwürdige und einsatzbereite Luftwaffe, die täglich zugunsten der Zivilluftfahrt ihre polizeilichen Aufgaben wahrnehmen und in kritischen Situationen auch intervenieren kann. Sicherheit ist wichtig. Deshalb ist dem Gripen-Fonds-Gesetz zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 18. Mai 2014

BB medizinische Grundversorgung
JA
Volksinitiative Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen
JA
Mindestlohninitiative
NEIN
Gripen-Fonds-Gesetz
JA