Versprechen eingehalten

Leserbrief

Bisher wurden die unteren und mittleren Einkommen im Kanton Schwyz steuerlich derart stark belastet, dass der Kanton Schwyz im Vergleich zu den anderen Kantonen in diesem Bereich so ziemlich am Schluss rangierte. Schon als im Kantonshaushalt regelmässig noch rote Zahlen ge-schrieben wurden, hatte die CVP versprochen, dass die unteren und mittleren Einkommen steuerlich entlastet werden müssen, sobald die Finanzlage das zulässt. Da beim Kantonshaushalt seit einigen Jahren endlich wieder positive Rechnungsergebnisse erzielt werden, war es Zeit, das Versprechen der Steuerentlastung an die Hand zu nehmen.

Dementsprechend hat die CVP mit der Motion 7/18 vom 25. September 2018 die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen mit der Einführung von degressiven Abzügen (je geringer das Reineinkommen, desto höher wird der Abzug) verlangt. Dieser Vorstoss wurde als Postulat erheblich erklärt. Im Bericht des Projektes Finanzen 2020 wurde die Möglichkeit der gezielten Entlastung der unteren und mittle-ren Einkommen mit degressiven Abzügen prominent aufgenommen. Andere Parteien hatten die blosse Hinaufsetzung der Steuereintrittsschwelle (SP) oder gar weitere, gleich grosse Abzüge für alle Einkommenskategorien (SP und SVP) verlangt, was finanztechnisch bzw. finanzpolitisch nicht tragbar war.

Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen und am 16. Dezember 2020 im Kantonsrat beschlossenen zusätzlichen degressiven steuerlichen Entlastungsabzug kann das alte Anliegen der steuerlichen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen endlich umgesetzt werden. In diesen Bereichen rangiert der Kanton Schwyz neu im vordersten Drittel. Damit konnte die CVP das Versprechen endlich einlösen. Die CVP dankt den übrigen Parteien für die Unterstützung dieses offensichtlich berechtigten Anliegens.

Bruno Beeler, Kantonsrat, Goldau, Präsident CVP Kanton Schwyz

Alle CVP-Kandidaten hervorragend gewählt

Anlässlich der Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 wurden alle 5 Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau mit hervorragenden Resultaten in die Ämter gewählt. Die CVP dankt für die breite Unterstützung.

Mit Freude konnte die CVP am vergangenen Sonntag die ausgezeichnete Wahl aller CVP-Kandidaten zur Kenntnis nehmen. Und zwar mit hervorragenden Resultaten. Ruedi Beeler wur-de mit 1‘691 Stimmen glänzend als Gemeindepräsident bestätigt. Bei den Gemeinderäten erhielt der CVP-Kandidat Christoph Ottinger als bisheriger mit 1‘546 Stimmen das Spitzenresultat und der CVP-Kandidat Andreas Imlig als neuer 1‘371 Stimmen. Bei den Rechnungsprüfern hat der CVP-Kandidat Werner Hardegger als bisheriger das beste Resultat mit 1‘540 Stimmen erreicht, während Fabian Elmiger als neuer deren 1‘499 Stimmen erhielt. Diese hervorragenden Resultate sind umso erstaunlicher, als der Wahlvorschlag der CVP sich allein gegen die beiden gegenseitig gedeckten Wahlvorschläge der SVP und der FDP durchsetzen musste.

Die Wählerinnen und Wähler der Gemeinde Arth haben ganz offensichtlich klar auf Qualität, Kompetenz und Einsatz gesetzt, indem sie die CVP-Kandidaten gewählt haben.

Die CVP dankt im Namen der gewählten CVP-Kandidaten allen Wählerinnen und Wählern für die breite Unterstützung und für das Vertrauen. Die gewählten Kandidaten der CVP:

als Gemeindepräsident:

Ruedi Beeler

als Gemeinderat:

Christoph Ottinger

als Gemeinderat:

Andreas Imlig

als Rechnungsprüfer:

Werner Hardegger

als Rechnungsprüfer:

Fabian Elmiger

Die CVP gratuliert allen gewählten Kandidaten der anderen Parteien und wünscht ihnen viel Freude im Amt.

Beeler, Ottinger und Imlig am 17. Mai in den Gemeinderat

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 ausgezeichnete Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Ruedi Beeler, Schönenbodenstrasse 3, Goldau, bisher, als Gemeindepräsident; Christoph Ottinger, Rossbergstras-se 17, Goldau, bisher, als Gemeinderat, und Andreas Imlig, Mühlefluo 25b, Oberarth, neu, als Gemeinderat; Werner Hardegger, Bergstrasse 14f, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer, und Fabian Elmiger, Georgsmatt 5a, Arth, neu als Rechnungsprüfer.

Diese vorgeschlagenen Personen garantieren eine hervorragende Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz.

Im Gemeinderat braucht es weiterhin Personen, die anpacken und die Gemeinde voranbringen. Die Kandidaten der CVP erfüllen diese Voraussetzung bestens. Andreas Imlig ist zudem in der Lage, den Gemeinderat fachlich zu unterstützen beim wachsenden Bedürfnis nach Digitalisie-rung der Gemeindeverwaltung.

Wählen Sie am 17. Mai 2020 diese engagierten Persönlichkeiten mit Format. Nachfolgend er-halten Sie die wichtigsten Angaben, den Werdegang und die Ziele beim Gemeindepräsidenten und bei den Gemeinderäten.

als Gemeindepräsident, bisher

Ruedi Beeler

geb. 4. September 1963
Landwirt
Schönenbodenstrasse 3, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

  • Gemeindepräsident seit 2016
  • Weiterbildung Treuhand und Beratung
  • Meisterlandwirt
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau / Oberarth
  • Ehrenmitglied freiwillige Feuerwehr Goldau
  • Aktivmitglied in verschiedenen landwirtschaftlichen Vereinen und Organisationen

Ziele von Ruedi Beeler:

  • Die Gemeinde als attraktiven Wohn- und Arbeitsort gezielt voranbringen.
  • Die Entwicklung des Bahnhofsüdgebietes vorantreiben mit dem Fokus auf Firmenansiedlungen mit guter Wertschöpfung.
  • Das vorhandene Kulturland schonen mit einer massvollen Siedlungsentwicklung nach innen.
  • Ein offenes Ohr zu den Bürgern pflegen und diese möglichst einbeziehen.

als Gemeinderat, bisher

Christoph Ottinger

geb. 18. Mai 1974
Unternehmer
Rossbergstrasse 17, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

  • Gemeinderat seit 2016
  • Inhaber der Elektro Ottinger AG
  • VRP der Solarenergie Arth AG
  • Rechnungsprüfer VEBS
  • Prüfungsexperte Elektroinstallateure
  • Fachprüfung zum eidg. dipl. Elektrokontrolleur und eidg. dipl. Elektroinstallateur
  • Lehre als Elektromonteur
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau / Oberarth
  • Aktivmitglied in folgenden Vereinen:
    Verein zur Berufsbildung im Elektro-Installationsgewerbe, STV Arth-Goldau, SC Rot-Gold-Goldau, Georgsbühne Arth, Alphorngruppe „Eina nach äm andärä“

Ziele von Christoph Ottinger:

  • Da ich als Gemeinderat den Vorsitz in der Projektkommission «Neugestaltung Bahnhofplatz Goldau» habe, möchte ich alles in meiner Kraft stehende beitragen, damit der neue Bahnhofplatz im Dezember 2020 der Bevölkerung als gelungenes Projekt übergeben werden kann.
  • Im weiteren setze ich mich für den Ausbau unserer Freizeit-, Wohn- und Arbeitsinfrastruktur ein, um die Lebensqualität in unserer Gemeinde hoch zu halten

in den Gemeinderat, neu

Andreas Imlig

geb. 28. März 1972
Projektleiter Informatik
Mühlefluo 25b, Oberarth
ledig

  • Leiter SAP Competence Center
  • Projektleiter Informatik FA
  • KV-Lehre bei Emil Contratto in Goldau
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau / Oberarth
  • 1 Zylinder Club, Präsident seit 2011
  • Pro Goldauer Fasnacht
  • Schwingerverband am Rigi (passiv)
  • Handball Club Goldau 1986-1998, Juniorentrainer 1992-1994
  • Goldau Schränzer 1988-2003

Ziele von Andreas Imlig:

  • Ich möchte attraktive Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit und Vereine schaffen, da diese massgeblich zur Lebensqualität in der Gemeinde beitragen.
  • Die gute verkehrstechnische Lage unserer Gemeinde soll genutzt werden, um Unternehmen anzusiedeln und damit Arbeitsplätze zu schaffen.
  • Ich setze mich für eine lösungsorientierte Sachpolitik mit allen Involvierten ein, da so die besten Lösungen entstehen.

Zwei Kantonsratssitze für die CVP

Bei den Kantonsratswahlen vom 22. März 2020 konnte die CVP der Gemeinde Arth ihre beiden Kantonsratsmandate erfolgreich verteidigen Gewählt wurde der bisherige Bruno Beeler, Goldau, und neu Michael Reichmuth, Oberarth. Die CVP gratuliert und dankt.

Kantonsrat Bruno Beeler wurde mit dem guten Ergebnis von 1059 Stimmen und Michael Reichmuth mit 785 Stimmen in den Kantonsrat gewählt. Beide werden ihre Kompetenz und ihre Qualität im Kantonsparlament unter Beweis stellen.


Bruno Beeler
Kantonsrat, bisher

Michael Reichmuth
Kantonsrat, neu

Auf der Liste 3 der CVP gingen folgende Einzelstimmen ein: Bruno Beeler 1059; Michael Reichmuth 785; Herbert Süess 718; Raphael Dummermuth 646; Pius Betschart 627; Angela Inderbitzin-Reinhard 516; Rita Meier-Fischbacher 356.

Allen Kantonsratskandidaten der CVP (insbesondere auch den nicht gewählten) und allen Wahlhelfern dankt die Ortspartei herzlich für den grossen Einsatz und den Aufwand.

Die CVP der Gemeinde Arth dankt allen Wählerinnen und Wählern der Gemeinde Arth für die breite Unterstützung der CVP-Kandidaten bei den Kantonsratswahlen. Sie haben damit in die Zukunft des Kantons Schwyz investiert. Die CVP gratuliert allen gewählten Kantonsräten der Gemeinde Arth.

Ja zum Zusatzkredit Zukunft Arth-Goldau

Am Abstimmungswochenende vom 10. Februar 2019 ist auf Bundesebene über die Zersiedelungsinitiative zu entscheiden. Beim Bezirk Schwyz geht es um den Verpflichtungskredit von 25.55 Mio. Franken für das Schul- und Sportzentrum in Oberarth, während in der Gemeinde Arth über den Zusatzkredit von Fr. 800‘000 für die Standortentwicklung Zukunft Arth-Goldau sowie über den Verpflichtungskredit von Fr. 7‘309‘650 für die Aussenanlagen für den Schul- und Freizeitsport bei der Mittelpunktschule in Oberarth zu befinden ist.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Zersiedelungsinitiative, hingegen die Annahme der Bezirksvorlage und der Gemeindevorlagen. Die CVP unterstützt den Wahlvorschlag der FDP mit Marc Jütz bei der Ersatzwahl des Säckelmeisters für den Rest der Amtsdauer 2018-2020.

Nein zur Zersiedelungsinitiative</h2)

Die Zersiedelungsinitiative würde die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erschweren. Das Bauland würde noch teurer. Für die Landwirtschaft gäbe es einen massiven Rückschritt.
Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz wird die Zersiedelung bereits eingedämmt und das Kulturland besser geschützt. Die Umsetzung der darin vorgesehenen griffigen Massnahmen ist in vollem Gang und zeigt erste Erfolge. Die zweite Phase wurde vom Bundesrat bereits in Angriff genommen. Die laufenden Revisionen sind gezielter als die undifferenzierte Initiative, wel-che schädlich und überflüssig ist.

Die Zersiedelungsinitiative verlangt einen undifferenzierten Einzonungsstopp. Das führt dazu, dass Kantone, wie der Kanton Schwyz, und Gemeinden, welche haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind und bedarfsgerechte Bauzonen ausgeschieden haben, in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt werden. Gebiete mit überdimensionierten oder ungeeigneten Bauzonen könnten demgegenüber vom Einzonungsstopp profitieren. Die Initiative schadet somit dem Kan-ton Schwyz, welcher die Ziele der Initianten bereits umsetzt.

Dort wo grosser Baulandbedarf besteht, ist oft auch die Siedlungsentwicklung nach innen weit fortgeschritten. Bei einer Baulandumlagerung über die Regions- und Kantonsgrenzen hinweg besteht die akute Gefahr einer massiven Baulandverknappung. Die Folgen wären markante Grundstücks- und Mietzinssteigerungen, was zu einer Auswanderung von Privaten und Unternehmen in Kantone mit grossen Baulandreserven führen würde.

Die Zersiedelungsinitiative stoppt die Zersiedelung in gewissen Gebieten nicht, sondern akzentuiert diese, wenn sich die Bautätigkeit als Folge des Einfrierens der Bauzonenfläche in peripher gelegene oder ungeeignete Bauzonen verlagert. Im Unterschied zum geltenden Recht verlangt der Initiativtext nicht, dass überdimensionierte Bauzonen reduziert werden.

Nach dem Willen der Initianten dürften in der Landwirtschaftszone nur noch Bauten und Anlagen für die noch bodenabhängige Produktion erstellt werden. Die bodenunabhängigen Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe müssten deshalb neu in einer Bauzone realisiert werden, wo der Boden bedeutend teurer und zudem meistens schon zu knapp ist. Die Entwicklung der Landwirtschaft würde dadurch massiv behindert. Das wäre für die Landwirtschaft ein massiver Rückschritt.

Die überaus schädliche Zersiedelungsinitiative ist deshalb am 10. Februar 2019 zu verwerfen.

Ja zum Zusatzkredit von Fr. 800‘000 für die Zukunft von Arth-Goldau

Die Planung für den Bahnhofplatz Goldau ist in den nächsten Wochen fertig gestellt. Der Kostenrahmen dafür konnte gut eingehalten werden und diese waren denn auch mit dem bisherigen Planungs-Rahmenkredit von 1.7 Mio. abgedeckt. Schwieriger gestaltet sich die Entwicklung des Arbeitsgebietes im Bahnhofsüd Areal. Hier stehen noch umfangreiche Planungen für die dazu nötige Erschliessungsstrasse sowie Abklärungen für Altlasten und Schutzfähigkeit von einzel-nen Gebäuden an. Ohne diesen Zusatzkredit könnte hier nicht mehr weitergearbeitet werden, was die bisherigen enormen Anstrengungen für die Ansiedlung von neuen Arbeitsplätzen in Frage stellen würde. Das wäre nicht zu verantworten. Deshalb Ja zum Zusatzkredit von Fr. 800’000 für die Zukunft von Arth-Goldau.

Ja zum Verpflichtungskredit der Gemeinde Arth von Fr. 7‘309‘650 für Aussenanlagen Schul- und Freizeitsport bei der Mittelpunktschule in Oberarth

Den Gemeinschulen Arth-Goldau fehlt für den Schulsport eine Turnhalle. Auch besteht schon lange der Wunsch der Bevölkerung nach einer zentralen Sportanlage. Die Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz in Oberarth muss aufgrund der Schülerzahlen die Schulanlage erweitern. Der Bezirksrat Schwyz und der Gemeinderat Arth haben deshalb beschlossen, gemeinsam Schul- und Sportanlagen in Oberarth zu erstellen. Damit können im grossen Umfang Synergien genutzt und viel Geld gespart werden.

Die Gemeinde Arth erstellt für 7‘309‘650 bei der Mittelpunktschule in Oberarth im Baurecht Aussenanlagen (Kunstrasen, Beachvolleyball, Tennis, Leichtathletik, Finnenbahn, etc.) für den Schul- und Freizeitsport und nutzt diese während der Schulzeit gemeinsam in Absprache mit der Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz. Der Bezirk Schwyz erstellt im Gegenzug das Schul- und Sportgebäude (insbesondere die Dreifachturnhalle) mit dem Parkplatz. Den Gemeindeschulen Arth-Goldau steht die Nutzung eines Drittels der Dreifachturnhalle bzw. einer der drei Turnhallen mit den zugehörigen Infrastrukturanlagen zu. Ausserhalb des Schulbetriebes können die Aussenanlagen und die Dreifachturnhalle von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth für den Freizeitsport benützt werden. Dadurch gewinnen die Gemeinde Arth und der Bezirk Schwyz, weil die Sportanlagen besser genutzt werden können und damit jedes Gemeinwesen für relativ wenig Geld viel mehr bekommt. Diesem für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth einmalig vorteilhaften Projekt bzw. dem entsprechenden Verpflichtungskredit ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit des Bezirkes Schwyz von 25.55 Mio. Franken für das Schul- und Sportzentrum in Oberarth

Die Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz in Oberarth muss aufgrund der Schülerzahlen die Schulanlage erweitert werden. Den Gemeinschulen Arth-Goldau fehlt für den Schulsport eine Turnhalle. Der Bezirksrat Schwyz und der Gemeinderat Arth haben deshalb beschlossen, ge-meinsam Schul- und Sportanlagen in Oberarth zu erstellen. Damit können im grossen Umfang Synergien genutzt und viel Geld gespart werden.

Der Bezirk Schwyz erstellt das Schul- und Sportgebäude (insbesondere die Dreifachturnhalle) mit dem Parkplatz. Den Gemeindeschulen Arth-Goldau steht die Nutzung eines Drittels der Dreifachturnhalle bzw. einer der drei Turnhallen mit den zugehörigen Infrastrukturanlagen zu. Die Gemeinde Arth erstellt im Baurecht Aussenlagen für den Schul- und Freizeitsport. Die Mittelpunktschule des Bezirkes Schwyz kann diese während der Schulzeit in Absprache mit den Gemeinde Schulen Arth-Goldau nutzen. Ausserhalb des Schulbetriebes können die Aussenanlagen und die Dreifachturnhalle von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth für den Frei-zeitsport benützt werden. Mit diesem gemeinsamen Projekt gewinnen die Gemeinde Arth und der Bezirk Schwyz, weil die Sportanlagen besser genutzt werden können und damit jedes Gemeinwesen für relativ wenig Geld viel mehr bekommt. Diesem einmalig vorteilhaften Projekt bzw. dem entsprechenden Verpflichtungskredit des Bezirkes Schwyz von 25.55 Mio. Franken ist deshalb zuzustimmen.

Ersatzwahl Säckelmeister Gemeinde Arth

Der bisherige Säckelmeister der Gemeinde Arth, Thomas Steiner, musste aus gesundheitlichen Gründen den Rücktritt erklären. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau unterstützt die Ersatzwahl mit Marc Jütz, zumal Marc Jütz offensichtlich über die erforderliche Finanzkompetenz verfügt und sich als ehemaliger Rechnungsprüfer bei den Gemeindefinanzen auskennt.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.2.2019

Zersiedelungsinitiative
NEIN
Verpflichtungskredit Fr. 25.55 Mio. des Bezirkes Schwyz für das
Schul- und Sportzentrum in Oberarth
JA
Zusatzkredit Fr. 800’000 Standortentwicklung Zukunft Arth-Goldau
JA
Verpflichtungskredit Fr. 7’309’650 für Aussenanlagen Schul-
und Freizeitsport bei der Mittelpunktschule Oberarth
JA
Ersatzwahl Säckelmeister Gemeinde Arth
Marc Jütz

Nein zum Abbau der Prämienverbilligung

Am Abstimmungswochenende vom 4. März 2018 ist auf Bundesebene über die neue Finanzordnung 2021 des Bundes und über die Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Billag-Gebühren) zu entscheiden. Darüber hinaus ist über zwei kantonale Vorlagen, nämlich über den Abbau der Prämienverbilligungen und über die Transparenzinitiative zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der neuen Finanzordnung 2021 des Bundes und die Ablehnung der übrigen drei Vorlagen.

Nein zu No Billag

Mit dem Abschaffen der Radio- und Fernsehgebühren könnten die unabhängige SRG und verschiedene lokale Radios und TVs ihren Service-public-Auftrag nicht mehr erfüllen. Der Markt kann das über die Gebühren sicher gestellte Angebot nicht ersetzen. Insbesondere nicht für die sprachlichen Minderheiten und für die vielen kulturellen und sportlichen Bereiche (Volksmusik, Schwingfeste, Skirennen, etc.). Für eine funktionierende Demokratie sind unabhängiges Radio und Fernsehen eine wichtige Voraussetzung. Wenn es nur noch Radio- und Fernsehsehsender finanzkräftiger Investoren gibt, ist eine unabhängige Meinungsbildung gefährdet. Das Grosskapital würde uns dann über seine Sender (z.B. Teleblocher) mitteilen, was wir zu bestimmten politischen Fragen meinen bzw. entscheiden sollen. Das wäre wohl das Ende unserer Demokratie in der bisherigen Form. Die objektive Berichterstattung, der Zusammenhalt der sprachlichen Minderheiten der Schweiz und die vielen sportlichen und kulturellen Leistungen von Radio und Fernsehen dürfen nicht wegen einer Gebühr von Fr. 1.00 pro Tag auf Spiel gesetzt werden. Deshalb Nein zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren.

Ja zur neuen Finanzordnung 2021 des Bundes

Die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer machen zwei Drittel der Bundeseinnahmen aus. Die Erhebung dieser Steuern ist in der Bundesverfassung nur bis 2020 gesichert und soll nun bis 2035 verlängert werden. Dieser völlig unbestrittenen Vorlage ist zuzustimmen.

Nein zur Transparenzinitiative

Wir haben im Kanton Schwyz kein Transparenzproblem. Abwegig ist der implizite Generalverdacht, von Interessengruppen gekauft zu sein und für diese und nicht für das allgemeine Wohl zu politisieren. Wir müssten durch den noch zu schaffenden Gesetzestext zwangsläufig ein Bürokratiemonster schaffen. Die verlangte Offenlegung ist kaum überprüfbar und es gibt diverse Umgehungsmöglichkeiten. Die importierte Transparenzinitiative der Juso ist im Kanton Schwyz überflüssig und deshalb abzulehnen.

Kein Abbau der Prämienverbilligung

Der Kanton Schwyz hat schweizweit eines der höchsten Ressourcenpotenziale und die tiefste Steuerquote. Die juristischen Personen werden bei den Kantonssteuern mit über 3 Mio. Franken jedes Jahr subventioniert. Die vorgelegte Gesetzesänderung betreffend der Prämienverbilligung geht viel weiter als die ursprüngliche Revisionsidee. Ausgangspunkt war nämlich, dass niemand mehr Prämien über die Richtprämienvergütung erhält, als er einzahlen muss. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen ohne Rücksicht auf die konkreten Verhältnisse grob vereinfachend maximal nur noch 90% der errechneten Richtprämien ausbezahlt werden, wodurch eine eigentliche Sparvorlage entstanden ist. Damit würden Kanton und Gemeinden beim Aufwand für die Prämienverbilligung sage und schreibe rund 30 % bzw. 5.7 Mio. Franken einsparen. Und das ausgerechnet primär bei den tiefen Einkommen, wie die folgende Tabelle zeigt. Das ist nicht vertretbar. Hier wurde “das Kind mit dem Bade ausgeschüttet”. Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) ist deshalb abzulehnen.

Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern

Reineinkommen Bundessteuer in Fr. Prämienverbilligung geltendes Recht in Fr. Prämienverbilligung gemäss Sparvorlage neues Recht in Fr. Minderauszahlung gegenüber geltendem Recht in Fr.
0 11 904 10 714 1190
10 000 10 704 9 614 1090
20 000 9 504 8 525 979
30 000 8 304 7 636 668
40 000 7 104 6 746 358
50 000 5 913 5 857 56
60 000 4 943 4 968 -25

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 4.3.2018

Neue Finanzordnung 2021 (Bundesbeschluss)
JA
Abschaffung der Billag-Gebühren
NEIN

Änderung Einführungsgesetz Krankenversicherung (Prämienverbilligung)
NEIN
Offenlegung Politikfinanzierung (Transparenzinitiative)
NEIN

Vernehmlassung CVP zum ESP-B

Im Rahmen der Vernehmlassung nimmt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau zum Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Arth-Goldau (ESP-B) gemäss den Orientierungen vom 24. Mai 2017 (öffentlich) und vom 13. Juni 2017 (Parteivorstände) Stellung.

Das Postgebäude muss erhalten bleiben, womit viel Geld gespart werden kann. Deshalb ist die 5. Buskante im Bereich Bahnhof Süd zu erstellen. Die Tiefgarage als Ersatz der derzeitigen Parkplätze beim Bahnhof ist unverzichtbar. Es ist ein Dorfplatz für öffentliche Veranstaltungen einzuplanen. Für die massiven Aufzonungen/Umzonungen bzw. für die Möglichkeit, Hochhäuser bis zu 55 m Höhe zu erstellen, sind entsprechende Gegenleistungen zu verlangen. Die Erschliessung des Areals Bahnhof Süd ist über die sog. Schuttstrasse vorzunehmen.

Bahnhofplatz: Postgebäude behalten, nur 4 Buskanten auf dem Bahnhofplatz

Die Gestaltung des Bahnhofplatzes ist wohl eines der wichtigsten Teilprojekte und bereits sehr konkret. Der Umstand, dass allein wegen der Schaffung der 5. Buskante das Postgebäude entfernt werden muss, lässt aufhorchen, weil der Abbruch dieses Gebäudes und der Ersatz der Poststelle sehr viel Geld kostet, welches von die Gemeinde Arth wohl zum grossen Teil alleine aufzubringen sein wird.

Könnte da nicht die eine Buskante von Anfang an im Bereich Bahnhof Süd (Rigi-Platz) oder an einem anderen Ort angesiedelt werden. Das könnte in einer ersten Phase auch provisorisch erfolgen, bis die dortigen Entwicklungsschritte umgesetzt werden. Dort könnten auch Haltebereiche für weitere Busse (Private Busse, Bahnersatz, etc.) vorgesehen werden. Das entsprechende Gelände müsste von den dortigen Grundeigentümern der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden (Eigentum oder Baurecht). Hier wäre eine Kompensationsmöglichkeit (ev. Infrastrukturabgeltung anstelle oder als Teil der Mehrwertabgabe) angebracht für die vorgesehenen sehr grossen Zonenausnützungen, insbesondere für das angedachte Hochhaus mit 55 m Höhe.
Mit der Reduktion auf 4 Buskanten auf dem Bahnhofplatz könnte das Postgebäude am bisherigen Standort belassen und grosser finanzieller und organisatorischer Aufwand und vor allem auch zeitliche Verzögerung vermieden werden. Zudem gehört die Poststelle wohl wirklich zum Bahnhofareal und nicht irgendwohin auf die Bahnhofstrasse. Die Tiefgarage könnte auch ohne die Entfernung des Postgebäudes erstellt werden.

Die Entflechtung des Pw-Verkehrs und des Busverkehrs beim Bahnhofplatz durch die Verlegung der Pw-Parkplätze in eine Tiefgarage für Kurzparkierer unter dem Bahnhofplatz ist wichtig. Allein diese Entflechtung gibt diesem Platz die nötige Ruhe und einen eigentlichen Platzcharakter. Die Pw-Parkplätze sind für den Bahnhof wichtig. Sie müssen beim Bahnhofplatz selber sein. Eine Verlegung zum Areal Süd würde keinen wirklichen Ersatz darstellen. Und eine Hoffnung, dass dort Private schon bald ein Parkhaus erstellen würden, wäre mehr als vage. Die Erstellung einer Tiefgarage für Pw beim Bahnhofplatz als Ersatz für die bisherigen Pw-Parkplätze ist deshalb unabdingbar.

Wir ersuchen alle Beteiligten, ernsthaft zu überprüfen, ob die 5. Buskante nicht an einem anderen Ort um den Bahnhof (z.B. im Bereich Bahnhof Süd, Rigiplatz) herum erstellt werden kann. Die übrigen Busse (Private Busse, Bahnersatz, etc.) können ja ohnehin nicht auf dem Bahnhofplatz platziert werden. Dafür muss auf jeden Fall noch eine Lösung gefunden werden.

Dorfplatz für öffentliche Veranstaltungen schaffen

Bei der bisherigen Planung ist noch kein Platz für öffentliche Dorfveranstaltungen (Fasnacht, etc.) vorgesehen. Diesem schon lange bekannten Bedürfnis ist jetzt unbedingt Beachtung zu schenken. Wenn das jetzt nicht gelöst werden kann bei den sehr massiven Auf- bzw. Umzonungen (Hochhaus bis 55 m), wodurch die Grundeigentümer dann ein Vielfaches der bisherigen Baunutzungen umsetzen können, dann wird das wohl gar nicht mehr realisiert werden können.

Hochhäuser bis 55 m Höhe, massive Aufzonungen/Umzonungen: Gegenleistungen

Im Vergleich zu den bisherigen Zonenausnützungen wird es im Bereich Bahnhof Süd zu massiven Aufzonungen bzw. Umzonungen kommen. Die Grundeigentümer werden massiv mehr bauen können als dies nach den bisherigen Zonenvorschriften möglich war. Insbesondere am Standort der beiden vorgesehenen Hochhäuser bis 55 m wird es zu einer sehr hohen Begünstigung der Grundeigentümer kommen. Damit solche Privilegierungen (vielfache Ausnützung im Vergleich zur bisherigen Situation) im Rahmen der Abstimmung zu den neuen Zonenvorschriften beim Stimmbürger eine echte Chance haben, muss klar und deutlich dargelegt werden können, welche Gegenleistungen (Mehrwertabgaben, Landabtretungen für Dorfplatz oder Bushaltestellen, Abgabe von Baurechten, etc.) die Gemeinde bzw. der Bürger im Gegenzug dafür bekommt.

Erschliessung über die Schuttstrasse

Das Erschliessungsproblem für das Areal Bahnhof Süd ist über die sog. Schuttstrasse zu lösen, selbst wenn hier die zu überwindenden Hürden beträchtlich sind. Mehrkosten im Vergleich zur Erschliessung über die Rigistrasse sind in Kauf zu nehmen. Denn die Erschliessung über die Rigistrasse bzw. der Ausbau der Rigistrasse dürfte angesichts der vielen betroffenen Eigentümer kaum, und wenn, dann nur mit massiver Verzögerung möglich sein. Kommt hinzu, dass die Rigistrasse der Hauptzubringer für die Schulkinder von Goldau zum Schulareal ist.

Die CVP dankt der Steuerungsgruppe, Herrn Prof. Andreas Schneider und allen am Projekt Beteiligten für die grosse Arbeit. Da wurde für die Entwicklung des Dorfes Goldau bisher Einmaliges geleistet.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Der Vorstand

Bruno Beeler neuer Präsident der CVP des Kantons Schwyz

Kantonsrat Bruno Beeler aus Goldau ist neuer Präsident der CVP des Kantons Schwyz. Er will die Politik der CVP für gute Rahmenbedingungen für Familien und KMU konsequent weiterführen.

Am Dienstagabend wurde Kantonsrat Bruno Beeler, Goldau, zum neuen Präsidenten
der CVP des Kantons Schwyz gewählt.
Anlässlich ihrer Mitgliederversammlung vom Dienstag, 17. Januar, hat die CVP neben der Parolenfassung zu den Abstimmungen vom 12. Februar die Wahl des Präsidenten der Kantonalpartei traktandiert. Als Nachfolger von Ad-interim-Präsident Reto Wehrli wurde Kantonsrat Dr. Bruno Beeler von den Delegierten gewählt.

Bruno Beeler ist Rechtsanwalt mit eigener Praxis in Schwyz. Der Vater von vier Kindern vertritt die Gemeinde Arth seit 2008 im Kantonsrat. Als Mitglied der Staatswirtschaftskommission sowie bis 2016 der Rechts- und Justizkommission und der Aufsichtskommission über die Schwyzer Kantonalbank – und nicht zuletzt als Mitglied der Verfassungskommission – hat Bruno Beeler zahlreiche Geschäfte an vorderster Front mitgeprägt. Aus seiner beruflichen Tätigkeit ist er mit vielen politisch relevanten Themen wie den Finanzen, dem Baurecht, dem Sozialwesen bis hin zur Landwirtschaft bestens vertraut.

Eigenverantwortung

Eigenverantwortung ist für Bruno Beeler wichtig. Die staatliche Hilfe muss die Ausnahme bleiben. Wer sich anstrengt, soll belohnt werden.
Der Staat hat dem Bürger für die persönliche und berufliche Entwicklung gute Rahmenbedingungen zu schffen, den bürokratischen Aufwand aber tief zu halten.

Föderalismus

Bruno Beeler wehrt sich gegen noch mehr Zentralisierung. Die staatlichen Aufgaben sind möglichst dezentral und bürgernah zu erfüllen.

Solide Staatsfinanzen

Was für den eigenen Geldsack gilt, muss auch für den Staatshaushalt gelten. Schuldenwirtschaft kommt nicht in Frage. Die Kantonsfinanzen sind rasch ins Lot zu bringen.

Revision innerkantonaler Steuerausgleich

Der innerkantonale Steuerausgleich muss die allzu grossen Unterschiede bei der Steuerbelastung in den Gemeinden markant reduzieren. Eine Revision ist nötig.

Familien und KMU

Unter Bruno Beeler wird die CVP ihr Engagement für die wichtigsten Säulen der Schwyzer Gesellschaft konsequent weiterführen. “Unser Kanton braucht ein starkes Netz für Familien und gute Rahmenbedingungen für unsere kleinen und mittleren Unternehmungen”, so Bruno Beeler. “Für sie wird sich die CVP auch unter meiner Präsidentschaft starkmachen”, betont Bruno Beeler.

Die CVP ist hocherfreut, dass mit Bruno Beeler ein politisches Schwergewicht die Führung der Kantonalpartei übernimmt.

Ja zur Steuerfreiheit der Kinderzulagen

Am Abstimmungswochenende vom 8. März 2015 ist auf Bundesebene über die steuerfreien Kinder- und Ausbildungszulagen und über die neue Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über den Steuerfuss vors Volk und beim Kantonsratswahlverfahren über den Majorz oder den Kantonsproporz zu befinden. Der Bezirksrat Schwyz will die Sitzzahl von 9 auf 6 reduzieren. In der Gemeinde Arth beantragt der Gemeinderat einen Planungskredit für die Sanierung des bisherigen Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth und einen Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes in Goldau.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der neuen Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer beim Bund, hingegen die Annahme der Steuerfreiheit für Kinder- und Ausbildungszulagen. Beim Kanton wird die Ablehnung der Initiative «Steuerfuss vors Volk» empfohlen. Für das Kantonsratswahlverfahren ist der Gegenvorschlag mit dem Kantonsproporz dem ungerechten Majorz vorzuziehen. Beim Bezirk Schwyz ist der Reduktion der Bezirksratssitze zuzustimmen. In der Gemeinde Arth sind die beiden Kreditvorlagen zu bewilligen.

Ja zur Steuerfreiheit der Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert und sind allein zur Deckung der Kosten der Kinder vorgesehen. Deshalb war es von Anfang an nicht angebracht, darauf Steuern zu erheben. Dieser Missstand ist endlich zu beheben. Auch wenn die mittleren und höheren Einkommen von der schon lange fälligen Steuerbefreiung mehr profitieren als die tieferen Einkommen, so rechtfertigt das noch lange nicht, diese Zulagen weiterhin zu besteuern. Schliesslich sind es denn auch die mittleren und höheren Einkommen, welche keinerlei Kostenentlastung für die Kinder bekommen und alles selber bezahlen müssen (z.B. keine Prämienverbilligung, keine Stipendien, hohe Tarife bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung, etc.). Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde im Zuge der Entlastung der Unternehmen versprochen, dass anschliessend die Familien entlastet werden sollen.

Da der Bundesrat und das Parlament dann aber nichts mehr von diesem Versprechen wissen wollten, war die CVP gezwungen, die Initiative für steuerfreie Kinder- und Familienzulagen zu lancieren. Deshalb ein Ja zur Volksinitiative «Familien starken, Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen».

Nein zur Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer

Die Grundanliegen der Initianten, die Auslandabhängigkeit von nicht erneuerbarer Energie zu reduzieren, dem Klimawandel zu entgegnen, die Energiewende zu beschleunigen und den Atomausstieg zu sichern, sind wohl achtenswert. Allerdings stellt die vorliegende Initiative mit einer massiven Besteuerung der nicht erneuerbaren Energieträger eine eigentliche Rosskur dar, welche für Wirtschaft und Gesellschaft kaum erträglich wäre. Allein die Vorstellung, dass sich ein Liter Benzin um Fr. 3.00 und ein Liter Heizöl um Fr. 3.30 erhöhen würde, macht klar, dass im Energiebereich so ziemlich alles auf den Kopf gestellt würde. Die wirtschaftlichen (Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft) und gesellschaftlichen (Privatverkehr in den Randgebieten mit unzureichendem öffentlichen Verkehr) Folgen sind nicht absehbar. Ohne Zweifel würde diese massive Energiesteuer eine markante Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger zur Folge haben, was die Steuererträge verringern und nach immer höherem Steuersatz rufen würde, um den bisherigen Ertrag der Mehrwertsteuer von zirka 23 Mrd. Franken zu kompensieren. Das vom Bundesrat geplante Lenkungssystem zur Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger und zur Förderung der erneuerbaren Energien kann wirtschaftsverträglich und sozialverträglich gestaltet werden. Es braucht somit keine Energiewende mit der Brechstange. Deshalb Nein zur Volks- initiative Energie- statt Mehrwertsteuer.

Nein zum Steuerfuss vors Volk

Mit dieser Initiative soll der Kantonssteuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Bisher entscheidet der vom Volk gewählte Kantonsrat mit dem Voranschlag des folgenden Jahres jeweils auch über den damit verbundenen Kantonssteuerfuss. Stabilität und Berechenbarkeit der Steuern und der staatlichen Finanzierung sind für die Unternehmen, für die Mitarbeiter des Kantons, aber auch für alle Einwohner des Kantons von entscheidender Bedeutung.

Bisher beantragt der Regierungsrat den Voranschlag und den Steuerfuss für das folgende Jahr. Anschliessend kommt es zur Vorberatung in der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates. Schliesslich wird nach der kantonsrätlichen Debatte im Dezember für das kommende Jahr über den Voranschlag und den Steuerfuss unmittelbar und abschliessend entschieden. Der abschliessende Entscheid des Kantonsrates würde mit dem Steuerfussreferendum infrage gestellt. Erstens wäre aufgrund der 60-tägigen Referendumsfrist zwei Monate lang unklar, ob die Finanzierung des folgenden Jahres wie geplant erfolgen kann. Mit dem Ergreifen des Referendums würde die Finanzierung des Kantonshaushaltes für nahezu ein ganzes Jahr unsicher. Damit verbunden wäre ein beträchtlicher administrativer Aufwand. Zweitens wäre nach einem erfolgten Referendum noch lange nicht klar, was denn der effektive Volkswille wäre. Denn es gibt kein Forum, wo das Stimmvolk die gewünschten Anpassungen einbringen kann. Das Stimmvolk kann nur Ja oder Nein sagen. Das Steuerfussreferendum ist somit kein taugliches Mittel für die Mitsprache des Volkes bei der Finanzpolitik des Kantons. Deshalb Nein zur Initiative «Steuerfuss vor das Volk».

Nein zur Majorzinitiative und Ja zum Kantonsproporz mit Sitzgarantie

Seit 117 Jahren wird der Kantonsrat in einem Proporzwahlverfahren bestimmt. Weil das bisherige Verfahren die neueren bundesrechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt hat, muss ein neues Kantonsratswahlverfahren festgelegt werden. Nun will die SVP neu für das Parlament ein ungerechtes, für Parlamentswahlen ungeeignetes Majorzverfahren einfuhren, welches die grossen Gruppierungen bevorteilt und kleinere Gruppierungen benachteiligt oder gar von der politischen Mitsprache ausschliesst. In den 80er-Jahren hatte die SVP noch das damalige Proporzverfahren für die kleineren Gruppierungen verbessern wollen, was sie nun zum eigenen Vorteil nicht mehr will. Sie will mit ihrer Majorzinitiative als grosse Gruppierung offensichtlich über ihren wirklichen Wähleranteil hinaus ihre Macht ausbauen. Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen für die Wahl des Kantonsrates den Kantonsproporz mit Sitzgarantie. Weil die Gemeinden weiterhin als Wahlkreis dienen sollen und weil jede Gemeinde einen garantierten Sitz im Kantonsrat haben soll, ist eine gemeindeübergreifende, kantonsweite Oberverteilung und eine Unterverteilung der Kantonsratssitze auf die Gemeinden erforderlich. Das ist ohne Zweifel rechnerisch komplizierter als das Majorzverfahren, wo pro Gemeinde einfach die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. Dafür ist der Kantonsproporz gerecht. Alle politischen Gruppierungen, welche kantonsweit zumindest ein volles Prozent an Stimmen erhalten, haben Anrecht auf einen Sitz. Damit werden alle nennenswerten politischen Kräfte im Kantonsrat vertreten sein. Der politische Friede ist gesichert. Wir haben es doch nicht nötig, die kleineren politischen Gruppierungen vom Kantonsrat auszuschliessen. Alle politischen Kräfte sollen dort Einsitz haben können. Deshalb Nein zur Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz) und Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrates mit dem Kantonsproporz mit Sitzgarantie.

Ja zur Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6

Der Bezirksrat Schwyz will sich mit der Reduktion der bisher 9 Sitze auf deren 6 einfacher und klarer organisieren. Es sollen 6 Ressorts mit gleichmässiger Arbeitsbelastung geschaffen werden. Die Ressortleiter sollen nach Möglichkeit von operativen Aufgaben entlastet werden. Die Fachkompetenz in den Kommissionen soll durch externes Know-how verstärkt werden. Die Neuorganisation soll kostenneutral umgesetzt werden. Dieses Vorhaben erscheint somit sinnvoll und verdient Zustimmung.

Ja zum Planungskredit für die Sanierung des Hauses Hofmatt in Arth

Das Haus Hofmatt 3 in Arth wurde ursprünglich als Armen-, Waisen- und Krankenhaus erstellt. Ab 1975 wird es als Alters- und Pflegeheim genutzt. Nach dem Bezug des neuen Alters- und Pflegeheimes Chriesigarte wird der Heimbetrieb im Haus Hofmatt eingestellt. Das sanierungsbedürftige, denkmalgeschützte Haus Hofmatt soll neu vor allem der Gemeindeverwaltung und den Institutionen mit öffentlichem Auftrag dienen. Für die dazu nötige Sanierung und den Umbau braucht es eine Detailplanung und Vorbereitung. Dem dafür erforderlichen Planungskredit von 320 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes Goldau

Das im Jahre 1964 erbaute alte Feuerwehrgebäude in Goldau liegt unmittelbar bei den Schulanlagen in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Feuerwehr braucht dieses Gebäude schon lange nicht mehr. Seit geraumer Zeit wird es teilweise als Lagerhaus und seit Kurzem teilweise als Jugendraum verwendet. Das sanierungsbedürftige Gebäude soll nun umgebaut und saniert werden. Im EG entstehen WC- Anlagen für die Nutzer des Gebäudes und für externe Nutzer bei Aktivitäten im Aussenbereich (Kilbi, schnellster Arth-Goldauer, Kinderfest, etc.), ein Mehrzweckraum und Gruppenräume für die Jugendarbeit sowie Räume für die Mittagsverpflegung und für die Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern. Im OG entstehen Räume für die Musikschule und für die Vereine. Mit dieser Nutzung werden die wachsenden Raumbedürfnisse für die Musikschule, Jugendarbeit und Vereine abgedeckt. Dem Verpflichtungskredit von 1 250 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 8. März 2015

Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
JA
Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»
NEIN

Initiative «Steuerfuss vor das Volk»
NEIN
Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz)
NEIN
Gegenvorschlag «Kantonsproporz mit Sitzgarantie»
JA
Stichfrage Initiative
leer
Stichfrage Gegenvorschlag
X

Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6 Sitze
JA

Planungskredit für Sanierung und Umbau Gebäude Hofmatt Arth
JA
Verpflichtungskredit für den Umbau altes Feuerwehrgebäude Goldau
JA

Nein zu den schädlichen Initiativen des HEV

Am Abstimmungswochenende vom 30. November 2014 ist auf Bundesebene über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, über die Ecopop-Initiative und über die Gold-Initiative zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die beiden HEV-Volksinitiativen für eine andere Berechnungsart des Vermögenssteuerwertes und des Eigenmietwertes von Grundstücken. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Vorlagen.

Nein zum Verbot der Pauschalbesteuerung

Für Ausländer, welche in die Schweiz ziehen und in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, können die Kantone vorsehen, dass nicht nach dem Einkommen und Vermögen (wie sonst üblich), sondern pauschal aufgrund der Lebenshaltungskosten besteuert wird. 21 Kantone und der Bund machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Initiative will das nun verbieten. Nach der Meinung der Initianten sollen alle Bewohner der Schweiz nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Einige Kantone machen von der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit rege Gebrauch (Waadt, Wallis, Tessin, Genf, Graubünden, Bern). Der Kanton Schwyz stellt für die Pauschalbesteuerung hohe Anforderungen. Diese Möglichkeit wurde hier nur zurückhaltend eingesetzt (derzeit nicht ganz 100 Fälle). Bei anderen Kantonen aber machen die Pauschalsteuern einen ansehnlichen Anteil der Steuersubstrates aus, weshalb diese Kantone dringend darauf angewiesen sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der pauschalbesteuerten Personen nach der Annahme des Verbotes die Schweiz verlassen wird. Als der Kanton Zürich die Pauschalbesteuerung verboten hatte, verliess ein grosser Teil der pauschal Besteuerten den Kanton. Einige kamen in den Kanton Schwyz. Mit dem Verbot der Pauschalbesteuerung ist mit teilweise empfindlichen Steuereinbussen und gar mit Arbeitsplatzverlusten zu rechnen, was vor allem in strukturschwachen Gegenden (Wallis, Tessin, Waadt, Graubünden) ein ernsthaftes Problem werden könnte. Per 1. 1. 2016 wurden vom Bundesgesetzgeber die Mindestanforderungen für die Pauschalbesteuerung bereits verschärft. Es gibt deshalb keinen Grund, die Pauschalbesteuerung zu verbieten. Jeder Kanton soll das selber entscheiden können. Deshalb Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.

Nein zur Ecopop-Initiative

Mit dieser Initiative soll die Bevölkerung in der Schweiz jährlich nur noch um 0,2 Prozent wachsen dürfen. Zudem muss der Bund mindestens 10 Prozent der Entwicklungshilfe in die freiwillige Familienplanung investieren. Mit der sehr strikten Zuwanderungsbeschränkung würden die ausländischen Fachkräfte für die Schweizer Wirtschaft, die Gesundheitsversorgung, die Gastronomie und die Bauwirtschaft zum grossen Teil nicht mehr einreisen dürfen. Es käme zu chaotischen Zuständen und zu einer Abschnürung der Wirtschaft, ja, der ganzen Volkswirtschaft in der Schweiz. Der Wohlstand in der Schweiz käme in akute Gefahr. Es gibt keinen Grund, sich auf eine solche Rosskur einzulassen. Das derzeitige Wirtschaftswachstum in der Schweiz wird auch ohne dieses heikle Experiment früher oder später abflachen, ganz natürlich und ohne Abschottung. Deshalb Nein zur Ecopop-Initiative.

Nein zur Goldinitiative

Gemäss der Goldinitiative müsste die Nationalbank mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten, und sie dürfte kein Gold mehr verkaufen. Damit würde der Goldanteil stetig wachsen und könnte wegen dem Verkaufsverbot nicht mehr reduziert werden. Die Nationalbank wäre dadurch in ihrer wichtigen Aufgabe zur Sicherung von Preisstabilität und zur Sicherung eines für die Exportwirtschaft günstigen Frankenkurses massiv eingeschränkt. Zudem wäre mit dem zusätzlich zu äufnenden Gold kein Ertrag möglich, was mögliche Gewinnausschüttungen der Nationalbank an die Kantone auf Dauer infrage stellen würde. Die Interventionsmöglichkeiten der Nationalbank in schwierigen Zeiten würde durch diese Initiative unnötig eingeschränkt. Deshalb Nein zur Goldinitiative.

Nein zu den unfairen und schädlichen HEV-Initiativen

Mit den beiden Initiativen will der Schwyzer Hauseigentümerverband (HEV) bei der Schätzung der Vermögenssteuerwerte nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und für die Schätzung des Eigenmietwertes ein komplett neues System einführen. Danach sollen die Grundstückswerte nicht mehr individuell konkret (Augenschein vor Ort), sondern nur noch am Schreibtisch schematisch-formelmässig festgestellt und angepasst werden. Dadurch gingen die derzeit vorhandenen, für die verschiedensten Zwecke wertvollen Steuerschätzungen mit den entsprechenden detaillierten Daten verloren. Mit den Initiativen hat der HEV offensichtlich eine Senkung der Steuerwerte und damit eine Steuersenkung für die Hauseigentümer beabsichtigt, welche aber nicht möglich ist, weil die durchschnittlichen Schätzungswerte sich mit dem bisherigen System bereits an der bundesrechtlich noch tolerierten Grenze befinden, und zwar sowohl beim Vermögenssteuerwert als auch beim Eigenmietwert. Falls eine Senkung der Werte dennoch möglich sein sollte, wäre das mit Steuerausfällen verbunden, welche wir uns im Kanton Schwyz derzeit und noch lange nicht leisten können. Es sind nämlich schon genug Steuerprivilegien verteilt worden. Weitere sind nicht mehr zu verkraften. Ein nennenswerter Einfluss der Schätzungen bzw. einer Änderung des Schätzungswesens auf den NFA ist nicht auszumachen. Das Grundeigentum macht netto nur gerade 1 Prozent des für den NFA massgeblichen Ressourcenpotentials aus. Beim Eigenmietwert kann mit einer neuen Schätzungsmethode der NFA-Berechnungsanteil nicht verändert werden, weil hier die Bundessteuerbewertung massgebend ist, welche für abweichende kantonale Bewertungen sofort (nach oben) korrigiert. Kosten können mit dem neuen System nicht gespart werden. Denn der Einschätzungsaufwand für die Liegenschaften würde sich von der Schätzungsabteilung auf die Veranlagungsabteilungen verlagern. Die vom HEV angerufene Repartitionstabelle basiert auf Daten, welche über 10 Jahre alt und deshalb realitätsfremd sind. Auch wenn einzelne Kantone offensichtlich bundesrechtswidrig tiefe Schätzungswerte haben, wird es nicht möglich sein, mit dem neuen System gemäss HEV solche unzulässigen Bereiche zu erreichen. Die Anpassungen der Schätzungswerte an die Marktentwicklung würden beim vom HEV gewünschten System noch schneller erfolgen müssen, als dies beim bisherigen System der Fall ist. Als «Begrüssungsgeschenk» nach Annahme der Initiativen müsste für alle Hauseigentümer innert drei Jahren eine Neuschätzung aller Grundstücke vorgenommen werden, dies gemäss ausdrücklicher Anordnung im Initiativtext. Damit würden insbesondere die Schätzungen mit Wertbasis 31.12.2004 (=Grossteil aller Schätzungen) massiv in die Höhe geschätzt werden müssen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Initiativen mit den völlig diffusen Aussichten anzunehmen und ein bewährtes System zu vernichten. Die Initiativen nützen nichts, sie bringen nichts, sie verursachen einen grossen Umstellungsaufwand, vernichten ohne Not wichtige Grundstücksdaten und sind zudem unfair, wenn sie Steuersenkungen zur Folge hätten. In der heutigen Zeit der veritablen Finanzknappheit hat solches keinen Platz. Deshalb Nein zu den beiden Initiativen des HEV.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 30. November 2014

Volksinitiative Abschaffung der Pauschalsteuer
NEIN
Volksinitiative Stopp der Überbevölkerung, Ecopop-Initiative NEIN
NEIN
Volksinitiative Rettet unser Schweizer Gold, Goldinitiative
NEIN

Volksinitiative für faire Vermögenssteuerwerte
NEIN
Volksinitiative für faire Eigenmietwerte
NEIN