Am Wochenende vom 22. September 2002 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Goldinitiative und den Gegenentwurf sowie über das Elektrizitätsmarktgesetz zu befinden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Goldinitiative, die Annahme des Gegenvorschlages sowie die Annahme des Elektrizitätsmarktgesetzes. Diese Woche werden die Goldinitiative und der Gegenvorschlag genauer betrachtet.
Ausgangslage
Die Schweizerische Nationalbank verfügt über 1’300 Tonnen Gold, welche für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt werden. Es geht um ein Vermögen von ca. 20 Mia. Franken. Bisher lag dieses Gold ohne jeglichen Ertrag in den Tresors der Nationalbank. Nun soll der Wert des Goldes realisiert und entweder die Substanz oder der Ertrag dieses Vermögens verwendet werden.
Goldinitiative
Die Goldinitiative will die überschüssigen Währungsreserven der Nationalbank entweder mit der Substanz oder mit dem Ertrag in den AHV-Ausgleichsfonds einwerfen. Damit bleibt offen, ob die Substanz für ein- und allemal verbraucht wird. Was die überschüssigen Währungsreserven anbelangt, so schüttet die Nationalbank alljährlich eine beträchtliche Summe Gewinn an die Kanton aus, zumal die Kantone einen verfassungsmässigen Anspruch von zwei Dritteln des Gewinnes haben (Art. 99 Abs. 4 Bundesverfassung). Dieses Geld bekämen die Kantone nun möglicherweise nicht mehr, was für den Kanton Schwyz derzeit eine jährliche Ertragseinbusse von ca. 14 Mio. Franken (Voranschlag 2002) bedeuten würde. Mit der Initiative bleibt offen, ob die Substanz aus dem Goldverkauf erhalten bleibt. Auch ist ungewiss, ob die Kantone die bisherigen Gewinne der Nationalbank noch erhalten. Zudem ist unklar, welche Währungsreserven notwendig sind und welche nicht. Diese Entscheidung lag bisher bei der Nationalbank, was sich bei Annahme der Initiative ändern würde (Art. 99 Abs. 2 und 3 Bundesverfassung). Die Nationalbank wäre nicht mehr in der Lage, unabhängig eine stabile Geld- und Währungspolitik zu betreiben. Das Volk würde mit Annahme der Initiative somit eine “Katze im Sack” wählen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Ablehnung der Goldinitiative.
Gegenentwurf
Mit dem Gegenentwurf (=Vorschlag von Bundesrat und Parlament) soll aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Geld der Nationalbank die Substanz ausdrücklich erhalten und lediglich der Vermögensertrag (Zinsen) während 30 Jahren je zu einem Drittel der AHV, den Kantonen und einer Stiftung zukommen. Die Stiftung dient humanitären Zwecken und die Mittel werden gleichgewichtig im Inland wie im Ausland eingesetzt. Diese Stiftung wird die humanitäre Tradition der Schweiz fortsetzen. Zahlungen im Sinne von Wiedergutmachungen sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gegenentwurf garantiert somit den Erhalt des Vermögens. Nach 30 Jahren kann die Verteilung des Ertrages neu geregelt werden. Der Gegenentwurf trägt allen Altersgruppen Rechnung, ist nachhaltig und gerecht. Das Volksvermögen bleibt in der Hand des Volkes erhalten. Aus diesen Gründen empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau die Annahme des Gegenentwurfes.
Stichfrage
Da sowohl die Initiative als aus der Gegenentwurf angenommen werden könnten, muss die Stichfrage ebenfalls entschieden werden. Auch hier ist der Gegenentwurf vorzuziehen.