Bösch in den Regierungsrat!

Am Abstimmungswochenende vom 2. Juni 2002 ist über die sog. Fristenlösung und über die Initiative für Mutter und Kind zu entscheiden. Auf kantonaler Ebene ist über das Wirtschaftsförderungsgesetz und über die Ersatzwahl von Finanzdirektor Franz Marty zu befinden. Auf Gemeindestufe steht ein Planungskredit von Fr. 180’000.- für die Erweiterung der Schulanlage Zwygarten in Arth, ein Beitrag von Fr. 120’000.- an ein neues Motorschiff auf dem Zugersee sowie die Totalrevision des Organisationsstatuts des GVRZ (Gewässerschutzverband Region Zugersee-Küssnachtersee-Aegerisee) zur Debatte. Schliesslich ersuchen einige Mitbewohner um die Aufnahme ins Bürgerrecht. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für die Fristenlösung und für die Initiative für Mutter und Kind die Ablehnung, für das Wirtschaftsförderungsgesetz die Zustimmung, Lorenz Bösch als neuen Regierungsrat und schliesslich die beiden Finanzvorlagen und das Organisationsstatut des GVRZ sowie die Einbürgerungsgesuche zur Zustimmung.

Nein zur Fristenlösung

Mit der Änderung des Strafgesetzbuches zum Schwangerschaftsabbruch soll es im Gegensatz zur heutigen Regelung möglich sein, dass sich eine Frau frei entscheiden kann, ein Kind bis zur 12. Schwangerschaftswoche abzutreiben. Damit würde die Abtreibung liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass es Frauen gibt, welche dem Druck der Umgebung (Vater des ungeborenen Kindes, Familie, etc.) weichend, gegen den eigentlichen eigenen Willen eine Abtreibung vornehmen lassen würden. Mit der neuen, liberalen Regelung gäbe es dafür keine Schranken mehr. Das ist zu verhindern. Obwohl der Entscheid über die Fristenlösung ein sehr persönlicher, ethisch und religiös geprägter Entscheid eines jeden einzelnen ist, empfiehlt der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau, die mit der Fristenlösung angestrebte Liberalisierung der Abtreibung abzulehnen.

Nein zur Initiative für Mutter und Kind

Mit dieser Initiative darf aus psychischen Gründen nicht mehr abgetrieben werden, was eine markante Verschärfung gegenüber der heute geltenden Regelung darstellt. Selbst ein Kind aus einer Vergewaltigung müsste ausgetragen werden. Die Person der Mutter wird mit dieser Initiative hinter das Kind zurück gestellt, ja die geistige Gesundheit der Mutter gering eingestuft. Bei Annahme dieser Initiative wäre mit illegalen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüchen zu rechnen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Ablehnung dieser extremen Initiative.

Bösch in den Regierungsrat

Lorenz Bösch aus Brunnen war während vielen Jahren im Kantonsrat. Er hat eine breite Ausbildung und kennt Land und Leute bestens. Er ist in der Lage, jedes Departement gut zu führen. Dank der CVP war der Kanton Schwyz in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den anderen Kantonen sehr erfolgreich. Mit einem sparsamen Haushalten, mit einer effizienten und schlanken Verwaltung und mit zurückhaltenden Steuern wurde und wird unser Kanton laufend noch attraktiver. Dieses unvergleichliche Verdienst der CVP als alleinige staatstragende Kraft im Kanton Schwyz rechtfertigt ohne jeden Zweifel, für den hervorragenden Finanzdirektor Franz Marty wiederum eine bewährte CVP-Kraft in den Regierungsrat zu wählen. Wir brauchen keine Experimente mit einer unbekannten Person, welche aus der obstruierenden Ecke stammt. Wählen wir Erfahrung, Kompetenz und Vielseitigkeit, wählen wir Lorenz Bösch.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 2.6.2002

Änderung des Strafgesetzbuches Nein (Fristenlösung)
NEIN
Initiative für Mutter und Kind
NEIN
Regierungsratsersatzwahl
Lorenz Bösch
Planungskredit Schulanlage Zwygarten Arth
JA
Beitrag an neues Motorschiff im Zugersee
JA
Revision Organisationsstatut GVRZ
JA
Einbürgerungen
JA