Ja zum Finanzausgleichsgesetz

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird das Finanzausgleichsgesetz genauer betrachtet.

Finanzausgleich bisher

Derzeit nehmen 7 Gemeinden den indirekten und 11 Gemeinden den direkten Finanzausgleich in Anspruch. Beim indirekten Ausgleich bezahlt der Kanton für bestimmte Aufgaben (Lehrerbesoldung, etc.) Beiträge an die Gemeinden und stuft diese nach der Höhe des Steuerfusses ab. Sobald in einer Gemeinde die Leistungen des indirekten Finanzausgleiches zur Deckung des Defizites nicht ausreichen, greift der direkte Finanzausgleich. Damit wird garantiert, dass keine Gemeinde in wiederkehrende Defizite verfällt und ihren Steuerfuss über ein festgelegtes Maximum hinaus erhöhen muss. Eine Gemeinde im direkten Finanzausgleich aber verliert die Finanzautonomie. Jährlich werden über den indirekten und direkten Finanzausgleich über 50 Mio. Franken vom Kanton ausbezahlt. Allerdings hat der Unterschied von einer Gemeinde mit der grössten Steuerbelastung zur steuergünstigsten Gemeinde mittlerweile einen derart tiefen “Steuergraben” entstehen lassen, dass eine Neuregelung unumgänglich ist.

Neuer indirekter Finanzausgleich

Im Rahmen des neuen indirekten Finanzausgleiches wird die bisherige Beitragsregelung stark vereinfacht. Es gibt nur noch je ein Lenkungsziel und keine Abstufung der Kantonsbeiträge nach der Höhe des Steuerfusses mehr. Der indirekte Finanzausgleich wird betragsmässig um rund 10 Mio. Franken reduziert. Mit dieser Einsparung kann der direkte Finanzausgleich gegenüber den finanzschwachen Gemeinden verstärkt werden.

Neuer direkter Finanzausgleich

Der neue direkte Finanzausgleich wird als Normaufwandausgleich berechnet und ausbezahlt. Gemeinden mit beschränkter Steuerkraft erhalten jährlich vom Kanton eine zum voraus berechenbare pauschale Zahlung. Diese wird durch den Vergleich des für die fragliche Gemeinde notwendigen Normaufwandes mit dem in dieser Gemeinde erzielbaren Normertrag (gemäss der tatsächlichen Steuerkraft) ermittelt. Darüber hinaus erhalten Gemeinden mit weniger als 1’000 Einwohnern Strukturzuschläge und Abgeltungen in Spezialfinanzierungen. Damit kann bei allen Gemeinden das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung gefördert werden. Wer gut haushaltet, kann den Steuerfuss senken oder sich mehr leisten.

Horizontaler Finanzausgleich

Mit dem neu geschaffenen horizontalen Finanzausgleich wird unter den Bezirken und Gemeinden ein Steuerkraftausgleich geschaffen. Jene Gemeinden und Bezirke haben in den Steuerkraftausgleich einzuzahlen, welche pro Einwohner eine Steuerkraft aufweisen, die über dem Mittelwert aller Bezirke und Gemeinden liegen. Die Bezirke und Gemeinden mit tiefer Steuerkraft erhalten diese abgeschöpften Leistungen. Die Abschöpfung beträgt maximal 50 % des Steuerkraftüberhanges.

Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz werden die grossen Unterschiede in der Steuerbelastung abgebaut. Die Finanzautonomie der Gemeinden wird aufgewertet und die Eigenverantwortung gefördert. Es gibt neue Anreize für eine wirksame und wirtschaftliche Art der Aufgabenerfüllung bei den Gemeinden und Bezirken. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des neuen Gesetzes über den Finanzausgleich.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA