Ja zum Gewässerschutzkredit

Am Abstimmungswochenende vom 10. Juni 2001 ist auf Bundesebene über die Bewaffnung von Militärpersonen bei Friedensförderungseinsätzen sowie über militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland zu entscheiden. Darüber hinaus ist über die Aufhebung des Bistumsartikels zu befinden. Im Kanton muss sich der Stimmbürger mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und mit einer Revision des Gemeindeorganisationsgesetzes befassen. Auf Gemeindeebene stehen ein Rahmenkredit für Gewässerschutzbauten und einige Einbürgerungen zum Entscheid. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle Vorlagen die Ja-Parole Diese Woche wird der Rahmenkredit für die Gewässerschutzbauten genauer betrachtet.

Ausgangslage

Nach dem geltenden Gewässerschutzgesetz ist die Gemeinde gehalten, eine generelle Kanalisationsplanung unter Einbezug des Wasserkreislaufes zu führen. In der Vergangenheit wurde bei der Kanalisation teilweise das Mischsystem (Meteorwasser und Abwasser werden in der gleichen Leitung gemischt) verlangt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Kläranlagen vom Meteorwasser entlastet werden sollten. Deshalb ist inskünftig möglichst viel Meteorwasser an Ort versichern zu lassen. Soweit dies nicht möglich ist, muss konsequent das Trennsystem (Meteorwasser und Abwasser separat geführt) umgesetzt werden. Das separat geführte Meteorwasser wird in ein oberirdisches Gewässer geleitet.

Sanierung, Erweiterung und Verlegung

Die bestehenden Kanalisationsleitungen sind teilweise defekt (Gotthardstrasse, Bahnhofstrasse, Aeschi) und müssen ersetzt werden. Dabei wird nach Möglichkeit vom Mischsystem zum Trennsystem gewechselt. Im Zuge von Überbauungen sind zudem Meteorwasserleitungen und/oder Kanalisationsleitungen zu vergrössern und zu verlegen (Bumeli, Centralstrasse, Bischofsmöösli, Schöntalweg, Luxram-Areal, Rigi-Bahnen AG, Erliweg Arth, Areal Herzog, Tierpark Goldau) oder überhaupt zu erstellen (Groberschliessungen für Zonenänderungen).

Investitionsbedarf für 10 Jahre

Zur Realisierung aller Sanierungen, Erweiterungen, Verlegungen oder Neuerstellungen beantragt der Gemeinderat einen Rahmenkredit von Fr. 1’650’000.— für den Zeitraum von 2001 bis 2010. Damit verteilen sich die Gewässerschutzinvestitionen auf 10 Jahre. Die vom Gemeinderat vorgelegten Investitionspositionen entsprechen offensichtlich einem Bedürfnis und sind gesetzlich vorgesehen. Die Gemeinde Arth ist gut beraten, ein gut erhaltenes Abwassersystem sicher zu stellen und das teilweise noch vorhandene Mischsystem nach Möglichkeit durch das Trennsystem abzulösen. Andernfalls ist mit höherem Aufwand der Kläranlagen und damit mit höheren Abwassergebühren zu rechnen. Defekte und schlecht unterhaltene Kanalisationsleitungen können zu folgenschweren Austritten und hohen Reparaturaufwendungen führen. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Rahmenkredites von Fr. 1’650’000.— für Gewässerschutzbauten im Zeitrahmen von 2001-2010.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 10.06.2001

Militärgesetz: Bewaffnung
JA
Militärgesetz: Ausbildung
JA
Bistumsartikel
JA

Gesetz über den Finanzausgleich
JA
Gemeindeorganisationsgesetz
JA

Rahmenkredit Gewässerschutz
JA
Einbürgerungen
JA