Ja zum Sicherheitsstützpunkt!

Am Wochenende vom 24. November 2002 ist kantonal über das Gesetz über die Familiezulagen, über den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg und die Pavillonanlage für die Heilpädagogische Tagesschule Innerschwyz abzustimmen. Auf Bundesebene ist über die Asylinitiative und das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu entscheiden. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt für alle drei kantonalen Vorlagen die Zustimmung, während bei den Bundesvorlagen die Asylinitiative zu verwerfen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen gutzuheissen ist. Diesmal wird der Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg genauer betrachtet.

Ausgangslage

Im Kanton Schwyz ist die Gefängnissituation prekär. An 15 Orten befinden sich insgesamt 45 Zellen, was einen enormen Personalaufwand und ein beträchtliches Sicherheitsdefizit bedeutet. Zu oft gelingt es den Gefangenen, bei den immer wieder erforderlichen Transporten oder bei den Sparziergängen zu entfliehen. Nun soll diese unhaltbare Situation mit dem Bau eines Verwaltungsgebäudes (59 Arbeitsplätze des Verhöramtes, Kantonspolizei, Strafvollzug und Gefängnisverwaltung) mit Gefängnistrakt (39 Insassenplätze bei 32 Zellen) an zentraler Stelle in Biberbrugg gebaut werden. Der Bund bezahlt von den erforderlichen 34.96 Mio. Franken deren 4.66 Mio. Franken.

Mehrleistungen/Mehraufwand Gegenüber dem im Jahre 1999 vorgelegten und nur grob geschätzten Projekt werden nun Mehrleistungen für erhöhte Sicherheitseinrichtungen, die Ausstattung der Arbeitsplätze sowie der Bau eines zweiten Untergeschosses einbezogen.

Einsparung von Personalkosten und Mietkosten

Mit der geplanten Ausstattung wird dem Stimmbürger ein fertiges und voll einsatzfähiges und dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik angepasstes Verwaltungsgebäude mit Gefängnistrakt vorgelegt. Der künftige Personalaufwand (Gefangenentransport, Gefangenenspaziergang, Überwachung der Gefangenen, etc.) wird massiv reduziert und grosse Mietaufwendungen für die bisherigen Räumlichkeiten von Verhöramt, Polizei, Gefängnis, etc. entfallen.

Investitionsvolumen zur richtigen Zeit

Mit der Zustimmung zum Sicherheitsstützpunkt kann endlich mit dem Bau und mit der Auslösung des entsprechenden Investitionsvolumens begonnen werden. Viele Gewerbetreibende und Unternehmer des Kantons Schwyz werden Aufträge erhalten, welche bei den derzeit düsteren Wirtschaftsprognosen umso wichtiger sind. Mit der Ablehnung des Sicherheitsstützpunktes bzw. mit Ablehnung der Gesetzesänderung wäre das vorliegende Projekt gestorben und es wäre fraglich, ob noch etwas gemacht werden kann. Denn mit dem ursprünglichen Kredit von 26.5 Mio. Franken kann kein Sicherheitsstützpunkt erstellt werden, welcher diesen Namen verdient.

Sicherheit verbessern

Oft wird die Verbesserung der Sicherheit in unserem Kanton verlangt. Mit dem Sicherheitsstützpunkt zeigt sich nun augenfällig, wem die Sicherheit ernst ist und wem nicht. Mit der Erstellung des Stützpunktes wird die Polizei personell entlastet (kaum noch Gefangenentransporte zum Verhöramt). Sie kann ihre Kernaufgaben wieder besser wahrnehmen. Wer den Sicherheitsstützpunkt ablehnt, verweigert dem Kanton Schwyz die effiziente Verbesserung der Sicherheit. Eine dubiose Allianz von FDP und SVP will mit der Bekämpfung des erhöhten Kredites die Sicherheit im Kanton Schwyz sabotieren und einen Sicherheitsstützpunkt unmöglich machen. Dies gilt es zu verhindern.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt deshalb die Annahme des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg.

Abstimmungsparolen CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.11.2002

Gesetz über die Familienzulagen
JA
Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg
JA
Pavillonanlage Heilpädagogische Tagesschule
JA

Asylinitiative
NEIN
Arbeitslosenversicherungsgesetz
JA