Nein zur ungerechten Änderung des Steuergesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 25. September 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“, über die Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“, und über das Nachrichtendienstgesetz zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um die Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank„ und die Änderung des Steuergesetzes (u.a. Flat Rate Tax).

Beim Bezirk Schwyz ist über den Verpflichtungskredit für den Auf- und Umbau der Mittelpunktschule (MPS) Steinen zu befinden.

In der Gemeinde Arth kommt die Erhöhung der Hundesteuer zur Abstimmung.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Initiativen (Bund und Kanton) und die Ablehnung der Änderung des ungerechten Steuergesetzes, hingegen die Annahme des Nachrichtendienstgesetzes, des Verpflichtungskredites für die MPS Steinen und die Annahme der Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth.

Nein zur grünen Wirtschaft

Gemäss der Volksinitiative „Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“ sollen Massnahmen getroffen werden, damit die Wirtschaft die Ressourcen effizient nutzt und die Umwelt möglichst schont. Bis 2050 müsste die Schweiz den Ressourcenverbrauch so weit verringern, dass er hochgerechnet die natürliche Kapazität der Erde nicht mehr überschreitet, während der heutige Ressourcenverbrauch in der Schweiz ungefähr beim Dreifachen liegt. Das Anliegen ist grundsätzlich berechtigt. Die Initiative geht aber deutlich zu weit. Sie will in zu kurzer Zeit zu viel erreichen. Das hätte für unsere Volkswirtschaft einschneidende Folgen. Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung gingen verloren. Es müssten Zwangsmassnahmen und neue Steuern angeordnet werden. Und das angesichts der Tatsache, dass die Schweiz betreffend Ressourceneffizienz weltweit führend ist. Die Hochpreisinsel würde noch hochpreisiger. Das wäre ein internationaler Alleingang. Mehr Vorschriften und mehr Staat wären die Folge. Deshalb nein zu dieser grünen Zwangsinitiative.

Nein zur Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“

Mit der Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“ sollen alle laufenden und künftigen AHV-Renten um 10 % erhöht werden. Mit dieser generellen Rentenerhöhung müssten zusätzliche Mittel von derzeit 4 Mia. Franken und später von 5.5 Mia. Franken beschafft werden. Und dies in einer Situation, in welcher die AHV-Kasse noch knapp im Gleichgewicht ist, aber schon bald im Defizit sein wird. Die Finanzierung dieser generellen Rentenerhöhung ist überhaupt nicht gesichert. Es wird schon schwer genug sein, in den kommenden Jahren, in welchen die ältere Generation im Vergleich zu heute zahlenmässig zunehmen wird, das heutige Rentenniveau zu halten bzw. die dadurch verursachte Finanzierungslücke zu schliessen. Eine weitere Belastung der AHV-Kasse kann schon aus diesem Grunde nicht in Frage kommen. Deshalb nein zur weiteren Belastung der AHV-Kasse, nein zur Volksinitiative „AHVplus“.

Ja zum Nachrichtendienstgesetz

Mit dem Nachrichtendienstgesetz des Bundes werden den Nachrichtendienstorganen des Bundes zeitgemässe Mittel zur Erkennung von Bedrohungen und zur Wahrung der Sicherheit zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig aber wird die Kontrolle des Nachrichtendienstes verstärkt. Die Sicherheit von Land und Volk wird erhöht. Cyberangriffe können besser abgewehrt werden. Extremisten und Terroristen können besser erkannt und bekämpft werden. Unternehmen können im Kampf gegen Wirtschaftsspionage besser geschützt werden. Die neuen Nachrichtenbeschaffungsmassnahmen werden einem strengen Genehmigungsverfahren und umfassenden Kontrollen unterstellt. Damit kann Missbrauch verhindert werden. Deshalb Ja zum Nachrichtendienstgesetz.

Nein zur Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“

Mit der Initiative „Für eine flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“ würde die Kantonalbank verpflichtet, in jeder Ortschaft mit über 2500 Einwohnern eine Bankfiliale mit eigenem Personal zu führen. Dies als Reaktion auf die Filialschliessungen in Immensee, Seewen, Ibach und Freienbach. Die Schwyzer Kantonalbank führt noch immer 23 Filialen im Kanton Schwyz und weist damit im Vergleich zu den umliegenden Kantonen das dichteste Filialnetz auf. Die Kundenbedürfnisse haben sich in den letzten Jahren massiv geändert. Es gibt immer weniger Schalterbesuche. Mit den noch bestehenden Filialen kann das Bedürfnis nach einem Bankschalterbesuch hinreichend abgedeckt werden. Wenn ein Bewohner in Immensee zum Einkaufen ohnehin nach Küssnacht oder Goldau gehen muss, kann er auch gerade die dortige Bankfiliale der Kantonalbank aufsuchen. Die elektronischen Kanäle werden immer mehr genutzt. Bei den Filialschliessungen wurde der Standort durch einen Bankomaten ersetzt. Die grösste Distanz der geschlossenen Filialen zur nächsten Bankfiliale beträgt 2.5 km. Nur dort, wo in der gleichen Gemeinde noch mindestens eine Filiale betrieben wird, wurde eine Filiale geschlossen. Mit der Annahme der Initiative müssten derzeit insgesamt 5 neue Filialen installiert werden, nämlich in Seewen, Galgenen, Schübelbach, Freienbach und Wilen bei Wollerau. Also in drei Fällen an Orten, an denen niemand eine Filiale gewünscht hat. Das ist Unsinn. Die 5 neuen Filialen würden ca. 18 Mio. Franken an Investitionen kosten. Dazu käme pro Jahr für den Betrieb ein Mehraufwand bzw. ein Minderertrag in die Kantonskasse von ca. 4 bis 4 ½ Mio. Franken. Dem Bankrat und der Geschäftsleitung der Kantonalbank sollte es überlassen werden, die Anzahl und die Art der Bankfilialen auch in Zukunft zu bestimmen. So ist es bisher im Gesetz vorgesehen. So soll es auch bleiben. Den Bankorganen ist diese unternehmerische Freiheit nicht zu entziehen. Dies umso weniger, als die Schwyzer Kantonalbank in den letzten Jahrzehnten sich stets erfolgreich im Finanzmarkt behauptet und dabei für die Bevölkerung ein Maximum an Finanzdienstleistungen erbracht hat. Daran darf nichts geändert werden. Deshalb Nein zur Initiative zur flächendeckenden Präsenz der Schwyzer Kantonalbank.

Nein zur ungerechten Änderung des Steuergesetzes (Flat Rate Tax)

Mit der Änderung (Teilrevision) des Steuergesetzes sollen pro Jahr Mehreinnahmen von 130 Mio. Franken für den Kantonshaushalt sichergestellt werden. Allein mit der Einführung eines proportionalen Steuersatzes von 5.1 Prozent (Flat Rate Tax) für alle werden 75 Mio. Mehrertrag erwartet. Die höhere Besteuerung von Kapitalleistungen soll zu zusätzlichen 2.5 Mio. Franken führen. Mit einem neuen Kantonstarif bei der Vermögenssteuer werden weitere 42 Mio. Franken prognostiziert. Die Erhöhung der Grundstückgewinnsteuer soll jährlich 11 Mio. Franken mehr in die Kantonskasse spülen.

Die Neuregelung der Einkommensteuer über einen proportionalen Steuersatz von 5.1 % für alle führt dazu, dass der wesentliche Teil der Mehreinnahmen durch den Mittelstand zu tragen wäre. Einkommen zwischen 80‘000 und 200‘000 Franken hätten je nach Gemeinde 20-40 % mehr Steuern als bisher zu bezahlen. Die untersten Einkommen werden von den Steuern entlastet und die oberen Einkommen ab Fr. 200‘000 hätten im Verhältnis weniger zu bezahlen. Wer eine Million Franken Einkommen zu verteuern hat, und im Kanton Schwyz gibt es einige solche, müsste mit dem neuen System ab 2017 im Vergleich zu 2015 aber nicht mehr bezahlen bzw. gar noch weniger Steuern bezahlen. Da kann man mit Fug und Recht sagen, dass mit dem neuen Einkommensteuersystem der Flat Rate Tax der Mittelstand die Zeche (höhere Steuereinnahmen) zu bezahlen hat, bzw. dass der Mittelstand ausgepresst wird, während die sehr guten Einkommen geschont werden. Das ist keine Glaubensfrage. Denn dazu kann jeder den bei der kantonalen Homepage aufgeschalteten Steuerrechner konsultieren (www.sz.ch, Rubrik Blickpunkte, Steuerrechner 2017) und dort feststellen, welche Steuern er nach dem vorgeschlagenen, neuen System im Jahre 2017 mit dem bisherigen Einkommen bezahlen müsste. Diese Zahl kann mit den Steuerrechnungen 2014, 2015 und 2016 verglichen werden, welche jeder bereits haben sollte. Auch kann beim Steuerrechner jeder beim Einkommen eine Million Franken für die Jahre 2015, 2016 und 2017 eingeben und feststellen, dass dabei die gleichen oder gar die tieferen Steuern ab 2017 im Vergleich zum Jahr 2015 und 2016 resultieren. Damit wird klar, dass die mittleren Einkommen die Steuererhöhung bezahlen müssen, während die sehr guten Einkommen geschont werden.

Der von den Befürwortern immer wieder versuchte Vergleich mit den Steuern vor 2008 geht ins Leere, weil ab 2008 bekanntlich NFA zu zahlen ist, und diese NFA-Gelder vor allem von den sehr hohen Einkommen herrühren. Die NFA-Abgaben waren im übrigen die Alternative zur schweizweiten materiellen Steuerharmonisierung, welche den Steuerwettbewerb vollständig aufgehoben hätte und welche der Kanton Schwyz noch weniger als die NFA-Abgaben gewollt hatte. Die Befürchtung der Befürworter, dass die Leute mit den sehr hohen Einkommen aus dem Kanton Schwyz wegziehen könnten, wenn die bisherige progressive Kurve des Kantonssteuertarifes nach oben angepasst würde, kann nicht ernst genommen werden. Einerseits geht es nicht darum, die zusätzlichen Steuermittel allein nur bei den sehr hohen Einkommen einzutreiben. Vielmehr sollen auch diese Steuerzahler sich wie der Mittelstand angemessen am Aufbringen der zusätzlichen Steuern beteiligen. Der Mittelstand soll auch seinen Beitrag leisten, aber nicht nur allein. Zudem kann es nicht angehen, bereits auf Vorrat vor allfälligen Wegezügen der Steuerzahler mit den sehr hohen Einkommen in Schockstarre zu fallen und deren Mehrleistung im voraus vom Mittelstand übernehmen zu lassen. Auch müssten sich allfällige Wegzüger gut überlegen, in welchen Kanton sie ziehen wollen, weil der Kanton Schwyz auch bei einer angemessenen Anpassung der bisherigen progressiven Tarifkurve bei den sehr guten Einkommen immer noch bei den attraktivsten sein wird. Schliesslich kommt noch hinzu, dass das Ergebnis der letzten Steuergesetzrevision (ab 1.1.2015) noch nicht bekannt ist und die Staatsrechnung des Jahres 2016 mit grösster Wahrscheinlichkeit viel besser, d.h. positiv ausfallen wird. Wir haben somit noch Zeit, das aktuelle Bedürfnis nach mehr Steuern noch genauer zu ergründen und dann gestützt auf handfeste Zahlen eine massgeschneiderte Steuergesetzrevision mit einer angemessenen Anpassung der bisherigen Tarifkurve bei den Einkommenssteuern vorzunehmen. Die am 25. September 2016 vorgelegte Revision ist auf jeden Fall betreffend der Einkommenssteuer, welche den Löwenanteil ausmachen soll, ungerecht, unfair und unausgewogen. Sie war ein Schnellschuss ohne hinreichende Grundlage. Die vorgesehene Personalsteuer von Fr. 100.00 für die Gemeinden ist ein sinnloses Bürokratiemonster, weil der administrative Aufwand den Ertrag aufbrauchen würde. Zudem müssten auch alle volljährigen Mitbürger ohne jegliches Einkommen diese Fr. 100.00 bezahlen, was keinen Sinn macht. Deshalb Nein zur Änderung des Steuergesetzes am 25. September 2016. Es gibt deutlich bessere und fundiertere Lösungen.

Ja zum Verpflichtungskredit für die Mittelpunktschule Steinen

In Steinen soll die Mittelpunktschule für Fr. 2.5 Mio. Franken auf- und umgebaut werden. Im heutigen Schulbetrieb herrscht Platzmangel. Es fehlen Zeichnungszimmer, Gruppenräume, Musikzimmer und Sekretariat. Zudem soll auf Wunsch der Lehrerschaft das kooperative Schulmodell eingeführt werden, was die Schaffung von Niveauzimmern notwendig macht. Das kooperative Schulmodell ist schon lange erfolgreich in der MPS Oberarth und in der MPS Rothenthurm realisiert. Mit diesem System können die Schüler halbjährlich umgestuft werden, was ihnen mehr Möglichkeiten bietet, entsprechend ihren Stärken und Schwächen zu arbeiten. Die individuellen Fähigkeiten der Schüler können damit besser gefördert werden. So ist es zum Beispiel möglich, in der Mathematik das Niveau A (Sek) zu belegen, während der gleiche Schüler in den anderen Fächern im Niveau B (Real) unterrichtet wird. Im herkömmlichen Schulmodell wäre dieser Schüler in allen Fächern auf dem Niveau B bzw. in der Realschule. Dank der Durchbrechung des Niveaus in einzelnen Fächern beim kooperativen Modell ist es einem Schüler möglich, spätere eine Ausbildung anzugehen, welche mit der Realschule nicht möglich gewesen wäre, was ein grosser Gewinn ist. Der Verpflichtungskredit ist überaus sinnvoll und deshalb anzunehmen.

Ja zur Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth

Die Hundesteuer in der Gemeinde Arth wurde seit 30 Jahren nicht mehr angepasst. Mit dem heutigen Tarif ist der Aufwand der Werkgruppe für die Hundekotentsorgung seit Jahren nicht gedeckt. Wenn nun mit der Tarifanpassung bis an die kantonal höchstzulässige Limite gefahren wird, so kompensiert das die jahrelange teilweise Aufwandübernahme durch die allgemeinen Steuermittel der Gemeinde Arth. Der Anpassung der Hundesteuer ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25. September 2016

Volksinitiative Grüne Wirtschaft
NEIN
Volksinitiative „AHVplus: für eine starke AHV“
NEIN
Nachrichtendienstgesetz
JA

Initiative „Für ein flächendeckende Präsenz der Schwyzer Kantonalbank“
NEIN
Änderung des Steuergesetzes vom 25. Mai 2016
NEIN

Verpflichtungskredit für den Auf- und Umbau der MPS Steinen
JA

Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde Arth
JA

Nein zur unsinnigen Axeninitiative

Am Abstimmungswochenende vom 5. Juni 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative «Pro Service public», über die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen», über die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung», über die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes und über die Änderung des Asylgesetzes zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um die Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel» und eine Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Initiativen und der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes, hingegen die Annahme der Änderung des Asylgesetzes und der Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes.

Nein zur Volksinitiative «Pro Service public»

Mit der Volksinitiative «Pro Service public» soll sichergestellt werden, dass im Bereich der Grundversorgung (öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, etc.) kein Gewinn angestrebt, auf die Quersubventionierung anderer Bereiche verzichtet und kein fiskalisches Interesse verfolgt wird. Die Angestellten der Grundversorgungsunternehmen sollen höchstens so viel verdienen wie jene der Bundesverwaltung. Damit soll nach der Meinung der Initianten der Service public verbessert und ein Abbau gestoppt werden. Die Schweiz verfügt derzeit über einen sehr guten und zuverlässigen Service public (Post, SBB, Swisscom, etc.). Mit der Annahme der Initiative würde dieser nicht gestärkt, sondern geschwächt. Der unternehmerische Spielraum und die Wettbewerbsfähigkeit würden massiv eingeschränkt. Die Initiative hält somit nicht das, was sie verspricht. Vielmehr erreicht sie das Gegenteil. Deshalb Nein zu dieser kontraproduktiven Volksinitiative «Pro Service public».

Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»

Mit der Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» soll in der Schweiz für die ganze Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die Initianten gehen von Fr. 2500.00 pro Monat für eine erwachsene Person aus, welche der Staat ohne jegliche Bedingung auszuzahlen hätte. Zur Finanzierung müssten rund 25000 Millionen Franken aufgewendet werden, was nur mit gravierenden Einsparungen und/oder Steuererhöhungen möglich wäre. Bis heute muss in der Schweiz jede erwerbsfähige Person ihren Lebensunterhalt selber finanzieren. Wer dazu nicht in der Lage ist, erhält massgeschneiderte Sozialleistungen, wodurch die soziale Sicherheit gewährleistet wird. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen würden sich alle Erwerbstätigkeiten unter dieser Limite (Teilzeit, etc.) nicht mehr lohnen, und die entsprechenden Arbeitskräfte würden fehlen. Das wäre ein folgenschwerer falscher Anreiz. Der Wirtschaft würde nämlich ein Teil der Arbeitskraft fehlen. Die Wirtschaftsleistung würde abnehmen, wodurch auch die Steuereinnahmen sinken würden. Auch den Sozialversicherungen würden Mittel fehlen. Dadurch würde die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens umso schwerer. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wäre ein folgenschweres Experiment. Dadurch würden der wirtschaftliche Erfolg und die sozialen Errungenschaften der Schweiz ohne Not fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Deshalb Nein zur Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen».

Nein zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»

Derzeit fliesst die Hälfte der Mineralölsteuer in die allgemeine Bundeskasse. Es geht dabei um 1500 Millionen Franken pro Jahr. Die Initianten wollen auch diesen Teil der Mineralölsteuer zweckgebunden für die Strassenfinanzierung verwenden. Damit fehlen der allgemeinen Bundeskasse 1500 Millionen Franken pro Jahr, während die allgemeine Bundeskasse zumindest einen Teil der jährlich auf 7700 Millionen geschätzten externen Kosten (Gesundheitsschäden, Gebäudeschäden, Lärm, Unfallfolgekosten, Umweltschäden, etc.) des Strassenverkehrs zu tragen hat. Mit der blossen Umverteilung der Hälfte der Mineralölsteuer in den Strassenfonds wird keine einzige Strasse mehr gebaut und kein einziger Stau verhindert. Der Bau von Strassenprojekten scheitert regelmässig nicht an den Kosten, sondern an anderen Ursachen. Die in der Bundeskasse fehlenden 1500 Millionen würden voraussichtlich bei der Landwirtschaft, der Bildung, der Armee und beim öffentlichen Verkehr eingespart oder durch eine Steuererhöhung kompensiert, was zu verhindern ist. Die Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» ist völlig übertrieben und deshalb abzulehnen. Dagegen ist der vorgesehene neue Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) das geeignete und massvolle Mittel für die Weiterentwicklung der Nationalstrassen. Es handelt sich dabei um eine Erweiterung des bestehenden Infrastrukturfonds. Mit den entsprechenden Geldern wurden bis jetzt die Engpassbeseitigung auf dem Nationalstrassennetz, die Fertigstellung des Netzes, Verkehrsinfrastrukturen in Städten sowie Hauptstrassen in Berg- und Randregionen finanziert. Künftig sollen auch Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen über den Fonds bezahlt werden. Die Errichtung des NAF reicht vollends. Deshalb Nein zur Initiative «Für eine faire Verkehrs nanzierung».

Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), umfassend zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Der gemässigte Vorschlag des Bundesrates (Gentests nur für Paare mit schweren Erbkrankheiten) wäre tragbar gewesen. Der Gesetzesvorschlag des Parlamentes geht viel weiter. Deshalb Nein zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Dank der vorliegenden Asylgesetzrevision werden die Asylverfahren deutlich schneller. Die kürzeren Verfahren sind im Interesse der Asylsuchenden und des Staates. Der Grossteil der Verfahren soll in maximal 140 Tagen in Zentren des Bundes abgeschlossen werden. Zur Beschleunigung der Asylverfahren braucht es konsequente Rechtsvertretungen, damit auch im schnellen Prozess faire Verfahren garantiert sind. Das führt zu weniger Beschwerden und zu einer grösseren Akzeptanz der Entscheide. Eine kurze Verfahrensdauer ist nur mit Rechtsvertretung möglich. Dieses Vorgehen ist in Zürich bereits erfolgreich ausgetestet worden. Das bisherige Asylverfahren dauert zu lange und hat deshalb zu hohe Kosten zur Folge. Das muss rasch geändert werden. Bund, Kantone und Gemeinden stehen hinter der Asylgesetzrevision. Deshalb Ja zur Asylgesetzrevision.

Nein zur Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»

Die heutige Axenstrasse genügt der Verkehrssicherheit längst nicht mehr. Der Langsamverkehr (Velofahrer, etc.) muss dringend vom übrigen Verkehr getrennt werden, weil der gesamte Verkehr auf der gleichen Strasse ohne Verbreiterung zu gefährlich ist. Neue Kunstbauten für eine Verbreiterung der Axenstrasse sind aber nicht bewilligungsfähig, weil dadurch eine schützenswerte Landschaft von nationaler Bedeutung verschandelt würde. Zudem besteht für die offene Verkehrsführung ein erhebliches Naturgefahrenrisiko. Felsstürze und Rüfen haben immer wieder zur Sperrung der Strasse geführt. Die Lösung des Problems ist das Axenprojekt mit dem Sisikonertunnel und dem Morschacher Tunnel. Der Bund hat dem Schwyzer und Urner Regierungsrat einen verbindlichen Auftrag erteilt, die Axenstrasse mit den beiden Tunnels zu bauen. Das entsprechende Projekt ist schon bereits stark fortgeschritten. Der Kanton Schwyz beziehungsweise dessen Behörden sind gar nicht befugt, das längst angeordnete und in Ausführung befindliche Bundesprojekt zu verweigern. Sonst droht eine Ersatzvornahme. Der Inhalt der Initiative ist unsinnig und bundesrechtswidrig. Es ist zudem Zeit, am Axen die längst erforderliche Verkehrssicherheit und für Brunnen und Sisikon eine endlich tragbare Verkehrssituation zu schaffen. Mehrverkehr ist gar nicht möglich, weil es zwischen Gumpisch und Flüeler Tunnel weiterhin einen Engpass gibt. Da die beiden Axentunnels im Vergleich zum Gotthardtunnel ein viel tieferes Verkehrsaufkommen und vor allem einen viel geringeren Lastwagenanteil aufweisen, ist in diesen Tunnels Gegenverkehr möglich. Die Ausführung des bereits angelaufenen Axenprojektes ist notwendig und sinnvoll. Die unsinnige Axeninitiative ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Teilrevision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes

Ausgangspunkt der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes waren die Ständeratswahlen 2011. Damals waren im ersten Wahlgang 8 Prozent der Wahlzettel ungültig. Zudem konnte wegen der noch ausstehenden Erwahrung durch den Kantonsrat nach dem zweiten Wahlgang der eine Schwyzer Ständerat an der Bundesratswahl 2011 nicht teilnehmen. Bisher mussten Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung der kantonalen Wahlen (KR, RR, SR) direkt beim Bundesgericht gerügt werden, weil es keinen innerkantonalen Rechtsschutz gab. Die Revisionsvorlage delegiert den Entscheid bei Zweifels- und Streitfällen über Gültigkeit und Inhalt der Wahl- und Abstimmungszettel neu an einen Ausschuss des Wahl- und Abstimmungsbüros, was zweckmässig ist. Zudem werden die Ungültigkeit der Stimmabgabe und die Ungültigkeit der Wahlzettel klarer geregelt. Schliesslich wird der Rechtsschutz bei allen kantonalen Wahlen neu über ein innerkantonales Einspracheverfahren gewährleistet, sowohl für Vorbereitungshandlungen als auch für das Ergebnis. Die Rügefrist für eine Einsprache wurde bei allen kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) wie bei den Nationalratswahlen (Art. 77 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR) im Sinne einer einheitlichen Regelung auf drei Tage angesetzt. Eine Einsprache an den Regierungsrat (anstelle einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht) gegen Vorbereitungshandlungen und gegen das Ergebnis aller kantonalen Wahlen (KR, RR und SR) ist zur Gewährleistung einer einheitlichen Praxis angezeigt, weil erstens bei den Nationalratswahlen zwingend der Regierungsrat die Rügestelle ist (Art. 77 BPR), und weil zweitens die Regierung die Wahlen selber vorbereitet. Bei den Kantons- und Regierungsratswahlen soll die Regierung über ihre allenfalls fehlerhafte Vorbereitung auf Einsprache hin selber rasch entscheiden bzw. aus zeitlichen Gründen Antrag an den Kantonsrat stellen können. Bei Rügen gegen das Ergebnis der Wahlen in den Kantons- und Regierungsrat ist die Einsprache beim Regierungsrat einzureichen, während der Entscheid auf Antrag der Regierung durch den Kantonsrat zu fällen ist. Bei den Ständeratswahlen hat der Regierungsrat über Rügen gegenüber Vorbereitungshandlungen und gegenüber dem Ergebnis zusammen mit der Erwahrung selber zu entscheiden. Damit wird gewährleistet, dass bei den Ständeratswahlen auf kantonaler Ebene alle relevanten Entscheide vor den Bundesratswahlen im Dezember vorliegen. Das Verwaltungsgericht soll wie bisher alle Rügen bei den kommunalen Wahlen und Abstimmungen sowie bei den kantonalen Abstimmungen behandeln. Eine weitere Zuständigkeit hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, insbesondere eine solche bei den Kantonsratswahlen, weil der Kantonsrat die Wahlbehörde des Verwaltungsgerichtes ist. Dass die Rügefrist von drei Tagen zu kurz sein soll, wie vom Referendumskomitee geltend gemacht wird, ist bisher bei den Nationalratswahlen weder im Kanton Schwyz noch in den übrigen Kantonen beanstandet worden. Zudem muss die Frist kurz gehalten werden, damit bei mangelhaften Vorbereitungshandlungen rasch korrigiert werden kann. Es ist richtig, dass jene Behörde, welche die Wahlen vorbereitet hat, allfällige Unregelmässigkeiten auf Einsprache hin sofort selber ausräumen kann. Es ist schlichtweg falsch, wenn das Referendumskomitee behauptet, das heutige Recht des Bürgers, Unregelmässigkeiten von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen, werde durch das neue Einspracheverfahren ausgehebelt. Vielmehr wird das Einspracheverfahren als innerkantonale Rügemöglichkeit vorgelagert. Der Einspracheentscheid kann dann auf jeden Fall ans Bundesgericht weitergezogen werden, zumal die Einspracheentscheide des Regierungsrates und des Kantonsrates nur innerkantonal endgültig sind, was zur Beschleunigung des Verfahrens gerade die Absicht war. Die Einwände des Referendumskomitees sind somit haltlos. Der Revision des Wahl- und Abstimmungsgesetzes ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 5. Juni 2016

Volksinitiative «Pro Service public»
NEIN
Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»
NEIN
Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»
NEIN
Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes
NEIN
Änderung des Asylgesetzes
JA

Volksinitiative «Axen vors Volk – Für Sicherheit ohne Luxustunnel»
NEIN
Teilrevision des Wahl und Abstimmungsgesetzes
JA

Erfahrene Persönlichkeiten mit Format in die Gemeindebehörden von Arth

Die CVP der Gemeinde Arth kann für die kommenden Gemeindewahlen vom 1. Mai 2016 die folgenden engagierten und erfahrenen Persönlichkeiten als Kandidaten präsentieren: Ruedi Beeler, Goldau, neu (bisher Gemeinderat), als Gemeindepräsident; Monika Weber-Reichlin, Arth, bisher, als Gemeinderätin; Christoph Ottinger, Goldau, neu, als Gemeinderat; Franz Huser, Goldau, bisher, als Gemeindeschreiber; Urban Baumann, Goldau, bisher, als Rechnungsprüfer, und Werner Hardegger, Goldau, neu, als Rechnungsprüfer.

Diese Kandidaten garantieren eine hervorragende Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz. Wählen Sie am 1. Mai 2016 diese engagierten Persönlichkeiten mit Format in die Gemeindebehörden von Arth mit der Liste 3. Damit es mit der Gemeinde Arth vorwärts geht.

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Ruedi Beeler

als Gemeindepräsident (neu)

4. September 1963
Landwirt
Aeschi, Schönenbodenstrasse 3, Goldau
verheiratet, vier Kinder

  • Vormals Finanz- sowie Gewässerschutzkommission
  • Gemeinderat seit 2006 (Fürsorgepräsident)
  • 2006 –2008 Stiftungsrat
    Alterszentrum Mythenpark
  • Bis 2012 Vizepräsident Vormundschaftsbehörde
  • Präsident Subkommission Altersheim
    Hofmatt
  • Präsident Einbürgerungsbehörde
  • Präsident Arbeitsgruppen Wohnortsmarketing
  • Mitwirkung in diversen landw. Vereinen
  • Ehrenmitglied freiwillige Feuerwehr Goldau
  • Weiterbildung kaufmännisches Rechnungswesen,
    Treuhand und Beratung
  • Landwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Landwirtschaftliche Fachschule/
    Fähigkeitsprüfung
  • Landwirtschaftliche Berufslehre
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau/Oberarth
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Monika Weber-Reichlin

als Gemeinderätin (bisher)

29. November 1955
Fachlehrerin im Detailhandel, Familienfrau
Aazopf, Zugerstrasse 85, Arth
verheiratet, drei erwachsene Kinder

  • Vormals Fürsorgebehörde/Vormundschaftsbehörde
  • Gemeinderätin seit 2008, im Ressort Freizeit
    bis 2014, seit 2014 im Ressort Bildung
  • Schul- und Musikschulpräsidentin
  • OKP Weihnachtsmarkt Arth
  • Stiftung pro Altersheim Hofmatt, Arth
    als Vertreterin Gemeinderat
  • Mitwirkung in verschiedenen Vereinen inkl.
    Vorstandsarbeit
  • Fachlehrerin im Detailhandel
  • Prüfungsexpertin im Detailhandel/
    Chefexpertin
  • Berufslehre Verkauf/Detailhandel
  • Primarschule und Sekundarschule in
    Arth/Oberarth

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Franz Huser

als Gemeindeschreiber (bisher)

27. Februar 1954
Gemeindeschreiber
Zaystrasse 29, Goldau
verheiratet, drei erwachsene Kinder

  • Seit 2001 Gemeindeschreiber der
    Gemeinde Arth
  • 1997–1999 Verwaltungsschule
  • 1994 –2000 Bausekretariat/Liegenschaftsverwaltung Gemeinde Arth
  • Werkmeister
  • Werkzeugmacher
  • Primarschule und Sekundarschule in
    Arth/Goldau

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Christoph Otttinger

als Gemeinderat (neu)

18. Mai 1974
Unternehmer
Rossbergstrasse 17, Goldau
verheiratet, drei Kinder

  • Inhaber der Elektro Ottinger AG
  • VRP der Solarenergie Arth AG
  • Rechnungsprüfer VBES
  • Prüfungsexperte Elektroinstallateure
  • Mitglied folgender Vereine:
    STV Arth-Goldau, SC Rot Gold-Goldau, Georgsbühne Arth, Alphorngruppe Einä nach äm andärä, Roh Goldauer Fasnacht, TTC Goldau
  • Fachprüfung zum Eidg.Dipl. Elektrokontrolleur und Eidg. Dipl. Elektroinstallateur
  • Lehre als Elektromonteur
  • Primarschule und Sekundarschule in Goldau/Oberarth

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Urban Baumann

als Rechnungsprüfer (bisher)

5. Februar 1976
lic. iur. Rechtsanwalt
Burgweg 2, Goldau
verheiratet, zwei Kinder

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Werner Hardegger

als Rechnungsprüfer (neu)

30. Mai 1962
kaufm. Angestellter
Bergstrasse 14f, Goldau
ledig

Im Gemeinderat Arth sollten alle Parteien, welche in den letzten Kantonsratswahlen Sitze in der Gemeinde Arth errungen haben, d.h. alle namhaften politischen Kräfte, vertreten sein. Da die SP mit 17.7 Prozent über einen fast gleich grossen Wähleranteil wie die FDP mit 18 Prozent verfügt, steht ihr ein Gemeinderatssitz zu. Die CVP unterstützt deshalb das Vorhaben der SP, wieder einen Gemeinderatssitz im Gemeinderat Arth zu erlangen. Dies umso mehr, als die SP bis 2014 sogar über 2 Sitze im Gemeinderat Arth verfügt hat.

7 Persönlichkeiten mit Format, damit es im Kanton Schwyz wieder gut kommt!

Kantonsratswahlen 2016. Die CVP der Gemeinde Arth konnte für die Kantonsratswahlen vom 20. März 2016 sieben hervorragende Persönlichkeiten gewinnen. Sie garan-tieren den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth höchste Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz.

Es sind dies Adrian Dummermuth, Kantonsrat, Luegisland 4b, Goldau; Bruno Beeler, Kantonsrat, Sunnmatt 32, Goldau; Susanne Marty-Schelbert, Rindelstrasse 26, Arth; Monika Neidhart, Eichrainweg 1b, Goldau; Karl Bürgi, Chräbelstrasse 36, Goldau; Christoph Ottinger, Rossbergstrasse 17, Goldau; Arthur Schilter, Fischmattweg 1, Arth.

Adrian Dummermuth
Adrian Dummermuth

geb. 7. Juni 1958
Rektor
Luegisland 4b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Bruno Beeler
Bruno Beeler

geb. 27. Februar 1962
Rechtsanwalt / Dr. iur.
Sunnmatt 32, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

Susanne Marty-Schelbert
Susanne Marty-Schelbert

geb. 2. Januar 1969
Bäuerin
Rindelstrasse 26, Arth
verheiratet

Monika Neidhart
Monika Neidhart

geb. 25. Juni 1965
Hauswirtschaftlehrerin
Fachjournalistin MAZ/FH
Eichrainweg 1b, Goldau
ledig

Karl Bürgi
Karl Bürgi

geb. 25. März 1959
Landwirt
Chräbelstrasse 36, Goldau
getrennt, 3 Kinder

Christoph Ottinger
Christoph Ottinger

geb. 18. Mai 1974
Unternehmer
Rossbergstrasse 17, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Arthur Schilter
Arthur Schilter

geb. 24. März 1965
Rechtsanwalt / lic. iur.
Fischmattweg 1, Arth
verheiratet, 2 Kinder

Die Kandidaten der CVP Arth der Gemeinde Arth haben ihr Können und ihre Einsatzbereitschaft schon unter Beweis gestellt und sind bereit, sich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth im Kantonsrat einzusetzen. Sie werden sich u.a. für die Sicherheit der Bürger, die Förderung der Familie, die Sanierung des Kantonshaushaltes, die Förderung einer gesunden Landwirtschaft, den Schutz des Kulturlandes, eine gute Bildung, die Förderung einheimischer Energie und für den NEAT-Bahnhof Goldau einsetzen.

Die derzeitige finanzielle Schieflage des Kantons Schwyz basiert auf der katastrophalen Steuerpolitik der FDP und der SVP im Kantonsrat und im Regierungsrat. Diese beiden Parteien haben dort zusammen leider die Mehrheit und haben sich bisher geweigert, das Finanzproblem rechtzeitig und konsequent anzugehen. Das muss sich dringend ändern.

Helfen Sie deshalb mit, dass der Kanton Schwyz wieder erfolgreich sein kann. Wählen Sie am 20. März 2016 die Kandidaten der CVP, damit es im Kanton Schwyz wieder gut kommt!

Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe

Am Abstimmungswochenende vom 28. Februar 2016 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“, über die Durchsetzungsinitiative, über die Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ und über den zweiten Gotthard-Strassentunnel zu entscheiden.

Im Kanton Schwyz geht es um den Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Im Bezirk Schwyz ist über die Einräumung eines Baurecht am Campingplatz Hopfräben in Brunnen sowie über einen Kredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium zu befinden.

In der Gemeinde Arth steht ein Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Arth und der UAK betreffend der Wasserversorgung Rigi zu Debatte.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der der Durchsetzungsinitiative und der Spekulationsinitiative, hingegen die Annahme aller anderen Vorlagen von Bund, Kanton, Bezirk und Gemeinde Arth.

Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“

Verheiratete Paare werden bei der Bundessteuer und bei der AHV schlechter gestellt als unverheiratete Paare. Sie zahlen mehr Bundessteuer und erhalten zufolge Plafonierung weniger AHV als unverheiratete Paare. Die entsprechende Bundessteuerregelung ist klar verfassungswidrig. Das eidg. Parlament hat sich aber bisher geweigert, diesen Missstand zu beseitigen. Die Kantone wurden schon vor 30 Jahren gezwungen, die Verfassungswidrigkeit bzw. Diskriminierung der Ehepaare zu beseitigen. Nun muss das Volk die dringend nötige Rechtmässigkeit bei der Bundessteuer und AHV herstellen. Der damit verbundene Steuerausfall kann nicht als Gegenargument dienen, zumal von den Ehepaaren seit Jahrzehnten zu viel Steuern verlangt worden sind. Deshalb Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“.

Nein zur Durchsetzungsinitiative

Gemäss dieser Vorlage soll die Ausschaffungsinitiative noch verschärft werden. Neu sollen auch Bagatelldelikte im Wiederholungsfall zur Ausschaffung führen. Es soll keinerlei Verhältnismässigkeitsabwägung mehr geben. Eine solche hatte nämlich das Parlament vorgesehen. Selbst haarsträubende Ergebnisse (Ausschaffung von Leuten wegen Bagatelldelikten, auch wenn sie die Heimat noch nie gesehen haben) sollen hingenommen werden. Es soll fraglos ein Ausweisungsautomat in Gang gesetzt werden. Als Folge werden sich alle Ausländer mit allen Mitteln gegen eine Bestrafung (Geldstrafe) zur Wehr setzen, auch bei kleinen Verkehrsdelikten über dem Ordnungsbussenrahmen. Es wird kaum noch Strafbefehle geben und die Gerichte würden im Vergleich zum heutigen Zustand (Grossteil der Strafverfahren wird mit einem Strafbefehl erledigt, ohne Gericht) massiv belastet. Das würde zu einer Kostenexplosion bei den Strafverfahren führen. Zudem verletzt der vorgesehene Ausweisungsautomat völkerrechtliche Verträge und sogar zwingendes, unkündbares Völkerrecht (Uno-Pakt II). Die Durchsetzungsinitiative ist unnötig, rechtsstaatlich unerträglich und nichts als eine völlig übertriebene Zwängerei. Sie ist deshalb abzulehnen. Die Ausschaffungsinitiative mit den bereits beschlossenen Vollzugsregeln reicht aus, um wirklich kriminelle Ausländer auszuschaffen.

Nein zur Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“

Mit nichts kann nachgewiesen werden, dass mit dem Verbot von spekulativen Geschäften bei Agrarrohstoffen oder Nahrungsmitteln etwas gegen Hunger und Armut in der Dritten Welt getan werden kann. Zudem hätte ein Verbot nur gerade in der Schweiz weltweit keinerlei Wirkung, weil für die entsprechenden Geschäfte problemlos ins Ausland ausgewichen werden kann. Schliesslich müsste für die Kontrolle eine beträchtliche Bürokratie aufgebaut werden. Das vorgesehene Verbot nützt nichts und kostet nur. Deshalb Nein.

Ja zur zweiten Gotthardröhre

Das bestehende Gotthard-Strassentunnel wird bekanntlich im Gegenverkehr betrieben, was angesichts der Tunnellänge sehr gefährlich ist. Wer durch den Tunnel fährt, hat früher oder später ein mulmiges Gefühl. Allein zur Verbesserung der Sicherheit und vor allem zur Sicherstellung einer sicheren Strassenverbindung ins Tessin ist eine zweite Gotthardröhre angezeigt. Mit zwei Tunnels kann pro Tunnel nur noch eine Fahrtrichtung betrieben werden, was zu einer massiven Verbesserung der Sicherheit führt. Kommt hinzu, dass der bisherige Strassentunnel demnächst saniert werden muss, was ohne zweite Röhre zu ca. 1000 Tagen Totalschliessung führen würde, was für die Tessiner nicht zumutbar ist. Deshalb Ja zur zweiten Gotthardröhre.

Ja zum Beitritt zur Hochschule Rapperswil (HSR)

Der Kanton Schwyz ist schon seit 1972 an der Hochschule Rapperswil (früher Technikum) beteiligt, d.h. schon zu einer Zeit, als der Kanton Schwyz noch ein armer Bauernkanton war. Nun soll sich der Kanton Schwyz diese Beteiligung nicht mehr leisten können, was nicht nachvollziehbar ist. Denn der Kanton Schwyz verlangt derzeit schweizweit mit Abstand am wenigsten Steuern und ist einer der sparsamsten Kantone. Der Kanton Schwyz hat seit Jahren über den Beitritt verhandelt. Eine plötzliche Absage würde ein denkbar schlechtes Signal für alle Zusammenarbeitsformen mit dem Kanton St. Gallen darstellen. Mit der fehlenden Beteiligung an der HSR ginge die bisherige Mitsprache im Hochschulrat beim Fächerkatalog und der gesamten Organisation der HSR verloren. Auch müsste damit gerechnet werden, dass bei der Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit zuerst die Unternehmen jener Kantone berücksichtigt werden, welche an der Hochschule beteiligt sind. Sehr viele Unternehmen im Kanton Schwyz pflegen mit der HSR bisher wertvolle Kontakte bei der Entwicklung und Forschung. Schliesslich wäre ohne künftige Beteiligung des Kantons Schwyz in Zukunft nicht gesichert, dass alle bisherigen Institute der HSR auch in Rapperswil bleiben und nicht an zentralere Hochschulstandorte im Kanton St. Gallen verlegt werden, z.B. nach Buchs. Auch die Ausserschwyz hat einen gesicherten Anschluss an eine technische Hochschule verdient. Allein eine kurzsichtige Sparidee darf nicht zum Abbau von Bildung, Forschung und Entwicklung führen. Deshalb ja zum Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil.

Ja zur Einräumung eines Baurechts für den Campingplatz Hopfräben in Brunnen

Der Campingplatz Hofräben in Brunnen befindet sich im Eigentum des Bezirkes Schwyz. Der Bezirksrat Schwyz möchte nun den Betrieb des Campingplatzes im Baurecht an einen Investor abgeben, weil der Betrieb eines Campingplatzes nun wirklich nicht zum Kerngeschäft und auch nicht zum Dienstleistungsbereich des Bezirkes Schwyz gehört. Dem Bezirksrat Schwyz ist deshalb die Kompetenz einzuräumen, für den Campingplatz Hofräben ein Baurecht für die Dauer von mindestens 50 Jahren abzutreten.

Ja zum Verpflichtungskredit für eine zweite Ofenlinie im Krematorium

Der Bezirk Schwyz betreibt seit 1996 kostendeckend bzw. steuerneutral ein Krematorium in Seewen, welches die Bezirke Schwyz, Gersau und Küssnacht, die Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug abdeckt. Die Anzahl der Kremationen hat ständig zugenommen, sodass der einzige Ofen nicht mehr ausreicht. Es muss eine zweite Ofenlinie im bereits bestehenden Gebäude eingerichtet werden, damit es bei Störungen eines Ofens nicht zum Totalausfall des Krematoriums kommt und damit die Öfen alternierend regelmässig revidiert werden können. Auch die zweite Ofenlinie wird nicht über Steuergelder finanziert. Es bleibt bei der Spezialfinanzierung über die Kremationsgebühren. Deshalb ja zum Verpflichtungskredit für die zweite Ofenlinie im Krematorium in Seewen.

Ja zum Konzessionsvertrag Gemeinde Arth / UAK für die Wasserversorgung Rigi

Die UAK betreibt auf der Rigi seit Jahren eine grössere Wasserversorgung. Bisher gab es immer wieder Engpässe bei der Trinkwasserversorgung des Rigi Kulm Hotels. Die UAK, die Rigi Bahnen AG und die Gemeinde Arth haben beschlossen, die bisher von der UAK betriebene Wasserversorgung auszubauen. Die Gemeinde Arth hat sich an den Kosten mit Fr. 130‘000.00 beteiligt. Nun soll für die ausgebaute Wasserversorgung mit einem Konzessionsverstrag eine klare Regelung geschaffen werden. Das ist zu befürworten.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. Februar 2016

Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“
JA
Durchsetzungsinitiative
NEIN
Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“
NEIN
Änderung Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (zweites Gotthard-Strassentunnel) JA
JA

Beitritt zur Vereinbarung über die Hochschule Rapperswil
JA

Einräumung Baurecht Campingplatz Hofräben Brunnen
JA
Verpflichtungskredit Fr. 800‘000.00 für zweite Ofenlinie Krematorium
JA

Konzessionsvertrag Gemeinde Arth und UAK Wasserversorgung Rigi
JA

Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Am Abstimmungswochenende vom 14. Juni 2015 ist auf Bundesebene über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik, PID), über die Stipendieninitiative, über die Erbschaftssteuerinitiative und über die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich, der Stipendieninitiative und der Erbschaftssteuerinitiative, hingegen die Annahme der Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Nein zur PID

Bei Paaren, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, oder bei Paaren, die Träger schwerer Erbkrankheiten sind, dürfen bereits heute schon Eizellen der Frau künstlich befruchtet werden. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet aber, die so erzeugten Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt werden. Neu soll diese Untersuchung, die sog. Präimplantationsdiagnostik (PID), zugelassen werden. Dabei sollen die bei der In-vitro-Fertilisation (im Reagenzglas hergestellt) aus den befruchteten menschlichen Eizellen entstandenen Embryonen mit Erbkrankheiten oder mit schlechter Entwicklungsfähigkeit ausgesondert und getötet werden können. Zudem sollen nicht verwendete Embryonen für eine allfällige spätere Behandlung eingefroren werden dürfen. Weiter soll diese Auslese nicht gehen können. Einerseits wird bereits hier wesentlich in die Schöpfung eingegriffen. Andererseits wäre damit (obwohl rechtlich nicht zulässig) weiteren Auslesekriterien (Geschlecht, Augenfarbe, etc.) Tür und Tor geöffnet, und der Weg zu Designerbabys wäre faktisch geöffnet. Ein solcher Eingriff in die Schöpfung ist bereits grundsätzlich zu unterbinden. Deshalb nein zur Präimplantationsdiagnostik (PID).

Nein zur Stipendieninitiative

Gemäss der Stipendieninitiative sollen für die Hochschüler (sog. Tertiärstufe) die Stipendien auf ein schweizweit sehr hohes Niveau von mindestens Fr. 24‘000.00 pro Jahr angehoben werden, womit die bisherige kantonale Hoheit im Stipendienwesen aufgehoben wäre. Alle anderen Studenten (Mittelschüler, Fachmittelschüler, Lehrlinge, Fachhochschüler, etc.) sind von der Initiative ausgenommen. Über die Hälfte der Stipendiengesuche im Kanton Schwyz stammen von solchen anderen Schülern der Sekundarstufe II. In dieser Initiative ist keine Rede von einem Anteil der Eltern und von einem Arbeitseinsatz der Studenten für die Studienkosten, während das beim heutigen System im Kanton Schwyz konsequent der Fall ist. Die Stipendienkosten im Kanton Schwyz dürften bei Annahme der Initiative für die Hochschulstudenten massiv ansteigen, zumal derzeit eine Höchstsumme von Fr. 13‘000.00 in den kantonalen Stipendienbestimmungen vorgesehen ist. Die kantonale Hoheit und die kantonalen Unterschiede machen gerade bei den Stipendien durchaus Sinn. Die Kantone mit eigenen Hochschulen sollten ihre Hochschüler bei den Stipendien anders behandeln können als die Nichthochschulkantone. Der Kanton Schwyz befindet sich mit den Stipendienleistungen schweizweit im Mittelfeld. Es kann nicht angehen, die Kantone im Stipendienwesen teilweise zu entmachten, die Hochschüler gegenüber den anderen Studenten zu privilegieren, keine Eigenleistungen der Eltern und der Hochschüler mehr zu verlangen und schliesslich dem Kanton hohe Zusatzkosten zu verursachen. Deshalb nein zur Stipendieninitiative.

Nein zur schädlichen Erbschaftssteuer

Mit der Erbschaftssteuerinitiative soll von den Nachlässen von über Fr. 2.0 Mio. 20 % als Erbschaftssteuer erhoben werden. Dies zur Teilfinanzierung der AHV. Soweit der Nachlass aus einem Familienunternehmen oder einem Landwirtschaftsbetrieb besteht, sollen Ermässigungen (Freibetrag, tieferer Steuersatz) gewährt werden, damit deren Weiterbestand nicht gefährdet sein soll. Einerseits wird mit dieser Erbschaftssteuer neben der Einkommensteuer und der Vermögenssteuer auf dem gleichen Geld eine dritte Steuer erhoben. Viele vermögende Mitbürger haben ihr Vermögen oder Teile davon in Familienunternehmen oder in Landwirtschaftsbetrieben. Diese Familienunternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe sind eigentliche Arbeitswerkzeuge, welche viele Arbeitsplätze ermöglichen, wogegen der Verkehrswert keine Rolle spielt. Für die Beschaffung der 20 % des Unternehmenswertes für die Erbschaftssteuer gingen dem Unternehmen insgesamt 32 % des Wertes ab, weil die Erbschaftssteuer zuerst vorbei an der Gewinnsteuer vorfinanziert werden müsste. Die Unsicherheit über den für die Steuern massgeblichen Verkehrswert und die Unsicherheit über die effektive Ermässigung für die Familienunternehmen ist Gift für die Wirtschaft. Die in Aussicht gestellten Ermässigungen für die Unternehmen dürfen angesichts des Verfassungsgrundsatzes der Gleichheit der Steuern nicht allzu weit gehen, sodass hier nicht zu viel erwartet werden darf. Als Folge der wirtschaftlichen Belastung der Familienunternehmen würde diese Erbschaftssteuer gemäss einer sorgfältigen Studie der Hochschule St. Gallen pro Jahr ca. 12‘000 Arbeitsplätze vernichten, und zwar trotz der vorgesehenen Ermässigungen. Dadurch gingen schon nach kurzer Zeit mehr AHV-Beiträge verloren als Erlöse mit dem Steueranteil von 2/3 eingehen würden. Das Finanzierungsziel für die AHV wäre gänzlich verfehlt und die negativen finanziellen Folgen wären verheerend (Arbeitslose, fehlende Einkommenssteuern, etc.). Die kantonale Steuerhoheit wäre mit der Bundeserbschaftsteuer durchbrochen. Für die Erfassung der Erbvorbezüge oder Schenkungen müsste eine erhebliche Bürokratie in Gang gesetzt werden. Auch würde eine eigentliche Umgehungsindustrie entstehen. Da in Österreich keine Erbschaftssteuer erhoben wird, wäre mit Wegzügen von älteren, reicheren Steuerzahlern nach Österreich bzw. Vorarlberg zu rechnen. Die von den Initianten vorgesehene Erbschaftssteuer schadet somit mehr als sie nützen könnte. Deshalb nein zur schädlichen Erbschaftssteuer.

Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen

Mit der Gesetzesänderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen soll eine generelle geräteunabhängige Gebühr für den Konsum von Radio und Fernsehen erhoben werden. Heute ist für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren ein betriebsbereites Radio und Fernsehen die Voraussetzung. Auf den Handys, den Tablets oder PCs können ohne weiteres Radio und Fernsehen empfangen werden. 92 % der Haushalte haben einen Internetzugang. Nun soll, dem technischen Wandel folgend, nicht mehr jeder Haushalt und jedes Unternehmen auf betriebsbereite Radio- und Fernsehgeräte überprüft werden. Das bisherige System soll durch eine administrativ einfach zu erhebende allgemeine Gebühr für jeden Haushalt und für die Unternehmen ab einem Umsatz von Fr. 500‘000.00 ersetzt werden. Der Systemwechsel soll erfolgsneutral erfolgen. Die Gebühr für die Haushalte reduziert sich von Fr. 462.00 auf Fr. 400.00. Ergänzungsleistungsbezüger und Heimbewohner sind wie bisher befreit. Das neue System ist für die Unternehmen verkraftbar. Es gibt deutlich weniger Bürokratie und Schwarzhöhrer oder Schwarzseher gibt es keine mehr. Deshalb ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 14. Juni 2015

Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
NEIN
Stipendieninitiative
NEIN
Erbschaftssteuerinitiative
NEIN
Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
JA

Ja zur Steuerfreiheit der Kinderzulagen

Am Abstimmungswochenende vom 8. März 2015 ist auf Bundesebene über die steuerfreien Kinder- und Ausbildungszulagen und über die neue Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über den Steuerfuss vors Volk und beim Kantonsratswahlverfahren über den Majorz oder den Kantonsproporz zu befinden. Der Bezirksrat Schwyz will die Sitzzahl von 9 auf 6 reduzieren. In der Gemeinde Arth beantragt der Gemeinderat einen Planungskredit für die Sanierung des bisherigen Alters- und Pflegeheimes Hofmatt in Arth und einen Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes in Goldau.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der neuen Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer beim Bund, hingegen die Annahme der Steuerfreiheit für Kinder- und Ausbildungszulagen. Beim Kanton wird die Ablehnung der Initiative «Steuerfuss vors Volk» empfohlen. Für das Kantonsratswahlverfahren ist der Gegenvorschlag mit dem Kantonsproporz dem ungerechten Majorz vorzuziehen. Beim Bezirk Schwyz ist der Reduktion der Bezirksratssitze zuzustimmen. In der Gemeinde Arth sind die beiden Kreditvorlagen zu bewilligen.

Ja zur Steuerfreiheit der Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert und sind allein zur Deckung der Kosten der Kinder vorgesehen. Deshalb war es von Anfang an nicht angebracht, darauf Steuern zu erheben. Dieser Missstand ist endlich zu beheben. Auch wenn die mittleren und höheren Einkommen von der schon lange fälligen Steuerbefreiung mehr profitieren als die tieferen Einkommen, so rechtfertigt das noch lange nicht, diese Zulagen weiterhin zu besteuern. Schliesslich sind es denn auch die mittleren und höheren Einkommen, welche keinerlei Kostenentlastung für die Kinder bekommen und alles selber bezahlen müssen (z.B. keine Prämienverbilligung, keine Stipendien, hohe Tarife bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung, etc.). Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde im Zuge der Entlastung der Unternehmen versprochen, dass anschliessend die Familien entlastet werden sollen.

Da der Bundesrat und das Parlament dann aber nichts mehr von diesem Versprechen wissen wollten, war die CVP gezwungen, die Initiative für steuerfreie Kinder- und Familienzulagen zu lancieren. Deshalb ein Ja zur Volksinitiative «Familien starken, Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen».

Nein zur Energiesteuer anstelle der Mehrwertsteuer

Die Grundanliegen der Initianten, die Auslandabhängigkeit von nicht erneuerbarer Energie zu reduzieren, dem Klimawandel zu entgegnen, die Energiewende zu beschleunigen und den Atomausstieg zu sichern, sind wohl achtenswert. Allerdings stellt die vorliegende Initiative mit einer massiven Besteuerung der nicht erneuerbaren Energieträger eine eigentliche Rosskur dar, welche für Wirtschaft und Gesellschaft kaum erträglich wäre. Allein die Vorstellung, dass sich ein Liter Benzin um Fr. 3.00 und ein Liter Heizöl um Fr. 3.30 erhöhen würde, macht klar, dass im Energiebereich so ziemlich alles auf den Kopf gestellt würde. Die wirtschaftlichen (Konkurrenzfähigkeit der Exportwirtschaft) und gesellschaftlichen (Privatverkehr in den Randgebieten mit unzureichendem öffentlichen Verkehr) Folgen sind nicht absehbar. Ohne Zweifel würde diese massive Energiesteuer eine markante Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger zur Folge haben, was die Steuererträge verringern und nach immer höherem Steuersatz rufen würde, um den bisherigen Ertrag der Mehrwertsteuer von zirka 23 Mrd. Franken zu kompensieren. Das vom Bundesrat geplante Lenkungssystem zur Reduktion der nicht erneuerbaren Energieträger und zur Förderung der erneuerbaren Energien kann wirtschaftsverträglich und sozialverträglich gestaltet werden. Es braucht somit keine Energiewende mit der Brechstange. Deshalb Nein zur Volks- initiative Energie- statt Mehrwertsteuer.

Nein zum Steuerfuss vors Volk

Mit dieser Initiative soll der Kantonssteuerfuss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Bisher entscheidet der vom Volk gewählte Kantonsrat mit dem Voranschlag des folgenden Jahres jeweils auch über den damit verbundenen Kantonssteuerfuss. Stabilität und Berechenbarkeit der Steuern und der staatlichen Finanzierung sind für die Unternehmen, für die Mitarbeiter des Kantons, aber auch für alle Einwohner des Kantons von entscheidender Bedeutung.

Bisher beantragt der Regierungsrat den Voranschlag und den Steuerfuss für das folgende Jahr. Anschliessend kommt es zur Vorberatung in der Staatswirtschaftlichen Kommission des Kantonsrates. Schliesslich wird nach der kantonsrätlichen Debatte im Dezember für das kommende Jahr über den Voranschlag und den Steuerfuss unmittelbar und abschliessend entschieden. Der abschliessende Entscheid des Kantonsrates würde mit dem Steuerfussreferendum infrage gestellt. Erstens wäre aufgrund der 60-tägigen Referendumsfrist zwei Monate lang unklar, ob die Finanzierung des folgenden Jahres wie geplant erfolgen kann. Mit dem Ergreifen des Referendums würde die Finanzierung des Kantonshaushaltes für nahezu ein ganzes Jahr unsicher. Damit verbunden wäre ein beträchtlicher administrativer Aufwand. Zweitens wäre nach einem erfolgten Referendum noch lange nicht klar, was denn der effektive Volkswille wäre. Denn es gibt kein Forum, wo das Stimmvolk die gewünschten Anpassungen einbringen kann. Das Stimmvolk kann nur Ja oder Nein sagen. Das Steuerfussreferendum ist somit kein taugliches Mittel für die Mitsprache des Volkes bei der Finanzpolitik des Kantons. Deshalb Nein zur Initiative «Steuerfuss vor das Volk».

Nein zur Majorzinitiative und Ja zum Kantonsproporz mit Sitzgarantie

Seit 117 Jahren wird der Kantonsrat in einem Proporzwahlverfahren bestimmt. Weil das bisherige Verfahren die neueren bundesrechtlichen Vorgaben nicht mehr erfüllt hat, muss ein neues Kantonsratswahlverfahren festgelegt werden. Nun will die SVP neu für das Parlament ein ungerechtes, für Parlamentswahlen ungeeignetes Majorzverfahren einfuhren, welches die grossen Gruppierungen bevorteilt und kleinere Gruppierungen benachteiligt oder gar von der politischen Mitsprache ausschliesst. In den 80er-Jahren hatte die SVP noch das damalige Proporzverfahren für die kleineren Gruppierungen verbessern wollen, was sie nun zum eigenen Vorteil nicht mehr will. Sie will mit ihrer Majorzinitiative als grosse Gruppierung offensichtlich über ihren wirklichen Wähleranteil hinaus ihre Macht ausbauen. Der Regierungsrat und der Kantonsrat empfehlen für die Wahl des Kantonsrates den Kantonsproporz mit Sitzgarantie. Weil die Gemeinden weiterhin als Wahlkreis dienen sollen und weil jede Gemeinde einen garantierten Sitz im Kantonsrat haben soll, ist eine gemeindeübergreifende, kantonsweite Oberverteilung und eine Unterverteilung der Kantonsratssitze auf die Gemeinden erforderlich. Das ist ohne Zweifel rechnerisch komplizierter als das Majorzverfahren, wo pro Gemeinde einfach die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. Dafür ist der Kantonsproporz gerecht. Alle politischen Gruppierungen, welche kantonsweit zumindest ein volles Prozent an Stimmen erhalten, haben Anrecht auf einen Sitz. Damit werden alle nennenswerten politischen Kräfte im Kantonsrat vertreten sein. Der politische Friede ist gesichert. Wir haben es doch nicht nötig, die kleineren politischen Gruppierungen vom Kantonsrat auszuschliessen. Alle politischen Kräfte sollen dort Einsitz haben können. Deshalb Nein zur Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz) und Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrates mit dem Kantonsproporz mit Sitzgarantie.

Ja zur Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6

Der Bezirksrat Schwyz will sich mit der Reduktion der bisher 9 Sitze auf deren 6 einfacher und klarer organisieren. Es sollen 6 Ressorts mit gleichmässiger Arbeitsbelastung geschaffen werden. Die Ressortleiter sollen nach Möglichkeit von operativen Aufgaben entlastet werden. Die Fachkompetenz in den Kommissionen soll durch externes Know-how verstärkt werden. Die Neuorganisation soll kostenneutral umgesetzt werden. Dieses Vorhaben erscheint somit sinnvoll und verdient Zustimmung.

Ja zum Planungskredit für die Sanierung des Hauses Hofmatt in Arth

Das Haus Hofmatt 3 in Arth wurde ursprünglich als Armen-, Waisen- und Krankenhaus erstellt. Ab 1975 wird es als Alters- und Pflegeheim genutzt. Nach dem Bezug des neuen Alters- und Pflegeheimes Chriesigarte wird der Heimbetrieb im Haus Hofmatt eingestellt. Das sanierungsbedürftige, denkmalgeschützte Haus Hofmatt soll neu vor allem der Gemeindeverwaltung und den Institutionen mit öffentlichem Auftrag dienen. Für die dazu nötige Sanierung und den Umbau braucht es eine Detailplanung und Vorbereitung. Dem dafür erforderlichen Planungskredit von 320 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Verpflichtungskredit für den Umbau des alten Feuerwehrgebäudes Goldau

Das im Jahre 1964 erbaute alte Feuerwehrgebäude in Goldau liegt unmittelbar bei den Schulanlagen in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Feuerwehr braucht dieses Gebäude schon lange nicht mehr. Seit geraumer Zeit wird es teilweise als Lagerhaus und seit Kurzem teilweise als Jugendraum verwendet. Das sanierungsbedürftige Gebäude soll nun umgebaut und saniert werden. Im EG entstehen WC- Anlagen für die Nutzer des Gebäudes und für externe Nutzer bei Aktivitäten im Aussenbereich (Kilbi, schnellster Arth-Goldauer, Kinderfest, etc.), ein Mehrzweckraum und Gruppenräume für die Jugendarbeit sowie Räume für die Mittagsverpflegung und für die Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern. Im OG entstehen Räume für die Musikschule und für die Vereine. Mit dieser Nutzung werden die wachsenden Raumbedürfnisse für die Musikschule, Jugendarbeit und Vereine abgedeckt. Dem Verpflichtungskredit von 1 250 000 Franken ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 8. März 2015

Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
JA
Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»
NEIN

Initiative «Steuerfuss vor das Volk»
NEIN
Initiative «Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem» (Majorz)
NEIN
Gegenvorschlag «Kantonsproporz mit Sitzgarantie»
JA
Stichfrage Initiative
leer
Stichfrage Gegenvorschlag
X

Reduktion der Sitzzahl des Bezirksrates Schwyz von 9 auf 6 Sitze
JA

Planungskredit für Sanierung und Umbau Gebäude Hofmatt Arth
JA
Verpflichtungskredit für den Umbau altes Feuerwehrgebäude Goldau
JA

Nein zu den schädlichen Initiativen des HEV

Am Abstimmungswochenende vom 30. November 2014 ist auf Bundesebene über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung, über die Ecopop-Initiative und über die Gold-Initiative zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die beiden HEV-Volksinitiativen für eine andere Berechnungsart des Vermögenssteuerwertes und des Eigenmietwertes von Grundstücken. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung aller Vorlagen.

Nein zum Verbot der Pauschalbesteuerung

Für Ausländer, welche in die Schweiz ziehen und in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, können die Kantone vorsehen, dass nicht nach dem Einkommen und Vermögen (wie sonst üblich), sondern pauschal aufgrund der Lebenshaltungskosten besteuert wird. 21 Kantone und der Bund machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Initiative will das nun verbieten. Nach der Meinung der Initianten sollen alle Bewohner der Schweiz nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Einige Kantone machen von der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit rege Gebrauch (Waadt, Wallis, Tessin, Genf, Graubünden, Bern). Der Kanton Schwyz stellt für die Pauschalbesteuerung hohe Anforderungen. Diese Möglichkeit wurde hier nur zurückhaltend eingesetzt (derzeit nicht ganz 100 Fälle). Bei anderen Kantonen aber machen die Pauschalsteuern einen ansehnlichen Anteil der Steuersubstrates aus, weshalb diese Kantone dringend darauf angewiesen sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der pauschalbesteuerten Personen nach der Annahme des Verbotes die Schweiz verlassen wird. Als der Kanton Zürich die Pauschalbesteuerung verboten hatte, verliess ein grosser Teil der pauschal Besteuerten den Kanton. Einige kamen in den Kanton Schwyz. Mit dem Verbot der Pauschalbesteuerung ist mit teilweise empfindlichen Steuereinbussen und gar mit Arbeitsplatzverlusten zu rechnen, was vor allem in strukturschwachen Gegenden (Wallis, Tessin, Waadt, Graubünden) ein ernsthaftes Problem werden könnte. Per 1. 1. 2016 wurden vom Bundesgesetzgeber die Mindestanforderungen für die Pauschalbesteuerung bereits verschärft. Es gibt deshalb keinen Grund, die Pauschalbesteuerung zu verbieten. Jeder Kanton soll das selber entscheiden können. Deshalb Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung.

Nein zur Ecopop-Initiative

Mit dieser Initiative soll die Bevölkerung in der Schweiz jährlich nur noch um 0,2 Prozent wachsen dürfen. Zudem muss der Bund mindestens 10 Prozent der Entwicklungshilfe in die freiwillige Familienplanung investieren. Mit der sehr strikten Zuwanderungsbeschränkung würden die ausländischen Fachkräfte für die Schweizer Wirtschaft, die Gesundheitsversorgung, die Gastronomie und die Bauwirtschaft zum grossen Teil nicht mehr einreisen dürfen. Es käme zu chaotischen Zuständen und zu einer Abschnürung der Wirtschaft, ja, der ganzen Volkswirtschaft in der Schweiz. Der Wohlstand in der Schweiz käme in akute Gefahr. Es gibt keinen Grund, sich auf eine solche Rosskur einzulassen. Das derzeitige Wirtschaftswachstum in der Schweiz wird auch ohne dieses heikle Experiment früher oder später abflachen, ganz natürlich und ohne Abschottung. Deshalb Nein zur Ecopop-Initiative.

Nein zur Goldinitiative

Gemäss der Goldinitiative müsste die Nationalbank mindestens 20 Prozent ihrer Aktiven in Gold halten, und sie dürfte kein Gold mehr verkaufen. Damit würde der Goldanteil stetig wachsen und könnte wegen dem Verkaufsverbot nicht mehr reduziert werden. Die Nationalbank wäre dadurch in ihrer wichtigen Aufgabe zur Sicherung von Preisstabilität und zur Sicherung eines für die Exportwirtschaft günstigen Frankenkurses massiv eingeschränkt. Zudem wäre mit dem zusätzlich zu äufnenden Gold kein Ertrag möglich, was mögliche Gewinnausschüttungen der Nationalbank an die Kantone auf Dauer infrage stellen würde. Die Interventionsmöglichkeiten der Nationalbank in schwierigen Zeiten würde durch diese Initiative unnötig eingeschränkt. Deshalb Nein zur Goldinitiative.

Nein zu den unfairen und schädlichen HEV-Initiativen

Mit den beiden Initiativen will der Schwyzer Hauseigentümerverband (HEV) bei der Schätzung der Vermögenssteuerwerte nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und für die Schätzung des Eigenmietwertes ein komplett neues System einführen. Danach sollen die Grundstückswerte nicht mehr individuell konkret (Augenschein vor Ort), sondern nur noch am Schreibtisch schematisch-formelmässig festgestellt und angepasst werden. Dadurch gingen die derzeit vorhandenen, für die verschiedensten Zwecke wertvollen Steuerschätzungen mit den entsprechenden detaillierten Daten verloren. Mit den Initiativen hat der HEV offensichtlich eine Senkung der Steuerwerte und damit eine Steuersenkung für die Hauseigentümer beabsichtigt, welche aber nicht möglich ist, weil die durchschnittlichen Schätzungswerte sich mit dem bisherigen System bereits an der bundesrechtlich noch tolerierten Grenze befinden, und zwar sowohl beim Vermögenssteuerwert als auch beim Eigenmietwert. Falls eine Senkung der Werte dennoch möglich sein sollte, wäre das mit Steuerausfällen verbunden, welche wir uns im Kanton Schwyz derzeit und noch lange nicht leisten können. Es sind nämlich schon genug Steuerprivilegien verteilt worden. Weitere sind nicht mehr zu verkraften. Ein nennenswerter Einfluss der Schätzungen bzw. einer Änderung des Schätzungswesens auf den NFA ist nicht auszumachen. Das Grundeigentum macht netto nur gerade 1 Prozent des für den NFA massgeblichen Ressourcenpotentials aus. Beim Eigenmietwert kann mit einer neuen Schätzungsmethode der NFA-Berechnungsanteil nicht verändert werden, weil hier die Bundessteuerbewertung massgebend ist, welche für abweichende kantonale Bewertungen sofort (nach oben) korrigiert. Kosten können mit dem neuen System nicht gespart werden. Denn der Einschätzungsaufwand für die Liegenschaften würde sich von der Schätzungsabteilung auf die Veranlagungsabteilungen verlagern. Die vom HEV angerufene Repartitionstabelle basiert auf Daten, welche über 10 Jahre alt und deshalb realitätsfremd sind. Auch wenn einzelne Kantone offensichtlich bundesrechtswidrig tiefe Schätzungswerte haben, wird es nicht möglich sein, mit dem neuen System gemäss HEV solche unzulässigen Bereiche zu erreichen. Die Anpassungen der Schätzungswerte an die Marktentwicklung würden beim vom HEV gewünschten System noch schneller erfolgen müssen, als dies beim bisherigen System der Fall ist. Als «Begrüssungsgeschenk» nach Annahme der Initiativen müsste für alle Hauseigentümer innert drei Jahren eine Neuschätzung aller Grundstücke vorgenommen werden, dies gemäss ausdrücklicher Anordnung im Initiativtext. Damit würden insbesondere die Schätzungen mit Wertbasis 31.12.2004 (=Grossteil aller Schätzungen) massiv in die Höhe geschätzt werden müssen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Initiativen mit den völlig diffusen Aussichten anzunehmen und ein bewährtes System zu vernichten. Die Initiativen nützen nichts, sie bringen nichts, sie verursachen einen grossen Umstellungsaufwand, vernichten ohne Not wichtige Grundstücksdaten und sind zudem unfair, wenn sie Steuersenkungen zur Folge hätten. In der heutigen Zeit der veritablen Finanzknappheit hat solches keinen Platz. Deshalb Nein zu den beiden Initiativen des HEV.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 30. November 2014

Volksinitiative Abschaffung der Pauschalsteuer
NEIN
Volksinitiative Stopp der Überbevölkerung, Ecopop-Initiative NEIN
NEIN
Volksinitiative Rettet unser Schweizer Gold, Goldinitiative
NEIN

Volksinitiative für faire Vermögenssteuerwerte
NEIN
Volksinitiative für faire Eigenmietwerte
NEIN

Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes

Am Abstimmungswochenende vom 28. September 2014 ist auf Bundesebene über Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes“ und über die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ zu entscheiden. Im Kanton Schwyz geht es um die Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2024. In der Gemeinde ist über den Verpflichtungskredit für die Sanierung und Umgestaltung des Rathausplatzes, über den Teilzonenplan „Naberi“, Arth, und über den Teilzonenplan Hintere Parkstrasse, Goldau, zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberrat-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden eidgenössischen Vorlagen, hingegen die Annahme der kantonalen und kommunalen Vorlagen.

Nein zur Mehrwertsteuervorlage

Mit der Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“ wollen die Initianten, dass für die Leistungen des Gastgewerbes nicht mehr der bisherige Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent, sondern der tiefere Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent wie beim Verkauf von Nahrungsmitteln gelten soll. Damit soll eine Gleichbehandlung des Gastgewerbes und der Take-away-Geschäfte erreicht werden. In den wenigsten Fällen dürfte eine solche Steuersenkung zu einer Senkung der Gastgewerbepreise führen. Beim Bund indessen würde das einen Steuerausfall von 750 Millionen Franken pro Jahr verursachen, bei der AHV würden jährlich 75 Millionen Franken fehlen und bei der IV deren 40 Millionen Franken. Kompensationsmassnahmen sind derzeit keine vorgesehen. Es würde somit ein veritables Finanzloch resultieren. Die höhere Besteuerung des Gastgewerbes hat seinen guten Grund. Deren Dienstleistungen sollen höher besteuert werden als der Kauf von Nahrungsmitteln. Statt die Senkung des Gastgewerbesteuersatzes müsste zur ausgleichenden Gerechtigkeit vielmehr der Tarif der Take-away-Geschäfte auf das Niveau des Gastgewerbes erhöht werden. Solange nicht klar ist, wie die hohen Ertragsausfälle kompensiert werden können, dürfen wir keine solchen Ertragsausfälle riskieren. Im Kanton Schwyz sollte mittlerweile allen klar sein, wie heikel es werden kann, wenn man auf der Ertragsseite blindlings Senkungen durchführt. Deshalb Nein zu diesen hohen Ertragsausfällen, Nein zur Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung“.

Nein zur öffentlichen Krankenkasse (Einheitskrankenkasse)

Mit der Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ wird verlangt, dass die soziale Krankenversicherung (Grundversicherung) nicht mehr (wie heute) von 61 privaten Krankenkassen geführt wird, sondern nur noch von einer einzigen öffentlichen Krankenkasse. Diese soll dann über kantonale und interkantonale Agenturen verfügen und für jeden Kanton eine einheitliche Prämie festlegen. Damit gäbe es keinen Wettbewerb mehr. Die Versicherten könnten die Krankenkasse nicht mehr wechseln. Sie wären der staatlichen Einheitskasse bzw. den dortigen Sachbearbeitern auf Gedeih und Verderben ausgeliefert. Der Hauptgrund für die hohen Krankenkassenkosten ist nicht die Verwaltung oder die Werbung der Krankenkassen, sondern die stetig teurer und umfangreicher werdenden medizinischen Leistungen, welche auch mit einer staatlichen Einheitskasse nicht günstiger werden. Es ist somit eine Augenwischerei, wenn behauptet wird, mit einer staatlichen Einheitskasse würden die Prämien dann sinken. Für Verstaatlichungen von Krankenversicherungen gibt es bisher keine positiven Beispiele. Es würde dadurch eine neue riesige staatliche Verwaltung entstehen. Das bisherige System hat sich bewährt. Wir brauchen hier keine Experimente. Deshalb Nein zur staatlichen Einheitskrankenkasse. Nein zur Verstaatlichung.

Ja zur Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014

Die Steuergesetzrevision vom 21. Mai 2014 umfasst einige Anpassungen an das Bundesrecht, vorab technischer Natur. Darüber hinaus aber geht es um gezielte Steuererhöhungen und um eine neue Verteilung der Grundstückgewinnsteuer. Umstritten sind eigentlich nur die gezielten Steuererhöhungen. In den vergangenen Jahren hat der Schwyzer Kantonsrat zum Teil gegen den ausdrücklichen Willen des Regierungsrates (Senkung der Dividendenbesteuerung; Senkung des Kantonsteuerfusses) verschiedene markante Steuersenkungen beschlossen. Dabei ging die entsprechende Ratsmehrheit stets davon aus, dass der mit den Steuersenkungen verbundene Steuerausfall durch die Zuwanderung von guten Steuerzahlern mehr als kompensiert werden soll. Das war ein Trugschluss. Deshalb und weil zwischenzeitlich die meist gebundenen Ausgaben des Kantons massiv gestiegen sind, und weil die Zahlungen in den nationalen Finanzausgleich vor allem zufolge Anstieg des Ressourcenpotenzials bzw. zufolge des Anstieges der Steuerkraft der Steuerpflichtigen im Kanton Schwyz massiv gestiegen sind, weist der Haushalt des Kantons Schwyz ein massives Defizit aus, welches für das kommende Jahr zwischen 150 und 200 Millionen Franken liegen wird. Derweil schöpft der Kanton Schwyz vorab bei den wohlhabenden bzw. gut verdienenden Steuerzahlern mit lediglich 12,7 Prozent schweizweit mit Abstand am wenigsten ab. Die sehr gut verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahler im Kanton Schwyz sind aufgrund des markanten Wachstums der Steuerkraft am meisten dafür verantwortlich, dass die Beiträge des Kantons Schwyz in den nationalen Finanzausgleich dermassen stark angewachsen sind und noch weiter wachsen werden. Es ist deshalb angezeigt, vorab von den besser verdienenden und sehr vermögenden Steuerzahlern im Kanton Schwyz etwas mehr zu verlangen, dies mit dem sogenannten Kantonstarif und der Erhöhung der Vermögenssteuer von 0,5 Promille auf neu 0,6 Promille. Der viel zu hoch gewährte Dividendensteuerrabatt von 75 Prozent hat dazu geführt, dass der Kanton Schwyz für dieses Steuersubstrat mehr in den eidge- nössischen Finanzausgleich bezahlen muss, als er von den entsprechenden Steuerpflichtigen überhaupt von den Dividenden einnimmt. Deshalb soll der Rabatt auf 50 Prozent hinunter gesetzt werden. Mit den gezielten Steuererhöhungen vorab für besser Verdienende (ab einem Einkommen von 230 400 Franken für Einzelpersonen und ab 438 000 Franken für Eheleute) und für Vermögende (ab einem steuerlichen Reinvermögen von über 560 000 Franken) soll diese Kategorie von Steuerzahlern einen höheren Beitrag an die Staatskasse abliefern, weil genau diese Personen bisher schweizweit steuerlich am günstigsten gefahren sind. Auch nach den gezielten Steuererhöhungen (Kantonstarif, Vermögenssteuer, Dividendenbesteuerung) und selbst mit einer markanten allgemeinen Steuererhöhung werden diese Personen keinen steuergünstigeren Ort in der Schweiz oder in Europa finden. Die Befürchtung eines «Bumerangs», d.h. dass diese Perso- nen den Kanton wegen der Steuererhöhung verlassen werden, ist somit nicht begründet. Mit den vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen wurde nachgerade konsequent darauf geachtet, dass der Kanton Schwyz durch die Steuererhöhungen die Attraktivität für die guten Steuerzahler nicht verliert bzw. dass der Kanton Schwyz hier den 1. Rang halten kann. Auch im Sinne der Opfersymmetrie sollten nun die sehr gut verdienenden und die vermögenden Steuerzahler einen höheren Beitrag an die Staatskasse leisten. Denn mit den sogenannten Massnahmepaketen wurde bisher zulasten der ärmeren Bevölkerungsschicht (Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen, etc.), zulasten des Staatspersonals und zulasten der Gemeinden gespart. Wenn die Steuergesetzänderung verworfen werden sollte, fehlen der Staatskasse insgesamt 67 Millionen. Diese müssten mit einer allgemeinen Steuererhöhung von 30 Prozent für jedermann aufgefangen werden. Dazu käme noch die restliche allgemeine Steuererhöhung, welche auch mit den gezielten Steuergesetzänderungen noch nötig sein wird. Weitere Sparmassnahmen dürften wenig bis keinen Erfolg mehr haben, und eine Schuldenwirtschaft kann nicht infrage kommen. Daraus erhellt, dass es für die vorgeschlagene Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 keine vernünftige Alternative gibt. Deshalb Ja zu dieser Vorlage.

Ja zum Verpflichtungskredit für die Sanierung/Umgestaltung des Rathausplatzes Arth

Der Rathausplatz und die darunter liegenden Leitungen müssen dringend saniert werden. Mit der Sanierung (was eine blosse Unterhaltsarbeit wäre, welche nicht dem Volk vorgelegt werden müsste) will der Gemeinderat nun aber eine Umgestaltung verbinden, um möglichst kostengünstig zu fahren. Die vorgeschlagene Umgestaltung ist eine mögliche bzw. taugliche Variante. Zur Gestaltung wird es immer verschiedene Ansichten geben.

Ja zum Teilzonenplan „Naberi“

Mit dieser Vorlage soll eine künftige Seeaufschüttung und damit eine Vision des Gemeinderates ermöglicht werden. Es geht aber nur um die entsprechende Einzonung. Ein Projekt gibt es noch nicht. Die Kosten eines künftigen Projektes sind dem Stimmvolk mit einer separaten Vorlage zu präsentieren. Damit ist sichergestellt, dass für künftige Seeaufschüttung das Volk wiederum das letzte Wort haben wird. Mit der Zustimmung bzw. Einzonung des entsprechenden Bodens vergeben wird uns nichts. Es wäre eine Chance, um in der Zukunft rasch handeln zu können, falls sich ein Projekt anbieten wird (z.B. Tunnelausbruch bei Neat-Baustellen). Der Vorlage ist zuzustimmen.

Ja zum Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“

Im Hinteren Teil der Parkstrasse soll mit der Umzonung in die Zentrumszone eine Verdichtung der Bauweise bzw. eine bessere Nutzung des überbauten Bodens ermöglicht werden. Dieser Vorlage ist zuzustimmen. Damit kann die Nutzung von Bauland optimiert und entsprechender Baulandverschleiss vermieden werden.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 28. September 2014

Volksinitiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung im Gastgewerbe“
NEIN
Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“
NEIN

Änderung des Steuergesetzes vom 21. Mai 2014
JA

Verpflichtungskredit Sanierung und Umgestaltung Rathausplatz Arth
JA
Teilzonenplan „Naberi“
JA
Teilzonenplan „Hintere Parkstrasse“
JA

Steuerlich attraktiv bleiben

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau informierte am 11. September 2014 in Goldau an einer öffentliche Veranstaltung über die Steuergesetzänderung des Abstimmungswochenendes vom 28. September 2014. Kantonsrat Adrian Dummermuth, Fraktionspräsident CVP im Kantonsrat, schilderte die Ausgangslage. Markus Beeler, Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung, stellte die Vorlage im Detail vor. Kantonsrat Bruno Beeler, Mitglied der vorberatenden Kommission, nahm die politische Beurteilung vor.

Umfangreiche Steuersenkungen/Mindereinnahmen

In den vergangen Jahren wurden im Kanton Schwyz umfangreiche Steuersenkungen durchgeführt, teilweise gegen den Willen des Regierungsrates. So wurde der Dividendenrabatt auf sagenhafte 75 % erhöht. Die Vermögenssteuer wurde von 0.8 Promille auf 0.5 Promille reduziert. Der Kantonssteuerfuss wurde von 130 % auf 120 % gesenkt. Die Steuern für juristische Personen wurden von 4 % auf 2.25 % gesenkt. Die durch die Steuersenkungen erhofften Zuzüge von finanzkräftigen Steuerzahlern sind nicht oder noch nicht im erhofften Ausmass erfolgt. Die Steuereinnahmen sind markant zurückgegangen trotz steigender Zunahme der Gesamtsteuerkraft im Kanton Schwyz. Schliesslich ist der Ertragsanteil der Schweizerischen Nationalbank ab 2012 von vormals 30 Mio. Franken auf 12 Mio. Franken eingebrochen.

Aufwandsteigerungen

In verschiedenen Bereichen hat sich der Aufwand des Kantons erhöht. So u.a. beim öffentlichen Verkehr und bei den Gesundheitskosten. Zusätzliche Stellen bei der Kantonspolizei, die Übernahme der Kaufmännischen Berufsschule und die Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde auf kantonaler Ebene haben den Personalaufwand erhöht. Massiv zu Buche schlägt der exorbitant steigende Aufwand für den NFA, welcher von 45 Mio. Franken im Jahre 2008 auf 162 Mio. Franken im Jahre 2015 angestiegen ist.

Defizit von 200 Mio. Franken für 2014

Als Folge der massiven Mindereinnahmen und der markanten Aufwandsteigerung resultiert für das Jahr 2014 voraussichtlich ein Rekorddefizit von bis zu 200 Mio. Franken. Das Eigenkapital, das per 31.12.2013 bereits auf nur noch gerade 278 Mio. Franken gesunken ist, wird sich somit in diesem Jahr auf unter 100 Mio. Franken weiter reduzieren. Deshalb muss sofort vehement auf der Einnahmeseite und auf der Aufwandseite eingegriffen werden. Andernfalls versinkt der Kanton Schwyz in die Schuldenwirtschaft.

Sanierungskonzept

Das Sanierungskonzept des Regierungsrates und des Parlamentes für den Kantonshaushalt besteht in verschiedenen Sparpaketen/Massnahmepaketen, im ständigen Sparen/Abwälzen bei jeder sich abzeichnenden Ausgabe des Kantons, in gezielten Steuererhöhungen (Abstimmung vom 28. September 2014) und schliesslich in allgemeinen Steuererhöhungen.

Die Massnahmepläne 2005/2006, die Budgetkürzung 2011 und der Massnahmeplan 2011 hat Einsparungen von 80 Mio. Franken eingebracht. Aus dem Entlastungprogramm 2014-2017 resultieren Einsparungen zwischen 16 und 19 Mio. Franken. Von diesen Einsparungen sind u.a. die schlechter gestellten Mitbürger (Erhöhung Selbstbehalt der Prämienverbilligung, grösserer Vermögensverzehr bei den Heimbewohnern im Rahmen der Ergänzungsleistungen), die privaten Mittelschulen und auch das Staatspersonal betroffen.

Die gezielten Steuerhöhungen mit der Vorlage am 28. September 2014 ergeben einen Mehrertrag von 66 Mio. Franken. Schliesslich wird mit dem Budget 2015 wohl oder übel eine allgemeine Steuererhöhung zu beschliessen sein, welche alle Steuerzahler treffen wird. Diese wird um 30 % (24 Mio. Franken entsprechen 10 %) höher ausfallen, wenn die gezielten Steuererhöhungen am 28. September 2014 verworfen werden sollten.

Gezielte Steuererhöhungen am 28. September 2014

Mit der Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014 sollen anlässlich der Volksabstimmung vom 28. September 2014 gezielte Steuererhöhungen beschlossen werden. Neben technischen Änderungen und bundesrechtlich vorgeschriebenen Anpassungen des Steuergesetzes geht es bei den umstrittenen Erhöhungen um den sog. Kantonstarif (23 Mio. Franken), um die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts (14 Mio. Franken) und um die Erhöhung der Vermögenssteuer von 0.5 Promille auf 0.6 Promille (7.5 Mio. Franken). Bei der Dividendenbesteuerung führt der derzeitige Rabatt von 75 % dazu, dass mehr als der daraus resultierende Ertrag in den NFA bezahlt werden muss. Es ist ein eigentliches Defizitgeschäft, welches die anderen Steuerzahler finanzieren müssen. Mit der Reduktion des Rabattes von 75 % auf 50 % wird dieser steuerliche Fehltritt behoben. Nicht umstritten ist die Umverteilung der Grundstückgewinnsteuer von einem weiteren Viertel von den Gemeinden/Bezirken auf den Kanton, was 18 Mio. Franken Mehrertrag ergibt. Die Reduktion des Dividendenbesteuerungsrabatts, die Einführung eines neuen Kantonstarifes (nur für den Kanton bei einem steuerbaren Einkommen ab 230‘500 Franken für Alleinstehenden ab 438‘000 Franken für Verheiratete) und die Vermögenssteuererhöhung betreffen nur die sehr gut verdienenden und die sehr vermögenden Steuerzahler, welche in der Vergangenheit steuerlich im Kanton Schwyz sehr günstig gefahren sind. Sie sollen nun auch einen angemessenen Beitrag leisten für die Sanierung des Kantonshaushaltes.

Steuerlich attraktiv bleiben

Die gezielten Steuererhöhungen wurden so angesetzt, dass die steuerlich attraktivsten Gemeinden (Höfner Gemeinden und Küssnacht) selbst bei einer markanten allgemeinen Steuererhöhung für die sehr gut verdienenden und für die vermögenden Steuerzahler noch weiterhin zu den steuerlich attraktivsten gehören werden. Aufgrund dieser Steuererhöhungen ist deshalb nicht mit einer Abwanderung der guten Steuerzahler zu rechnen. Wohin sollten sie denn gehen? Damit wird auch klar, dass die gezielten Steuererhöhungen, selbst verbunden mit kommenden allgemeinen Steuererhöhungen, nicht zu einer Abkehr der Tiefsteuerstrategie führt. Vielmehr handelt es sich bei diesen Steuererhöhungen um Feinkorrekturen, welche die Strategie nicht in Frage stellen.

Steuererhöhung hat keinen Einfluss auf die Höhe der NFA-Zahlungen

Die Höhe der Besteuerung im Kanton Schwyz bzw. die geplante Steuererhöhung hat keinerlei Einfluss auf die Höhe des NFA-Beitrages, welchen der Kanton Schwyz abzuliefern hat. Denn für die Höhe der NFA-Zahlung sind nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen massgeblich, sondern (neben der Solidarität mit den anderen Geberkantonen) allein die Steuerkraft (steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen) im Kanton Schwyz. Während in den letzten Jahren die Steuerkraft stets gestiegen ist, hat sich der Steuerertrag als Folge der verschiedenen Steuersenkungen gesenkt. Es spielt für den NFA-Beitrag somit keinerlei Rolle, wenn die gezielte Steuerhöhung beschlossen wird.

Überparteilicher Kompromiss

Die Steuergesetzänderung vom 21. Mai 2014, d.h. die Abstimmungsvorlage vom 28. September 2014, beinhaltet einen überparteilichen Kompromiss. Alle Parteien im Kantonsrat haben eingesehen, dass die vorgeschlagenen gezielten Steuererhöhungen dringend nötig sind und dass es keine vernünftige Alternative gibt. Dementsprechend wurde die Vorlage im Kantonsrat mit 77 Ja zu 12 Nein angenommen.

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