Nein zur Abschaffung der Kampfflugzeuge

Am 24. Februar 2008 ist beim Bund über die Kampfflugzeuginitiative und über die Unternehmenssteuerreform zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über das Öffentlichkeitsgesetz, eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (Pfandleihgewerbe) sowie über die Revision der Gerichtsordnung abzustimmen. In der Gemeinde Arth ist über die Zonenplanänderung und die Baureglementsänderung, über den Kredit für den Bahnhofplatz Arth, über den Beitrag für den Tierpark und über den Beitrag für den Rigibahnhof zu befinden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Kampfflugzeuginitiative und die Annahme aller anderen Vorlagen.

Nein zur Abschaffung der Kampfflugzeuge

Mit der Annahme der Initiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ würde es in der Schweiz praktisch nicht mehr möglich sein, dass die Kampfflugzeuge der Schweizer Armee fliegen bzw. üben können. Das wäre somit nichts anderes als die schleichende Abschaffung der Flugwaffe und damit der erste Schritt der Armeeabschaffung. Denn eine Armee ohne Flugwaffe ist nicht kampffähig. Kommt hinzu, dass die Schweiz nicht mehr selber fähig wäre, ihren Luftraum auch ausserhalb der Kriegszeiten zu schützen, insbesondere bei internationalen Grossanlässen (WEF, EURO 2008, etc.), bei Staatsbesuchen oder internationalen Tagungen in der Schweiz. Sie würde dadurch als Durchführungsort solcher Anlässe ausscheiden, was den Standort Schweiz massiv schädigen würde. Die Schweiz würde zudem die Souveränität in der Luft verlieren. Diese Initiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Unternehmenssteuerreform II

Mit der Unternehmenssteuerreform II soll die Doppelbesteuerung gemildert und die Unternehmensnachfolge und damit das Überleben und Verbleiben von Unternehmen in der Schweiz nachhaltig verbessert werden. Die Gewinne einer juristischen Person werden zuerst beim Unternehmen selber als Gewinn besteuert und anschliessend als Einkommen bei Empfänger der Dividenden. Diese an sich bereits ungerechtfertigte Doppelbesteuerung wird durch eine Teilbesteuerung der Dividenden gemildert. Bei den Personenunternehmen werden die steuerlichen Zwänge bei den Nachfolgeregelungen aufgehoben. Die Gewinne werden allerdings nach wie vor besteuert. Die Schweiz muss die Rahmenbedingungen für die Unternehmen unbedingt verbessern, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben will. Dem Unternehmenssteuerreformgesetz ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Öffentlichkeit und zum Datenschutz

Mit dem Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz wird in den öffentlichen Verwaltungen des Kantons Schwyz das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Neu wird die Geheimhaltung nur Ausnahme und die Öffentlichkeit zur Regel. Das ganze Verwaltungshandeln soll neu grundsätzlich für jedermann transparent werden. Der Zugang zu den amtlichen Dokumenten und Informationen muss allerdings die Grenze dort finden, wo der Schutz der Persönlichkeit vorgeht und wichtige öffentliche Interessen die Geheimhaltung erfordern. Dieser Vorlage kann ohne weiteres zugestimmt werden, weil sie die Rechte des Bürgers und die demokratische Willensbildung verbessert.

Ja zur Regelung des Pfandleihgewerbes

Das Zivilgesetzbuch sieht vor, dass für die Ausübung des Pfandleihgewerbes die Bewilligung der kantonalen Regierung erforderlich ist. Die Bewilligungsvoraussetzungen müssen die Kantone regeln, was im Kanton Schwyz bisher noch nicht gemacht worden ist. Diese Lücke wird nun mit der entsprechenden Vorlage behoben. Öffentlichrechtliche Institutionen und Private sollen unter strengen Voraussetzungen als Pfandleiher auftreten können. Dieser Vorlage kann ohne weiteres zugestimmt werden.

Ja zur Revision der Gerichtsordnung

Mit der Abstimmung vom 21.5.2006 hat das Stimmvolk die Verfassungsrevision betreffend der Organisation der kantonalen Gerichte mit 74.2 % angenommen. Die fixen Mitgliederzahlen der kantonalen Gerichte wurden damit aufgehoben, um flexibel der Geschäftslast und den konkreten Bedürfnissen gerecht zu werden. Nun soll diese Verfassungsänderung auch auf Gesetzesstufe (Gerichtsordnung) umgesetzt werden. Ein Referendumskomitee behauptet falsch, mit der neu vorgesehenen öffentlichen Ausschreibung der Richterstellen sei eine Wahl ausgeschlossen für jene, welche an der öffentlichen Ausschreibung nicht teilgenommen haben. Derweil ist die öffentliche Ausschreibung (entgegen der ersten Vorlage des Regierungsrates) nicht Voraussetzung für die Wählbarkeit. Somit kann unmittelbar an einer Bezirksgemeinde ein neuer Kandidat für eine Richterstelle aufgestellt und gültig gewählt werden, auch wenn er an der öffentlichen Ausschreibung nicht beteiligt war. Die öffentliche Ausschreibung eröffnet vielmehr eine zusätzliche Möglichkeit für die Kandidatensuche, welche bisher mehr oder weniger allein von den Parteien gemacht wurde. Mit der öffentlichen Ausschreibung wird das Laienrichtertum nicht im geringsten eingeschränkt. Über die Sitzverteilung in den Gerichten gab es bisher keinerlei gesetzliche Bestimmungen. Auch in der revidierten Gerichtsordnung wird dazu nichts geregelt. Die Behauptungen des Referendumskomitees sind völlig falsch und haltlos. Der Revision der Gerichtsordnung ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Zonenplanänderung und zur Änderung des Baureglements

Die vorgelegte Zonenplanänderung in der Gemeinde Arth ist für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dringend notwendig. Insbesondere die Inertstoffdeponie (unverschmutztes Aushubmaterial) Summerau in Buosingen ist dringend notwendig. Die mit der Zonenplanänderung verbundene Baureglementsänderung (Schaffung zweier neuer Zonen) ist begründet und ebenfalls gutzuheissen.

Ja zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes Arth

Der Dorfkern von Arth soll mit der Neugestaltung des Bahnhofplatzes aufgewertet werden. Der Fussgänger- und Fahrverkehr soll klar getrennt werden. Die Vorlage des Gemeinderates ist ausgewogen und gelungen. Dem Kredit von Fr. 390’000.— ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Beitrag an die Erweiterung des Tierparkes Goldau

Der Tierpark Goldau soll im Gebiet Grosswiyer massgeblich erweitert werden. Mit diesem zukunftsweisenden Projekt wird die langfristige Erhaltung und Weiterentwicklung des Tierparkes Goldau als Naturschutzzentrum und Erholungsraum gesichert. Der Tierpark Goldau ist für die Gemeinde Arth volkswirtschaftlich und touristisch wichtig. Es rechtfertigt sich deshalb, für die Erweiterung einen Beitrag von Fr. 150’000.— zuzusprechen.

Ja zum Beitrag an den Neubau des Rigibahnhofes

Die Rigibahnen wollen im Jahre 2009 am heutigen Standort in Goldau einen neuen Bahnhof erstellen. Der Bedarf nach einem neuen Bahnhof ist schon lange ausgewiesen. Die Rigibahn ist für die Gemeinde Arth wirtschaftlich und touristisch von grosser Bedeutung. Es rechtfertigt sich deshalb, für den Neubau des Rigibahnhofes einen einmaligen Finanzierungsbeitrag von Fr. 150’000.— zu gewähren.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24.02.2008

Volksinitiative gegen Kampfjetlärm
NEIN
Unternehmenssteuerreformgesetz II
JA
Öffentlichkeit der Verwaltung und Datenschutz
JA
Regelung Pfandleihegewerbe
JA
Änderung Gerichtsordnung
JA
Zonenplanänderung, Baureglementsänderung
JA
Kredit für Bahnhofplatz Arth
JA
Beitrag für Erweiterung Tierpark Goldau
JA
Beitrag Neubau Bahnhof Rigibahn
JA

Fassbind, Herzog, Kenel und Schaller in den Kantonsrat – für einen erfolgreichen und starken Kanton Schwyz

Für die Kantonsratswahlen vom 16. März 2008 kann die CVP Arth-Oberarth-Goldau hervorragende Persönlichkeiten präsentieren. Es sind dies Adrian Dummermuth, Kantonsrat, Goldau; Vreni Steffen, Goldau; Irmela Fassbind, Oberarth; Bruno Beeler, Goldau; Fritz Herzog, Oberarth; Paul Kenel, Oberarth; Peter Schaller, Goldau. Nachfolgend werden Irmela Fassbind, Fritz Herzog, Paul Kenel und Peter Schaller vorgestellt.

Als Kantonsrätin (neu):

Irmela Fassbind, Physiotherapeutin, Oberarth

Irmela Fassbind wurde am 1. Mai 1966 in Deutschland geboren und lebt seit 1990 in der Gemeinde Arth. Sie besuchte die Grundschulen und das Gymnasium in Sindelfingen. Anschliessend absolvierte sie die Ausbildung zur Physiotherapeutin. Sie arbeitete in verschiedenen Spitälern in Deutschland und
nach ihrem Umzug in die Schweiz im Kantonsspital in Schwyz. Nach der Geburt der drei Töchter (heute 14, 15 und 17 Jahre) schloss sie eine Handelsschule in Luzern ab und legte die Prüfung zum Proficiency in Englisch mit Erfolg ab. Mit der Wiederaufnahme der Arbeit als Physiotherapeutin im Teilzeitpensum in Goldau bildete sie sich regelmässig berufsspezifisch weiter.

Ab 1998 ist Irmela Fassbind im Schulrat der Gemeinde Arth. Sie ist im Vorstand des Cäcilienvereins Arth seit 2006 und Elternratspräsidentin der Pfadi Arth-Goldau seit 2007.

Als Kantonsrätin wird sich Irmela Fassbind besonders einsetzen:

  1. Für eine sensible und umweltrespektierende Siedlungspolitik.
  2. Für die Förderung alternativer Energietechnologien.
  3. Für eine dynamische Bildung auf hohem Niveau.
  4. Für eine Qualitätssicherung und für Prävention im Gesundheitswesen.
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Mit Irmela Fassbind wählen Sie eine Frau in den Kantonsrat, welcher die Bildung, ein gutes Gesundheitswesen und der Respekt vor der Umwelt
besonders am Herzen liegen.

Als Kantonsrat (neu):

Fritz Herzog, dipl. Ing. HTL HLK, Oberarth

Fritz Herzog ist 48 Jahre alt. Er besuchte die Primar- und Sekundarschule in Goldau und Oberarth. Nach dem Abschluss der Berufslehre als Sanitär- und Heizungsmonteur absolvierte er die Sanitärtechnikerschule TS in Bern und das Technikum in Horw, wo er als dipl. Ing. HTL HLK abschloss. 1992 übernahm er den elterlichen Betrieb in Goldau.

Als Inhaber der F. Herzog Haustechnik AG und als Präsident des Gewerbevereins Arth-Oberarth-Goldau ist er mit den Problemen und Sorgen der Industrie und des Gewerbes bestens vertraut. Seit 2002 ist er Mitglied der Baukommission. Als Chefexperte der Heizungs-Lehrabschlussprüfung kennt er die Problematik der Berufslehre und der beruflichen Weiterbildung. Fritz Herzog wird sich im Kantonsrat für ein gesundes und starkes Gewerbe einsetzen und die Interessen der unserer Gemeinde mit Überzeugung vertreten.

Als Kantonsrat wird sich Fritz Herzog besonders einsetzen:

  1. für ein gesundes und starkes Gewerbe.
  2. für sach- und lösungsorientierte Arbeit.
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Mit Fritz Herzog wählen sie einen volksnahen, kompetenten Mann, der die Anliegen des Klein- und Mittelgewerbes vertritt.

Als Kantonsrat (neu):

Paul Kenel, Landwirt, Oberarth

Paul Kenel ist 52 Jahre alt und lebt seit seiner Geburt in Oberarth. Er besuchte die Primarschule und Oberstufe in Arth. In Goldau besuchte er die landwirtschaftliche Berufsschule. Er bildete sich in landwirtschaftlichen Fachkursen ständig weiter.

Im Jahre 1986 übernahm Paul Kenel den elterlichen Landwirtschaftsbetrieb mit der dazugehörigen Alp. Es folgte eine intensive Zeit der Umstrukturierung des Betriebes und der Neu- und Umbau des Stalles.

Paul Kenel ist verheiratet mit Martha Niederberger Kenel. Schon früh interessierte er sich für das Geschehen in der Gemeinde. Er engagierte sich in verschiedenen Vereinen. Er präsidierte die Landjugendgruppe Rigi und die Schwyzer kantonale Landjugendvereinigung. Wichtig war ihm auch sein Einsatz in verschiedenen bäuerlichen Organisationen als Mitglied, im Vorstand und als Präsident. Seit 2002 ist er im Vorstand der Bauernvereinigung des Kantons Schwyz. Seit 1985 ist Paul Kenel aktives Mitglied der Feuerwehr der Gemeinde Arth. In der ländlichen Baugenossenschaft Arth-Goldau fungierte er von 1994-2006 als Verwaltungsrat.

Paul Kenel liest sehr gerne. Auch das Handharmonikaspielen mit Kollegen möchte er nicht missen. Paul Kenel ist Bauer mit Leib und Seele. Er kennt die Anliegen der Landwirtschaft sehr genau, aber auch die Probleme der anderen Bevölkerungsgruppen.

Als Kantonsrat wird sich Paul Kenel besonders einsetzen:

  1. Für eine gesunde und leistungsfähige Landwirtschaft, welche den Bezug zur Natur und zum Tier noch zulässt.
  2. Für die optimale Ausnützung der Bauzonen und den Schutz von Kulturland.
  3. Für die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
  4. Für die Förderung erneuerbarer Energie.
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Mit Paul Kenel wählen Sie einen Mann in den Kantonsrat, der in der Gemeinde Arth verwurzelt ist, Volk und Landwirtschaft bestens kennt und beides kompetent und weitsichtig vertritt.

Als Kantonsrat (neu):

Peter Schaller, Leiter Berufs- und Weiterbildung V-ZUG AG, Prokurist, Goldau

Peter Schaller ist 47 Jahre alt, verheiratet und Vater von 2 schulpflichtigen Kindern. Seine Kindheit verbrachte er in Gurmels im Kanton Freiburg, wo er die Sekundarschule besuchte. Nach der Lehre als Maschinenzeichner zog er nach Zug. Neben seiner beruflichen Tätigkeit als Konstrukteur bei der Landis und Gyr studierte er Konstruktionstechnik an der Zuger Technikerschule. Danach arbeitete er bei der Tegimenta und absolvierte nebenberuflich das Nachdiplomstudium Ausbilder an der Fachhochschule Luzern. Seit 16 Jahren ist er nun in der V-ZUG AG verantwortlich für die Berufs- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Daneben unterrichtet er ein Teilpensum am Berufsbildungszentum in Zug und vertritt die Wirtschaft in verschiedenen Kommissionen des Kantons Zug. In den letzten beiden Jahren absolvierte er das Studium zum dipl. Ausbildungsleiter HFP.

Peter Schaller ist seit 20 Jahren in der Gemeinde Arth-Goldau wohnhaft. Er war in früheren Jahren aktiv im 3. Welt-Laden, im Pfarreirat, in der Zivilschutzkommission und im Schulrat. Zur Zeit engagiert er sich in der Kultur- und Sportkommission der Gemeinde. Seine grösste Leidenschaft ist die Operettenbühne Arth. Als Chormitglied und in Sprechrollen ist er seit 17 Jahren auf der Bühne zu sehen. Vor 8 Jahren wurde er in den Vorstand der Theatergesellschaft Arth gewählt und ist dort seit 3 Jahren Vizepräsident.

Themen im Bereich Familie, Jugend, Bildung und Wirtschaft liegen ihm sehr am Herzen.

Deshalb wird sich Peter Schaller im Kantonsrat vor allem für folgende Anliegen einsetzen

  1. Familien finanziell entlasten.
  2. Volksschulen und Berufsschulen fördern.
  3. den Jugendlichen gute Berufs-Chancen erschliessen.
  4. den jungen Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglichen.
  5. gute Voraussetzungen für die Lehrbetriebe schaffen, um die berufliche Bildung und den Nachwuchs zu fördern.
  6. Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gewerbe verbessern, damit neue Arbeitsplätze im Kanton entstehen.
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Mit Peter Schaller wählen sie einen kompetenten Mann aus der Wirtschaft, dem die Ausbildung und Förderung unserer Jungend besonders am Herzen liegt.

Diese Kandidaten der CVP werden die erfolgreiche Politik der CVP im Kanton Schwyz fortsetzen (Sicherheit, tiefe Steuern, effiziente Verwaltung, Förderung der Landwirtschaft, gute Bildung, wirtschaftliche Anreize, etc.). Der bisherige Erfolg des Kantons Schwyz basiert auf den Leistungen der CVP. Helfen Sie mit, dass der Kanton Schwyz mit der CVP weiterhin erfolgreich sein kann. Wählen Sie die Kandidaten der CVP mit der Liste 2, denn sie garantieren Qualität und Einsatz!

Gewalt, wenn Argumente fehlen

20080129_zerstoerung_plakatIn Arth wurden am vergangenen Wochenende die Plakate der CVP-Regierungsräte Kurt Zibung, Georg Hess und Lorenz Bösch mit brachialer Gewalt zusammen geschlagen. Es ist davon auszugehen, dass diese Zerstörung politisch motiviert war. Offensichtlich ist die Gewalt das einzige Mittel gegen die Qualität der betroffenen Regierungsräte, welche wesentlich zum Erfolg des Kantons Schwyz beigetragen haben. Dieses Verhalten erstaunt nicht besonders angesichts der Tatsache, dass gewisse politische Kreise ständig gegen die CVP drohen und mit martialischen Tönen Stimmung machen. Es ist zu hoffen, dass die Wählerinnen und Wähler am 16. März 2008 mit ihren Stimmen diesen Tendenzen eine angemessene Antwort geben.

Wer wesentlich bei der Ermittlung der Täterschaft mithilft, erhält eine Belohnung von Fr. 200.00. Hinweise werden entgegen genommen unter bruno.beeler(at)myhten.ch.

Bruno Beeler, Goldau
Präsident CVP Arth-Oberarth-Goldau

Rechenschaftsbericht von Kantonsrat Adrian Dummermuth

Seit September 2007 vertritt Adrian Dummermuth, Goldau, die Gemeinde Arth als Mitglied der CVP-Fraktion im Kantonsrat Schwyz. Er kandidiert am 16. März 2008 im Rahmen der Erneuerungswahlen für die nächste Legislaturperiode.

20080129_dummermuth_adrianDie Zielsetzungen für die parlamentarische Arbeit von Adrian Dummermuth sind klar umrissen. Er engagiert sich für einen wirtschaftlich starken Kanton Schwyz mit gesunden Staatsfinanzen, für eine nachhaltige und koordinierte Bildungspolitik, sowie für einen Kanton Schwyz, der über eine gute Infrastruktur in einer intakten Landschaft verfügt. Für Adrian Dummermuth ist klar: die Politik hat den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen und deren Anliegen zu vertreten. Dafür setzt sich Kantonsrat Adrian Dummermuth ein. Dank seiner Erfahrung und seinem beruflichen Hintergrund als Schulleiter der Gemeinde Arth ist es ihm in kurzer Zeit gelungen, konstruktive Arbeit als Parlamentarier zu leisten.

Mit seinen parlamentarischen Vorstössen hat Adrian Dummermuth umgehend aktiv anstehende Probleme aufgegriffen. Seine Interpellation zur Lehrerausbildung verfolgt das Ziel, für unsere Schülerinnen und Schüler möglichst optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Auch hier ist er klar der Meinung, dass die Lehrerausbildung sich nicht an den Bedürfnissen der Ausbildungsstätten zu orientieren hat, sondern an jenen der Kinder und deren Eltern. In Form eines Postulates fordert Adrian Dummermuth ein Sportgesetz für den Kanton Schwyz. Die bestehenden Reglemente und Weisungen stammen aus den 70iger Jahren und es ist Zeit, dem Sport auch auf politischer Ebene das nötige Gewicht zu erteilen. Die sportliche Betätigung aller Bevölkerungsgruppen ist ein wesentlicher Beitrag zur Volksgesundheit und muss auf allen Ebenen gebührend gefördert werden.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau dankt Kantonsrat Adrian Dummermuth für seinen Einsatz als Kantonsrat. Adrian Dummermuth ist bereit, weiterhin politische Verantwortung zu übernehmen und kandidiert daher wiederum für die Wahlen vom 16. März 2008.

Dummermuth, Steffen und Beeler in den Kantonsrat – für einen erfolgreichen und starken Kanton Schwyz

Für die Kantonsratswahlen vom 16. März 2008 kann die CVP Arth-Oberarth-Goldau hervorragende Persönlichkeiten präsentieren. Es sind dies Adrian Dummermuth, Kantonsrat, Goldau; Vreni Steffen, Goldau; Irmela Fassbind, Oberarth; Bruno Beeler, Goldau; Fritz Herzog, Oberarth; Paul Kenel, Oberarth; Peter Schaller, Goldau. Nachfolgend werden Adrian Dummermuth, Vreni Steffen und Bruno Beeler vorgestellt.

Als Kantonsrat (bisher):

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Adrian Dummermuth, Schulleiter, Goldau

Adrian Dummermuth ist 49 Jahre alt und lebt seit seiner Geburt in der Gemeinde Arth. Er besuchte die Primarschule in Goldau und die Sekundarschule in Oberarth. 1979 wurde er im Lehrerseminar Rickenbach zum Primarlehrer diplomiert und schloss 1982 seine Weiterbildung zum Reallehrer ab. Im Jahr 2002 erwarb er das Zertifikat als Schulleiter AEB (Akademie für Erwachsenenbildung) und im Jahr 2003 das Diplom der GIB-Kaderschule Luzern. 2006/2007 absolvierte er die Nachdiplomkurse des Studiengangs „Leiten von Bildungsorganisationen“ der PHZ Luzern. Adrian Dummermuth ist verheiratet mit Esther Dummermuth-Reichmuth und Vater von drei Kindern.

Bis 1996 unterrichtete er als Reallehrer an der Mittelpunktschule Oberarth, anschliessend bis ins Jahr 2000 an der Berufsvorbereitungsschule des Kantons Schwyz. Seit August 2000 ist Adrian Dummermuth Schulleiter der Gemeindeschulen Arth-Goldau.

Adrian Dummermuth engagiert sich seit seiner Jugend für verschiedene Vereine der Gemeinde Arth. So war er Mitglied der Pfadfinderabteilung Arth-Goldau und während 15 Jahren im Vorstand des Handballclub Goldau aktiv, davon neun Jahre als Präsident. Sein besonderer Einsatz galt der Realisierung der Dreifachturnhalle der Berufsschule Goldau. Im Jahre 2006 war er OK-Präsident der Gedenkfeier 200 Jahre Goldauer Bergsturz. Im Vorstand des Vereins „Pro Goldauer Fasnacht“ setzt er sich heute für eine attraktive Dorffasnacht ein.

Im Zentrum seiner politischen Tätigkeit steht das Schulwesen. Von 1990 bis 2000 war er Vertreter der CVP im Schulrat der Gemeinde Arth. Seither gehört der er dieser Behörde von Amtes wegen an.

Aufgrund seiner Biografie und seinen vielfältigen Interessen und Beziehungen ist Adrian Dummermuth mit den Verhältnissen in der Gemeinde Arth bestens vertraut. Als Schulleiter der Gemeinde Arth ist er tagtäglich mit Anliegen aus allen Bevölkerungsgruppen konfrontiert und weiss, wo die Menschen „der Schuh drückt“.

Als Kantonsrat wird sich Adrian Dummermuth besonders einsetzen:

  1. Für einen wirtschaftlich starken Kanton Schwyz mit gesunden Staatsfinanzen.
  2. Für einen attraktiven Kanton Schwyz mit guter Infrastruktur und einer intakten Landschaft.
  3. Für einen dynamischen Kanton Schwyz, der Innovation und Bildung fördert.
  4. Für einen verantwortungsbewussten Kanton Schwyz, der seine Bewohnerinnen und Bewohner in ihrem Einsatz in Familie, Beruf, Nachbarschaft, Verein und Gemeinwesen unterstützt.

Mit Adrian Dummermuth wählen Sie einen Mann in den Kantonsrat, welcher dank seiner Kompetenz und seiner Erfahrung die Bevölkerung der Gemeinde Arth optimal vertritt.

als Kantonsrätin (neu):

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Vreni Steffen-Steinegger, Sachbearbeiterin kant. Amt für Gesundheit, Goldau

Vreni Steffen-Steinegger ist 45 Jahre alt und entstammt einer CVP-Familie. Sie besuchte die Primar- und Sekundarschule in Schwyz. An der Kantonsschule Kollegium Schwyz erwarb sie das Diplom der Handelsschule. In den folgenden Jahren arbeitete sie im Raum Schwyz, Zug und Zürich bei international tätigen Firmen, nahm sich jedoch immer wieder Zeit, die Welt durch Reisen kennen zu lernen. Im Jahre 1989 heiratete sie und wurde 1990 Mutter einer Tochter, zwei weitere Töchter folgten. 1993 zog die Familie nach Goldau. Die folgenden Jahre verbrachte sie hauptsächlich als Hausfrau und Mutter und lernte dadurch die Menschen in der Gemeinde Arth-Goldau kennen und schätzen. Seit 2004 ist sie Mitglied in der Rechnungsprüfungskommission Arth und erhielt dadurch einen Einblick in den politischen Arbeitsalltag unserer Gemeinde. Gerne engagiert sie sich aber auch ehrenamtlich, sei es als Kassierin im Hüttliverein JW/BL Goldau oder dem Elternbrief-Team der Pfarrei Goldau, um nur zwei Beispiele zu nennen. Seit Dezember 2006 arbeitet sie Teilzeit als Sachbearbeiterin im Amt für Gesundheit, Kt. Schwyz. Ihre Freizeit verbringt sie zusammen mit ihrer Familie oder holt sich Erholung beim Singen im Chor oder Lesen. Durch ihre Tätigkeit als Hausfrau und Mutter von Teenagern ist Vreni Steffen konfrontiert mit den Alltagsproblemen, welche es praktisch zu lösen gilt. Da ihre Töchter inzwischen ein grosses Mass an Selbständigkeit besitzen, möchte sie ihre Chance packen und als CVP-Frau die Gemeinde Arth im Kantonsrat vertreten.

Als Kantonsrätin wird sich Vreni Steffen besonders einsetzen:

  1. Für eine zeitgemässe Familienpolitik
  2. Optimale Rahmenbedingungen (Verkehrspolitik/Steuern)
  3. Jugendanliegen generell (Bildung/Prävention)
  4. Umweltanliegen/ erneuerbare Energien

Wer Vreni Steffen-Steinegger kennt, weiss, dass mit ihr eine Frau in den Kantonsrat gewählt wird, welche für sachbezogene und familienfreundliche Politik steht.

Als Kantonsrat (neu):

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Bruno Beeler, Rechtsanwalt, Goldau

Bruno Beeler ist 46 Jahre alt, verheiratet und Vater von vier Kindern. Er besuchte die Primar- und Sekundarschule in Goldau und Oberarth und die Mittelschule im Kollegium Schwyz. Er studierte an der Universität Zürich Jurisprudenz und erwarb nach Praktika am Bezirksgericht Schwyz, im Rechtsdienst des Justizdepartements Schwyz und in der Advokatur im Jahre 1990 das Anwaltspatent. Nach langjähriger Tätigkeit in einem Anwaltsbüro gründete er im Jahre 1997 in Schwyz eine eigene Anwaltskanzlei, die mittlerweile einen Partner und zwei Mitarbeiter umfasst. Im Jahre 1998 promovierte er an der Universität Zürich mit der Dissertation „Bäuerliches Erbrecht“ zum Doktor der Rechtswissenschaft. Im Nebenamt ist er als Sekretär der eidgenössischen Schätzungskommission Kreis 9, der kantonalen Schätzungskommission 1. Kreis und der Schätzungskommission des Bezirkes Schwyz tätig. Zudem unterrichtet er an der landwirtschaftlichen Schule in Pfäffikon im Bereich bäuerliches Bodenrecht und bäuerliches Erbrecht.

Bruno Beeler ist im Vorstand des Vereins Kinderbetreuung Arth-Goldau und im Vorstand des Vereins eidg. Trachtenfest 2010 Schwyz.

Seit 1997 amtet Bruno Beeler als Präsident der CVP Arth-Oberarth-Goldau. Ab 2004 ist er Vizepräsident der CVP Kanton Schwyz.

Als Kantonsrat wird sich Bruno Beeler besonders einsetzen:

  1. Für die Sicherheit der Bevölkerung.
  2. Für gute Rahmenbedingungen der Familien.
  3. Für erneuerbare Energie und für Energiesparen.

Mit Bruno Beeler wählen Sie einen Mann in den Kantonsrat, welcher die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nimmt und gebührend in der Politik umsetzen wird.

Diese Kandidaten der CVP werden die erfolgreiche Politik der CVP im Kanton Schwyz fortsetzen (Sicherheit, tiefe Steuern, effiziente Verwaltung, Förderung der Landwirtschaft, gute Bildung, wirtschaftliche Anreize, etc.). Der bisherige Erfolg des Kantons Schwyz basiert auf den Leistungen der CVP. Helfen Sie mit, dass der Kanton Schwyz mit der CVP weiterhin erfolgreich sein kann. Wählen Sie die Kandidaten der CVP mit der Liste 2, denn sie garantieren Qualität und Einsatz!

CVP in den Kantonsrat – für einen erfolgreichen und starken Kanton Schwyz

Für die Kantonsratswahlen vom 16. März 2008 kann die CVP Arth-Oberarth-Goldau hervorragende Persönlichkeiten vorstellen. Es sind dies Adrian Dummermuth, Kantonsrat, Goldau; Vreni Steffen, Goldau; Irmela Fassbind, Oberarth; Bruno Beeler, Goldau; Fritz Herzog, Oberarth; Paul Kenel, Oberarth, Peter Schaller, Goldau.

Die Kandidaten der CVP Arth-Oberarth-Goldau haben ihr Können und ihre Einsatzbereitschaft schon oft unter Beweis gestellt und sind bereit, sich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Arth im Kantonsrat einzusetzen. Sie werden die erfolgreiche Politik der CVP im Kanton Schwyz fortsetzen (Sicherheit, Förderung der Familie, tiefe Steuern, Förderung der Landwirtschaft, gute Bildung, Energiesparen, etc.). Der bisherige Erfolg des Kantons Schwyz basiert auf den Leistungen der CVP. Helfen Sie mit, dass der Kanton Schwyz weiterhin erfolgreich sein kann. Wählen Sie deshalb die Kandidaten der CVP mit der Liste 2, denn sie garantieren Qualität und Einsatz!

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Adrian Dummermuth
geb. 7. Juni 1958
Schulleiter
Luegisland 4b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder
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Vreni Steffen
geb. 31. Juli 1962
Sachbearbeiterin
Eichrainweg 12, Goldau
verheiratet, 3 Kinder
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Irmela Fassbind
geb. 1. Mai 1966
Physiotherapeutin
Gotthardstrasse 41, Oberarth
verheiratet, 3 Kinder
20080123_beeler_bruno
Bruno Beeler
geb. 27. Februar 1962
Rechtsanwalt
Sunnmatt 32, Goldau
verheiratet, 4 Kinder
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Fritz Herzog
geb. 10. August 1959
dipl. Ing. HTL/HLK
Tramweg 49, Oberarth
unverheiratet
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Paul Kenel
geb. 20. Mai 1955
Landwirt
Obermatt/Lindenweg, Oberarth
verheiratet
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Peter Schaller
geb. 18. November 1961
Leiter Berufs- und Weiterbildung
Sunnmatt 26, Goldau
verheiratet, 2 Kinder

Einbürgerungen ins Amtsblatt

Die CVP des Kantons Schwyz lanciert eine Gesetzesinitiative zur Abänderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes, wonach die Einbürgerungswilligen zu Beginn des Verfahrens im Amtsblatt ausgeschrieben werden sollen. Innert 20 Tagen soll jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände und Bemerkungen zu Handen des Gemeinderates machen können. Mit diesem konstruktiven Vorschlag kann die Bevölkerung bei den Einbürgerungen schon früh mitreden. Pannen und Leerläufe können verhindert werden. Mit im Inititativkomittee sind der Goldauer Kantonsrat Adrian Dummermuth und Bruno Beeler, Goldau, Vizepräsident der CVP des Kantons Schwyz.

Ausgangslage

Im heutigen Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz kann die Bevölkerung frühestens an der Gemeindeversammlung mitwirken. Dann sind die offiziellen Abklärungen über die Einbürgerungswilligen abgeschlossen und der Gemeinderat hat seinen Antrag in der Vorlage für die Gemeindeversammlung bereits gestellt. Wer nun zu einem Gesuch etwas sagen will, kann sich erst an der Gemeindeversammlung konkret äussern.

Abklärungen des Gemeinderates sind immer unvollständig

In verschiedenen Gemeinden gab es Fälle, bei welchen der Gemeinderat für seinen Antrag gewisse Fakten über einen Einbürgerungswilligen nicht gekannt und deshalb auch nicht abgeklärt hatte. Ein Mitbürger hat dann an der Gemeindeversammlung einen konkreten Einwand gegen die Einbürgerung erhoben. Der Gemeinderat war im fraglichen Moment überfragt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Abklärungen und Erhebungen des Gemeinderates oder einer vorberatenden Kommission über die Einbürgerungswilligen immer unvollständig sind. Gerade in grösseren Gemeinden leben mögliche Einbürgerungswillige relativ anonym. Auch werden sich die Gesuchsteller bei den Behörden naturgemäss nur von der positiven Seite zeigen und möglicherweise die gewünschten Antworten nur vorgaukeln.

Informationsdefizite aufgrund des Datenschutzes

Aus Datenschutzgründen kann es vorkommen, dass Informationen, welche für den Einbürgerungsantrag des Gemeinderates wichtig sein könnten, nicht oder nicht einfach zugänglich sind.

Bürgerrecht nicht leichtfertig vergeben

Es ist deshalb angebracht, die Bevölkerung in das Einbürgerungsverfahren einzubeziehen, bevor der Gemeinderat den Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung gestellt hat. Die Bevölkerung soll schon zu Beginn der Abklärungen im Sinne einer Mitwirkung einbezogen werden. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, das Bürgerrecht leichtfertig zu vergeben. Wer ins Bürgerrecht aufgenommen werden will, soll sämtliche relevanten Kriterien nach einer umfassenden und möglichst vollständigen Abklärung erfüllen. Dabei soll es nichts zu vertuschen oder zu verheimlichen geben, was für die Einbürgerung relevant sein kann (z.B. fehlende Integration durch Verhalten, welches unsere Gesellschaft nicht toleriert [Befürworter von Zwangsheirat; Befürworter von Blutrache; etc.]; schlechter Leumund ausserhalb der Gesuchsgemeinde; etc.). Tadellose Bürgerrechtsbewerber haben durch die Mitwirkung der Bevölkerung nichts zu befürchten. Wer etwas zu befürchten hat, sollte auch nicht eingebürgert werden.

Mitwirkung der Bevölkerung zu Beginn der Abklärungen

Die Einbürgerungsgesuche sollen gemeindeweise im Amtsblatt publiziert werden, und zwar unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzdauer in der Schweiz. Diese Angaben garantieren die erforderliche Individualisierung der Gesuchsteller. Innert 20 Tagen soll jedermann zum entsprechenden Gesuch zu Handen des Gemeinderates Einwände oder Bemerkungen anbringen können. Der Gemeinderat hat diese Einwände oder Bemerkungen zu überprüfen und das Ergebnis beim Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung zu berücksichtigen. Mit diesem Vorgehen kann erreicht werden, dass die Informationsbasis bzw. Entscheidbasis des Gemeinderates für seinen Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung wesentlich erweitert wird. Es ist noch keine absolute Garantie, dass alles Relevante für den Einbürgerungsantrag vorliegt. Aber es ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des bisherigen Systems. Allfällige Leeläufe können damit verhindert werden, wenn die Mitwirkung aus der Bevölkerung schon zu Beginn des Einbürgerungsverfahrens und nicht erst am Schluss stattfindet.

Alle anderen Parteien haben das neue Bürgerrechtsgesetz abgelehnt

CVP hat diese Mitwirkung der Bevölkerung bei der kantonsrätlichen Beratung über das kan-tonale Bürgerrechtsgesetz bereits eingebracht. Diese Mitwirkung war damals wohl angenommen worden. In der Schlussabstimmung aber haben SVP, FDP und SP das neue Bürgerrechtsgesetz abgelehnt, sodass es beim bisherigen unbefriedigenden Zustand geblieben ist.

Im Leitbild der CVP Kanton Schwyz

Die CVP will deshalb mit einer vorformulierten Gesetzesinitiative die unbefriedigende Situation mit der faktisch fehlenden Einflussmöglichkeit bei den Einbürgerungen beseitigen und das bestehende kantonale Bürgerrechtsgesetz entsprechend ergänzen. Die Forderung nach der Veröffentlichung der Bürgerrechtsgesuche im Amtsblatt entspricht auch dem Massnahmekatalog im Leitbild der CVP des Kantons Schwyz (Massnahme Nr. 63), welcher im Jahre 2006 von der CVP des Kantons Schwyz festgelegt worden ist. vgl. www.cvpsz.ch.

Verbesserung der Volksrechte

Die vorgesehene Mitwirkung der Bevölkerung im Einbürgerungsverfahren stellt eine Erweiterung der bestehenden Volksrechte dar. Damit wird der Bevölkerung die Möglichkeit eingeräumt, frühzeitig bei den Einbürgerungen Einfluss zu nehmen. Die Initianten sind überzeugt, dass mit der vorgelegten Gesetzesänderung im heutigen Einbürgerungsverfahren eine wesentliche Verbesserung erzielt werden kann.

Initiativtext

Gestützt auf § 31 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Schwyz stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons Schwyz folgendes Initiativbegehren auf Änderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts vom 19. Februar 1970 (Bürgerrechtsgesetz, SRSZ 110.100):

§ 10 Abs. 2 (neu)

2 Die Einbürgerungsgesuche (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse Gesuchsteller, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) werden im Amtsblatt publiziert. Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen zu Handen des Gemeinderates Einwände oder Bemerkungen anbringen. Der Gemeinderat hat diese zu überprüfen und das Ergebnis beim Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung zu berücksichtigen.

Unterschriftsbogen und Initiativtext (PDF, 15kB)

Für das Initiativkomitee
Bruno Beeler, Goldau, Vizepräsident CVP Kanton Schwyz

Kantonsratswahlen 2008 – Qualität und Einsatz ist garantiert

Am 11. Januar 2008 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Nomination für die Kantonsratswahlen vom 16. März 2008 durchgeführt. Die nominierten Personen garantieren den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth eine hervorragende Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Kantonsratswahlen vom 16. März 2008 ausgezeichnete Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen. Sie wurden am 11. Januar 2008 einstimmig nominiert. Es sind dies Adrian Dummermuth, Kantonsrat, Luegisland 4b, Goldau; Vreni Steffen-Steinegger, Eichrainweg 12a, Goldau; Irmela Fassbind, Gotthardstrasse 41, Oberarth; Bruno Beeler, Sunnmatt 32, Goldau; Fritz Herzog, Tramweg 49, Oberarth; Paul Kenel, Obermatt/Lindenweg, Oberarth; Peter Schaller, Sunnmatt 26, Goldau.

20080117_kr-kandidaten

Probst Peter als Gemeindepräsident – Monika Weber und Ruedi Beeler als Gemeinderäte

Am 7. Dezember 2007 hat die CVP Arth-Oberarth-Goldau die Nominationen für die Gemeindewahlen vom 27. April 2008 durchgeführt. Die vorgeschlagenen Personen garantieren eine hervorragende Qualität der politischen Arbeit und einen ausserordentlichen Einsatz.

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau konnte für die kommenden Gemeindewahlen vom 27. April 2008 ausgezeichnete Persönlichkeiten als Kandidaten gewinnen: Peter Probst, Goldau, neu, als Gemeindepräsident (derzeit Gemeinderat); Ruedi Beeler, Goldau, bisher, als Gemeinderat und Monika Weber-Reichlin, Arth, neu, als Gemeinderätin; Franz Huser, Goldau, bisher, als Gemeindeschreiber; Stefan Eichhorn, Arth, bisher, als Rechnungsprüfer, und Bernadette Lüdi-Annen, Goldau, neu, als Rechnungsprüferin.

als Gemeindepräsident
20071213_probst_peter
neu

Peter Probst
geb. 17.3.1948
Controller
Sunnmatt 4a, Goldau
verwitwet, 2 Kinder

als Gemeinderat
20071213_beeler_ruedi
bisher

Ruedi Beeler
geb. 4.9.1963
Landwirt
Aeschi, Goldau
verheiratet, 4 Kinder

als Gemeinderätin
20071213_weber_monika
neu

Monika Weber-Reichlin
geb. 29.11.1955
Fachlehrerin/Hausfrau
Aazopf 85, Arth
verheiratet, 3 Kinder


als Gemeindeschreiber
20071213_huser_franz
bisher

Franz Huser
geb. 27.2.1954
Gemeindeschreiber
Kehlmattliweg 17, Goldau
veheiratet, 3 Kinder

als Rechnungsprüfer
20071213_eichhorn_stefan
bisher

Stefan Eichhorn
geb. 30.3.1966
Betriebsökonom HWV/FH
Feldweg 22, Arth
ledig

als Rechnungsprüferin
20071213_luedi_bernadette
neu

Bernadette Lüdi-Annen
geb. 29.3.1964
eidg. dipl. Treuhänderin
Sunnmatt 36, Goldau
verheiratet, 1 Kind

Nein zur Bürokratie

Am 25. November 2007 ist im Kanton Schwyz über die Initiative für weniger Bürokratie, über das Prämienverbilligungsgesetz und über das Planungs- und Baugesetz abzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der überflüssigen Bürokratievorlage, während dem Prämienverbilligungsgesetz und dem Planungs- und Baugesetz zuzustimmen ist.

Nein zur Bürokratie

Niemand kann ernsthaft bürokratische Abläufe befürworten, weder für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), noch für Privatpersonen. Genauso wie niemand ernsthaft für Behördenwillkür sein kann. Die Initianten verlangen mit der Bürokratieinitiative eine Selbstverständlichkeit und produzieren aber gerade damit weitere bürokratische Hürden. Wenn der Verfassungsartikel angenommen werden sollte, müsste noch ein neues Gesetz geschaffen werden. Daraus müssten dann Kontrollmechanismen eingeführt werden, welche die angestrebte KMU-Verträglichkeit prüfen müssten. Allein hier entsteht schon wieder neue Bürokratie. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsrates genügt für das achtenswerte Grundanliegen der Vermeidung oder Aufhebung von bürokratischen Abläufen. Zudem müssen die KMU-Vertreter im Kantonsrat und in den kantonsrätlichen Kommissionen, ja alle Kantonsräte stets darauf bedacht sein, bürokratische Abläufe zu vermeiden oder aufzuheben. An ihnen liegt es, ungeachtet dieser Initiative, ob noch mehr Bürokratie entsteht oder ob solche verringert wird. Die Bürokratieinitiative bzw. der verlangte Verfassungsartikel ist überflüssig. Deshalb Nein zur Initiative.

Ja zur Totalrevision des Prämienverbilligungsgesetz

Zahler von Krankenkassenprämien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sollen gezielter und wirksamer als bisher entlastet werden. Beim anrechenbaren Vermögen wird vom steuerlich bereinigten Vermögen zusätzlich noch ein Vermögensabzug gewährt, welcher Fr. 25’000.- bei einem Alleinstehenden, Fr. 40’000.- bei einem Ehepaar und Fr. 15’000.- pro Kind ausmacht. Der Selbstbehalt beträgt neu einheitlich 11 % des anrechenbaren Einkom-mens. Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem Reineinkommen gemäss Bundessteuer plus 10 % des anrechenbaren Vermögens. Mit der vorliegenden Totalrevision des Prämienverbilligungsgesetzes werden noch mehr Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung erhalten. Dieser Gesetzesvorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Änderung des Planungs- und Baugesetz

Das bestehende Planungs- und Baugesetz wurde letztmals im Jahre 1996 geändert. Es drängen sich nun verschiedene Anpassungen auf. Neu soll über ein vollständig eingereichtes Baugesuch innert zwei Monaten entschieden sein, was eine wesentliche Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens darstellen würde. Verschiedene kantonale Bewilligungen sollen neu in einem Entscheid zusammengefasst werden. Baubegriffe und Messweisen sollen innerkantonal vereinheitlicht werden. Gegenüber grösseren Flüssen (Muota, Steineraa, Rigiaa, Sisikonerbach, Alp, Sihl, Wägitaleraa) soll neu ein minimaler Gewässerabstand von 8 Metern, gegenüber den übrigen Fliessgewässern ein solcher von 5 Metern gelten. Gegen Bauruinen soll die Bewilligungsbehörde neuerdings vorgehen können. Die Gemeinden müssen die Erschliessungsplanung bei Veränderung der Zonenordnung entsprechend anpassen. Für gefährdete Gebiete sind gemäss den Gefahrenkarten Gefahrenzonen auszuscheiden. Diesen sinnvollen Gesetzesänderungen ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25. November 2007

Initiative für weniger Bürokratie
NEIN
Totalrevision Prämienverbilligungsgesetz
JA
Änderung Planungs- und Baugesetz
JA