Steuersenkung von 20 % in der Gemeinde Arth

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau beantragt dem Gemeinderat Arth für den Voranschlag 2008 eine Steuersenkung von mindestens 20 %. Eine solche Senkung drängt sich auf, weil im Jahre 2006 ein Überschuss von Fr. 1’559’000.- erwirtschaftet wurde, weil eine Schwankungsreserve von Fr. 3’900’000.- zur Verfügung steht, weil konjunkturell bedingt höhere Steuereinnahmen zu erwarten sind und weil in der Gemeinde Arth viele neue Wohnungen erstellt worden sind und weiterhin noch gebaut werden. Zudem befindet sich die Gemeinde Arth bei der Steuerfussstatistik fast am Schwanz der Gemeinden im Kanton Schwyz.

Ausgangslage 2006

Die Gemeinde Arth hat im Jahre 2006 einen Überschuss von ca. Fr. 1’559’000.- erwirtschaftet, dies bei einem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr. 685’000.-.

Höherer Steuerertrag durch gute Konjunktur

Aufgrund der anhaltend guten Konjunktur ist für das Jahr 2008 von höheren Steuereingängen zufolge Lohnerhöhungen und zufolge höherem Ertrag bei den juristischen Personen auszugehen.

Höherer Steuerertrag durch Wohnungsbau

Eine noch nie da gewesene Bautätigkeit im Wohnungsbereich in der Gemeinde Arth wird insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2008 zufolge Zuzugs von Steuerzahlern aus anderen Kantonen markante Steuerzugänge verursachen.

Bestehende Schwankungsreserve reicht

Die bereits vorhandene Schwankungsreserve (Eigenkapital) von Fr. 3’900’000.- kann allfällige Abweichungen vom erwarteten Steuerkurs längere Zeit ausgleichen.

Gemeinde Arth am Schwanz der Steuerfussstatistik

Die Gemeinde Arth liegt betreffend der Höhe des Steuerfusses am Schwanz der grossen Ge-meinden. Nur kleine Gemeinden wie Unteriberg, Reichenburg, Rothenthurm, Morschach, Steinen und Illgau liegen noch weiter zurück. Die Gemeinde Arth darf im Steuerwettbewerb nicht den Anschluss verlieren. Die Gemeinde Arth muss nun ein Zeichen setzen.

Steuersenkung von 10 % macht Fr. 700’000.- Minderertrag aus

Bei einem ordentlichen Steuerertrag im Jahre 2006 von Fr. 12’683’448.- der natürlichen und juristischen Personen, welcher um die regelmässigen ordentlichen Steuern der Vorjahre ohne weiteres auf Fr. 13’000’000.- aufgerundet werden kann, machen 10 % einer Einheit einen Steuerminderertrag von ca. Fr. 700’000.- aus.

Ohne Steuersenkung käme es zur Steuerhortung

Das Eigenkapital der Gemeinde Arth von Fr. 3’900’000.- liegt bei über 10 % des Gesamtaufwandes der Gemeinde Arth. Es kann nicht angehen, über die bereits vorhandene Schwankungsreserve hinaus noch weiteres Kapital anzuäufnen, was bei einem Beibehalten des bisherigen Steuerfusses zweifellos der Fall wäre. Dies käme nämlich einer unzulässigen Steuerhortung gleich.

Steuersenkung von mindestens 20 %

Aus all diesen Überlegungen drängt sich in der Gemeinde Arth für den Voranschlag 2008 eine Steuerfussreduktion von mindestens 20 % von 185 % auf 165 %, d.h. von Fr. 1’400’000.-, auf, und dies nota bene bei einem ausgeglichenen Budget. Dabei wurde bereits berücksichtigt, dass es für das gute Ergebnis im Jahre 2006 Minderaufwendungen und Mehrerträge gab, welche im Jahre 2008 nicht mehr oder nicht mehr im gleichen Ausmass zu Buche schlagen werden.

Eventuell noch grössere Steuersenkung

Wenn die Steuerzahlungen im Jahre 2007 massiv höher ausfallen als im Jahre 2006, was sich im Spätherbst 2007 feststellen lassen sollte, könnte sogar eine Steuersenkung von 30 % angestrebt werden. Im Zweifelsfalle ist allerdings im Sinne einer vorsichtigen Budgetierung eine Senkung von mindestens 20 % anzustreben und die Situation in einem Jahr wieder neu zu überprüfen. Im positiven Falle könnte nämlich in einem Jahr eine weitere Steuerfusssenkung ins Auge gefasst werden.

Schlussfolgerung

Auch mit der beantragten Steuersenkung von 20 % müssen keine Gemeindeaufgaben gekürzt oder gestrichen werden. Es muss zudem auch ein ausgeglichenes Budget möglich sein. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat deshalb den Gemeinderat Arth ersucht, für den ausgeglichenen Voranschlag 2008 einen um mindestens 20 % reduzierten Steuerfuss zugrunde zu legen.

Tempo-30-Zone in der Parkstrasse Goldau

Auf Anregung der Anwohner und Geschäftsinhaber zur Lösung des Verkehrsproblems in der Parkstrasse Goldau hatte der Gemeinderat Arth die Schaffung einer sog. Begegnungszone vorgeschlagen. Anlässlich der Abstimmung vom 12. Februar 2006 wurde der erforderliche Verpflichtungskredit von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern abgelehnt. Unabhängige Verkehrsexperten hatten im Januar 2005 als mögliche Alternative zur Begegnungszone eine Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Da die Verkehrssituation sich keineswegs verbessert hat, muss die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Parkstrasse ernsthaft geprüft werden. Damit könnte die Verkehrssicherheit markant verbessert werden. Die Wohnqualität der Anwohner würde zudem steigen.

Ausgangslage

Die Anwohner und Geschäftsinhaber der Parkstrasse in Goldau haben vor längerer Zeit vom Gemeinderat Arth eine Lösung des akuten Verkehrsproblems (Sicherheit, Lärm) verlangt. Die daraufhin von einer bereit abgestützten Kommission ausgearbeitete und dann vom Gemeinderat vorgeschlagene Lösung mit einer sog. Begegnungszone haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Ablehnung des entsprechenden Verpflichtungskredites am 12. Februar 2006 an der Urne verworfen. Die im Jahre 2004 vom Gemeinderat beauftragten neutralen Verkehrsexperten hatten in einem Gutachten vom 17. Januar 2005 neben der Begegnungszone als mögliche Alternativlösung die Schaffung einer Tempo-30-Zone vorgeschlagen. Seit der Ablehnung der Begegnungszone hat der Gemeinderat Arth nichts mehr unternommen. Die Verkehrssituation hat sich aber keineswegs verbessert.

Verkehrstrennung

Im Gegensatz zur Begegnungszone bleibt bei einer Tempo-30-Zone das Prinzip der Verkehrstrennung. Fussgänger gehören auf das Trottoir und auf den Fussgängerstreifen, während die Fahrbahn dem Fahrzeugverkehr vorbehalten bleibt.

Mehr Sicherheit

Derzeit besteht auf der Parkstrasse bei den Einmündungen der Rossbergstrasse, der Mythenstrasse und des Gütschweges ein akutes Sicherheitsproblem. Parkierte Fahrzeuge entlang der Parkstrasse beeinträchtigen die Sicht beim Ausfahren von diesen Seitenstrassen in die Parkstrasse massiv. Wenn auf der Parkstrasse mit den grundsätzlich zulässigen 50 km/h gefahren wird, kann nur mit einem hohen Kollisionsrisiko aus den Einmündungen ausgefahren werden. Mit der Fertigstellung der Grossüberbauung Durrer an der Centralstrasse/Parkstrasse wird das Verkehrsaufkommen und damit das Sicherheitsmanko auf der Parkstrasse ohne Zweifel noch zunehmen. Mit einer Reduktion des höchstzulässigen Tempos auf 30 km/h würde sich dieses Sicherheitsproblem massiv reduzieren. Auch für die vielen Fussgänger (insbesondere Schüler) würde das Unfallrisiko durch die Tempoverminderung massiv sinken.

Weniger Lärm

Bei tieferen Geschwindigkeiten entsteht weniger Verkehrslärm, was insbesondere die Belastung für die Anwohner reduzieren würde.

Anwohner respektieren

Die Anwohner der Parkstrasse und die Geschäftsinhaber haben ausdrücklich eine Verbesse-rung der Verkehrssituation gewünscht, was auch nachvollziehbar ist. Dieser Wunsch der Hauptbetroffenen ist zu respektieren, dies nun im Rahmen einer Tempo-30-Zone.

Erfahrungen auf anderen Strassen

Es gibt bereits andere Strassen in der Gemeinde Arth, wo Tempo-30-Zonen eingeführt worden sind. Dort hat sich gezeigt, dass der Verkehr bedeutend ruhiger und sicherer geworden ist.

Minimale Kosten

Die Kosten für das Einrichten der Tempo-30-Zone dürften gering sein. Auf jeden Fall sind sie nicht zu vergleichen mit dem Aufwand für die abgelehnte Begegnungszone.

Tempo-30-Zone einführen

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau ersucht deshalb den Gemeinderat Arth, auf der Parkstrasse in Goldau eine Tempo-30-Zone vom Kreisel bei der Abzweigung zur Bahnhofstrasse bis nach der neuen Migros einzuführen.

Nein zur geheimen Abstimmung

Am 17. Juni 2007 ist auf Bundesebene über die 5. IV-Revision abzustimmen. Beim Kanton Schwyz ist über die geheimen Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung bzw. Bezirksversammlung, über die Umsetzung der NFA zwischen Bund und Kantonen, über die Ergänzungsleistungen, über die Familienzulagen in der Landwirtschaft und über das Gesetz über soziale Einrichtungen zu befinden. Beim Bezirk Schwyz geht es um den Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm (Schule Berg).

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der beiden Vorlagen für die geheimen Wahlen und Abstimmungen, während alle übrigen Vorlagen zur Annahme empfohlen werden.

Ja zur 5. IV-Revision

Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) ist heute schwer verschuldet und unterfinanziert. Sie wird Ende 2007 eine kumulierte Schuld von 11.5 Mia. Franken aufweisen. Um die finanzielle Sanierung der IV mittelfristig zu erreichen, sieht die 5. IV-Revision u.a. folgende Massnahmen vor:

  1. Arbeitsintegration kommt vor Rente. Je früher die Arbeitunfähigkeit einer Person erkannt und erfasst wird, desto erfolgreicher können Erwerbsunfähigkeit verhindert und Massnahmen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz in Angriff genommen werden. Die arbeitsunfähigen Personen sollen deshalb der IV sofort erfasst, damit möglichst viele wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
  2. Beseitigung von falschen Anreizen: es soll nicht mehr vorkommen, dass die IV-Leistungen höher sind, als der zuvor versicherte Lohn.
  3. Verzicht auf Karrierezuschlag.

Die 5. IV-Revision ist ein wichtiger, unumgänglicher Schritt zur Sanierung der IV. Sie bewirkt namhafte Einsparungen und fördert die berufliche und gesellschaftliche Integration der Behinderten. Die Schulden der IV werden vom AHV-Fonds gedeckt. Durch die jährlichen Milliardendefizite der IV werden die zur Sicherung der AHV-Renten notwendigen Mittel immer geringer. Die Sanierung der IV dient also auch der Sicherung der AHV. Der 5. IV-Revision ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm

Seit 1997 besteht mit der sog. Schule Berg in Rothenthurm im baufälligen alten Primarschulhaus für ca. 100 Schülerinnen und Schüler der Oberstufe eine provisorische Aussenstation der Mittelpunktschule Oberarth. Dabei wird die 3. Stufe nicht angeboten. Der Werkunterricht findet in Sattel und der Kochunterricht in Oberarth statt. Die 3. Turnstunde kann nicht angeboten werden. Mit einem Neubau eines Oberstufenschulhauses in Rothenthurm sollen die Provisorien der Schule „Berg“ ersetzt werden, um damit auf längere Sicht einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen. Der Bezirk Schwyz erwirbt dabei den Boden und erstellt das Schulhaus sowie die Aussenanlagen, welche ausserhalb der Unterrichtszeiten der Gemeinde Rothenthurm zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Rothenthurm erstellt die Mehrzweckanlage (Turnhalle), an welcher der Bezirk Schwyz das Recht auf Benützung während den Unterrichtszeiten erhält. In den neuen Schulanlagen sind 9 Klassen mit rund 170 Schülerinnen und Schülern vorgesehen. Die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Rothenthurm und dem Bezirk Schwyz wirkt sich kostenmässig günstig für beide Gemeinwesen aus. Mit dem Neubau des Oberstufenschulhauses erhalten die Berggemeinden Steinerberg, Sattel, Rothenthurm endlich zeitgemässe Schulräumlichkeiten. Dem Neubau der Mittelpunktschule Rothenthurm ist deshalb zuzustimmen.

Nein für geheime Wahlen und Abstimmungen an der Gemeindeversammlung

Neu soll an der Gemeinversammlung oder Bezirksgemeindeversammlung von der Mehrheit der Stimmenden verlangt werden können, dass geheim abgestimmt oder gewählt wird. Dazu ist eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) vorgesehen. Die offene Abstimmung oder Wahl an den Gemeindeversammlungen und Bezirksversammlungen hat sich bewährt. Die Ermittlung der Ergebnisse erfolgt einfach und rasch. Wenn die Abstimmung oder Wahl geheim durchgeführt werden soll, wird es kompliziert, aufwendig und langatmig. Das Interesse an der Teilnahme an solchen Versammlungen dürfte dadurch noch weiter schwinden. Jeder soll an der Versammlung zu seiner Meinung stehen können. Es ist nicht nötig, sich feige hinter einem geheimen Verfahren zu verstecken. Das verursacht nur weiteren bürokratischen Aufwand, welchen es zu vermeiden gilt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, am bestehenden System etwas zu ändern. Deshalb Nein zu den beiden Abstimmungsvorlagen Nr. 1 und Nr. 2 für geheime Wahlen und Abstimmungen.

Ja zu Umsetzung der NFA im Kanton Schwyz

Im November 2004 hat die Eidgenossenschaft über die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zugestimmt. Diese Neuordnung der Aufgaben und Lasten zwischen den Kantonen und dem Bund bedingt verschiedene Anpassungen des kantonalen Rechtes. Der Kanton kann dem Bund Aufgaben und Lasten abgeben (Nationalstrassen), muss aber im Gegenzug solche vom Bund übernehmen (Bau und Betrieb von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten für behinderte Personen, etc.). Mit der Vorlage Nr. 3 wird einzig und allein die NFA umgesetzt. Der Abstimmungsvorlage Nr. 3 ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Gesetz über Ergänzungsleistungen

Mit der NFA wurde auch die Finanzierung der Ergänzungsleistungen neu geregelt. Bisher hat sich der Bund am entsprechenden Aufwand beteiligt, und zwar je nach Finanzkraft des Kantons, was für 2007 beim Kanton Schwyz für alle Ergänzungsleistungen 14 % ausmacht. Neu wird für die Beteiligung des Bundes unterschieden nach dem Bedarf für die Existenzsicherung (5/8 Anteil Bund, 3/8 Anteil Kanton) und den Kosten für Heimaufenthalt oder Krankheit oder Behinderung (100 % Kanton). Der Freibetrag für selbstbewohntes Wohneigentum wird von Fr. 75’000.- auf Fr. 112’500.- erhöht.. Der Anspruch auf persönliche Auslagen der Bewohner von Pflegeheimen und Spitälern wird von bisher 16 % des allgemeinen Lebensbedarfes auf 27 % erhöht. Diese Erhöhungen sind verkraftbar. Der Abstimmungsvorlage Nr. 4 ist deshalb zuzustimmen.

Ja zu den Familienzulagen in der Landwirtschaft

Das Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft aus dem Jahre 1953 wird total revidiert. Die Hinweise auf die Bundesgesetze werden aktualisiert. Das Einsprache- und Beschwerdeverfahren wird dem geltenden Bundesrecht angepasst. Schliesslich erhält der Kantonsrat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Kompetenz, das Gesetz bei allfälligen Bundesrechtsänderungen anzupassen. Es geht somit nur um formelle Änderungen. Der Abstimmungsvorlage Nr. 5 ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Gesetz über soziale Einrichtungen

Mit dem neuen Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) wird eine einheitliche Grundlage für die Finanzierung, Bewilligung und Aufsicht von stationären und anderen Betreuungsangeboten im Kanton Schwyz geschaffen. Diese waren bisher teilweise im Sozialhilfegesetz geregelt. Die Betreuungsaufgaben werden den verschiedenen Staatsebenen zugewiesen. Damit werden klare Verantwortungs- und Finanzierungszuständigkeiten geschaffen. Für Alters- und Pflegeheime, für Jugendheime und Pflegefamilien kann der Kanton nach wie vor Beiträge an Neu- und Umbauten ausrichten. Mit der NFA geht die fachliche und finanzielle Verantwortung für Einrichtungen für behinderte Menschen auf den Kanton über. Mit dem SEG wird dafür die erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Abstimmungsvorlage Nr. 6 ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 17. Juni 2007

5. IV-Revision
JA
Neubau Mittelpunktschule Rothenthurm
JA
Verfassungsrevision geheime Wahlen und Abstimmungen an Gemeindeversammlung
NEIN
GOG-Revision geheime Wahlen und Abstimmungen an Gemeindeversammlung
NEIN
Umsetzung NFA im Kanton Schwyz
JA
Gesetz für Ergänzungsleistungen
JA
Einführungsgesetz Familienzulagen Landwirtschaft
JA
Gesetz über soziale Einrichtungen
JA

Adrian Dummermuth wird Kantonsrat

Auf die Junisession 2007 hat Kantonsrat Stefan Aschwanden, Goldau, seinen Rücktritt aus dem Kantonsrat erklärt. Die CVP-Fraktion des Kantonsrates und die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat das mit grossem Bedauern zur Kenntnis nehmen müssen. Stefan Aschwanden ist im Juni 1999 für die Gemeinde Arth in den Kantonsrat Schwyz eingetreten und war somit 8 Jahre im Kantonsrat tätig. Er wendet sich nun neuen Prioritäten zu. Stefan Aschwanden war während vielen Jahren im Kantonsrat Schwyz Präsident der Rechts- und Justizkommission und einige Jahre Fraktionschef der CVP. Für seine grosse Arbeit danken wir Stefan Aschwanden herzlich und wünschen ihm für die neuen Herausforderungen viel Freude und Erfolg.

Anlässlich der Kantonsratswahlen 2004 erzielte Adrian Dummermuth hinter Stefan Aschwanden und Josef Reichmuth das drittbeste Resultat auf der CVP-Liste. Adrian Dummermuth hat sich bereit erklärt, die durch den Rücktritt von Stefan Aschwanden entstandene Vakanz zu übernehmen. Wir wünschen Adrian Dummermuth im Kantonsrat viel Erfolg.

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Adrian Dummermuth

geb. 7. Juni 1958
Schulleiter
Luegisland 4b, Goldau
verheiratet, 3 Kinder

Adrian Dummermuth will:

  • einen wirtschaftlich starken Kanton Schwyz mit gesunden Staatsfinanzen;
  • einen attraktiven Kanton Schwyz mit einer guten Infrastruktur für Verkehr, Tourismus und Sport;
  • eine koordinierte und nachhaltige Bildungspolitik.

Nein zur Einheitskrankenkasse

Am 11. März 2007 ist auf Bundesebene über die Volksinitiative „für eine soziale Einheitskrankenkasse“ abzustimmen. Beim Bezirk Schwyz geht es um die Übertragung der Wasserrechtskonzession der K. Hürlimann Söhne AG auf das Elektrizitätswerk Schwyz. In der Gemeinde Arth ist über den Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Elektrizitätswerk Schwyz für das Verteilgebiet Rigi zu entscheiden.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Einheitskrankenkasse, während die Bezirksvorlage und die Gemeindevorlage zur Annahme empfohlen werden.

Nein zur Einheitskrankenkasse

Die Initianten der Einheitskrankenkasse wollen die 87 bisherigen Krankenkassen im obligatorischen Bereich in eine einzige überführen. Damit wird der Wettbewerb unter den Krankenkassen im obligatorischen Bereich (Grundversicherung) vollständig entfallen. Zudem wollen die Initianten, dass die Prämien nach Einkommen und Vermögen abgestuft werden, was faktisch eine neue Steuer für die mittleren und höheren Einkommen bedeutet. Auch jene, welche sich namhaftes Vermögen angespart haben, kommen einmal mehr zur Kasse. Die tieferen Einkommen müssen bereits heute keine Prämien bezahlen, weil diese im Rahmen der Prämienverbilligungen mit Steuergeldern vergütet werden.

Das bisherige Kostenwachstum mit den steigenden Prämien (vor allem durch immer weitergehende Leistungen) wird durch eine Einheitskasse nicht gebremst. Auch bei der Einheitskrankenkasse muss eine umfangreiche Verwaltung alle erbrachten Leistungen erfassen, kontrollieren und abrechnen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, den bisherigen Wettbewerb unter den Anbietern aufzuheben. Zudem ist die mit der Einheitskrankenkasse verbundene neue Steuer abzulehnen. Diese Steuer stellt nichts anderes als einen weiteren Angriff auf das Portemonnaie des Mittelstandes an, welcher bereits heute im Wesentlichen die Steuern bezahlt. Die Einheitskrankenkasse ist deshalb abzulehnen.

Ja zur Übertragung der Wasserrechtskonzession

In Brunnen nutzt seit 1939 die K. Hürlimann Söhne AG die Wasserkraft der Muota zur Gewinnung von Elektrizität. Dieses Wasserkraftwerk soll nun an das Elektrizitätswerk Schwyz (EBS) verkauft werden. Die K. Hürlimann Söhne AG will dieses Kraftwerk nicht mehr selber betreiben. Die Wasserkraftnutzung bedarf einer Konzession durch den Bezirk Schwyz. Da das Kraftwerk den Eigentümer wechseln soll, muss auch die Konzession auf den Erwerber übertragen werden. Das Elektrizitätswerk des Bezirkes Schwyz will dieses Wasserkraftwerk nicht übernehmen. Es gibt deshalb keinen Grund, die Konzessionsübertragung auf das EBS zu verweigern. Es ist nämlich wichtig, dass dieses bestehende Wasserkraftwerk erhalten und möglichst noch optimiert wird, weil die damit verbundene Stromerzeugung umweltschonend ist. Der Übertragung der Wasserrechtskonzession ist deshalb zuzustimmen.

Ja zum Konzessionsvertrag Verteilgebiet Rigi

Das Elektrizitätswerk Schwyz (EWS) versorgt seit über 30 Jahren in der Gemeinde Arth klaglos das Verteilgebiet Rigi mit Strom. Der derzeitige Konzessionsvertrag kann seit dem Jahr 2000 mit einer Frist von einem Jahr im Zweijahresrhythmus gekündigt werden. Der Bau, der Unterhalt und der Betrieb eines Stromverteilnetzes ist sehr kostenintensiv und muss auf eine lange Zeitdauer abgeschrieben werden können. Deshalb soll der bereits bestehende Konzessionsvertrag wiederum auf 20 Jahre abgeschlossen werden. Das EWS versorgt bereits in vielen umliegenden Gemeinden kostengünstig mit Strom. Es gibt keinen Grund, an der bisherigen Stromversorgung im Verteilgebiet Rigi etwas zu ändern. Dem neuen Konzessionsvertrag ist deshalb zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 11. März 2007

Einheitskrankenkasse
NEIN
Wasserrechtskonzession für EWS
JA
Konzessionsvertrag EWS Verteilgebiet Rigi
JA

Invalidenversicherung muss rasch saniert werden

Am 7. Dezember 2006 führte die CVP Arth-Oberarth-Goldau in Oberarth die Generalversammlung 2006 durch. Vor der eigentlichen GV referierte Nationalrat Reto Wehrli über die eidgenössische Invalidenversicherung. Er legte die jüngste IV-Revision und die Verschuldung der IV dar.

Gegen den weiteren Stillstand

Linke und Rechte versuchen je länger je mehr, das bewährte politische System der Schweiz auszuhebeln. Es scheint, dass eine sog. Arena-Politik immer beliebter wird: grosser Klamauk, Niedermachen der Andersdenkenden, letztlich aber nichts bewegen, nichts tun, Stillstand. Keine Lösungen der anstehenden Probleme. Nur Theater um Wählerstimmen.

Die CVP ist die einzige Partei, welche sachlich und lösungsorientiert auftritt. Auch in der Politik (wie im ganzen Leben) ist nicht alles schwarz oder weiss, nicht alles eindeutig und klar. Es gibt viele Wenn und Aber, viele Details, die nicht über einen Leisten gezogen werden dürfen. Es gilt, zu differenzieren. Nur so sind gerechte und für alle verträgliche Verhältnisse möglich.

Die politische Stabilität in der Schweiz ist einer der wichtigsten positiven Standortfaktoren. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Die CVP garantiert Stabilität. Der Erfolg im Kanton Schwyz beweist die Fähigkeit der CVP und ihrer Exponenten.

Invalidenversicherung muss saniert werden

Nationalrat Reto Wehrli, Schwyz, ist Mitglied der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Am 7. Dezember 2006 hat er bei der CVP Arth-Oberarth-Goldau über die laufende 5. IV-Revision und über die Verschuldung der IV berichtet.

5. IV-Revision

Nationalrat Reto Wehrli
Nationalrat Reto Wehrli
Die eidgenössische Invalidenversicherung (IV) wird Ende 2007 eine kumulierte Schuld von 11.5 Mia. Franken aufweisen.

Um die finanzielle Sanierung der IV mittelfristig zu erreichen, sieht die 5. IV-Revision fol-gende Massnahmen vor:

  1. Arbeitsintegration kommt vor Rente. Je früher die Arbeitunfähigkeit einer Person erkannt und erfasst wird, desto erfolgreicher können Erwerbsunfähigkeit verhindert und Massnahmen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz in Angriff genommen werden. Die arbeitsunfähigen Personen sollen deshalb der IV sofort erfasst, damit möglichst viele wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können.
  2. Beseitigung von falschen Anreizen: Es soll nicht mehr vorkommen, dass die IV-Leistungen höher sind, als der zuvor versicherte Lohn.
  3. Verzicht auf Karrierezuschlag.

Die CVP hat ihre Anträge erfolgreich durchgebracht. Dank einer geschlossenen bürgerlichen Allianz ist ein vernünftiges Massnahmepaket zustande gekommen. Diese IV-Revision hat im übrigen bereits eine markante Vorwirkung erreicht. Die Neurenten haben bereits um 30 % abgenommen.

Tilgung der IV-Schulden

Nach der ausgabenseitigen Sanierung der IV im Rahmen der 5. Revision ist die bestehende und noch kürzere Zeit wachsende IV-Schuld von 11.5 Mia. Franken (Stand per Ende 2007) zu tilgen, was rasch geschehen muss. Weil diese Schulden durch Entnahme von Mitteln aus dem AHV-Fonds gemacht werden, wird die ordentliche Auszahlung der AHV-Renten schon bald nicht mehr möglich sein. Es sei denn, das Parlament ergreife nun rasch wirksame Massnahmen zur Tilgung der IV-Schuld. Zudem muss ein eigener IV-Fonds gebildet werden. Die Art und Weise, wie das geschehen soll, ist allerdings derzeit noch unklar.

  1. Die CVP will die Schulden mit einer klar befristeten Mehrwertsteuererhöhung tilgen. Damit wird nicht schon wieder die Arbeit und damit der Werkplatz Schweiz belastet.
  2. Die Position der FDP lässt sich derzeit nicht beschreiben. Je nach dem, wer sich gerade äussert, sind widersprüchliche Aussagen zu vernehmen.
  3. Die SP hat sich auf makabere Weise aus der IV-Diskussion verabschiedet. Die 5. IV-Revision im Parlament abgelehnt, ergreift sie nun auch noch das Referendum dagegen. Die einstige Partei der Arbeiterschaft stellt sich also gegen eine Neuausrichtung der IV mit Früherfassung, Frühintervention, und dem Ziel, die Betroffenen in Lohn und Brot und in einem vernünftigen sozialen Umfeld zu halten. Sollte die 5. Revision der IV scheitern, trägt die SP die Hauptverantwortung.
  4. Die SVP hat sich aus der unumgänglichen Finanzierung der Invalidenversicherung zurückgezogen. Damit nimmt sie in Kauf, dass das Problem einmal mehr der nächsten Generation überschrieben wird.

Schlussfolgerung: Niemand will der Bevölkerung klaren Wein einschenken und Überbringer der schlechten Nachricht sein, welche nämlich lautet: Die IV hat über einen Zeitraum von nicht einmal zehn Jahren einen Gesamtfinanzierungsbedarf von über 25 Milliarden Franken, inkl. die Aufwendungen für die Separierung des IV-Fonds. SP und SVP spekulieren erfahrungsgemäss darauf, dass die politische Mitte das Problem löst und dann bei den nächsten Wahlen dafür bestraft wird (weil Steuern und/oder Abgaben bekanntlich nicht sehr beliebt sind).

Generalversammlung / Jahresrückblick 2006

Die heurige Generalversammlung der CVP Arth-Oberath-Goldau fand am 7. Dezember 2006 in Oberarth statt. Der Präsident konnte auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die statutarischen Geschäfte konnten zügig abgewickelt werden. Das Jahr 2006 war stark geprägt von den Gemeindewahlen.

Gemeindewahlen 2006

Für die Gemeindewahlen 2006 hatte die CVP den Rücktritt von Gemeinderat Jürg Kraft zu beklagen. Für seine grossen Verdienste im Gemeinderat (2000-2006) danken wir herzlich. Zufolge Sitzreduktion von 10 auf 9 Sitze kam es zum offenen Wahlkampf. Die CVP ist bei den Gemeindewahlen allein angetreten und konnte sich erfolgreich durchsetzen. Für die CVP gewählt wurden Gemeinderat Peter Probst, bisher, Gemeinderat Peter Schmid, bisher, Gemeinderat Ruedi Beeler, neu, Rechungsprüfer Stefan Eichhorn, bisher, Rechnungsprüferin Vreni Steffen, bisher, Vermittler-Stellvertreter Heinz Reding, bisher. FDP und SP haben mit gegenseitiger Listendeckung zusammengespannt, um gemeinsam möglichst gute Resultate zu erzielen. Alle CVP-Kandidaten wurden im ersten Anlauf mit hervorragenden Resultaten gewählt. Es hat sich gezeigt, dass die Wählerinnen und Wähler die gute Qualität der CVP-Kandidaten erkannt haben. Die CVP ist in der Gemeinde Arth die mit Abstand wählerstärkste Partei. Für die breite Unterstützung der CVP durch die Wählerinnen und Wähler danken wir herzlich.

Kommissionswahlen 2006

Bei den Kommissionen der Gemeinde Arth hatte die CVP im 2006 folgende Rücktritte zu beklagen: Schulrat Peter Schaller, 8 Jahre, Stimmenzählerin Marika Megnet, 12 Jahre, Ruth Zberg, 8 Jahre. Für ihre wertvolle Arbeit im Dienste der Öffentlichkeit danken wir herzlich. Neu in den Schulrat gewählt wurde für die CVP Irmela Fassbind-Wohlschlager, Oberarth. Neu als Stimmenzähler der CVP amtieren ab 2006 Monika Weber-Reichlin, Arth, und Gabriela Zurfluh-Rüegg, Goldau.

Bezirkswahlen 2006

Beim Bezirk Schwyz ist der bisherige Rechnungsprüfer Raphael Pfiffner auf die Frühjahresgemeinde hin zurück getreten. Für seinen Einsatz danken wir herzlich. Als neuer Rechnungsprüfer für den Bezirk Schwyz wurde von der Bezirksgemeinde am 25. April 2006 Georg Suter-Curtins, Arth, gewählt.

Finanzen

Der Wahlkampf 2006 und die anderen politischen Aktivitäten (u.a. Podium zur G-Reform) haben viel Geld gekostet. Deshalb werden die Parteibeiträge bzw. die Gönnerbeiträge wiederum dringend benötigt. Beiträge und Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 196205-0201 der Schwyzer Kantonalbank. Der Mitgliederbeitrag wurde beibehalten.

CVP Arth-Oberarth-Goldau
Bruno Beeler, Präsident

Ja zu den Familienzulagen

Am 26. November 2006 ist auf Bundesebene über das Osthilfegesetz und über das Familienzulagengesetz abzustimmen. Beim Kanton ist über die sog. G-Reform zu entscheiden. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme der beiden Bundesvorlagen und enthält sich bei der sog. G-Reform einer Abstimmungsempfehlung.

Ja zu den Familienzulagen

Mit dem Familienzulagengesetz wird in allen Kantonen ein Minimum an Kinderzulagen und Ausbildungszulagen festgelegt, dies angesichts von sehr unterschiedlichen kantonalen Regelungen von Fr. 170.— bis Fr. 340.— pro Monat. Die minimale monatliche Kinderzulage soll neu Fr. 200.— (bis 16. Geburtstag) und die minimale monatliche Ausbildungszulage Fr. 250.— (16. Altersjahr bis 25. Altersjahr) betragen. Der Bezug von Kinderzulagen wird in der ganzen Schweiz einheitlich geregelt, was bitternötig ist. Derzeit gibt es nämlich verwirrende Teilzulagen oder gar keine Zulagen, wenn die Eltern in verschienen Kantonen arbeiten. Im Kanton Schwyz beträgt die Kinderzulage bereits Fr. 200.—, während die Ausbildungszulagen von Fr. 200.— auf Fr. 250.— erhöht würde. Der Mehraufwand dafür ist gering.

Die Kinder sind unsere Zukunft. Wenn in der Schweiz die Familien nicht konsequent unterstützt werden, sinkt die Kinderrate noch weiter unter die derzeit 1.4. Eine Rate 2.1 Kinder pro Frau wäre zur Stabilisierung der Bevölkerung nötig. Anstelle der immer mehr fehlenden Kin-der werden laufend mehr Ausländer in die Schweiz kommen (müssen), was grosse Integrationskosten und Integrationsprobleme auslösen würde. Minimale einheitliche Kinderzulagen sind ein Beitrag für die Förderung von Mehrkinderfamilien in der Schweiz. Die Unterstützung für eigene Kinder ist viel günstiger als die Integration von Ausländern. Das Argument der Kosten aus gewissen Wirtschaftskreisen ist deshalb mehr als verfehlt.

Aus diesen Gründen ist dem Familienzulagengesetz zuzustimmen.

Ja zur Osthilfe

Mit dem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas wird eine gesetzliche Grundlage Entwicklungshilfe in den osteuropäischen Staaten geschaffen. Die Schweiz wird danach begrenzt auf 10 Jahre pro Jahr 100 Millionen Franken in diesen Staaten investieren, und zwar in Projekte, welche zu einem schönen Teil von Schweizer Unternehmen betreut werden. Die Schweiz leistet mit diesen Geldern Entwicklungshilfe in Osteuropa, welche zu einem grossen Teil wieder in die Schweiz zurück fliessen wird. Zudem wird den schweizerischen Unternehmen mit dieser Hilfe in den Oststaaten für neue Investitionen die Tür geöffnet. Diese Oststaaten haben einen hohen Investitionsbedarf nach Qualitätsprodukten und Dienstleistungen. Die Schweiz als Exportland ist auf diese Möglichkeiten dringend angewiesen. Ein Grossteil des schweizerischen Wohlstandes wird nämlich durch den Export gesichert.

Für die Osthilfe von jährlich 100 Millionen werden keine neuen Finanzmittel benötigt. Die bereits bestehende Osthilfe wird umgeleitet (60 Millionen pro Jahr) und die restlichen 40 Millionen ergeben sich aus den Zinsbesteuerungserträgen von EU-Steuerpflichtigen. Diese Steuern wurden durch das bilaterale Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU möglich. Die Zinssteuern machen derzeit mehr als die 40 Millionen aus. Damit belastet diese sog. Osthilfe die Bundeskasse nicht. Bei einem Nein zur Osthilfe ist mit direkten und indirekten Hindernissen für unsere Exportwirtschaft zu rechnen. Wir würden die scheinbare Ersparnis um ein Vielfaches einbüssen. Weitere bilaterale Abkommen würden illusorisch.

Die Osthilfe ist für die Schweizer Wirtschaft und damit für den Wohlstand in der Schweiz von entscheidender Bedeutung. Diesem Bundesgesetz ist deshalb zuzustimmen.

Stimmfreigabe zur G-Reform

Im Kanton Schwyz sollen die regionalen öffentlichen Aufgaben neu strukturiert werden. Es liegt eine Abstimmungsvorlage für den 26. November 2006 unter dem Titel „G-Reform“ vor. Danach sollen die Bezirke aufgehoben und deren Aufgaben auf die Gemeinden und den Kanton übertragen werden.

Die Abschaffung der Bezirke würde letztlich die kantonale Verwaltung stärken, da der Grossteil der Bezirksaufgaben an den Kanton übertragen würde. Für die Gemeinden wäre im wesentlichen nur die Oberstufenschule vorgesehen. Direktdemokratische Rechte gingen durch diese Zentralisierung verloren. Jene Aufgaben, welche an den Kanton übertragen werden sollen, würden deutlich an Bürgernähe verlieren. Für die Erfüllung von regionalen Aufgaben würde es keine demokratisch abgestützte Ebene mehr geben. Vor allem die kleinen Gemeinden würden von den grossen Gemeinden dominiert werden. Im Kanton Glarus wird das Gegenteil gemacht: Gemeinden werden abgeschafft und Bezirke werden geschaffen.

Auf der anderen Seite würden die Verwaltung und die Zuständigkeiten im Kanton durch die Aufhebung einer Verwaltungsebene einfacher und übersichtlicher. Die Gemeinde Arth könnte die Oberstufenschule ohne weiteres bewältigen. Kosteneinsparungen dürften allerdings insgesamt nicht zu erwarten sein.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau hat zu dieser Abstimmungsfrage Stimmfreigabe beschlossen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 26. November 2006

Bundesgesetz zur Osthilfe
JA
Bundesgesetz über die Familienzulagen
JA
G-Reform
Stimmfreigabe

Ruedi Beeler – 100 Tage im Gemeinderat Arth

Am 21. Mai 2006 wurde Ruedi Beeler von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Arth zum Gemeinderat gewählt. Am 3. Juli 2006 wurde ihm das Ressort «Soziales» anvertraut. Die CVP Arth-Oberarth-Goldau hat ihn zu seinen Eindrücken und zu den Schwerpunkten seiner Amtstätigkeit befragt und den folgenden Bericht erhalten.

20061026_beeler_ruedi«Zu Beginn möchte ich an dieser Stelle nochmals allen Wählerinnen und Wählern, die zu meiner Wahl verholfen haben, herzlich danken. Ich war sehr froh, dass das Wahlresultat trotz offenem Wahlkampf eindeutig ausgefallen ist, und ich somit nun auf einen breiten Rückhalt zählen darf.

Die Ressortzuteilung erfolgte erwartungsgemäss. Da nur das «Soziale&raqo; frei geworden war, und sich im Rat keine Rochade ergeben hatte, war die Zuteilung klar. Die Aufnahme im Ratskollegium war sehr herzlich. Die Arbeit begann umgehend mit der Übernahme des Aktenberges von meinem Amtsvorgänger. Dazu musste ich mich in die umfangreichen gesetzlichen Grundlagen des Sozialhilferechtes einarbeiten. Parallel war aber auch die laufende Arbeit im Rat und den Kommissionen zu bewältigen, wo es ebenfalls viel Neues auf mich zukam.

Mit der abgeschlossenen Reorganisation des Ratskollegiums von 12 auf 9 Mitglieder wurde der Aufgabenbereich der einzelnen Ressortchefs vergrössert und wohl an die Grenzen für Freizeitpolitiker geführt. Der Ressortchef Soziales hat nebst der Arbeit als Fürsorgepräsident und Präsident der Betriebskommission des Alters- und Pflegeheim Hofmatt auch die Mitwirkung in der Einbürgerungskommission, die Mitwirkung als Vizepräsident der Vormundschaftsbehörde, die Mitwirkung in der Subkommission des Alters- und Pflegeheimes Hofmatt, sowie Verantwortlichkeiten im Bereich Asylwesen und bei der Spitex Arth-Goldau usw. zu bewältigen. Zudem ist, wie für jedes Ratsmitglied, die aktive Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen eine Hauptaufgabe. Hier treffen die verschiedenen Ressortchefs und damit auch oftmals verschiedene Meinungen auf einander, welche es unter fundierter Argumentation zu diskutieren gilt. Schliesslich sollen hier ja nicht einfach Bauchentscheidungen getroffen werden, sondern wohlüberlegte Beschlüsse zum Wohle aller Gemeindebewohner. Obwohl beim Eintritt ins Ratskollegium der Mantel der Parteizugehörigkeit abgelegt werden sollte, sind gewisse Entscheide dennoch umstritten, was dann wieder auf die jeweilige Grundhaltung schliessen lässt. Aber genau das kann auch eine Bereicherung in der Diskussion darstellen, könnte doch der anders Denkende auch einmal Recht haben oder zumindest nicht ganz Unrecht.

Meinen Schwerpunkt möchte ich zunächst in der Fürsorgebehörde setzen. Den wirklich Bedürftigen soll auch geholfen werden. Vorwiegend betrifft es hier Ein-Elternfamilien aus Scheidungen, welche wegen der Kinderbetreuung selber nicht genügend Einkommen erwirtschaften können. Allein schon diese Armuts-Risikogruppe macht etwa die Hälfte aller Sozialhilfebezüger aus. Auf der anderen Seite gibt es eine Anzahl nicht so sehr um Arbeit bemühte Personen, welche an die Türe der Sozialhilfe klopfen. Hier will ich, und mit mir die Fürsorgeverwaltung Arth, welcher ich an dieser Stelle für ihre sehr gute Arbeit danken möchte, alles daran setzen, um mit Auflagen und geeigneten Massnahmen, soweit es die gesetzlichen Vorgaben zulassen, diese Personen so schnell wie möglich in die wirtschaftliche Eigenständigkeit zurück zu führen. Gerade in solchen Fällen ist es besonders wichtig, sehr restriktiv mit dem Verteilen von Steuergeldern umzugehen, und damit einer immer mehr um sich greifenden Abholermentalität entgegen zu wirken.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei den bevorstehenden baulichen Veränderungen für das Alters- und Pflegeheim Hofmatt. Dazu wurde in den letzten vier Jahren vor allem in der Subkommission und dann auch im Gemeinderat viel diskutiert und geplant. Leider liegt bis jetzt noch kein definitives Bauvorhaben vor, da aktuell Entscheidungen vom Kanton noch abgewartet werden müssen. Als Präsident der Betriebskommission dieses Altersheimes muss ich aber darauf drängen, mögliche Bauvorhaben schnell zu realisieren, da der derzeitige bauliche Zustand des Hofmattgebäudes dazu drängt.

Schliesslich will ich mich auch gerade bei der bevorstehenden Budgetierung für das Jahr 2007 für einen schlanken Gemeindehaushalt einsetzen, wie ich es im Wahlkampf angekündigt habe.

Ich gehe davon aus, dass mich vor allem die Bürgerinnen und Bürger mit Verwurzelung zur Landwirtschaft gewählt haben. Nach meiner Überzeugung muss neben dem Arbeitnehmer, dem Handwerker und dem Unternehmer auch die Landwirtschaft im Gemeinderat vertreten sein. Die Rekrutierung aus der Landwirtschaft gestaltet sich aber immer schwieriger. Der Grund liegt wohl darin, dass die Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft sehr hoch geworden ist, und eine politische Tätigkeit zeitlich kaum noch tragbar ist. Obwohl ich keineswegs Arbeit gesucht habe, bin ich bereit, für eine gewisse Zeit diese Mehrbelastung für mich und meine ganze Familie zu tragen. Ich empfinde diese Gemeinderatstätigkeit als Dienst für die Bevölkerung von Arth, Oberarth und Goldau, für welche ich nun meinen Beitrag leisten will. Gerne nehme ich Wünsche und Anregungen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern entgegen und hoffe, wo immer möglich, mit ihnen in Kontakt zu treten.»

Energie sparen und erneuerbare Energie fördern

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau will, dass das Bauregelement der Gemeinde Arth anpasst wird. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass beim Bauen Energie gespart und/oder das Einsetzen von erneuerbarer Energie gefördert wird. Beim Gemeinderat Arth wurde ein entsprechendes Begehren eingereicht.

Ausgangslage

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat in den Vernehmlassungsunterlagen zur Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes die Gemeinden aufgefordert, Bauvorschriften aufzuheben, welche energetisch optimierte Bauweisen einschränken und energiesparende Massnahmen im Gebäudebereich behindern. Es darf aber nicht nur bei der Aufhebung solcher Hindernisse bleiben. Vielmehr ist aktiv darauf hin zu wirken, dass bei künftigen Bauten energie-effizient vorgegangen wird. Darunter ist das sparsame Einsetzen von Energie und die gezielte Förderung von erneuerbaren (einheimischen) Energien zu verstehen.

Änderung des Baureglements

Die CVP Arth-Oberarth-Goldau verlangt deshalb, dass das Baureglement der Gemeinde Arth mit dieser Zielsetzung angepasst wird. Bei den baurechtlichen Bestimmungen sollen Anreize geschaffen werden, dass beim Bauen Energie gespart und/oder das Einsetzen von erneuerbarer Energie gefördert wird. Diese Ziele können erreicht werden durch

  • Minergie-Bauten,
  • erneuerbare Energiesysteme (Holz, Sonne, Biogas, etc.) für Heizung und Warmwasser,
  • Wärmeverbunde,
  • etc.

Bonuszuschlag bei der Ausnützungsziffer

Mögliche Anreize für das Energiesparen und/oder für das Einsetzen von erneuerbaren Energien können im Bauregelement mit der Gewährung eines Bonuszuschlages bei der Ausnützungsziffer geschaffen werden. So könnte beispielsweise bei einem bestimmten Anteil des Wärmebezuges oder Warmwasserbezuges durch erneuerbare (einheimische) Energien (Holz, Sonne, Biogas, etc.), beim Einhalten des Minergie-Standards oder beim Anschluss an einen Wärmeverbund ein bestimmter (ev. gestaffelter) Ausnützungsbonus gewährt werden. Mögliche Varianten sind bereits unter Art. 12a des Baureglements der Gemeinde Sattel zu finden:

Baureglement Sattel, Artikel 12

Vorschriften im Gemeindebaureglement, die die Energieeffizienz fördern sollen

Art. 12a Energiesparmassnahmen
  1. Für besondere Anstrengungen zum sparsamen Einsatz der Energie und zur Verwendung einheimischer erneuerbarer Energien wird ein Ausnützungszifferbonus auf die Ausnützungsziffer für Einzelüberbauungen gemäss Art. 27 Abs. 3 BR gewährt:
    1. Für die Realisierung eines Nahwärmeverbundes für mehrere Gebäude für Heizung und Warmwasser mit einem Anteil von mindestens 20 % erneuerbarer einheimischer Energie am zulässigen Energiebedarf beträgt der AZ-Bonus 7 %.
    2. Bei einem Anteil von mind. 20 % von einheimischer erneuerbarer Energie am zulässigen Energiebedarf für Heizung und Warmwasser für ein Gebäude beträgt der AZ-Bonus 5 %.
    3. Wird der zulässige Energiebedarf für Heizungen und Warmwasser um mind. 20 % unterschritten, beträgt der AZ-Bonus 5 %.
  2. Der Ausnützungszifferbonus ist mit dem Bonus für Gestaltungspläne (Art. 27 Abs. 3 BR) kumulierbar.
  3. Der zulässige Energiebedarf ergibt sich aus dem Grenzwert für den Heizenergiebedarf gemäss § 3 der Vollzugsverordnung zur Energiesparverordnung (nGS 497a) und der Warmwasser Standardnutzung gemäss Vollzugsordner Energie Kt. Schwyz Kap. 2 Seite 7 (Ausgabe Juli 1994).
  4. Der Gemeinderat kann für einen vereinfachten Nachweis Standardlösungen festlegen. Hinweis: Standardlösungen festgelegt mit GRB Nr. 75 vom 17.02.1997 (Anhang IV)

Keine Kosten für die Gemeinde

Die vorgeschlagene Regelung löst keine finanziellen Folgen für die öffentliche Hand aus und kann von der Gemeinde im Rahmen einer Teilrevision des Baureglements rasch angegangen werden. Vielmehr aber bildet diese Anregung auf kommunaler Stufe einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen und zur Förderung von erneuerbaren Energien.

Ja zur Asylgesetzänderung

Am 24. September 2006 ist über die Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“, über das Ausländergesetz und über die Asylgesetzänderung abzustimmen. Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Annahme des Ausländergesetzes und der Asylgesetzänderung. Die Initiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ hingegen ist zu verwerfen.

Ja zur Änderung des Asylgesetzes

Wirklich verfolgte Personen sollen in der Schweiz Asyl erhalten. Die meisten Asylbewerber kommen allerdings aus rein wirtschaftlichen Gründen in die Schweiz. Sie versuchen mit allen möglichen Tricks, in der Schweiz zu bleiben. Die Asylgesetzgebung hat deshalb die schwierige Aufgabe, erstens die wirklich verfolgten Personen von den Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden und zweitens dafür zu sorgen, dass die als Wirtschaftsflüchtlinge erkannten Asylanten die Schweiz auch tatsächlich wieder verlassen. Die vorliegende Änderung des Asylgesetzes ist der neueste Versuch dazu. Asylbewerber ohne Ausweispapiere müssen sofort glaubhaft machen, weshalb ihnen die Papiere fehlen. Andernfalls wird auf den Asylantrag gar nicht erst eingetreten. Abgewiesene Asylbewerber können neu 18 Monate in Ausschaffungshaft und 18 Monate in Durchsetzungshaft genommen werden, wenn sie sich weigern, auszureisen, wobei die beiden Haftarten auf insgesamt maximal 24 Monate beschränkt sind. Abgewiesene Asylbewerber erhalten keine Sozialhilfe mehr. Sie können nur noch Nothilfe (Schlafgelegenheit, Essen) beantragen. Vorläufig aufgenommene Asylbewerber dürfen arbeiten und ihre Familien nach 3 Jahren nachziehen. Die Kantone können mit einer neuen Härtefallregelung gut integrierten Personen unabhängig vom Stand des Asylverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Mit der vorliegenden Änderung des Asylgesetzes wird das Instrumentarium verbessert, um blosse Wirtschaftsflüchtlinge von der Schweiz fernzuhalten. Nur auf diesem Wege wird es weiterhin möglich sein, den wirklich verfolgten Personen Asyl zu gewähren, zumal die Schweiz begrenzte Aufnahmekapazitäten hat. Aus diesen Gründen ist der Änderung des Asylgesetzes zuzustimmen.

Ja zum Ausländergesetz

Die bestehende Ausländergesetzgebung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Das neue Ausländergesetz gilt vor allem für Personen ausserhalb der EU und der EFTA, da mit den Staaten der EU und der EFTA beim Personenverkehr Freizügigkeitsabkommen bestehen. Personen ausserhalb der EU und er EFTA werden in der Schweiz nur dann zugelassen, wenn der Arbeitsmarkt sie als besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigt. Die Integration der Ausländer wird verbessert (möglichst frühe Einschulung, rascher Familiennachzug, etc.). Missbräuche (Scheinehen, Schlepperwesen, Schwarzarbeit) sollen durch griffige Massnahmen verhindert werden. Dem Gesetz ist deshalb zuzustimmen.

Nein zur Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“

Nach der bestehenden Regelung gehen zwei Drittel der Nationalbankgewinne an die Kantone und ein Drittel fliesst in die Bundeskasse. Mit der Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“ soll dieser Verteilschlüssel geändert werden. Die erste Milliarde ginge an die Kantone und der Rest soll für die AHV sein. Der Bund würde damit künftig leer ausgehen. Da für einige Jahre aufgrund der aufgelaufenen Gewinne jährlich 2.5 Mia. Franken ausgeschüttet werden sollen, würden für einige Jahre dem Bund 833 Millionen Franken und den Kantonen 666 Millionen Franken fehlen. Diese Mindereinnahmen würden entweder zu Steuererhöhun-gen oder zu Leistungskürzungen beim Bund oder bei den Kantonen führen. Wenn die aufgelaufenen Gewinne der Nationalbank ausgeschüttet sind, wird voraussichtlich jährlich nur noch ca. 1 Milliarde Franken Gewinn der Nationalbank zu erwarten sein, sodass die AHV nichts mehr bekommen wird. Wenn die Initiative abgelehnt wird, fliesst gemäss dem Beschluss des Parlaments der Golderlösanteil des Bundes, nämlich ca. 7 Milliarden Franken, der AHV zu. Wird die Initiative angenommen, so werden diese 7 Milliarden Franken für den Schuldenabbau des Bundes verwendet. Die Initiative löst die Finanzierungsprobleme der AHV nicht. Es wird nur Geld umgeschichtet. Die Finanzen bzw. die Leistungen des Bundes und der Kantone geraten dadurch unter unnötigen Druck. Die alternativen 7 Milliarden für die AHV sind die bessere Lösung. Deshalb ist die Initiative abzulehnen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 24. September 2006

Volksinitiative „Nationalbankgewinne für die AHV“
NEIN
Ausländergesetz
JA
Änderung Asylgesetz
JA