Einbürgerungen ins Amtsblatt

Die CVP des Kantons Schwyz lanciert eine Gesetzesinitiative zur Abänderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes, wonach die Einbürgerungswilligen zu Beginn des Verfahrens im Amtsblatt ausgeschrieben werden sollen. Innert 20 Tagen soll jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen Einwände und Bemerkungen zu Handen des Gemeinderates machen können. Mit diesem konstruktiven Vorschlag kann die Bevölkerung bei den Einbürgerungen schon früh mitreden. Pannen und Leerläufe können verhindert werden. Mit im Inititativkomittee sind der Goldauer Kantonsrat Adrian Dummermuth und Bruno Beeler, Goldau, Vizepräsident der CVP des Kantons Schwyz.

Ausgangslage

Im heutigen Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz kann die Bevölkerung frühestens an der Gemeindeversammlung mitwirken. Dann sind die offiziellen Abklärungen über die Einbürgerungswilligen abgeschlossen und der Gemeinderat hat seinen Antrag in der Vorlage für die Gemeindeversammlung bereits gestellt. Wer nun zu einem Gesuch etwas sagen will, kann sich erst an der Gemeindeversammlung konkret äussern.

Abklärungen des Gemeinderates sind immer unvollständig

In verschiedenen Gemeinden gab es Fälle, bei welchen der Gemeinderat für seinen Antrag gewisse Fakten über einen Einbürgerungswilligen nicht gekannt und deshalb auch nicht abgeklärt hatte. Ein Mitbürger hat dann an der Gemeindeversammlung einen konkreten Einwand gegen die Einbürgerung erhoben. Der Gemeinderat war im fraglichen Moment überfragt.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Abklärungen und Erhebungen des Gemeinderates oder einer vorberatenden Kommission über die Einbürgerungswilligen immer unvollständig sind. Gerade in grösseren Gemeinden leben mögliche Einbürgerungswillige relativ anonym. Auch werden sich die Gesuchsteller bei den Behörden naturgemäss nur von der positiven Seite zeigen und möglicherweise die gewünschten Antworten nur vorgaukeln.

Informationsdefizite aufgrund des Datenschutzes

Aus Datenschutzgründen kann es vorkommen, dass Informationen, welche für den Einbürgerungsantrag des Gemeinderates wichtig sein könnten, nicht oder nicht einfach zugänglich sind.

Bürgerrecht nicht leichtfertig vergeben

Es ist deshalb angebracht, die Bevölkerung in das Einbürgerungsverfahren einzubeziehen, bevor der Gemeinderat den Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung gestellt hat. Die Bevölkerung soll schon zu Beginn der Abklärungen im Sinne einer Mitwirkung einbezogen werden. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, das Bürgerrecht leichtfertig zu vergeben. Wer ins Bürgerrecht aufgenommen werden will, soll sämtliche relevanten Kriterien nach einer umfassenden und möglichst vollständigen Abklärung erfüllen. Dabei soll es nichts zu vertuschen oder zu verheimlichen geben, was für die Einbürgerung relevant sein kann (z.B. fehlende Integration durch Verhalten, welches unsere Gesellschaft nicht toleriert [Befürworter von Zwangsheirat; Befürworter von Blutrache; etc.]; schlechter Leumund ausserhalb der Gesuchsgemeinde; etc.). Tadellose Bürgerrechtsbewerber haben durch die Mitwirkung der Bevölkerung nichts zu befürchten. Wer etwas zu befürchten hat, sollte auch nicht eingebürgert werden.

Mitwirkung der Bevölkerung zu Beginn der Abklärungen

Die Einbürgerungsgesuche sollen gemeindeweise im Amtsblatt publiziert werden, und zwar unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzdauer in der Schweiz. Diese Angaben garantieren die erforderliche Individualisierung der Gesuchsteller. Innert 20 Tagen soll jedermann zum entsprechenden Gesuch zu Handen des Gemeinderates Einwände oder Bemerkungen anbringen können. Der Gemeinderat hat diese Einwände oder Bemerkungen zu überprüfen und das Ergebnis beim Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung zu berücksichtigen. Mit diesem Vorgehen kann erreicht werden, dass die Informationsbasis bzw. Entscheidbasis des Gemeinderates für seinen Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung wesentlich erweitert wird. Es ist noch keine absolute Garantie, dass alles Relevante für den Einbürgerungsantrag vorliegt. Aber es ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des bisherigen Systems. Allfällige Leeläufe können damit verhindert werden, wenn die Mitwirkung aus der Bevölkerung schon zu Beginn des Einbürgerungsverfahrens und nicht erst am Schluss stattfindet.

Alle anderen Parteien haben das neue Bürgerrechtsgesetz abgelehnt

CVP hat diese Mitwirkung der Bevölkerung bei der kantonsrätlichen Beratung über das kan-tonale Bürgerrechtsgesetz bereits eingebracht. Diese Mitwirkung war damals wohl angenommen worden. In der Schlussabstimmung aber haben SVP, FDP und SP das neue Bürgerrechtsgesetz abgelehnt, sodass es beim bisherigen unbefriedigenden Zustand geblieben ist.

Im Leitbild der CVP Kanton Schwyz

Die CVP will deshalb mit einer vorformulierten Gesetzesinitiative die unbefriedigende Situation mit der faktisch fehlenden Einflussmöglichkeit bei den Einbürgerungen beseitigen und das bestehende kantonale Bürgerrechtsgesetz entsprechend ergänzen. Die Forderung nach der Veröffentlichung der Bürgerrechtsgesuche im Amtsblatt entspricht auch dem Massnahmekatalog im Leitbild der CVP des Kantons Schwyz (Massnahme Nr. 63), welcher im Jahre 2006 von der CVP des Kantons Schwyz festgelegt worden ist. vgl. www.cvpsz.ch.

Verbesserung der Volksrechte

Die vorgesehene Mitwirkung der Bevölkerung im Einbürgerungsverfahren stellt eine Erweiterung der bestehenden Volksrechte dar. Damit wird der Bevölkerung die Möglichkeit eingeräumt, frühzeitig bei den Einbürgerungen Einfluss zu nehmen. Die Initianten sind überzeugt, dass mit der vorgelegten Gesetzesänderung im heutigen Einbürgerungsverfahren eine wesentliche Verbesserung erzielt werden kann.

Initiativtext

Gestützt auf § 31 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Schwyz stellen die unterzeichneten Stimmberechtigten des Kantons Schwyz folgendes Initiativbegehren auf Änderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts vom 19. Februar 1970 (Bürgerrechtsgesetz, SRSZ 110.100):

§ 10 Abs. 2 (neu)

2 Die Einbürgerungsgesuche (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse Gesuchsteller, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer in der Schweiz) werden im Amtsblatt publiziert. Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen zu Handen des Gemeinderates Einwände oder Bemerkungen anbringen. Der Gemeinderat hat diese zu überprüfen und das Ergebnis beim Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung zu berücksichtigen.

Unterschriftsbogen und Initiativtext (PDF, 15kB)

Für das Initiativkomitee
Bruno Beeler, Goldau, Vizepräsident CVP Kanton Schwyz