Nein zur Bürokratie

Am 25. November 2007 ist im Kanton Schwyz über die Initiative für weniger Bürokratie, über das Prämienverbilligungsgesetz und über das Planungs- und Baugesetz abzustimmen.

Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der überflüssigen Bürokratievorlage, während dem Prämienverbilligungsgesetz und dem Planungs- und Baugesetz zuzustimmen ist.

Nein zur Bürokratie

Niemand kann ernsthaft bürokratische Abläufe befürworten, weder für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), noch für Privatpersonen. Genauso wie niemand ernsthaft für Behördenwillkür sein kann. Die Initianten verlangen mit der Bürokratieinitiative eine Selbstverständlichkeit und produzieren aber gerade damit weitere bürokratische Hürden. Wenn der Verfassungsartikel angenommen werden sollte, müsste noch ein neues Gesetz geschaffen werden. Daraus müssten dann Kontrollmechanismen eingeführt werden, welche die angestrebte KMU-Verträglichkeit prüfen müssten. Allein hier entsteht schon wieder neue Bürokratie. Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsrates genügt für das achtenswerte Grundanliegen der Vermeidung oder Aufhebung von bürokratischen Abläufen. Zudem müssen die KMU-Vertreter im Kantonsrat und in den kantonsrätlichen Kommissionen, ja alle Kantonsräte stets darauf bedacht sein, bürokratische Abläufe zu vermeiden oder aufzuheben. An ihnen liegt es, ungeachtet dieser Initiative, ob noch mehr Bürokratie entsteht oder ob solche verringert wird. Die Bürokratieinitiative bzw. der verlangte Verfassungsartikel ist überflüssig. Deshalb Nein zur Initiative.

Ja zur Totalrevision des Prämienverbilligungsgesetz

Zahler von Krankenkassenprämien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sollen gezielter und wirksamer als bisher entlastet werden. Beim anrechenbaren Vermögen wird vom steuerlich bereinigten Vermögen zusätzlich noch ein Vermögensabzug gewährt, welcher Fr. 25’000.- bei einem Alleinstehenden, Fr. 40’000.- bei einem Ehepaar und Fr. 15’000.- pro Kind ausmacht. Der Selbstbehalt beträgt neu einheitlich 11 % des anrechenbaren Einkom-mens. Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus dem Reineinkommen gemäss Bundessteuer plus 10 % des anrechenbaren Vermögens. Mit der vorliegenden Totalrevision des Prämienverbilligungsgesetzes werden noch mehr Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Prämienverbilligung erhalten. Dieser Gesetzesvorlage ist deshalb zuzustimmen.

Ja zur Änderung des Planungs- und Baugesetz

Das bestehende Planungs- und Baugesetz wurde letztmals im Jahre 1996 geändert. Es drängen sich nun verschiedene Anpassungen auf. Neu soll über ein vollständig eingereichtes Baugesuch innert zwei Monaten entschieden sein, was eine wesentliche Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens darstellen würde. Verschiedene kantonale Bewilligungen sollen neu in einem Entscheid zusammengefasst werden. Baubegriffe und Messweisen sollen innerkantonal vereinheitlicht werden. Gegenüber grösseren Flüssen (Muota, Steineraa, Rigiaa, Sisikonerbach, Alp, Sihl, Wägitaleraa) soll neu ein minimaler Gewässerabstand von 8 Metern, gegenüber den übrigen Fliessgewässern ein solcher von 5 Metern gelten. Gegen Bauruinen soll die Bewilligungsbehörde neuerdings vorgehen können. Die Gemeinden müssen die Erschliessungsplanung bei Veränderung der Zonenordnung entsprechend anpassen. Für gefährdete Gebiete sind gemäss den Gefahrenkarten Gefahrenzonen auszuscheiden. Diesen sinnvollen Gesetzesänderungen ist zuzustimmen.

Abstimmungsparolen Vorstand CVP Arth-Oberarth-Goldau für den 25. November 2007

Initiative für weniger Bürokratie
NEIN
Totalrevision Prämienverbilligungsgesetz
JA
Änderung Planungs- und Baugesetz
JA