Am 24. Februar 2008 ist beim Bund über die Kampfflugzeuginitiative und über die Unternehmenssteuerreform zu entscheiden. Im Kanton Schwyz ist über das Öffentlichkeitsgesetz, eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (Pfandleihgewerbe) sowie über die Revision der Gerichtsordnung abzustimmen. In der Gemeinde Arth ist über die Zonenplanänderung und die Baureglementsänderung, über den Kredit für den Bahnhofplatz Arth, über den Beitrag für den Tierpark und über den Beitrag für den Rigibahnhof zu befinden.
Der Vorstand der CVP Arth-Oberarth-Goldau empfiehlt die Ablehnung der Kampfflugzeuginitiative und die Annahme aller anderen Vorlagen.
Nein zur Abschaffung der Kampfflugzeuge
Mit der Annahme der Initiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ würde es in der Schweiz praktisch nicht mehr möglich sein, dass die Kampfflugzeuge der Schweizer Armee fliegen bzw. üben können. Das wäre somit nichts anderes als die schleichende Abschaffung der Flugwaffe und damit der erste Schritt der Armeeabschaffung. Denn eine Armee ohne Flugwaffe ist nicht kampffähig. Kommt hinzu, dass die Schweiz nicht mehr selber fähig wäre, ihren Luftraum auch ausserhalb der Kriegszeiten zu schützen, insbesondere bei internationalen Grossanlässen (WEF, EURO 2008, etc.), bei Staatsbesuchen oder internationalen Tagungen in der Schweiz. Sie würde dadurch als Durchführungsort solcher Anlässe ausscheiden, was den Standort Schweiz massiv schädigen würde. Die Schweiz würde zudem die Souveränität in der Luft verlieren. Diese Initiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ ist deshalb abzulehnen.
Ja zur Unternehmenssteuerreform II
Mit der Unternehmenssteuerreform II soll die Doppelbesteuerung gemildert und die Unternehmensnachfolge und damit das Überleben und Verbleiben von Unternehmen in der Schweiz nachhaltig verbessert werden. Die Gewinne einer juristischen Person werden zuerst beim Unternehmen selber als Gewinn besteuert und anschliessend als Einkommen bei Empfänger der Dividenden. Diese an sich bereits ungerechtfertigte Doppelbesteuerung wird durch eine Teilbesteuerung der Dividenden gemildert. Bei den Personenunternehmen werden die steuerlichen Zwänge bei den Nachfolgeregelungen aufgehoben. Die Gewinne werden allerdings nach wie vor besteuert. Die Schweiz muss die Rahmenbedingungen für die Unternehmen unbedingt verbessern, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben will. Dem Unternehmenssteuerreformgesetz ist deshalb zuzustimmen.
Ja zur Öffentlichkeit und zum Datenschutz
Mit dem Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz wird in den öffentlichen Verwaltungen des Kantons Schwyz das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Neu wird die Geheimhaltung nur Ausnahme und die Öffentlichkeit zur Regel. Das ganze Verwaltungshandeln soll neu grundsätzlich für jedermann transparent werden. Der Zugang zu den amtlichen Dokumenten und Informationen muss allerdings die Grenze dort finden, wo der Schutz der Persönlichkeit vorgeht und wichtige öffentliche Interessen die Geheimhaltung erfordern. Dieser Vorlage kann ohne weiteres zugestimmt werden, weil sie die Rechte des Bürgers und die demokratische Willensbildung verbessert.
Ja zur Regelung des Pfandleihgewerbes
Das Zivilgesetzbuch sieht vor, dass für die Ausübung des Pfandleihgewerbes die Bewilligung der kantonalen Regierung erforderlich ist. Die Bewilligungsvoraussetzungen müssen die Kantone regeln, was im Kanton Schwyz bisher noch nicht gemacht worden ist. Diese Lücke wird nun mit der entsprechenden Vorlage behoben. Öffentlichrechtliche Institutionen und Private sollen unter strengen Voraussetzungen als Pfandleiher auftreten können. Dieser Vorlage kann ohne weiteres zugestimmt werden.
Ja zur Revision der Gerichtsordnung
Mit der Abstimmung vom 21.5.2006 hat das Stimmvolk die Verfassungsrevision betreffend der Organisation der kantonalen Gerichte mit 74.2 % angenommen. Die fixen Mitgliederzahlen der kantonalen Gerichte wurden damit aufgehoben, um flexibel der Geschäftslast und den konkreten Bedürfnissen gerecht zu werden. Nun soll diese Verfassungsänderung auch auf Gesetzesstufe (Gerichtsordnung) umgesetzt werden. Ein Referendumskomitee behauptet falsch, mit der neu vorgesehenen öffentlichen Ausschreibung der Richterstellen sei eine Wahl ausgeschlossen für jene, welche an der öffentlichen Ausschreibung nicht teilgenommen haben. Derweil ist die öffentliche Ausschreibung (entgegen der ersten Vorlage des Regierungsrates) nicht Voraussetzung für die Wählbarkeit. Somit kann unmittelbar an einer Bezirksgemeinde ein neuer Kandidat für eine Richterstelle aufgestellt und gültig gewählt werden, auch wenn er an der öffentlichen Ausschreibung nicht beteiligt war. Die öffentliche Ausschreibung eröffnet vielmehr eine zusätzliche Möglichkeit für die Kandidatensuche, welche bisher mehr oder weniger allein von den Parteien gemacht wurde. Mit der öffentlichen Ausschreibung wird das Laienrichtertum nicht im geringsten eingeschränkt. Über die Sitzverteilung in den Gerichten gab es bisher keinerlei gesetzliche Bestimmungen. Auch in der revidierten Gerichtsordnung wird dazu nichts geregelt. Die Behauptungen des Referendumskomitees sind völlig falsch und haltlos. Der Revision der Gerichtsordnung ist deshalb zuzustimmen.
Ja zur Zonenplanänderung und zur Änderung des Baureglements
Die vorgelegte Zonenplanänderung in der Gemeinde Arth ist für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dringend notwendig. Insbesondere die Inertstoffdeponie (unverschmutztes Aushubmaterial) Summerau in Buosingen ist dringend notwendig. Die mit der Zonenplanänderung verbundene Baureglementsänderung (Schaffung zweier neuer Zonen) ist begründet und ebenfalls gutzuheissen.
Ja zur Neugestaltung des Bahnhofplatzes Arth
Der Dorfkern von Arth soll mit der Neugestaltung des Bahnhofplatzes aufgewertet werden. Der Fussgänger- und Fahrverkehr soll klar getrennt werden. Die Vorlage des Gemeinderates ist ausgewogen und gelungen. Dem Kredit von Fr. 390’000.— ist deshalb zuzustimmen.
Ja zum Beitrag an die Erweiterung des Tierparkes Goldau
Der Tierpark Goldau soll im Gebiet Grosswiyer massgeblich erweitert werden. Mit diesem zukunftsweisenden Projekt wird die langfristige Erhaltung und Weiterentwicklung des Tierparkes Goldau als Naturschutzzentrum und Erholungsraum gesichert. Der Tierpark Goldau ist für die Gemeinde Arth volkswirtschaftlich und touristisch wichtig. Es rechtfertigt sich deshalb, für die Erweiterung einen Beitrag von Fr. 150’000.— zuzusprechen.
Ja zum Beitrag an den Neubau des Rigibahnhofes
Die Rigibahnen wollen im Jahre 2009 am heutigen Standort in Goldau einen neuen Bahnhof erstellen. Der Bedarf nach einem neuen Bahnhof ist schon lange ausgewiesen. Die Rigibahn ist für die Gemeinde Arth wirtschaftlich und touristisch von grosser Bedeutung. Es rechtfertigt sich deshalb, für den Neubau des Rigibahnhofes einen einmaligen Finanzierungsbeitrag von Fr. 150’000.— zu gewähren.