Eidgenössische Vorlagen:
JA zur Volksinitiative „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“ und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
Die NEUE Verankerung in der Verfassung stellt sicher, dass die Bevölkerung auch in Zukunft selbst entscheiden kann, wie sie bezahlen möchte. Eine schleichende Abschaffung des Bargeldes oder ein erzwungener Umstieg auf rein digitale Währung wird dadurch verhindert. Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das völlig unabhängig von technischer Infrastruktur funktioniert. Bei Stromausfällen, Cyberangriffen oder Systemfehlern in der digitalen Abwicklung bleiben Münzen und Banknoten erhalten. Die Initiative fordert zudem, dass ein allfälliger Ersatz des Frankens zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden muss, während der Gegenentwurf nur die Versorgungspflicht und die Währungsbezeichnung festschreibt. Wir empfehlen sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag zu Annahme und in der Stichfrage ein Ja zu Gunsten der Initiative.
JA zur Volksinitiative „200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)“
Die steigenden Lebenshaltungskosten belasten uns alle. Gleichzeitig müssen die Bevölkerung und viele Unternehmen in der Schweiz die weltweit höchsten Radio- und TV-Gebühren zahlen. Mit der Initiative «200 Fr. sind genug!» werden die TV- und Radio-Gebühren von 335 Franken pro Haushalt und Jahr auf 200 Franken reduziert und die KMU entlastet. Damit bleibt mehr Geld zum Leben. Die SRG hat durch steigende Gebühreneinnahmen ihre Tätigkeiten weit über den Service public ihrer Konzession ausgedehnt. Sie operiert ausserhalb des Kernauftrags mit zahlreichen Online-Portalen und Social-Media-Plattformen und konkurrenziert so mit Gebühren die private Wirtschaft.
Die Gegner der Initiative behaupten mit weniger Gebühren würde die SRG kaputtgehen. Doch auch nach Annahme unserer Volksinitiative bleiben der SRG noch über 850 Millionen Franken pro Jahr. Genug, um damit dem Grundauftrag der SRG nachzukommen und alle Landesteile und Regionen mit Informationen und Sportsendungen zu bedienen. Das Argument, die direkte Demokratie sei durch eine Gebührensenkung auf 200 Franken gefährdet, hält einer sachlichen Prüfung nicht stand. Es suggeriert fälschlicherweise, dass die politische Meinungsbildung allein von einem Milliardenbudget der SRG abhängt. Tatsächlich lebt eine Demokratie vom Wettbewerb der Ideen und einer Vielfalt unabhängiger Medien, nicht von der Dominanz eines staatlich finanzierten Grossunternehmens.
NEIN zur Volksinitiative „Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)“
Die Initiative sieht die Schaffung eines Klimafonds vor, der jährlich 0,5 bis 1% des nationalen BIP verschlingt. Bis 2050 würde sich der Bund damit zu Ausgaben von bis zu 200 Milliarden Franken verpflichten. Die Folgen sind klar: Das ist nur mit happigen Steuererhöhungen für den Mittelstand, massiver Verschuldung und drastischen Sparmassnahmen in anderen wichtigen Bereichen möglich.
Die Initianten wollen die Schuldenbremse umgehen. Dieser 2001 von der Schweizer Stimmbevölkerung mit 85 Prozent Ja-Stimmen angenommene Verfassungsartikel verpflichtet den Bund zu einem ausgeglichenen Finanzhaushalt und garantiert die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes. Die Schweiz würde sich mit unbegrenzten Ausgaben und Anschaffungen, die sie sich nicht leisten kann, auf einen gefährlichen Weg begeben. Die Schweiz investiert bereits über 3 Milliarden Franken pro Jahr in gezielte Massnahmen zugunsten des Klimaschutzes. Seit 1990 sind die Emissionen um 26% gesunken. Dank wirksamen Instrumenten und Programmen befindet sich die Schweiz auf einem guten Weg, der weiterverfolgt werden sollte.
NEIN zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
Die grosse Mehrheit der Kantone lehnt den radikalen Systemwechsel in der Einkommensbesteuerung von Ehepaaren ab. Die Einführung der Individualbesteuerung würde die Kantone stark betreffen. Darum haben sie das erst zweite Kantonsreferendum in der Geschichte der Eidgenossenschaft ergriffen. Die Kantone haben längst gezeigt, dass die Heiratsstrafe wesentlich einfacher korrigiert werden kann als mit diesem komplizierten, teuren und ungerechten Gesetz. Die Kantone haben die Auswirkungen der sogenannten Heiratsstrafe erfolgreich korrigiert – durch Splittingsysteme oder andere Tarifmassnahmen. Dass nun auch bei der Bundesteuer die Benachteiligung von Verheirateten abgeschafft werden soll, wird von den Kantonen nicht bestritten. Jedoch lehnen sie das gewählte Vorgehen ab: Die Individualbesteuerung würde zu einem massiven und unnötigen Eingriff in die kantonalen und kommunalen Steuersysteme führen. Mit der Einführung der Individualbesteuerung müssten alle Kantone und Gemeinden ihr Steuerrecht revidieren und die Tarife und Sozialabzüge neu festlegen. Auch müsste der Zugang zu staatlichen Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung neu geregelt werden. Dies würde einen enormen überflüssigen Aufwand erfordern – und die finanziellen Auswirkungen für die Steuerpflichtigen wären völlig offen. Mit dieser nicht zu Ende gedachten Vorlage werden neue Ungleichheiten geschaffen. So würden Einverdiener-Ehepaare und Ehepaare mit geringem Zweiteinkommen steuerlich stärker belastet als Doppelverdiener mit je zwei hohen Einkommen. Zudem würde auch der Aufwand für die verheirateten Steuerpflichtigen zunehmen, da sie neu zwei Steuererklärungen ausfüllen und zwei Veranlagungsprozesse mit allen nachgelagerten Verfahren doppelt durchlaufen müssten. Insgesamt müssten 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen ausgefüllt und von den Kantonen und Gemeinden bearbeitet werden. Um diese Flut zu bewältigen, müssten bis zu 1’500 neue Steuervögte angestellt werden.
Kommunale Vorlagen:
JA zur Teilnutzungsplanung „Korrektur Tierparkzone II b“
Mit der Teilnutzungsplanung «Korrektur Tierparkzone II b» wird der im aktuell gültigen Zonenplan festgelegte Bauzonenbereich an die tatsächliche Lage des Aussenzauns des Tierparks angepasst. Mit dieser Teilnutzungsplanung wird die Zonierung des Zonenplans angepasst, die Ersatzmassnahme für Naturschutzzone ausgewiesen, Änderungen im Baureglement aufgenommen und die Schutzverordnung ergänzt.
JA zum neuen Konzessionsvertrag mit der EWS AG, Ibach
Die EWS AG versorgt das Verteilgebiet «Rigi» der Gemeinde Arth seit vielen Jahrzehnten mit Strom. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben müssen Konzessionsverträge heute so ausgestaltet sein, dass alle Kundengruppen gleich behandelt werden. Der bestehende Vertrag aus dem Jahr 2007 entspricht diesen Anforderungen nicht mehr und muss daher erneuert werden. Der neue Konzessionsvertrag regelt die Nutzung von öffentlichem Grund für den Betrieb und die Strominfrastruktur gesetzeskonform.
JA zum Kauf der Parzelle KTN 248, Arth
Die Parzelle an der Rindelstrasse 8 in Arth liegt direkt angrenzend an das Siedlungsgebiet und ist mit einem zweigeschossigen Lagergebäude bebaut. Mit dem Erwerb kann sich die Gemeinde zweckmässigen und kostengünstigen Lagerraum sichern. Vorgesehen ist eine Nutzung als stilles Lager für die Werkgruppe der Gemeinde zur Einlagerung von Werkzeugen, Unterhaltsmaterialien und saisonalen Ausrüstungen. Bei Bedarf ist auch eine Nutzung durch lokale Vereine möglich. Der Kaufpreis beträgt CHF 330’000.00. Zusammen mit den geschätzten Notariats- und Grundbuchkosten von CHF 7’000.00 ergibt sich eine Ausgabenbewilligung von insgesamt CHF 337’000.00. Mit diesem Kauf tätigt die Gemeinde Arth eine sinnvolle und nachhaltige Investition in die gemeindeeigene Infrastruktur.
