Abstimmung 7. März 2010

Abstimmungsempfehlungen

BUND

NEIN zum Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
NEIN zur Volksinitiative “Gegen Tierqualerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere”
JA zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen

Die Verfassungsbestimmungen mit den aufgeführten Grundsätzen werfen mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Vor allem aber schränken sie den Forschungsplatz Schweiz in erheblichem Masse ein und gefährden damit die volkswirtschaftliche Entwicklung. Wir sind kein Agrarland, wir haben in den letzten Jahren im Industriesektor verloren. Der Banken- und Finanzplatz der Schweiz ist momentan wegen der Aufgabe des Bankkundengeheimnisses stark gefährdet und nun wollen wir auch noch unsere Rahmenbedingungen im Forschungsbereich, insbesondere in der Biomedizin, einschränken. In einem Bereich in dem die Schweiz international Spitze ist, sollen nun, obwohl keine Missstände vorhanden, Regulierungen erfolgen, die den Forschungsbereich behindern, einschränken und damit letztlich Arbeitsplätze gefährden. Forschung lässt sich relativ einfach ins Ausland verlagern. Und genau das wollen wir nicht! Wir stehen ein für den Forschungsstandort Schweiz, für die Freiheit und die Eigenverantwortung der Forschenden. Deshalb ist diese einschränkende Verfassungsbestimmung klar abzulehnen.

Tierschutzanwalt-Initiative

Die Schweiz hat ein Tierschutzrecht, das weltweit zu den strengsten zählt. Seit einem Jahr gilt das neue Tierschutzgesetz (TschG), welches das Tierschutzniveau weiter erhöht hat. Ein strenger Vollzug gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften. Das neue TschG legt die Schwerpunkte auf Information, Ausbildung und Motivation der Tierhalter und nicht auf Repression. Dazu gehören beispielsweise Kurse für Hundehalter. Für die Haltung vieler anderer Tierarten muss ebenfalls eine Ausbildung nachgewiesen werden. Die Tierschutzanwalt-Initiative geht in eine völlig andere Richtung. Tieranwälte verhindern Tierquälerei nicht, da sie erst nach einer Tat zum Zug kommen. Tieranwälte sind ein Beschäftigungsprogramm für Juristen und führen zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte. So hat zum Beispiel der Kanton Zürich (der bereits einen Tierschutzanwalt hat) weitaus am meisten eingestellte und aufgehobene/ungerechtfertigte Verfahren in Tierschutzangelegenheiten.

Fairer Umwandlungssatz für sichere Renten

Heute ist der Umwandlungssatz zu hoch. Bleibt dies unverändert und wird er nicht an die steigende Lebenserwartung angepasst, gibt die zweite Säule mehr aus, als die Pensionierten auf ihrem individuellen Konto ansparen. Die Folge sind Lücken in der zweiten Säule, die in erster Linie die Erwerbstätigen füllen müssen. Jährlich sind 600 Millionen Franken Rentenbezüge aus der 2. Säule nicht gedeckt. Dieses Loch wird grösser, je länger der Umwandlungssatz zu hoch bleibt. Die Löcher stopfen vor allem die Erwerbstätigen und nachfolgende Generationen über zusätzliche Beiträge.Die Revision ist massgeschneidert, weil laufende Renten nicht betroffen sind (Besitzstand wird garantiert). Das individuell angesparte Alterskapital bleibt unangetastet. Zudem wird die Generationengerechtigkeit verbessert und die technischen Rahmenbedingungen für die Pensionskassen die demographischen Veränderungen angepasst. „Die Gegner sprechen von Rentenklau, tatsächlich ist es aber ein Diebstahl an den Erwerbstätigen und der kommenden Generation, wenn der Umwandlungssatz nicht angepasst wird.“


Resultate Gemeinde Arth